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Dirk Wedel

FDP 09.07.2025 Sitzungen 18/98

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Durchsetzung der Ausreisepflicht von Menschen ohne Schutzbedürfnis bzw. Bleiberecht ist essenziell, um die Akzeptanz für unser Asylsystem zu sichern. Nur so können die begrenzten Ressourcen für die Integration in die deutsche Gesellschaft auf die Menschen konzentriert werden, die tatsächlich schutzbedürftig sind. Dies ist die Grundlage dafür, dass wir auch in Zukunft unserer humanitären Verantwortung gerecht werden können. Daher sind rechtsstaatliche Rückführungen für eine geordnete Migrationspolitik unabdingbar. Deshalb muss der Aufenthalt durch eine Abschiebung tatsächlich beendet werden, wenn die Betroffenen innerhalb der ihnen gesetzten Frist ihrer Ausreisepflicht nicht freiwillig nachkommen. Wir haben als Freie Demokraten schon lange gefordert, die Kapazitäten für die Abschiebungshaft auszuweiten. Es war absehbar, dass mit der Umsetzung des Rückführungsverbesserungsgesetzes ein gestiegener Bedarf an Haftplätzen in Nordrhein-Westfalen besteht. Die Landesregierung hat aber erst nach dem Terroranschlag von Solingen endlich auch den Bau einer zweiten Abschiebungshaftanstalt beschlossen. Jetzt stellt sie fest, dass im Land kein weiteres Vollzugspersonal zur Verfügung steht. Bereits aktuell kann die Kapazität der UfA Büren von 175 Plätzen aufgrund von Personalmangel nicht vollständig genutzt werden. Dass zum Beispiel ein von der Bundespolizei aufgegriffener, mehrfach straffälliger Ausreisepflichtiger nicht untergebracht werden konnte, obwohl theoretisch ausreichend Plätze in der UfA Büren vorhanden waren, ist ein sicherheitspolitischer Offenbarungseid. Landtag (Vereinzelt Beifall von der FDP) Die Landesregierung hat offensichtlich den Personalbedarf für die Abschiebungshaft unterschätzt und keine vorausschauende Personalplanung betrieben. (Vereinzelt Beifall von der FDP) Der höhere Betreuungsaufwand im Vergleich zu einer Justizvollzugsanstalt und die Vorgaben zu verpflichtenden Angeboten für die untergebrachten Personen sind aber schon länger bekannt. Die vorherige befristete Regelung zur Wahrnehmung von Vollzugsaufgaben durch Polizeibeamte und Justizvollzugsbeamte im Ruhestand ist Ende 2023 ausgelaufen. Dieser Sachverhalt war aber weder Anlass für eine Anschlussregelung noch für ein tragfähiges Personalkonzept. Wenn die Landesregierung jetzt vorhat, gleich für die nächsten zehn Jahre pensionierte Beamte zurück in den Dienst zu holen, um den Betrieb der Abschiebungshaft in NRW aufrechtzuerhalten, dann zeigt dies den ganzen Ernst der Lage. (Beifall von der FDP) Die Stellungnahmen der Betroffenen, von der GdP und vom Bund der Strafvollzugsbediensteten, sind deutlich. So würde der Entwurf demonstrieren, dass sich das Land weiterhin scheue, ein strategisches Personalkonzept zu erarbeiten, mit dem auf der Grundlage einer empirischen Bedarfsanalyse betrachtet würde, welches Personal perspektivisch erforderlich wäre und wie man dieses bereithalten könnte. Vielmehr werde punktuell mit Einzelmaßnahmen reagiert. Zudem würden die Anforderungen an eine vorübergehende Regelung mit dem angedachten Zeitraum von zehn Jahren arg strapaziert. Ob die Aussage in der Gesetzesbegründung, dass die so eingesetzten Polizei- und Justizvollzugsbediensteten im Ruhestand ausschließlich mit der Betreuung und Überwachung der Untergebrachten beauftragt sind, der Realität standhält, ist mehr als fraglich. Die ständige Überwachung von Menschen in einer Abschiebungshaftanstalt ist mit einem erheblichen Risiko des Auftretens unvorhersehbarer, unter Umständen auch mit Gewalttätigkeiten verbundener Situationen behaftet, die eine sofortige Entscheidung und eine unmittelbare Reaktion seitens des Bewachungspersonals verlangen. Nicht untypisch ist etwa die Konstellation, dass rivalisierende Gruppen von Untergebrachten untereinander gewalttätig werden. Das Überwachungspersonal muss dann mit hoheitlichen Mitteln tätig werden, gegebenenfalls unter Einsatz von physischem Zwang. Es ist nicht die Aufgabe von Ruheständlern, die Versäumnisse der schwarz-grünen Schlafwagenpolitik auszubügeln. 09.07.2025 (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der AfD) Statt langfristig für ausreichend Personal zu sorgen, reagiert die Landesregierung mit kurzfristigen Notlösungen und personellen Improvisationen. Das kann bei einem sicherheitsrelevanten Bereich wie der Abschiebungshaft nicht der Anspruch sein. Wer Rückführungen glaubwürdig umsetzen will, der braucht stabile Strukturen, keine Ad-hoc-Maßnahmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

Protokoll ↗