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Dr. Werner Pfeil

FDP 09.07.2025 Sitzungen 18/98

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute ein Gesetz, das in seiner Reichweite und Tiefe eines der zentralen Spannungsfelder unserer Demokratie berührt: den Schutz der Verfassung und die Freiheit des Einzelnen. Es geht um die Grundfrage, wie wir in einer liberalen Demokratie Sicherheit gewährleisten, ohne die Freiheit aus dem Blick zu verlieren. Es geht um das richtige Maß, um das Gleichgewicht zwischen einem handlungsfähigen Staat, dem Anspruch der Bürgerinnen und Bürger und dem Schutz der Bürgerrechte. Es geht um Kontrolle und Vertrauen und um nichts Geringeres als die Verteidigung unserer offenen Gesellschaft, sowohl gegen ihre Feinde als auch gegen die Versuchung, in ihrem Namen zu weit zu gehen. Die Neuverkündung des Verfassungsschutzgesetzes war notwendig. Das erkennen wir als liberale Fraktion ausdrücklich an. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere zu Bayern, zum Bund und zuletzt zu Hessen, lassen keinen Interpretationsspielraum. Der Gesetzgeber ist gefordert, Eingriffe in Grundrechte transparent, verhältnismäßig und kontrollierbar zu regeln. Die Umsetzung dieser Verpflichtung war schon längst überfällig. Es handelt sich vorliegend also weniger um einen frischen, innovativen Debattenbeitrag als vielmehr um eine rechtsstaatliche Notwendigkeit, die viel zu lange liegen geblieben ist. (Beifall von der FDP) 09.07.2025 Wir Liberale erkennen aber auch, dass der Entwurf Fortschritte enthält. Die Einführung einer unabhängigen Kontrolle für besonders eingriffsintensive Maßnahmen ist ausdrücklich zu begrüßen. Auch die Stärkung der parlamentarischen Kontrolle und die differenzierte Kategorisierung von Beobachtungsbedürftigkeit sind richtige Schritte. Die Modernisierung der technischen Möglichkeiten von der Analysefähigkeit über digitale Daten bis zur gezielten Kooperation mit Bundesbehörden ist angesichts neuer Bedrohungslagen wie hybrider Kriegsführung, Cyberattacken und Spionage notwendig. Aber die Qualität eines Gesetzes misst sich nicht allein an seinem Umfang, sondern an seiner Verhältnismäßigkeit und an seiner Verfassungsfestigkeit. Der Gesetzentwurf sieht eine Fülle neuer Überwachungsinstrumente vor: Funkzellenabfragen, Quellen der Telekommunikationsüberwachung, der verdeckte Einsatz technischer Mittel zur Wohnraumüberwachung – um hier nur einige zu nennen. Das sind massive Eingriffe in die grundgesetzlich geschützten Bereiche von Privatsphäre, Kommunikationsfreiheit und Unverletzlichkeit der Wohnung. Ja, ich weiß, dass es heißt: nur unter engen Voraussetzungen. Doch wer diese Voraussetzungen liest, wird feststellen, dass sie oft vage und auslegungsbedürftig sind, und genau darin liegt eine Gefahr. Es braucht hier präzise gesetzliche Kriterien, die eng an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts orientiert sind. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit darf nicht zu einer bloßen Floskel werden, und der Wesentlichkeitsgrundsatz ist zu beachten. Gerade in einer Zeit, in der Vertrauen in staatliche Institutionen entscheidend ist, dürfen wir den Eindruck eines Generalverdachts nicht entstehen lassen. In der Definition der Beobachtungsbedürftigkeit etwa finden sich Formulierungen, die wir als Liberale für hochproblematisch halten. Da ist etwa die Rede von systematischer Desinformation, von der Verächtlichmachung von staatlichen Institutionen oder von verdecktem Vorgehen und einer Atmosphäre der Bedrohung. Was davon ist noch kritische Meinung und was bereits ein beobachtungsbedürftiger Vorgang? Wer entscheidet, ob eine scharfe Regierungskritik, ein zugespitzter Kommentar oder ein polarisierendes Protestformat bereits ein Risiko für die freiheitliche demokratische Grundordnung darstellt? Wir warnen davor, hier einen Graubereich zu schaffen, der geeignet ist, das Vertrauen in staatliche Stellen zu untergraben. Der Verfassungsschutz darf kein politisches Instrument werden, und er darf auch nicht den Eindruck erwecken, es zu sein. Wir fordern daher eine klarere, restriktivere Abgrenzung dessen, was als beobachtungsbedürftig gelten darf. Kritik an der Regierung ist nicht verfassungsfeindlich, sie ist verfassungsimmanent und notwendig für eine Demokratie. Landtag Wir sehen in der Tendenz dieses Gesetzes ein legitimes Anliegen. Der Staat soll seine Bürger schützen, auch präventiv, auch digital und auch im Vorfeld konkreter Gefahren. Aber wir sehen auch eine gefährliche Schieflage, denn der Freiheitsraum der Bürgerinnen und Bürger darf nicht zum Preis eines überregulierten Sicherheitsstaates geschrumpft werden. Wir brauchen keine stille Ausweitung der geheimdienstlichen Kompetenzen, sondern eine laute, transparente und bürgerrechtsfeste Debatte über ihre Notwendigkeit und ihre Grenzen. Wir als liberale Fraktion sind gesprächsbereit über echten Sicherheitsgewinn – unter Achtung und Wahrung der Freiheit, denn der Verfassung und den Bürgerinnen und Bürgern fühlen wir uns verpflichtet. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)

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