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11. Tagungsabschnitt

· 261 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: SPD (85)CDU (62)AfD (55)GRÜNE (42)

Claus Seebeck CDU

Steuerprognose und Gastronomie: Will die Landesregierung die dauerhafte Mehrwertsteuersenkung?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister Heere, es ist schön, dass Sie uns heute durch Ihre Anwesenheit die Möglichkeit geben, diese Dringliche Anfrage zu behandeln. Sie ist wirklich dringend. „Steuerprognose und Gastronomie: Will die Landesregierung die dauerhafte Mehrwertsteuersenkung?“ Das Gastgewerbe gehört mit seinen über 172 000 Beschäftigten zu den wichtigen Wirtschaftszweigen in Niedersachsen. Neben der wirtschaftlichen Bedeutung sind die touristische, die kulturelle und die gesellschaftliche Relevanz der Gastronomie nennenswert. Infolge der Corona-Pandemie und nun fortgesetzt aufgrund hoher Energiekosten und wegen des umfassenden Inflationsdrucks steht die Branche zunehmend unter Druck. Neben dem anhaltenden Fach- und Arbeitskräftemangel steigen die Kosten für Personal, Pacht bzw. Mieten sowie für Energie. Die noch bis zum 31. Dezember 2023 geltende reduzierte Mehrwertsteuer sorgt nach Branchenangaben derzeit dafür, dass viele Betriebe noch nicht aufgegeben haben und in konjunkturell schwierigen Zeiten auch im Jahr 2024 den Geschäftsbetrieb fortführen wollen. Im Vorfeld der Bundestagswahlen 2021 äußerte sich der damalige Bundesfinanzminister und heutige Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) im September 2021 in der ARD wie folgt: „Wir haben die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie gesenkt und das noch mal verlängert, und ich will Ihnen gern versichern: Ich habe dieser Verlängerungsentscheidung zugestimmt und der Einführung in dem sicheren Bewusstsein: Das schaffen wir nie wieder ab“. Die Debatte um das näherrückende Ende des ermäßigten Mehrwehrsteuersatzes von 7 % in der Gastronomie reißt daher in der Branche und in den Medien nicht ab. Obwohl es bis zum Jahresende nur noch gut sieben Wochen sind, liegt eine Entscheidung auf Bundesebene immer noch nicht vor. Auch im Bundesrat liegen seitens der Länder verschiedene Vorschläge und Anregungen hierzu auf dem Tisch. Anfang Oktober berichtete die Hannoversche Allgemeine Zeitung unter der Überschrift „Weniger Mehrwertsteuer in Restaurants? Niedersachsen ist skeptisch“: „Niedersachsen hat im Bundesrat einen dauerhaft abgesenkten Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie gebremst. Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern hatten das vorgeschlagen, brachten in der Länderkammer aber keine Mehrheit zustande. Die Bundesländer spielen auf Zeit: Man wolle die kommende Steuerschätzung abwarten, sagte eine Sprecherin von Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD). Die wird für Ende Oktober erwartet. Wir haben uns daher gegen eine sofortige Sachentscheidung ausgesprochen.“ Die aktuelle Steuerschätzung für 2024 wurde nun Ende Oktober veröffentlicht. Gemäß dieser Prognose wird der Staat in 2024 voraussichtlich rund 1,9 Milliarden Euro mehr Einnahmen erzielen, als noch im Frühjahr prognostiziert. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wird sich die Landesregierung auf Basis der nun vorliegenden Steuerschätzung für eine Beibehaltung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 7 % für die Gastronomie über den 31. Dezember 2023 hinaus einsetzen? 2. Geht die Landesregierung davon aus, dass eine anstelle der Beibehaltung des reduzierten Steuersatzes diskutierte Umsatzsteuerreform rechtzeitig zum Auslaufen der ermäßigten Besteuerung abgeschlossen sein wird und vergleichbare Entlastungseffekte für die Gastronomie bringen wird? 3. Mit welchen Steuerausfällen ‑ inklusive mittelbarer Ausfälle zum Beispiel von Lohnsteuer für Beschäftigte ‑ rechnet die Landesregierung für den Fall, dass es zur Insolvenz und Geschäftsaufgabe von 10 bis 15 % der gastronomischen Betriebe in Niedersachsen kommen würde?

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Thorsten Paul Moriße AfD

Jüdisches Leben in Niedersachsen schützen - Antisemitismus konsequent vorbeugen und bekämpfen!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Genau vor drei Jahren hat dieses Hohe Haus eine Resolution gegen Antisemitismus verabschiedet. Schon damals hat die AfD hier am Rednerpult klargestellt: Es müssen Taten folgen. - Diese Taten sind nicht erfolgt, sondern übelste Taten gegen die jüdischen Mitbürger in Deutschland. Die AfD steht an der Seite Israels. Meine Damen und Herren, bei diesem Antrag der CDU kann man nur begrüßen, dass auch die Union den Ernst der Lage erkannt hat. Es ist unbestritten, dass der jüdische Glaube zu unserem Land gehört und zur religiösen Vielfalt einen erheblichen Beitrag leistet. Die jüdisch-christliche Zivilisation hat unser Land geprägt und bildet die Basis für unser tägliches Zusammenleben. Durch die Geschichte unseres Landes haben wir natürlich eine besondere Verantwortung zu tragen. Der Schutz des jüdischen Lebens in Niedersachsen gehört, wie in Ihrem Antrag bereits beschrieben, zur Staatsräson. Die hier lebenden jüdischen Mitbürger müssen sich auf den Schutz unseres Landes verlassen können. Doch gerade Sie von der CDU, meine Damen und Herren, beklagen in Ihrem Antrag eine Zunahme von antisemitischen Straftaten sowie dass auf Kundgebungen und Demonstrationen der Palästinenser-Organisation PFLP die Terroranschläge gegen Israel regelrecht bejubelt werden. Diese Bilder sind, wie Sie in Ihrem Antrag beschrieben haben, für unser Land eine Schande und verhöhnen die Opfer. Dem stimme ich ausdrücklich zu. Doch Sie stehen jetzt vor der Lunte, die Sie eigentlich selber gelegt haben. Die Zahl der antisemitischen Straftaten steigt seit der Merkelschen Grenzöffnung von 2015 stetig an. Besonders hervorzuheben ist hier der Anstieg der Gewaltdelikte, wie die Statistiken des Bundesinnenministeriums belegen. Bereits im ersten Halbjahr 2023 hat laut einem Bericht des Tagesspiegels vom 8. August 2023 die Anzahl der antisemitischen Straftaten mit 965 einen neuen Höchststand erreicht. In Großstädten wie in Berlin gibt es bereits No-Go-Areas oder Gebiete, wo sich jüdische Mitbürger mit einer Kippa nicht mehr aufhalten können. In Schulen mit hohem Migrantenanteil ist Mobbing gegen jüdische Mitschüler bereits an der Tagesordnung. Ein jüdischer Fußballverein kann seine Spiele und das Training nur noch unter erhöhten Sicherheitsmaßnahmen durchführen. Was haben Sie denn während Ihrer Zeit in der Regierungsverantwortung in Niedersachsen und auch im Bund dagegen unternommen? - Ihnen war doch völlig klar, dass Sie es mit Migranten aus kulturfremden teilweise antisemitisch geprägten Kreisen zu tun haben oder bekommen. Der nun existierende Antisemitismus wurde von Ihnen und den anderen Altparteien ungeprüft ins Land geholt. Die AfD hat laufend vor den Konsequenzen unkontrollierter Masseneinwanderung gewarnt und wurde nur von Ihnen belächelt. Nun ist es an der Zeit, meine Damen und Herren, dass umgehend Maßnahmen eingeleitet werden. Die logische Konsequenz muss natürlich bei antisemitischen Straftaten der Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft und die sofortige Abschiebung bedeuten. Dies hätten Sie aber schon längst unternehmen können. Stattdessen berufen Sie sich in Ihrem Antrag auf Querdenker und Verschwörungstheoretiker. Wenn Sie für unsere jüdischen Mitbürger etwas erreichen möchten, dann sollten Sie nicht auf die Ampel setzen. Diese wird weiterhin für offene Grenzen und Masseneinwanderung stehen. Die geplanten Abschiebungen sind lediglich ein Tropfen auf dem heißen Stein. Eine tatsächlich konservative Mehrheit, um diesen Kurs umzusetzen, werden Sie nur mit der AfD erreichen. Meine Damen und Herren, vergessen Sie bitte nicht die Worte von Michael Fürst, dem mein Respekt gebührt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Stephan Bothe AfD

Schlepperei im Mittelmeer durch sofortige Einstellung jeglicher finanziellen Unterstützung von Schleusern und die unmittelbare Rückführung auf dem Mittelmeer aufgegriffener Migranten beenden!

Vielen Dank. Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Deutschland ist das einzige Land in Europa, welches die sogenannte private Seenotrettung auf dem Mittelmeer unterstützt. Oder besser gesagt und auf den Punkt gebracht: Deutschland ist das einzige Land, das kriminelle Schlepper aus Steuermitteln alimentiert. Und das muss sofort gestoppt werden! Die Bezeichnung „private Seenotrettung“ soll nur darüber hinwegtäuschen, dass es sich hierbei um vom deutschen Steuerzahler finanzierte Schleuser- und Menschenhandelaktivitäten handelt, die im Mittelmeer von kriminellen Banden betrieben werden. Unterstützt wird diese kriminelle Schlepperei unter anderem vom Gründer und Vorsitzenden des Vereins United4Rescue Thies Gundlach. Der hat das Schlepperschiff Sea-Watch 4 mitfinanziert. Und siehe da: Gundlach ist zufällig der Lebensgefährte der grünen Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt und soll jetzt auf Initiative der Grünen mit Bundesmitteln unterstützt werden. Verehrte Kollegen, das ist grüne Vetternwirtschaft, wie wir sie kennen, und eine skandalöse Zweckentfremdung von Steuermitteln, um noch mehr Migranten nach Deutschland zu locken. Die sogenannte Rettung läuft dann oftmals wie folgt ab: Es werden an der Küste Nordafrikas klapprige Boote, oftmals Schlauchboote, übervoll mit Migrationswilligen bestückt, die dann ein paar Kilometer hinausfahren, wo ihnen das Benzin ausgeht, von dem sie allerdings auch nur wenige Liter getankt hatten; denn sie hatten in Wahrheit nie vor, mit ihrem eigenen Boot Europa zu erreichen. Sodann kommt im Zuge der vorsätzlich herbeigeführten Seenot die Handy-App „Alarm Phone“ zum Einsatz, eine Art kostenloser Taxiruf auf hoher See. Anrufe werden zu jeder Zeit entgegengenommen, und der diensthabende Aktivist der Alarm-Phone-Initiative leitet dann die vom Anrufer genannten Positionskoordinaten an die privaten Seenootrettungstaxis wie die Sea-Eye 4 und andere Boote als ausgemachte Treffpunkte weiter, wo die Geretteten dann umgeladen und weg von der nahen afrikanischen Küste ins ferne Europa verschifft werden. Für diese Farce, werte Kollegen, sollen nach Willen der Grünen in Berlin in den kommenden vier Jahren weitere 8 Millionen Euro Steuergelder als Unterstützung fließen, um noch mehr Migranten nach Deutschland zu holen. Und wir als AfD sagen ganz klar: Schluss damit! Verstehen Sie uns hier nicht falsch: Natürlich müssen Menschen, die sich tatsächlich in Lebensgefahr befinden, gerettet werden. Aber sich akut in Seenot befindende Menschen zu retten, bedeutet, sie in den nächsten sicheren Hafen zu bringen und nicht quer über das ganze Mittelmeer ins Wunschland. Die vorsätzlich herbeigeführten Seenotfälle im Mittelmeer dürfen auch nicht länger die Eintrittskarte für die Sozialsysteme in Europa und vornehmlich Deutschland sein. Ein angestrebter Deutschlandpakt in der Migrationspolitik wird bei gleichzeitiger weiterer Finanzierung der sogenannten privaten Seenotrettung doch schon im Vorfeld sinnlos. Deswegen: Schluss mit diesem Irrweg! Seenotrettung: Ja, selbstverständlich! Schlepper mit deutschen Steuergeldern finanzieren und immer mehr Migranten nach Deutschland locken: Nein! Aber, werte Kollegen, wir müssen auch nach Niedersachsen zu uns selber schauen. Auch hier muss Schluss sein mit dem freigiebigen finanzpolitischen Wahnsinn, der in den Kommunen betrieben wird. Die bis zum Bersten angespannte haushalterische Situation in den Kommunen wird nicht besser, indem auch von dort aus Steuergelder durch linke Ratsmehrheiten an Schlepperorganisationen verteilt werden. Wie das passiert, können Sie Herrn Schulz-Hendel fragen, der dieser Debatte leider nicht beiwohnt. Kommunen haben sich qua Zuständigkeit und Aufgabenbereich nicht in Fragen internationaler Migrationspolitik einzumischen. Sie haben gemäß dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz ihre Aufgaben im eigenen lokalen Wirkungskreis zu erfüllen und nicht auf hoher See vor den Küsten Nordafrikas. Aber offenbar hat Angela Merkel 2015 mit der Aushebelung des Artikels 16 a Absatz 2 des Grundgesetzes und anderer Rechtsvorschriften einen Stein ins Rollen gebracht, der den politisch motivierten Rechtsbruch zugunsten der Asylindustrie salonfähig gemacht hat. Herr Bothe, lassen Sie eine Zwischenfrage von Frau Camuz zu? Nein. Deswegen liegt es an Ihnen, Frau Ministerin Behrens, als Kommunalaufsicht sicherzustellen, dass Kommunen ausschließlich innerhalb ihres Mandates handeln. Verehrte Kollegen, Frau Ministerin, wir bleiben dabei: Wenn wir es nicht schaffen, den historischen Fehler der offenen Grenzen für jedermann zu korrigieren, wenn wir es nicht schaffen, die Massenmigration aus dem afrikanisch-arabischen Raum massiv zu begrenzen, dann geht dieses Land schlichtweg vor die Hunde. Dass Ihnen von den Grünen das egal ist, das haben Ihre Vertreter hier im Landtag, aber auch auf Bundesebene oft genug bewiesen. Da sind Sie kein Maßstab. Aber, werte Kollegen der Grünen, Deutschland gehört Ihnen nicht. Es gehört unseren Kindern und Enkeln und allen, die nach uns kommen. Ihnen gegenüber sind wir verpflichtet, ein Land zu hinterlassen, in dem nicht Chaos, Kriminalität und Kontrollverlust herrschen und die Sozialsysteme implodiert sind. Deswegen, werte Kollegen, ist es höchste Zeit, die Dinge in unserem Land wieder geradezurücken. Hierfür braucht es eine echte verantwortliche Politik und nicht das, was wir gestern vom Ministerpräsidenten gehört haben. Unser Antrag weist hierzu einen richtigen und wichtigen Weg, aber auch im Hinblick auf die Opfer, die aufgrund Ihrer staatlichen Unterstützung der Schlepperei auf dem Mittelmeer in seeuntüchtigen und überfüllten Booten immer wieder zu beklagen sind. Verehrte Kollegen, wir brauchen letztlich die Festung Europa. Da müssen wir uns nichts vormachen. Und das heißt klipp und klar: Auf dem Mittelmeer angetroffene Flüchtlings- und Schlepperschiffe müssen gezwungen werden, umzudrehen und die Menschen wieder dorthin zu bringen, von wo sie gekommen sind: an die afrikanische Küste. Vielen Dank.

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Thorsten Paul Moriße AfD

Vernehmungen im Strafverfahren kindgerechter gestalten

Tausende von Kindern und Jugendlichen in Berührung. Bei Ihnen geht es lediglich darum, dass Opfer und Täter in einer Vernehmung nicht mehr direkt aufeinandertreffen. Das ist schon mal ein guter Anfang. Aber um Vernehmungen im Sinne der Opfer effektiver zu führen und um Traumatisierung zu verhindern, bedarf es weiterer Maßnahmen. Deswegen begrüßen wir auch den Änderungsantrag der CDU-Fraktion; denn anscheinend haben Sie meiner ersten Rede zu diesem Thema sehr gut zugehört. Denn dort habe ich bereits von dem skandinavischen Vorbild berichtet. In diesem Konzept ging es darum, dass Kinder und Jugendliche in speziellen Einrichtungen von pädagogischem Fachpersonal während des gesamten Verfahrens fachgerecht betreut werden. Vergleichbare Einrichtungen gibt es bereits in Leipzig oder Düsseldorf ‑ sogenannte Childhood-Häuser ‑ in unterschiedlicher Trägerschaft. Also wird es höchste Zeit, dass auch Sie von der rot-grünen Koalition sich dazu durchringen können, diese Verfahren noch professioneller zu gestalten. Deshalb freut es uns als AfD, dass die CDU zahlreiche Instrumente aus diesen Konzepten in ihren Änderungsantrag eingebaut hat. Sehen Sie, werte Kollegen von der CDU, es lohnt sich, der AfD zuzuhören und zu lernen. Wir können aber noch so viele Konzepte und Maßnahmen beschließen, der beste Schutz unserer Kinder und Jugendlichen vor Traumatisierung ist die Prävention. Abschreckung vor Straftaten erreichen Sie nur durch harte Strafen. Auch das steht in von Ihnen so gerne erwähnten Studien. Sie von der Koalition aber wollen in einem anderen Antrag sogar Geldstrafen in gemeinnützige Arbeit aufweichen. Das hat mit Prävention nichts mehr zu tun. 100 Tage Gefängnis schrecken nun mal mehr ab als 100 Stunden Gartenarbeit. Wir haben es in unserem Land parallel mit der Zunahme der Migration mit einer stetigen Zunahme der Kriminalitätsstatistik zu tun. Insbesondere die Anzahl der Messerdelikte hat einen neuen Höchststand erreicht. Hier helfen nur konsequente Abschiebungen, sichere Grenzen und harte Strafen statt rot-grüner Kuscheljustiz. Diese Anträge sind für die AfD die richtigen Schritte. Aber im Gegenzug muss erheblich mehr in die Präventionsarbeit investiert werden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Vanessa Behrendt AfD

Queeres Leben in Niedersachsen sichtbar machen, Akzeptanz schaffen, Diskriminierung abbauen - Maßnahmen zur Anerkennung sexueller und geschlechtlicher Vielfalt

Herr Gäde, es ist interessant, dass Sie „Mutter“ und „Vater“ als Narrativ bezeichnen. Ich glaube, dazu muss man eigentlich gar nicht mehr viel sagen. Queerfeindliche Hasskriminalität ist importiert und somit ein hausgemachtes Problem. Das, was Sie hier versuchen, hat nichts mit Akzeptanz und Toleranz zu tun, sondern einzig und allein damit, das Regel-Ausnahme-Verhältnis für eine Minderheit umzukehren. So versuchen Sie die natürliche Form der Familie zu entwerten.

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Vanessa Behrendt AfD

Queeres Leben in Niedersachsen sichtbar machen, Akzeptanz schaffen, Diskriminierung abbauen - Maßnahmen zur Anerkennung sexueller und geschlechtlicher Vielfalt

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, was soll ich sagen? Ich freue mich wirklich sehr darüber, dass Sie unser Antrag aus dem September-Plenum so sehr beschäftigt hat, dass Sie sich nun wochenlang in Ihren Stuhlkreisen zusammengesetzt haben, um ein Gegenstück dazu zu entwerfen. Damit bieten Sie mir nun die Gelegenheit, Ihnen die ideologische Maske abzunehmen. Sie wollen also die Queerfeindlichkeit bekämpfen. Zunächst eine Klarstellung: Die meisten Menschen durchschauen es noch nicht, aber „queer“ ist nichts anderes als ein politischer Kampfbegriff. Dieser ist nicht klar definiert, und das ist wichtig für Sie. - Nein, ich lasse keine Frage zu. Denn bei der gesamten Debatte hier geht es um Deutungshoheit. Fragt man jemanden auf der Straße, was „queer“ heißt, wird er vermutlich sagen: homosexuell. Doch wie erklären Sie sich dann zum Beispiel die schwule Protestbewegung „Just gay, not queer“? Schwule und Lesben wachen auf und wehren sich verstärkt gegen ihre Vereinnahmung. Ihre Ideologie hierzu hat Homosexuelle in Geiselhaft genommen. Sie beinhaltet vor allem den Trans-Glauben und die damit zusammenhängende Leugnung von Biologie. Fakt ist aber: Jeder Mensch gehört einem von zwei Geschlechtern an. Menschen können sich von Vertretern ihres eigenen, des anderen oder von beiden Geschlechtern angezogen fühlen. Die Notwendigkeit des Queer-Begriffs ergibt sich erst, wenn man die Existenz von Geschlechtern leugnet. Da, wie gesagt, die Deutungshoheit darüber, was queer ist, bei Ihnen liegen soll, ist folglich auch alles queerfeindlich, was Ihnen nicht in den Kram passt. Deshalb schreien Sie auch nicht „queerfeindlich“, wenn der IS Homosexuelle von Dächern schmeißt. Sie schreien „queerfeindlich“ zum Beispiel dann, wenn eine lesbische Frau keine Transfrau daten möchte, weil diese ein biologischer Mann ist. Zum Thema Frauenrecht: Die Freiheit des einen endet da, wo die Freiheit des anderen anfängt. Doch genau diese Grenze wollen Sie verschieben. Fakten wollen Sie Gefühlen unterwerfen. Auch Gerichte gehen da nicht mit und haben jüngst die dramatisch aufgezogene Klage eines Trans-Aktivisten abgeschmettert, der gegen den Hashtag #DuBistEinMann geklagt hatte. Darauf läuft es hinaus. Die SPD hat getwittert: „Transfrauen sind Frauen.“ Den Satz „Nur Frauen sind Frauen“ halten Sie demnach für falsch. Spätestens da müssen die Alarmglocken läuten. Ich sage Ihnen hier als Frau: Mutige Frauen haben nicht für Frauenrechte gekämpft, bloß um sie jetzt an Männer in Stöckelschuhen und Kleidern zu verlieren. Sie lassen Männer in Schutzräume von Frauen und Mädchen eindringen. Sie wollen, dass Männer in Mädchenumkleiden dürfen, auf Frauentoiletten und in Damensaunas. Das ist keine Zivilisation, sondern das verschlägt einem die Sprache. Sie feiern es als mutig, wenn Männer im Frauensport antreten. Ich sage: Das ist feige. Frauen wurde viel Unrecht angetan. Man hat ihnen ihre Rechte, ihre Würde und ihre Freiheit abgesprochen. Ja, große Teile derer, die Sie ins Land gelassen haben und weiterhin lassen, sprechen ihnen sogar das Menschsein ab und erklären sie zum Besitz von Männern. Aber was noch keiner, weder das Mittelalter früher noch Islamisten heute, geschafft hat, das tun Sie jetzt und sprechen Frauen sogar ab, überhaupt zu existieren. Herzlichen Glückwunsch dazu! Dafür kann man sich nur schämen. Mir tun die Bäume leid, die für Ihren Antrag sterben mussten. Ihre Regenbogenanträge sind ein perfider Mix aus Selbstverständlichkeiten auf der einen und Ungeheuerlichkeiten auf der anderen Seite. Schauen wir mal hinter die Kulissen! Sie geben offen zu, dass Sie die normale Familie auflösen wollen, und Sie schämen sich noch nicht einmal dafür. Und dann wird es plötzlich bürokratisch. Anpassung des Abstammungs- und Familienrechtes nennen Sie das. Was Sie damit meinen, steht im Ampelkoalitionsvertrag. Es soll eine Mehrelternschaft eingeführt werden. Bis zu vier Mitmütter und Mitväter sollen sich gleichzeitig um ein Kind kümmern. Kinder brauchen aber keine Kommunen, sondern Familien. Sie haben ein Recht auf Mutter und Vater, nicht auf Elternteil 1, 2 oder jetzt bald auch noch 3 und 4. Noch mal zum Verständnis: Kinder brauchen Mutter und Vater. Das kann kein erfundener Begriff, kein erzwungenes Gesetz und kein neues Gendersymbol ändern. Was Sie hier vorhaben, ist die Trennung von Elternschaft und Biologie. Das ist nicht nur gefährlich, sondern geradezu niederträchtig. Sie degradieren Kinder zu Accessoires bei der Selbstverwirklichung von Erwachsenen. Was am Ende dabei herauskommt, konnten wir letztens in der britischen Daily Mail lesen: Jetzt fangen Transfrauen, also biologische Männer, an, harte Medikamentencocktails zu schlucken, um die Grenzen der Natur so zu biegen, dass ein paar Tropfen Milch aus der Brust fließen. „Menschenmilch“, wie Sie sagen würden, mit dem Ziel, Babys stillen zu können. - Ganz ehrlich, mir wird schlecht, wenn ich nur daran denke. Ärzte warnen davor, dass die darin enthaltende Chemiekeule sogar das Herz von Säuglingen schädigen kann. Aber das ist ja der Punkt: Das spielt für Sie gar keine Rolle. Sie sollten als Regierung Gesetze machen, die so etwas verbieten, statt es zu befördern! Als AfD-Fraktion lehnen wir Ihren Antrag selbstverständlich ab. Sie können jammern, beschließen, fördern und leugnen so viel Sie wollen - die Wahrheit ist: Von 8 Milliarden Menschen auf diesem Planeten wurde jeder einzelne von einer Frau geboren. Und wenn Archäologen eines Tages die Ruinen Ihrer bunten Republik ausgraben, werden Sie eindeutig sagen können, wer hier ein Mann und wer wirklich eine Frau war. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Dr. Andreas Hoffmann GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleg*innen! Der Kollege Seebeck hat gerade darauf hingewiesen, dass es sich um die sechste Änderung des Besoldungsgesetzes handelt. Ich glaube, alle haben mitbekommen, dass wir Fachkräftemangel haben. Es ist gut möglich, dass wir das Gesetz noch öfter ändern, wenn wir damit die Arbeitsbedingungen verbessern und Hemmnisse aus dem Weg räumen können. Das ist genau das, was man tut, um Fachkräfte zu gewinnen. Nichts zu tun, nur weil die Tarifverhandlungen noch nicht abgeschlossen sind, ist auch kein sinnvolles Handeln, um die Situation angesichts des Fachkräftemarkts zu verbessern. - Aber sei es drum. Das Ziel der Landesregierung ist es, bis spätestens 2030 den Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehr von derzeit 15 auf mindestens 25 % zu steigern. Das hilft nicht nur dem Klima, sondern auch den Menschen. Denn das Fahrrad ist für viele Strecken das absolut beste Verkehrsmittel. Radfahren ist nachhaltig. Denn das Fahrrad spart Emissionen und verbraucht weniger Fläche im öffentlichen Raum. Radfahren ist schnell. Denn auf Radwegen gibt es keine langen Ampelstaus. Sie radeln dem Stop-and-Go einfach davon. Radfahren ist direkt. Lange Fußwege zum Verkehrsmittel fallen weg. Radler*innen steigen auf ihr Fahrrad und fahren los. Vor dem Büro findet sich nahezu immer ein Abstellplatz, sodass die lange Parkplatzsuche Geschichte ist. Kollege Meyer hat gerade von den tollen Fahrradwegen im Ammerland berichtet. Ich kann nur sagen: In Braunschweig ist es ebenfalls gut. Ehe ich für die Strecke von durchschnittlich 5 km, die man in der Stadt zurücklegt, den Weg zu meinem Auto gelaufen bin, mich durch den Verkehr gekämpft habe, vor Ort einen Parkplatz gefunden habe und dann erneut zu dem eigentlichen Ziel, also dem Arbeitsplatz, gelaufen bin, bin ich mit meinem Rad schon längst da und den ersten Kaffee getrunken. Und ich denke, dass ich dies mit bestimmter Gewissheit sagen kann. Denn ich bewege mich fast ausschließlich mit dem Rad in Braunschweig fort. Radfahren ist gesund. Radelnde Arbeitnehmer kommen erholt und frisch am Arbeitsplatz an. Und ‑ für Arbeitgeber nicht unerheblich ‑ Radfahrende sind nachweislich seltener krank und weniger von Stress geplagt. Ich will noch ganz kurz auf Baden-Württemberg eingehen. Es ist völlig richtig: Wir sind nicht Vorreiter. Das grün-schwarze Land Baden-Württemberg kennt das Dienstrad seit 2017. Das schwarz-grüne Schleswig-Holstein hat letztes Jahr nachgezogen. 11 % der Beamt*innen und Richter*innen in Baden-Württemberg nutzen das Angebot und haben ein Dienstrad - über 10 %. Das fände ich auch für Niedersachsen eine sehr gute Erfolgsquote. In den Anhörungen im Haushaltsausschuss haben alle Angehörten diesen Gesetzentwurf begrüßt. Das möchte ich an dieser Stelle noch einmal festhalten. Gleichwohl wurden zahlreiche Hinweise gegeben und Bedenken vorgetragen. In Baden-Württemberg konnten sie gelöst werden, ohne dass die Welt untergegangen ist. Ich glaube, auch unser Verkehrsministerium wird das hinkriegen. Ich bitte um Zustimmung. Vielen Dank.

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Olaf Lies SPD

Zukunft des Schienenpersonennahverkehrs in Niedersachsen: klimaneutral und kostengünstig?

Herzlichen Dank. Für die Landesregierung antwortet nicht der PGF Wiard Siebels, sondern Minister Olaf Lies. Bitte schön! Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist ein sehr intensiver Austausch darüber, wie wir wirklich auf Dauer ein solches Ticket sichern. Ich glaube, man unterschätzt, wie viel Arbeit da drinsteckt, um Lösungen zu finden. Herr Najafi, es geht nicht darum, kurzfristige Antworten zu geben, sondern Perspektiven zu haben. Ich will das mit einem großen Dank verbinden. Wenn man sich ansieht, wie sich die Kolleginnen und Kollegen gerade bei mir im Haus im Wirtschaftsministerium in den letzten Monaten – und Jahren, die es inzwischen schon sind – eingebracht haben, um Lösungen zu finden, dann zeigt das, glaube ich, dass wir nicht erst am Ende, kurz vor einer Entscheidung, an einer Lösung arbeiten, sondern dass die Kolleginnen und Kollegen mit hoher Intensität bereits über den gesamten Zeitraum Lösungen entwickelt haben. Vielen Dank noch einmal an die Kolleginnen und Kollegen!

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Dr. Marco Mohrmann CDU

Wie werden die am 12. Oktober 2023 verkündeten Vorschläge zum Umgang mit dem Wolf in der Praxis umgesetzt?

Verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass Ministerpräsident Weil die Wolfsproblematik, die Wolfsbestandsregulierung, vor einigen Monaten mehrfach öffentlichkeitswirksam zur Chefsache erklärt hat, frage ich die Landesregierung, ob sie mit dem Ergebnis, das nun vorliegt, das nur von Schnellabschüssen spricht und eindeutig kein regional differenziertes Bestandsmanagement ist, tatsächlich zufrieden ist. Danke.

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Ulf Prange SPD

Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Freistaat Thüringen über die Übertragung der Zuständigkeit in Staatsschutz-Strafsachen

Ist der schlechte Zustand des Staatsschutz-Strafsenats bzw. des dazugehörigen Saals nicht auch vorher schon bekannt gewesen? Und da haben Sie regiert. Also, die Sozialdemokratie stellt jetzt seit 20 Jahren erstmals wieder die Justizministerin, und die macht einen hervorragenden Job. Ich kann nicht kommentieren, was Justizministerinnen davor gemacht haben oder nicht. Ich kann nur feststellen, dass wir diesen Saal dringend benötigen, dass wir alles dafür tun sollten, hier zu einem Erfolg zu kommen. Es stehen im Landeshaushalt Mittel bereit, wir brauchen aber die Kofinanzierung durch den Bund. Deswegen sind Gespräche zu führen, die ja auch stattfinden, damit wir diese Bundesmittel bekommen, um die Situation in Celle für die Verfahrensbeteiligten zu verbessern, aber eben auch, um Sicherheit herzustellen.

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Christian Meyer

Wie werden die am 12. Oktober 2023 verkündeten Vorschläge zum Umgang mit dem Wolf in der Praxis umgesetzt?

Herr Minister Meyer, bitte! Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind uns da als Landesregierung ja völlig einig, weil es ein Erfolg des Ministerpräsidenten war, dass er das bei der Ministerpräsidentenkonferenz vorangetrieben hat. Ich danke ihm auch sehr dafür, denn ich glaube nicht, dass die Umweltministerkonferenz und die Bundesumweltministerin so weitgehende Vorschläge gemacht hätten, wenn wir nicht gemeinsam gezeigt hätten: Es ist nicht nur Sache des Umweltressorts. Es geht hier auch insgesamt darum, dass wir eine pragmatische, sachliche Lösung finden wollen, die weder dem einen Extrem der Ausrottung noch dem anderen Extrem des "Wolfsschutzes über alles!" folgt. Dafür haben wir durch das Dialogforum, was ich gemeinsam mit Miriam Staudte durchgeführt habe, gute Vorarbeiten geliefert. Von daher gibt es da keine Gewinner und Verlierer, sondern es geht darum, dass wir jetzt eine Lösung finden. Wir haben gesagt, es ist ein Einstieg in ein regional differenziertes Bestandsmanagement, denn natürlich sind das dann Regionen, die wir differenziert behandeln. Wir haben immer gesagt, wenn ganz viele Wölfe ohne Nutztierrisse in einer Region sind, haben wir da kein Problem. Aber es können auch Regionen sein, wo trotz gutem Herdenschutz viele Nutztierrisse verzeichnet werden. Da wollen wir agieren können. Genau das sieht das System vor. Es sieht ja nicht vor, dass das bei jedem Riss so ist, sondern es wird dann in einer Region sofort gehandelt, wenn es dort schon viele Risse gab. Dort wird dann schnell gehandelt. Es ist, glaube ich, auch im Sinne der Nutztierhalterinnen und -halter, dass man da dann nicht wochenlang diskutiert, nicht lange auf DNA-Proben warten muss und dann erst nach vier bis sechs Wochen weiß, ob dieser einzelne Wolf es schon mehrfach getan hat. Wir sind jetzt endlich einen Schritt weiter, dass wir von der Individualisierung wegkommen hin zur Betrachtung einer Region, die betroffen ist. Das wollen wir dann auch so schnell wie möglich umsetzen, wenn wir uns bald einigen.

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Christoph Eilers CDU

Mehrwert und Mehrkosten des Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung

Die zweite Zusatzfrage aus der Fraktion der CDU stellt wieder der Kollege Eilers. Bitte schön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Welche Schlüsse ziehen Sie aus dem Umstand, dass das von Ihnen vorhin erwähnte Förderprogramm, das ja das einzige nennenswerte Förderprogramm in alleiniger Zuständigkeit des MB ist, jetzt vom Kollegialorgan Kabinett noch einmal um 4,5 Millionen Euro ‑ fast Zweidrittel ‑ auf 2,5 Millionen Euro gekürzt wurde? Sie haben die Wichtigkeit vorhin betont. Wie erklären Sie sich das?

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Lara Evers CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich und des Aufnahmegesetzes sowie zur Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In dieser ersten Beratung sprechen wir über eine Anpassung verschiedener Rechtsgrundlagen. Der erste Punkt betrifft den Finanzausgleich, denn der Bund hat beim Flüchtlingsgipfel mit den Ländern im Mai zugesagt, die Flüchtlingspauschale für das Jahr 2023 um 1 Milliarde Euro zu erhöhen. Das bedeutet für Niedersachsen 95 Millionen Euro als Eimalzahlung. Nach den neuerlichen Gesprächen vom Montag sind diese Dimensionen allerdings bald schon wieder überholt, denn Bund und Länder haben sich jetzt auf ein atmendes System, das die tatsächlichen Aufwendungen der Kommunen in Zukunft angemessener abrechnen soll, verständigt. Der erhoffte große Wurf in der Migrationspolitik ist aber ein Stück weit ausgeblieben. Gerade die illegale Zuwanderung nach Deutschland wird keineswegs unterbunden. Wesentliche Ursachen werden also nicht angefasst. Die Kommunen werden zukünftig lediglich besser für ihre Probleme bezahlt. In dieselbe Stoßrichtung zielt auch die vorgeschlagene Gesetzesänderung. Eine Zahl wird durch eine höhere ersetzt, und damit sollen die aktuellen Brände gelöscht werden. Das betrifft auch den zweiten Punkt, die Anpassung des Niedersächsischen Aufnahmegesetzes. Die oben genannten 95 Millionen Euro sollen konkret der finanziellen Unterstützung bei der Aufnahme und Unterbringung der Kriegsvertriebenen aus der Ukraine und zur Entlastung bei den Aufgaben im Bereich der Fluchtmigration zugeschlagen werden. Es ist gut, dass das Aufnahmegesetz angefasst wird und nunmehr nach einem halben Jahr zumindest die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, dass die versprochenen Bundesmittel endlich bei unseren gebeutelten Kommunen ankommen können. Aber wenn man das Gesetz schon anfasst, dann doch bitte zielgerichtet. Die kommunalen Spitzenverbände haben schon mehrfach auf konkreten Änderungsbedarf hingewiesen. Ich erinnere nur an die im vergangenen Jahr geführte Diskussion, ob bei der Unterbringung das allgemeine Gefahrenabwehrrecht Anwendung finden soll. Die Unterbringungsverpflichtung sowie die damit verbundenen Zuständigkeitsregelungen sind auf kommunaler Ebene nach wie vor nicht vernünftig beantwortet. Das ist absolut unbefriedigend. Ein weiterer Aspekt sind die Pufferkapazitäten des Landes. Bereits seit der Flüchtlingskrise 2015/16 wird über die gesetzliche Festschreibung entsprechender Landeskapazitäten diskutiert. Die Festschreibung ist nicht erfolgt, und die Situation hat sich bisher kontinuierlich verschlechtert. Ein funktionierendes System der Erstaufnahme würde dazu führen, die zwischenzeitlich horrenden Vorhaltekosten der Kommunen deutlich zu reduzieren. Dazu hatten wir als CDU-Fraktion im November des vergangenen Jahres einen Entschließungsantrag gestellt. Dieser Aspekt findet bei den Änderungen des Aufnahmegesetzes keine Berücksichtigung. Meine Damen und Herren, ich will diese beiden überschaubaren Änderungen der gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich gar nicht kritisieren. Dass man zweckgebundene Mittel des Bundes an die Kommunen weiterreicht, ja, das ist selbstverständlich. Dafür muss eine gute Handvoll Wörter und Zahlen im Gesetz angepasst werden. Dass dies auf den letzten Drücker passiert und ein halbes Jahr braucht, ist jedoch nicht nachvollziehbar. Genauso zeigt das Ignorieren berechtigter Forderungen von Änderungen im Aufnahmegesetz, dass die Landesregierung die Belastungen aufseiten unserer Kommunen nicht richtig einschätzt. Wir kommen nun zur dritten Gesetzesänderung, die wir mit diesem Gesetzentwurf beraten. Hier geht es um die Übertragung der Aufgabe einer alarmkalenderführenden Stelle an die Landkreise und kreisfreien Städte sowie die Städte Cuxhaven und Hildesheim. Damit wird eine Verordnungsermächtigung aus dem Katastrophenschutzgesetz mit etwas quasi Gleichbedeutendem ersetzt. Im Kern betrifft dies den sogenannten Alarmkalender als zentralem Element der zivilen Alarmplanung. In diesem sind alle vorzunehmenden Maßnahmen detailliert beschrieben, sodass jede Dienststelle im Krisenfall eigenständig agieren kann. Das ist genau richtig; denn natürlich wissen die Behörden vor Ort über die jeweilige Lage besser und früher Bescheid als andere Ebenen. Insofern braucht die kommunale Ebene die Befugnis und die Mittel, um bei Bedarf selbst schnell und zielgerichtet agieren zu können. Das ist unbestritten. In diesem Fall besteht die Idee darin, dem Konnexitätsprinzip mit einer Einmalzahlung gerecht zu werden. 2,4 Millionen Euro sind angesetzt. Ob das ausreicht, um vor Ort stabile Strukturen zu schaffen, und ob sich das Land damit wirklich langfristig von seiner finanziellen Verantwortung freikaufen kann, wagen wir stark zu bezweifeln. Mit diesen drei gesetzlichen Anpassungen geht die Landesregierung einige wenige ihrer ganz dringlichen Hausaufgaben an. Es handelt sich hierbei aber wirklich nur um das Nötigste, das mit wenig Aufwand und Weitblick erfolgt, sodass man hier wahrlich keine gute Note vergeben kann. Die Ergebnisse des aktuellen Flüchtlingsgipfels müssen jedenfalls nicht nur deutlich schneller abgearbeitet und die Mittel zeitnah weitergereicht werden, sondern gleichzeitig ist inhaltlich und fachlich zu arbeiten, um die wirklichen Herausforderungen unserer Kommunen anzugehen und mehr als nur Symptome zu bekämpfen. Herzlichen Dank. Vielen Dank. -

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Claus Seebeck CDU

Steuerprognose und Gastronomie: Will die Landesregierung die dauerhafte Mehrwertsteuersenkung?

