Volkan Baran
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum zweiten Mal befassen wir uns heute mit der Änderung des Abschiebehaftvollzugsgesetzes in Nordrhein-Westfalen. Im Mittelpunkt steht die Möglichkeit, pensionierte Polizei- und Justizvollzugsbeamte zeitlich befristet in den Dienst zurückzuholen, um Engpässe beim Personal im Abschiebevollzug abzufedern. Kurzfristig soll diese Maßnahme helfen, die dringend benötigte personelle Verstärkung zu gewährleisten. Denn mit Inkrafttreten des Rückführungsverbesserungsgesetzes auf Bundesebene ist der Druck auf die Länder, zusätzliche Haftplätze bereitzustellen, noch einmal deutlich gestiegen. Das allerdings erklärt nicht, warum man auf eine Regelung zugreift, die eine zehnjährige Gültigkeit haben soll, eine Notmaßnahme, die eine Dekade Laufzeit hat. Das passt für uns nicht zusammen. Da fehlt etwas, und zwar etwas Schmerzliches: ein überzeugendes Konzept zur langfristigen Personalsicherung in diesem Bereich. Die Rückgewinnung von pensionierten Kräften kann allenfalls eine vorübergehende Lückenfüllung sein. Eine strukturelle Antwort auf die Frage, warum Abschiebevollzugshaftanstalten so große Rekrutierungsprobleme haben, bleibt die Landesregierung uns weiterhin schuldig. Stattdessen verfestigt sie diese Regelung eines Provisoriums auf Jahre hinaus. Das ist politisch mutlos und auch fachlich unzureichend. Dabei drängt sich die Frage auf: Warum ist die Tätigkeit in diesem Bereich so unattraktiv? Warum gelingt es nicht, ausreichend Personal zu gewinnen, gezielt auszubilden und dauerhaft zu bilden? Und ich muss es hier noch einmal sagen, ich werde auch nicht müde, es immer zu sagen: Abschiebehaft ist kein Strafvollzug. (Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Die Personen, die dort sind, sind auch nicht per se kriminell. Die betroffenen Menschen sind keine verurteilten Straftäter. Sie befinden sich in einem Verwaltungsverfahren, und sie sind auch in einer höchst belasteten Lebenssituation, geprägt von Ungewissheit, Angst und auch Perspektivlosigkeit. Wer also hier arbeitet, braucht mehr als formale Befugnisse. Er oder sie braucht soziale Kompetenzen, Landtag interkulturelles Verständnis und ein sicheres Gespür im Umgang mit Menschen, die in Not sind. Das muss geschult werden, sonst bleibt auch der Schutz der Menschenwürde auf der Strecke. Es reicht nicht aus, einfach Stellen zu besetzen. Es kommt darauf an, wie diese Aufgabe erfüllt wird. Menschlichkeit, Rechtsstaatlichkeit und klare Standards dürfen nicht aus dem Blick geraten, gerade in einem so sensiblen Bereich wie der Abschiebehaft. Frau Ministerin, uns fehlt tatsächlich das strategische Konzept. Wo sind die langfristigen Lösungen, um Qualität und Personal zu halten oder zu gewinnen? Statt den Ausnahmezustand zur Regel zu machen, sollten wir endlich an die Ursachen ran, sonst drehen wir uns in ein paar Jahren wieder im Kreis. Aber wie ich auch schon im letzten Plenum und im Integrationsausschuss gesagt habe: Trotz unserer Vorbehalte werden wir diesem Gesetzentwurf zustimmen, aber auch nur in Verbindung mit der klaren Forderung, dass wir bald ein tragfähiges Konzept zur Personalgewinnung, Ausbildung und Qualifizierung von Personen bekommen, die in der Abschiebevollzugshaft arbeiten sollen. Nur so lassen sich Dauerbaustellen tatsächlich lösen. – Herzlichen Dank und Glück auf. (Beifall von der SPD)
