Peter Blumenrath
Die FDP fordert in dem vorliegenden Gesetzentwurf, die Wohnsitzauflage für Asylsuchende in Nordrhein-Westfalen auf bis zu 24 Monate zu verlängern. Wir haben bereits betont, dass dies grundsätzlich ein Schritt sein kann, über den man nachdenken kann. Nordrhein-Westfalen steht zu seiner humanitären Verantwortung. Wir helfen Menschen, die vor Krieg, Terror und Verfolgung fliehen. Unsere Kommunen leisten bei der Aufnahme, Unterbringung und Integration Geflüchteter Herausragendes – und das unter großem Druck, etwa bei der Bereitstellung von Wohnraum und Bildungsangeboten. Die Sachverständigen in der Anhörung haben dies eindrucksvoll bestätigt, insbesondere Frau Schneckenburger vom Städtetag NRW und Herr Yildiz von der Stadt Schwerte. Die kommunalen Spitzenverbände – Städtetag NRW, Städte- und Gemeindebund NRW sowie Landkreistag NRW – haben in ihren Stellungnahmen klargemacht: Eine längere Verweildauer von Asylsuchenden in Landesaufnahmeeinrichtungen kann die Kommunen spürbar entlasten, da weniger Menschen frühzeitig zugewiesen werden. Integrationsangebote können gezielter auf Menschen mit guter Bleibeperspektive ausgerichtet werden – ein Ansatz, den wir ausdrücklich begrüßen. Auch in der mündlichen Anhörung wurde dies mehrfach betont. Herr Yildiz hob hervor, dass eine längere Verweildauer in Landeseinrichtungen grundsätzlich sinnvoll sein kann, um die Kommunen zu entlasten. Landtag Gleichzeitig müssen wir die Begrenztheit dieses Entlastungseffekts anerkennen: Familien mit Kindern werden weiterhin nach den geltenden sechs Monaten zugewiesen. Doch werden wichtige Fragen nicht gestellt und demnach auch nicht beantwortet. Wir sind überzeugt dass diese Gesetze regelmäßig evaluiert werden müssen. Daher halten wir eine ordentliche Befristung für angemessen. Diese sieht der Gesetzentwurf jedoch nicht vor. Darüber hinaus wollen wir den rechtlichen Anforderungen gerecht werden und daher vulnerable Gruppen angemessen berücksichtigen. Daher halten wir grundsätzlich an der Notwendigkeit einer Regelung fest und erwarten in Kürze einen Gesetzentwurf der Landesregierung. Den vorliegenden Gesetzentwurf lehnen wir ab. Grundsätzlich gilt: Wir werden den weiteren Prozess konstruktiv begleiten und weiterhin dafür sorgen, dass Humanität und Ordnung in der Integrationspolitik Hand in Hand gehen.
