Christina Kampmann
Die Einführung einer oder eines unabhängigen Polizeibeauftragten war ein Schritt, den wir in der SPD-Fraktion grundsätzlich begrüßt haben. Die Stärkung der parlamentarischen Kontrolle, die Ermöglichung unabhängiger Beschwerdeprüfung und das Angebot einer vertraulichen Ansprechperson für Bürgerinnen, Bürger sowie Polizeibedienstete – all das sind Elemente, die einen modernen und rechtsstaatlich reflektierten Umgang mit polizeilichem Handeln fördern. Gleichwohl haben wir bereits bei der Abstimmung über das Gesetz zur Einführung der oder des unabhängigen Polizeibeauftragten darauf hingewiesen, dass die Umsetzung hinter dem zurückbleibt, was mit einer ernstlichen Verbesserung der Transparenz und Ansprechbarkeit staatlicher Institutionen erreicht werden könnte. Diese Umsetzungsmängel setzen sich im heute diskutierten Antrag fort, der die neue gesetzliche Funktion der oder des Polizeibeauftragten in die Geschäftsordnung des Landtags integriert. Diese Anpassungen sind überwiegend nachvollziehbare Folgeänderungen. Die Umsetzung ist jedoch nicht in allen Punkten überzeugend gelungen. Unsere Kritik betrifft insbesondere die geplante Regelung des § 68 Abs. 2. Dieser regelt das Recht jedes Landtagsmitglieds, die Anwesenheit der oder des Polizeibeauftragten in einer Debatte zu beantragen. Die konkrete Ausgestaltung dieser Möglichkeit bleibt aber vage – insbesondere hinsichtlich der Schwelle, ab wann über einen solchen 09.07.2025 Antrag abgestimmt werden muss. Die Vorbedingung, dass erst eine Fraktion oder ein Viertel der Abgeordneten die Beratung verlangen muss, kann de facto zu einer Hürde werden, die einer echten Minderheitenbeteiligung entgegensteht. Aus diesen Gründen werden wir uns in der SPD-Fraktion bei der Abstimmung zur Änderung der Geschäftsordnung enthalten. Wir bekennen uns ausdrücklich zur Idee eines unabhängigen Polizeibeauftragten – und wir werden die Entwicklung dieses Amtes aufmerksam und konstruktiv begleiten. Unser Ziel bleibt es, das Vertrauen in rechtsstaatliches Handeln der Polizei zu stärken, Missstände aufzuklären und unsere Polizistinnen und Polizisten zugleich in ihrer schwierigen Arbeit zu unterstützen.
