Berivan Aymaz
Für die Landesregierung spricht nun Ministerin Frau Paul. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Bereits heute investieren wir massiv sowohl in den Ausbau der Kindertagesbetreuung als auch in den Ausbau Offener Ganztagsschulen, und gerade im Bereich der Kindertagesbetreuung kommen wir den Bedarfen nach Investitionen in die Betreuungsinfrastruktur nach. Im Haushalt sind dafür 115 Millionen Euro für Investitionen vorgesehen. Auch im kommenden Jahr – so der Haushaltsgesetzgeber dem Haushalt dann nach den Beratungen zustimmt – ist die Förderung im gleichen Umfang vorgesehen. In einem geordneten Verfahren müssen dabei natürlich auch die mit dem Sondervermögen des Bundes zur Verfügung gestellten Mittel Berücksichtigung finden und muss geprüft werden, ob und in welcher Art und Weise dort noch einmal weitere Handlungsspielräume für einen weiteren Ausbau entstehen. Landtag Das bedingt allerdings, dass der Bund auch seinerseits die Rahmenbedingungen klarmachen muss. Zum aktuellen Zeitpunkt ist das noch nicht der Fall. Das kann man vielleicht auch zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht erwarten. Aber auch das ist ein Punkt, den wir mitberücksichtigen müssen. Auch beim Mietzuschuss bleibt der Antrag hinter der bereits etablierten Fördermöglichkeit zurück; denn bereits heute wird der Mietzuschuss dynamisch um den Verbraucherpreisindex jährlich fortgeschrieben. Gleichwohl sei gesagt: Der Mietzuschuss ist eben auch ein Zuschuss, wie der Name schon sagt. Auch für den Offenen Ganztag stellen wir im Jahr 2025 rund 884 Millionen Euro bereit. Damit ergibt sich eine erhebliche und kontinuierliche Steigerung in den letzten Jahren. Der Landeshaushalt des Jahres 2024 umfasste bereits Mittel zur Förderung von über 430.000 Plätzen. Der Haushaltsentwurf 2025 sieht für die Offene Ganztagsschule sogar erstmals einen Aufwuchs um 50.000 Plätze vor. Ab dem Schuljahr 2025/2026 können damit über 480.000 Plätze finanziert werden. Das ist eine Steigerung der Platzzahlen um rund 56 % seit 2017. Damit diese Dynamik auch landesseitig weiter erhalten bleibt, ist der weitere Ausbau auch in der mittelfristigen Finanzplanung abgesichert, sodass zum Schuljahr 2028/2029 insgesamt 605.500 Plätze finanziert werden könnten. Damit wäre der prognostizierte landesweite Bedarf an OGS-Plätzen für die Umsetzung des Rechtsanspruchs bereits ein Jahr vor dem Endausbau landesseitig erfüllt. Der Bund hat einen Rechtsanspruch beschlossen. Das ist unter den Aspekten von Chancengerechtigkeit und Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch gut und richtig so. Wir setzen ihn kontinuierlich mit dem Ausbau um. Die Erzählung, es gäbe keinen Plan, es gäbe keine Mittel, es gäbe überhaupt keine Bewegung, ist doch schlichtweg nicht zutreffend. Sie kommen in Ihrem Antrag auch auf gesunde Ernährung zu sprechen. Das ist auch ein wichtiger Punkt in der frühkindlichen Bildung und auch ein wichtiger pädagogischer Aspekt. Deswegen ist im Kinderbildungsgesetz die Verpflichtung verankert, die gesundheitliche Entwicklung der Kinder durch altersangemessene präventive Maßnahmen sowie eine ausgewogene und gesunde Gestaltung der angebotenen Verpflegung zu fördern. Wir müssen aber auch die Trägerautonomie respektieren. Über die Gestaltung der Verpflegung in Kindertageseinrichtungen und Schulen entscheidet schlussendlich jede Einrichtung selbst. Wir unterstützen aber auch dort, wo Hilfe am dringendsten ist, mit dem Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“, kostenlosen Frühstücksangeboten, dem EU-Schulprogramm und vielen weiteren Maßnahmen zielgerichtet, sozial gerecht und finanziell trag-09.07.2025 fähig. Kinder und Jugendliche, die Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets haben, bekommen die Kosten der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung erstattet. Auch das ist unter den Gesichtspunkten der Teilhabegerechtigkeit ein wichtiger Aspekt. Wenn wir über die finanzielle Entlastung von Familien sprechen, möchte ich betonen, dass in Nordrhein-Westfalen die letzten beiden Kindergartenjahre vor der Einschulung beitragsfrei sind. Die dadurch entstehenden Einnahmeausfälle für die Kommunen gleichen wir durch die Bezuschussung aus. Grundsätzlich gilt aber: Die Erhebung von Elternbeiträgen unterfällt der kommunalen Finanzhoheit. Die Kommunen können auf diese Gebühren verzichten oder eine soziale Staffelung vornehmen. Diese Entscheidung trifft aber die Kommune und nicht das Land. Gleiches gilt im Übrigen auch für freiwillige Angebote der außerschulischen Ganztagsangebote. Auch hier können soziale Staffelungen und eine Ermäßigung oder Gebührenbefreiung für Geschwisterkinder vorgesehen werden. Auch diese Entscheidung liegt im Endeffekt bei der Kommune. Noch ein Hinweis zur Lernmittelfreiheit, die in Nordrhein-Westfalen