landtag.nrw.de ↗

Dr. Marcus Optendrenk

09.07.2025 Sitzungen 18/98

Frau Präsidentin, herzlichen Dank. – Ich führe die große Präsenz natürlich nur auf die Wichtigkeit dieses 09.07.2025 Themas zurück. Insofern ist es gut, dass wir gerade in einem Jahr der Kommunalwahl jetzt die Voraussetzungen dafür schaffen, viele gute Weichenstellungen für die Kommunen hier im Landtag Nordrhein-Westfalen auf den Weg zu bringen. Diese Änderungen werden unsere Kommunen und die kommunalen Vertretungen in der kommenden Wahlperiode begleiten. Als jemand, der selbst 23 Jahre einem Stadtrat angehört hat, kann ich sagen: Hier sind viele Regelungen enthalten, die in der Praxis sehr richtig und sehr wichtig und auch vereinfachend sein werden. Das gilt insbesondere für eine umfassende Erleichterung des kommunalen Vergaberechts. Das ist hier in der Debatte noch nicht so ausführlich Thema gewesen. Deshalb will ich dies zunächst in den Mittelpunkt stellen. Hier gibt es eine grundlegend neue Weichenstellung. Gerade mit Blick auf Investitionsentscheidungen, die auf die Kommunen zukommen werden, verschaffen wir ihnen größtmöglichen vergaberechtlichen Freiraum. Sie werden ab dem 1. Januar 2026 unterhalb der europäischen Vergabeschwellen frei sein, welches konkrete Verfahren sie wählen. Dabei bleibt sichergestellt, dass die Kommunen vergaberechtliche Grundprinzipien einhalten, die den Geist des Vergaberechts ausmachen. Das sind Wirtschaftlichkeit, Effizienz, Sparsamkeit, Transparenz und Gleichbehandlung. Auch in den Ausschussberatungen haben Sie das miteinander besprochen. Ein weiteres zentrales Kernanliegen des Gesetzentwurfs ist es, die Wahl von Beigeordneten auf Kreisebene als ein rein optionales Modell zu ermöglichen. Das ist hier in der Debatte bereits angesprochen worden. Trifft ein Kreistag die für die Umstellung notwendigen Entscheidungen mehrheitlich nicht, kann das bisherige Organisationsmodell nahtlos fortgeführt werden. Eine wichtige Frage, der wir uns immer mehr stellen müssen, ist: Wie können wir Kinder und Jugendliche für unsere Demokratie begeistern, und wie stärken wir die Kinder- und Jugendbeteiligung an demokratischen Prozessen auf Gemeindeebene? Eine Antwort darauf steht im Gesetzentwurf: Wir senken das Wählbarkeitsalter für sachkundige Bürgerinnen und Bürger in einem angemessenen Schritt auf 16 Jahre ab. (Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) So können wir Jugendpartizipation und kommunalpolitische Nachwuchsförderung miteinander verbinden und auch Ausschussarbeit weiter flexibilisieren. Dies wird von einer Neuregelung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auf Gemeindeebene flankiert. Aber auch hierbei gilt, dass die entscheidenden Weichenstellungen im Sinne von kommunaler Selbstverwaltung vor Ort verbleiben. Es steht den Räten also weiterhin frei, sich für die Fortführung anderer bewährter Beteiligungsformate auszusprechen und Landtag diese den örtlichen Bedürfnissen entsprechend anzupassen. Es geht uns um kommunale Organisationshoheit sowie um die Partizipation von Kindern und Jugendlichen. Daneben finden viele neue Regelungen – viele hiervon wurden auch angesprochen – Eingang in das Kommunalrecht. Sie eröffnen kommunalen Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern sowie den Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten neue Handlungsmöglichkeiten und vereinfachte Verfahren. Alle Punkte wurden schon in der Debatte angesprochen. Ich will sie aus Zeitgründen nicht wiederholen. Die Landesregierung unterstützt auch die sinnvollen Ergänzungen und Konkretisierungen, die von den Regierungsfraktionen als finale Änderungsanträge eingebracht wurden. Wir haben bei dem gesamten Gesetzentwurf die Bedarfe der kommunalen Praktikerinnen und Praktiker im Blick behalten. Wir achten zusammen auf die kommunale Organisations- und Finanzhoheit, und wir stärken die kommunale Selbstverwaltung. Deshalb empfehlen wir die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

Alle Reden von Dr. Marcus Optendrenk Protokoll ↗