Sascha Lienesch
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine werten Kolleginnen und Kollegen! Als ich den Antrag der AfD zu § 58a Aufenthaltsgesetz las, dachte ich mir, dass mir das irgendwie bekannt vorkommt. Ich sollte mich nicht irren. Am 20. Februar 2025, also vor ca. fünf Monaten, hat die AfD einen sehr ähnlichen Antrag zum gleichen Thema eingebracht. Heute fordern Sie schon wieder, dass die Rechtsgrundlage des § 58a häufiger angewandt werden solle. Interessant ist, dass Sie vermeintliche Anwendungsoder Vorfälle außerhalb von Nordrhein-Westfalen zur Unterstützung Ihrer Forderungen heranziehen. Sie nennen eine Anti-Israel-Demo in Berlin-Kreuzberg. Sie zitieren einen Berliner Bezirksbürgermeister. Sie nennen das Hissen einer Talibanfahne vor dem Berliner Reichstagsgebäude. Wo ist der Bezug zu NRW? Wir sind nicht im Berliner Abgeordnetenhaus oder im Deutschen Bundestag. Ihr Antrag liest sich wie ein schlecht zusammengestellter Pressespiegel aus der Hauptstadt und nicht wie eine ernsthafte Initiative von Sicherheitspolitik in Nordrhein-Westfalen. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Bemerkenswert, aber nicht verwunderlich ist, was Sie in Ihrem Antrag verschweigen und in der Rede nur mit einem Zitat aus einer Kleinen Anfrage erwähnt haben. NRW schiebt sicherheitsrelevante Personen bisher schon in viel größerer Zahl ab. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten aus der Antwort der Landesregierung den ganzen Teil. 09.07.2025 „Seit der 2017 eingeführten statistischen Erhebung von durchgeführten Rückführungen von sicherheitsrelevanten Personen (Gefährder, Relevante Personen und sonstige sicherheitsrelevante Personen) wurden in Nordrhein-Westfalen mit Stand vom 31.03.2025 bislang insgesamt 126 sicherheitsrelevante Personen zurückgeführt. Hiervon sind auch die auf der Grundlage einer Abschiebungsanordnung nach § 58a AufenthG zurückgeführten Personen umfasst. Ferner“ – das ist vielleicht eine Randnotiz, aber das steht auch in dem Zitat – „sind insgesamt sieben ausländische sicherheitsrelevante Personen freiwillig überwacht ausgereist.“ Zum 30.06. beträgt die Zahl übrigens nicht mehr 124 oder 123, sondern sie beträgt 143. Das sind also 17 mehr als bei unserer letzten Debatte bzw. zum Zeitpunkt der Beantwortung Ihrer Anfrage. Um es klar zu sagen – das ist unmissverständlich, und Unterstellungen lassen wir uns auch nicht bieten –: Wer hier straffällig wird oder eine Sicherheitsgefahr für Deutschland und NRW darstellt, darf hier nicht bleiben. Er gehört ausgewiesen und zur Not auch abgeschoben. Da sind wir uns alle einig. Natürlich ist § 58a auch ein Mittel, um Gefährder auszuweisen, die noch keine Straftat begangen haben, aber von denen das zu erwarten ist. Die Hürden hierfür sind allerdings sehr, sehr hoch. Deswegen wird hier auf der Grundlage einer anderen Rechtsvorschrift ausgewiesen. Mir ist es allerdings egal, nach welcher Rechtsvorschrift das geschieht, denn sicherheitsrelevante Personen gehören aus dem Staat gebracht. Wir leben in einem Rechtsstaat und müssen für Abschiebungen eine valide Rechtsgrundlage haben. Dabei bin ich für effektive Verfahren. Es kann nicht sein, dass ein Verdacht besteht und sofort eine Abschiebung erfolgt. Das kann nicht das Ziel sein, denn wir leben in einem Rechtsstaat. In der Konsequenz bin ich zwar dafür, aber das muss nach rechtsstaatlichen Mitteln und Vorschriften geschehen. Unter Einbeziehung der Sicherheitsbehörden werden solche Fälle in der Sicherheitskonferenz im Ministerium besprochen. Dann werden Maßnahmen ergriffen, und es wird intensiv geprüft, wie eine Abschiebung rechtssicher vorgenommen werden kann. Wir haben Ihnen schon im Februar erklärt, dass die Landesregierung bereits handelt. Sie haben gerade tatsächlich die Forderung „ohne Prozess“ erhoben. Sie sehen es gar nicht ein, dass nicht ohne Prozess gehandelt wird. – Das wäre dann ein Willkürstaat, den hier wirklich niemand will. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Landtag Wir müssen uns auch bei § 58a die Mühe machen – das gehört zu einem Rechtsstaat –, die Vorwürfe zu belegen, und dürfen nicht nur aufgrund von Indizien irgendwie agieren. Selbstverständlich bleiben dabei alle Rechtsmittel offen. Ich sage ganz offen: Ihr Antrag ist politischer Lärm und sicherheitspolitisch überflüssig. Wir danken Ihnen sehr herzlich, dass Sie direkte Abstimmung beantragt haben. Dann müssen wir uns im Ausschuss mit Ihrem Antrag nicht mehr beschäftigen, sondern können ihn gleich hier ablehnen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN)