Zusatzfrage für die CDU-Fraktion. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Wehrte Kollegen! Herr Finanzminister, wie will die Landesregierung die durch die Branche vorhergesagten Insolvenzen und Betriebsaufgaben im Falle des Auslaufens des ermäßigten Steuersatzes und damit den Verlust von Arbeitsplätzen und Umsatz konkret verhindern und dem entgegenwirken? Der

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Wiebke Osigus SPD

Mehrwert und Mehrkosten des Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung

Vielen Dank. - Frau Ministerin Osigius antwortet. Bitte schön, Frau Ministerin! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Regionalentwicklung ist ein Marathonlauf. Und Regionalentwicklung zeichnet sich auch durch viele Gespräche, durch geräuschloses Wirken und insbesondere durch Kommunikation und Verknüpfung der einzelnen Bereiche aus. Vor dem Hintergrund, dass man diese 22 Vorhaben, die Sie gerade angesprochen haben, nicht trennscharf voneinander abgrenzen kann, ist es selbstverständlich, dass man nach einer Amtsübernahme vor genau einem Jahr noch keine in dem Sinne sichtbaren Erfolge von diesem Ministerium erwarten kann. Andersherum ist es allerdings so‑ ‑ ‑ - Moment, Moment, hören Sie mir doch ganz kurz vor. Vor dem Hintergrund, dass Sie drei Mitglieder der ehemaligen Landesregierung – Herrn Dr. Althusmann, Frau Otte-Kinast und auch Herrn Schünemann ‑ in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten entsendet haben, steht es Ihnen jederzeit frei, diesem Ministerium unterstützende Oppositionsarbeit im Rahmen der Legislative zur Verfügung zu stellen. Und an Sie, liebe Abgeordnete der AfD: Natürlich ist es leichter, Polemik auf den sozialen Medien hochzuladen. Das geht selbstverständlich schneller. Aber gute, qualifizierte politische Arbeit braucht nun einmal ihre Zeit. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Stephan Weil SPD

Zukunft gestalten: Der Deutschland-Pakt für schnelle Planung und Genehmigung

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es erst einmal richtig gut, dass wir dieses Thema hier diskutieren. Denn es ist wirklich schade, dass dieser Beschluss gewissermaßen in der Öffentlichkeit weitgehend unter „ferner liefen“ behandelt worden ist, weil das Thema der Migration innerhalb der Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler so dominant gewesen ist. Dass dieses Thema Zuwanderung sehr wichtig ist, das haben wir gestern ausgiebig diskutiert. Aber das, was wir heute besprechen, wird eine tiefgreifende mittel- und langfristige Wirkung haben, und zwar deswegen, weil wir feststellen, dass in allen Lebensbereichen viel zu viel Regelung vorhanden ist, viele zu viele Verfahren notwendig sind und deswegen vieles zu lange dauert. Wenn wir das nicht grundlegend ändern ‑ das ist nicht weniger als eine kleine Staatsreform ‑, dann nehmen wir einfach viel zu viel Dynamik aus unserer Gesellschaft heraus. Das ist Fakt. Der Pakt für Beschleunigung ‑ der übrigens nicht „Deutschland-Pakt“, sondern „Pakt für Beschleunigung“ heißt ‑ macht etwas, was es vorher noch nicht gegeben hat. Es wird hierbei nämlich ein Bereich herausgegriffen und der Versuch unternommen, systematisch durchzudeklinieren, wie wir das jetzt besser machen können. Dafür gibt es sehr konkrete Vorschläge. Das alles ist übrigens im ausgeprägten Interesse der Länder. So erklärt sich auch die einstimmige Beschlussfassung von 16 Ländern und der Bundesregierung. Ich fand die Bemerkung bzw. Aufforderung aus den Reihen der Union gerade eben sehr schön. Wie haben Sie gesagt? Wir sollten aufhören, auf dem sinkenden Schiff der Bundesregierung Wasser zu schöpfen. Ich habe mir vorgenommen, in der nächsten Runde der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten meine Kollegen mit einem anderen Parteibuch einmal damit zu konfrontieren. Aber ich bin ziemlich sicher, sie werden nur müde lächeln. Nein, in Wahrheit ist es so: Wir selber profitieren am meisten davon, wenn jetzt ein grundlegender Umbau stattfindet. Ich will das mal an zwei praktischen Beispielen deutlich machen, die beide mit Niedersachsen zu tun haben und die beide auf dieses Paket Einfluss genommen haben. Das erste Beispiel ‑ immer wieder genannt und zu einer Art Role-Model für das, was wir wollen, geworden ‑ ist das LNG-Terminal in Wilhelmshaven. Da ist gewissermaßen einmal praktisch durchdekliniert worden, welche Maßnahmen eigentlich zu welchen Ergebnissen führen. Zum Beispiel spart die digitale Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung richtig viel Zeit. Zum Beispiel spart die Organisation in Projekt-Teams ‑ und zwar übergreifend zwischen den Ebenen und auch zwischen unterschiedlichen Akteuren ‑ richtig viel Zeit. Der vorzeitige Maßnahmebeginn spart richtig viel Zeit. Das alles zusammen führt dazu, dass das LNG-Terminal Wilhelmshaven innerhalb von sechs Monaten realisiert werden konnte. Das war für unsere Verhältnisse in Deutschland geradezu sensationell. Deswegen ist dieses Beispiel auch immer wieder zitiert worden. Zweites Beispiel: Mindestens unsere Kolleginnen und Kollegen aus Ostfriesland und dem Emsland können das Lied der Friesenbrücke bei Weener in Ostfriesland singen. Dort wurde nämlich im Jahre des Herrn 2015 eine Eisenbahnbrücke, die da friedlich und ohne jemandem etwas zu Leide zu tun seit 100 Jahren gestanden hat, von einem russischen Frachter gerammt. Der hatte hinterher einige Schäden, ist aber abgeschleppt worden. Menschen sind nicht zu Schaden gekommen, aber die Brücke hatte einen Totalschaden. Als uns dann einige Wochen später unsere niederländischen Kolleginnen und Kollegen gefragt haben „Wann meint ihr denn wohl, wird diese Brücke wieder verkehrstüchtig sein?“, haben wir betreten und beschämt zu Boden geguckt und gesagt: „Wir fürchten, es könnte 2024 werden.“ Die haben gedacht, wir machen Scherze. Haben wir aber nicht! Ungefähr auf diese Größenordnung ‑ Bernd Althusmann kann sich erinnern ‑ wird es hinauslaufen. Auf der Basis dessen, was wir jetzt vorhaben, könnten wir so schnell werden wie die Niederlande ‑ ich sage mal: zwei, drei Jahre ‑, und zwar deswegen, weil schlichtweg gesagt wird, dass kein neues Planverfahren für Ersatzbauten gebraucht wird. Darum geht es, um solch eine praktische Beschleunigung. Ich will die Beispiele an dieser Stelle nicht zu weit führen. Aber eine herzliche Bitte: Unterschätzen Sie das nicht, was vorgestern passiert ist! Wir jedenfalls werden mit großem Nachdruck darauf beharren, dass jetzt auch die notwendigen Gesetze sehr schnell vorgelegt und beraten werden, damit nicht der Prozess gewissermaßen das Thema als solches dementiert. Aber Sie haben auch zu Recht gefragt, was wir in Niedersachsen machen. Ich kann Ihnen sagen: Einiges! Zum Beispiel haben Sie mitbekommen, dass das Wind-an-Land-Gesetz noch einmal eine wesentliche Beschleunigung einschließlich der eingerichteten Task-Force, die gerade in solchen schwierigen Fällen beschleunigen soll, erhalten soll. Herr ‑ ‑ ‑ Nein, ich bin schon so gut wie zu Ende. Zweitens, das Innenministerium und Daniela Behrens arbeiten an einem Gesetz, das wesentlich zur Vereinfachung von kommunalen Förderanträgen beim Land beitragen soll. Über den Aufwand bei der Antragstellung und bei der Abrechnung stöhnen alle. Das leichter zu machen, ist wirklich eine wichtige Aufgabe. Drittes Beispiel: Olaf Lies, unser Bauminister, arbeitet an der nächsten Novelle zur NBauO, um insbesondere beim Thema Umbauten noch einmal massiv zu erleichtern. An dieser Stelle breche ich die Aufzählung einmal ab. Also, auch wir haben uns dieser Aufgabe wirklich verschrieben, wir wollen daran arbeiten, und dazu sollten wir uns auch gemeinsam bekennen. Herzlichen Dank.

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Alfred Dannenberg AfD

Den Bestand des Europäischen Mufflons in Niedersachsen erhalten: Konsequenter Naturschutz setzt aktives Wolfsmanagement voraus!

Vielen Dank für das Zulassen der Frage, Herr Kollege. Sie haben gerade den Luchs angeführt als eine Spezies, die hier das Mufflon ausrottet. Bei mir in der Eibia in Bomlitz gibt es keine Luchse. Welche Erklärung haben Sie denn da? Genau den Part, den ich gesagt habe. In sechs von neun Hegegemeinschaften war es so,

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Christoph Willeke SPD

Wie werden die am 12. Oktober 2023 verkündeten Vorschläge zum Umgang mit dem Wolf in der Praxis umgesetzt?

Herr Willeke, bitte! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die nächste Umweltministerkonferenz Ende dieses Monats soll einen Beschluss über folgenden, hier zusammengefassten Vorschlag fassen: In einem Zeitraum von 21 Tagen soll in einem Umkreis von 1.000 m um einen Riss ein Wolf entnommen werden können, sofern sich der Riss in einer durch die Länder definierten Zone befindet und ein Wolf als Ursache festgestellt werden konnte. Da der Wolf nach einem Riss oftmals wieder zum Ort des Geschehens zurückkehrt, ist mit diesem Verfahren eine praxistaugliche, gezielte Entnahme der Wölfe möglich, die Nutztiere reißen. Auch ich danke, wie die Kollegin von den Grünen es schon getan hat, an dieser Stelle unserem Ministerpräsidenten Stephan Weil und Minister Christian Meyer, deren Engagement in Berlin die klare Ursache für die jüngsten Entwicklungen sind. Wir freuen uns, dass man im Bund einige der Forderungen aufgenommen hat, die bereits wir in einem Positionspapier der SPD-Fraktion veröffentlicht hatten. Zum Beispiel: Das Warten auf DNA-Proben soll nicht länger nötig sein. Schritt für Schritt in die richtige Richtung! Aber wir sind noch nicht am Ziel. Sehr verehrte Damen und Herren der CDU, ich werbe eindringlich dafür, dass wir die Sachlichkeit bewahren und uns nicht zu Scheindebatten hinreißen lassen, die der Öffentlichkeit auf populistische Weise vermeintlich einfache Lösungen präsentieren, die in Wahrheit aber nicht wirklich mehr als Nebelkerzen sind. Natürlich ist es Aufgabe einer Oppositionspartei, politische Forderungen zu stellen. Ich möchte Sie an die am Mittwoch angebotene ausgestreckte Hand für eine konstruktive Zusammenarbeit erinnern. Sie sollten nicht immer wieder Anträge stellen, die suggerieren, dass sich die Problematik ganz einfach lösen ließe, wenn man sich aufseiten der Landesregierung nur dazu durchringen würde. Das verstehe ich, ehrlich gesagt, eher als Populismus. Wenn es tatsächlich so einfach wäre, wie Sie hier im Plenum ständig behaupten, dann hätten wir unter der Regierungsbeteiligung der CDU keine Probleme gehabt. Dem ist aber ganz offensichtlich nicht so. So einen Populismus erwarte ich dann doch eher von der AfD. An dieser Stelle an Herrn Dannenberg: Das war ja eine Fragestunde. Sie hatten noch Fragen über. Dann sagen Sie aber in Ihrem Abschlussstatement die ganze Zeit: Wie ist das mit den Hochsitzen geregelt? Kommen da noch andere dazu? Schwierig. Zurück zur Sache! Was haben wir selbst in der Hand? Natürlich die weitgehende, schnelle Anwendung der kommenden neuen Regelungen. Wir werden darauf drängen, dass bereits Anfang des Jahres die angesprochene Regelung in Kraft treten kann und dass die Freigabe des 1.000-m-Radius nach dem Riss so schnell wie möglich erfolgt. Es ist Eile geboten, denn ein Wolf kehrt, wenn er zurück zum Ort des Risses kommt, sehr wahrscheinlich direkt am nächsten oder an einem der nächsten Tage wieder, um erneut zu fressen. Das heißt, unser Ziel muss eine Freigabe innerhalb von 24 Stunden nach Riss sein, sonst gehen wir an der Praxis vorbei. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Regierungsverantwortung bedeutet, das Beste aus den eigenen Möglichkeiten zu machen. Genau das tun wir. Ich muss ehrlich eingestehen, an der einen oder anderen Stelle hätte ich mir auch Weiterreichendes aus dem Bund vorstellen können. Konkret hätte ich mir gewünscht, dass sich der Bund in der EU nachdrücklicher für ein regional differenziertes Bestandsmanagement einsetzt. Hier brauchen wir ein reguläres Verfahren, das ein allgemeines Management der Wolfspopulationen ermöglicht. Kritik kann man immer ausüben. Das ist ehrlicherweise auch Ihre Aufgabe als Opposition. Aber wir befinden uns zeitlich vor der entscheidenden Umweltministerkonferenz. Ihre Kritik kann sich also, wenn sie überhaupt das Thema der Fragestunde betrifft, nur auf den Bund beziehen. Da möchte ich Sie doch bitten, etwas mehr Landespolitik zu machen. Das ist spannend. Versuchen Sie das ausnahmsweise auch mal! Wenn Sie uns suchen, liebe Oppositionsfraktionen, dann liegt das vor allem daran, dass wir auf Arbeitsebene sind. Es wäre schön, wenn Sie mal vorbeischauen und mitarbeiten würden. Herzlichen Dank.

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Rüdiger Kauroff SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr und des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes (Gesetz zum Einsatz unbemannter Luftfahrtsysteme im Brand- und Katastrophenschutz)

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn es brennt, ist die oberste Prämisse der niedersächsischen Feuerwehren, die Gefahr schnellstmöglich zu kontrollieren, Personen in Sicherheit zu bringen und den Brandherd zu löschen. Besonders im Brand- und Katastrophenschutz spielen Drohnen eine wichtige Rolle. Sie sind ein technisches Hilfsmittel, das unsere Feuerwehren stark unterstützt. Ausgestattet mit Sensoren, die Bild, Ton und Wärmebild aufzeichnen, erweitern Flugdrohnen die Wahrnehmung der Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner. Freiwillige Feuerwehren und andere Organisationen des Brand- und Katastrophenschutzes setzen Drohnen regulär zur Lageerkundung, Lagedarstellung oder bei der Personensuche ein. Weiter können sie damit Glutnester lokalisieren und so die Brandbekämpfung deutlich beschleunigen. Die Feuerwehren schätzen durch Drohnenbilder und Luftaufnahmen das Einsatzgebiet deutlich schneller und besser ein. Zusätzlich können Drohnen auch Rettungsmittel transportieren und mögliche Gefahrstoffe und Strahlenquellen identifizieren. In den niedersächsischen Landkreisen und Städten sind ca. 165 Drohnen im Einsatz. Obwohl sie so vielfältig für den Bevölkerungsschutz eingesetzt werden können und teilweise schon eingesetzt werden, ist die Nutzung von Drohnen als Hilfsmittel immer noch nicht Standard in Niedersachsen. Die steigende Drohnennutzung deutet jedoch daraufhin, dass sie in naher Zukunft zum regelmäßigen Einsatzwerkzeug im Brand- und Katastrophenschutz werden können. Diese vermehrte Nutzung erfordert aber auch detaillierte Regelungen, in der Privatpersonen, die von Drohneneinsätzen betroffen sind, berücksichtigt werden. Während des Einsatzes sammeln Drohnen viele Bild-, Ton- und Wärmebilddaten, die je nach Flugstrecke auch personenbezogen sein können. Gerade an Einsatzorten mit viel Industrie- und Wohngebieten speichern Drohnen auf dem Flug zum Einsatzort personenbezogene Daten. Organisationen des Brand- und Katastrophenschutzes, die diese Drohnen fliegen, haben bisher keine Genehmigung von Privatpersonen. Ihre Häuser und Grundstücke werden bei Drohnenflügen jedoch aufgenommen, und, wie wir wissen, müssen wir sichergehen, dass unsere Feuerwehren diese Daten hinterher verarbeiten dürfen. Es ist allerdings nicht immer sinnvoll, Genehmigungen bei Einsätzen einzuholen; denn dort ist Gefahr im Verzug. Im Notfall, bei Bränden und anderen akuten Gefahren, ist es unbedingt notwendig, dass ein solcher Drohnenflug mit Aufzeichnung weiterhin ohne Genehmigung erlaubt ist. Drohnenflüge, die hingegen zu Übungszwecken gemacht werden, sollten vorher mit betroffenen Bürgerinnen und Bürgern abgeklärt, und es sollten die Genehmigungen für Aufnahmen eingeholt werden. Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf könnte die Frage aufkommen, warum Drohnen über Grundstücke im Einzelfall zur Abwehr einer Gefahr fliegen dürfen, dies aber bei Übungen, die auf solche Gefahrensituationen vorbereiten sollen, ohne eine Genehmigung des Grundstückseigentümers nicht mehr erlaubt sein soll. Schließlich werden die Grundstücke so oder so überflogen und gefilmt. In Notfällen halten sich die Feuerwehren an das Wesentliche: die schnellstmögliche Gefahrenbekämpfung und die Wahrung der Sicherheit niedersächsischer Bürgerinnen und Bürger, ihrer Wohngebäude und Grundstücke sowie die Schonung umliegender Bereiche. Ein sicherer Umgang mit Drohnen erfordert jedoch regelmäßige Übung. Deswegen werden Drohnen häufig auch außerhalb von Notfällen bewegt. An dieser Stelle ist die Gesetzesänderung meines Erachtens sehr sinnvoll. Betroffene Personen sollten zukünftig bei Übungsflügen mit Drohnen um Erlaubnis gebeten werden, wenn ihre Persönlichkeitsrechte bei der Übung betroffen sind. Mit dieser Ergänzung treten wir unseren Bürgerinnen und Bürgern respektvoll entgegen, akzeptieren ihre Persönlichkeitsrechte und wahren ihre Privatsphäre. Durch eine transparente Kommunikation und Einholung von Filmerlaubnissen kann die Privatsphäre unserer Bürgerinnen und Bürger und ihrer Grundstücke und Haushalte gewahrt werden. Drohnenübungen werden von den freiwilligen Feuerwehren vorbereitet, und ein Teil dieser Vorbereitung sollte zukünftig auch der Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern sein, deren Grundstücke bei der Übung überflogen werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich sehe die Ergänzung zum Niedersächsischen Brandschutzgesetz als sinnvoll an. Zeitgleich müssen wir bei der Umsetzung darauf achten, dass wir daran anknüpfende Arbeitsabläufe so leicht wie möglich gestalten. Die betroffenen Organisationen und Feuerwehren sollten die neuen Regelungen sinnvoll in ihre Arbeit eingliedern können, um unnötige bürokratische Schleifen zu vermeiden. Die Bürokratie hat in unserem Land bekanntlich bereits jetzt ein umfassendes Ausmaß, das Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor deutliche Herausforderungen stellt. Eine Möglichkeit, diese neuen Regelungen effizient einzugliedern, ist, dass bei Übungsvorbereitungen darauf zu achten ist, dass Drohnen vorwiegend über öffentliche Gebäude und nicht über Wohngebäude fliegen. Bei regelmäßigen Übungen im Umgang mit der Drohne sollten alle betroffenen Privatpersonen kontaktiert werden. Ich danke für die Aufmerksamkeit. Vielen Dank.

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Wiebke Osigus SPD

Mehrwert und Mehrkosten des Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herzlichen Dank für die Nachfrage. Das MB hat eine ganze Reihe von Maßnahmen auf den Weg gebracht. Nicht zuletzt im Rahmen meiner Sommertour ‑ Frau Klages wird Ihnen das sicherlich erzählt haben ‑ haben wir diverse Projekte vor Ort ‑ nicht zuletzt in Hameln ‑ vorstellen konnten. Wir haben, um nur einige zu nennen, mit dem Programm „Zukunftsregionen in Niedersachsen“ rund 96 Millionen Euro eingesetzt und 14 Regionen in regionalen Projekten mit rund 180 Millionen Euro unterstützt. Durch unsere Kofinanzierungsprogramme haben wir insgesamt 58,5 Millionen Euro über 100 finanzschwache niedersächsische Kommunen getragen. Mit dem Programm „Perspektive Innenstadt“ ‑ auch Herr Scharrelmann war bei dem Termin letztens zugegen ‑ konnten wir 100 Millionen Euro aus Brüssel für 900 Projekte in 200 niedersächsischen Kommunen bereitstellen. Wir haben mit dem Programm „Resiliente Innenstädte“ 60 Millionen Euro EU-Mittel gehoben, um das Programm zur Innenstadtentwicklung vor Ort bereitzustellen. Wir haben mit dem Programm „Zukunftsräume“ über das MB 120 Projekte mit über 22 Millionen Euro in Klein- und Mittelstädten gefördert. Wir haben mit 2,5 Millionen Euro den ländlichen Raum über die „digitalen Dörfer“ gestärkt, und nicht zuletzt 168 Kommunen können von dieser App profitieren. Schließlich haben wir 3,75 Millionen Euro in das Online-Antragsmanagement investiert. Ich könnte die Liste noch weiterführen. Wir entlasten an dieser Stelle die kommunalen Haushalte, und auch das ist Aufgabe dieser Landesregierung. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank, Frau Ministerin. -

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Stefan Marzischewski-Drewes AfD

Regierungserklärung zum Thema Migration mit dem Titel "Humanität und Ordnung"

Der AfD, als der Rechtsstaat-und-Verfassung-Partei in Deutschland und hier im Niedersächsischen Landtag. "Es ist notwendig geworden, dass wir sehr sorgsam überlegen, wo die Aufnahmefähigkeit unserer Gesellschaft erschöpft ist und wo soziale Vernunft und Verantwortung Halt gebieten." Regierungserklärung, 1973, Kanzler Willy Brandt, SPD. Damals war die SPD noch sozial. Dieses soziale Gewissen für Deutschland und seine Menschen verkörpert jetzt nur noch die AfD. Wir sind der Garant für Ordnung und Humanität und der Fels in der Brandung gegen Unordnung und Unvernunft, die seit Jahren unser Land heimsucht. Mit viel Vorschusslorbeeren wurde auf das Ergebnis der Ritter der Schwafelrunde, Verzeihung, der Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Kanzler Olaf Scholz gewartet. Wir wissen, unser Kanzler ist geprägt von Gedächtnislücken. Ich helfe da gerne ein wenig aus. Ich zitiere: Focus vom 1. März 2016: "'Wir müssen eine weitere Zuwanderung aus fremden Kulturen unterbinden'". "Als Mittel gegen die Überalterung komme Zuwanderung nicht in Frage. 'Die Zuwanderung von Menschen aus dem Osten Anatoliens oder aus Schwarzafrika löst das Problem nicht, schaffte nur ein zusätzliches dickes Problem.'" Das sagte wer? Ex-Kanzler Helmut Schmidt; SPD. Und ich zitiere weiter: "Deutschland habe sich damit in den vergangenen 15 Jahren übernommen. 'Wir sind nicht in der Lage gewesen, alle diese Menschen wirklich zu integrieren'". Mut zur Wahrheit – dafür steht die AfD. Gab es gestern dann die erlösende Nachricht von Ihnen, Herr Ministerpräsident Weil, vor den Fernsehkameras oder hier heute im Plenum? Nein! Herr Ministerpräsident Weil, Sie verkörpern keinen Aufbruch, kein entschiedenes Anpacken, sondern nur ein "Weiter so" in der Weil-Geschwindigkeit, die sogar von einer Schnecke überholt wird. Gestern und hier ein Offenbarungseid vor laufenden Kameras, verklausuliert, mit einer Fülle von Absichtserklärungen, Bildung von Gesprächskreisen mit Personengruppen, die von der Migrationskrise seit Jahren profitieren und zu Recht als Asylindustrie bezeichnet werden. Die Menschen in Deutschland erwarten kein Herumlavieren, keine Steuerung einer illegalen Migration, Sie erwarten ein Ende der Migrationskrise. Null illegale Migration! Die Menschen in Deutschland und in Niedersachsen erwarten eine Remigrationsoffensive von Menschen, die unsere Kultur, unser Zusammenleben, unsere Werte offen verhöhnen und mit Füßen treten und ein Kalifat auf deutschem Boden ausrufen wollen. Es sind nicht nur einige Dutzend, es sind Tausende von Menschen, die Sie all die Jahre hier ins Land haben kommen lassen. Sie haben sie importiert. Gestern kein Wort von SPD und Grünen dazu, Straftätern mit Doppelpass die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen. Ein Zitat für Sie, Herr Ministerpräsident Weil, und auch für Sie, Herr Tonne: "Wir dürfen nicht mehr so zaghaft sein bei ertappten ausländischen Straftätern. Wer unser Gastrecht missbraucht, für den gibt es nur eins: raus, und zwar schnell!" Gerhard Schröder, Kanzler der SPD, 1997. Sondern nein, ganz im Gegenteil, unverändert soll unser Pass mit der Turbo-Einbürgerung verramscht werden. So beendet man keine illegale Migration in unsere Sozialsysteme, Herr Weil und Herr Tonne, so fördert man sie. Bereits heute haben mehr als 50 % der Bürgergeldbezieher einen ausländischen Pass. Die Politik, die gegen die Interessen unserer Kultur, unserer Menschen, unserer Ahnen gerichtet ist, ist inhuman und nicht in Ordnung! Gestern haben es SPD, CDU, Grüne und FDP eindringlich bewiesen. Sie schaffen es nicht. Gestern das totale Eingeständnis des Nichtwollens, des Nichtbeendens der illegalen Migration! Es kommen jetzt mehr Asylbewerber zu uns als 2015/2016. Sie, die regierungstragenden Parteien, haben eben nichts aus der Geschichte gelernt – rein gar nichts. Zu sehr sind Sie noch in Ihrer Migrations-Junkie-Welt vertreten, die nichts, aber auch gar nichts mit der Lebenswirklichkeit des Otto Normalbürgers zu tun. Der SPD-Landrat von Vorpommern-Rügen hat die richtige Konsequenz gezogen: Austritt aus der SPD. Sie, liebe Kollegen der SPD, die noch ein bisschen an der Basis verwurzelt sind: Folgen Sie ihm! Treten Sie aus der SPD aus! Wer Ordnung schaffen will, schafft Ordnung an seinen Grenzen. Das ist ureigenste staatliche Aufgabe und Verantwortung. Dazu gehören Grenzschutz sowie Abweisung und Rückweisung von illegalen Migranten – und kein Missbrauch unserer Polizei an der Grenze als Asyl-Taxi zum Aufnahmelager, sobald das Zauberwort "Asyl" gesprochen wird. Der illegale Grenzübertritt ist Rechtsbruch. Wer aus einem sicheren Drittstaat zu uns kommt, hat keinen Asylgrund – Artikel 16 a Absatz 2 unseres Grundgesetzes. Die Merkel-CDU – zu der auch Sie gehören, Herr Lechner; Sie haben vorhin ja aus unserem Programm zitiert – hat diesen Rechtsbruch salonfähig gemacht und zur Staatsräson erklärt, obwohl Frau Merkel 2003 in Leipzig gesagt hat: "Manche unserer Gegner können es sich nicht verkneifen, uns in der Zuwanderungsdiskussion in die rechtsextreme Ecke zu rücken, nur weil wir im Zusammenhang mit der Zuwanderung auf die Gefahr von Parallelgesellschaften aufmerksam machen. Das, liebe Freunde, ist der Gipfel der Verlogenheit." Sie sagte es, und die CDU tat genau das Gegenteil. Das ist Verlogenheit. Auf diese Verlogenheit haben die Menschen in unserem Land keinen Bock mehr. Herr Kollege Marzischewski-Drewes, ich muss Sie an dieser Stelle einmal kurz unterbrechen, weil es in diesem Parlament Usus ist, sich nicht gegenseitig die Lüge oder die Verlogenheit vorzuhalten. Ich darf Sie darum bitten, sich hier für eine andere Wortwahl zu entscheiden. Jawohl, Herr Präsident, das Wort nehme ich nicht mehr in den Mund. Die illegale Massenmigration ist seit 2015 durch die CDU initiiert worden. Da ging es ganz schnell, Herr Tonne. Da konnte man die Grenzen über Nacht öffnen. Wieso kann man die Grenzen nicht über Nacht schließen und wieder beschützen und bewachen? Bitte sagen Sie das der Bevölkerung. Die CDU hat damals die Büchse der Pandora geöffnet. SPD und Grüne beschleunigen es jetzt. Das Ganze fliegt Ihnen nun um die Ohren. Die Leidtragende ist unsere Bevölkerung. Das ist die Wahrheit. Wenn Sie, verehrte Vertreter der CDU und der SPD, bei den Menschen wieder glaubwürdig werden wollen, müssen Sie sich als Allererstes bei den Angehörigen von den Tausenden Opfern Ihrer Migrationspolitik entschuldigen. Wir vergessen keine Messertoten. Wir lassen Sie damit nicht davonkommen. Danach müssen Sie endlich Ihren Worten Taten folgen lassen. Dazu gehören zehn Punkte. Erstens. Schutz unserer Außengrenze. Das bringt Ordnung und ist Humanität für die Bevölkerung in unserem Land. Zweitens. Stopp des Familiennachzuges. Drittens. Stopp des Resettlement-Programms. Viertens. Nur noch Sachleistungen. Eine Bezahlkarte ist eben keine Sachleistung – vom Tempo der Digitalisierung ganz zu schweigen. Diese Bezahlkarte werden wir in dieser Wahlperiode nicht mehr erleben. Fünftens. Alle Pull-Faktoren gehören abgeschafft. Keine Unterstützung von Schlepperorganisationen und NGO-Schiffen mehr. Stopp der Entwicklungshilfe für und der Zusammenarbeit mit Staaten, die ihre Staatsbürger nicht zurücknehmen wollen. Eben klare Kante und keine feministische Außenpolitik. Sechstens. Verschärfung des Staatsbürgerrechtes. Keine doppelte Staatsbürgerschaft für Personen, die nicht EU-Bürger sind. Klares Bekenntnis zur deutschen Leitkultur, zu unseren Werten und dazu, dass Integration eine Bringschuld der Zuwanderer ist und nicht umgekehrt. Siebtens. Ausländische Straftäter konsequent abschieben und dazu eine zentrale Ausländerbehörde in Niedersachsen schaffen, die auch die Abschiebung regelt, wie es Stephan Bothe hier bereits mehrfach vorgetragen hat. Er gibt Ihnen gerne Nachhilfeunterricht, wie das geht. Achtens. Beendigung der Finanzierung von DITIB- und anderen Moscheen durch ausländische Staaten, und zwar sofort. Für Förderung des Islamismus ist in unserem Land kein Platz. Neuntens. Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft bei Straftaten bei Doppelstaatlern, wo immer es geht. Zehntens. Remigration als Gebot der Stunde und Vernunft und nationale Kraftanstrengung begreifen und danach handeln. Der Tag gestern und diese Debatte im Plenum zeigen eindeutig, dass nur eine starke AfD die Kraft, den Mut und die Entschlossenheit hat, das Migrationsproblem wirklich zu lösen. Ein erster Schritt, unsere Souveränität und unsere Freiheit wiederzuerlangen und damit die Ordnung wiederherzustellen, ist es, liebe Landsleute, die AfD bei der Europawahl im Juli als stärkste Kraft ins Ziel kommen zu lassen. Denn nur die AfD hält, was Sie hier seit Jahren versprechen und jetzt auch die CDU wieder verspricht, obwohl sie der Auslöser der Migrationskrise ist. 50 Milliarden Euro Kosten der Asylkrise in diesem Jahr! Das ist inhuman für unsere Rentner, die Pfandflaschen sammeln müssen. 7.500 Euro, liebe Landsleute, zahlt eben nicht der Bund, sondern das zahlen Sie; das zahlt der Steuerzahler. Herr Onay, auch so ein Migrationsprediger, Oberbürgermeister in Hannover, sagt ja – da hat er sogar mal die Wahrheit gesagt –: Die Kosten liegen nicht bei 7.500 Euro und nicht bei 10.000 Euro. Er schätzt sie auf über 22.000 Euro je Asylbewerber. So ist die Realität. Es wird Zeit, wieder für Humanität und Ordnung in unserem Land zu sorgen. Die AfD ist bereit dafür. Es kann auch schnell gehen, wenn man es wirklich will. Sie verstecken sich wieder hinter Verordnungen, hinter Gesprächskreisen, hinter der EU. Sie haben nichts aus den Versäumnissen des Jahres 2015/2016 gelernt! Unsere Landsleute sind die Opfer Ihrer Politik. Es wird Zeit für Neuwahlen in Deutschland. Vielen Dank.

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Immacolata Glosemeyer SPD

Mehrwert und Mehrkosten des Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung

Bitte schön! Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich frage vor dem Hintergrund, dass die Ministerin einführend gesagt hat, dass es aufgrund der vielen Krisen in der Welt unbedingt notwendig ist, auch ein Europaministerium zu haben, und wir aufgrund des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine über 100 000 Geflüchtete in Niedersachsen aufgenommen haben und das Europaministerium sicherlich einen Beitrag dazu geleistet hat, inwieweit eine finanzielle Unterstützung der Kommunen auch durch das Ministerium gewährleistet werden konnte. Vielen Dank, Frau Kollegin. -

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Wiebke Osigus SPD

Mehrwert und Mehrkosten des Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung

Ministerin, Sie haben das Wort. Bitte schön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um auf meine Einleitung zurückzukommen: Ich glaube, in der heutigen Zeit ist es selbsterklärend, ein Europaministerium zu haben. Nicht zuletzt haben alle 16 Bundesländer Europaministerien, und nicht zuletzt ist seit 1992 die EMK als Europaministerfachkonferenz in ihrer Wirkung unterwegs. Insofern sind wir da gar nicht so ein Sonderfall. Und die Organisation dessen bzw. das Herausstellen eines eigenen Europaministeriums hat bei uns politische Priorität.

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Stephan Bothe AfD

Schlepperei im Mittelmeer durch sofortige Einstellung jeglicher finanziellen Unterstützung von Schleusern und die unmittelbare Rückführung auf dem Mittelmeer aufgegriffener Migranten beenden!

Sie haben jetzt dazu das Wort. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Die Kollegin hat eben geäußert, wir würden oder meine Person würde es nicht bedauern, dass Menschen auf dem Mittelmeer sterben, sondern das eventuell sogar begrüßen; ich habe ihre Wortwahl hier nicht ganz genau verstanden. Ich weise diesen Vorwurf in meinem Namen und im Namen meiner ganzen Fraktion vehement zurück. Ich möchte noch einmal klarstellen, dass wir mit diesem Antrag Menschenleben retten wollen – im Gegensatz zu dem, was Sie hier gesagt haben. Sie fördern das Schleppertum und das Menschenhändlertum. Deswegen verunglücken Menschen auf dem Mittelmeer. Unsere Politik schützt Menschen, Ihre Politik nicht.

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Christoph Eilers CDU

Mehrwert und Mehrkosten des Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung

der Kollege Christoph Eilers. Bitte schön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass einerseits die Wichtigkeit dieses Ministeriums betont wird ‑ wie gerade geschehen ‑ und im Koalitionsvertrag zwischen Rot und Grün diese Wichtigkeit sogar ein eigenes Kapital bekommt, aber andererseits auf den Etat des MB nur 0,09 %, also nicht einmal ein Tausendstel des Gesamthaushalts, entfallen, frage ich Sie: Wie erklären Sie sich diese Diskrepanz zwischen dem Anspruch und der haushalterischen Wirklichkeit?

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Jürgen Pastewsky AfD

Steuerprognose und Gastronomie: Will die Landesregierung die dauerhafte Mehrwertsteuersenkung?

Die dritte Zusatzfrage stellt wieder Herr Pastewsky von der AfD-Fraktion. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Welche alternativen Entlastungsmöglichkeiten schlägt die Landesregierung für den Fall vor, dass es nicht bei dem ermäßigten Steuersatz in der Gastronomie über das Jahresende hinaus bleibt? Herr Minister!

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Dr. Dörte Liebetruth SPD

Kommunale Straßen und Radwege in Gefahr: Rot-Grüne Bremse für den Infrastrukturausbau lösen!

Liebe Frau Abgeordnete Hermann, als Parlamentarische Geschäftsführerin sollten Sie wissen, wie das Verfahren ist. Es gibt einen Haushaltsentwurf der Landesregierung. An dieser Stelle möchte ich an einen großen niedersächsischen Sozialdemokraten namens Peter Struck erinnern. Er hat nämlich einmal gesagt, es geht nichts aus dem Parlament heraus, wie es in das Parlament hineingekommen ist. Das gilt auch für den Landeshaushalt. Ich möchte noch einmal konkret werden. Warten Sie bitte kurz, bis wieder Ruhe einkehrt, damit Sie konkret werden können. Doch, ich glaube, das hilft sehr wohl. Denn hier ging es zum Beispiel konkret um den Geh- und Radweg an der K 146 von Dipshorn im Landkreis

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Olaf Lies SPD

Steuerprognose und Gastronomie: Will die Landesregierung die dauerhafte Mehrwertsteuersenkung?

Es antwortet der Wirtschaftsminister. Bitte schön! Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Seebeck ‑ ‑ ‑ Nein, Entschuldigung! Herr Pastewsky, Sie hatten gefragt. Die Zahl kann ich jetzt nicht liefern. Wir liefern sie nach, um das darzustellen. Dann kommen wir jetzt zur zweiten Zusatzfrage von der CDU-Fraktion.

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Uwe Schünemann CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes und des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich

Uwe Schünemann aus der CDU-Fraktion. (Rednerwechsel) Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als ich diesen Gesetzentwurf das erste Mal las, fiel mir gleich ein: Und täglich grüßt das Murmeltier. In jedem Jahr kommt das Thema Straßenausbaubeiträge wieder auf die Tagesordnung. Und wenn man das Pech der frühen Geburt hat und schon lange im Parlament ist, dann sagt der Fraktionsvorsitzende: Uwe, das musst du machen, denn dann muss sich keiner vorbereiten. Meine Damen und Herren, eines muss man wirklich vor die Klammer ziehen: 80 % der überörtlichen und innerörtlichen Straßen gehören den Kommunen. Das sind 450 000 km deutschlandweit. Eine seriöse Studie hat ermittelt, dass man 3 Milliarden Euro benötigt, um für den Erhalt dieser Straßen zu sorgen. Auf Niedersachsen heruntergebrochen: 300 Millionen Euro. Wie man als niedersächsischer Verkehrsminister auf die Idee kommen kann, einen Haushaltsentwurf 2024 vorzulegen, in dem man die Förderung der kommunalen Straßen um 15 Millionen Euro kürzt, ist mir völlig unerklärlich. Die Straßenausbaubeiträge sind in diesem Parlament schon häufig diskutiert worden. Es gab bei ihnen auch verschiedene Änderungen. Einmal gab es sogar eine Erhebungspflicht. Da gingen die kommunalen Spitzenverbände zu Recht auf die Barrikaden und sagten: Damit wird die kommunale Selbstverwaltung erheblich eingeschränkt. - Als Innenminister trug ich dazu bei, dass ebendiese Erhebungspflicht fiel. Somit haben die Kommunen, wie alle Fraktionen bis auf die AfD hier zu Recht dargelegt haben, die freie Entscheidung, entweder Straßenausbaubeiträge zu erheben oder den Straßenausbau über die Grundsteuer zu finanzieren; dann sind allerdings die Mieter mit im Boot. Ich gebe zu, dass es vor Ort Diskussionen gegeben hat. Es hat schwerwiegende Fälle gegeben, in denen ältere Grundstückseigentümer horrende Straßenausbaubeiträge entrichten sollten. Das haben wir als CDU-Fraktion zum Anlass genommen, uns sehr intensiv mit dem Gesetz, das damals noch Gültigkeit hatte, auseinanderzusetzen. Wir haben eine Anhörung gemacht. Wir haben uns angeschaut, wie das in anderen Bundesländern gewesen ist, insbesondere auch in Schleswig-Holstein. Wir haben gesehen, dass wir den Kommunen dort sehr viel mehr Freiheit geben sollten. Es ist schon darauf hingewiesen worden: wiederkehrende Beiträge, eine Verrentung in dem Zusammenhang, das Ganze kann also über 20 Jahre finanziert werden. Wir haben vor allen Dingen den Kommunen auch die Möglichkeit gegeben, selbst entscheiden zu können, wie hoch der öffentliche Anteil und der Anteil ist, den dann die Bürgerinnen und Bürger zu entrichten haben. Es gab Probleme mit Eckgrundstücken usw. Es ist alles geregelt worden. Insofern haben die kommunalen Spitzenverbände zu Recht gesagt: Mit diesem Gesetz können wir wirklich arbeiten, und wir können im Prinzip auch für Gerechtigkeit sorgen. Meine Damen und Herren, es ist doch absolut richtig: Wir müssen den Kommunen vertrauen, und wir müssen vor allen Dingen das Gespräch mit den Bürgerinnen und Bürgern so ermöglichen, dass vor Ort sozial gerechte Regelungen getroffen werden können. Ich habe Vertrauen in die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in unserem Lande, dass die das auch tun. Dann wird hier von den Kollegen der AfD suggeriert, dass man nur 30 Millionen Euro einstellen muss, man kann die Straßenausbaubeiträge abschaffen, und damit hat man das Konnexitätsprinzip schon erfüllt, weil das im Prinzip die Summe sei, die man vielleicht in den vergangenen Jahren pro Jahr eingenommen hat. Dazu kann ich Ihnen nur sagen: Dann haben Sie sich mit der Materie „Konnexität“ überhaupt nicht befasst. Bei der Anhörung hatten wir nämlich einen sachverständigen Rechtsanwalt, der sich das genau angeguckt und zu Recht gesagt hat: Wir können natürlich nicht nur das erstatten, was im letzten Jahr eingenommen worden ist, sondern alle, die in der Vergangenheit verzichtet haben, haben auch einen Anspruch darauf, dass sie eine Entschädigung bekommen, weil das ansonsten eine sehr ungerechte Regelung wäre. In Bayern hat man das Ganze im Wahlkampf versprochen und hat man es auch gemacht. Bei der Anhörung hatten wir dann auch jemanden von dort ‑ ich kann das ja sagen, weil es schon ein bisschen länger her ist ‑, der uns gesagt hat: Seid ein bisschen vorsichtig, wir haben den Kommunen 200 Millionen Euro zur Verfügung gestellt und gedacht, damit haben wir das Ganze befriedet, aber nichts dergleichen, diese 200 Millionen Euro haben nicht ausgereicht. Deshalb, meine Damen und Herren, gucken Sie es sich genau an! Wir müssen feststellen, dass dort, wo die Straßenausbaubeiträge abgeschafft worden sind, oftmals die Sanierung von Straßen nicht stattfindet. Ich habe das Delta dargestellt. 300 Millionen Euro brauchen wir in Niedersachsen, um die Straßen überhaupt in einen vernünftigen Zustand zu versetzen. Deshalb brauchen wir auf jeden Fall auch die Möglichkeit, Einnahmen zu generieren, um die Infrastruktur in unserem Land überhaupt vernünftig darzustellen. Wir nehmen die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger wirklich ernst, dass es zu sozialen Problemen führt. Wir haben Vorsorge dafür getroffen, dass die Bürgerinnen und Bürger etwas tun können. Deshalb, meine Damen und Herren: Ich kann ja verstehen, dass Sie natürlich auch hier populäre Anträge stellen, aber in der Sache haben Sie da nicht recht. Wir müssen die kommunale Selbstverwaltung verteidigen. Ich glaube, wenn wir das machen und es so regeln, wie wir das in der letzten Legislaturperiode gemacht haben, dann haben wir nicht nur die richtige Entscheidung getroffen, sondern wir werden die Straßen sanieren können und haben vor allen Dingen für Gerechtigkeit gesorgt. Vielen Dank. (Rednerwechsel)

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Olaf Lies SPD

Zukunft des Schienenpersonennahverkehrs in Niedersachsen: klimaneutral und kostengünstig?

