Thomas Schnelle
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Ereignisse im Juli 2021 werden wir nie vergessen und natürlich auch nicht die Menschen, die unmittelbar von der Katastrophe betroffen waren. 49 Menschen kamen allein in Nordrhein-Westfalen ums Leben. Es kam zu bislang unvorstellbaren Schäden. Der Vorsitzende hat es gerade noch ausführlicher dargestellt. Die Flutkatastrophe führte auf der einen Seite zu unendlichem Leid. Auf der anderen Seite zeigte sich aber auch eine überwältigende Spenden- und Hilfsbereitschaft. Dies hat den großen Zusammenhalt in unserem Land unter Beweis gestellt. Wir sind den unzähligen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Helferinnen und Helfern unendlich dankbar: in den Feuerwehren, den Hilfsorganisationen, dem THW, der Polizei, den vielen sogenannten Spontanhelferinnen und -helfern. Sie haben sich unermüdlich eingesetzt, ein Einsatz, der sie selbst teilweise in Gefahr brachte und den einige mit dem Leben bezahlten. Dafür gilt allen unser Dank, unser großer Respekt und unser Gedenken. (Beifall bei allen Fraktionen) Ein solches Ereignis muss aufgearbeitet werden. Der Landtag hat den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss V in der letzten Legislaturperiode eingesetzt. Dieser fand in der Kürze der Zeit bekanntlich nicht zu einem Abschluss. Folgerichtig wurde diese Arbeit durch den Untersuchungsausschuss II der jetzigen Legislaturperiode fortgesetzt, dessen Abschlussbericht wir nun kurz vor dem vierten Jahrestag der Katastrophe vorlegen. Ich darf den Kolleginnen und Kollegen des PUA II in dieser Legislaturperiode ausdrücklich für die weitest-Landtag gehend sachliche und respektvolle Zusammenarbeit danken. Ein bisschen mehr davon hätte ich mir auch in der letzten Legislatur gewünscht. Unser großer Dank gilt auch dem Vorsitzenden Kollegen Sven Wolf für seine überparteiliche und professionelle Leitung des Ausschusses, Frau Quast und Herrn Förster vom Ausschusssekretariat, allen Referentinnen und Referenten und natürlich auch dem Sitzungsdokumentarischen Dienst. Auch wenn wir zur Verfahrensfrage vielleicht manchmal unterschiedlicher Meinung waren, wir haben es geschafft, einen von vier Parteien getragenen Abschlussbericht vorzulegen. Gerade vor dem Hintergrund der Auswirkungen dieser Katastrophe ist dies für die betroffenen Menschen ein Signal, dass für diese Parteien nicht der politische Streit, sondern die Verbesserungen im Katastrophen- und Hochwasserschutz im Vordergrund stehen. Aus unserer Sicht – da mögen wir in Teilen vielleicht unterschiedlicher Meinung sein – haben die Untersuchungen in wesentlichen Fragen gezeigt, dass die Landesregierung nach den – wohlgemerkt – damals geltenden Verfahrensvorschriften gehandelt hat. Wir konnten keine eindeutigen Hinweise erlangen, dass durch die Landesregierung nicht alle möglichen Maßnahmen zur Bewältigung der Flutkatastrophe getroffen wurden. Wir haben in vielen Bereichen gesehen, dass sehr professionell gehandelt wurde. Zeitweise waren über 20.000 Einsatzkräfte gleichzeitig im Einsatz. Das System der überörtlichen Hilfe hat sich bewährt. Auch der Wiederaufbau nach der Flut darf trotz der massiven Schäden als Erfolgsgeschichte bezeichnet werden. Über 96 % der Anträge zum Wiederaufbau von Privathaushalten waren bereits im letzten Jahr abschließend bearbeitet. Neben den vielen engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Kommunen und auch den dort Verantwortlichen hat hieran die Landesregierung entscheidenden Anteil. Wir haben natürlich auch Verbesserungsbedarfe erkannt, und wir wollen in dem Abschlussbericht daher weiter nach vorn blicken und Handlungsempfehlungen geben, die wir nach fast vier Jahren Ausschusstätigkeit mit der Vernehmung zahlreicher Zeugen und Zeuginnen und Sachverständigen zusammengetragen haben. Viele Verbesserungen sind schon umgesetzt. Hier einige Beispiele: Schaffung von 100 neuen Stellen für den Hochwasserschutz, Anpassung von Meldewegen, Einrichtung von digitalen Informations- und Warnportalen, Installation weiterer Pegelmessstellen, Schaffung von zehn zusätzlichen Stellen im Ministerium des Innern. Seit dem 1. Juli dieses Jahres ist die Landesstelle für den Katastrophenschutz im Ministerium des Innern fest eingerichtet. Hier erfolgt jetzt eine Bündelung von Kompetenzen, mit denen im Falle einer Katastrophe Aufgaben zentral aus dem 09.07.2025 Ministerium des Innern heraus koordiniert werden, um so die Katastrophenschutzbehörden vor Ort aktiv zu unterstützen, unter anderem auch mit einem operativ-taktischen Führungsstab, den es auch damals nicht gegeben hat. Weitere Verbesserungen sind ein massiver Ausbau des Sirenennetzes und zuletzt auch ein Konzept zur überörtlichen Hilfe bei der psychosozialen Notfallversorgung für Einsatzkräfte in Nordrhein-Westfalen. Viele der Handlungsempfehlungen, die wir im Bericht aufgeführt haben, sind auch in der Umsetzung begriffen. Ich nenne hier das BHKG, das auch den 15- Punkte-Plan des Innenministeriums jetzt aufgreifen soll. Die Landesregierung berichtet nun jährlich zu Verbesserungen im Katastrophenschutz, im Hochwasserschutz mit der Umsetzung des Zehnpunkteplans und dem Wiederaufbau. Der Vorsitzende hat den Begriff bereits angesprochen. Ich bin der Überzeugung, dass der von Albrecht Broemme eingebrachte Begriff der Hochwasserdemenz auf Nordrhein-Westfalen in Zukunft nicht zutreffen wird. Denn wir werden gemeinsam weiterhin den Katastrophen- und Hochwasserschutz auf der Tagesordnung halten und stetig ausbauen. Hierzu mag der Abschlussbericht beitragen. Dies sind wir den Opfern der Flutkatastrophe im Jahr 2021 schuldig. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
