landtag.nrw.de ↗

Marc Lürbke

FDP 09.07.2025 Sitzungen 18/98

Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen stehen bei der Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten längst am Limit – und das nicht erst seit gestern. Die steigenden Zahlen von Asylsuchenden, der ohnehin angespannte Wohnungsmarkt, personelle Engpässe in den Verwaltungen, fehlende Kitas, überlastete Schulen – all das führt in vielen Städten und Gemeinden zu massiven Herausforderungen. Und während die Verantwortlichen vor Ort versuchen, das Beste aus der Lage zu machen, schauen Land und Bund zu oft nur zu – oder schlimmer: sie bauen bewährte Instrumente einfach ab. Unser Antrag soll genau da ansetzen: bei der dringend notwendigen Entlastung der Kommunen. Wir schlagen deshalb vor, das Konzept des Asyl-Landtag stufenplans wieder aufzugreifen, das unter der vorherigen Landesregierung mit FDP-Beteiligung bereits erfolgreich etabliert war – ein Konzept, das kluge Differenzierung mit rechtsstaatlicher Klarheit verbindet. Denn eines ist doch offensichtlich: Wer Integration ernst meint, muss auch bereit sein, zu steuern. Und das bedeutet, zu unterscheiden – zwischen Menschen mit Bleibeperspektive und solchen, bei denen von Anfang an feststeht, dass sie unser Land wieder verlassen müssen. Genau deshalb sieht unser Antrag vor, die kommunale Verteilung grundsätzlich erst dann vorzunehmen, wenn über das Bleiberecht entschieden ist. Das hat zwei ganz konkrete Vorteile. Erstens entlastet es die Kommunen – personell, finanziell, logistisch. Und zweitens verhindert es unnötige Integrationsbrüche. Denn was ist unlogischer, als Menschen unter großem kommunalen Aufwand in das gesellschaftliche Leben einzubinden, nur um sie später wieder abschieben zu müssen? Stattdessen muss gelten: Wer bleiben darf, wird integriert – gezielt, gefördert und verlässlich. Wer kein Bleiberecht hat, wird so früh wie möglich in den Landeseinrichtungen auf eine Rückführung vorbereitet – mit einem klaren rechtsstaatlichen Verfahren und der nötigen Konsequenz. Dass dieses Modell funktioniert, hat der Asylstufenplan von Minister Dr. Joachim Stamp bereits gezeigt. Die damals eingeführte Regelung war ein praktikabler Weg, um Asylverfahren zu strukturieren, Rückführungen zu erleichtern und den Kommunen eine klare Linie zu geben. Aber was macht die schwarz-grüne Landesregierung? Sie lässt diesen Plan ausgerechnet Ende August 2024 auslaufen – wenige Tage nach dem islamistisch motivierten Attentat von Solingen. Man hätte meinen können, das wäre der Moment für ein Zeichen staatlicher Handlungsfähigkeit. Doch was wir stattdessen erleben, ist Stillstand; kein Nachfolgekonzept, keine Evaluation, keine Transparenz. Und Ministerin Paul? Sie schweigt. Auf Nachfragen unserer Fraktion gab es keinerlei Angaben zu einer möglichen Neuauflage oder zu den Wirkungen des alten Gesetzes. Das lässt nur einen Schluss zu: Schwarz-Grün hat sich klammheimlich vom Asylstufenplan verabschiedet – und damit von einem der wenigen Instrumente, die tatsächlich Ordnung und Struktur ins Asylsystem gebracht haben. Dabei wissen wir doch: Gerade für eine rechtsstaatlich geordnete Asylpolitik braucht es diese Differenzierung. Es kann nicht sein, dass Kommunen über Monate hinweg mit Unterbringung und Versorgung von Personen belastet werden, bei 09.07.2025 denen längst absehbar ist, dass sie kein Bleiberecht haben. Das ist nicht nur ineffizient, das gefährdet auch die Akzeptanz des gesamten Asylsystems in der Bevölkerung. Wir als Freie Demokraten wollen deshalb, dass Geflüchtete ohne Bleibeperspektive so lange wie rechtlich zulässig in Landeseinrichtungen verbleiben, dass Rückführungen dort vorbereitet und konsequent vollzogen werden und dass die Kommunen sich auf das konzentrieren können, was sie am besten können: die Integration derjenigen, die dauerhaft bleiben werden. Das ist nicht Abschottung, sondern verantwortungsvolle Steuerung. Das ist kein Populismus, sondern Rechtsstaatlichkeit in der Praxis. Und das ist auch ein Zeichen des Respekts – gegenüber den Kommunen, gegenüber denjenigen, die tatsächlich Schutz suchen, und gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern in diesem Land, die zu Recht erwarten, dass Asylverfahren konsequent und nachvollziehbar ablaufen. Meine Damen und Herren, die Herausforderungen in der Asyl- und Integrationspolitik werden nicht kleiner. Aber wir können ihnen mit klarem Kurs und klugen Konzepten begegnen. Der Asylstufenplan war ein solches Konzept. Unser Antrag ist ein Angebot, ihn weiterzuentwickeln und damit wieder handlungsfähig zu werden – im Sinne der Kommunen, im Sinne des Rechtsstaats und im Sinne einer glaubwürdigen Migrationspolitik.

Protokoll ↗