Herzlichen Dank, Herr Hillmer. Der Minister möchte – kurz – antworten. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Hillmer, bei allem Verständnis dafür, dass wir insoweit etwas tun müssen und dass Handlungsdruck besteht – deswegen reden wir mit den

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Marten Gäde SPD

Queeres Leben in Niedersachsen sichtbar machen, Akzeptanz schaffen, Diskriminierung abbauen - Maßnahmen zur Anerkennung sexueller und geschlechtlicher Vielfalt

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen! Das war ja mal wieder ein typisches Beispiel für Ihre parlamentarische Arbeit. Wir hören es die ganze Zeit: Sie spalten nur. Hier geht es um Gerechtigkeit und Würde für queere Menschen, und Sie verbreiten hier mit Ihren falschen Narrativen Hass und gefährden die Menschen. Wir schützen die Menschen. Sie vergiften mit Ihrem Diskurs die Gesellschaft. Wir stehen für gesellschaftlichen Zusammenhalt. Es ist ungefähr fünf Monate her, dass sich dieses Hohe Haus mit der Frage der Queerfeindlichkeit auseinandergesetzt hat. Alle demokratischen Fraktionen haben in dieser Debatte klargemacht, dass wir an der Seite der Opfer von queerfeindlicher Gewalt stehen und jegliche Form queerfeindlicher Gewalt verurteilen. Dafür möchte ich an dieser Stelle noch einmal meinen herzlichen Dank ausdrücken. Niedersachsen ist so vielfältig wie die Menschen, die darin leben. In jeder Stadt und auf dem Land, in allen Generationen finden sich lesbische, schwule, bisexuelle, trans, inter und nicht-binäre Menschen. Sie alle sind ein integraler Bestandteil unserer Gesellschaft. Es ist unsere Pflicht, sicherzustellen, dass sie gleichberechtigt, frei, sicher und selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Trotz der vielen Fortschritte in den letzten Jahren ist der Alltag von queeren Menschen noch immer von Vorurteilen und Ausgrenzung, Diskriminierung und Gewalt geprägt. Dies ist inakzeptabel. Es ist höchste Zeit, dass wir als Landtag konkrete Schritte unternehmen, um dieses Problem anzugehen. Der Aktionsplan „Queer Leben“ der Bundesregierung ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Dieser Aktionsplan enthält Empfehlungen für Maßnahmen in sechs Handlungsfeldern, darunter die rechtliche Anerkennung, Teilhabe, Sicherheit, Gesundheit, Stärkung von Beratungs- und Community-Strukturen sowie Internationales. Wir als Land Niedersachsen werden jetzt unsere Schritte gehen und einen eigenen Landesaktionsplan für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt entwickeln. 14 von 16 Bundesländern haben das bereits getan. Wir machen es jetzt. Der niedersächsische Landesaktionsplan für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt wird in enger Zusammenarbeit mit der queeren Community, mit den Verbänden und den Selbstorganisationen erstellt werden, um die Sichtbarkeit und Akzeptanz queerer Menschen zu erhöhen und Diskriminierung abzubauen. Ich bin unserem Sozialminister Andreas Philippi dankbar, dass dieser Prozess bereits auf den Weg gebracht wurde und jetzt im Vorfeld schon die angesprochene Community-Beteiligung begonnen wurde. Es sind zahlreiche relevante Akteure wie zum Beispiel das Queere Netzwerk Niedersachsen beteiligt. In diesem Zusammenhang freue ich mich auch, dass heute Vertreterinnen des QNN bei der Debatte anwesend sind und der Debatte folgen. Herzlich willkommen! Mit dem vorliegenden Entschließungsantrag „Queeres Leben in Niedersachsen sichtbar machen, Akzeptanz schaffen, Diskriminierung abbauen - Maßnahmen zur Anerkennung sexueller und geschlechtlicher Vielfalt“ unterstreichen wir als regierungstragende Fraktionen unsere Absicht, Niedersachsen zu einem sicheren und vielfältigen Land für jeden Menschen zu machen. Ich führe einige zentrale Punkte unseres rot-grünen Antrages aus. Wir möchten den Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung in unserer Landesverfassung verankern. Das wird ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer inklusiven und diskriminierungsfreien Gesellschaft sein. Ich hoffe wirklich, dass die CDU dieses Vorhaben mit uns mittragen kann. Damit machen wir den Stellenwert deutlich, den der Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung in Niedersachsen hat. Ein weiterer Bereich, in dem wir hier tätig werden, betrifft das Beratungsangebot für queere Menschen. Wir werden prüfen, wie dieses Angebot weiter ausgebaut werden kann. Insbesondere im ländlichen Raum existiert Entwicklungsbedarf. Im Beteiligungsprozess sollen möglichst Synergien identifiziert werden, die dazu beitragen können, das Angebot im Flächenland Niedersachsen in allen Teilen gleichwertig vorzuhalten. Hierbei ist es wichtig, Netzwerke, Unterstützung und Vernetzungsstrukturen für queere Menschen zu fördern und zielgruppenspezifische Zugänge zu schaffen, insbesondere für Jugendliche, Geflüchtete, Migranten, Menschen mit Behinderung oder ältere Menschen. Angesichts der steigenden Zahl an Straftaten ‑ Frau Schendel hat das eben ausgeführt ‑ im Bereich der queerfeindlichen Hasskriminalität besteht dringender Handlungsbedarf. Aus diesem Grund werden wir den Aufbau einer zivilgesellschaftlichen Anlauf- und Koordinierungsstelle für Opfer queerfeindlicher Gewalt prüfen. Die Aufklärung über sexuelle Gesundheit und geschlechtliche Vielfalt im Gesundheitssystem muss vorangetrieben werden. Es ist essenziell, dass bestehende Präventionsangebote auch weiterhin gefördert werden. Unsere Bildungseinrichtungen spielen eine entscheidende Rolle bei der Förderung von Akzeptanz und Toleranz. Wir werden daher bedarfsgerechte Beratungs-, Vernetzungs- und Aufklärungsangebote zum Umgang mit queeren Themen für Bildungseinrichtungen und beteiligte Personengruppen schaffen sowie die Arbeit von Peer-to-Peer-Angeboten unterstützen. Hier ist als Beispiel die Förderung der Projekte von SCHLAU in Niedersachsen besonders lobens- und erwähnenswert. Den Ausbau von Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Bildungseinrichtungen in Fragen der sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt werden wir damit noch weiter stärker angehen. Schlussendlich werden wir schulrechtliche Vorgaben zum sensiblen Umgang mit trans‑, inter- und nicht-binären Schüler*innen erlassen und einen Leitfaden für Schulleitung und Lehrkräfte entwickeln. Ein gutes Heranwachsen ist ein Grundrecht und gilt ausnahmslos für jedes Kind und für alle Jugendlichen. Mit der nötigen Aufklärung schützen wir junge Menschen vor Ausgrenzung, Mobbing und letztendlich auch vor einer möglichen Abkapselung von der Gesellschaft. Dieser und weitere Punkte unseres Antrages machen deutlich, dass wir uns als rot-grüne Koalition dafür einsetzen, dass Niedersachsen ein sicherer inklusiver Ort für alle ist, unabhängig von der sexuellen Orientierung oder der Geschlechtsidentität. Lassen Sie uns gemeinsam für eine gerechtere, gleichberechtigte Gesellschaft arbeiten! Unsere Gegenwart und Zukunft sind bunt. Ich hoffe auf konstruktive Beratung im Ausschuss. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

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Michael Lühmann GRÜNE

Demokratie sichern, Menschenfeindlichkeit bekämpfen und die gesellschaftliche Vielfalt stärken: Niedersachsen braucht ein Landesdemokratiefördergesetz

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Abgesehen davon, dass ich persönlich nicht glaube, dass wir mit Digitalisierung den Rechtsextremismus bekämpfen können, möchte eines ganz entschieden zurückweisen. Sie haben das Demokratiefördergesetz mit der Behauptung angegriffen, wir wollten die Menschen ‑ Sie sagten es in etwas despektierlichem Ton ‑ „erziehen“. Das finde ich schon arg drüber. Was wir machen wollen, ist Bildung, ganz viel Bildung. Wir wissen aus Erfahrung und aus der Geschichte heraus ‑ so sind wir nach 1945 von außen demokratiegebildet worden; das war notwendig in diesem Land ‑: So kämpft man für Demokratie. Das hat mit Erziehung und Umerziehung nichts zu tun. Wenn Sie fordern, für die Zivilgesellschaft, für Ehrenamtliche oder wen auch immer zu kämpfen: Eben für die ist dieses Demokratiefördergesetz ein wichtiges Signal. Wir wissen nämlich, dass die immer wieder Leute verlieren, dass man mit einjährigen Förderprogrammen die aufgebaute Expertise nicht halten kann, dass Leute weggehen, weil sie keine Perspektive haben - in diesem wichtigen Kampf um Demokratie! Deswegen geben wir denen Verlässlichkeit und Sicherheit. Ich halte das für ein sehr gutes Signal. Das hat nichts mit Umerziehung zu tun, sondern mit echter Demokratiebildung an allen möglichen Ecken und Enden. Ich möchte Sie noch einmal bitten: Lassen Sie uns konstruktiv darum ringen, wie wir diese Demokratie stark und resilient machen. Es ist ‑ gucken wir auf die rechte Seite des Parlaments ‑ dringend notwendig. Herzlichen Dank.

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Christoph Bratmann SPD

Jüdisches Leben in Niedersachsen schützen - Antisemitismus konsequent vorbeugen und bekämpfen!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist nicht ganz einfach, nach dieser, wie ich fand, sehr würdigen und wunderbaren Feierstunde zu diesem Tagesordnungspunkt zu reden. Thematisch passt es aber sehr gut auf den Tag genau 85 Jahre nach dem Novemberpogrom und auf den Tag genau vier Wochen und zwei Tage nach dem Terroranschlag der Hamas in Israel, der das Sicherheitsgefühl der Menschen in Israel, aber auch vieler Jüdinnen und Juden hier in Deutschland auf das Tiefste erschüttert hat, meine sehr verehrten Damen und Herren. Eines ist klar ‑ das habe ich bereits gestern in meiner Rede zur Gedenkstättenarbeit gesagt ‑: Die Erinnerung an das Novemberpogrom und an die Schoah darf nie verblassen. Mit dieser Erinnerungskultur geht die Verantwortung an Nachfolgegenerationen über, dass so etwas hier nie wieder passieren darf. Das Schutzversprechen an Jüdinnen und Juden ist unser politischer und gesellschaftlicher Auftrag, an dem wir uns messen lassen müssen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich würde nicht so weit gehen wie der Kollege Calderone eben und das Jahr 2023 mit dem Jahr 1938 gleichsetzen; denn das relativiert vieles, was damals passiert ist. Ich glaube, die Einmaligkeit des Menschheitsverbrechens der Pogrome und der Schoah muss immer wieder herausgestellt werden. Es ist nicht vergleichbar. Deswegen sollten wir solche Vergleiche nicht anstellen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir sind uns aber natürlich ‑ bevor es hier unruhig wird ‑ in der Sache einig. Ich glaube, es ist ganz wichtig, dass es heute hier um die Sache geht, nämlich den Schutz jüdischen Lebens, und nicht um parteipolitische Deutungshoheit, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das würde, glaube ich, vieles unseres gemeinsamen Anliegens kaputt machen. Wir erleben heute landauf, landab ‑ auch in Niedersachsen, nachher in Lüneburg mit der zentralen Gedenkveranstaltung ‑ Gedenkveranstaltungen, bei denen auch Menschen nicht jüdischen Glaubens eine Kippa tragen, jüdische Symbole tragen aus Solidarität mit den Jüdinnen und Juden. Das ist auch gut so. Gleichzeitig müssen wir uns fragen ‑ das hat der Kollege Calderone eben auch schon angesprochen ‑, ob es in Deutschland, in deutschen Großstädten noch überall gefahrlos möglich ist, jüdische Symbole zu tragen, die Kippa zu tragen, den Davidstern zu tragen, ob es noch gefahrlos möglich ist, jüdische Einrichtungen zu besuchen, und ob Jüdinnen und Juden in ihren Einrichtungen, in ihren Gemeinden, in ihren Bildungseinrichtungen und darüber hinaus noch gefahrlos leben können. Es ist die Frage: Wie konnte es so weit kommen? Warum ist Antisemitismus ‑ der Hass auf Israel, der Hass auf Menschen jüdischen Glaubens ‑ immer noch so ein Thema? Warum ist er immer noch existent in Deutschland trotz aller Erinnerungskultur ‑ die der Kollege Calderone schon beschrieben hat ‑, trotz aller Bildungsarbeit und auch trotz konsequenter Strafverfolgung? Ich will auf drei Aspekte des Antisemitismus eingehen. Es ist zum einen natürlich der muslimische Antisemitismus. Der ist eben auch schon genannt worden, und auf den hat sich der Kollege Calderone sehr stark fokussiert. Ich muss ganz klar sagen: Es hat nichts mit Religionsfreiheit zu tun, wenn auf deutschen Straßen „Tod Israel!“ gerufen wird, wenn ein Kalifat oder die Einführung der Scharia gefordert werden. Das hat nichts mit der Ausübung von Religionsfreiheit zu tun. Da sind das Strafrecht und die konsequente Strafverfolgung gefordert, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das ist eine Bedrohung unserer freiheitlichen Demokratie, und nicht anders muss das auch behandelt werden! Klar ist aber auch ‑ das hat Michael Fürst vorhin sehr gut dargestellt ‑: Mit Generalverdacht und Pauschalurteilen kommen wir nicht weiter. Wir werden den muslimischen Antisemitismus nur im Dialog mit den Muslimen besiegen können. Wir müssen mit den kooperativen muslimischen Gemeinden in Dialog treten. Wir müssen mit ihnen daran arbeiten, dass diese Form des Antisemitismus abgestellt werden muss, dass Hasspredigten gegen Israel und gegen jüdisches Leben in Deutschland keinen Platz finden dürfen. Das geht nur gemeinsam mit den muslimischen Gemeinden, die dazu bereit sind. Die, die dazu nicht bereit sind, können nicht weiter von uns unterstützt und gefördert werden, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wie konnte es aber überhaupt dazu kommen? - Da komme ich durchaus zu einer anderen Bewertung als der Kollege Calderone. Ich glaube, ja, an der einen oder anderen Stelle ist es vielleicht auch ein falsch verstandenes Multikulti-Denken, falsch verstandene Toleranz von der linken Seite her. Es war aber eher das große Problem jahrelanger Leugnung, dass der Islam zu Deutschland gehört, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Dass der Islam zu Deutschland gehört, ist, glaube ich, eine Selbstverständlichkeit angesichts von 5,5 Millionen gläubigen Muslimen, die in Deutschland leben und die hier ihre Religion vorwiegend friedlich in unserem Land ausüben. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es war die langjährige Leugnung, dass Menschen muslimischen Glaubens, die hierherkommen, auch hierbleiben, dass sie zu uns gehören und dass sie unser Land auch bereichern. Ich erinnere da an die Arbeitsmigrationswelle der sogenannten Gastarbeiter, die nach Deutschland gekommen sind. Allein das Wort „Gastarbeiter“ beinhaltet „Gast“. Gäste kommen, Gäste bleiben, Gäste gehen irgendwann. Diese Gäste sind aber nicht gegangen - aus gutem Grund. Sie haben zu unserem Wohlstand beigetragen. Sie haben hier gearbeitet. Sie haben hier etwas geschaffen. Und sie sind hiergeblieben. Es hat lange gebraucht, um klarzustellen, dass diese Menschen zu uns gehören, dass diese Menschen mit ihrem muslimischen Glauben eben auch ihre Religion hier ausüben, dass man sie dabei unterstützen muss und dass wir aber auch genau hingucken müssen, dass das auf dem Boden unseres Rechtsstaates und unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung passiert. Das muss uns umtreiben. Deswegen werden wir darauf unseren Fokus legen, liebe Kolleginnen und Kollegen, was den Bereich der Muslime angeht. Es gibt nach wie vor den rechtsextremen Antisemitismus. Darauf bin ich gestern schon in meiner Rede zur Gedenkstättenarbeit eingegangen, und ich glaube, es würde meine Redezeit, die bald abläuft, sprengen, wenn ich Aussagen von AfD-Politikern ‑ und zwar nicht von Hinterbänklern, sondern von Spitzenleuten ‑ hier anführen würde, die alle antisemitisch sind. Es braucht gar nicht meine Rede hier. Es gibt genug ehemalige Parteimitglieder ‑ sogar Vorsitzende wie Jörg Meuthen und Bernd Lucke ‑, die sagen: „Die AfD ist eine im Kern antisemitische Partei“, liebe Kolleginnen und Kollegen. Es gibt natürlich auch ‑ der ist schon genannt worden ‑ den linken Antisemitismus mit falsch verstandenem Geschichtsverständnis, mit Kolonialdenken, mit Relativierungen sogar bis hin zu der Tatsache, dass die Hamas als „Freiheitsorganisation“ bezeichnet wird und nicht als das, was sie ist, nämlich ganz klar eine Terrororganisation, die nicht nur die Menschen in Israel terrorisiert, sondern die auch für das Leid der Palästinenserinnen und Palästinenser im Gaza-Streifen verantwortlich ist, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das muss ganz klar sein. ‑ Ich komme zum Schluss. Drei Themen, drei Punkte, die der Antrag aufgreift, müssen wir verinnerlichen. Einmal: Es braucht einen konsequenten Rechtsstaat, polizeiliche Überwachung, Unterbindung von antisemitischen Demonstrationen, keine Einbürgerung von Menschen mit antisemitischen Einstellungen und auch Abschiebung bei entsprechendem Aufenthaltsstatus. Noch wichtiger aber als der Rechtsstaat ‑ denn der Rechtsstaat ist immer das Ende der Fahnenstange ‑ sind Bildung und Prävention. Und wir müssen den Landespräventionsrat stärken; das steht auch in unserem Antrag, und das ist auch gut so. Ich glaube, das ist das Wichtigste, weil das die abstrakteste Aufgabe für uns ist, liebe Kolleginnen und Kollegen: Michael Fürst hat gesagt, wir müssen den Menschen zuhören und mit ihnen reden. Das gesellschaftspolitische Klima ist das alles Entscheidende. Ich habe gestern schon gesagt: Noch nie waren wir so herausgefordert ‑ das geht an die demokratischen Kräfte hier im Haus ‑, unsere freiheitliche demokratische Grundordnung gemeinsam zu verteidigen. Wir müssen ein Klima schaffen, in dem Hass keinen Platz hat, liebe Kolleginnen und Kollegen. Deshalb bin ich den Fraktionen von SPD, CDU und Grünen dankbar, dass wir diesen Weg trotz teilweise unterschiedlicher Einstellungen gemeinsam gehen. Ich glaube, das ist der richtige Weg; denn in einem hat der Kollege Calderone recht: Die Zeit der Sonntagsreden ist vorbei. Wir müssen handeln und unseren Rechtsstaat und damit auch jüdisches Leben aktiv verteidigen.

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Stefan Marzischewski-Drewes AfD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr und des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes (Gesetz zum Einsatz unbemannter Luftfahrtsysteme im Brand- und Katastrophenschutz)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Sehr geehrte Kollegin Buschmann, vielen Dank für Ihre Gesetzesinitiative. Sie hatten es eingangs erwähnt und dem stimmt die AfD völlig zu: unbemannte Luftfahrsysteme – sogenannte Drohnen – stehen nicht nur nahezu flächendeckend im Brand- und Katastrophenschutz als Einsatzmittel zur Verfügung, sondern sind zurzeit unverzichtbar. Der Einsatz dieser modernen und im höchsten Maße effizienten Einsatzmittel geht aber auch unvermeidlich mit einer gezielten oder auch beiläufigen Erfassung und Verarbeitung großer Mengen personenbezogener Daten und Informationen einher. Insofern ist Ihre Sorge um den Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung durchaus berechtigt. Die vorliegenden beabsichtigten Gesetzänderungen dienen nach erster Bewertung unserer Fraktion insbesondere der Klarstellung der Rahmenbedingung und Begrenzung der Erfassung und Verarbeitung auch personenbezogener Daten im Rahmen des Einsatzes unbemannter Luftfahrsysteme. Es ist beabsichtigt, damit auch zur Rechtssicherheit für die Organisationen und Personen beizutragen, die im Rahmen des Brand- und Katastrophenschutzes den Einsatz dieser Einsatzmittel anordnen und durchführen. Dieses Ziel können wir grundsätzlich mittragen. Wir alle sollten jedoch darauf achten, dass wir bei den Beratungen kein Bürokratiemonster entstehen lassen, das die Arbeit unserer Tausenden freiwilligen Feuerwehrleute zusätzlich erschwert. Wir freuen uns auf die Beratung und hoffen, dass wir einen praxistauglichen Gesetzentwurf hinkriegen, dem hoffentlich alle Fraktionen hier im Landtag zustimmen können. Vielen Dank. Vielen Dank. Der nächste Redner ist, aus der Fraktion der SPD,

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Stephan Bothe AfD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich und des Aufnahmegesetzes sowie zur Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich und des Aufnahmegesetzes der Regierungskoalition wird wieder einmal Geld in ein Fass ohne Boden geschüttet, weitergereicht von der Bundesregierung zur Unterstützung der Kommunen. Verstehen Sie mich nicht falsch: Natürlich ist es zu begrüßen, die Kommunen bei der Bewältigung ihrer aktuell wirklich schwierigen Aufgaben bei der Massenmigration zu unterstützen. Die Bundesregierung tut dies mit einem kleinen Beitrag bei dem von ihr selbst herbeigeführten Problem. Aber im Ergebnis versucht man etwas mit Geld zu lösen, was nicht mit Geld zu lösen ist. Es ist aber natürlich nicht das Geld der Bundesregierung ‑ das vermisse ich bei den Debatten darüber immer ‑, es ist auch nicht das Geld des Landes, das dort verbrannt wird, es ist das Geld der Steuerzahler. Und der Steuerzahler hat ein Recht darauf, dass das Problem der ungebremsten Massenzuwanderung endlich einmal grundsätzlich gelöst wird - und nicht durch Lippenbekenntnisse, Sonntagsreden und Scheinforderungen, die im Grundsatz sowieso nie umgesetzt werden. Und dazu gehört zuallererst ‑ und das hätte ich mir heute Morgen von dem Ministerpräsidenten gewünscht ‑, einmal festzustellen, dass die Öffnung der Grenzen 2015 auf Geheiß von Angela Merkel kein rechtliches Gebot war, sondern eine politische Entscheidung, und dass die Duldung der massenhaften und unkontrollierten Zuwanderung außerdem rechts- und verfassungswidrig war. Wir müssen nun zur Kenntnis nehmen, dass uns die Folgen dieser Fehlentscheidung inzwischen auf allen Ebenen überfordern. Deshalb müssen wir jetzt endlich umsteuern, und das drastisch. Die Probleme können nicht mehr mit Geld zugeschüttet werden, sondern wir brauchen klare und erfolgversprechende Maßnahmen, mit denen die Zahl der Asylbewerber in Deutschland erheblich zurückgeht. Was wir aber von Ihnen, Herr Ministerpräsident, heute Morgen gehört haben, sind lediglich halbgare Alibiforderungen, von denen Sie am Ende genau wissen ‑ ich glaube, Sie hören mich gerade trotzdem ‑, dass sie nichts bringen werden: Sie wollen schnellere Asylverfahren trotz akuter Überlastung der niedersächsischen Gerichte. Sie reden von einem unrealistischen fairen Verteilmechanismus in Europa im Wissen, dass das seit 2015 nicht funktioniert hat. Dann hätten Sie heute Morgen vielleicht auch noch einmal erklären können, wie Grenzkontrollen die illegale Migration behindern oder stoppen sollen, wenn jede Person, die das Wort „Asyl“ sagen kann, ins Land gelassen werden darf. Selbst Sie, Herr Ministerpräsident, sehen aktuell von konkreten Zahlen und Planungen dazu ab, wann der Massenzustrom nach Deutschland abebben wird, weil Sie am Ende genau wissen, dass die von Ihnen beschlossenen Maßnahmen bei der Konferenz wirkungslos sind und am Ende in vieler Hinsicht eigentlich nur Alibicharakter haben. Herr Ministerpräsident, Sie sprachen ja immer wieder ‑ auch heute Morgen ‑ davon, dass „wir“ besser werden müssen. Nein, Sie müssen besser werden! Diese Landesregierung muss endlich besser werden! Sorgen Sie dafür, dass ausreisepflichtige Ausländer abgeschoben werden, sorgen Sie dafür, dass die Unterstützung der Asylindustrie aufhört, und sorgen Sie endlich für Ordnung in diesem Land, sodass solche Debatten in den nächsten Jahren vielleicht nicht mehr nötig sind! Vielen Dank. Die nächste Rednerin ist aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die

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Klaus Wichmann AfD

Jüdisches Leben in Niedersachsen schützen - Antisemitismus konsequent vorbeugen und bekämpfen!

Also bitte, ich will Ihnen die Gelegenheit geben, zur Geschäftsordnung zu sprechen. Aber ich bitte, nicht in die Beratung zur Sache einzusteigen. Vielen Dank, Herr Präsident. Ich möchte ausdrücklich betonen, dass wir uns nicht gegen diesen Antrag richten. Aber ich empfinde als parlamentarisch ungewöhnlich, dass nicht zumindest im Vorfeld kommuniziert wurde, dass eine sofortige Abstimmung gewünscht wird. Das ist nach meiner Wahrnehmung mindestens unüblich. Dementsprechend werden wir dem hier auch nicht zustimmen. Danke.

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Christian Meyer

Wie werden die am 12. Oktober 2023 verkündeten Vorschläge zum Umgang mit dem Wolf in der Praxis umgesetzt?

Herr Minister Meyer, bitte! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch dort gilt, wie bei Entnahmen, die nach dem Bundesnaturschutzgesetz erfolgen, dass sie durch die sachkundigen Personen durchgeführt werden. Da wird es genau die gleiche Praxis geben wie bisher. Wir wollen hier nicht eine Debatte führen, wer wann wie was tut. Das wird diese Landesregierung nicht tun; denn wir sind auch durch das Staatsgerichtshofurteil verpflichtet, dass wir die Personen, die dann die Abschüsse vornehmen, schützen. Das wird weiter so bleiben, und da sind wir auch im guten Einvernehmen mit den Jägerschaften, die das genau so wollen.

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Daniela Behrens SPD

Jüdisches Leben in Niedersachsen schützen - Antisemitismus konsequent vorbeugen und bekämpfen!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! 85 Jahre nach den verheerenden Novemberpogromen, der von den Nationalsozialisten organisierten und gesteuerten Gewalt gegen Jüdinnen und Juden, kommen wir in diesem Hohen Haus zusammen und erinnern an den Holocaust. In diesem Jahr müssen wir auch über den aktuellen Antisemitismus, über Hass und Hetze gegen unsere jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger hier in Deutschland und in Niedersachsen sprechen. Das ist, glaube ich, für uns alle schwer zu ertragen. Der Terror der islamischen Hamas vom 7. Oktober 2023 mit unzähligen unschuldigen Opfern, massakrierten Kindern, Frauen und Männern in Israel hat vieles verändert - auch in Deutschland und auch in Niedersachsen. Losgelöst von der Gewalt im Nahen Osten müssen wir auch in Deutschland Diskussionen über den grassierenden Antisemitismus in unserer Gesellschaft führen und auch dagegen handeln. Derzeit erleben wir auf Demonstrationen offen zur Schau gestellten Hass gegenüber Israel, gegenüber Jüdinnen und Juden. Wir erleben Jubel und Freude über das Morden der Hamas. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich sage es ganz klar: Dieser offene Antisemitismus ist aufs Schärfste zu verurteilen, konsequent zu verfolgen und zu ahnden. Wenn auf Demonstrationen überall in Deutschland gegen Israel und Jüdinnen und Juden gehetzt wird, ist das nicht tolerierbar und übrigens von keinem Demonstrationsrecht und auch nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt. Genauso zu verurteilen, zu verfolgen und zu ahnden ist aber auch der Antisemitismus jenseits der großen Öffentlichkeit. In der vergangenen Woche habe ich zusammen mit Michael Fürst, dem Präsidenten des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden, Frau Dr. Seidler, der Geschäftsführerin der Liberalen Jüdischen Gemeinde Niedersachsen, und dem Regionspräsidenten Steffen Krach die Gedenkstätte Ahlem besucht. Dort, nur fünf Kilometer von hier entfernt, haben Unbekannte antisemitische, rechtsextreme und volksverhetzende Schmierereien und Aufkleber angebracht, und das, meine Damen und Herren, nicht zum ersten Mal. Victor Klemperer, einer der wichtigsten Chronisten in der Erforschung des Holocaust, hat einmal gewarnt: „Worte können wie winzige Arsendosen sein. Sie werden unbemerkt verschluckt, sie scheinen keine Wirkung zu haben, und nach einiger Zeit ist die Giftwirkung doch da.“ Diese Warnung, finde ich, sollten wir ernst nehmen. Heute sind es Aufkleber, heute sind es Parolen und Demonstrationen. Aber was kommt danach? Wir müssen also sehr sensibel und sehr wachsam sein. Meine Damen und Herren, Michael Fürst hat vorhin gesagt: Wir alle sind gefordert. - Er hat recht. Es darf in Deutschland und in Niedersachsen keinerlei Toleranz für Antisemiten oder Unterstützer des Hamas-Terrors geben. Wir müssen solidarisch mit unseren jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern sein, und wir müssen alles tun, was wir können, um Jüdinnen und Juden in unserer Gesellschaft zu schützen und ihnen beizustehen. Deshalb sind wir in Alarmbereitschaft. Unsere niedersächsische Polizei ist im höchsten Maße sensibilisiert. Unsere Polizistinnen und Polizisten schreiten bei sämtlichen Versammlungen niedrigschwellig und konsequent gegen jede Form antisemitischer Straftaten, der Befürwortung kriegerischer Handlungen durch die Hamas sowie das Zeigen verbotener Symbole ein. Auch im Hinblick auf Anmeldungen von Versammlungen sind unsere Polizei und Ordnungsbehörden sehr wachsam, führen Kooperationsgespräche, und wenn es geboten ist, werden solche Versammlungen auch untersagt. Außerdem haben wir den Schutz jüdischer Einrichtungen durch die Polizei in unserem Land lageangemessen hochgefahren. Wir bieten derzeit höchsten Schutz. Wir sind dabei stets im engen und vertrauensvollen Austausch mit den Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinden und Vereine. Gleichzeitig werden wir als Landesregierung auch weiterhin auf Prävention setzen. Deshalb wollen wir zivilgesellschaftliche Präventionsangebote von Fachstellen wie dem Landesdemokratiezentrum weiter stärken und fördern. Und wir werden ausschließen, meine Damen und Herren, dass Vereine oder Verbände, die antisemitische Ansichten vertreten, derzeit oder künftig Fördermittel des Landes Niedersachsen erhalten. All das wird gemeinsam mit dem Landesbeauftragten gegen Antisemitismus, Herrn Professor Dr. Wegner, geschehen. Ich möchte ihm an dieser Stelle sehr herzlich für sein großes Engagement und die gute, vertrauensvolle Arbeit danken. Abschließend gilt mein Dank den Vertreterinnen und Vertretern der demokratischen Fraktionen in diesem Hause. Dieser vorliegende gemeinsame Entschließungsantrag der Fraktionen von der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der CDU ist ein starkes Zeichen, gerade an diesen Tagen. Und er beweist: Die Demokratinnen und Demokraten in Niedersachsen stehen zusammen ein gegen jede Form des Antisemitismus. Dieser Antrag, meine Damen und Herren, stärkt auch die vielen Aktivitäten der Landesregierung. Herzlichen Dank dafür. Ich finde, wir sollten den Appell von Michael Fürst von heute Morgen ernst nehmen und diesen Antrag nutzen, um viele Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern zum Thema Antisemitismus zu führen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Klaus Wichmann AfD

Nie wieder ist jetzt! Angriffen auf Gedenkstätten entschieden entgegentreten, Gedenkstätten als Orte der Demokratiebildung und Erinnerung an finstere Zeiten stärken

zu Wort gemeldet. Bitte schön! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Angriffe auf Gedenkstätten sind zu verurteilen. Sie sind nicht akzeptabel. Sie sind nicht hinnehmbar, in keiner Weise. Trotzdem tue ich mich mit diesem Antrag heute ein bisschen schwer. Warum? Seit dem 7. Oktober, seit den bestialischen Angriffen einer islamistischen Meute, ganz bewusst auf Zivilisten, mit Kidnappings, Folter und Mord, bei denen einem wirklich die Worte fehlen, gibt es einen Schuldigen und ein Opfer. Der Schuldige ist die Hamas, und das Opfer sind Israelis und übrigens auch Menschen aus anderen Ländern. Das steht fest. Daran gibt es überhaupt nichts zu relativieren. Ich halte das auch für die richtige Einstellung unserer Regierung. Das bedeutet, dass wir grundsätzlich sowieso schon, aber jetzt ganz besonders ganz klar und entschieden auf jede Form von Antisemitismus reagieren müssen. Das gilt natürlich auch für die beschriebenen Aufkleber in der Gedenkstätte Ahlem. Das gilt auch für islamistische Flaggen auf Demonstrationen. Das gilt für jede Form von Unterstützung der Mörder vom 7. Oktober. Das bedeutet auch nicht, dass Kritik an der Politik Israels nicht erlaubt wäre. Aus meiner Sicht gibt es aber eine ganze Reihe von Gründen, warum man sich im Moment mit Kritik vielleicht auch mal zurückhält. Für jeden Juden auf der Welt sind diese Ereignisse der schlimmste Albtraum, den man sich vorstellen kann: die Wiederkehr von Massenmord und Pogromen, und das im eigenen Land, das eigentlich doch der sichere Ort sein sollte. Vielleicht ist das jetzt nicht die passende Lage, in der man Israel vermeintlich gute Ratschläge erteilt, insbesondere auch nicht aus Deutschland. Wir haben ‑ so weit sollte die Ehrlichkeit reichen ‑ die Lage im eigenen Land kaum noch unter Kontrolle. Es wird mittlerweile öffentlich diskutiert, ob man Demonstrationen gegen Israel nur noch in einem gewissen Umfang erlaubt, weil die eigenen Polizeikräfte zu gering und seit Wochen überlastet sind. Es werden islamistische Fahnen auf den Demonstrationen mitgeführt. Die „Tagesschau“ fand diesen Aspekt übrigens nicht einmal mehr berichtenswert. Forderungen nach der Errichtung eines Kalifats in Deutschland und immer wieder die Aufforderung zum Massenmord an Juden mit dem Slogan „From the River to the Sea“. Es werden Davidssterne an die Türen jüdischer Mitbürger gesprüht. Ich weiß nicht, ob ich als Jude mit Kippa heute ohne Polizeischutz durch Berlin gehen kann. Das war ja vorher schon mit Gefahren für Leib und Leben verbunden, in Deutschland, in 2023. Jeder, der sich die Brillengläser nicht ideologisch angemalt hat, weiß auch, woher diese akute Bedrohung in Deutschland kommt. Der Landesbeauftragte gegen Antisemitismus hat heute noch auf NDR Info ganz klar betont: Die große Gefahr für unsere jüdischen Mitbürger ist im Moment jedenfalls der Islamismus. Meine Damen und Herren, jede Form von Antisemitismus ist nicht akzeptabel. Das ist eine Selbstverständlichkeit. In der Gedenkstätte Ahlem wurden vor einer Woche antisemitische und in der Nähe sogar NPD-Aufkleber aufgefunden. So etwas darf man nicht unter den Teppich kehren. Das ist zu verurteilen. An der Gedenkstätte Bergen-Belsen kam es vor einigen Monaten zu Vandalismus, bei dem laut NDR zumindest damals unklar war, ob er einen politischen Hintergrund hatte. Aber Sie müssen sich als Grüne, die Sie diesen Antrag eingebracht haben, auch einmal die Frage gefallen lassen: Die Aufkleber von Ahlem sind also nach Ihrer Ansicht aktuell wichtiger ‑ Aktuelle Stunde ‑ als der antisemitische Aufruhr aus linker und muslimischer Ecke, der von unserer Polizei kaum noch beherrschbar ist? - Denn das ist die Botschaft, die Sie hier senden. Da kommen Sie nicht raus. Aber das passt auch. Ganz ehrlich ‑ das kann ich Ihnen jetzt nicht ersparen ‑: Das passt auch zu den Vertretern der Grünen. Lisa Paus, Bundesfamilienministerin der Grünen, hat vor sage und schreibe sechs Tagen erkannt, dass ihre eigene Unterstützung der antisemitischen Boykottbewegung BDS falsch war. Sie hat nach dem Massaker vom 7. Oktober also gerade mal einen knappen Monat für diese Erkenntnis gebraucht. Gegen eine Verurteilung der BDS durch den Bundestag stimmten neben Frau Paus für die Grünen auch die Staatssekretärin im Außenministerium Katja Keul aus Nienburg, Claudia Roth, Jürgen Trittin aus Göttingen und zwölf weitere Grüne im Bundestag. Die Grünen-nahe Heinrich-Böll-Stiftung unterstützt nach Presseberichten bis heute finanziell NGOs, die der BDS-Bewegung nahestehen. Wo ist da Ihr Aufschrei? Als wir hier vor drei Jahren ein Verbot der Hisbollah gefordert haben, hat Ihre Fraktion dagegen gestimmt. Als wir einen Antisemitismusbeauftragten beantragt haben, haben Sie dagegen gestimmt. Und die innenpolitische Sprecherin der Grünen Lamya Kaddor hat am 19. Oktober gesagt, sie sieht beim Umgang mit muslimischer Judenfeindlichkeit Verfehlungen ihrer eigenen Partei. Sie spricht von Entlastungsdebatten. - Und es sind diese Grünen, die uns hier erklären wollen, wer in diesem Land antisemitisch ist! Ich ziehe meinen Hut vor Ihnen. So viel Frechheit hätte ich selbst Ihnen nicht zugetraut. Vielen Dank.

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Anne Kura GRÜNE

Zukunft gestalten: Der Deutschland-Pakt für schnelle Planung und Genehmigung

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg*innen! Frau Thiemann, ganz zu Beginn: Ich bin ein bisschen verwundert über diesen Redebeitrag, weil das ja eine Vereinbarung der Ministerpräsident*innen der Länder und des Bundeskanzlers war. Da sind ja auch einige Ministerpräsidenten der CDU dabei gewesen, die das mit erarbeitet und die Entscheidung am Ende dann auch sehr begrüßt haben. Von daher sollten Sie da vielleicht noch einmal intern in den Dialog gehen. Jetzt aber zu meiner Rede. Wir bemerken in unserem Alltag an ganz verschiedenen Stellen, wo wir zu langsam sind. Zumindest jedes Mal, wenn ich nach Hannover fahre, fahre ich immer noch durch Funklöcher. Die Züge quetschen sich durch Nadelöhre. Und wer als Pendler*in einen neuen Personalausweis beantragen will, der kann zwar mittlerweile den Termin online machen, aber der Vorgang ist es nicht. Das sind alles Prozesse, wo wir besser und schneller werden müssen. Aber nicht nur Erleichterung des Alltags brauchen wir dringend beschleunigte Prozesse und auch eine zügigere Umsetzung von Planungen, sondern wir müssen auch schneller werden, um unser Land zu modernisieren - vor allem um die Wende hin zu Klimaneutralität zu schaffen, um Deutschland und auch Niedersachsen nachhaltig als wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort zu stärken. Wir müssen schneller werden bei der Planung, Genehmigung und Umsetzung von wichtigen Projekten zur Transformation von wichtiger Infrastruktur für den Erhalt und für den Ausbau unserer Daseinsvorsorge. „Damit die Energiewende gelingt, werden wir Genehmigungsverfahren vereinfachen, wir werden sie digitalisieren und beschleunigen.“ Gerade gestern haben wir darüber gesprochen, wie wir das jetzt auch bei der Beteiligung an Windenergieanlagen umsetzen werden. Frau Abgeordnete Kura, lassen Sie eine Zwischenfrage von der Kollegin aus dem Umweltausschuss zu? - Frau Kümmerling! Sorry. Die Frage von Frau Kämmerling beantworte ich gerne ganz zum Schluss. Kämmerling, ja! Liebe Kolleg*innen, ‑ ‑ ‑ - Ich würde jetzt gerne erst mal weiter ausführen, weil ich jetzt auf die

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Christian Calderone CDU

Jüdisches Leben in Niedersachsen schützen - Antisemitismus konsequent vorbeugen und bekämpfen!

Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Herr Kollege Schulz-Hendel, Sie haben mir eben vorgeworfen, ich würde alle muslimischen Mitbürgerinnen und Mitbürger pauschal des Antisemitismus verdächtigen. Ich weise diesen Vorwurf deutlich zurück: Ich habe einen solchen Verdacht auch in meiner Rede nicht geäußert. Vielmehr habe ich auf Studien bzw. wissenschaftsbasierte Erhebungen verwiesen, die in den letzten Monaten und Jahren veröffentlicht wurden und darauf hinweisen, wie Antisemitismus in unterschiedlichen gesellschaftlichen Communities verbreitet ist. Diese Studien weisen darauf hin, dass Antisemitismus in muslimischen Zuwanderungsgesellschaften stärker verbreitet ist als in anderen Zuwanderungsgesellschaften und in der deutschen Gesellschaft an sich. Ihr Vorwurf, ich hätte hier Behauptungen getätigt, die Muslime in Gänze diffamieren, ist haltlos und ungerechtfertigt. Herr Kollege? Ich habe noch einmal deutlich darauf hingewiesen, dass es iranische Communities gibt, Exil-Iraner hier in Niedersachsen, mit denen ich im Übrigen sehr gut bekannt bin, die sich sehr deutlich von dem distanziert haben, was aktuell teilweise auf den deutschen Straßen passiert. Ich bin im Übrigen der Auffassung ‑ ‑ ‑ Herr Kollege Calderone, ich denke, Sie haben den Vorwurf zurückgewiesen. Jetzt müssen Sie aufpassen, dass Sie nicht in den Bereich eines Sachvortrages geraten. - Ja, ich passe auf. Ich bin im Übrigen der Auffassung‑ und deswegen weise ich Ihren Vorwurf ebenfalls zurück ‑, dass man Hetze nicht mit Hetze begegnen kann. Man kann also islamischer Hetze gegen Juden nicht damit begegnen, dass man gegen Muslime hetzt. Und im Übrigen kann man auch nicht Hetze ‑ ‑ ‑ Herr Kollege, ich darf Sie bitten, jetzt zum Schluss zu kommen. Und im Übrigen darf man auch nicht Hetze damit bekämpfen, dass man gegen andere Abgeordnete hetzt. Insofern bitte ich Sie, Ihre Anschuldigung zurückzunehmen und sich zu entschuldigen.

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Barbara Otte-Kinast CDU

Nie wieder ist jetzt! Angriffen auf Gedenkstätten entschieden entgegentreten, Gedenkstätten als Orte der Demokratiebildung und Erinnerung an finstere Zeiten stärken

Vielen Dank. - Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! „Einmal wird dieser schreckliche Krieg doch aufhören, einmal werden wir auch wieder Menschen und nicht allein Juden sein.“ Dieses Zitat wird Anne Frank zugeschrieben. Ihre Geschichte ist weltbekannt: in Deutschland geboren, ins Exil in die Niederlande geflohen, dort zwei Jahre lang versteckt, verraten, nach Auschwitz deportiert und 1945 im Konzentrationslager Bergen-Belsen gestorben. Sie ist eines der millionenfachen Opfer des Menschheitsverbrechens der Schoah durch das nationalsozialistische Deutschland. Nicht weit von hier, in der Gedenkstätte Bergen-Belsen, befindet sich Anne Franks Grab. Das Schicksal des jüdischen Mädchens wird uns immer Mahnung, Anspruch und Verantwortung zugleich sein - Mahnung, die verübte Barbarei niemals zu vergessen, Anspruch, dafür einzustehen, dass in deutschem Namen nie wieder so ein unfassbares Unrecht geschieht, Verantwortung, dass Menschsein nie wieder abhängig gemacht wird von Herkunft, Überzeugung oder Glauben. Der ehemalige deutsche Bundespräsident Roman Herzog hat in Bergen-Belsen zum 50. Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Folgendes gesagt: „Jetzt kommt alles darauf an, über die Vergangenheit so zu sprechen, sie so zu vermitteln und an sie so zu erinnern, dass die Jugend die Verantwortung, gegen jede Wiederholung aufzutreten, als ihre eigene Verantwortung empfindet.“ Meine Damen und Herren, genau deswegen sind Gedenkstätten Institutionen, die in die Zukunft wirken müssen. Dazu müssen die Gedenkstätten aber auch angemessen finanziert werden. Genau das erwarte ich bei der jetzigen Aufstellung unseres Haushalts. Vor fast 20 Jahren, im November 2004, hat dieser Niedersächsische Landtag auf Anregung der CDU-geführten Landesregierung einstimmig die Gründung der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten mit Sitz in Celle beschlossen. Laut Gesetzesauftrag soll diese Stiftung dazu beitragen, dass das Wissen über das Geschehen in den Jahren 1933 bis 1945, insbesondere über die Geschichte von Verfolgung und Widerstand auf dem Gebiet unseres Landes Niedersachsen, im Bewusstsein der Menschen wachgehalten und weitergetragen wird. Dies ist ein breiter gesellschaftlicher Konsens. Aber dieser Konsens wird aktuell herausgefordert. Nach Angabe eines Sprechers der Arbeitsgemeinschaft der KZ-Gedenkstätten beklagen genau diese Einrichtungen eine spürbare Zunahme von Übergriffen. Vandalismus durch Hakenkreuz-Schmierereien, Beschädigungen von Gedenktafeln oder Leugnung der NS-Verbrechen durch Rechtsextreme nehmen demnach zu. Ebenso würden Rechtsextreme immer häufiger Gedenkstätten besuchen und ihre perfide Propaganda dort verbreiten. Die vor einigen Tagen an der NS-Gedenkstätte Hannover-Ahlem angebrachten antisemitischen Aufkleber stehen für mich sinnbildlich für diese Entwicklung. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist beschämend für unser Land. Deswegen ist es richtig, dass Personen, die verbotene Symbole tragen und sich offen antisemitisch äußern, aus den Gedenkstätten verwiesen werden und Vertreter von Parteien, die sich antisemitisch verhalten, in Stiftungsräten von Gedenkstätten niemals einen Platz finden. Wir alle dürfen nicht wegsehen. Wir müssen alle antisemitischen Straftaten zur Anzeige bringen. Der demokratische Rechtsstaat muss mit aller Härte reagieren und eine konsequente Strafverfolgung gewährleisten. Dazu gehört selbstverständlich auch, dem immer weiter Raum greifenden islamistischen Antisemitismus konsequent entgegenzutreten. Wir dürfen die Gedenkstätten mit diesen Phänomenen nicht allein lassen. Im eingangs erwähnten Zitat hat Anne Frank ihrer Hoffnung Ausdruck verliehen, dass Juden die Menschenwürde nicht mehr abgesprochen wird. Genau das passiert heute wieder. Am Tag des terroristischen Überfalls der islamistischen Hamas auf Israel sind so viele Juden an einem Tag getötet worden wie seit dem Holocaust nicht mehr. Wer hätte dies vor einem Jahr für möglich gehalten, als der israelische Staatspräsident Herzog die Gedenkstätte Bergen-Belsen besuchte! Im Rahmen dieses Besuchs sagte der israelische Staatspräsident, dass der Staat Israel stolz sei auf seine Partnerschaft mit Deutschland und der deutsche Beitrag zur Sicherheit und zum Erfolg Israels sehr geschätzt werde. Meine Damen und Herren, diese Partnerschaft ist unerschütterlich. Wir stehen solidarisch an der Seite Israels und des israelischen Volkes. Zu dieser Solidarität gehört auch, dass wir angesichts unserer Geschichte in besonderer Weise dazu verpflichtet sind, der Erinnerungskultur in unserem Land einen herausragenden Stellenwert beizumessen. Dazu gehört für mich insbesondere, dass die Gedenkstätten angemessen finanziert werden und die nötige personelle Unterstützung erhalten. Dazu gehört für mich aber auch, dass wir alle diese Erinnerungsorte mit unseren Kindern und Enkeln besuchen. Herzlichen Dank.

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Christoph Eilers CDU

Mehrwert und Mehrkosten des Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die vierte Zusatzfrage aus der Fraktion der CDU kommt vom Kollegen Eilers. Bitte schön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, Frau Ministerin, dass Sie im ersten Jahr Ihrer Amtszeit kaum physische Präsenz in Brüssel gezeigt haben, frage ich Sie: Wann und wie wollen Sie denn allenfalls über digitale Medien die persönlichen Netzwerke knüpfen, um die Interessen Niedersachsens in Brüssel angemessen zu vertreten und voranzubringen?

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Oscar Mabuyane

Mitteilungen der Präsidentin

Thank you very much. - Madam President of the Parliament! Minister President! Ministers! Honourable members of the Lower Saxony Parliament! Esteemed friends and colleagues! Distinguished guests! Good Morning! Today, I stand before you not only as the Premier of the Eastern Cape but also as testament to the enduring and prosperous relationship that our region has cultivated over the years with your state. It is a relationship built on mutual respect, shared values, and a common vision for the future. I would like to extend my deepest gratitude to the German Development Agency ‑ GIZ ‑ for their unwavering commitment to our Governance Support Programme. The generous allocation of 22.1 million euros has been instrumental in addressing the systemic challenges of the Eastern Cape, fortifying the pillars of our democracy, and enhancing the de-velopment of our people. The challenges brought by the COVID-19 pandemic tested our resilience, our strength, and our cooperation. Yet, through the support of the German Federal Ministry for Economic Development, we stood tall. The donation of a modular 100-bed facility at Cecilia Makhiwane Hospital and the expansion of oxygenated beds and ICU wards were more than infrastructure - they were a lifeline to our people. As we reflect on our cooperation with Lower Saxony, we celebrate the fruitfulness of our Joint Declarations and Memorandums of Understanding across various sectors. From socio-economic development to environmental management, skills development to cultural exchanges, our partnership has blossomed. The twinning arrangements with esteemed institutions in Lower Saxony have bolstered our capabilities in vet services, agriculture, aquaculture, and beyond. These exchanges of knowledge and expertise are the building blocks for a sustainable and prosperous future. Our collaborative efforts in climate change protection, particularly the wind energy installation project, are commendable steps towards a greener and more sustainable world. The handover of the blink-water mini grind project to the Raymond Mhlaba Local Municipality symbolizes our shared responsibility and stewardship of the Earth, and that project has changed lives of our people. In the realm of sports, our bilateral cooperation has not only honed the skills of our athletes but also has built bridges between our cultures and people. From handball to boxing, canoeing to women‘s football, we have created platforms for talent to thrive and for unity to flourish. Our revered statesman, the late President Nelson Mandela, was correct when he said: „Sport has the power to change the world. It has the power to unite people in a way that little else does.“ We must use sport to bridge gaps between the countries and to unite the peoples of the world. Our country South Africa is currently celebrating the victorious Rugby Team, the Springboks ‑ thank you so much ‑, which recently won the Rugby World Cup in France becoming the first nation to win the cup four times. This is a moment that has brought great joy to the entire continent of Africa, and it has given hope to our people that we can overcome the challenges of poverty and underdevelopment in the continent. But we need our European partners to do that. Our trade and industrial cooperation have yielded significant investment and job creation, cementing the Eastern Cape as a pivotal region in South Africa‘s automotive sector. The contributions of companies like Volkswagen and Daimler are integral to our economic landscape and exemplify the success that is possible through international cooperation. Our motor industry, a flagship of our bilateral success, is not just an economic venture, but also a bridge that connects our people and our dreams. We must, therefore, not only preserve but also enhance this achievement. Our cooperation must also extend to technology development, granting access to world-class university training for our growing industry. Education is the cornerstone upon which we will build the Eastern Cape of tomorrow, and your expertise and academic excellence can help us lay a solid foundation. Agriculture is the lifeblood of many in the Eastern Cape, and with German efficiency and high-yield farming technology, we can revolutionize our agricultural economy, bolster food security, and create countless jobs. Our fertile lands yearn for innovation that your agricultural mastery can provide. Furthermore, our oceans beckon us to explore untapped economic landscapes. The Eastern Cape is ideally positioned to become a gateway for logistics and exports. I am confident: Through cooperation and mutual supporting interventions we can align our efforts and commit to mobilizing resources, knowledge, and political will to support developing countries like South Africa. We urge Lower Saxony, and it has been demonstrated in our cooperative agreement success stories, to take definitive steps in assisting developing nations to both mitigate the risks and manage the impacts of climate change. Concurrently, our nation grapples with the pressing challenges of youth unemployment, a sluggishly expanding economy, notable generic governance deficiencies etc. Addressing these issues necessitates a concerted effort to prepare, equip, and respond effectively, with the aim of developing skills and nurturing a workforce aligned with the Sustainable Development Goals. In pursuit of these objectives, we call for increased assistance, for securing the neccessary funds to overcome our financial deficity and establishing comprehensive planning and implementation frameworks. Madam President of the Parliament, we live in a troubled world. The russian Ukraine conflict has gone on for far too long. Leaders like us must advocate for peaceful resolutions of that conflict. We must do the same for the Israel Gaza situation and call for the restoration of peace in the region, provision of aid and condemn the killing of civilians. In conclusion i extend my hand to you, partners in progress. Together let us create a legacy that transcends boundaries of land and sea, a legacy that is worthy of the aspirations of the people of the Eastern Cape and the and the citizens of Lower Saxony. Thank you very much, madam.

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Julia Willie Hamburg GRÜNE

Nie wieder ist jetzt! Angriffen auf Gedenkstätten entschieden entgegentreten, Gedenkstätten als Orte der Demokratiebildung und Erinnerung an finstere Zeiten stärken

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich eingangs dafür danken, dass wir hier ein so umfassende Debatte auch zu diesem wichtigen Thema am heutigen Tag führen. Ich möchte der grünen Fraktion hier explizit dafür danken und Herrn Wichmann den Hinweis geben, dass wir über das Thema Antisemitismus morgen ab 10 Uhr sehr umfassend diskutieren werden. Insofern brauchen Sie sich keine Sorgen machen, das Thema hat auch hier im Landtag einen großen Raum. Das ist übrigens sehr richtig so. Ich wünsche mir auch sehr, dass wir das Thema Antisemitismus weiter fraktionsübergreifend miteinander diskutieren und vermeintliche Versuche vermeiden, Parteigezänk zu betreiben, oder zu suggerieren, dass der Antisemitismus, der durch Menschen islamischen Glaubens ausgeübt wird, womöglich schwerer wiegen würde als der von Rechtsextremisten und Rechtsextremistinnen, die maßgeblich Synagogen angreifen, Jüdinnen und Juden bedrohen und auch Kinder, die jüdische Kitas besuchen, in Angst und Schrecken versetzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, egal, woher diese Ängste und diese Bedrohungen kommen: Sie sind schlimm, und der Landtag und die Landesregierung weisen diese kollektiv zurück, und das ist richtig so. Trotzdem ist es richtig, dass wir heute auch das Thema „Angriffe auf Gedenkstätten und wie es mit dem Gedenken in Niedersachsen weitergeht“ diskutieren. Denn es ist nun einmal nicht lange her, dass der Sitz der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten angegriffen und mehrere Fenster eingeschlagen wurden. Es ist gerade jüngst passiert, dass Aufkleber rechtextremen Inhalts in Ahlem geklebt worden sind. Es waren unsägliche Parolen, die in den vergangenen Wochen in der dortigen Gedenkstätte von Unbekannten angebracht wurden. Zu Recht hat sich bei beiden Vorfällen die Solidarität in Niedersachsen und auch bundesweit gezeigt. Erst am vergangenen Samstag sind 700 Menschen in Ahlem auf die Straße gegangen und haben ein deutliches Zeichen gegen den Angriff auf Gedenkstätten und übrigens auch deutlich gegen Antisemitismus gezeigt. Ermutigend finde ich an dieser Stelle, dass auch viele Schülerinnen und Schüler hier deutlich Flagge gezeigt haben. Das zeigt, dass auch unsere junge Generation hier sehr „aware“ ist, wie man so schön sagt, und sich mit diesem Thema auseinandersetzt. Das macht mir Hoffnung. Die Ereignisse in Celle und Ahlem sind aber nur Beispiele in einer ganzen Reihe von Angriffen, die wir in den letzten Jahren erlebt haben. Viele Gedenkstätten in Niedersachsen können von genau solchen Vorfällen berichten. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Gedenkstätten berichten immer wieder, dass es gerade in der jüngeren Vergangenheit einen Trend zu Angriffen in Form von Aufklebern mit volksverhetzenden Aussagen gibt. Aber auch das Stürmen und Stören von Führungen durch die Gedenkstätten, Schmierereien, Sachbeschädigungen bis hin zu tätlichen Angriffen und auch aktiven Bedrohungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gehören mittlerweile zum traurigen Alltag in den Gedenkstätten. Und ich muss es deutlich sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Diese sind nicht zu akzeptieren, an keiner einzigen Stelle. Rechtsextremisten und Rechtsextremistinnen posieren regelmäßig eindeutig demonstrativ an Gedenkstätten für sogenannte Erinnerungsfotos und provozieren, und auch Fragen und Aussagen der Holocaust-Relativierung an diesen Gedenkorten sind mittlerweile an der Tagesordnung. Auch an anderen Orten erleben wir natürlich, dass die Ereignisse im Nahen Osten derzeit genutzt werden, um antisemitische Haltungen zu forcieren. Auch das, liebe Kolleginnen und Kollegen, müssen wir in aller Form und immer wieder entschieden zurückweisen. Es ist offensichtlich, warum Gedenkstätten in dieser Art angegriffen werden und so betroffen sind, liebe Kolleginnen und Kollegen. Denn sie stehen für die Geschichte und die Vergangenheit Deutschlands und damit auch für die Verantwortung Deutschlands. Sie machen es erfahrbar und erlebbar. Sie weisen immer wieder darauf hin, dass sich genau solche Verbrechen der NS-Zeit nicht wiederholen dürfen. Sie stehen für Haltung, und sie stehen für Werte, die in einer Demokratie wichtig sind, die aber gerade auch von Demokratiefeinden angegriffen und infrage gestellt werden. Hier geht es Täterinnen und Tätern immer wieder auch um den gezielten Tabubruch und das Erlangen von Öffentlichkeit, mediale Aufmerksamkeit genau für diese demokratiezersetzenden Inhalte. Wir erleben seit Jahren auch einen weiteren besorgniserregenden Trend, nämlich dass wir Kräfte in den Kommunalparlamenten und Landesparlamenten haben, die in Anlehnung an diese ganzen Vorgehen auch noch fordern, zusätzliche Mittel der Gedenkstätten zu streichen oder aber Zuschüsse zu kürzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin an dieser Stelle sehr dankbar dafür, dass wir hier im Landtag eine Tradition haben, immer wieder interfraktionell miteinander zusammenzustehen und Gedenkstättenpolitik gemeinsam zu lösen, hier die Demokratie zu achten und zusammen Entscheidungen zu treffen. Das ist ein wichtiges und Mut machendes Signal. Aber der ehemalige Leiter der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten, Jens-Christian Wagner, spricht von einem erinnerungspolitischen Klimawandel. Den müssen wir an dieser Stelle sehr ernst nehmen. Frau Dr. Gryglewski, unsere jetzige Gedenkstättenleiterin, spricht regelmäßig davon, dass Besuche von Gedenkstätten natürlich nicht geeignet sind, antidemokratische Einstellungen oder ein gefestigtes antisemitisches Weltbild sofort grundsätzlich zu beeinflussen. Nichtsdestotrotz tragen sie maßgeblich dazu bei, dass wir ein reflexives Geschichtsbewusstsein vermitteln, dass wir in dem Zusammenhang aber auch die unvorstellbaren Verbrechen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft angemessen würdigen und das Andenken an die Opfer und die Betroffenen wahren. Sie sind trotz alledem wichtige Akteure ‑ das erleben Sie regelmäßig vor Ort ‑ der politischen Bildung. Sie vermitteln Menschen jeden Alters ‑ auch das ist ein großer Mehrwert der Gedenkstätten ‑ Demokratiekompetenzen. Hier lernt man soziales Handeln, Empathie, analytische und kritische Denkweisen. Das ist in der heutigen Zeit wichtiger denn je. Umso nachvollziehbarer ist es natürlich, dass rechtsextreme und antisemitische Kräfte hier Kampfansagen machen. Umso entschlossener muss an der Stelle unsere Antwort sein, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir stehen solidarisch an der Seite der Gedenkstätten. Wir haben in Niedersachsen eine wirklich gut aufgestellte und breite Gedenkstättenlandschaft. Das müssen wir festhalten. Sie ist vor allem auch regional sehr verbreitet. Es ist wirklich ein Juwel, das wir hier in Niedersachsen haben und das von der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten, aber auch von vielen Ehrenamtlichen und kleinen Trägern maßgeblich getragen und gelebt wird. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal herzlich Danke sagen für dieses großartige Engagement, das viel Einsatz auch im Ehrenamt bis weit in die freien Nachmittage, Abend- und Nachtstunden hinein bedeutet - und das in Zeiten dieses gesellschaftlichen Klimas, das ja nicht gerade Rückenwind vor Ort für die einzelnen Akteurinnen und Akteure bedeutet. Deswegen freue ich mich auch sehr, dass der Stiftungsrat an dieser Stelle beschlossen hat, die Gedenkstätten auch weiterhin zukunftsfest aufstellen zu wollen, und dass wir in den jüngsten Beschlüssen hier auch gerade regionale Gedenkstätten mit in den Blick nehmen. Entsprechende Beschlüsse wurden im Stiftungsrat gefasst, und es ist Tradition, dass hier interfraktionell besprochen wird, wie sie vorangebracht werden, und dass wir das als Fraktionen an der Stelle gemeinsam tragen. Ein deutliches „Nie wieder!“ war über Jahrzehnte ein gemeinsamer gesellschaftlicher und demokratischer Konsens. Eigentlich ist er es noch heute. Aber die Stimmen, die wir derzeit erleben, zeigen, wie wichtig es ist, dass wir immer wieder Haltung zeigen und diesen Konsens gemeinsam mit Leben füllen. Hier leistet die Aktuelle Stunde heute sicherlich einen entscheidenden Beitrag. Insofern möchte ich mich herzlich für die Aussprache bedanken.

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Alfred Dannenberg AfD

Den Bestand des Europäischen Mufflons in Niedersachsen erhalten: Konsequenter Naturschutz setzt aktives Wolfsmanagement voraus!

Bei mir im Heidekreis, in der Eibia bei Bomlitz, gibt es einen der wenigen verbliebenen Mufflonbestände in Niedersachsen. Kurz vor der Ausrottung! Kürzlich fiel der vermutlich letzte Muffelwidder dem Wolf zum Opfer. Übrig sind geschätzt noch ganze fünf Schafe und Lämmer. „Die erledigt der Wolf bis zum Frühjahr auch noch“, sagte mir gestern ein Vertreter der Jägerschaft. Aus und vorbei! An Rot-Grün: Sehr, sehr traurig, dass das Wildschaf in Ihren Augen eben auch nur ein Schaf ist. Und Schafe scheinen bei den schon länger hier Regierenden leider nur wenig wert zu sein. Sie wurden für das große Freilandexperiment „Wolf“ schon zu Tausenden geopfert. Ja, der verwegene Wolf. In den Augen naturferner Grüner vielleicht eine verklärte Projektionsfläche: ein edler Wilder - aber mit flauschigem Fell! Damit lassen sich Spenden generieren. Genau wie mit dem elegant sich emporschwingenden Storch im NABU-Wappen. Wen interessiert da schon so’n zotteliges Wildschaf mit gedrehten Hörnern - sofern es sich denn als männlich identifiziert. Schöne Grüße an die in Ihren Augen wichtigen Themen! Für Sie gehört das Mufflon offenbar eh nicht in unsere Landschaft - obwohl es das Muffelwild ja schon seit über 100 Jahren in Deutschland gibt und es damit als heimisch gilt. Minister Meyer meinte am 14. Dezember hier im Plenum aber, das Mufflon sei keine heimische Tierart. Bemerkenswert, wo die Grünen die Willkommenskultur doch sonst so hochhalten! Ja, heimisch ist nicht gleich heimisch. Den Wolf, der hier sogar viel länger als 100 Jahre quasi ausgestorben war, erklären Sie trotzdem zum heimischen Tier. Herr Kollege Dannenberg, ich darf Sie in Ihrem Redefeuerwerk kurz unterbrechen. Es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage des Kollegen Schroeder. Das können wir gerne am Ende machen, vielen Dank. Das heißt also nein. Sie erklären ihn trotzdem zum heimischen Tier. Welch Widersprüche! Und noch etwas: Der Wolf, der eignet sich ja ganz hervorragend, um so ganz ohne Schutzgebietsausweisung, ohne Bürgerbeteiligung, ohne Planfeststellungsverfahren und ohne Ordnungsrecht die Tierhaltung in Niedersachsen massiv unter Druck zu setzen. Und die ländliche Bevölkerung gleich mit! Aber das ist ja eh nicht Ihr Klientel. Gerade auf dem Land wählt man ja mittlerweile eher die AfD als die Grünen. Jedenfalls: das Wildschaf, Ihr achselzuckend hingenommener Kollateralschaden! Wer weiß, wie vielen Abgeordneten von Rot-Grün vormals noch nicht mal bekannt war, dass es bei uns in Niedersachsen überhaupt Mufflons gibt. Na ja, lohnt sich ja eh nicht mehr zu wissen, das Mufflon ist ja sowieso bald weg. Mir jedenfalls bleibt es im Gedächtnis. Und noch etwas wird mir im Gedächtnis bleiben: die Eiseskälte, mit der die Vertreter der Regierungsfraktionen im Ausschuss das gute Anliegen dieses Antrags vom Tisch gewischt haben. Sie haben dem Mufflon seine Daseinsberechtigung hier quasi abgesprochen. Schauen Sie mal ins Protokoll vom 30. August! Und die Expertenanhörung hat Rot-Grün auch verweigert. Sogleich wurde abgestimmt - Antrag abgelehnt! Ende im Gelände mit dem Mufflon - aus den Augen, aus dem Sinn. Aber Sie haben jetzt ja Ihren Wolf. Hurra! - Na, so still? Sie jubeln ja gar nicht! Eines noch: Irgendwann müssen Sie mir Ihre befremdlich selektive Wahrnehmung, die ganzen eklatanten Widersprüche Ihrer Politik mal erklären: Mufflon weg - Wolf her. Wälder zerstören - für Windräder. Moore wiedervernässen - und dann mit Photovoltaik zupflastern. Kernkraftwerke aus - und den Atomstrom aus Frankreich importiert. Du liebe Güte! Und das war erst das erste von fünf grünen Jahren hier Niedersachsen.

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Wiebke Osigus SPD

Mehrwert und Mehrkosten des Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung

Frage. Bitte schön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe es eingangs gesagt: Wir sind ein Querschnittsministerium, das durch die Vernetzung und auf den verschiedenen Ebenen selbstverständlich Schulter an Schulter mit allen anderen Ministerien zusammenarbeitet. Es ist selbstverständlich, dass es, wie ich gerade gesagt habe, innerhalb der Scharnierfunktionen diverse Berührungspunkte gibt. Eine Funktion, die auf keinen Fall von einem anderen Ministerium übernommen werden kann und auch nicht von einer Landesvertretung wahrgenommen werden könnte, ist die Funktion der Bevollmächtigten des Landes beim Bund. Die ist ausschließlich in meiner Funktion verankert.

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Jessica Miriam Schülke AfD

Chancengerechtigkeit durch Erwachsenenbildung sichern - Umsatzsteuerbefreiung erhalten

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Herren! Werte Damen! Der Antrag von SPD und Grünen zur Umsatzsteuerbefreiung in der Erwachsenenbildung greift weit in die Neuregelung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie der EU ein. Die gewährten Übergangsfristen schafften allerdings ein Vakuum, welches die Lobbyisten nutzen, um die Kategorien "berufsdienlich", also steuerbefreit, und "Freizeitgestaltung", also umsatzsteuerpflichtig, schon mal aufzuweichen mit dem Ziel, die Umsatzsteuer für die Erwachsenenbildung komplett abzuschaffen. Das haben Sie auch gerade schon gesagt. Dazu sagt die AfD: Das ehemals so angesehene deutsche Modell der Erwachsenenbildung ist zu einem lukrativen Geschäftszweig geworden. Das einst nach dem humboldtschen Leitbild erschaffene und ehrlich funktionierende Prinzip der lebenslangen Bildungsförderung ist auf den Hund gekommen. Wir haben inzwischen in Niedersachsen 86 Erwachsenenbildungseinrichtungen mit einem Fördervolumen von fast 60 Millionen Euro jährlich. Tendenz steigend. Allein die Volkshochschulen werden zu 75 % vom Land finanziert. Die AfD plädiert, mit dem Geld der Steuerzahler sorgfältig umzugehen und hier den allgemeinen Steuersatz anzuwenden. Was zum Beispiel die berufliche Weiterbildung betrifft, ist eine Umsatzsteuer in jedem Fall zu stemmen, da hier die Kurse durch Fördermittel, Bildungsurlaub und steuerliche Geltendmachung unterstützt werden. Im Bereich der Freizeitgestaltung ist eine Umsatzsteuer ebenfalls zu stemmen, denn bei Kursen wie "queeres Töpfern", "Waldbaden" oder "Lachyoga" ist der Klientel durchaus zuzumuten, statt zum Beispiel 50 Euro nunmehr 55 Euro zu bezahlen. Also, worum geht es uns? Darum, dass ein Großteil der Gelder für Fortbildungen ausgegeben wird, die keinen Mehrwert für Arbeitsmarkt oder Gesellschaft haben. Jetzt, werte Genossen, kommt auch hier die Stimme aus der Wirklichkeit: Im Zuge meines Studiums habe ich für längere Zeit in einer dieser vom Land geförderten Bildungseinrichtungen gearbeitet. Gearbeitet, ja. Deshalb weiß ich, wovon ich rede. Dort gab es einen sehr hohen Anteil junger Migranten, die zum Beispiel Schulabschluss- und Berufsvorbereitungsmaßnahmen vorzeitig abbrachen. Zu Beginn war ein Kurs noch mit 25 Personen besetzt. Zum Ende waren es noch 5 oder 6, die bereit waren, einen Abschluss zu versuchen oder in den Arbeitsmarkt einzusteigen. Viele der Teilnehmer durchliefen dieses System mehrfach – immer wieder ohne Erfolg. Trotzdem wurden die Maßnahmen in den meisten Fällen über den gesamten Zeitraum komplett finanziert. Ein üblicher Vorgang. Das, meine Herren und Damen, nenne ich Steuergeldverbrennung par excellence. Mein Fazit: Die Rot-Grünen in Niedersachsen möchten die Umsatzsteuer in der Erwachsenenbildung abschaffen, während die Genossen in der Bundesregierung zugleich ein Qualifizierungschancengesetz zur beruflichen Förderung etablieren und dazu auch noch zwei neue Fördermöglichkeiten im Bereich Weiterbildungen für Arbeitslosen- und Bürgergeldempfänger schaffen, nämlich erstens den Bürgergeldbonus in Höhe von 75 Euro im Monat und zweitens das Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro pro Monat, alles natürlich finanziert mit dem Geld der Steuerzahler. Werte SPD und Grüne, Ihr Antrag ist vor diesem Hintergrund fast schon unerhört.

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Alexander Wille CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute über einen weiteren Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes, NRettDG, der eben eingebracht wurde. Ich freue mich wirklich immer sehr, wenn wir uns hier im Hohen Hause dieses besonders wichtigen Themas annehmen, da es noch eine ganze Reihe an Herausforderungen gibt, unseren Rettungsdienst im Lande Niedersachsen fortzuentwickeln und unseren Retterinnen und Rettern die Hilfe und Unterstützung zukommen lassen, die sie dringend benötigen. Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, ein besserer Rettungsdienst in Niedersachsen ist machbar. Gemäß der Vorgabe des § 13 NRettDG hat das Land Niedersachsen einen Landesausschuss Rettungsdienst eingerichtet, der die Träger des Rettungsdienstes und die Beauftragten berät, sich mit Grundfragen des Rettungsdienstes und seiner Fortentwicklung befasst und insbesondere die Qualitätsstandards zu den Notfallrettungen und das Qualitätsmanagement im Rettungsdienst kontinuierlich fortentwickelt. Dem Landesausschuss Rettungsdienst gehören je fünf Vertreter der Träger des Rettungsdienstes, der Kostenträger, der Beauftragten sowie fünf von der Ärztekammer Niedersachsen zu benennende Ärztinnen und Ärzte sowie weitere sachkundige Personen an. Mit anderen Worten: Dieses Gremium ist mit Experten besetzt, die den Rettungsdienst nicht nur aus der Schreibtischperspektive kennen, sondern ihre persönlichen praktischen Erfahrungen und Kenntnisse in die gemeinsame Arbeit einbringen. Dieser Landesausschuss Rettungsdienst hat am 29. Juni dieses Jahres zu seiner 100. Sitzung hier in Hannover eingeladen. Auch einige Kolleginnen und Kollegen aus dem Innenausschuss waren dort zu Gast - so auch ich. In dieser 100. Sitzung stellte der Landesausschuss die Ergebnisse seiner Arbeit und die Ergebnisse eines Pilotprojektes im Landkreis Goslar zum Thema Telenotarzt vor ‑ Kollege Kauroff hat es vorhin schon angesprochen ‑, das sich in der Praxis als ein geeignetes Mittel zur Unterstützung der Beschäftigten im Rettungsdienst erwies, wenn kein Notarzt an der Einsatzstelle zur Verfügung steht oder dieser diese nicht rechtzeitig erreichen kann. Dieser Telenotarzt ist also eine geeignete Unterstützung für die Einsatzkräfte vor Ort und leistet einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung in der notärztlichen Versorgung der Patientinnen und Patienten. Ich bedanke mich an dieser Stelle ausdrücklich bei den Experten im Landesausschuss Rettungsdienst für die Erarbeitung der rechtlichen und fachlichen Grundlagen zur Einführung des Telenotarztes bei uns in Niedersachsen und bei allen Beteiligten für die fabelhafte Umsetzung des Pilotprojektes im Landkreis Goslar. Die CDU-Landtagsfraktion wird die Umsetzung der Telenotfallmedizin im NRettDG konstruktiv begleiten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, unter Punkt 3 des Gesetzentwurfes der regierungstragenden Fraktionen wird die Freistellung von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern in der Wasser- und Bergrettung für deren Einsätze zulasten der Kostenträger gefordert. Die Umsetzung dieses Zieles soll vor allem auch dazu führen, dass die ehrenamtlichen Einsatzkräfte für eventuelle Verdienstausfälle während ihrer Einsätze entschädigt werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD‑ und der Grünen-Fraktion, Sie spitzen an dieser Stelle völlig zu Recht die Lippen, vergessen aber, ausreichend Luft zu holen, um kräftig zu pfeifen. Ihr Ansatz ist ja nachvollziehbar, aber, meine Damen und Herren, wir brauchen in Niedersachsen auch jenseits des NRettDG dringend die Freistellung aller Helfer und Helferinnen aus allen Hilfsorganisationen im Zivil- und Katastrophenschutz. Das Gute ist, dass wir uns hier im Niedersächsischen Landtag noch in den laufenden Haushaltsberatungen befinden und die rot-grüne Landesregierung noch die Möglichkeit hat, ihre beabsichtigten Haushaltsansätze zu priorisieren, auf Mittel aus den Nachtragshaushalten oder aus der Landesrücklage zurückzugreifen und so die dringenden Forderungen der Hilfsorganisationen zur Freistellung und Gleichstellung aller Helferinnen und Helfer analog zu der Situation mit den ehrenamtlichen Kameradinnen und Kameraden unserer Feuerwehren im Land umzusetzen. Ein besserer Zivil- und Katastrophenschutz in Niedersachsen ist machbar. Ich biete Ihnen ausdrücklich die Zusammenarbeit mit der CDU-Landtagsfraktion an, um diese wichtigen Herausforderungen anzupacken und zu lösen. Liebe Kolleginnen und Kollegen der regierungstragenden Fraktionen, unter Punkt 4 Ihres Gesetzentwurfes schlagen Sie die Verlängerung der Einsatzmöglichkeiten von Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten als verantwortliche Transportführer auf den Rettungswagen um ein Jahr, also bis zum 31. Dezember 2024, vor. Dieser Vorschlag, liebe Kolleginnen und Kollegen, kommt erstens viel zu spät. In knapp acht Wochen endet das Jahr 2023 und damit die Einsetzbarkeit der Rettungsassistenten in der beschriebenen Verantwortung. Und ‑ noch viel schlimmer ‑ er ist zweitens gänzlich ungeeignet, um das von Ihnen in Ihrem Gesetzentwurf formulierte Ziel zu erreichen. Ich zitiere aus Ihrem Gesetzentwurf: „Daher ist es erforderlich, die Frist um ein weiteres Jahr zu verlängern, damit die Beauftragten im Rettungsdienst bei der Besetzung der Rettungsmittel weiterhin den nötigen Spielraum haben und gleichzeitig die Weiterqualifizierung der oben genannten Personalgruppe forciert werden kann.“ Damit ist natürlich gemeint: die Weiterbildung der Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, Sie verkennen die Wirklichkeit und die Rechtslage in der Praxis. Denn gemäß § 32 Abs. 2 Notfallsanitätergesetz läuft die Frist zur Weiterqualifizierung durch Ergänzungsprüfung von Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern zum 31. Dezember 2023 aus. Das bedeutet im Klartext, dass Rettungsassistenten, die in den verbleibenden acht Wochen dieses Jahres die Ergänzungsprüfung zu Notfallsanitätern nicht anstreben oder nicht bestanden haben, de facto rechtlich überhaupt keine Möglichkeit mehr haben, sich im kommenden Jahr 2024 zu Notfallsanitätern qualifizieren zu lassen. Hinzu kommt, dass doch niemand von Ihnen ernsthaft dem Glauben verfällt, dass wir den eklatanten Fachkräftemangel im Rettungsdienst in Niedersachsen innerhalb der nächsten zwölf Monate werden beseitigen können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie haben in der jüngsten Sitzung des Innenausschusses eine Sondersitzung, ich möchte fast sagen, eine Notfallsitzung des Ausschusses im Laufe dieser Plenarwoche, am kommenden Donnerstag während der Mittagspause, beantragt, damit Sie überhaupt noch die Möglichkeit haben, Ihren Gesetzentwurf bis zum Jahresende durch dieses Parlament zu treiben. Ihrem Wunsch nach einer Sondersitzung haben wir im Sinne der Sache entsprochen. Unser Gesetzentwurf zum weiteren verantwortlichen Einsatz von Rettungsassistenten auf Rettungswagen liegt Ihnen bereits seit April dieses Jahres vor. Ich strecke, liebe Kolleginnen und Kollegen der rot-grünen Fraktion, heute namens der CDU-Landtagsfraktion noch einmal die Hand aus, um in einer gemeinsamen Beratung in der nächsten Sitzung des Innenausschusses und danach im Dezember-Plenum zu einer klugen und tragfähigen Vereinbarung zu kommen, damit in der bevorstehenden Silvesternacht nicht etliche Rettungswagen unbesetzt bleiben müssen und den Menschen in Niedersachsen im Notfall nicht mehr zur Verfügung stehen. Abschließend freue ich mich sehr, dass der Niedersächsische Landtag im ersten Jahr der Legislaturperiode auf der Grundlage unserer Entschließungsanträge und Gesetzentwürfe beispielsweise auch zur Einführung von Gemeindenotfallsanitätern den Belangen und Herausforderungen unseres Rettungsdienst eine Aufmerksamkeit zukommen lässt, die dringend erforderlich ist, um die Notfallversorgung der Menschen in Niedersachsen weiterhin zu stärken und den Belangen unserer Retterinnen und Retter gerecht zu werden. Letzte Bemerkung: Jetzt aber wirklich den letzten Satz! Ich reiche immer gern die Hand, wenn es der Sache dient und weiterhilft. Vielen Dank. (Rednerwechsel)

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Gerald Heere

Steuerprognose und Gastronomie: Will die Landesregierung die dauerhafte Mehrwertsteuersenkung?

