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Herbert Reul

09.07.2025 Sitzungen 18/98

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Die Welt um Landtag uns herum ist in den letzten Jahren unsicherer geworden. Das hat auch Auswirkungen auf unser Land. Politischer Extremismus, Terrorismus, Spionage, Cyberattacken fremder Staaten – das ist einiges. Ich glaube, wir hier im Parlament sind uns einig, dass wir seit dem Kalten Krieg einen gut aufgestellten Verfassungsschutz nicht mehr so dringend brauchten wie heute. Wir brauchen ihn dringender denn je. Er ist ein Frühwarnsystem unserer wehrhaften Demokratie. Er ist der Seismograf für verfassungsfeindliche Tendenzen. Deshalb haben wir uns das Verfassungsschutzgesetz genau angeguckt und es nach über 30 Jahren neu kalibriert. Wir haben im Grunde behalten, was sich bewährt hat, und ergänzt, was gefehlt hat. Einiges geht auch auf das Bundesverfassungsgericht, also auf Urteile, zurück. Das Ergebnis haben wir Ihnen jetzt vorgelegt. Es ist ein modernes Sicherheitsgesetz: transparent, nachvollziehbar gegliedert, praktisch strukturiert und vor allem angereichert mit Befugnissen, die unser Verfassungsschutz braucht, um in dieser anstrengenden Zeit Schritt zu halten. Ich kann jetzt nicht alles vortragen – das ist klar –, will aber doch ein paar Punkte erwähnen. Erstens. Mit dem neuen Gesetz geben wir dem Verfassungsschutz die Möglichkeit, verschlüsselte Kommunikation dort, wo es rechtlich erlaubt und notwendig ist, mitlesen zu können. Ob erste Influencer-Videos, die hin und her getauscht werden, oder die konkrete Planung einer Terrortat – all das passiert heute eben online, Stichwort: WhatsApp und Co. Zweitens. Es gibt jetzt eine neue Funkzellenabfrage bei den Mobilfunkbetreibern. Diese hilft, extremistische und terroristische Netzwerke aufzudecken. Drittens – Stichwort: Videos. Mit der Befugnis zum Zugriff auf Videoüberwachungsanlagen erlauben wir dem Verfassungsschutz, auf ohnehin vorhandenes Material zuzugreifen. Da wird natürlich nicht dauerhaft mitgeschaut, aber im Einzelfall kann das enorm hilfreich sein. Es müssen aber nicht immer tiefgreifende Grundrechtseingriffe sein. Auch einfache Informationen helfen oft weiter. Damit bin ich bei – viertens – neuen Auskunftsrechten. Unter uns: Ich finde es nur nachvollziehbar, dass Verkehrsunternehmen dem Verfassungsschutz im Einzelfall sagen dürfen, wann Verfassungsfeinde wohin gereist sind. Das Gleiche gilt für die Kontostammdaten beim Bundeszentralamt für Steuern. Es geht doch nicht, dass ein x-beliebiges Internetreisebüro mehr weiß als unser Verfassungsschutz. Fünftens. Es geht um das Thema „KI“. Zur Einordnung: Allein, seit ich zu reden angefangen habe – es sind ungefähr drei Minuten um –, sind geschätzt 09.07.2025 200.000 Fotos und Videos auf Instagram veröffentlicht worden – nur, um ein Gefühl für die Schnelligkeit zu bekommen. Da kommt man ohne KI nicht mehr weiter. Deshalb regelt der Gesetzentwurf, dass KI zur Unterstützung eingesetzt werden kann. Natürlich trifft die KI nie eine Entscheidung darüber, was als extremistisch bewertet wird oder nicht. Das machen nach wie vor die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, und das muss auch so bleiben. Das sechste Stichwort: Prävention. Gewaltbereite Extremisten werden immer jünger. In den letzten Jahren gab es immer wieder Anschlagsplanungen von Jugendlichen, sogar von Jugendlichen unter 14 Jahren. Deshalb kennt Prävention mit dem neuen Gesetz keine Altersgrenze mehr. Das sind wichtige Befugnisse, die wir dringend brauchen. Es sind mehr Befugnisse. Das bedeutet aber auch, dass wir das Thema „Kontrolle des Verfassungsschutzes“ mitdenken müssen. Ganz an den Anfang gestellt haben wir Bewertungskriterien zur Einstufung der Beobachtungsobjekte. Diese werden nun erstmals gesetzlich vorgegeben. Das ist die eine Schaltstelle im Gesetz. Die zweite Schaltstelle sind die Richter. Der Einsatz von Vertrauenspersonen oder einer langfristigen Observation sind einer richterlichen Vorabkontrolle unterworfen. Die dritte Schaltstelle ist und bleibt die G 10-Kommission. Für Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation und zur Finanzermittlung bleibt die G 10-Kommission zuständig. Die parlamentarische Kontrolle wird durch weitere Berichtspflichten sogar noch gestärkt. Um es kurz zu machen: Das Verfassungsschutzgesetz stammt im Kern von 1995. Zur Erinnerung: Damals gab es kein Google und ohnehin nur ein paar Hundert Internetseiten auf Deutsch. Es gab kein Smartphone und auch kein Instagram. Die Welt von damals und die Welt von heute sind nun wirklich nicht vergleichbar. Mit diesem aktualisierten Gesetz bringt die Landesregierung den Verfassungsschutz ins Heute. Ich würde mich freuen, wenn wir für dieses Gesetz eine breite politische Unterstützung bekommen würden, um den Verfassungsschutz auch mit einer breiten politischen Unterstützung der demokratischen Kräfte dieses Hauses den Rückhalt für das zu geben, was an Arbeit anliegt. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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