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André Kuper

09.07.2025 Sitzungen 18/98

Danke, Herr Schalley. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Paul. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie sehr der Kinderschutz uns bewegt, zeigt, dass, nachdem jetzt die gesetzliche Grundlage des Kinderschutzbeauftragten geschaffen ist, wir nun weiter zum Thema diskutieren, und das ist richtig. Wir haben eine Verantwortung und eine Verpflichtung, genau hinzuschauen, hinzuhören und die bestmöglichen Strukturen zu schaffen, um Kinder vor Gewalt und Missbrauch schützen zu können. Denn jeder einzelne Fall von Gewaltanwendung gegenüber einem jungen Menschen, jeder einzelne Fall von sexualisierter Gewalt gegen Kinder ist einer zu viel. Für die Betroffenen verursacht diese abscheuliche Erfahrung erhebliches Leid und Nöte oft ein Leben lang. Das dürfen wir in keiner Weise hinnehmen und müssen uns unermüdlich für den Schutz von Kindern und Jugendlichen in unserem Land einsetzen. Prävention, Schutz und Hilfe müssen dabei parteiübergreifend oberste Priorität haben. Was Kinder schützt, sind konsequente Schutz- und Präventions-09.07.2025 maßnahmen auf der Basis der Erkenntnisse, die wir bereits haben, die wir aber auch kontinuierlich weiter ausbauen. Denn klar ist auch, Kinderschutz ist kein statisches Feld. Es ist dynamisch und verändert sich stetig, weil – das ist eine richtige Erkenntnis – auch Täter*innengruppen hinzukommen, auf die wir auch einen Fokus legen müssen. Ob das Frauen, die Frage der Peer-to-Peer-Gewalt oder neue Phänomene wie Cybergrooming, digitale Gewalt und die Gewalt unter Jugendlichen sind – das stellt uns immer wieder vor neue Herausforderungen und immer wieder vor die Aufgabe, neue Maßnahmen zu entwickeln. Auch der inklusive Kinderschutz rückt stärker in den Fokus. Das ist richtig und wichtig, weil Kinder mit Behinderungen besonderen Gefährdungen ausgesetzt sind. Ihr Antrag und Ihre Rede lassen aber nicht wirklich darauf schließen, was denn eigentlich wie in einem Lagebild erhoben werden soll. NRW steht auch nicht am Anfang, sondern NRW ist auf dem Weg, was die Stärkung des Kinderschutzes angeht. Alle angesprochenen Punkte, die Sie hier adressiert haben, sind wichtig, aber eben auch Gegenstand der kontinuierlichen Weiterentwicklung von Maßnahmen, wie sie beispielsweise im Rahmen der interministeriellen Arbeitsgruppe zur Prävention, zum Schutz vor und zur Hilfe bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ressortübergreifend erarbeitet werden, nämlich Strategien und Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, die eben auch fortlaufend weiterentwickelt werden. Daran arbeitet die Landesregierung längst ressortübergreifend. Gleichzeitig zeigt die kontinuierliche Fortschreibung des Maßnahmen- und Handlungskonzeptes, dass die neuen Entwicklungen kontinuierlich Berücksichtigung finden, dass wir nicht stehenbleiben in Nordrhein-Westfalen, sondern die Maßnahmen kontinuierlich fortsetzen. Dieses Konzept adressiert alle Ebenen des Kinderschutzes, die Prävention, die Intervention und die Hilfe für Betroffene sowie die Qualifizierung von Fachkräften. Eine der Maßnahmen, die auch die Frage der Stärkung der Jugendämter und der ASDs adressiert, ist die ASD-Vertiefungsspur in Studiengängen der sozialen Arbeit. So sollen bereits im Studium Praxiserfahrung und Praxisanbindung ermöglicht werden. Mit der Landesfachstelle Prävention sexualisierte Gewalt verfügt Nordrhein-Westfalen über eine bundesweit einmalige Anlaufstelle, die Einrichtungen und Fachkräfte bei der Entwicklung und Umsetzung von Schutzkonzepten unterstützt, die Materialien bewertet und Fortbildungen organisiert, eine Arbeit, die unmittelbar im Schutz von Kindern und Jugendlichen wirksam wird. Landtag Auch der Ausbau von wissenschaftlicher Expertise ist uns wichtig. Wissenschaftliche Studien liefern wertvolle und wichtige Grundlagen, um Prävention und Schutz stetig weiterzuentwickeln. Deshalb ist es eben auch wichtig, dass wir in Nordrhein-Westfalen mit einer Professur für Kinderschutz und Kinderrechte neue wissenschaftliche Impulse setzen. Darüber hinaus hat im Mai dieses Jahres die Landeskommission zur Etablierung von Standards zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ihre Arbeit aufgenommen. Sie entwickelt nicht nur Standards für den Aufarbeitungsprozess, sondern unter Beteiligung der Kinderschutzkommission auch Empfehlungen für Dunkelfeldstudien. Sie sorgt dafür, dass Betroffeneninteressen ausreichend berücksichtigt werden. Das heißt, an dieser Stelle sind die Strukturen, die wir hier im Land haben, bereits weiter als der vorliegende Antrag. Auch auf Bundesebene wird mit der Dunkelfeldstudie der unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs ein wichtiger Schritt unternommen, um Forschungslücken zu schließen, einschließlich einer Datenerhebung für Nordrhein-Westfalen. Ja, wir brauchen Daten, ja, wir brauchen wissenschaftliche Erkenntnisse und, ja, wir brauchen die gemeinsame Arbeit von allen Ressorts, aber eben auch im Schulterschluss mit den Kommunen und mit den freien Trägern die gestärkten Strukturen des Kinderschutzes. Mit diesen Maßnahmen fangen wir nicht heute wegen dieses Antrags an, und wir fangen als Land auch nicht bei null an, sondern wir haben das bundesweit stärkste Landeskinderschutzgesetz. Wir haben – das zeigt die Debatte heute – ein starkes gemeinsames Bewusstsein für den Kinderschutz und für die Kinderrechte in diesem Land. Darauf werden wir auch weiterhin aufsetzen. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)

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