Danke schön, Herr Seebeck. - Ich sehe, der Finanzminister will antworten. Bitte! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir halten, das hatte ich ja dargestellt, die Bedeutung der Gastronomie für sehr, sehr groß und haben uns natürlich an unterschiedlichen Punkten intensiv an der Diskussion beteiligt. Ich kann mich entsinnen, der Wirtschaftsminister war maßgeblich an einem Beschluss im Wirtschaftsausschuss des Bundesrates beteiligt, in dem die Entfristung oder Verlängerung ‑ das weiß ich nicht ‑ unter der Bedingung gefordert wurde, dass der Bund das kompensiert. Insofern haben wir natürlich entsprechende Initiativen unterstützt, daran mitgewirkt und uns um diese Frage gekümmert. Das Problem ist ‑ und das habe ich eben versucht, mit meiner Antwort deutlich zu machen ‑: Die Debatte ist ausgelöst worden, weil der Bundesfinanzminister ins Schaufenster gestellt hat, dass in Abhängigkeit von den Ergebnissen der Steuerschätzung hier eine Entlastung möglich sein könnte. Wir haben darauf verwiesen, dass dies im niedersächsischen Landeshaushalt, egal, wie die Steuerschätzung ausfällt, keinen Effekt haben wird, sondern dass der Bund zur Kompensation beitragen muss, wenn das wirklich kommen soll. Jetzt haben wir eine Steuerschätzung auf Landesebene. Die ist genauso ausgefallen wie an dieser Stelle erwartet. Es wird halt kompensiert, also die Steuerausfälle können durch die Konjunkturbereinigung abgepuffert werden. Aber die Frage: „Wie wird ein Steuerausfall in Höhe von 155 Millionen Euro in Niedersachsen kompensiert?“, die der Bund nicht nur für Niedersachsen beantworten muss, sondern für die ganze Bundesrepublik Deutschland, bleibt vom Bund unbeantwortet. Der Bundesfinanzminister hat offensichtlich zu dieser Frage jede Äußerung eingestellt. Vor der Steuerschätzung war das mehrfach zu lesen. Seit der Steuerschätzung heißt es: Still ruht der See. - Solange das der Fall ist, kann man doch auf Länderseite nicht die ganze Zeit sagen: Der hat einen Stein ins Wasser geworfen. Jetzt übernehmen wir hier die ganze Arbeit, und der Bund zieht sich zurück. - So kann es nicht laufen. Wenn hier etwas passieren soll, dann muss der Bund ‑ er hat die Verantwortung ‑ jetzt endlich ins Arbeiten kommen und liefern. Vielen Dank.

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Ulf Thiele CDU

Regierungserklärung zum Thema Migration mit dem Titel "Humanität und Ordnung"

Ja! Sorry, Frau Präsidentin, ohne Sie geht das nicht. Danke, dass Sie die Zwischenfrage, zu der Sie angeregt haben, zugelassen haben. Tatsächlich war Ihre Bemerkung gerade missverständlich. Wir haben uns gefragt, ob Sie als SPD-Fraktionsvorsitzender und Ihre Fraktion jetzt für die Beschränkung dieser Funktion auf der Bezahlkarte sind, um zu verhindern, dass es zukünftig weiterhin Transferleistungen in die Heimatländer von Flüchtlingen und Asylbewerbern gibt, oder ob Sie die Beschränkung des Transfers über die Geldkarte infrage stellen. Herzlichen Dank. Wenn das missverständlich war, will ich das

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Jörg Hillmer CDU

Schlepperei im Mittelmeer durch sofortige Einstellung jeglicher finanziellen Unterstützung von Schleusern und die unmittelbare Rückführung auf dem Mittelmeer aufgegriffener Migranten beenden!

Da die Redezeit der Landesregierung nicht überschritten ist, gebe ich Ihnen anderthalb Minuten. Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Ministerin, vielen Dank, dass Sie geantwortet haben. Ich möchte Sie nur darauf hinweisen, dass ich nicht den von Ihnen genannten, sondern einen anderen Gesetzentwurf zitiert habe. Das wird sich sicherlich in den nächsten Tagen und Wochen – auch in der Beratung des Ausschusses – aufklären lassen. Ich habe einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rückführung zitiert. Das ist ein anderer als der, den Sie eben zitiert haben. Aber ich glaube, der Ausschuss wird das aufklären können. Jedenfalls halte ich die Zweifel, die an dem Verhalten der Bundesregierung gesät sind, durch eine Erklärung eines Sprechers für noch nicht ausgeräumt. Vielmehr möchte ich schon sehen, welche Gesetzentwürfe die Bundesregierung dann tatsächlich einbringt. Bisher ist es ja nur ein Vorschlag der Innenministerin in das Kabinett hinein. Danke schön.

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Grant Hendrik Tonne SPD

Regierungserklärung zum Thema Migration mit dem Titel "Humanität und Ordnung"

beraten können. Bevor wir uns die vielen Aspekte angucken, kann ich mir eine Vorbemerkung nicht verkneifen, Herr Lechner. Sie haben jetzt häufiger hier gestanden und – das soll vonseiten der CDU auch auf Bundesebene vorkommen – eine ausgestreckte Hand angeboten, die – das ist gerade klargeworden – auch gerne angenommen würde. Nur, ehrlich gesagt, wenn wir uns anschauen, wie alleine die Verhandlungen auf Bundesebene in dieser Woche verlaufen sind, dann sehen wir, dass wir von einem geeinten Beschluss der 16 Länder bei der letzten MPK kommen, zu dem Ministerpräsident Stephan Weil ganz maßgeblich beigetragen hat, und wir in dieser Woche ein Foulspiel der Union erlebt haben, indem nämlich dieser Beschluss aus parteitaktischen Motiven aufgekündigt worden ist. Das ist auch die Wahrheit. Wenn Sie die Hand ausstrecken, dann ziehen Sie sie in solchen Situationen nicht wieder zurück! Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich unterhalte mich in einer solchen Situation wie dieser hier eigentlich ungern über Titel von Papieren. Ich finde aber den Titel "Humanität und Ordnung" in diesem Fall wirklich gelungen, weil er genau die richtigen Signale setzt. Nämlich erstens: auch in schwierigen Zeiten--- Meine Damen und Herren, schauen Sie sich doch einmal die Rede Ihres eigenen Fraktionsvorsitzenden an! Am Anfang hieß es, es sei alles übernommen worden, dann wurde es als "erste Schritte" bezeichnet und am Schluss folgte eine Fundamentalkritik. Da passt irgendetwas nicht zusammen! Das nur als Randbemerkung. Mit diesen beiden Themen zeigen wir auf der einen Seite, dass wir auch in schwierigen Zeiten nicht die Haltung und den Anstand verlieren, sondern mit Menschen würdig umgehen. Auf der anderen Seite gehen wir angesichts der Rückmeldungen von Kommunen, Ehrenamtlichen und vielen Beteiligten sowie der Zahlen auf die Aufforderung an den Staat ein, intensiver zu steuern und zu handeln. Hierin steckt doch genau die richtige Botschaft; sie ist auch wichtig für die gesamte Gesellschaft. Die Migration und insbesondere die Bewältigung der damit verbundenen Herausforderungen sind zweifellos von zentraler Bedeutung, nicht nur für die europäische Ebene und die Bundesebene, sondern auch für Niedersachsen bis hinunter auf die kommunale Ebene. Deshalb ist es auch richtig, dass wir uns auf den Weg machen. Eine Lösung kann es eben nur im Zusammenspiel dieser einzelnen Ebenen geben. Jede Ebene muss dabei Verantwortung übernehmen. Dabei kann man sich fragen, warum an dieser Stelle diese große Anstrengung unternommen werden muss. Aus meiner Sicht reicht für die Beantwortung dieser Frage eine einzige Zahl, die sich aus dem Vergleich der Zahl der Asylanträge bis September 2023 mit der Gesamtzahl des Jahres 2022 ergibt: ein Plus von 73 %. Das ist eine Aufforderung zum Handeln und sich der Frage zu stellen, wie wir damit umgehen wollen. Ich möchte sehr deutlich sagen: Es gibt keine einfache Lösung. Auch das müssen wir transportieren. Jeder, der hier in diesem Land erzählen möchte, es gebe eine einfache Lösung, der erzählt die Unwahrheit und blendet damit Menschen. Das darf nicht passieren. Wir müssen mit Blick auf den Erwartungshorizont sehr klar machen: Es wird nicht einfach gehen und – das möchte ich gleich hinzufügen – auch nicht schnell gehen. All die steuernden Maßnahmen, die von uns auf den Weg gebracht werden, werden nicht schnell wirken. Es gehört zur Ehrlichkeit dazu, auch das zu sagen. Aber es gehört auch dazu, ambitioniert und kontinuierlich weiterzuarbeiten. Ich möchte drei Punkte nennen, die wichtig sind, um den Rahmen zu beschreiben. Wir sind erstens von der Notwendigkeit zum Handeln überzeugt. Gleichzeitig sagen wir auch, dass das Grundrecht auf Asyl – der völkerrechtliche Flüchtlingsschutz – nicht verhandelbar ist. Wer auf der Flucht vor Krieg, Gewalt oder Terror ist, der muss bei uns Sicherheit finden können. Das ist kein Grundrecht für Wohlfühlzeiten. Gerade in der Krise beweist es auch Charakter, ein solches Grundrecht mit Leben zu füllen, meine Damen und Herren. Der zweite Rahmenpunkt: Deutschland benötigt Zuwanderung. Diese Botschaft ist so simpel, aber ich will sie auch deutlich wiederholen. Wenn wir die in 2023 erbrachten Dienstleistungen und Arbeiten weiterführen wollen, dann benötigen wir Jahr für Jahr erhebliche Zuwanderung. Deswegen ist es absolut notwendig – auch mithilfe dieses Papiers –, die volle Kraft in die Integration und die Eingliederung dieser Menschen in den Arbeitsmarkt zu legen. Dieses richtige Zeichen steht in diesem Papier. Wir sehen drittens die Veränderungen der Rahmenbedingungen. Deswegen ist es, finde ich, legitim, darüber eine Debatte zu führen. Es ist übrigens auch legitim, darüber eine Debatte zu führen, was die richtigen Schlussfolgerungen sind. Für uns ist es ein bedeutendes Signal, die uns zugerufenen und zuteil gewordenen Bedenken ernst zu nehmen. An uns herangetragene Hilferufe – auch von Ehrenamtlichen – nehmen wir entsprechend ernst. Ein einfaches "Weiter so!" – so zu tun, als wäre nichts – wäre in der Tat unangemessen. Deswegen ist es von grundlegender Bedeutung, einen ausgewogenen Ansatz zu verfolgen, der sicherstellt, dass Schutzsuchende faire, effiziente Asylverfahren durchlaufen können, während gleichzeitig Maßnahmen ergriffen werden, die Integration in unsere Gesellschaft und den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft zu fördern, dabei aber niemanden zu überfordern. Das Papier der MPK spricht sich in vielen Punkten dafür aus, einen Schwerpunkt auf den Bereich der irregulären Migration zu legen, um diese zu senken und zu steuern. Ich will ganz deutlich sagen: Wir teilen das ganz ausdrücklich. Das steht richtig in diesem Papier. Aber genauso verwehren wir uns den populistischen Blasen, die damit einhergehen. Gerade in den letzten Tagen haben wir von einem Friedrich Merz und einem Herrn Söder Aussagen gehört, die kein Beitrag zur Debatte sind, sondern die unsere Gesellschaft vergiften, indem sie den falschen Schwerpunkt setzen. Werfen wir einen Blick auf die einzelnen Punkte, die dort festgelegt werden. Auf der EU-Ebene ist die Reform des gemeinsamen europäischen Asylsystems kein einfacher Prozess. Wir glauben aber, dass er notwendig ist. Wir unterstützen auch das Ziel, dass die Klärung der Asylverfahren an den EU-Außengrenzen stattfinden soll. Das bedeutet nicht die Errichtung einer „Festung Europa“, sondern es bedeutet eine Steuerung von irregulärer Migration. Auch die Ausweitung der Anzahl sicherer Herkunftsstaaten tragen wir mit und halten sie für richtig. Wir haben dann aber auch eine Erwartungshaltung mit Blick auf die EU, nämlich ein EU-weit solidarisches Verhalten der Länder untereinander. Ich sage ganz deutlich, das umfasst auch eine Erwartungshaltung an Frau von der Leyen, hier auch zu liefern. Ich will einräumen, Deutschland wäre mit Blick auf die Vergangenheit gut beraten, sich auch an die eigene Nase zu fassen, wenn es Solidarität einfordert. Wir haben ein solches Verhalten über viele Jahre schmerzlich vermissen lassen und haben im Zuge dessen auch andere Länder im Stich gelassen. Das darf nicht wieder passieren. Wir sehen jetzt, wie nötig und wichtig es ist, dass hier eine gemeinsame europäische Solidarität vorhanden ist. Das Verhalten Italiens, Ungarns, auch Polens ist nicht akzeptabel, das will ich ganz deutlich sagen. Das sind besonders häufig die Länder, die ein extrem gestörtes Verhältnis zu EU haben. Wir sollten sie zur Besonnenheit aufrufen und zu einem gemeinsamen Handeln auffordern, um dieser Herausforderung zu begegnen. Ich richte meinen ganz ausdrücklichen Dank an Ministerpräsident Stephan Weil für die Protokollnotiz und die Ablehnung von Asylverfahren in Drittländern. Es ist absolut richtig, diesbezüglich eine Protokollnotiz abzugeben. Denn genau die dort angeführten Beispiele, das, worauf Niedersachsen Wert gelegt hat, meine Damen und Herren, sind gescheitert. Die bereits durchgeführten Modelle sind gescheitert. Deswegen ist die Protokollnotiz richtig und nicht zu kritisieren, wie es Herr Lechner getan hat. Meine Damen und Herren, es ist völlig klar, dass die Reform auf der EU-Ebene nicht zu sofort umzusetzen ist. Deswegen sind auch die Kontrollen an den Binnengrenzen korrekt. Wir sehen übrigens auch jetzt schon dort eine Wirkung, wo solche Kontrollen stattfinden. Es sind vorübergehende Maßnahmen und ein Maßnahmen-Pool. Aber sie dienen insbesondere dazu, Schleuserkriminalität zu bekämpfen. Ich finde übrigens, dass dies eine der widerlichsten Erscheinungsformen ist. Menschen werden hier wie Ware verschifft. Mit ihrer Gesundheit und ihrem Leben wird aufgrund von Profit gespielt. Wenn wir Gelegenheiten haben, diese Schleuserkriminalität effektiv zu bekämpfen und dem einen Riegel vorzuschieben, dann sind diese Maßnahmen richtig und müssen auch genutzt werden, meine Damen und Herren. In diesem Kontext steht übrigens auch der Punkt bezüglich der Migrationsabkommen mit Herkunftsländern. An dieser Stelle wird gesagt, dass diejenigen, die keine Bleibeperspektive haben, zurückgenommen werden sollen und miteinander verhandelt werden soll, wie die Möglichkeiten der Arbeitsmigration verbessert werden können. Ich finde, das ist ein ganz zentraler Punkt, der völlig richtig ist. Genau da hinein muss Kraft investiert werden. Bevor an der Stelle schon wieder gesagt wird, das seien alles nur Lappalien und Kleinigkeiten: Ich finde, genau dieser Punkt hat es verdient, dass mit aller Kraft daran gearbeitet wird. Es wäre eine wirksame Maßnahme, wenn es gelänge, dies auch mit den Ländern umzusetzen. Ein erheblicher Teil des Papiers steht unter dem Stichwort "Beschleunigung". Wir haben morgen im Rahmen der Aktuellen Stunde der SPD reichlich Gelegenheit, zum Thema Beschleunigung insgesamt zu diskutieren. Aber ja, die Verfahren müssen schneller werden. Das ist gerade eben beschrieben worden. Dort kann man auch ohne, dass man grundrechtliche Positionen und Verfahrensgrundsätze aufgibt, sagen, dass man hier schneller werden muss. Herr Lechner, ich war ein bisschen erstaunt, als Sie sehr schnell waren und uns zuriefen: "Das ist eure Verantwortung!" und dann darauf hinwiesen, was in den Aufnahmebehörden stattfinden müsse und was Niedersachsen zu tun habe. Ich rufe Ihnen zu: Ein bisschen mehr Sachkenntnis wäre hilfreich gewesen. Das Land Niedersachsen, haben Sie gesagt, sei bei Asylverfahren in der Pflicht, und haben in den Landeshaushalt geschaut. Die Durchführung des Asylverfahrens, Herr Lechner, in Aufnahmezentren ist Sache des BAMF. Schauen Sie also bitte in den Bundeshaushalt, wenn Sie nach Antworten suchen und an der Stelle nicht in den Landeshaushalt. Niedersachsen und Schleswig-Holstein sind die beiden einzigen Länder, die bis jetzt den Beginn des Verfahrens in den Aufnahmezentren ermöglichen. Schauen Sie sich den Sachverhalt an, bevor Sie kritisieren, Herr Lechner! Wir werden auch weiterhin mit aller Kraft an der Frage von weiteren Plätzen arbeiten--- Ich bitte, dem Redner die letzten zwölf Minuten zuzuhören, die er noch hat. 11:57 Minuten! Vielen Dank, Frau Präsidentin. Bei Zwischenrufen von Herrn Thiele weiß ich immer Stille zu schätzen. Aber das nur am Rande. Meine Damen und Herren, die Beschleunigung muss selbstverständlich auch beim Thema "Digitalisierung im Migrationsbereich" stattfinden. Ehrlich gesagt, ist der Punkt eine korrekte Defizitanzeige, die auch behoben werden muss. Bevor wir wieder zu viel erzählen, was alles an Gesetzentwürfen einzubringen wäre, rate ich, auch noch einen Blick darauf zu werfen, was alles an Gesetzentwürfen auf Bundesebene genau zu diesen Punkten in Beratung ist. Eine zentrale Aufgabe der Gespräche war es, die Finanzierung zu regeln. Ich habe überlegt: Wann hatten wir das Thema hier das letzte Mal? Ich habe mich daran erinnert, dass die Union im Rahmen der letzten Befragung des Ministerpräsidenten viele Fragen gestellt hat, geradezu ungläubig, dass irgendetwas passieren könne. Frau Hermann hat hier eingebracht, Herr Ministerpräsident Weil habe "Ende August erneut die Notwendigkeit einer verlässlichen Beteiligung des Bundes nicht nur nach Kassenlage betont" und hat gefragt, wenn denn etwas komme. Herr Ministerpräsident Weil hat hier gestanden und gesagt: Das sind die Eckpunkte. Das ist das, was wichtig ist, und wir werden im November im Rahmen der MPK eine Lösung haben. Genau so ist es eingetreten, meine Damen und Herren. Man darf schon sehr deutlich sagen, hier ist richtig etwas geschafft worden. Atmendes System – das war die Kernforderung. Das wurde auch im September hier genauso gesagt: Wir brauchen ein atmendes System. Wir haben mit der Lösung ein atmendes System. 7.500 Euro pro Person – deutlich mehr – und zugesagte Entlastungen durch den Bundes in Milliardenhöhe, das sind erhebliche Entlastungen bei Leistungen. Das betrifft Länder, das betrifft Kommunen. Deswegen will ich hier an dieser Stelle unseren ganz ausdrücklichen Dank an den Ministerpräsidenten für wirklich gute Verhandlungsergebnisse aussprechen. Das ist ein wertvolles, das ist ein wichtiges Signal auch an die Kommunen, meine Damen und Herren. Das ist im Übrigen auch ein sehr gutes und ein gelungenes Beispiel. Auf der einen Seite erleben wir ganz häufig bei solchen Themen ein Riesengeschreie, gelegentlich ein "Auf-dicke-Hose-Machen", ein Sich-Überschlagen mit Maximalforderungen. Eigene Lösungen, eigene Verhandlungen? Fehlanzeige! Da haben wir dankenswerterweise ein Gegenbeispiel mit Stephan Weil, der sehr ruhig und sachlich, aber vor allen Dingen beharrlich daran arbeitet, die Mehrheiten zu organisieren. Das Ergebnis sehen wir hier. Auch hier ist nicht einmal im Ansatz erkennbar, Herr Lechner, auf welcher Seite sich die Union bei diesen beiden Beispielen eigentlich eingereiht hat. Meine Damen und Herren, eine schnelle Arbeitsaufnahme ist notwendig für eine gelingende Integration, für eine gelingende Akzeptanz. Das ist eine Win-win-Situation für alle. Ja, auch die Feststellung, Deutschland ist dort zu kompliziert und zu zäh, ist korrekt. Ich hätte mir übrigens eines gewünscht: Dieser Punkt "zügige Arbeitsaufnahme" hätte es verdient, ein paar Punkte weiter oben verhandelt zu werden. Aber was steht jetzt in dem Punkt drin? Diejenigen, die eine gesicherte Bleibeperspektive haben, sollen intensiver bei Sprachkursen zum Zuge kommen. Völlig korrekt! Aber wir müssen, glaube ich, auch den Mut haben, dort zu verändern. Der Weg in Deutschland lautet ja: "erst die Sprache, dann der Job". Andere Länder belegen, dass das auch anders geht, dass man schneller einen Job annehmen kann, dass man schneller in Jobs integriert werden kann. Ich werbe dafür, dass wir genau diesen Mut bei uns haben. Wir dürfen uns dort mehr zutrauen, als wir bisher machen. Das ist keine schlechte Entwicklung, sondern eine korrekte. Herr Lechner, Sie haben hier mit sehr viel Vehemenz vorgetragen: Wie gehen wir mit Menschen um, die Antisemitismus befördern, die antisemitische Straftaten begehen? Dazu sind wir ausdrücklich einer Meinung und einer Position. Das ist nicht akzeptabel, nicht hinnehmbar, ein echter Hinderungsgrund und kann auch nicht einfach hingenommen werden. Das ist ein Teil der Probleme, die wir haben. Ich begrüße es außerordentlich, dass die Bundesinnenministerin beispielsweise mit dem Verbot von Samidoun etwas gemacht hat, was wir auch bei der letzten Beratung hier im Plenum eingefordert haben. Ich wünsche mir aber auch, dass wir genau dieselbe Konsequenz dann einfordern, wenn der Antisemitismus nicht muslimisch getragen ist, sondern wenn er deutsch getragen ist, und dass wir dort genauso konsequent und genauso klar sind. Ich hätte mir von der Union gewünscht – nicht Sie in Niedersachsen, aber in Bayern –, dass man mit dem Fall von Herrn Aiwanger deutlich kritischer und skeptischer umgegangen wäre. In diesem Komplex der zügigen Arbeitsaufnahme ist dann auch der Bereich "Arbeitsgelegenheiten nach Asylbewerberleistungsgesetz" etwas, was allein durch den Titel eine große Aufregung verursacht hat. Nüchtern betrachtet, muss man sagen, ist darin keine Verschärfung der Lage enthalten, sondern es steht drin: Das, was gesetzlich möglich ist, soll ausgenutzt werden. Ehrlich gesagt, dazu können wir keinen ernsthaften Widerspruch finden. Das kann dann auch entsprechend nach der Gesetzeslage gemacht werden. Ich will aber jetzt auch zwei Punkte ansprechen, wo wir gut beraten sind, sehr genau hinzugucken und auch sehr genau zu arbeiten. Das ist das Thema "Leistungen für Asylsuchende", das ist das Thema "Rückführung abgelehnter Asylbewerber". Ich glaube, es gibt eine sehr klare Erwartungshaltung in der Gesellschaft. Diese klare Erwartungshaltung lautet, dass diejenigen, die keine Perspektive haben, zurückmüssen. Das ist in der Leichtigkeit gesagt. Das ist auch korrekt. Aber es ist auch unsere Aufgabe, hier darauf hinzuweisen, dass es dann deutlich schwieriger ist, als das gelegentlich ausgedrückt wird. Viele der Länder, auch das wurde beschrieben, nehmen die Menschen nicht zurück. Ich wiederhole: Deswegen sind die Migrationsabkommen richtig und der Anreiz zur Fachkräfteeinwanderung ein guter Schritt. Ich werbe aber auch dafür, dass wir uns ehrlich machen, dass das immer ein komplexer Prozess ist. Sollen diejenigen zurück, die schwere Straftaten und Gewaltverbrechen begehen? Ja, ohne Einschränkung. Das ist richtig, aber es löst nicht das Problem, über das wir gerade miteinander diskutieren. Das Gesetz der Bundesregierung zur Verbesserung der Rückführung dreht sich im Wesentlichen um die Beseitigung von Hürden, die sich im Ablauf von Abschiebungen stellen. All diejenigen, die damit zu tun haben, berichten mir – ich vermute mal, das geht vielen von uns so –, wieder und wieder darüber, wie sehr es sie nervt, dass im Rahmen einer Abschiebung, die stattfinden soll, irgendwo eine Hürde auftritt und deswegen das, was man mit viel Zeit, mit viel Kraft, mit viel Personaleinsatz geplant hat, nicht durchführen kann – und das ist frustrierend. Diese Beispiele hören wir rauf und runter, auch aus der niedersächsischen Polizei. Wenn man dafür ein Gesetz auf den Weg bringt und dafür sorgt, dass die Abschiebung derjenigen, die abgeschoben werden müssen, auch stattfinden kann und wir diese Fehleinsätze und das Vergeuden von Ressourcen damit deutlich herunterfahren können, dann ist auch das ein Grund, es zu machen. Auch das ist übrigens ein Signal gegenüber unserer Polizei, die dort eine sehr wertvolle und gute Arbeit leistet. Wenn dann drinsteht, dass eine durchgängige Erreichbarkeit von Behörden gesichert werden soll, dann kann auch das nur Unterstützung finden. Selbstverständlich ist so was auch in diesen Prozessen notwendig. Dann haben wir über Geldleistungen, Sachleistungen und wieder Geldleistungen diskutiert. Jetzt steht dort die bundesweit einheitliche Bezahlkarte. Herr Lechner, ich würde mir wünschen, dass wir uns hier nicht hinstellen und so tun, als wäre das mit einem Fingerschnippen leistbar. Es gab schon ganz andere, einzelne Länder, die sich auf den Weg gemacht haben und sehr großspurige Ankündigungen gemacht haben – ich gucke auch dazu wieder in den Süden – und dann bei der Umsetzung schlicht und ergreifend gescheitert sind und nichts vorweisen konnten. Wenn eine bundesweit einheitliche Bezahlkarte kommt, dann bedeutet das nicht per se erst mal weniger Leistung, sondern die Frage: Wofür kann diese Leistung eingesetzt werden? Das wird geändert. Ich kritisiere ganz ausdrücklich nicht, dass zum jetzigen Zeitpunkt Geldleistungen auch als Transferleistungen in Heimatländer genutzt werden. Wenn das möglich ist, dann darf das gemacht werden. Das würden wir im umgekehrten Fall auch so machen. Dass wir hinterfragen, ob das ein richtiger Anreiz ist, ist korrekt. Deswegen ist auch der Hinweis darauf, eine einheitliche Bezahlkarte auf den Weg zu bringen, ein richtiger Weg. Meine Damen und Herren--- Was denn, bitte? Wenn Sie eine Zwischenfrage stellen wollen, dann bitte, Herr Thiele! Nun mal los! Ich lasse doch nicht meine Zeit für Ihren Zwischenruf ablaufen.

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Miriam Staudte

Den Bestand des Europäischen Mufflons in Niedersachsen erhalten: Konsequenter Naturschutz setzt aktives Wolfsmanagement voraus!

Frau Ministerin Miriam Staudte. Bitte schön, Frau Staudte! Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist ja wirklich eine lebhafte Debatte. Der Unterhaltungswert ist durchaus gegeben. Ich vermisse so ein bisschen Zahlen, Daten, Fakten. Es gab ja im Ausschuss auch eine Anhörung, bei der viel präsentiert worden ist, was die Zusammenhänge angeht. Das ist hier leider nicht aufgegriffen worden. Es ist ganz klar, die Wildtiererfassung der Landesjägerschaft zeigt: Da, wo der Wolf sich ausbreitet, nimmt das Muffelwild stark ab bzw. verschwindet ganz. Es ist auch dargelegt worden, dass das damit zu tun hat, dass das artgemäße Fluchtverhalten ‑ das haben die Vorredner schon dargestellt ‑ eben nicht zur Landschaft hier passt. Die Muffel kommen eigentlich von Korsika und von Sardinien ‑ bekanntermaßen sehr gebirgige Gelände ‑ und haben eben das Fluchtverhalten: kurze Strecken, hochklettern. Deswegen kann das hier nicht funktionieren. Wenn nun gesagt wird, es geht um eine heimische Tierart, dann erwecken Sie hier den Eindruck, dass Sie vor allem aufgrund des Artenschutzes interessiert sind. Aber wenn wir doch mal ehrlich sind: Klar, es ist aus jagdlicher Sicht ein Verlust, wenn das Mufflon hier verschwindet. Das Wildschaf liefert schmackhaftes Wildbret und hat auch ein sehr imposantes Gehörn, die Schnecken, die sich jeder ambitionierte Jäger wahrscheinlich gerne an die Wand hängen möchte. Aber dann sagen Sie doch, dass es Ihnen darum geht, dass es aus jagdlicher Sicht schade ist, dass diese bejagbare Wildart hier vermutlich langfristig verschwinden wird. Und schieben Sie nicht den Artenschutz vor und tun so, als ob das Ihr großer Ansatz wäre und Sie deswegen in großer Sorge sind. Das Damwild können Sie immer wieder erwähnen, Herr Dorendorf, aber da geht es nicht um die Frage „Ausrottung - ja oder nein?“. Wir müssen doch anerkennen: Trotz der vielen Probleme, die der Wolf uns allen bei der Weidetierhaltung beschert, hat er auch eine wichtige Funktion im Ökosystem. Wenn Schalenwildbestände insgesamt reduziert werden, dann hat das auch Vorteile. Sie alle wissen, dass der Umbau des Waldes, die Verbissschäden, die Fegeschäden usw. oft mit großen Problemen verbunden sind. Insofern können Sie sich hier nicht einfach ein Thema herauspicken, es aufbauschen und somit versuchen, eine Gleichsetzung herzustellen ‑ eine Tierart verschwindet, die andere kommt ‑, und dabei vergessen, dass das eine, nämlich der Wolf, eine heimische Tierart ist und das Muffelwild nun mal erst 1903 hier eingeführt worden ist - zu jagdlichen Zwecken und nicht, um die Artenvielfalt hier auszuweiten. Insofern ist es vollkommen richtig, dass die Landtagsmehrheit diesen Antrag ablehnt.

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Lena Nzume GRÜNE

Berufsorientierung an allgemeinbildenden Schulen ausbauen

zu verteilen und überall umzusetzen? Definitiv. Genau deshalb werden ja gerade die Maßnahmen und auch der Erlass evaluiert, um zu schauen, wo wir ansetzen können, welche Maßnahmen erfolgreich waren und wie wir das überall bedarfsgerecht umsetzen können. Denn ich glaube, wir brauchen konkrete Maßnahmen, die passgenau auf die lokalen Gegebenheiten sind, und dass nicht ein Projekt für alles ausgerollt wird. Es sollte wirklich geschaut werden, was speziell vor Ort nötig ist.

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Alfred Dannenberg AfD

Wie werden die am 12. Oktober 2023 verkündeten Vorschläge zum Umgang mit dem Wolf in der Praxis umgesetzt?

Bitte schön, Herr Dannenberg. Schönen guten Morgen auch von mir! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich verlese die Kleine Anfrage für die Fragestunde der Fraktion der AfD: "Wie werden die am 12. Oktober 2023 verkündeten Vorschläge zum Umgang mit dem Wolf in der Praxis umgesetzt?" Am 12. Oktober 2023 stellte Bundesumweltministerin Lemke Vorschläge vor, wie Wölfe nach Rissen schneller geschossen werden können. Vorgesehen sei der Wolfsabschuss innerhalb von 21 Tagen im Radius von 1 km um die Stelle eines erfolgten Risses, sofern sich der Riss trotz Herdenschutzmaßnahmen ereignet habe und in einer sogenannten Region mit erhöhtem Rissvorkommen liege. Dieser Vorschlag erfordere keine europäischen oder nationalen Rechtsänderungen, teilte das Bundesumweltministerium mit. Der niedersächsische Umweltminister Meyer unterrichtete das Landtagsplenum ebenfalls am 12. Oktober 2023 zu seiner Bewertung der besagten Vorschläge zum Umgang mit dem Wolf. Er sagte, sie seien "mit dem Artenschutzrecht vereinbar", und führte aus, "Regionen mit erhöhtem Rissvorkommen" könnten von den Bundesländern "einfach festgelegt werden. Es soll da einen sehr großen Spielraum für uns geben." Als Beispiel für "Regionen mit erhöhtem Rissvorkommen" nannte er die Regionen "an den Deichen". Umweltminister Meyer sprach von einer "sehr positiven Bewegung" und vom "Einstieg in ein regional differenziertes Bestandsmanagement". Im Hinblick auf eine Umsetzung dieser Vorschläge zum Umgang mit dem Wolf in der Praxis fragen wir die Landesregierung: 1. Wie definiert die Landesregierung eine "Region mit erhöhtem Rissvorkommen" inhaltlich, räumlich und zeitlich? 2. Da Herdenschutzmaßnahmen bei Großtieren wie Pferd oder Rind aktuell nicht gefordert sind und mithin oft auch nicht praktiziert werden: Unter welchen Voraussetzungen wird die Bejagung von Wölfen bei einem Großtierriss überhaupt stattfinden können? 3. Welche Verpflichtungen ergeben sich innerhalb des 1-km-Radius um einen Riss-Ort für die Jagdausübungsberechtigten für die Dauer von 21 Tagen, sofern die Voraussetzungen für den Wolfsabschuss gegeben sind? Vielen Dank.

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Thorsten Paul Moriße AfD

Demokratie sichern, Menschenfeindlichkeit bekämpfen und die gesellschaftliche Vielfalt stärken: Niedersachsen braucht ein Landesdemokratiefördergesetz

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zuerst einmal muss ich mich bei der Landesregierung für diesen Antrag bedanken, zeigt dieser Antrag doch, wie einseitig Ihre Politik ausgerichtet ist. Denn wieder einmal ist von der Gefahr von rechts die Rede. Wenn es Ihnen um die Sicherung der Demokratie geht, wieso wird dann der Linksextremismus hier mit keinem Wort erwähnt? Wenn Sie in die Statistiken des Bundesamtes für Verfassungsschutz schauen, so hat sich die Anzahl des linksextremistischen Personenpotenzials von 2020 auf 2022 um 10 %, nämlich von 35 000 auf fast 39 000 Personen, erhöht. Jeder vierte Linksextremist wird hierbei als gewaltorientiert eingestuft. Hierzu zählen Autonome, Anarchisten sowie Dogmatiker, die unsere freiheitlichen Grundwerte ablehnen. Hinzu kommen jedes Jahr Sachschäden in Millionenhöhe, die von Linksextremisten verursacht werden. Das, meine Damen und Herren, wird in Ihrem Antrag einfach ignoriert. Da Sie weitere Personenkreise ansprechen, zum Beispiel in Bezug auf die Corona-Pandemie: Ja, es gibt Vorstellungen und Meinungen, die Ihnen nicht gefallen und die Ihnen nicht passen. Und die wird es in einer funktionierenden Demokratie immer wieder geben. Das aber müssen Demokraten aushalten. Sie hingegen wollen mit Maßnahmen unter dem Motto „Vielfalt und gesellschaftliche Teilhabe - Landesprogramme für Demokratie und Menschenrechte“ den Bürgern ein Meinungsbild aufzwingen, welches dem rot-grünen Mainstream entspricht. - Hören Sie gut zu. Sie haben auch zuzuhören. Ja, hören Sie gut zu! Spitzen Sie Ihre Ohren! Dieses dient ausschließlich zur Sicherung Ihrer Mehrheiten, die aber in Zeiten einer starken AfD wegschmelzen wie ein Sahneeis in der Wüste. Entschuldigung! Der Redner hat das Wort, und ihm wird jetzt auch zugehört! - Vielen Dank. Genau. Hören Sie gut zu. - Meine Damen und Herren, hier scheuen Sie sich auch nicht, Geld für Kosten in Höhe von 5,1 Millionen Euro aus dem Fenster zu werfen und die Ressourcen von 60 Mitarbeitern zu verschwenden. Mit Ihrer Antragsbegründung haben Sie recht, meine Damen und Herren. Demokratie basiert auf Prinzipien wie Meinungsfreiheit, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und der Achtung von Menschenrechten. - Ja, genau. Unsere Parlamente haben hier nämlich eine Vorbildfunktion, ob es der Landtag ist, ob es der Bundestag ist oder ob es die Kreistage und Stadträte sind. Ihr werden Sie nicht gerecht, wenn Sie in nahezu allen Parlamenten einer starken Opposition mit vielen Millionen Wählerstimmen wie der AfD wichtige, satzungsgemäß zugebilligte Funktionen wie den Parlamentsvizepräsidenten oder Ausschussvorsitzenden vorenthalten. - Ja, genau! Das Ganze spielt sich bis in die untersten kommunalen Gremien ab. Frau Präsidentin! Bitte! - Ruhe jetzt! Herr Moriße, für die Ruhe im Saal sorgt hier oben die Präsidentin oder der Präsident. Ich bitte um Sitzungsdisziplin. Ich denke, alle haben einen knurrenden Magen. Man merkt es anscheinend an der Stimmung. Wir sind im Endspurt vor der Mittagspause, und ich bitte jetzt wirklich um Disziplin. Vielen Dank. Danke, Frau Präsidentin! Also man merkt: Die AfD wirkt. Bravo! Ganz zu schweigen von immerwährenden Übergriffen gegen unsere Mandatsträger, Geschäftsstellen wie kürzlich bei meinem Kollegen Alfred Dannenberg oder gegen Ehrenamtliche an unseren Info-Ständen. Ihr Schweigen zu solchen Vorfällen spiegelt Ihr Demokratieverständnis wider und zeigt, was wir von Ihrem Antrag halten sollen. Trotzdem danke ich Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

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Dr. Frank Schmädeke CDU

Moorbodenschutz gemeinsam mit den Menschen in Niedersachsen gestalten: Klima schützen - Wertschöpfung sichern - Akzeptanz bewahren

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine verehrten Kollegen und Kolleginnen! Verehrte Gäste! Es ist für mich jetzt nicht einfach, den Bogen von den Vorkommnissen im Mittelmeer hin zu den Besorgnissen in den Moorregionen zu spannen. Ich will trotzdem mein Bestes tun. Außerdem ist dies der vorletzte Tagesordnungspunkt. Um noch ein wenig Aufmerksamkeit auf das Thema Moor zu ziehen, habe ich meine Rede etwas anders als üblich gestaltet. Ich möchte mit einer kleinen Weisheit beginnen: Das Moor ist nicht nur ein Stück Land. Es ist ein Stück Geschichte, ein Stück Natur, ein Stück Leben. - Dieses Zitat von einem uns allen Bekannten ‑ Hermann Löns ‑ stelle ich meiner heutigen Rede voran. Mit meinen Ausführungen möchte ich Ihnen einen Einblick sowohl in die Absicht unseres Antrages als auch in meine persönlichen Erfahrungen mit dem Moor geben, damit Sie sich am Ende der Beratungen für unseren Antrag aussprechen. Ich will Ihnen sagen: Ich bin ein Überzeugungstäter, wenn es um den Schutz und die Erhaltung des Moores geht. Es ist eine wertvolle Ressource, die nicht nur für die Landwirtschaft, sondern auch für die Umwelt von entscheidender Bedeutung ist. Ich bin stolz, ein Teil der Politik zu sein, die sich für das Moor einsetzt - für das Moor, meine Damen und Herren, und natürlich für die Partizipation der Menschen, die dort zum Teil schon seit Generationen leben, wirken, schuften und wirtschaften. Ich selbst bin ein Kind vom Rande des Moores, emotional verbunden mit der eindrucksvollen und vielfältigen Natur dieser Landschaft, mit den Menschen, die dort leben, und auch mit der Kultur und der Geschichte der Moore vertraut - so vertraut, dass ich heute mehr als nur eine Rede mitgebracht habe. Ich habe auch ein ganzes Stück Verantwortung aus dem Landkreis Nienburg mitgebracht. Darin verpackt ist zum einen so etwas. Ich weiß nicht, ob alle von Ihnen das kennen. Viele werden sagen: Ach, das ist eine Torfsode für den Gartenbau. - Nein, das ist es nicht. Bei dieser Torfsode, die ich mitgebracht habe und hier vorne vorsichtig ablege, handelt es sich um eine getrocknete Brenntorfsode, die mein Opa in den 50er-Jahren des letzten Jahrhunderts gestochen, getrocknet, abgefahren und im Torfschuppen des Hofes für den nächsten Winter eingelagert hat. Diese Sode steckt sonst als Relikt und Mahnung hinter den Dachsparren unseres Torfschuppens. Sie ist eine Erinnerung an die schweißtreibende Arbeit, die darin verborgen ist. Sie erzählt die Geschichte, wie das Moor das Leben der Menschen geprägt hat, und lehrt mich, das Moor zu respektieren und zu schätzen. Ich habe ‑ das ist jetzt kein Stonsdorfer ‑ noch ein Relikt mitgebracht. Viele würden sagen: Das ist Terrakotta. - Nein, das ist ein Relikt aus den 40er-Jahren des letzten Jahrhunderts. Ich vermute, die Wenigsten von Ihnen wissen, was das ist: Das ist ‑ ich stelle das jetzt mal hierhin ‑ ein Teil der Bodendrainage, die in schweißtreibender Handarbeit in einer Tiefe von 40 oder 50 cm Reihe an Reihe in einem Drainstrang Richtung Vorfluter verlegt wurde. Strang an Strang folgte der schweißtreibenden Arbeit irgendwann auch das Wasser, welches dem Moor über die Drainung erfolgreich entzogen wurde und teilweise auch heute noch entzogen wird. Warum erzähle ich Ihnen all das? - Ganz einfach, früher hieß es nämlich: Das Wasser muss raus aus dem Moor, damit Lebensmittel produziert werden können. Nur die gemeinsame, großflächige Drainung und Vorflut machte dies möglich. Kleinflächige Ansätze, meine Damen und Herren, waren bei widrigen Rahmenbedingungen zum Scheitern verurteilt und führten zum Leiden der Menschen. Der gemeinsame Erfolg dieser Drainung war eine Generationenaufgabe. Wenn heute die Akteure vor Ort entscheiden, das Wasser muss zurück ins Moor, um einen Beitrag zum Moorerhalt und Klimaschutz zu leisten, dann kann die Drainung, vielleicht sogar diese Drainung ‑ das haben wir in einigen Ansätzen schon probiert ‑ genutzt werden, um den umgekehrten Fluss ‑ zurück vom Vorfluter ins Moor ‑ zu gewährleisten. Auch hier gilt: Kleinflächige Ansätze der Wiedervernässung werden bei widrigen Rahmenbedingungen scheitern. Der gemeinsame Erfolg einer erfolgreichen Wiedervernässung wird ebenfalls eine Generationenaufgabe sein. Wichtig ist: Das Wissen um die Möglichkeiten der Be- und Entwässerung ist in der Fläche vorhanden. Diese Potenziale und das Wissen um das Machbare vor Ort sind die Grundlage für die zukünftige erfolgreiche Entwicklung unseres Moores, und diese sollten wir nutzen. Meine Damen und Herren, mein eigener landwirtschaftlicher Betrieb in Heemsen liegt zwischen der Weser und dem etwa 5 km entfernten Lichtenmoor. Meine Familie ist dort seit eh und je mit allen Böden vertraut, vom besten Auenlehm über mittelmäßige Geestböden bis hin zu nassen und ertragsschwachen Standorten oder sogar Hochmoorflächen. Meine Familie war damals und ist auch jetzt noch in der glücklichen Lage, nicht nur auf organischen Böden oder sogar Hochmoorflächen wirtschaften zu müssen. Aber in der Vergangenheit waren wir sowie viele andere Betriebe und die Dorfbewohner ‑ für die galt das auch ‑ auf das Moor angewiesen, und zwar nicht nur zur Weidewirtschaft, sondern auch zur Brenntorfgewinnung, einfach um die Familien in warmen Stuben sicher über den Winter bringen zu können. Das gesellschaftliche Interesse am Moor war damals so groß, dass viele Kleinstparzellen eigentumsrechtlich zum Zwecke der Brenntorfgewinnung an alle Einwohner in der Nachbarschaft des Lichtenmoores ‑ das gilt auch für andere Moore ‑ verteilt wurden. So ‑ meine Damen und Herren, das muss man verstehen ‑ erklären sich die vielen und breit gestreuten Eigentumsparzellen, die sich auch heutzutage noch hinter den Dörfern im Moor finden lassen und mit denen wir es zu tun haben. Was hat das Ganze mit unserem Antrag zu tun, werden sich jetzt einige fragen. Ich möchte, dass Sie verstehen, dass Moore keine leeren und gesichtslosen Flächen sind, in die man einfach eingreifen kann. Sie sind die Heimat von Tieren und Pflanzen, von Familien, die mit ihrer Arbeit die Moore über Jahrhunderte so entwickelten, wie es die gesellschaftlichen Notwendigkeiten vorgaben. Es ist darum wichtig und richtig, in die Renaturierung der Moore und in den Moorbodenschutz neben schützenswerter Natur auch die Menschen zu integrieren, denen das Moor Heimat und Lebensgrundlage ist. Sie von SPD und Grünen dürfen auch ruhig klatschen. - Super! Dafür gebe ich Ihnen nachher einen Stonsdorfer aus. Mit unserem Antrag möchten wir erreichen, dass auch die kulturhistorische Leistung der Moorkultivierung in Niedersachsen und die enormen damit verbundenen Lebensleistungen mehrerer Generationen im ländlichen Raum öffentlich anerkannt werden. Wir wollen eine von Akzeptanz der Menschen getragene klimagerechte Umgestaltung der Moore, ebenso wie die Moor-Rekultivierung als langfristige Generationenaufgabe. Bei der Entscheidung über Maßnahmen des Klimaschutzes durch Moorbodenschutz müssen neben der Klimarelevanz und der Umsetzbarkeit von Maßnahmen auch die ökonomischen Folgen und insbesondere die Akzeptanz der Menschen vor Ort berücksichtigt werden. Unsere Forderungen enthalten außerdem ‑ um nur einige Punkte aufzuführen ‑ den Vorschlag, die Kompetenzen der Torfindustrie zum Zweck der Naturmoorgestaltung zu nutzen ‑ Wer soll es denn sonst machen? Woher sollen die Geräte kommen? ‑, die Freiwilligkeit zu wahren, Kompensationszahlungen mitzudenken und sich ganz klar ‑ ich wiederhole: ganz klar ‑ gegen Enteignungen zu stellen. Damit meine ich nicht nur die eigentumsrechtliche Übergabe in die öffentliche Hand. Wird eine Fläche ohne eine solche Übergabe unter Wasser gesetzt, kann der Besitzer diese Fläche nicht mehr betreten, muss aber weiterhin Unterhaltungsgebühren und Grundsteuern zahlen. Das ist, finde ich, grausamer als die sozialistische Enteignung. Daran müssen wir immer denken. Letztlich, meine Damen und Herren, soll durch unseren Antrag auch erreicht werden, dass man für diese umfangreichen, aber notwendigen Maßnahmen Kapazitäten zum Beispiel bei den Flurbereinigungsbehörden und den Wasserverbänden ‑ ich erzählte gestern schon davon ‑ schafft. Herr Finanzminister ‑ er ist nicht da ‑, dafür brauchen wir natürlich Geld. Ich danke Ihnen für die Gelegenheit, heute zu sprechen, und hoffe, dass ich mit diesem Einblick anderer Art in meine persönliche Erfahrung erfolgreich darum geworben habe, dass Sie sich nach den nun folgenden Diskussionen für unseren Antrag aussprechen. Lassen Sie uns gemeinsam ‑ ich wiederhole: gemeinsam ‑ das Moor schützen, erhalten und wiederherstellen! Lassen Sie uns gemeinsam das Moor als lebendigen Ort erhalten! Jetzt bitte ich um aller Beifall. Danke.

