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Heinrich Frieling

CDU 09.07.2025 Sitzungen 18/98

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem umfangreichen Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher und weiterer Vorschriften schaffen wir einen modernen und praxistauglichen Rahmen für die Arbeit in unseren Kommunen. Wir stärken die interkommunale Zusammenarbeit, entbürokratisieren im Vergaberecht, geben die Unterschwellenvergabe frei und verbessern die Arbeitsbedingungen insbesondere für das kommunale Ehrenamt. Rechtzeitig vor der Kommunalwahl ändern wir neun Gesetze und drei Rechtsverordnungen. Vorab möchte ich mich bei den Fraktionen von SPD und FDP herzlich bedanken, mit denen wir über die Koalitionsgrenzen hinweg im Vorfeld immer wieder sehr konstruktive Gespräche geführt haben und die auch das zeitlich straffe Verfahren mitgetragen haben. Wir sind sehr oft, wenn auch nicht immer, auf einen Nenner gekommen. Aber ich denke, es ist deut-Landtag lich geworden, wie wichtig uns gemeinsam das kommunale Ehrenamt ist, und auch, dass es weiterhin neben Beruf und Familie leistbar sein muss. Ebenso gilt unser Dank den vier kommunalpolitischen Vereinigungen für ihre Impulse, die sie eingebracht haben. In der Summe hat die Sachverständigenanhörung unseren Kurs bestätigt. Das Ehrenamt profitiert von den klaren Regeln zur Ordnung in den Sitzungen, einem höheren Quorum für geheime Abstimmungen und der vereinfachten Möglichkeit zur Umbesetzung von Ausschüssen. Die moderate Anhebung der Fraktionsmindestgrößen wird die Arbeit und die Sitzungen durch eine bessere Bündelung der Positionen entlasten. Die Möglichkeit, sachkundige Bürger bereits mit 16 Jahren und weiter als bisher in nichtöffentliche Beratungen einzubinden, stärkt die Beteiligung und auch die Nachwuchsgewinnung. Die Möglichkeit, Ausschussvorsitzende mit Zweidrittelmehrheit abzuwählen, wirkt Missbrauch entgegen und sichert die Integrität der Amtsinhaber. Durch den Änderungsantrag von CDU und Grünen erweitern wir die Regelung dahin gehend, dass jetzt bereits der Bestimmung der Ausschussvorsitzenden mit einer Zweidrittelmehrheit widersprochen werden kann. Damit wird sichergestellt, dass ungeeignete Personen nicht ins Amt kommen, ohne dass die Ausschussvorsitzenden zum politischen Spielball werden. Mit unserem Änderungsantrag sehen wir weitere Verbesserungen vor. Für den Fall, dass ein Ausschussvorsitzender und seine Vertretung verhindert sind, gibt es zukünftig eine Regelung: Die Hauptverwaltungsbeamten können zur Sitzung einladen, und das dienstälteste Mitglied im Ausschuss kann die Sitzungsleitung übernehmen. – Das war erneut ein Hinweis aus der Praxis, dem wir hiermit nachkommen. Einen ähnlichen Gedanken verfolgt auch die FDP in ihrem Antrag. Einig sind wir uns in dem Zusammenhang übrigens auch bei den Verpflichtungserklärungen, in denen zukünftig auf die Benennung des zugrunde liegenden Beschlusses verzichtet werden soll. Auch hier harmonisieren wir die Regelungen in den verschiedenen Gesetzen. Wie heute bereits im Zusammenhang mit dem Altschuldenentlastungsgesetz diskutiert wurde, schieben wir die Anwendbarkeit des Wiederverschuldungsverbots in § 89 Abs. 4 der Gemeindeordnung um drei Jahre auf. Wir wollen den Kommunen damit weiterhin ein effektives Zinsmanagement ermöglichen, ohne die Anschlussfähigkeit an die Beteiligung des Bundes an den Altschulden zu gefährden. Damit gehen wir bewusst nicht so weit wie die FDP, die eine Streichung vorschlägt, obwohl ihr Finanz-09.07.2025 minister Lindner seinerzeit immer viel Wert auf eine solche Regelung gelegt hat. Hinsichtlich der Möglichkeit, auf Kreisebene zusätzliche Beigeordnete einzuführen, reagieren wir auf die Kritik aus den Kreisen selbst und aus den kreisangehörigen Kommunen. Eine entsprechende Änderung der Hauptsatzung soll zukünftig nur mit einer Zweidrittelmehrheit möglich sein. Das sichert die Kontinuität der Verwaltungsführung. Gleichzeitig ist eine freiwillige Einführung im breiten Konsens aber möglich. Den FDP-Änderungsantrag lehnen wir ab. Wir haben unterschiedliche Auffassungen unter anderem bezüglich der Fraktionsmindestgrößen. Wir möchten neben der Ordnung im Rat auch bewusst die Würde des Rates schützen und auch die der weiteren Gremien. Außerdem trauen wir den Landschaftsverbänden einen verantwortungsvollen Umgang mit der Beteiligung an erneuerbaren Energien zu. Dieses Gesetz ist ein starkes Signal für unsere kommunale Demokratie und die Handlungsfähigkeit unserer Kommunen. Daher stimmen wir unserem Änderungsantrag und auch dem Gesetzentwurf zu. – Ich bedanke mich herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

Protokoll ↗