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Dr. Marcus Optendrenk

09.07.2025 Sitzungen 18/98

Verehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Europäische Union setzt, wie wir auch, Rahmenbedingungen für staatliche Förderung, auch für die von Nichtregierungsorganisationen. Somit ist sie dann auch für diesen Bereich zuständig, sowohl für den übergeordneten rechtlichen Rahmen als auch im Hinblick auf das Wettbewerbsrecht und auf Transparenz. Das von der AfD in dem Antrag skizzierte Beispiel, welches gerade mehrfach ausgeführt worden ist, kreist genau um dieses europäische Recht und fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Landes Nordrhein-Westfalen. Deshalb ist dies die falsche Stelle für eine Beratung, auch wenn ich glaube, zu ahnen, warum Sie das hier beraten wollen. Wir haben bereits im Mai auf der Grundlage eines Antrags der FDP-Fraktion intensiv über die NGO-Finanzierung gesprochen. Ich wiederhole gerne noch einmal, was ich damals für die Landesregierung gesagt habe. In der Tat steht der Staat vor einer doppelten Aufgabe. Er muss auf der einen Seite die Autonomie der NGOs respektieren und gleichzeitig sicherstellen, dass diese die Fördergelder transparent, verantwortungsvoll und im Einklang mit den jeweiligen Regelungen und Gesetzen verwenden.

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