auch weitgehend gilt: Auch hier gibt es bereits Maßnahmen, um die Familien vom Eigenanteil zu befreien, die es wirklich brauchen, zum Beispiel, weil sie Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen. Zudem können über das Bildungs- und Teilhabepaket Leistungen für Ausflüge oder Schulbedarf als Unterstützung gezahlt werden. Chancengerechtigkeit und Teilhabe für die Jüngsten in unserer Gesellschaft haben für uns eine hohe Priorität. Die soziale Infrastruktur – das haben wir hier auch in der Aktuellen Stunde debattiert – ist eine tragende Säule unserer Gesellschaft und der Kitt des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Diese soziale Infrastruktur lebt von den Menschen, die sie tragen. Deshalb ist es gut, dass es in den letzten Jahren einen großen Zuwachs bei den Fachkräften insgesamt in der Kinder- und Jugendhilfe, aber eben auch in den Kitas gegeben hat. Trotzdem ist auch richtig, dass die Bedarfe in den letzten Jahren gestiegen sind – durch die Einführung des Rechtsanspruchs ab dem ersten Jahr, aber natürlich auch dadurch, dass immer mehr Kinder immer länger die Angebote der frühkindlichen Bildung in Anspruch nehmen. Auch das ist gut und wichtig – im Sinne der Chancengerechtigkeit und der Vereinbarkeit sowie der frühkindlichen Bildung und damit der Zukunftschancen unserer Kinder. Der Fachkräftemangel betrifft viele Bereiche und viele Branchen. Ja, er betrifft natürlich auch die Sozial- und Erziehungsberufe, wie wir gerade schon ausführlich diskutiert haben. Deswegen braucht es eben die unterschiedlichen Wege in das System: die Landtag klassische schulische Ausbildung, den Weg der praxisintegrierten Ausbildung, den wir weiter stärken wollen, und zusätzliche innovative Ideen wie den qualifizierten Quereinstieg, aber auch die Möglichkeit von profilergänzenden Kräften. Wir müssen für mehr Stabilität und Verlässlichkeit auch mehr Flexibilität im System ermöglichen. Mit der Neufassung der Personalverordnung sind wir hier einen Schritt gegangen. Erhalt und Stärkung von Qualität wird nicht ohne mehr Flexibilität und mehr Multiprofessionalität gehen. In vielen Kitas ist das auch heute schon gelebter und erprobter Alltag. Wir werden kontinuierlich die Schritte mit den Stakeholdern gemeinsam bewerten und weiterentwickeln. Wir gehen auch an den Förderschulen neue Wege. Wir ermöglichen die Einstellung von Alltagshelfer*innen. Auf unbesetzten Lehrkraftstellen schaffen wir 375 zusätzliche Tarifstellen für multiprofessionelle Teams sowie neue Zugänge zum Beruf der Lehrkraft, etwa über die Öffnung für Fachkräfte ohne klassische Lehramtsbefähigung. Mit dem dualen Master für Berufskollegs adressieren wir gezielt Engpässe in technischen Fachrichtungen. Gleichzeitig arbeiten wir an flexiblen Alternativen wie Ein-Fach-Lehrkräften, die schneller wirksam werden. Seit 2022 konnten aufgrund des „Handlungskonzeptes zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung“ rund 9.500 neue Beschäftigte an unseren Schulen eingestellt werden. Chancengerechtigkeit ist ein zentrales Versprechen auf unsere Zukunft. Deshalb investieren wir in Bildung, und deshalb müssen wir auch neue Wege gehen: bei der Gewinnung von Personal, bei der Unterstützung der Ausbildung, bei der Steuerung von Ressourcen – wie jetzt mit dem Kita-Sozialindex –, aber auch, wie wir es bereits tun, im Bereich der Schule und über Kita, Kindertagespflege und Schule hinaus sowie mit dem Kinder- und Jugendförderplan. Das ist zwar heute nicht angesprochen, ist mir aber ein wichtiges Anliegen, wenn es um die ganzheitliche Entwicklung junger Menschen geht. Mit dem Kinder- und Jugendförderplan hat das Land ein wichtiges Förderinstrument, um die Kinder- und Jugendarbeit verlässlich zu unterstützen, denn gutes Aufwachsen und eine Persönlichkeitsentwicklung bis hin zur Eigenständigkeit, zu einem selbstbestimmten Leben, zu einem Demokratieverständnis wird auch durch die vielfältigen Angebote der offenen Kinderund Jugendarbeit, der Jugendverbandsarbeit gestärkt bzw. die Jugendsozialarbeit unterstützt. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und der FDP) Es ist an dieser Stelle wichtig, noch einmal klarzustellen, dass es unterschiedliche Maßnahmen, dass es aber auch den Blick dafür braucht, dass wir bei den anstehenden Herausforderungen darauf angewiesen 09.07.2025 sind, alle Maßnahmen mit Blick auf diese Herausforderungen zu prüfen und an den Realitäten auszurichten. Das tun wir in den unterschiedlichen Bereichen, ohne dabei die Herausforderungen zu negieren. Das tun wir, indem wir an unterschiedlichen Stellen unterschiedliche und auch neue Wege gehen, damit wir für mehr Stabilität und Verlässlichkeit und für gute Zukunftschancen unserer Kinder und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen sorgen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