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Olaf Lies SPD

Zukunft des Schienenpersonennahverkehrs in Niedersachsen: klimaneutral und kostengünstig?

Vielen Dank, Frau Dr. Liebetruth. Für die Landesregierung antwortet Minister Olaf Lies. Herr Lies, bitte! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mobilität ist eine der großen Herausforderungen, aber auch Chancen. Wenn wir über Klimaschutz und über das Erreichen der Klimaziele – gerade im Verkehrsbereich – reden, dann kommt dem Thema Mobilität – gerade der öffentlichen Mobilität – eine ganz zentrale Rolle zu. Gerade Bus und Bahn werden dabei eine ganz zentrale Rolle spielen. Deswegen ist die Entscheidung der Bundesregierung – nachdem über einen Zeitraum von drei Monaten ein 9-Euro-Ticket getestet wurde und dieses einen überwältigenden Erfolg hatte –, an einer konsequenten Lösung zu arbeiten, dabei den Tarifdschungel aufzulösen, im Zuge dessen Vereinheitlichungen zu ermöglichen und vor allen Dingen attraktive Angebote für Pendlerinnen und Pendler zu schaffen, ein Riesenerfolg. Ich will das an dieser Stelle sagen: Das ist ein Durchbruch in der Veränderung der Mobilitätsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger. Einen großen Dank an die Bundesregierung für diese konsequente Entscheidung. Das war klug und richtig. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist auch in der Nutzung sichtbar. In Niedersachsen gibt es rund 700.000 Menschen, die das Deutschlandticket nutzen. Davon sind 11 % Neukunden. Man muss dazusagen, dass es das Deutschlandticket erst über einen überschaubaren Zeitraum gibt. Deshalb ist es ganz wichtig, die dauerhafte Verlässlichkeit sicherzustellen, damit auch diejenigen, die jetzt überlegen, Neukunden zu werden, genau diese Sicherheit haben. Wir sind dabei in Deutschland übrigens auch Spitzenreiter – nur in Bremen gibt es noch ein wenig mehr. Das zeigt, dass es insgesamt gut funktioniert. Es ist auch ein Beitrag zum Klimaschutz, weil es den Umstieg auf die öffentliche Mobilität bedeutet. Vor allen Dingen ist es aber ein Licht im Tarifdschungel. Das Ticket kann egal, wo man sich befindet, gebucht bzw. gekauft und dann sofort eingesetzt werden. Ich glaube, es wäre vor der Einführung des 9-Euro-Tickets undenkbar gewesen, dass wir in Deutschland einen solchen Weg gehen. Darauf blicken jetzt auch andere Länder in Europa und überlegen, wie es ihnen gelingen kann, einen gleichen Weg zu gehen. Für die Bürgerinnen und Bürger ist es eine spürbare finanzielle Entlastung. Das merken wir, glaube ich. Das ist übrigens auch einer der Gründe, aus denen es eine Zufinanzierung in Höhe von 3 Milliarden Euro gibt, weil am Anfang natürlich auch denjenigen geholfen wird, die heute für ihr Abo mehr Geld bezahlen und deswegen auf das Deutschlandticket umsteigen. Das ist mit Blick auf die Nutzer der öffentlichen Mobilität ein Vorteil. Die Befragungen zeigen, dass Pendler auch das Auto stehen lassen und das Deutschlandticket nutzen wollen. Nicht nur für Pendler, die im urbanen Bereich wohnen, sondern auch für viele Pendler, die in den eher ländlichen Regionen wohnen, ist damit der Zugang zum Bahnhof, um dann den Zug zu nutzen, oder der Zugang zum Busparkplatz, um dann den Bus zu nutzen, plötzlich interessant, und es lohnt sich für sie, darüber nachzudenken. Aber – und das ist, glaube ich, ganz wichtig – in Phasen des Probierens – und wir befinden uns natürlich noch in einer Phase des Probierens; das Deutschlandticket gibt es erst seit dem 1. Mai 2023 – ist Zuverlässigkeit und damit Klarheit bei der Frage der dauerhaften Finanzierung wichtig. Deswegen hat die Ministerpräsidentenkonferenz gemeinsam mit dem Bundeskanzler hier einen wichtigen Schritt nach vorne gemacht, indem sie deutlich gezeigt haben, dass die Mittel, die für 2023 eingesetzt werden, auch für 2024 genutzt werden können. Wir stellen eine Finanzierung sicher, und wir nehmen als Länder auch den Arbeitsauftrag an. Wir müssen sowieso an der Finanzierung über 2024 hinaus arbeiten. Über 2025 hinaus müssen wir zusätzlich an dem Modell der Finanzierung – sozusagen an der Ausbringung an die Verkehrsunternehmen – arbeiten. Heute funktioniert das noch nach einer Rettungsschirmsystematik; wir brauchen aber irgendwann auch eine Möglichkeit, die auch neue Verkehre möglich macht und die auch in diese Bezahlung integriert wird. Das Land hat seine Verantwortung von Beginn an übernommen. Wir haben auch ganz klar gesagt, dass wir uns auch dem Delta stellen. Damit sind diese 400 Millionen Euro gemeint, die sich bei aktuellen Schätzungen im Worst Case an Kosten für das nächste Jahr ergeben würden. Wir waren dazu bereit, diese Verantwortung zu übernehmen, und diesen Betrag zwischen Bund und Ländern aufzuteilen. Wir haben jetzt einen Weg gefunden, wie wir weiter daran arbeiten und damit umgehen. Da besteht also noch viel Potenzial. Aber es gibt auch viel Potenzial, die Zuschussbedarfe zu verringern. Wir wollen ja keine dauerhaften Zuschussbedarfe, sondern mehr in das System integrieren. Das Job-Ticket ist ein großer Erfolg, aber auch die Studierenden müssen mit rein. Es gibt in Deutschland viele Semestertickets. Dabei handelt es sich um eine freiwillig getroffene Entscheidung. Aber wenn es uns gelingt, sie alle in das Deutschlandticket zu integrieren, erhöht das die Zahl der Kunden, verbessert die Einnahmesituation des Deutschlandtickets und schafft eine weitere Stärkung. Das wäre die größte Solidargemeinschaft, die es gäbe und die wir in das Deutschlandticket integrieren könnten. Auch das wäre ein Riesenschritt, wenn uns das gelänge. Liebe Kolleginnen und Kollegen, neben der Frage des Ticketpreises – übrigens auch der Frage der Angebotsausweitung; es sollen natürlich mehr Angebote für Bus und Bahn geschaffen werden – kommt auch dem verwendeten Antriebssystem eine große Bedeutung zu. Wir kommen aus einer Zeit, in der eine Differenzierung zwischen einer Vollelektrifizierung – also mit der Oberleitung – und der Alternative Dieselfahrzeug bestanden hat. Jetzt geht es darum, welcher Weg an welcher Stelle konsequent weitergegangen werden soll. Wir brauchen hier eine Lösung; denn die Mobilität soll insgesamt emissionsfrei werden. Das gilt sowohl für die Busse wie auch für den Schienenverkehr. Es sollen keine neuen Dieselfahrzeuge beschafft werden, weil das ein Schritt zurück wäre. Wir wollen aber den Weg nach vorne gehen. Deshalb werden ab 2029 sukzessive 102 neue Triebzüge mit Akkutechnik eingesetzt. Bis 2033 werden wir damit die CO2-Emissionen um 50 % reduzieren können, und bis 2045 würden wir so einen gänzlich klimaneutralen SPNV realisieren und sicherstellen können. Damit würden wir einen ganz wichtigen Beitrag zur Mobilitätswende, aber vor allen Dingen auch zum Klimaschutz gewährleisten. Ich komme zur Beantwortung der Fragen. Zu Frage 1: Die Entscheidung für Akkufahrzeuge ist auf der Grundlage gefallen, wie der aktuelle Stand der Technik, die regionalen Gegebenheiten – gibt es eine Verbindung zur Elektrifizierung oder gibt es sie nicht – und die Wirtschaftlichkeit sind. Das war also wirklich eine rein sachliche Entscheidung. Gerade – ich will es noch einmal sagen – nachdem wir in der vorletzten Legislatur als Landesregierung den Wasserstoffzug sozusagen auf den Weg gebracht haben und damit erst dessen Entwicklung ermöglicht haben, gibt es jetzt auch tatsächlich verschiedene Alternativen. Gerade die Infrastruktur und damit die Möglichkeit, die bordeigenen Batterien auch nachladen zu können, ist wichtig. Auf einer Strecke, wo es Elektrifizierung gibt, kann während der Fahrt die Oberleitung genutzt werden. Alternativ sind "Oberleitungsinseln" zu schaffen, um diesen Weg zu gehen. Damit entsteht kaum ein Bedarf an zusätzlicher Ladeinfrastruktur, und wir schaffen sozusagen einen grundlegenden Baustein. Die optimale Lösung – das ist, glaube ich, ganz wichtig, und das darf gar nicht von der Hand gewiesen werden – ist die Vollelektrifizierung der Strecke. An vielen Stellen – Stichwort Oldenburg–Osnabrück – schaffen wir mit dem Einstieg in die batterieelektrische Mobilität die Voraussetzung, um dann so zügig wie möglich und Schritt für Schritt auch die Vollelektrifizierung der Strecke zu realisieren. Deswegen gilt der ganz große Dank der Landesnahverkehrsgesellschaft, die diese Entscheidung gut vorbereitet hat und damit auch zur Entscheidung bringen konnte. Zur Frage 2: Das zeigt die Differenzierung. Es geht nicht darum, immer das Gleiche zu machen, sondern an jeder Stelle das Richtige zu machen. Deswegen ist die Systementscheidung in der Region rund um Bremervörde auch zugunsten des Einsatzes von Wasserstoff richtig. Die war zu Beginn richtig und die bleibt richtig. Es gibt dort keine Elektrifizierung an betrieblich wichtigen Betriebsstandorten. Eine solche ist auch auf unbestimmte Zeit nicht erkennbar. Damit scheidet dort der Einsatz der batterieelektrischen Fahrzeuge aus und das Wasserstofffahrzeug ist die richtige Lösung. Dort bestehen relativ große Distanzen, und bei größeren Entfernungen auf den nicht-elektrifizierten Strecken bleibt der Wasserstoff eine kluge Lösung. Für die Wasserstofffahrzeuge spricht an der Stelle auch die hohe Reichweite. Der Erfolg der Salzgitteraner Zuges war, dass mit einer Tankfüllung 1.000 km gefahren werden kann, währenddessen die Akkufahrzeuge auf so einer Entfernung natürlich geladen werden müssen. Hierfür ist die Lösung mit den Oberleitungsinseln genau der richtige Weg. Wir haben mit der damaligen Entscheidung schon einen weiteren positiven Impuls für das Thema "Wasserstoffzüge/Brennstoffzüge" gesetzt, weil sie auch international gefragt sein werden. Das ist ganz wichtig. Das ist das gleiche Fahrzeug. Man muss es immer beschreiben. Es hat einen Elektromotor, der mit der Batterie verbunden ist. Der einzige Unterschied findet sich oben auf dem Dach: Habe ich dort weitere Batterien oder Wasserstofftanks und Brennstoffzelle? Das ist der eigentliche Unterschied. Das Fahrzeug ist in Konzeption und Anwendung identisch. Das ist auch gut so, weil auch in Niedersachsen ein nicht unerheblich großer Hersteller in der Lage wäre, für die eine oder andere Variante Fahrzeuge zu liefern. Das ist, glaube ich, erkennbar gut und richtig. Zu Frage 3: Niedersachsen hat seine Hausaufgaben gemacht. Das habe ich vorhin erwähnt. Wir teilen uns die Gesamtkosten von 3 Milliarden Euro jährlich. Der Anteil für Niedersachsen am Bundesanteil beträgt 120 Millionen Euro. Wir haben aber auch in diesem Jahr gesagt, da wir nicht wissen, wie es sich entwickelt, haben wir im letzten Jahr mehr Mittel für dieses Jahr in den Haushalt eingestellt. Wir sind ja erst am 1. Mai gestartet. Gerade mit der Entscheidung der Ministerpräsidentenkonferenz haben wir einen guten Weg gefunden, wie wir weiter verfahren, um rechtzeitig bis zum 1. Mai ein Konzept für die Folgejahre vorzulegen. Wir sollten es wirklich gleich komplett denken, und zwar nicht nur als Finanzierung für eine Übergangszeit, sondern wie wir es zukünftig sicherstellen wollen, dass wir nicht nur den Betrieb erhalten können, sondern auch in Investitionen einsteigen können, um mehr Angebot und mehr Mobilität zu schaffen. So werden wir in Niedersachsen intensiv verfahren. Lassen Sie mich abschließend sagen: Das Deutschlandticket ist eine Revolution in der Mobilität. Dass wir in Deutschland die Ersten sind, die einen solchen Weg gehen, ist wirklich beeindruckend. Ich bin dankbar dafür, dass uns das gemeinsam gelungen ist.

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Grant Hendrik Tonne SPD

Zukunft gestalten: Der Deutschland-Pakt für schnelle Planung und Genehmigung

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Anfang der Woche ist ein Deutschland-Pakt im Rahmen der Gespräche zwischen Bund und Ländern vereinbart worden, ein Deutschland-Pakt mit einer klaren Botschaft, die da lautet: Wir wollen schneller werden bei Planung, bei Genehmigung und auch bei Umsetzung. Wir halten dieses gemeinsam getragene Papier für einen ganz bedeutenden Schritt und sind deswegen auch dankbar, dass genau ein solches Konzept einvernehmlich zwischen Bund und Ländern vereinbart worden ist. Erstmals liegt damit ein konkreter und ein substantiierter Vorschlag vor, der über 100 Maßnahmen beinhaltet. Er wird parteiübergreifend begrüßt - im Norden wie im Süden, im Osten wie im Westen. Wir sagen: Bund und Länder haben hier wirklich gut gearbeitet. Stellvertretend geht unser Dank an Bundeskanzler Scholz und auch an Ministerpräsident Stephan Weil. Da die Besprechungen zwischen Bund und Ländern Anfang der Woche viele wichtige Themen gehabt haben und dieser Punkt vor dem Hintergrund des dringenden Themas Migration zu Unrecht sehr in den Hintergrund getreten ist, glauben wir, dass es das Thema sehr verdient hat, dass wir es hier nicht nur aufrufen, sondern mehr noch für uns konkret ausschärfen. Ich sage es mit aller Deutlichkeit: Wir sind bereit, genau dieses Papier, genau diese Vorschläge auch mit Nachdruck umzusetzen. Ministerpräsident Weil hat sich zitieren lassen mit dem Satz: Wir müssen einfacher werden. Damit werden wir auch schneller und auch billiger. - Das ist richtig. Unser Fraktionskollege Uli Watermann hat das gelegentlich noch mal verkürzt mit dem Hinweis: Einfach machen! Dieser Wunsch nach „Einfach machen!“ ist jetzt auch sehr konkret unterfüttert. Es ist kein Geheimnis, dass Deutschland im internationalen Vergleich mit langen Planungszeiten für Projekte zu kämpfen hat. Das ist ein erheblicher Standortnachteil. Aber es geht deutlich weiter: Daran kranken nicht nur die notwendigen Projekte, sondern auch das Vertrauen in die Problemlösungskompetenz des Staates wird beschädigt. Ich sage ganz deutlich: Genau das darf nicht passieren, meine Damen und Herren. Deswegen ist dieses Papier für uns ein zentraler Punkt und ist auch diese Aussage ein zentraler Punkt. Beteiligung an Verfahren und Rechtsschutz sind hohe Güter, und diese werden auch durch Beschleunigung nicht gestrichen. Aber die Bürgerinnen und Bürger haben nicht nur eine Erwartungshaltung und einen Anspruch, dass es Rechtsschutz gibt. Sie haben auch einen Anspruch darauf, dass ihr Staat handlungsfähig ist und handlungsfähig bleibt. Daher muss jetzt entsprechend gehandelt werden. Wir haben gute Erfahrungen gemacht, dass das funktioniert. Wir haben das beim LNG-Terminal in Wilhelmshaven gesehen. In einer schwierigen Situation konnte schnell gehandelt werden. Das Entscheidende aber war, dass man das nur durch eine Schwerpunktsetzung hinbekommen hat, indem man Menschen von anderen Projekten abgezogen und gesagt hat: Alle diese Konzentration auf das LNG-Terminal! - Es ist gelungen, aber es muss gelingen, dass die Verfahren so einfach werden, dass man diese Verschiebung von Personal nicht machen muss, sondern zeitgleich mehrere dieser Projekte anschieben kann. Auch unsere Windgesetze, die wir gestern bereits in erster Lesung diskutiert haben, haben diese Ansätze, Verfahren zu straffen, Fristen zu verkürzen, Beteiligung einfacher und schlanker zu gestalten. Meine Damen und Herren, jetzt muss es uns gelingen, dass diese einzelnen Beispiele, die wir aufzählen, Normalität in Deutschland und Normalität in Niedersachsen werden. Dann ist uns viel gelungen. Das Papier, das vereinbart worden ist, liefert an ganz vielen Stellen wertvolle Grundlagen. Ich nehme das Beispiel bezahlbarer Wohnraum. Meine Damen und Herren, bezahlbarer Wohnraum ist kein Geschenk an andere. Das ist kein nettes Add-on. Die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land haben Anspruch darauf, dass es gelingt, bezahlbaren Wohnraum hinzubekommen. Hier sind die Vorschläge konkret: Vereinfachung bei Aufstellung von Bauleitplänen, Genehmigungsfiktion, digitale Einreichung von Bauanträgen, Dachgeschosse ohne Genehmigung ausbauen, sich die Anzahl von notwendigen Kfz-Stellplätzen anschauen, kreatives und kostengünstiges Bauen. - Alles das hat unsere ausdrückliche Unterstützung. Es steht beispielhaft für all die anderen wichtigen Themen. Lassen Sie uns das anpacken! Lassen Sie uns genau das auch umsetzen! Ich erlaube mir einen letzten Satz dazu. Neben den rechtlichen Grundlagen muss es uns gelingen, dass wir herangehen und uns anschauen: Wie werden Grundlagen ausgelegt? Wir haben viel zu häufig erlebt, dass es eine sehr strenge Auslegung gegeben hat, dass weitere Auflagen zur eigenen Absicherung vor einer Entscheidung eingezogen werden. Das macht Entscheidungen länger, komplizierter und teurer. Lassen Sie uns an die gesetzlichen Grundlagen herangehen! Lassen Sie uns aber auch klarmachen: Wir wollen Mut machen, Verantwortung zu übernehmen. Unsere Aufgabe ist es, diesen Wunsch auch in die Verwaltungen zu transportieren und ihnen dort den Rücken zu stärken. Wir wollen, dass wir schneller und konsequenter entscheiden. Das ist eine gemeinsame Aufgabe für uns alle. Packen wir genau das an! Vielen Dank. Vielen Dank. -

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Stephan Christ GRÜNE

Deutschland schafft sich ab - Kapitel 21: Die CO2-Maut für LKW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg*innen! Wie gerade schon in der Aktuellen Stunde gesagt: Es geht nun weiter mit der Mobilität der Zukunft, jedenfalls wenn man den menschengemachten Klimawandel und die immense Verantwortung, die wir dafür tragen, nicht leugnet. Liebe AfD-Fraktion! Lieber Herr Najafi! Ernsthaft? - „Deutschland schafft sich ab“ - das ist der Titel Ihrer Aktuellen Stunde heute. Eine solche Aktuelle Stunde ausgerechnet heute am 9. November mit dieser Überschrift einzureichen, das lässt ehrlicherweise tief blicken und reiht sich nach einem Jahr im Parlament durchaus in so einige Tiefpunkte ein. Vielen Dank für diese Ehrlichkeit Ihrerseits! Also gut, lassen wir uns ein Stück weit darauf ein. Lassen wir uns darauf ein. Wetter und Klima - Sie haben es mal wieder geschafft, es miteinander zu vermischen. Das Klima - es verändert sich. Es hat sich schon immer verändert - seit Menschengedenken und darüber hinaus. Aber überlagert wird dies von dem menschengemachten Klimawandel. Haben Sie sich einmal die Kurven seit Beginn der Industrialisierung angesehen? Haben Sie gesehen, wie der CO2-Ausstoß in die Höhe gestiegen ist? Er schießt in die Höhe. Und das ist der Einfluss, den sie hat. Die Forschung daran kann man hinterfragen. Das muss man auch. Gute Wissenschaft hält das aus. Und die Klimawissenschaft ist eine verdammt gute Wissenschaft. Ein ganz überwiegender Teil, ein riesiger Teil ist von dem Ergebnis überzeugt. Klimaschutz braucht es jetzt dringender denn je. Klimaschutz kostet uns zwar etwas, kein Klimaschutz kostet uns aber viel mehr. Ja, es ist korrekt. Die Maut wird angehoben. Ab dem 1. Dezember kommt eine Klimakomponente hinzu, die 200 Euro pro Tonne CO2-Äquivalent beträgt. Damit wird der EU-weiten Verpflichtung Rechnung getragen, dass die CO2-Emissonen in der Maut Berücksichtigung finden müssen. Die Lkw-Maut wird künftig also aus vier Anteilen bestehen: den Kosten der Infrastruktur, der Luftverschmutzung, der Lärmbelästigung und eben dann des CO2-Ausstoßes. Das erfordert also eine noch stärkere Fokussierung auf Alternativen zu fossilen Kraftstoffen. Auch das ist so. Aber wieso sollte sich Deutschland damit abschaffen? Liebe Kolleginnen und Kollegen, dies ist eine Maßnahme, um die dringend notwendige Veränderung im Verkehrssektor zu flankieren. Wir als Deutschland liegen mitten in Europa. Daher sind wir Ziel- und Quellland sowie Transitland für viele Verkehre, und ein weit überwiegender Teil wird heute über die Straße abgewickelt. Wenn wir die Bekämpfung des Klimawandels und die damit notwendige rasche und deutliche Reduktion der Treibhausgase ernst nehmen ‑ und wir tun das ‑ und die Maßnahmen einmal durchdeklinieren, dann muss es doch das politische Ziel sein, diesen Anteil zu reduzieren, mehr Verkehre zu bündeln und zu verlagern, insbesondere auf die Schiene. Die CO2-Differenzierung der Lkw-Maut setzt eben dort an und ist ein wichtiges Element, um die Treibhausgasemissionen im Verkehr zu reduzieren und die Erreichung der Klimaschutzziele zu erfüllen. Zusammen mit dem beschleunigten Ausbau der entsprechenden Infrastruktur und finanzieller Unterstützung ‑ unter anderem aus dem Klima- und Transformationsfonds ‑ kann dies nun erfolgreich gelingen. Gleichzeitig ist es wichtig, dass die zusätzlichen Mittel ‑ das möchte ich betonen ‑ weiter für Mobilität zur Verfügung stehen und eben nicht in den allgemeinen Haushalt gehen werden. Das Neue ist aber eben, dass Straße nicht mehr ausschließlich Straße finanzieren muss. Der seit 2011 bestehende Kreislauf wird durchbrochen. So werden nun auch die so dringend benötigten Mittel für die Sanierung und den Ausbau des Bahnnetzes ermöglicht. Die Reform der Lkw-Maut ist auch ein Baustein, um ein Stück weit die Angleichung des Wettbewerbs voranzubringen. Die Schiene ist auch mit einem zusätzlichen CO2-Anteil bei der Maut noch benachteiligt. So wird für jeden Güterzug, wie Sie vielleicht wissen, auf jedem Kilometer der Gleise weiter eine Trassengebühr entrichtet werden müssen, eben nicht nur auf Hauptachsen, denen analog die Bundesfernstraßen entsprechen. Und schließlich noch ein Aspekt zu den Verbraucherpreisen, auf die Sie eingegangen sind: Selbst das BMDV urteilt, dass die Mautkosten nur einen geringen Anteil der Transportkosten ausmachen und damit einen noch geringeren Anteil an den Gesamtkosten der Endprodukte haben werden. Es bezeichnet die Auswirkungen auf die Verbraucherpreise als „marginal“. Eine Beispielrechnung: So würde eine Flasche Bier, die ca. 650 km von München nach Hannover ‑ oder vielleicht besser umgekehrt von Hannover nach München ‑ gefahren wird, einen Preisanstieg von etwa 0,65 Cent erfahren. Bei einer Kiste liegen wir bei rund 15 Cent. Nur damit man diese Debatte ein wenig einordnen kann. Wie auch hier schon so oft debattiert, wäre es besser gewesen, wenn ein Umsteuern früher eingesetzt hätte ‑ das beklagen wir immer wieder ‑ und wenn die Maßnahmen im Laufe der Zeit moderat angewachsen wären. Ja, Klimaschutz und die notwendigen Anpassungen kosten uns was. Aber kein Klimaschutz kostet uns viel mehr. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

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Sina Maria Beckmann GRÜNE

Vergemeinschaftung der Einlagensicherung verhindern - präventive Institutssicherung erhalten!

Vielen Dank. - Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit diesem Antrag „Vergemeinschaftung der Einlagensicherung verhindern“ liegt Ihnen ein Antrag vor, der, wie Sie gerade schon gehört haben, im Ausschuss für Haushalt und Finanzen bereits einige Runden drehte. Das lag daran, dass sich der Prozess zum Thema schon in Berlin abspielte. Die Fraktionen von Grünen, SPD und CDU haben sich nun auf einen gemeinsamen Änderungsvorschlag verständigt. Doch worum geht es hier eigentlich genau? In aller Kürze will ich einen kleinen Überblick geben. Die EU-Kommission hatte bereits 2015 einen Vorschlag zur vollständigen Vergemeinschaftung der Einlagensicherung in der Eurozone vorgelegt, also quasi eine Vollendung der Bankenunion. Was bedeutet das? Es ist der Vorschlag, eine vollständige Vergemeinschaftung der Finanzmittel der nationalen Einlagensicherungssysteme umzusetzen und diese in ein europäisches System, den Einlagensicherungsfonds, zu überführen. Dieser Einlagensicherungsfonds soll dann die Finanzierung der Entschädigung von Einleger♪innen übernehmen. Grundsätzlich ist es richtig und auch wichtig, den Bankensektor stabil und krisensicher aufzustellen; denn das schützt Anleger♪innen und auch die Wirtschaft. Aber dieser Vorschlag der EU-Kommission ist so nicht ganz in allen Ländern Europas umzusetzen; denn es gibt nationale Besonderheiten. Bei uns in Deutschland ist es der bewährte Dreiklang der öffentlich-rechtlichen, der genossenschaftlichen und der privaten Banken. So ist unser deutsches Finanzsystem aufgebaut, und so gibt es ein präventives Sicherungssystem. Eine EU-Reform von Anfang dieses Jahres sieht nun die Vergemeinschaftung von Haftungsrisiken vor, berücksichtigt aber nicht unser etabliertes solidarisches System der präventiven Einlagen- und Institutssicherung. So zielt die EU offensichtlich weiterhin auf die Vergemeinschaftung der nationalen Einlagensicherungssysteme und ihrer Finanzmittel. Die Risiken des Finanzsektors sollen europäisiert werden - trotz der Ungleichverteilung in den Ländern. Deutschland hat diesem Verfahren so nicht zugestimmt. Wir wollen nun mit diesem Antrag hier im Landtag den Beschluss des Bundesrates vom 20. Oktober 2023 unterstützen ‑ deshalb dauerten die Beratungen im Ausschuss für Haushalt und Finanzen so lange ‑ und wollen gleichzeitig darauf hinwirken, dass sich auch weiterhin auf Bundesebene und Europaebene für den Erhalt der deutschen Bankenlandschaft und das Einlagensicherungssystem von öffentlich-rechtlichen, genossenschaftlichen und privaten Banken eingesetzt wird. Zusätzlich soll mit diesem Antrag verhindert werden, dass das Bankenabwicklungssystem auch bei kleinen und mittleren Kreditinstituten angewandt wird. Wir können stolz auf und dankbar für unser Bankensystem in Deutschland sein und unterstützen als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit diesem nun interfraktionell geeinten Antrag fraktionsübergreifend das Handeln auf Bundesebene. Vielen Dank.

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Ulf Prange SPD

Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Freistaat Thüringen über die Übertragung der Zuständigkeit in Staatsschutz-Strafsachen

Deswegen sind Gespräche zu führen, die ja auch stattfinden, damit wir diese Bundesmittel bekommen, um die Situation in Celle für die Verfahrensbeteiligten zu verbessern, aber eben auch, um Sicherheit herzustellen. Das Ganze ist insofern ein bisschen schwierig. Wir haben schlechte räumliche Bedingungen und deswegen verhältnismäßig wenige Verfahren. Der Bund gibt aber nur Geld, wenn es viele Verfahren gibt. Da beißt sich die Katze ein bisschen in den Schwanz. Diese Debatte muss man mit dem FDP-Justizminister im Bund führen. Das wird auch getan. Da sollten wir als Niedersachsen zusammenstehen, um dort Verbesserungen hinzubekommen. Es geht ja nicht nur um die Staatsschutzverfahren. Wir haben mittlerweile viele andere große Strafverfahren mit vielen Angeklagten, Verfahrensbeteiligten, Nebenklägern, sodass auch in der Fläche viele Verfahren ausgelagert werden müssen. So musste in Oldenburg gestern beispielsweise ein Prozess in der Weser-Ems-Halle geführt werden. Wir brauchen dringend Mittel, um die Justiz in der Fläche zu stärken, auch mit baulichen Maßnahmen zu stärken. Deswegen können wir auf die Bundesmittel, die wir da für Celle einwerben wollen, nicht verzichten. Da sollten wir alle an einem Strang ziehen. Dafür werbe ich, und ich bin auch ganz zuversichtlich, dass diese Gespräche zu einem guten Ergebnis führen. Heute haben wir einen wichtigen Etappenerfolg mit diesem Staatsvertrag erzielt, den man auch in der Form würdigen muss, was ich hiermit getan habe. Vielen Dank.

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Jürgen Pastewsky AfD

Steuerprognose und Gastronomie: Will die Landesregierung die dauerhafte Mehrwertsteuersenkung?

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie viele Verfahren vor dem Finanzgericht gab es in den letzten fünf Jahren, die durch die Problematik der Zuordnung zu 7 bzw. 19 % Umsatzsteuer entstanden sind? Herr Minister!

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Ansgar Georg Schledde AfD

Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land und von Freiflächen-Photovoltaikanlagen sowie zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie legen im Gesetzentwurf eine Betriebsstundenzahl von 2.000 Stunden bei Windenergieanlagen und von 1.000 Stunden bei der Photovoltaik zugrunde – zumindest eine einigermaßen realistische Einschätzung. Die Auslastung der Windenergieanlagen liegt in Ihrem Gesetzentwurf bei ca. 23 %, die der PV-Anlagen bei ca. 11 %. Berechnet auf 8.760 Stunden, welche das Jahr hat, bedeutet das: Die Windenergieanlagen produzieren 77 % des Jahres keinen Strom, die PV-Anlagen 89 % – gesetzlich durch Sie festgelegt. Naturgesetzlich ist allerdings auch nichts anderes möglich. Hier sind Sie zumindest nahe der Realität. Einsicht ist der erste Schritt zur Besserung! Wie Sie den restlichen Bedarf des Bürgers und der Industrie bei Dunkelflaute decken wollen, bleibt Ihr Geheimnis unter der Prämisse, dass Sie im Jahr 2040 Strom nur noch aus erneuerbaren Energien produzieren möchten. Das ist grüne Energiewende! Um es bissig zu formulieren: Um die Industrie brauchen Sie sich keine Sorgen mehr zu machen. Energieintensive Unternehmen haben sich schon aus Deutschland verabschiedet, oder sie haben ihre Produktion massiv gedrosselt und planen die Produktionsverlagerung ins Ausland. Da sich zum jetzigen Zeitpunkt schon Widerstände in der Bevölkerung gegen Ihre Maßnahmen zeigen, spielen auch sogenannte Akzeptanzmaßnahmen eine übergeordnete Rolle beim Ausbau der Windenergie und der Freiflächenphotovoltaik. Die Akzeptanz, welche bei den Kommunen erzeugt werden soll, regeln Sie über den § 3: Die Betreiber von Windenergie- sowie PV-Anlagen werden verpflichtet, insgesamt 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde an die Kommune zu zahlen. Einer wahrscheinlich nicht geringen Anzahl von Landräten und Bürgermeistern stehen bei einer solchen Regelung die Eurozeichen und die Freude darüber in den Augen – verständlicherweise, kann man damit doch marode Haushalte für eine Zeitlang über Wasser halten. Zur Akzeptanzsteigerung hinsichtlich der Verspargelung ihrer eigenen Umgebung sollen betroffene Bürger sich des Weiteren finanziell am wirtschaftlichen Ertrag der Anlagen beteiligen können. Ich zitiere: "Als Arten der weiteren finanziellen Beteiligung kommen insbesondere gesellschaftsrechtliche Beteiligungen, die entgeltliche Überlassung eines Teils der Anlagen, Nachrangdarlehen, kapitalgebende oder kreditgebende Schwarmfinanzierung, Sparprodukte und die verbilligte Lieferung von Energie in Betracht." Ein Sammelsurium. Dass solche Beteiligungsformen aber auch in der Kritik stehen, interessiert Sie nicht. Zuerst ziehen Sie dem Bürger mit überteuerten Strompreisen das Geld aus der Tasche, um ihm anschließend die Möglichkeit einzuräumen, einen Teil des ihm zuvor abgenommenen Geldes wiederzuerlangen. Eine grüne Spezialität: Die Akzeptanz von unpopulären Maßnahmen wird durch Geld erkauft – durch Steuergeld der Bürger. Wie verfahren Sie eigentlich mit den Landkreisen, welche von Ihnen nicht mit einer massiven Verspargelung der Landschaft in der Windpotenzialstudie bedacht worden sind? Gibt es dann den Lastenausgleich zwischen den Landkreisen hinsichtlich der durch den Anlagenbetreiber zu entrichtenden Abgabe? Fazit: Es gelingt Ihnen nicht, einen umfassenden Gesetzentwurf zu formulieren, in dem ein gesunder Energiemix unter Einbeziehung aller Energieerzeugungsformen für den Wirtschaftsstandort Niedersachsen aufgezeigt wird. Statt dessen schaffen Sie ein Bürokratiemonster mit Melde- und Berichtspflichten für die Kommunen und Anlagenbetreiber, welches einseitig ausgerichtet ist und den Bürger und die Industrie ideologisch betreuen soll. Lenin prägte den Begriff des Staatsmonopolkapitalismus. Ihr gesamtes wirtschaftliches und gesellschaftliches Vorgehen kann man nur als Staatsmonopolsozialismus bezeichnen. Vielen Dank.

