Peter Blumenrath
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute sprechen wir erneut über den Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zur Abschaffung der Opt-out-Regelung bei der Bezahlkarte für Asylsuchende. Mit den vorhandenen Regelungen hat das Land Nordrhein-Westfalen die Rahmenbedingungen für eine flächendeckende Einführung der Bezahlkarte bereits geschaffen. Wir haben ausreichend finanzielle Mittel im Landeshaushalt bereitgestellt, damit keine Kommune auf diesem Weg alleingelassen wird. Wir vereinfachen Verwaltungsabläufe und verhindern, dass Gelder ins Ausland abfließen, etwa zur Finanzierung von Schleusern. Für uns steht fest, die Opt-out-Regelung sichert die kommunale Entscheidungsfreiheit. Städte und Gemeinde können selbstständig beurteilen, ob die Bezahlkarte vor Ort sinnvoll ist oder nicht. Die Sachverständigen haben bestätigt, die Lage vor Ort ist entscheidend. Eine verpflichtende landesweite Einführung ohne Rücksicht auf die lokalen Gegebenheiten widerspricht aktuell den Bedürfnissen in unseren Kommunen. Die jetzige Regelung sorgt für Klarheit, Rechtssicherheit und Planungssicherheit. Es gibt aus heutiger Sicht keinen Grund, die Wahlfreiheit der Kommunen abzuschaffen. Deshalb lehnen wir den eingebrachten Gesetzentwurf der FDP-Fraktion an dieser Stelle ab. Gleichzeitig stehen wir klar zur Bezahlkarte. Sie ist ein sinnvolles Instrument. Sie vereinheitlicht die Verfahren, verringert Fehlanreize und sichert die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel. Wir werben in den Kommunen für die Einführung eben genau dieser Bezahlkarte, setzen dabei aber auf Überzeugung statt auf Zwang. Den Gesetzentwurf lehnen wir daher ab. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU) Landtag
