landtag.nrw.de ↗

Christian Dahm

SPD 09.07.2025 Sitzungen 18/98

Vielen Dank. – Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Heute beschließen wir eine Hilfe für unsere Kommunen und ihre Altschulden. Das erfolgt nun nach dem „Stärkungspakt Stadtfinanzen“, den wir 2011, Stufe 1, und 2016, Stufe 2, gemeinsam mit Bündnis 90/Die Grünen und auch mit Teilen der FDP eingeführt haben. Das war seinerzeit im Übrigen, Herr Lucke, der erste Schritt. (Beifall von der SPD) Jetzt folgt ein weiterer guter und durchaus wichtiger Schritt. Es ist allerdings auch ein Schritt, der längst überfällig ist. Das hätten Sie von der Landesregierung und von den regierungstragenden Fraktionen schon früher (Sven Wolf [SPD]: Günstiger!) und vor allem in einem viel günstigeren Zinsumfeld haben können. (Beifall von der SPD) Ich glaube, das kommt fünf Jahre zu spät. Ich will hier nur einmal ausdrücklich betonen, dass sich zum Glück Ihre ursprüngliche Idee aus dem letzten Jahr (Zuruf von den GRÜNEN: Aus dem vorletz- ten!) nicht realisiert hat. Ich will noch einmal daran erinnern, dass CDU und Grüne ursprünglich einen Vorschlag, den die Kommunen ganz allein selbst finanzieren sollten, gemacht haben. Gut, dass das so nicht gekommen ist. (Beifall von der SPD) Jetzt gibt es also ein Gesetz, mit dem das Land echte eigene Finanzhilfen zur Verfügung stellt und in die Hand nimmt. Das ist gut, das ist richtig, und das will ich hier ausdrücklich anerkennen. Das unterstützen wir, und das haben wir auch immer gesagt. Eine Lösung ist das aber wahrlich nicht. Oder wie es ein Sachverständiger gesagt hat: Es ist eine Hilfe, aber definitiv keine Lösung des Problems. – Denn für eine echte Lösung brauchen wir Hilfen vom Bund. Leider ist eine wirksame Beteiligung des Bundes bisher am Widerstand aus der Union gescheitert. (Zuruf von Simon Rock [GRÜNE]) Zum Glück gibt es dank dem Einsatz des Bundesfinanzministers und anderer ein klares Bekenntnis zu einer Bundesbeteiligung, die jetzt hoffentlich zeitnah auf den Weg gebracht wird. Was aber nicht passieren Landtag darf, ist, dass die Beteiligung des Bundes auf das Engagement des Landes angerechnet bzw. verrechnet wird. Die Mittel des Bundes dürfen nicht zur Gegenrechnung verwendet werden. (Beifall von der SPD) Wenn sich der Bund hier einbringt, dann muss das on top kommen. Leider mussten wir auch in der jüngsten Vergangenheit wiederholt erleben, dass diese Landesregierung gut darin ist, von Berlin Geld für die Kommunen einzufordern, aber nicht ganz so gut darin ist, das Geld auch weiterzuleiten. Das darf in diesem Fall nicht passieren, genauso wenig im Übrigen wie beim Investitionspaket des Bundes. Hier haben Sie schon für eine Streichung der kommunalen Mindestquote von 60 % gesorgt. Ich erwarte von Ihnen an dieser Stelle, dass Sie den Kommunen einen substanziellen, deutlichen Anteil überlassen. (Beifall von der SPD) Darüber werden wir in diesem Parlament in den nächsten Monaten noch diskutieren müssen. Aber zurück zum Altschuldengesetz: Ich will hier auch noch einmal die Schattenseiten dieses Gesetzentwurfs klar herausstellen. Herr Lucke hat ja nur die Vorteile dargestellt. Es braucht einen Stichtag für die Betrachtung der Kredite. Das ist völlig klar. Das ist uns allen bewusst. Allerdings tauchen durch Ihre Wahl des Stichtages, 31.12.2023, zwei gravierende Probleme auf. Erstens. Kommunen, die sich in der Vergangenheit aktiv um Schuldenabbau bemüht haben, werden definitiv benachteiligt. Ihr Einsatz wird nicht honoriert. Ich will an dieser Stelle beispielsweise nur die Stadt Duisburg benennen. Zweitens. Die erheblichen Kreditaufnahmen, die viele Kommunen im Jahr 2024 tätigen mussten, oft infolge wachsender Aufgabenlast und Kosten, bleiben völlig unberücksichtigt. Das ist weder sachgerecht noch gerecht. Diese Schulden, die die Kommunen seit dem Stichtag aufnehmen mussten, zusammen im Übrigen mit ihren Schattenschulden, die die Kommunen in Milliardenhöhe infolge Ihrer kreativen Haushaltsführung – ich will hier nur NKF-CUIG herausstellen – vor sich herschieben, sind die neuen Altschulden der Zukunft.

Alle Reden von Christian Dahm Protokoll ↗