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Thomas Röckemann

AfD 09.07.2025 Sitzungen 18/98

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen der demokratisch gewählten Fraktionen! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag ist insbesondere beabsichtigt, dem Strafvollzugstourismus nach NRW einen Riegel vorzuschieben. Der Staatsanwaltschaft soll hierzu ein gesetzliches Beteiligungsrecht bei der Anordnung des offenen Vollzugs eingeräumt werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Regelungen des Strafvollzugsgesetzes NRW zur Gestaltung des Vollzugs an die Bestimmungen der anderen Bundesländer – insbesondere Bayerns – anzugleichen. Mit diesem Antrag wird ein Problem benannt, das wir seit Jahren kritisieren. Nirgendwo sonst in Deutschland wird so schnell, so häufig und so leichtfertig vom geschlossenen in den offenen Vollzug gewechselt wie in Nordrhein-Westfalen. So kam es vor, dass ein Drogendealer mit einer Freiheitsstrafe von über zehn Jahren bereits nach 18 Monaten in den offenen Vollzug überstellt wurde. Wir haben es heute mehrfach gehört: Resozialisierung ist eine wichtige Angelegenheit. Man denke aber doch bitte auch daran, wie sich die Opfer und deren Angehörigen fühlen müssen, wenn sie einem solchen Menschen zeitnah auf offener Straße begegnen. (Beifall von der AfD) Ein weiteres Beispiel: Ein zu insgesamt dreieinhalb Jahren Haft verurteilter Schwerkrimineller, der von einem SEK festgenommen werden musste, nutzte vor Kurzem die Prüfung seiner Tauglichkeit für den offenen Vollzug zur Flucht aus der JVA Bielefeld-Senne mit einem beherzten Sprung über das Gefängnistor. Eine Nacheile war nicht möglich. Er konnte erst in der Türkei von den dortigen Behörden wegen dort begangener Taten festgesetzt werden. So viel zum Strafzweck der Sicherung in Nordrhein-Westfalen. Wir als AfD begrüßen den vorliegenden Antrag ausdrücklich. Die Forderung, die Staatsanwaltschaft an Entscheidungen über den offenen Vollzug zu beteiligen, ist überfällig. Die Staatsanwälte kennen die Täter, sie kennen die Opfer, sie kennen die Umstände. Ihre Einschätzung ist ein dringend nötiges Gegengewicht zur alleinigen Entscheidungsgewalt der Haftanstalten. Ebenso richtig ist die Forderung, das Strafvollzugsgesetz NRW an die strengen Regelungen anderer Bundesländer anzupassen. Der sogenannte Vollzugstourismus ist eben kein Mythos, sondern entspricht der Wirklichkeit. Inzwischen raten erfahrene Strafverteidiger ihren Mandanten, den Wohnsitz nach Nordrhein-Westfalen zu verlegen, um die Vorzüge des offenen Vollzugs in Nordrhein-Westfalen für sich beanspruchen zu können. Und Sie glauben es kaum, aber doch: Entsprechend knapp sind die Haftkapazitäten. Überlastetes Personal ist dabei nur eine unmittelbare Folge. Landtag NRW darf kein Magnet für verurteilte Straftäter aus der gesamten Republik sein. Es ist daher höchste Zeit, dass der Strafvollzug hierzulande klarere, deutlichere Leitlinien im Sinne von Rechtssicherheit, Gerechtigkeit und insbesondere dem Schutz der Allgemeinheit erhält. Wir stimmen der Überweisung des Antrags an den Rechtsausschuss deshalb zu. – Schönen Dank. (Beifall von der AfD)

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