Christof Rasche
Frau Ministerin, bitte. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Herr Vogt! Richtig ist: Für die Erteilung der beihilferechtlichen Genehmigung muss man eine Aufteilung vornehmen. Dann entscheidet die Frage, ob das übergeordnete Ziel dieses Projekts zu erreichen ist, jeweils die Auszahlung der beantragten Mittel. Dabei wiederum – das haben Sie richtig verstanden – gibt es dann diese starre Festschreibung von 550 Millionen zu 1,54 Milliarden Euro nicht mehr, sondern da wird sozusagen gefragt: Erfüllen diese einzelnen Projektschritte – in der Projektskizze deutlich gemacht – in den einzelnen Bauabschnitten das Ziel des Projekts? Sind die Mittel diesem Zweck zur Verfügung zu stellen? Und wenn das erfolgreich 09.07.2025 geprüft worden ist, dann wird ausgezahlt. Aber man muss in der Bewirtschaftung dieser Projektmittel nicht diese starre Aufteilung, wie sie beihilferechtlich zur Genehmigung notwendig war, erfüllen.
