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Dr. Marcus Optendrenk

09.07.2025 Sitzungen 18/98

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Selbstverständlich würde Frau Ministerin Scharrenbach gerne selbst zu diesem wichtigen Meilenstein sprechen. Sie wissen, warum das heute nicht der Fall sein kann. Wir haben es hier in der Tat – das wurde eben richtig gesagt – mit einem erheblichen Meilenstein bei der Bewältigung von Schuldenproblemen der Kommunen zu tun, ohne aber schon am Ziel zu sein. Die kommunalen Altschulden sind nicht nur Zahlen auf einem Papier, sondern sie sind eine Belastung für die Städte und Gemeinden, für die Bürgerinnen und Bürger, für das Handwerk und für die Unternehmen in unserem Land, die alle insbesondere auf eine funktionierende Infrastruktur und damit auf handlungsfähige Kommunen angewiesen sind. Die Landesregierung hat sich daher von Anfang an dazu bekannt, das drängende Problem der kommunalen Altschulden anzugehen und die mehrfach zugesagte finanzielle Beteiligung des Bundes entschlossen einzufordern. Gemeinsam mit Kollegin Scharrenbach habe ich bereits im November 2022 ein persönliches Gespräch mit dem damaligen Bundesfinanzminister geführt. Auf der Grundlage dieses Gesprächs wurde am 9. Oktober 2024 durch die Kollegin Scharrenbach und mich ein Landeskonzept an den damaligen Bundesfinanzminister übermittelt mit der Bitte, zeitnah ein für alle Länder zustimmungsfähiges realistisches Angebot einschließlich eines konkreten Gesetzentwurfs auf Bundesebene vorzulegen. Denn durch seine meist unzureichend gegenfinanzierte Leistungsgesetzgebung hat der Bund maßgeblich zur Verschuldung unserer Städte und Gemeinden beigetragen. Deshalb steht er hier in einer besonderen Verantwortung. Die Landesregierung begrüßt es daher sehr, dass sich CDU und CSU mit der SPD in ihrem Koalitionsvertrag auf Bundesebene ausdrücklich zu einer finanziellen Beteiligung des Bundes an Altschuldenprogrammen der Länder bekannt haben. Dieses Bekenntnis ist nicht zuletzt auf die Initiative der nordrhein-westfälischen Landesregierung zurückzuführen. Es ist aber – das darf ich ausdrücklich erwähnen – auf die Initiative des Landesvorsitzenden der SPD in Nordrhein-Westfalen zurückzuführen. Vor dem Hintergrund der immer schwieriger werdenden kommunalen Haushaltslage hat die Landesregierung entschieden, nicht länger auf konkrete Schritte des Bundes zu warten, sondern sofort zu starten. Damit hält die Landesregierung Wort. Das Parlament wird heute einem Gesetz zustimmen, das eine erste substanzielle Altschuldenhilfe für viele Kommunen in Nordrhein-Westfalen ermöglicht und damit neue Luft zum Atmen bringt. Mit der Einbringung des Altschuldenentlastungsgesetzes haben wir seinerzeit einen wichtigen Meilen-09.07.2025 stein erreicht. Dieser Gesetzentwurf, über den heute zu entscheiden ist, sieht – es wurde in der Debatte bereits angesprochen – vor, die Kommunen von der Hälfte ihrer übermäßigen Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung zum Stichtag 31. Dezember 2023 zu befreien und die kommunalen Altschulden in die Landesschuld zu übernehmen. Allen teilnehmenden Kommunen wird dabei eine einheitliche Mindestquote ihrer übermäßigen Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung abgenommen. Außerdem ist eine Spitzenentschuldungsregelung für besonders hoch verschuldete Städte und Gemeinden vorgesehen. Davon war hier gerade schon die Rede. Die hälftige Übernahme der Altschulden wird für die teilnehmenden Kommunen mit einer erheblichen bilanziellen und finanzwirtschaftlichen Entlastung verbunden sein. Sie wird den Haushaltsausgleich dort erleichtern und auf diese Weise einen wichtigen Beitrag zur Nachhaltigkeit der betroffenen Kommunalhaushalte leisten. Das ist aber noch nicht der letzte Schritt, auf den es ankommt. Deshalb ruft die Landesregierung den Bund weiterhin dazu auf, seiner Verantwortung am Aufwuchs übermäßiger Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung gerecht zu werden, seine Zusage einer substanziellen Beteiligung am Landesprogramm nicht nur in Nordrhein-Westfalen einzuhalten und zügig die Übernahme der zweiten Hälfte der kommunalen Altschulden zu ermöglichen. Wir müssen nun gemeinsam daran arbeiten, dass die neue Bundesregierung diese Maßnahmen zügig und angemessen dotiert umsetzt. Ich kann sagen, dass die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen dazu alles an Einfluss ausübt, was sie kann. Wenn die SPD das in der Weise tut, in der ihr Landesvorsitzender es in den Koalitionsverhandlungen gemacht hat, und nicht das Märchenbuch öffnet und erzählt, der aktuelle Bundesfinanzminister sei ein Vorreiter dieser Entwicklung (Zuruf von Christian Dahm [SPD]) – er war bisher eher nicht an der Spitze dieser Bewegung, Herr Kollege Dahm –, dann müssen wir gemeinsam versuchen, dass es möglichst bald auch im Bund zu einer solchen Regelung kommt. Ich setze dabei weiterhin auf Ihre Unterstützung. Insgesamt werden wir uns dafür einsetzen, dass das Thema der Kommunalfinanzen auch dadurch substanziell entlastet wird, dass auch auf der Ebene des Bundes Leistungsgesetze überprüft werden. Sie alle wissen, dass über die Kaskade von Kommunen und Kreisen bis hin zu Landschaftsverbänden ein erheblicher Teil der Ausgaben deshalb stattfindet, weil Bundesgesetze das erforderlich machen. Insofern liegt hier ein wesentlicher Schlüssel für das, was wir alle wollen, nämlich die Beseitigung der Handlungs-Landtag schwierigkeiten der Kommunen und die Wiederherstellung ihrer Handlungsfähigkeit; denn Demokratie beginnt vor Ort. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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