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Brian Baatzsch SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Verkündung von Gesetzen und Verordnungen in Niedersachsen

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung zur Einführung der elektronischen Verkündung von Gesetzen und Verordnungen in Niedersachsen folgt das Land dem Bund auf dem Weg zu einer vollständig digitalen Verwaltung. Gesetze treten mit der Verkündung im Amtsblatt in Kraft. Im Bund ist die elektronische Verkündung von Gesetzen und Verordnungen bereits seit dem neuen Jahr Praxis. Dort werden nämlich die Gesetze und Verordnungen bereits seit dem 1. Januar 2023 auf der Website www.recht.bund.de veröffentlicht. In Niedersachsen wollen wir diesen Schritt nun auch gehen. Durch das Gesetz und die damit verbundene Gesetzesänderung werden das Niedersächsische Gesetz- und Verordnungsblatt und das Niedersächsische Ministerialblatt künftig nicht mehr in gedruckter Form geführt, sondern in digitaler Form auf der Website verkuendung-niedersachsen.de. Dafür braucht es auch in Niedersachsen die in dem Entwurf vorgesehene Änderung der Verfassung. Bisher wurden Gesetze und Verordnungen in den niedersächsischen Verkündungsblättern als Amtsblatt von der Staatskanzlei gedruckt und herausgegeben. Deshalb ist die elektronische Verkündung jetzt ein wichtiger und notwendiger Schritt in Richtung Digitalisierung. Als Politikerinnen und Politiker müssen wir dem Rechnung tragen, dass immer größere Teile unseres Lebens im Internet und damit in der digitalen Welt stattfinden. Über 90 % der Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen haben einen Zugang zum Internet und benutzen dieses regelmäßig. Wir müssen somit anerkennen, dass das Internet schon lange für viele Bürgerinnen und Bürger ein politischer Raum ist, der besonders auch für die Recherche und Information genutzt wird. Wenn es uns deshalb wirklich ein Anliegen ist, unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger über unsere Arbeit hier im Landtag zu informieren, dann ist dies ein weiterer, unerlässlicher Schritt. Wir haben jetzt die Chance, zu erreichen, dass es für unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger einfacher ist, nachzuvollziehen, was im Landtag passiert, welche Änderungen auf sie zukommen und welche Ideen konkret umgesetzt werden. Man könnte dem zwar entgegenhalten, dass es bei über 90 % Internetnutzerinnen und ‑nutzern weiterhin einen kleinen Teil gibt, der keinen Zugriff auf das Internet hat und der somit durch die Gesetzesänderung von den Verkündungsblättern ausgeschlossen wird. Dem ist aber entgegenzuhalten, dass unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger die Möglichkeit haben, die Verkündungsblätter bei Landesbehörden und den Kommunen gegen die Erstattung der dafür anfallenden Kosten gedruckt zu erwerben. Darüber hinaus wird mit der elektronischen Verkündung der Prozess der Verkündung vereinfacht. Da das Sammeln und Drucken der in Kraft tretenden Rechtsakte wegfällt, wird eine Beschleunigung im Verkündungsprozess erreicht. Gesetze und Verordnungen werden nämlich nicht mehr zusammen verkündet, sondern nach dem Prinzip der Einzelverkündung. Das heißt, die Gesetze, Verordnungen und andere Rechtsakte werden nicht mehr in einer Ausgabe des Verkündungsblattes veröffentlicht, sondern einzeln auf der Website. Schon in der Corona-Pandemie hat die elektronische Eilverkündung in Niedersachsen gezeigt, dass die elektronische Verkündung eine gute Möglichkeit ist, um effektiv und schnell auf Fragen und Probleme zu reagieren. Außerdem zeigen wir als Land Niedersachsen durch diese Neuerung Verantwortung für unsere Umwelt, indem wir Ressourcen sparen und unseren Beitrag dazu leisten, dass Papier, das wir nicht unbedingt brauchen, gespart wird. Darüber hinaus fallen mit der Einführung der elektronischen Verkündung auch 130 000 Abonnements der niedersächsischen Verkündungsblätter weg. Es zeigt sich für uns also, dass die Einführung der elektronischen Verkündung von Gesetzen und Verordnungen ein sinnvoller Weg ist, als Land zukunftsfähiger zu werden und wichtige Schritte auf dem Wege zu einer digitalen Landesverwaltung zu gehen. Vielen Dank.

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Sophie Ramdor CDU

Queeres Leben in Niedersachsen sichtbar machen, Akzeptanz schaffen, Diskriminierung abbauen - Maßnahmen zur Anerkennung sexueller und geschlechtlicher Vielfalt

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In unserer 17. Plenarsitzung hat Rot-Grün einen Antrag mit dem Titel „Queerfeindlichkeit hat in Niedersachsen keinen Platz ‑ Sicherheit, Sichtbarkeit und Akzeptanz für queere Menschen“ zur ersten Beratung eingebracht. Die Unterrichtung zu diesem Antrag fand am 31. August im Sozialausschuss statt. Wir wurden unterrichtet, dass der Prozess für den ressortübergreifenden Aktionsplan mit Verbänden und Selbstorganisationen bereits stattfindet. Die Themenfelder wurden mit dem Queeren Netzwerk Niedersachsen e. V. Erarbeitet und sind so sorgfältig und vielfältig, dass ich hier nur einige beispielhaft nennen möchte. Es geht von Pflege und Alter über Sport und Polizei bis zur Sichtbarkeit. In dem Prozess waren damals schon MI, MJ und MK eingebunden. Dieser Prozess und die genannten Themenfelder dienen laut Aussage der Landesregierung als Grundbaustein für die communitynahe Erstellung des ersten queeren Aktionsplans Niedersachsen, und alles Weitere baut darauf auf. Wir haben die Beratung im Ausschuss noch nicht beendet, sondern es wurde beschlossen, dass das Ministerium proaktiv auf den Ausschuss zukommt, wenn die Ergebnisse aus dem finalen Workshop vorliegen, damit wir weiter in die politische Beratung gehen können. Bis heute ist noch niemand auf den Sozialausschuss zugekommen. Weshalb Sie die Erkenntnisse nicht abwarten und wir das bereits eingebrachte Thema im Ausschuss weiter diskutieren können, sondern Rot-Grün einen neuen Antrag zum selben Thema einbringt, ist vielleicht als Show für Ihre Wählerschaft gedacht, aber insgesamt nicht wirklich zielführend. Frau Kollegin, Sie warten schon ab, ob ich Sie frage, ob Sie eine Zwischenfrage zulassen wollen. Ja. Dann gehe ich davon aus, dass Sie das auch möchten. - Dann bitte schön, Frau

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Detlev Schulz-Hendel GRÜNE

Jüdisches Leben in Niedersachsen schützen - Antisemitismus konsequent vorbeugen und bekämpfen!

und verweise noch einmal auf die Regelungen des § 76, wonach nur persönliche Angriffe zurückgewiesen werden dürfen oder eigene Ausführungen berichtigt werden können. Bitte schön! Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege Calderone! Ich möchte sehr deutlich zurückweisen, dass ich hier persönlich gegen Sie gehetzt hätte. Das ist unsachlich, nicht richtig und falsch. Vielmehr hat Ihre Rede ‑ das vielleicht zur Begründung meiner persönlichen Erklärung ‑ den Eindruck vermittelt, hier doch etwas zu sehr pauschalisiert zu argumentieren, wenn wir über Gruppen reden, die besonders auffällig sind, was Antisemitismus angeht. Es ist doch klar ‑ das sollte uns doch heute an diesem Tag einen ‑: Antisemitismus ist in der breiten Gesellschaft, ist in der Gesellschaft insgesamt verbreitet. Studien sagen übrigens auch, Herr Calderone, dass jede sechste Antisemitismusstraftat von Rechten und Rechtsextremen ausgeübt wird und rechte Motive hat. Jetzt haben wir beide eine persönliche Erklärung abgegeben. Ich möchte Sie noch einmal ausdrücklich darum bitten, mich nicht der Hetze zu beschuldigen. Das ist angesichts dieses wichtigen Tagesordnungspunktes einer zu viel. Ich hoffe, dass wir jetzt zu einer Beschlussfassung über diesen geeinten Antrag kommen. Für meine Fraktion möchte ich eindeutig sagen: Wir stehen hinter allen Muslimen in diesem Land, die sich eindeutig ‑ Herr Kollege, bitte kommen Sie zum Schluss. ‑ vom Antisemitismus distanzieren. Herzlichen Dank.

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Jörn Domeier SPD

Direktvermarktung und regionale Wertschöpfung stärken - zukunftsfähige Landwirtschaft für Niedersachsen

eine Zwischenfrage des Abgeordneten Domeier. Lassen Sie die zu? Gerne. Bitte schön! Vielen Dank, Herr Kollege, für die Zulassung der Zwischenfrage. Nachdem Sie jetzt sieben Minuten lang gesagt haben, was Sie alles nicht gut finden bzw. was alles hätte vielleicht anders sein können, frage ich Sie: Wann kommen Ihre konkreten Vorschläge, und welche konkreten Vorschläge haben Sie? Liebe Kollege Domeier, vielen Dank für die Frage. Ich glaube, dass wir

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Wiebke Osigus SPD

Mehrwert und Mehrkosten des Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erlauben Sie mir bitte eine persönliche Bemerkung vorab. Ich empfinde es, gelinde gesagt, als befremdlich, dass Sie es insbesondere an einem Tag wie heute als dringlich empfinden, die Existenzberechtigung und die Notwendigkeit eines Europaministeriums infrage zu stellen. Gerade heutzutage ist es wichtiger denn je, über nationale Grenzen hinweg den Schulterschluss zu wagen, und das nicht zuletzt vor dem Hintergrund dessen, was wir heute Morgen gehört haben, meine Damen und Herren. Gleichzeitig gibt es mir natürlich die Möglichkeit, Ihre Fragen zu beantworten und die Vorteile bzw. das Arbeitsprogramms dieses Ministeriums vorzustellen. Das Ministerium wurde, wie Sie richtigerweise sagten, 2017 gegründet und schreibt seither Erfolgsgeschichte. Wir gestalten zusammen mit den Ämtern für Regionale Landesentwicklung die Regionalpolitik in Niedersachsen entscheidend. Wir beeinflussen die Wahrnehmbarkeit Niedersachsens im Bund, in Europa und nicht zuletzt in meiner Funktion als Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund. Wir sind breit vernetzt, wir sind als Querschnittshaus dafür zuständig, den grundgesetzlichen Auftrag zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse über ganz Niedersachsen umzusetzen. Wir akquirieren Fördermittel, wir heben Synergien, und nicht zuletzt entlasten wir dadurch die kommunalen Haushalte. Wir sind die Regionalentwickler hier in Niedersachsen. Wir sind die Botschafter Niedersachsens, wir sind diejenigen, die auf verschiedenen Ebenen die Gesprächskanäle offenhalten. Wir sind ein Frühwarnsystem durch unsere Landesverwaltung, in einer Art Monitoring einzuschätzen, wie Niedersachsen in der Zukunft gestaltet sein wird. Nicht zuletzt sind wir durch die Öffentlichkeitsarbeit des Europäischen Informationszentrums diejenigen, die Europa vor Ort an die Menschen bringen und nicht zuletzt Bildungsarbeit leisten. Die europäischen Werte, die uns jahrzehntelang Frieden und Wohlstand gebracht haben, machen Europa über Land für die Menschen vor Ort greifbar. Dies vorausgeschickt, beantworte ich im Namen der Landesregierung Ihre Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Im Vergleich zur 17. Wahlperiode sind in den Jahren 2022 und 2023 mit Gründung des Ministeriums 31 Stellen hinzugekommen. Dies ergibt einen jährlichen Personalkostenaufwand von 2,27 Millionen Euro. Zu Frage Zu Frage 2: Mit Hinweis auf das, was ich eben gerade gesagt habe, teile ich diese Einschätzung selbstverständlich nicht. Zu Frage 3: Nur zur Orientierung in Zeit und Raum: Die Organisation von Ministerien spiegelt immer die politischen Aufgabenschwerpunkte der jeweiligen Landesregierung wider. Deren Aufgabe ist es, die Exekutive im Rahmen der eigenen Vorstellungen bestmöglich zu gestalten. Dieser Landesregierung ist es wichtig, Regionalentwicklung über alle Ebenen hinweg zu betreiben und nicht zuletzt Bund, Europa, regionale Entwicklung und die kommunale Familie zu vernetzen. Diese Aufgaben sind komplexer geworden, nicht zuletzt durch die Herausforderungen der heutigen Zeit. Die gute Bewältigung der Krisen verdanken wir nicht zuletzt dem großen Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung, der öffentlichen Verwaltung. Diesen Dank für diese hervorragende Arbeit möchte ich an dieser Stelle persönlich, aber auch für die gesamte Landesregierung, hier aussprechen. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. Vielen Dank, Frau Ministerin. -

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Alfred Dannenberg AfD

Wie werden die am 12. Oktober 2023 verkündeten Vorschläge zum Umgang mit dem Wolf in der Praxis umgesetzt?

zu Wort gemeldet. Herr Dannenberg, bitte! Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrter Herr Umweltminister Meyer! Vorausgeschickt, dass ich mir das schon fast denken konnte, dass Sie sich noch nicht so recht festlegen möchten: Wie ist Ihre eigene Position, Ihre persönliche Position zu den Fragen 1 und 3?

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Jessica Miriam Schülke AfD

Chancengerechtigkeit durch Erwachsenenbildung sichern - Umsatzsteuerbefreiung erhalten

Mir ist klar, dass die letzte Regierung und auch die jetzige Regierung die Menschen in die Armut geführt hat bzw. führt. In meiner Rede bin ich bereits auf die berufliche Weiterbildung, zum Beispiel auf das Qualifizierungschancengesetz, eingegangen und auch auf die Fördermöglichkeiten für Bürgergeldempfänger. Eine wirkliche Entlastung für den Steuerzahler – ich sage es gerne noch mal – wären allerdings Remigration und Grenzenschließen. Vielen Dank.

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Jörn Domeier SPD

Direktvermarktung und regionale Wertschöpfung stärken - zukunftsfähige Landwirtschaft für Niedersachsen

Präsident, vielen Dank. - Herr Dannenberg, der Markt soll das richten. Der Markt soll das machen, und wir sollen uns alle gar nicht darum kümmern. Nun sprechen Sie ja immer ganz gerne von „Lügenpresse“ oder Ähnlichem. Aber einiges gibt es ja schwarz auf weiß. Und deswegen mag ich diese Punkte so. Wenn Sie sagen, der Markt soll das alles richten: Sie bekommen als Basisprämie 4676,13 Euro von der EU. Sie bekommen eine Umverteilungsprämie von über 1 300 Euro, eine Greening-Prämie von 2 261 Euro, eine Erstattung nicht genutzter Mittel der Krisenreserve, Geld für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen. Ich denke, das gibt es alles gar nicht, und dennoch nehmen Sie fast 13 000 Euro dafür, und natürlich für den ökologischen Landbau 8 500 Euro. Das sind keine Fake News. Das ist die EU, die sorgsam ihre Mittel verwendet. 13 000 Euro. Sie müssen nicht warten, bis Sie irgendwann einmal ‑ hoffentlich nicht ‑ regieren. Sie können das jetzt sofort gerne anweisen und zurückzahlen. Vielen Dank.

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Claus Seebeck CDU

Steuerprognose und Gastronomie: Will die Landesregierung die dauerhafte Mehrwertsteuersenkung?

Seebeck von der CDU-Fraktion. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Wehrte Kollegen! Herr Finanzminister Heere, wie schätzt die Landesregierung die Konsequenzen der Nichtbeibehaltung des Mehrwertsteuersatzes von 7 % auf Speisen für das Essen in Kindergärten, Grundschulen, Universitäten und Pflegeheimen ein? Denn auch dort wird das erhebliche Auswirkungen haben.

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Wiebke Osigus SPD

Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Freistaat Thüringen über die Übertragung der Zuständigkeit in Staatsschutz-Strafsachen

um die Bundesgelder zu ermöglichen. Sie haben jetzt ausgeführt, dass Sie nicht wissen, ob er ausreicht. Wie ist die Sachlage? Sehr geehrter Herr Kollege Calderone, erst einmal vielen Dank für die Zwischenfrage. Wie Sie sicher gehört haben, mache ich das hier heute vertretungsweise. Insofern sind wir da in engem Austausch mit dem Justizministerium. Die Kollegin Frau Camuz und auch der Kollege Prange haben eben zu der Finanzierung ausreichend Stellung genommen. Selbstverständlich sind auch wir im Zusammenhang mit den Bundesangelegenheiten über die Landesvertretung in Berlin mit dem Thema beschäftigt und werden zu gegebener Zeit darüber unterrichten. Herzlichen Dank.

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Antonia Hillberg SPD

Demokratie sichern, Menschenfeindlichkeit bekämpfen und die gesellschaftliche Vielfalt stärken: Niedersachsen braucht ein Landesdemokratiefördergesetz

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Demokratie fällt nicht vom Himmel. Es ist auch kein Naturgesetz, in einer Demokratie zu leben. Das wissen wir, wenn wir in einige andere Länder schauen. Das wissen wir aber auch ‑ insbesondere an einem Tag wie heute ‑, wenn wir in unsere eigene Geschichte schauen. Entschuldigung. Ich darf Sie kurz unterbrechen. - Es ist hier echt unruhig. Bitte reden Sie, wenn notwendig, auf dem Flur weiter, damit ein bisschen Ruhe einkehrt. Das hilft uns unheimlich. - Vielen Dank. Demokratie ist fragil. Demokratie ist anstrengend. Die Demokratie ist manchmal auch eine Herausforderung. Bei aller Kritik ist sie aber zweifellos die beste Staatsform. Um es mit den Worten unseres Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier zu sagen: „Man muss sich aufraffen für die Demokratie. Denn so gefestigt und gereift sie mit dem Blick zurück auch aussehen mag, ihre Zukunft ist offen, heute vielleicht offener denn je. Das muss uns keine Angst einjagen. Im Gegenteil - die Demokratie ist die Staatsform der Mutigen.“ Meine Damen und Herren, beim Blick auf unser Haus können wir das auch feststellen. Die Mutigen stellen sich den Herausforderungen unserer Zeit. Sie nehmen ihr Mandat als Auftrag wahr, Menschen in unserem Land zu vertreten und demokratisch zu streiten, damit wir das Leben der Menschen hier in Niedersachsen verbessern. Und dann gibt es eben auch jene, die nicht mutig sind, jene, die demokratische Prozesse verächtlich machen, die sie von innen heraus torpedieren, die Hass statt Lösungen verbreiten. Doch wie Sie sehen, stellen diese die kleinste Gruppe hier im Hause dar. Unsere Demokratie steht unter Druck und sieht sich mit immer größeren Herausforderungen konfrontiert. Auf der Straße, in der digitalen Welt, auf der Arbeit oder auch im Verein wird von sich radikalisierenden bzw. bereits radikalisierten Menschen und Gruppen versucht, Verschwörungsideologien, rassistische und antisemitische Hetze wie auch menschen- und verfassungsfeindliches Gedankengut zu verbreiten. Hier ist klar, dass der Rechtsextremismus, der alle diese Einstellungen miteinander verbindet, die größte Gefahr für unsere Demokratie darstellt. Punkt! Auf Bundesebene wurde mit dem Entwurf des Demokratiefördergesetzes ein bedeutender Schritt eingeleitet. Es wird erstmals ein rechtlicher Auftrag festgeschrieben, die Demokratie zu fördern und zu stärken, politische Bildung zu betreiben, Vielfalt und gesellschaftliche Teilhabe zu fördern und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit zu bekämpfen. Genau das brauchen wir, und genau das müssen wir auch tun, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die Demokratie und der Rechtsstaat sind untrennbar mit unseren Grundrechten wie beispielsweise der Meinungsfreiheit und der Gleichheit aller Menschen verbunden. Unverrückbar über allem steht dabei aber die Unantastbarkeit und Unteilbarkeit der Menschenwürde. Meine Damen und Herren, wer die Würde von Menschen nicht achtet, wer sie infrage stellt, wer menschenverachtendes Gedankengut verbreitet, der kann kein Kämpfer oder auch keine Kämpferin für die wehrhafte Demokratie sein - auch wenn er vielleicht in einer demokratischen Wahl gewählt wurde. Die Demokratieförderung ist jedoch nichts Neues für das Land Niedersachsen und hat für die Niedersächsische Landesregierung ohne Frage eine große Bedeutung. Es gibt bereits das Landesprogramm für Demokratie und Menschenrechte und das Landesprogramm für Islamismusprävention. Hier werden beispielsweise zurzeit 230 Maßnahmen mit einem jährlichen Sachmitteleinsatz von über 5 Millionen Euro gefördert. Diese Programme sollen selbstverständlich gestärkt und fortgeführt werden. Es gibt die Initiative „Demokratisch gestalten“ der Landesregierung oder auch das Programm „Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage“, welches fortgeführt und weiterhin unterstützt werden soll. Außerdem hat die Landesregierung die Landeszentrale für politische Bildung in der letzten rot-grünen Regierungsphase wiedergegründet, welche übrigens damals unter Schwarz-Gelb, unter dem Ministerpräsidenten Wulf, abgeschafft wurde. Diese Landeszentrale für politische Bildung wollen wir selbstverständlich weiterhin stärken. Stärkung und Fortführung sollen ebenso auch die Maßnahmen zur Antisemitismusprävention erfahren. An die unfragliche Wichtigkeit dieser Maßnahmen hat auch die heutige Gedenkstunde noch einmal eindrücklich erinnert. Darüber hinaus sollen auch weitere Maßnahmen im Bereich der Demokratieförderung gefördert und verstärkt werden. Das sind beispielsweise zivilgesellschaftliche Initiativen, die sich für Demokratie und gegen Menschenfeindlichkeit engagieren. Es gibt auch erfolgreiche Maßnahmen in der Demokratieförderung innerhalb der Polizei, die wir unterstützen wollen. Unfragbar wichtig sind darüber hinaus auch die Einrichtungen der Erwachsenenbildung und die Angebote des Landespräventionsrates zur Demokratieförderung und Extremismusprävention. Außerdem ist auch unsere Erinnerungskultur ein sehr wichtiger Baustein. Sie wird breiten Teilen der Gesellschaft hier in Niedersachsen durch die dezentral organisierten niedersächsischen Gedenkstätten erlebbar gemacht. An dieser Stelle möchte ich ein herzliches Dankeschön an die engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Ehrenamtlichen richten, die sich in diesem Bereich und in allen weiteren erwähnten Bereichen engagieren und arbeiten. Sie sind ein wichtiger Teil unserer Demokratie hier in Niedersachsen. Meine Damen und Herren, wie schafft es nun ein Landesdemokratiefördergesetz, die Demokratie zu sichern, Menschenfeindlichkeit zu bekämpfen und gesellschaftliche Vielfalt zu stärken? - Nun, zu allererst stellt es eine wunderbare Ergänzung zum Demokratiefördergesetz auf Bundesebene dar. Und es schafft eine rechtliche Grundlage, auf der die Förderkulisse in den Bereichen Demokratie und Prävention aufbaut und weiterhin gesichert wird. Verfahren können vereinfacht werden, und die vorhandenen Mittel können effektiver verteilt werden. Und noch besser: Es schafft Sicherheit bei den Mittelempfänger*innen. Ein Landesdemokratiefördergesetz macht also zweifelsfrei klar: Schutz und Förderung unserer Demokratie, unserer Verfassung, der Kampf für sie und der Kampf gegen Rechtsextremismus, Antisemitismus, Rassismus, Verfassungs- und Menschenfeindlichkeit sowie Verschwörungsideologien sind eine dauerhafte Aufgabe mit zentraler Bedeutung hier in Niedersachsen. Lassen Sie uns noch gemeinsam einen kurzen Blick auf beispielhafte, wichtige Punkte und Aspekte werfen, die ein solches Gesetz beinhalten muss. Das ist unter anderem natürlich die Stärkung der Zivilgesellschaft und die Prävention von Radikalisierung der verschiedenen Altersgruppen durch die Vermittlung von demokratischen Grundwerten und rechtsstaatlichen Prinzipien. Es ist der Ausbau von Diskriminierungsschutz. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, das Verständnis für demokratische Prozesse und die Bedeutung und Beteiligung in demokratischen Verfahren zu vertiefen und so das Vertrauen in demokratische Institutionen zu stärken. Meine Damen und Herren, der Einsatz, der Kampf für die Demokratie, den Mut zu beweisen, der der Demokratie würdig ist - das ist unsere gemeinsame Aufgabe. Genauso ist es auch hier unsere gemeinschaftliche demokratische Aufgabe, das zu bekämpfen, was unsere Demokratie zerstören will. Wir müssen gemeinsam und konsequent gegen Rechtsextremismus, Verschwörungsideologien, Rassismus, Antisemitismus wie auch menschen- und verfassungsfeindliches Gedankengut vorgehen und kämpfen. Und darüber hinaus müssen wir eben auch die unterstützen und fördern, die Bildungs- und Präventionsarbeit zur Stärkung der Demokratie leisten: unsere Bildungsträger und die zivilgesellschaftlichen Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner. Vielen Dank.

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Stephan Bothe AfD

Schlepperei im Mittelmeer durch sofortige Einstellung jeglicher finanziellen Unterstützung von Schleusern und die unmittelbare Rückführung auf dem Mittelmeer aufgegriffener Migranten beenden!

Herr Kollege Bothe, Sie haben sich zu einer Kurzintervention gemeldet. Bitte schön! Vielen Dank, Herr Präsident. Ich denke, darauf muss man antworten. Herr Kollege Watermann, Sie sprengen hier Grenzen. Das ist nicht der Würde dieses Hauses angemessen. Sie nennen mich „menschenverachtend“ und werfen die Frage auf, ob ich in meinem Leben falsch abgebogen bin. Das müssen andere bewerten. War eigentlich Ihr Bundeskanzler Olaf Scholz auch falsch abgebogen und „menschenverachtend“ in seinem Handeln, als er sich öffentlich von der privaten Seenotrettung distanzierte? Ist er das auch? Oder Ihre Bundesinnenministerin, auch SPD? Sie hat jetzt einen Gesetzentwurf aufgelegt, in dem das Schleusertum – auch über das Mittelmeer – in dem Sinne kriminalisiert wird, dass es hier zu Strafverfolgungen kommen soll? Gilt das da auch? Wissen Sie, wir stehen für die Würde des Menschen, den wir schützen wollen. Sie stehen für Pöbeln, Hetzen und Beleidigen. Deswegen stehen Sie für mich in diesem Landtag für eine würdelose Politik, Herr Watermann.

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Carina Hermann CDU

Kommunale Straßen und Radwege in Gefahr: Rot-Grüne Bremse für den Infrastrukturausbau lösen!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Es ist nicht lange her, dass Rot-Grün den Menschen in Niedersachsen versprochen hat ‑ ich zitiere aus Ihrem Koalitionsvertrag ‑: „Wir streben eine Novelle des NGVFG an, mit dem Ziel, mehr Mittel in den Ausbau und die Sanierung von Radwegen investieren zu können.“ Nun stellen wir nach einem Jahr rot-grüner Landesregierung fest: Dieses Versprechen ist das Papier nicht wert, auf dem es steht. Stattdessen sehen wir in dem Haushaltsentwurf von Rot-Grün schwarz auf weiß: Rot-Grün kürzt beim kommunalen Straßen- und Radwegebau 15 Millionen Euro weg. Herr Verkehrsminister Lies, straßengebundene kommunale Infrastruktur wird bei Ihnen mit Ihrem ersten regulären Haushalt aufs Abstellgleis gesetzt. Meine Damen und Herren, ich bin mir gar nicht sicher, ob die Kolleginnen und Kollegen der Grünen-Fraktion bemerkt haben, was es bedeutet, wenn der Verkehrsminister 15 Millionen Euro vom kommunalen Straßen- und Radwegebau zugunsten des ÖPNV umschichtet. Das bedeutet ganz konkret, dass in diesem Land ab dem Jahr 2024 weniger kommunale Radwege gebaut werden können und etwa die Neubauvorhaben von Radwegen an der K 146 in Dipshorn und Selsingen im Landkreis Rotenburg oder an der K 21 in Vollersode im Landkreis Osterholz auf der Kippe stehen. Es steht zu befürchten, dass die Liste derer, die in Niedersachsen plötzlich in die Röhre gucken, noch viel länger wird. Noch im Jahr 2021 hat Herr Kollege Schulz-Hendel, der leider gerade nicht da ist, in den Haushaltsberatungen gefordert, dass mindestens ein Viertel der GVFG-Mittel in Höhe von 75 Millionen Euro für den Straßenbau in den Radverkehr fließen sollen. Heute zucken Sie mit den Schultern, wenn der Verkehrsminister 15 Millionen Euro wegstreicht, statt Geld on top Mittel für sichere Radwege bereitzustellen. Aber ich vermute, dass diese Umschichtung für die Grünen deshalb in Ordnung war, weil die 15 Millionen Euro dem bösen Straßenbau entzogen werden und dem guten ÖPNV zugutekommen. Denn Sie stellen mit dieser Kürzung im Haushalt nicht nur kommunale Radwegeprojekte, sondern auch kommunale Straßenbauprojekte infrage. Mit dieser Infragestellung schaden Sie natürlich insbesondere dem ländlichen Raum. Aber mit dem ländlichen Raum haben Sie es offenbar eh nicht so, Herr Lies. Denn die Streichung der Landesmittel für den Breitbandausbau spricht ebenfalls Bände. Im Kern zeigt sich an dieser kleinen Umschichtung im Haushalt ‑ gestern habe ich mich noch so gefreut, dass der Ministerpräsident mir aufmerksam zugehört hat, weil er ja nicht jedem zuhört; heute hat er die Abwesenheit vorgezogen ‑, Herr Ministerpräsident, dass Sie einfach keine infrastrukturfreundliche Koalition anführen, weil Sie als SPD und Grüne sich am Ende nicht einig sind. Ich kann ganz klar sagen, dass beim Individualverkehr und beim Straßenausbau, der von dieser Koalition eben nicht mehrheitlich befürwortet wird, sondern in Teilen abgelehnt wird, Unklarheit herrscht. Die Grünen in Niedersachsen warnen vor einer Asphaltierungspolitik und sprechen davon, dass man nicht noch mehr Autobahnen bauen könne und dass wir nicht Flächen asphaltieren könnten, bis wir daran ersticken würden. Der Ministerpräsident und Verkehrsminister Lies sprechen sich demgegenüber für den Ausbau von Autobahnen wie der Küstenautobahn A 20, der A 39 und der A 33 aus. Herr Ministerpräsident und Herr Minister Lies, was gilt denn nun? Sie von Rot-Grün geben keine einheitlichen Antworten. Es geht beim kommunalen Straßenbau los und hört bei den großen Bundesstraßen und Autobahnen auf. Das sind doch auch die Adern für unseren Wohlstand! Wir haben auch keine Zeit, bis Sie den Stillstand innerhalb Ihrer Koalition überwinden. Die Kürzung der Mittel zeigt einmal mehr, dass Sie nicht bereit sind, eine echte Offensive für mehr Infrastruktur in unserem Land zu starten. Deswegen fordern wir Sie auf, Herr Minister Lies: Heute haben Sie die Möglichkeit, das zu korrigieren, was die rot-grüne Landesregierung in ihrem Haushalt nicht auf die Reihe gebracht hat, und die Fraktionen darum zu bitten, dass auch im kommenden Jahr 75 Millionen Euro für Straßen und Radwege zur Verfügung gestellt werden, damit die Fraktionen Ihnen zumindest zustimmen und diesen Fehler aus dem Haushalt der rot-grünen Landesregierung korrigieren. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Alfred Dannenberg AfD

Wie werden die am 12. Oktober 2023 verkündeten Vorschläge zum Umgang mit dem Wolf in der Praxis umgesetzt?

Bitte schön! Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! "Nicht das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht." An dieses Bonmot schlechter Politik fühlte ich mich während des eben zu erlebenden Frage-Antwort-Spiels erinnert. Herr Minister Meyer, wir werden Sie daran messen, welche Regeln zum Wolf Anfang des nächsten Jahres tatsächlich gelten werden. Bundesumweltministerin Lemke sagte in ihrer Pressekonferenz vom 12. Oktober 2023 wörtlich, es sei ihr wichtig, dass diese Vorschläge – Zitat – bis zur nächsten Weidetiersaison auch wirklich in Kraft sind. Die können zum 1. Januar 2024 umgesetzt werden. Auf geht's! Liefern Sie endlich! Hier, die Rissliste: Im Juni waren es schon 46 Seiten. Jetzt, nach knapp fünf Monaten, sind noch einmal dreieinhalb Seiten hinzugekommen, und zwar noch einmal 364 tote, 146 verletze und 36 verschollene Weidetiere. Der gesamte Blutzoll, den das linksgrüne Radikalexperiment "großes Raubtier" in der Kulturlandschaft bis heute gefordert hat, beläuft sich damit auf insgesamt 3.738 tote, 815 verletzte und 316 verschollene Weidetiere. Der erste Eintrag in dieser Liste war übrigens am 9. November 2008 – das war genau gestern vor 15 Jahren –, aber 10 % der tödlichen Risse dieser 15 Jahre waren allein in den letzten fünf Monaten. Merken Sie was? Der Mathematiklehrer nennt so etwas "exponentiellen Anstieg", der Musiker sagt "accelerando" – hier sogar con pericolo, schneller werdend mit Gefährlichkeit –, und der Weidetierhalter spricht schlicht von einem Drama. Neuestes Schlaglicht: Harm Oncken, ein namhafter Pferdezüchter aus Friesland, hat kürzlich abgelehnt, dass ihm der niedersächsische Staatsehrenpreis für hervorragende tierzüchterische Leistungen verliehen wird. Seine Begründung: verfehlte Wolfspolitik. Vorgestern gab es wieder eine Demo der Weidetierhalter hier vorm Landtag. Die ganzen Fragen der Weidetierhalter jetzt noch einmal als Paket für Sie: Wie ist eine Region mit erhöhtem Rissgeschehen definiert – inhaltlich, räumlich, zeitlich? Werden Entnahmegenehmigungen schnell ausgestellt, auch am Wochenende? Wie will man die Bereitschaft der betreffenden Jäger kurzfristig abfragen? Wer tätigt den Abschuss, wenn der zuständige Revierinhaber nicht will oder keine Zeit hat? Also, ich muss zwischendurch auch noch mal in den Landtag. Kommen dann revierfremde Jäger zum Einsatz? Müssen die geduldet werden? Wie werden die qualifiziert sein? Unterwandert dies dann nicht das an Grund und Boden gebundene Jagdrecht, eigentumsgleich, und das bewährte Reviersystem? Werden erteilte Genehmigungen zum Wolfsabschuss öffentlich bekannt gemacht? Wie sollen ungestörte Jagdausübung, Anonymität und Sicherheit der Jäger dann garantiert werden? Wir alle wissen, wie Jagdgegner in bestimmten Revieren für Unruhe gesorgt haben. 1.000 m Radius – ist nicht viel. Oder sollen die Schützen gar nicht anonym bleiben? Warum nicht für das gesamte Landkreisgebiet den günstigen Erhaltungszustand feststellen, nebst Abschussgenehmigung für den gesamten Landkreis bei Rindern und Pferden? Wie wird angesichts der neuen Regeln das Thema Grundschutz behandelt? Wie ist der zumutbare Herdenschutz überhaupt definiert? Wie werden die Weidetierhalter, die einen Riss gemeldet haben, vor radikalen Wolfsfreunden geschützt? Schließlich ist es ja ihre Meldung, die die Wolfsentnahme dann in Gang setzen wird. Und noch etwas: In dem Dorf Bockhorn bei mir in der Gegend schlug der Wolf auf einer Wiese mitten im Ort zu. Wenn der 1.000-m-Radius besiedeltes Gebiet umfasst, wie sieht dann das bejagbare Gebiet aus? Innerorts gilt Jagdverbot, und außerorts ein Mindestabstand von 300 m zu Siedlungen. Was bedeutet das für die bejagbare Fläche bei der Wolfsjagd? Was ist mit der Regel "1.000 m Radius" bei wandernden Schäfern, wenn die weiterziehen? Die alte Rissstelle bleibt ja, wo sie ist. Wäre es da nicht sinnvoller, zu sagen, 1.000 m um die betreffende Herde, auch wenn sie weiterzieht? Wird der Termin 1. Januar 2024 gehalten, oder wird es doch wieder später, Herr Meyer? Wie viele Weidetiere sollen noch sterben? Herr Weil, Herr Meyer: Chefsache 2.0! Nehmen Sie all dies mit als Hausaufgabe – Abgabetermin Ende Dezember. Schöne Grüße vom Politiklehrer. Und denken Sie dran: Nicht das Erzählte reicht, das Erreichte zählt. Danke.

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Olaf Lies SPD

Kommunale Straßen und Radwege in Gefahr: Rot-Grüne Bremse für den Infrastrukturausbau lösen!

auch gut. Das müssen wir parallel mitnutzen. Die Radschnellwege haben wir hier in Niedersachsen auf den Weg gebracht. Der erste Radschnellweg ist damals in Göttingen entstanden. Dies ist inzwischen ein Erfolgsmodell, das wir nutzen und weiterentwickeln. Wir werden den Radverkehr also auch insoweit weiter stärken. Die klassische Form ist die der Priorität. Eine wirklich gute Form ist, aber auch die des Bürgerradweges. Wenn man an allen Prioritäten vorbei extrem engagierte Bürgerinnen und Bürger hat ‑ die haben wir an ganz vielen Stellen ‑, und ihnen gelingt es, eine solche Radwegeplanung voranzubringen, dann ist auch dies eine Möglichkeit, sodass wir schon in der letzten Legislaturperiode gesagt haben, wir wollen auch Bürgerradwege stärken. Es geht auch um Geld für die Sanierung der Radwege an Landesstraßen. Ich glaube, wir alle wissen: Radwege zu bauen, ist das eine, aber den Erhalt der Substanz der Radwege sicherzustellen, ist eine zweite wichtige Aufgabe. Dafür gibt es auch aus dem touristischen Bereich Förderung. Für uns ist also völlig klar: Mobilität bedeutet auf der einen Seite eine funktions- und leistungsfähige Infrastruktur, vor allen Dingen auch eine funktions- und leistungsfähige kommunale Infrastruktur. Die unterstützen wir mit dem Förderprogramm. Da wird nichts gekürzt, da wird nichts reduziert. Trotzdem müssen wir auf der anderen Seite gemeinsam an mehr ÖPNV arbeiten, um ein Mobilitätsangebot für die Menschen zu schaffen. Deswegen sollte es unsere gemeinsame Anstrengung sein, an der einen Stelle nicht zu kürzen, weil wir die Infrastruktur brauchen, und an der anderen Stelle daran zu arbeiten, dass wir perspektivisch mehr Geld für ÖPNV haben. Herzlichen Dank. Zwischenfragen müssen etwas früher

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Frank Henning SPD

Deutschland schafft sich ab - Kapitel 21: Die CO2-Maut für LKW

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mein lieber Herr Najafi, schon der Titel Ihrer Aktuellen Stunde „Deutschland schafft sich ab“, aber erst recht Ihr unterirdischer Redebeitrag ist eine einzige Provokation für dieses Hohe Haus. Das will ich Ihnen einmal sagen. Außer Ängste schüren, lächeln, auf den Tisch hauen und ‑ um in Ihrer Sprache zu bleiben ‑ den Altparteien mal so richtig einen mitzugeben, haben Sie hier doch nichts zu bieten. Wo sind eigentlich Ihre Problemlösungen für den Klimaschutz, für das Problem von zu vielen Lkws auf deutschen Autobahnen? Sie haben sich heute mal wieder als Klimawandelleugner profiliert. Sie haben wieder deutlich zum Ausdruck gebracht, dass Sie vom Klimawandel gar nichts halten und dass Sie das immer noch nicht verstanden haben. Jeden Abend gucke ich die Tagesschau und muss jedes Mal an Sie denken, Herr Najafi, wenn ich den Wetterbericht sehe, wenn ich wissen will, wie das Wetter morgen ist. Dort haben wir letztens drei schöne Kurven gesehen. Eine Kurve war die Erderwärmung im Durchschnitt der letzten 50 Jahre, dann wurde darüber die Kurve der Erderwärmung in 2022 gelegt und dann kam die Erderwärmung in 2023. Fest steht: Das Jahr 2023 wird das heißteste Jahr seit Aufzeichnung der Erderwärmung. Wo sind also Ihre Lösungsansätze für diese Erderwärmung? Wo sind Ihre Lösungsansätze für die Verkehrs- und Energiewende? - Außer heißer Luft produzieren Sie hier gar nichts. Unterstellen wir einmal, es gäbe die Klimakrise nicht. Ich mache Ihr Spiel mal mit. Wir leugnen jetzt mal die Klimakrise. Sind Sie eigentlich schon einmal auf einer deutschen Autobahn gewesen? Was ist denn auf der deutschen Autobahn los? Wenn Sie eine zweispurige Autobahn haben, dann zeichnet sich das in der Regel durch ein Elefantenrennen aus. Auf der linken Spur fährt ein Lkw mit 92 km/h, auf der rechten einer mit 90 km/h, und der Berufspendler ist genervt und fährt stundenlang hinterher. Bei dreispurigen Autobahnen sind die rechte und die mittlere Spur mittlerweile blockiert durch Lkws, die linke Spur ist voll. Was will ich damit eigentlich sagen? Selbst wenn wir die Klimakrise nicht hätten, müssten wir uns überlegen, was wir gegen diese vielen Lkws auf den deutschen Straßen machen. Denn wenn wir diesen Wirtschaftsstandort stärken wollen, dann brauchen wir natürlich ‑ der schöne Spruch lautet: „Güter gehören auf die Schiene“ ‑ die Maut, die die Bahninfrastruktur in nächster Zeit mitfinanzieren wird. Und wenn ich ehrlich bin: Ich denke nicht nur beim Wetterbericht über Sie nach, sondern ich habe letztens den Film Titanic gesehen, und Sie erinnern mich ein bisschen an dieses Musikorchester auf der Titanic. Die haben nämlich bis zum Schluss gespielt; selbst als das Wasser bis zum Knie reichte, haben sie immer noch weitergespielt. Ich gebe ja zu: In einem Punkt haben Sie recht ‑ Sie können ja mal zuhören, Herr Najafi ‑: Ja, die Bahn ist heute noch nicht in der Lage, sämtlichen Güterverkehr aufzunehmen. Genauso haben wir keine Alternativen in großer Zahl zum Diesel-Lkw. Aber wann wollen Sie denn eigentlich mal anfangen mit dem Umsteuern? Wir müssen doch irgendwann einmal anfangen, um hier den CO2-Gehalt in der Luft zu reduzieren, und dazu trägt die Maut natürlich bei. Und im Übrigen, um die Kirche im Dorf zu lassen: Ich habe das mal ausgerechnet. Bei einem REWE-Markt hier in Hannover kostet eine Kiste Herri ‑ 30 Flaschen à 0,33 l ‑ 16,99 Euro. - Wenn Sie mal ein bisschen recherchieren. Herr Wissing sagt, 0,1 % des Verkaufspreises entfallen auf die Maut. Das wären 2 Cent pro Kiste. Wenn Sie ein bisschen im Netz recherchieren, dann wird von 2 % bis 5 % Transportkosten gesprochen, die Einfluss auf den Verkaufspreis haben. Selbst wenn ich 5 % ansetze, komme ich am Ende auf 85 Cent pro Kiste. Sie sollten sich mal überlegen, ob diese 85 Cent ‑ ich glaube, die Zahl ist noch zu hoch gegriffen ‑ es nicht für den Klimaschutz wert sind, um in Sachen Klimaschutz was zu leisten. Aber im Kern, meine Damen und Herren ‑ jetzt will ich mal zum Kern Ihrer Aktuellen Stunde kommen ‑, geht es Ihnen doch um etwas ganz anderes. Das haben wir doch an Ihrem Wortbeitrag gemerkt. Es geht Ihnen doch gar nicht um den Klimaschutz oder um die Maut. Es geht Ihnen schlicht und einfach wieder einmal darum, sich als Verbraucherschützer und als Anwalt des kleinen Mannes zu profilieren. Und das lasse ich Ihnen nicht durchgehen, meine Damen und Herren. Das lasse ich Ihnen nicht durchgehen. Ich habe mir mal die Mühe gemacht, Ihr seltsames, spärliches Landtagswahlprogramm anzugucken und auch Ihr komisches Grundsatzprogramm. Wissen Sie, was Sie alles vorhaben in Sachen Verbraucherschutz und Schutz des kleinen Mannes? Sie wollen die Grunderwerbsteuer abschaffen, Sie wollen die Grundsteuer abschaffen, Sie wollen selbst die Gewerbesteuer abschaffen, Sie wollen die Erbschaftssteuer abschaffen und die Vermögensteuer nicht wieder einführen. Wissen Sie, was das ist? Das ist nicht Politik für den kleinen Mann, das ist Politik für die reichen Erben à la Quandt und Dr. Oetker. Das ist Ihre Politik. Das ist bestimmt nicht die Politik des kleinen Mannes. Und finanzieren wollen Sie den Wegfall dieser Steuern übrigens über die Umsatzsteuer und über ‑ und jetzt hören Sie mal gut zu ‑ eine sogenannte Kopfsteuer, nämlich die berühmte Kirchhofsche Bierdeckelsteuerreform. Es gibt übrigens auch schöne Berechnungen im Netz, die zeigen, dass Sie Politik gegen Ihre eigenen Wähler machen. Aber Ihre Steuerpolitik führt genau dazu, dass diese sogenannten kleinen Leute mehr belastet werden, und nicht die Oetkers und nicht die Quandts. Zum Thema Mindestlohn und paritätische Finanzierung der Krankenversicherung ‑ Stichwort „Mitbestimmung“ ‑ habe ich im letzten Plenum gezeigt, dass Sie sich auch da arbeitnehmerfeindlich verhalten. Herr Henning! Sie haben auch gegen unseren Antrag zum Werkvertragsverbot in der Paketbranche gestimmt. Wir wollten zum Schutz der Arbeitnehmer eine 20-kg-Begrenzung einführen. Letzter Satz! Da haben Sie gesagt: Das ist der Untergang der Branche. - So viel also zur Arbeitnehmerfreundlichkeit Ihrer Politik. Letzter Satz: Sie sind nicht nur einfach arbeitnehmerfeindlich, Sie sind neoliberal und am Ende gesichert rechtsextrem, wie der Verfassungsschutz in Thüringen und Sachsen-Anhalt Ihnen mal wieder bescheinigt hat.

