Benjamin Rauer
Es gibt durch die Europäischen Union die sogenannte EU-Aufnahmerichtlinie 2013/33/EU, welche die Mitgliedsstaaten verpflichtet, die besonderen Bedürfnisse von Personengruppen im Asylverfahren bei der Unterbringung und der Versorgung zu berücksichtigen. In dieser Richtlinie werden besondere Schutzbedarfe wie folgt definiert: „Bestimmte Antragsteller benötigen unter Umständen besondere Verfahrensgarantien, unter anderem aufgrund ihres Alters, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Ausrichtung, ihrer Geschlechtsidentität, einer Behinderung, einer schweren Erkrankung, einer psychischen Störung oder infolge von Folter, Vergewaltigung und sonstigen schweren Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt.“ Die Defizite in dem Gesetzentwurf der FDP sind klar sichtbar. Der Antrag der FDP-Fraktion berücksichtigt die besonderen Schutzbedarfe aufgrund der oben aufgezählten Gründe nicht. Es ist außerdem keine Befristung vorgesehen. Durch die FDP werden pauschale Regelungen getroffen, statt sinnvolle Ausnahmen zu treffen. Evaluierungsvorgaben finden sich leider auch keine. Ich freue mich, dass die Landesregierung daher in Kürze einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen wird, der diese Probleme aufnimmt. Wir lehnen den Antrag der FDP-Fraktion ab.
