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Sven Werner Tritschler

AfD 09.07.2025 Sitzungen 18/98

Im grenzüberschreitenden Transport von Pferden, vor allem zwischen den pferdestarken EU-Regionen NRW und Benelux, greift das EU-weite Animal Health Law (AHL), das aus Seuchenschutzgründen amtstierärztliche Gesundheitszeugnisse verlangt. Im Antrag wird daher auf eine Ausnahmeregelung gedrungen, für die sich auf Bundesund EU-Ebene eingesetzt werden soll. Grundsätzlich ist aus praktischen Gründen solch ein Vorstoß zu begrüßen. Allerdings ist auch festzuhalten, dass bei einem weiteren Aufwuchs an Ausnahmeregelungen ein bürokratisches Monster geschaffen werden könnte. Daher wäre wohl ein Dringen auf eine Novellierung des AHL via Stellungnahme- oder Initiativrecht auf Bundes- und EU-Ebene durch die Landesregierung die langfristig sinnvollere Maßnahme als das hier vorgeschlagene Doktern an Symptomen verpatzter Gesetze. Daher: Enthaltung! 09.07.2025 Landtag Anlage 9 Zu TOP 36 – Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik – zu Protokoll gegebene Rede Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik ist eine von allen Ländern gemeinsam getragene und finanzierte Zentralstelle. Sie ist zuständig für die europäisch und national vorgeschriebene Anerkennung von Stellen, die die Sicherheit von Geräten, Maschinen und Anlagen überprüfen und zertifizieren. Die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik nimmt diese Aufgabe für alle Länder wahr. Nach Unterzeichnung des Ursprungsabkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik im Dezember 1993 hat der Freistaat Bayern die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik als Organisationseinheit des für den technischen Arbeits- und Verbraucherschutz zuständigen bayerischen Staatsministeriums errichtet. Das Abkommen wurde im Laufe der Jahre mehrfach durch Änderungsabkommen geändert, zuletzt im Jahr 2015. Dabei wurden der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik weitere Aufgaben zur Unterstützung der Länder im Bereich der Marktüberwachung, insbesondere nach dem Produktsicherheitsrecht, übertragen. Mit der aktuell vorliegenden Änderung des Abkommens werden der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik neue Aufgaben für die Marktüberwachung im Bereich des Sprengstoffrechts sowie neue Aufgaben im Bereich des Gefahrgutrechts übertragen und staatsvertraglich verankert. Marktüberwachung liegt in der Zuständigkeit jedes einzelnen Landes. Es bedarf daher einer Stelle, die übergreifende Aufgaben bündelt, zentrale Berichtspflichten erfüllt und der Kommission und anderen Akteuren als Ansprechpartner für Deutschland zur Verfügung steht. Diese Aufgaben nimmt die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik bereits im Bereich des Produktsicherheitsrechts erfolgreich wahr und wird diese nun auch für die Marktüberwachung im Bereich des Sprengstoffrechts übernehmen. Sie wird außerdem zukünftig die Interessen der Länder in den europäischen Fachgremien zur Marktüberwachung im Sprengstoffrecht vertreten. Bestimmungen zu den Prüfstellen, die Tanks für gefährliche Güter nach den Vorgaben des Gefahrgutrechts prüfen, waren bisher nicht einheitlich. Diese Bestimmungen wurden nun harmonisiert, 09.07.2025 und der Markt wurde geöffnet. Wenn eine Prüfstelle für Tanks gefährlicher Güter international tätig werden will, muss diese in ihrem Ursprungsland akkreditiert sein. Mit der neuen hoheitlichen Aufgabe wird die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik als anerkennende Behörde für Prüforganisationen tätig, welche Tankprüfungen im Bereich des Gefahrgutrechts durchführen. Mit der Anerkennung durch die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik sind die Prüfstellen befugt, sowohl bundesweit als auch im Ausland tätig zu werden. Die Aufgabe der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik umfasst neben der Zulassung und der Anerkennung von Prüfstellen für Tanks gefährlicher Güter ebenfalls deren Überwachung. Die Erweiterung des Aufgabenspektrums der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik führt insgesamt zu einer Stärkung der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik als Institution. Über die Aufnahme weiterer Aufgaben im Bereich des Sprengstoffrechts sowie des Gefahrgutrechts hinaus wird der Wortlaut des Abkommens redaktionell an den aktuellen Rechtsrahmen angepasst.

Protokoll ↗