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Dr. Dörte Liebetruth SPD

Zukunft des Schienenpersonennahverkehrs in Niedersachsen: klimaneutral und kostengünstig?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir als SPD-Fraktion wollen heute Vormittag die Zukunft des Schienenpersonennahverkehrs in Niedersachsen in den Mittelpunkt--- Entschuldigung, Frau Dr. Liebetruth! Sie müssen die Frage vortragen. Ich trage die Frage jetzt vor: "Zukunft des Schienenpersonennahverkehrs in Niedersachsen: klimaneutral und kostengünstig?" Das Deutschlandticket vereinfacht bundesweit die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs insbesondere in den Gebieten, in denen unterschiedliche Tarifzonen aneinandergrenzen. Darüber hinaus hat es dazu beigetragen, dass die Zahl der Fahrgäste im ÖPNV gestiegen ist. Der aktuellen öffentlichen Berichterstattung sind Aussagen zu entnehmen, dass die weitere Finanzierung des Deutschlandtickets durch den Bund derzeit noch nicht abschließend geklärt ist. Die Einstellung der Zahlungen seitens des Bundes würde vermutlich das Ende des Deutschlandtickets bedeuten. Die Frage ist vom 27. Oktober 2023. In ihrem Koalitionsvertrag sprechen sich SPD und Bündnis 90/Die Grünen für die Stärkung des ÖPNV in Niedersachsen und für das Deutschlandticket aus. Dabei spielt unter anderem auch die Transformation der Antriebstechniken des SPNV eine wichtige Rolle, um die Mobilität der Menschen in Niedersachsen nachhaltig und umweltfreundlich zu gewährleisten. Unsere Fragen lauten: 1. Warum hat sich das Land für den Einsatz von batterieelektrischen Fahrzeugen zur Dekarbonisierung des Schienenpersonennahverkehrs entschieden? 2. Warum hat das Land für die EVB-Strecke wasserstoffbetriebene Fahrzeuge beschafft? 3. Wie plant das Land, die Finanzierung des Deutschlandtickets für 2024 zu sichern? Vielen Dank, Frau Dr. Liebetruth. Für die Landesregierung antwortet

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Sina Maria Beckmann GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes und des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich

Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleg♪innen! Wir sprechen heute über ein Thema, das wahrscheinlich uns allen immer wieder begegnet, auch in den kommunalen Gremien, in denen wir unterwegs sind. Um das schon einmal vorwegzunehmen: Niedersachsen hat eine Regelung, die den Kommunen alle Freiheiten und Möglichkeiten lässt. Ich sage Ihnen: Das ist gut so. Warum, fragen Sie sich jetzt vielleicht. Ich sage da ganz klar: weil es richtig ist, dass die Entscheidungen über Straßenausbaubeiträge auf kommunaler Ebene getroffen werden. Unsere Kommunen wissen doch am besten, welche Straßen saniert werden müssen, welche Projekte Priorität haben und wie sie die finanziellen Ressourcen am effizientesten einsetzen können. Natürlich habe ich über dieses Thema auch mit meinen Ratskolleg♪innen vor Ort gesprochen. In meinem Wahlkreis Friesland gibt es ein leuchtendes Beispiel, das zeigt, dass die Kommunen in der Lage sind, innovative Lösungen zu finden, die sowohl fair als auch effektiv sind. Die Gemeinde Zetel hat so ein Modell eingeführt, und die meisten sagen darüber, wenn man sie fragt: Ja, das ist fair und gerecht. Was für ein Modell ist das genau? - Es geht da um die Erhebung wiederkehrender Beiträge aller Einwohnerinnen und Einwohner zur Finanzierung des Straßenausbaus. Dieses Solidarprinzip, meine Damen und Herren, funktioniert und hat den positiven Effekt, dass nun wirklich einzelne Straßenbereiche saniert werden. Es passiert etwas in der Gemeinde, und das trifft auf Wohlwollen. Vor Ort kann man loslegen und einfach machen. Genau das ist doch der entscheidende Punkt: Die jetzige Regelung gibt den Kommunen die Möglichkeit, ihre eigenen Entscheidungen zu treffen und sich an die besonderen Anforderungen ihrer Region anzupassen. Das ist von unschätzbarem Wert, denn es fördert die lokale Demokratie. Gerade in Zeiten wie diesen ist das doch so wichtig. Es stärkt damit auch das Vertrauen zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und ihren gewählten politischen Vertreter♪innen. Niedersachsen ist so stark, weil wir die Entscheidungsfähigkeit in den Händen unserer Gemeinden und Städte lassen. Lassen Sie uns also weiter unsere Kommunen unterstützen! Wir als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnen deshalb den vorliegenden Entwurf zur Gesetzesänderung ab. Danke. (Rednerwechsel)

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Wiebke Osigus SPD

Mehrwert und Mehrkosten des Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung

Die Frau Ministerin antwortet. Frau Ministerin Osigus, Sie haben das Wort. Bitte schön! Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herzlichen Dank für die Rückfrage. Auch in diesem Bereich ist das Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheit und Regionale Entwicklung tätig geworden. Wir haben EU-Mittel insbesondere für Maßnahmen zur Unterstützung geflüchteter Menschen aus der Ukraine einwerben können. Das fällt unter den Begriff CARE‑Mittel; dem einen oder anderen wird das sicherlich was sagen. Hierüber werden Sprachkurse für Erwachsenenbildung mit Arbeitsmarktbezug möglich gemacht, nicht zuletzt auch das Integrationsmanagement, die Koordinierung Ehrenamtlicher, die Schaffung von Unterbringungskapazitäten und die Entlastung der Kommunen durch Ersatzbeschaffungen für Doppelstockbetten, um nur einige Beispiele zu nennen. Auch hier hat mein Haus in meiner Sicht ganz klar bewiesen, dass wir schnell und koordiniert handeln können. Kaum ein anderes Bundesland konnte Mittel, insbesondere in solcher Höhe, dafür zur Verfügung stellen. Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die dritte Zusatzfrage von der Fraktion

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Christian Meyer

Wie werden die am 12. Oktober 2023 verkündeten Vorschläge zum Umgang mit dem Wolf in der Praxis umgesetzt?

Landesregierung hat sich der Minister Christian Meyer zu Wort gemeldet. Herr Meyer, bitte! Vielen Dank. Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Im letzten Plenum habe ich bereits über die Vorschläge der Bundesumweltministerin zur Vereinfachung der Möglichkeiten zur Entnahme von Wölfen nach Nutztierschäden berichtet. Dass die Rückkehr des Wolfs insbesondere bei der Weidetierhaltung zu Problemen führt, ist unbestritten. Die Landesregierung nimmt das Thema nachweislich sehr ernst und treibt deshalb auf verschiedenen Ebenen Verbesserungen des Wolfsmanagements voran. Insbesondere durch unseren Druck aus Niedersachsen und unter Einbeziehung der Vorschläge aus Niedersachsen hat Bundesumweltministerin Lemke letzten Monat konkrete Vorschläge für schnellere und unbürokratische Abschüsse nach Nutztierschäden vorgelegt. Das ist jetzt schon mehr, als die vorherigen Bundesregierungen zu diesem Thema insgesamt erreicht haben. Es ist erfreulich, dass auch einige unserer niedersächsischen Forderungen aufgegriffen wurden und daraus ein konkreter Vorschlag erarbeitet wurde, wie wir schnell dazu kommen, dass Länder in Regionen besser handeln können, die trotz gutem Herdenschutz hohe Nutztierschäden haben. Im letzten Plenum hatte ich bereits angekündigt, dass wir uns die Vorschläge genau anschauen und mit den anderen Ländern abstimmen werden, damit bei der nächsten Umweltministerkonferenz Ende November ein hoffentlich einstimmiger Beschluss als Einstieg in ein regional differenziertes Wolfsmanagement gefasst werden kann. Da ich keine hellseherischen Fähigkeiten habe und den konkreten Beschluss der UMK noch nicht kenne, können Ihre Fragen noch nicht abschließend beantwortet werden. Die konkrete Ausgestaltung der Vorschläge des Umweltministeriums befindet sich noch im laufenden Prozess. Es finden derzeit in Arbeitsgruppensitzungen sehr intensive Abstimmungsgespräche zwischen Bund und Ländern statt. Auch die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Bejagung von Wölfen nach einem Großtierriss zukünftig stattfinden kann, hängt von dem konkreten Beschluss der Umweltministerkonferenz ab. Ich komme zu Ihren Fragen: Zu Frage 1. Ich habe im Umweltausschuss gezeigt, wo es zurzeit hier Regionen – und Rudel – mit gehäuften Rissen von Nutztieren gibt. Wir setzen uns beim Bund dafür ein, dass die Länder ausreichend Spielräume bekommen, um diese Regionen, in denen ein einfacher und schneller Abschuss nach dem Modell der Bundesumweltministerin erlaubt wird, anhand fachlicher Kriterien selbst definieren zu können, um rechtssichere Abschüsse zu ermöglichen. Also, wir wollen da so viel wie möglich zum Schutz der Nutztierhalterinnen und -halter erreichen. Zu Frage 2, zum Herdenschutz bei Rindern und Pferden. Wir setzen uns dafür ein, dass auch bei der Frage des zumutbaren Herdenschutzes die bisherige Regelung in Niedersachsen beibehalten wird. Zu Frage 3. Die Frage nach den Auswirkungen für die jeweiligen örtlich betroffenen Jagdausübungsberechtigten kann ohne Vorliegen des konkreten Beschlusses nicht beantwortet werden. Es geht hier aber auch nicht um eine Verpflichtung zur Umsetzung von Abschüssen, wie es Ihre Fragestellung suggerieren könnte, sondern um das Ermöglichen von Abschüssen, die ja von vielen gewünscht werden. Ich habe jedenfalls gesehen, dass auch die Jägerschaft die Vorschläge von Steffi Lemke als Schritt in die richtige Richtung gesehen hat. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass viele Jägerinnen und Jäger freiwillig bereit sind, an der Umsetzung von staatlich genehmigten und geprüften Entnahmen teilzunehmen. Das wird sicherlich auch dann weiterhin der Fall sein. Abschließend kann ich sagen, dass die vom Bundesumweltministerium vorgelegten Vorschläge und insbesondere der Verzicht auf eine langwierige bürokratische Individualisierung durch Genproben in die richtige Richtung gehen. Sie ermöglichen schnelleres Handeln in den Regionen, wo es zu Nutztierschäden kommt. Ich danke für die konstruktiven Debatten, die wir in den letzten Wochen im Dialogforum Wolf zwischen Weidetierhaltung und Naturschutz hatten. Alle Seiten sagen zumindest, sie wollen eine pragmatische, eine schnelle, eine machbare und umsetzbare Lösung haben. Von daher zeigt sich, dass unser niedersächsischer Weg – darauf bin ich ein bisschen stolz; darauf können Sie auch alle gemeinsam stolz sein –, zwischen Weidetierhaltung und Naturschutz einen Ausgleich zu finden, richtig ist. Sicherlich wäre es schön gewesen, wenn sich der Bund ein bisschen früher bewegt hätte. Aber durch die Bewegung, die wir in Niedersachsen gemeinsam erreicht haben, hoffe ich sehr, dass wir jetzt möglichst einen übergreifenden Konsens unter den Umweltministerinnen und Umweltministern der Länder schaffen werden. Wir setzen uns als Land Niedersachsen jedenfalls federführend dafür ein. Ich hoffe, dass wir Ende November auch einen guten gemeinsamen Beschluss erreichen. Danke schön.

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Alfred Dannenberg AfD

Direktvermarktung und regionale Wertschöpfung stärken - zukunftsfähige Landwirtschaft für Niedersachsen

der AfD kommt vom Abgeordneten Dannenberg. Bitte schön! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hier liegt ein wohlfeiler Antrag auf dem Tisch. Regionalität und Transparenz, weniger Bürokratie, mehr Digitalisierung, mehr Wertschöpfung vor Ort und hofnahe Schlachtungen - klingt alles super. Doch bitte eine Verortung im Gesamtbild! Extra dafür habe ich mir auch eine Minute mehr genommen. Ich habe diesen Antrag mal mehreren Direktvermarktern aus der Landwirtschaft gezeigt. „Alfred, die Leute haben schlicht und einfach kein Geld mehr!“ Das war die häufigste Aussage. Leider. Denn die Erzeugnisse in einem Hofladen sind ganz überwiegend teurer als im Supermarkt. Grob über den Daumen gerechnet: 60 % der Konsumenten sind durch die allgemeine Teuerung ‑ ich nenne das auch „Grünflation“ ‑ finanziell so angespannt, dass sie gar nicht anders können, als beim Discounter zu kaufen. Bleiben 40 %. Von denen ist aber nur circa die Hälfte bereit, mehr für das Essen zu bezahlen als unbedingt nötig. Die Hälfte von 40 % sind 20 %. 20 % - das ist die potenzielle Größe der Nische, über die wir hier reden. Das Verbraucherverhalten gibt das so vor. Aber Sie wollen diese Nische ‑ Zitat aus Ihrem Antrag ‑ „in Zukunft zu einer tragfähigen Einkommensquelle der bäuerlichen Betriebe“ ausbauen. - Na super! Werte Kollegen, das lässt sich doch gar nicht beliebig ausdehnen. Seit einem Jahr bin ich jetzt hier im Landtag und erlebe die rot-grünen Ideen zur Landwirtschaft. Wissen Sie, was ich so irre finde? - SPD und Grüne scheinen tatsächlich an all das zu glauben, was sie hier auf den Tisch legen. Sie glauben an vermeintlich zahlreiche exotische Tiere in niedersächsischen Zirkussen, die es aber gar nicht gibt. Sie glauben an den florierenden Hanfanbau im ehemaligen Schweinestall - wenn die Spaltenböden oder Ferkel-Flatdecks nicht schon zum Kindergarten umgebaut sind. Sie glauben, dass die paar Euro Gebührensenkung für die Fleischbeschau in der kleinen Landschlachterei der Rettungsanker wären - als wenn es die überbordende Bürokratie, den schwindenden Kaufkraftverlust der Kunden und die gestiegenen Material- und Energiepreise nicht gäbe. SPD und Grüne glauben an die vermeintlich miese Erntebilanz in diesem Jahr, wo es, insgesamt betrachtet, aber doch eine gute Ernte war. Sie glauben an Weidezäune, die man nur noch ein bisschen höher bauen muss, dann halten sie aber auch wirklich die Wölfe ab - wenn Herdenschutzhunde dabei sind und nicht irgendwo ein Grashalm drankommt und den Strom ableitet. Ach ja, und ein Untergrabeschutz muss auch noch da sein, aber dann funktioniert das ganz bestimmt! Genug der Beispiele, an was Sie alles glauben! Die andere Möglichkeit ‑ jetzt kommt die andere Möglichkeit ‑ wäre ja, dass Sie nämlich nicht an all das glauben. Das wäre ja, dass Sie hier wissentlich Nischenprodukte auf den Tisch legen, um das Parlament mit Nebensächlichkeiten und Schattenboxen zu beschäftigen, während über die großen Linien, die geschehen in diesem Hohen Hause, gar nicht debattiert wird. „Alfred, die sollen nicht noch mehr in die Marktprozesse eingreifen!“ Das war die zweithäufigste Aussage, die ich zu hören bekam. Den Markt herzustellen, ist aber das Einzige, was funktioniert. Künstliche Eingriffe erzeugen sofort mehr Bürokratie und bergen großes Risiko von Verwerfungen. Dauerhaft gegen den Markt anzuproduzieren, endet in einer Subventionsorgie und kann skurrile Folgen haben wie E‑Autos, deren Nachfrage aber stottert, oder Windkraftanlagen, die bei Dunkelflaute stillstehen, oder eben die 110 t Biodinkel aus der letztjährigen Ernte, die ein Kumpel von mir noch liegen hatte. Davon habe ich im Frühjahr schon mal erzählt. Er wurde das nicht los, weil der viel gehypte Biomarkt wegen der gesunkenen Kaufkraft ‑ Stichwort „Grünflation“ ‑ zusammengebrochen ist. Wissen Sie, was der mit seinem Biodinkel vor ein paar Tagen gemacht hat? - Mit dem Miststreuer auf dem Acker verteilt! Ich lasse das mal so wirken. Herr Kollege Dannenberg, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage. Nein, keine Zwischenfrage. Ich möchte gerne fortfahren. „Alfred, die sollen mir jetzt nicht auch noch meine Nische kaputtmachen!“ Ja, auch das bekam ich zu hören von einem Landwirt und Direktvermarkter, dem ich diesen Antrag zeigte. Sein Credo: Der Markt in der Nische ist begrenzt. Die Betriebe, die da jetzt drin sind, haben sich das erarbeitet. Werden jetzt aber mit künstlichem Geld weitere Erzeuger in diese Nische gedrängt, steigt der Konkurrenzdruck. Und das macht am Ende alle in der Nische kaputt. Nur, dass wir uns richtig verstehen: Ich möchte nicht dem Lebensmitteleinzelhandel und seinem fragwürdigen Verhalten gegenüber den Urproduzenten das Wort reden, keinesfalls. Aber wenn Sie wirklich etwas für unsere Landwirte tun wollen, insbesondere auch für diejenigen, die das Essen für die übrigen 80 % der Konsumenten produzieren, die nicht beim Direktvermarkter einkaufen werden, dann kümmern Sie sich endlich mal um die großen Linien! Jetzt gucke ich Herrn Güldner an, der eben sagte: Das sagen Sie bei jedem Thema. - Daran, Herr Güldner, erkennt man übrigens eine themenferne Person. Oder Herrn Domeier, der fragte: Was soll man denn machen? - Ich sage es Ihnen: Energiekosten runter, Inflation eindämmen, „rote Gebiete“ und Moorvernässungen auf den Prüfstand, keine 4 % Zwangsstilllegung. Das können Sie alles sofort machen. Weniger Bürokratie, Schluss mit Bauernbashing, kein Pflanzenschutzmittelverbot in Schutzgebieten, aktives Wolfsmanagement, Schutz unserer heimischen Bauern vor Billigimporten fragwürdiger Qualität. Ist das nichts? Dann können Sie tatsächlich drüberschreiben: Regionale Wertschöpfung stärken, zukunftsfähige Landwirtschaft in Niedersachsen. Mein letzter Satz: Mit der AfD in Regierungsverantwortung wäre das übrigens längst Regierungshandeln!

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Delia Klages AfD

Kommunale Straßen und Radwege in Gefahr: Rot-Grüne Bremse für den Infrastrukturausbau lösen!

Ja, so kann es manchmal gehen, nicht wahr? - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich sehe die Infrastruktur der Radwege nicht ausgebremst. Bei den kommunalen Straßen muss ich Ihnen allerdings recht geben. Diese sind in einem katastrophalen Zustand, und ich habe auch wenig Hoffnung, dass sich das in absehbarer Zeit deutlich ändern wird. Ich will Ihnen stellvertretend mal die Situation in meinem Landkreis schildern. Seit 20 Jahren bastelt dort die rot-grüne Mehrheitsgruppe an der Umsetzung eines Radwegebedarfsplans. Ich selber habe für den Ausbau eines Radweges ein ca. 50 m langes Grundstücksteil zur Verfügung gestellt. Und seitdem führt ein Radweg direkt an meinem Grundstück vorbei - auf ganzer Breite. Die Anzahl der Radfahrer kann ich aber in der Regel an einer Hand abzählen - und das nicht an einem Tag, sondern in der Woche. Allein die Kosten des Radweges an der Kreisstraße 13 zwischen Hagenohsen und Hastenbeck wurden mit rund 830 000 Euro beziffert - viel Geld für einen Radweg, auf dem auch nicht viel los ist. Auf der Website des Fachministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung heißt es: „Mit dem Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG) können auf kommunaler Ebene der Neubau oder verkehrsgerechte Ausbau von verkehrswichtigen Straßen einschließlich Ortsdurchfahrten und Brücken sowie Radwege finanziell unterstützt werden. Beim verkehrsgerechten Ausbau steht vor allem die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer im Fokus.“ Und da frage ich mich doch, wieso ausgerechnet Fußgänger und Radfahrer an erster Stelle stehen. Warum wird das nicht gleichberechtigt behandelt? Bis in den nächsten Ort sind es bei mir 6 km, bis in die Kreisstadt 11 km. Was meinen Sie, wie viele Fußgänger da wohl unterwegs sind? Ich will es Ihnen gerne verraten: null. Warum wird eigentlich nicht mit Nachdruck an der Verkehrssicherheit für Autofahrer und gerne auch an der Verkehrssicherheit für Motorradfahrer gearbeitet? Die Straßen befinden sich vielerorts in katastrophalem Zustand. Und anstatt die Schäden zu beseitigen, werden oft nur noch Warnschilder aufgestellt: Straßenschäden - 70 km/h. Das ist ja gar nichts Besonderes mehr. 30 km/h - und die Schlaglöcher sind deutlich größer und tiefer. Und zuletzt hier im Umland von Hannover gesehen: Geschwindigkeitsbegrenzung auf 10 km/h. - Mit der Leerlaufdrehzahl meines Pkw läuft der Wagen mit 20 km/h. Der einzige Grund, den ich sehe, warum man solche Verkehrsschilder aufstellt, ist, dass man bei Geschwindigkeitsüberschreitungen die leeren Kassen der Kommunen füllen kann. Modernes Raubrittertum - das könnten böse Zungen behaupten, denn die Kommunen sind einfach sowas von pleite. Laut Landesrechnungshof ist die Verschuldung der Kommunen 2022 auf 13,9 Milliarden Euro angewachsen, und das trotz Rekordeinnahmen. 20,6 Milliarden Euro beträgt der Investitionsstau: marode Schulen, heruntergekommene Verwaltungsgebäude und kaputte Infrastruktur wie Straßen und Brücken. Lkw fahren meist irre Umwege, nur wegen dieser maroden Brücken. Und die Transportkosten explodieren, und nebenbei werden Tausende von Tonnen von zusätzlichem CO2 produziert. Das nur mal so am Rande, liebe Grüne. Die Kommunen haben schlichtweg nicht das Geld für marode Infrastruktur. Jahrzehntelang wurde diese vernachlässigt. Sie haben Geld in völlig irre Projekte gesteckt: als Beispiel der Wolfskrankenwagen für verunfallte Wölfe, die Kosten etwa 12 000 Euro. Und übrigens: Er kam noch nicht ein einziges Mal zum Einsatz, denn die Tiere verendeten bereits am Unfallort. Diese und andere Lachnummern finden Sie auf „www.schwarzbuch.de“ über Steuerverschwendung. Also, ich bitte Sie: Tun Sie endlich das, wofür Sie die Verantwortung tragen. Sorgen Sie dafür, dass die Infrastruktur die Mittel erhält, damit diese maroden Straßen in unserem Land der Vergangenheit angehören. Vielen Dank. Vielen Dank. - Für die SPD-Fraktion hat jetzt Frau Abgeordnete

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Olaf Lies SPD

Kommunale Straßen und Radwege in Gefahr: Rot-Grüne Bremse für den Infrastrukturausbau lösen!

Das bedeutet, wir brauchen 15 Millionen Euro mehr. Weil wir aber ‑ das ist die Botschaft, die ich gesendet habe ‑ diese 15 Millionen Euro mehr in diesem Haushalt noch nicht abbilden konnten, haben wir diese Gesetzesvorlage der Veränderung von 50:50 auf 60:40 zunächst einmal auf Eis gelegt. Damit wird es auch nicht zur Mittelumschichtung kommen, sondern es bleibt bei 50:50 und bei 75 Millionen. Ich habe im Haushaltsausschuss ‑ vielleicht nicht im Detail, aber zumindest in der Beschreibung ‑ auch schon deutlich gemacht: Wir werden kein ‑ ‑ ‑ - Nicht im Detail. Das ist völlig richtig. - Ja, gern. Das ist ja kein Problem. Deshalb haben wir die Aktuelle Stunde, und ich kann es noch einmal erklären. Ich glaube nur, dass ich an anderer Stelle ‑ ‑ ‑ Herr Minister Lies, Herr Thiele, wir sind jetzt nicht im Dialogforum. Minister Lies hat angekündigt, auf die Frage zu antworten, Ausführungen dazu zu machen. Das tut er. Wenn jetzt wieder Zwischenfragen und Dialoge entstehen, schließen Sie einen Teil des Plenums aus. Ich bitte, dass sich alle an die Verfahrensregeln halten. Der Minister hat versucht, es klarzustellen. Bitte schön! Vielen Dank. - Ich habe es als Nachfrage aufgefasst, und die ist ja auch berechtigt, damit wir uns verstehen. Also noch einmal: Wenn es diese zusätzlichen Mittel gibt, sodass wir beim kommunalen Straßen- und Radwegebau nicht kürzen müssen, kommt es zu der Veränderung des Prozentsatzes. Sonst kann es nicht dazu kommen. Deswegen wird die Gesetzesänderung im Moment nicht fortgeführt. Wir sehen ja auch: Es ist nicht Teil der Beschlussfassung. Warum ist das so? Weil wir die Mittel tatsächlich für den kommunalen Straßen- und Radwegebau brauchen, weil wir in den letzten Jahren dafür gesorgt haben, dass es inzwischen mehr Radwegeausbau gibt, wozu diese 75 Millionen Euro einen großen Beitrag leisten, und dass wir genau mit diesem Weg auch weitermachen. Ich will zum Radwegebau, weil er genannt worden ist, noch sagen: Wir sind beim Radwegebau inzwischen in einer Situation, in der wir Gott sei Dank mit unterschiedlichen Programmen arbeiten können.

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Christian Calderone CDU

Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Freistaat Thüringen über die Übertragung der Zuständigkeit in Staatsschutz-Strafsachen

Zwischenfrage des Kollegen Calderone zulassen wollen. Bitte schön! Herzlichen Dank, Frau Ministerin, für das Zulassen der Zwischenfrage. Kollegin Camuz hat eben gesagt, dass dieser eine Staatsvertrag ausreicht, um die Bundesgelder zu ermöglichen. Sie haben jetzt ausgeführt, dass Sie nicht wissen, ob er ausreicht. Wie ist die Sachlage? Sehr geehrter Herr Kollege Calderone, erst einmal vielen Dank für die

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Björn Meyer SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrtes Kollegium! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Bediensteten unseres Landes leisten wichtige Arbeit. Sie tragen beispielsweise die Verantwortung für die Ausbildung an den Schulen und Universitäten oder für die Aufrechterhaltung unseres Rechtsstaats. Sie übernehmen infrastrukturelle Aufgaben, von denen die Menschen in unserem Land profitieren. Dennoch erfahren sie nicht immer die notwendige Wertschätzung, die ihrer Arbeit angemessen wäre. Daher halte ich es für ein richtiges Signal, vorerst den 150 000 Beamtinnen und Beamten sowie den Richterinnen und Richtern unseres Landes zu sagen: Wir möchten euch etwas bieten. Ihr seid wichtig. Das Angebot eines Dienstradleasings ist eine von vielen Möglichkeiten dafür. Das Dienstradleasing hat zudem noch weitere Vorteile; wir haben bereits über CO2-Einsparungen gesprochen. Gerade in Anbetracht des Klimawandels ist es sinnvoll, den Zugang zu umweltfreundlicher Mobilität steuerlich zu bevorteilen. Dabei ist es übrigens nicht so, dass nur Menschen in der Stadt von diesem Angebot profitieren. Ich habe schon in der letzten Sitzung zu diesem Thema aus meinem eher ländlichen Wahlkreis berichtet. Auch dort wird sehr gerne und viel Fahrrad gefahren. Als Mitglied des Tourismusunterausschusses weise ich übrigens gerne noch einmal darauf hin, dass wir im Ammerland sehr schöne Fahrradwege haben, zum Beispiel die 164 km lange Ammerlandroute. Die kann ich für Ihren nächsten Urlaub sehr empfehlen. Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben zur Anpassung des Besoldungsgesetzes aber auch kritische Stimmen gehört. Wir haben gerade den Einwand gehört, dass sie in dieser Form nur für die Beamtinnen und Beamten des Landes gilt. Stimmt! Das Ziel muss sein, diese steuerlichen Vorteile allen Beschäftigten zur Verfügung zu stellen. Allerdings können wir heute nur über die Besoldung entscheiden. Die Tarifbeschäftigten müssen das in ihre Tarifverhandlungen, die jetzt gerade anstehen, mitaufnehmen. Sollten wir nun also deswegen nicht für das Dienstradleasing stimmen? - Nein! Eine positive Entscheidung heute hätte in Anbetracht der anstehenden Tarifverhandlungen sicherlich eine Signalwirkung. Wenn es nicht möglich sein sollte, das in den Tarifverhandlungen umzusetzen: Das Land Baden-Württemberg hat zum Beispiel extra einen Bezirkstarifvertrag dafür umgesetzt. Das wäre eine weitere Möglichkeit, das auch den Tarifbeschäftigten zugutekommen zu lassen. Ein weiterer Einwand: Baut bitte erst mal die Fahrradinfrastruktur aus! - Klar, wichtiger Hinweis; denn schließlich soll das Fahrradfahren nicht an beschädigten oder fehlenden Radwegen scheitern. Das kann aber kein Grund sein, das Dienstradleasing abzulehnen. Vielmehr sollte es sich um ein „Ja, und“ handeln: Ja, wir möchten Dienstradleasing, und wir möchten den Ausbau der Fahrradinfrastruktur. Als Beispiel: Wir bei uns im Ammerland sind ganz aktuell dabei, eine Fahrradstraße fertigzustellen. 11 km von Bad Zwischenahn nach Oldenburg. Das ist für die Job-Pendler wichtig, aber natürlich auch für den Tourismus attraktiv. Nächster Einwand: Der bürokratische Aufwand des Dienstrades bereitet einigen unserer Abgeordneten in diesem Hause noch Sorgen. - Dazu möchte ich darauf hinweisen, dass große Firmen und viele öffentliche Arbeitgeber wie zum Beispiel das Land Baden-Württemberg das einfach schon anbieten. Es geht also. Wir müssen das Rad also nicht neu erfinden. Außerdem verfügt das Land Niedersachsen über eine hervorragende Verwaltung, der ich eine pragmatische Umsetzung eines solchen Leasing-Angebots mit all seinen Feinheiten zutraue. Aber bevor wir uns mit den Details der Umsetzung beschäftigen, müssen wir das Fahrradleasing grundsätzlich beschließen. Wir müssen uns nicht den Kopf über Spezifika von Versicherungen und Reparaturen zerbrechen, bevor wir entscheiden, ob wir dieses Angebot schaffen möchten. Diese Entscheidung zu treffen, ist Aufgabe des Parlaments. Sehr geehrte Damen und Herren, ich denke, dass ich größtenteils offene Türen einrenne, wenn ich Ihnen die Vorteile des Dienstradleasings näherbringe. Der Deutsche Gewerkschaftsbund zum Beispiel hat in seiner Stellungnahme das Dienstradleasing grundsätzlich begrüßt. Wir haben gerade von Herrn Seebeck gehört, auch die Stellungnahmen aller anderen öffentlich Angehörten fielen grundsätzlich positiv aus. Die genannten Bedenken zum Dienstradleasing waren vorwiegend auf die Fragen, wie das Ganze denn umgesetzt wird, gerichtet. Bedenken wie die Frage, ob ein E‑Bike an der Dienststelle geladen werden darf oder nicht, sind wichtig, aber sie müssen nicht hier und heute von uns gelöst werden. Die Frage, ob das Dienstradleasing sinnvoll ist, stellt sich nicht. Wir haben die Möglichkeit, den Beamtinnen und Beamten des Landes Niedersachsen ein Stück mehr verdiente Wertschätzung entgegenzubringen und gleichzeitig ein Angebot für nachhaltigere und gesündere Mobilität zu schaffen. Außerdem können wir die Attraktivität des Landes Niedersachsen als größter Arbeitgeber des Landes steigern, ohne dabei erhebliche Mehrkosten für das Land zu verursachen. Meine Damen und Herren, es war selten so einfach, eine richtige Entscheidung zu treffen. Lassen Sie es uns einfach machen! Dankschön.

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Jens Nacke CDU

Mitteilungen der Präsidentin

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch von meiner Seite noch einmal einen guten Morgen! Nachdem wir heute Morgen eine sehr würdevolle Gedenkstunde in diesem Hause erlebt haben, wollen wir nun in die für heute geplante Tagesordnung einsteigen. Deswegen eröffne ich die 25. Sitzung im 11. Tagungsabschnitt des Niedersächsischen Landtages der 19. Wahlperiode. Tagesordnungspunkt 18: Mitteilungen der Präsidentin Ich stelle die Beschlussfähigkeit des Hauses fest. Wir beginnen die heutige Sitzung mit Tagesordnungspunkt 19; das ist die Beratung des Entschließungsantrages „Jüdisches Leben in Niedersachsen schützen - Antisemitismus konsequent vorbeugen und bekämpfen!“, zu dem inzwischen ein gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorliegt. Im Rahmen der anschließenden Aktuellen Stunde behandeln wir zunächst den gestern unter Tagesordnungspunkt 4 a) zurückgestellten Antrag der Fraktion der CDU zur Aktuellen Stunde. Im Rahmen des Tagesordnungspunktes „Dringliche Anfragen“ behandeln wir heute nur die Anfrage der Fraktion der AfD. Die Dringliche Anfrage der Fraktion der CDU soll morgen nach der Fragestunde aufgerufen werden, und die Dringliche Anfrage der Fraktion der SPD wurde, wie Sie der Drucksache 19/2799 entnehmen konnten, zurückgezogen. Anschließend setzen wir die Beratungen in der Reihenfolge der Tagesordnung fort. Ich weise noch einmal darauf hin, dass die Sitzung aufgrund einer Veranstaltung anlässlich des heutigen Tages in Lüneburg gegen 17 Uhr enden wird. Die Parlamentarische Vereinigung ‑ auch darauf darf ich an dieser Stelle hinweisen ‑ lädt Sie für heute, 13 Uhr, zur Mitgliederversammlung in das Forum des Landtages im Erweiterungsgebäude ein. Geplant sind ein Vortrag von und eine Diskussion mit Belit Onay, dem Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Hannover, zum Thema Verkehrspolitik. Die Parlamentarische Vereinigung freut sich über Ihre Teilnahme. Die mir zugegangenen Entschuldigungen trägt nunmehr der Schriftführer Kollege Miesner vor. Bitte schön! Auch von meiner Seite einen schönen guten Tag! Entschuldigt haben sich heute von der Landesregierung Herr Minister Heere, Herr Minister Mohrs ab 17 Uhr, Frau Ministerin Dr. Wahlmann und Frau Ministerin Hamburg von 11.45 Uhr bis 13.30 Uhr. Weiter haben sich entschuldigt von der SPD-Fraktion Herr Klein ab 15.30 Uhr, Herr Politze und Frau Tippelt, von der CDU-Fraktion Frau Hopmann, von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Grashorn und Herr Leddin sowie von der AfD-Fraktion Herr Lilienthal von 10.30 Uhr bis 11.45 Uhr. Danke schön. Vielen Dank, Herr Kollege Miesner.

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Lena Nzume GRÜNE

Berufsorientierung an allgemeinbildenden Schulen ausbauen

Ich habe Zeit gewonnen, das ist ja toll! Wie gesagt, die Weitergabe gibt es in Oldenburg. Ich lade wirklich den Kultusausschuss ein, nach Oldenburg zu kommen, um sich alles anzuschauen. Aber ich finde wirklich die Idee des Freiräume-Prozesses total gut, und hätte an der Stelle auch noch die Idee, ob wir nicht eine Vier-Tage-Woche einführen können, um einen Tag in der Woche Berufsorientierung oder andere Dinge zu ermöglichen. Das wäre doch total gut. Ich freue mich an der Stelle auf die Diskussionen. Ich finde aber, wir sollten nicht nur den Blick auf die Gymnasialschüler*innen und die Abiturienten lenken; denn die Hälfte der Abiturienten beginnt mittlerweile eine duale Berufsausbildung. Wichtiger ist doch, dass wir uns mit denjenigen beschäftigen, die keinen Abschluss haben oder nur einen geringen Abschluss. Genau deswegen ‑ und das ist mein letzter Satz ‑ finde ich die Einführung der geplanten Ausbildungsgarantie, die jetzt auf der Bundesebene angestoßen wird, total richtig und sehe dies als Schritt in die richtige Richtung. Dankeschön.

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Wiebke Osigus SPD

Mehrwert und Mehrkosten des Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung

Frau Ministerin Osigus wird auch diese Frage gerne beantworten. Bitte schön, Frau Ministerin! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Anbetracht dessen, dass ich in der Tat nicht minütlich weiß, wann ich wo gewesen bin, liefere ich die Antwort auf diese Frage nach.

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Djenabou Diallo-Hartmann GRÜNE

Schlepperei im Mittelmeer durch sofortige Einstellung jeglicher finanziellen Unterstützung von Schleusern und die unmittelbare Rückführung auf dem Mittelmeer aufgegriffener Migranten beenden!

Frau Hartmann, Sie dürfen antworten. Vielen Dank, Frau Präsidentin. Keiner wird Ihnen hier in diesem Parlament abnehmen und glauben, dass Ihnen irgendetwas auf irgendeine Art und Weise, wenn es um Menschen anderer Herkunft oder anderer Religion oder darüber hinaus geht, leidtut; denn das stimmt nicht. Denn sonst würden Sie solch einen menschenverachtenden Antrag nicht einbringen. Moment, Frau Hartmann! Ich bin jetzt dran, und jetzt hören Sie mal bitte gut zu! Frau Hartmann! Ich wollte noch einmal erläutern--- Frau Hartmann! Ja, Frau Präsidentin. Verzeihung! Bitte beruhigen Sie sich! Ja, bin ich. Wir beruhigen uns alle. Und jetzt werden Sie bitte--- Wollen Sie hier irgendjemanden kritisieren? Was dann folgt, wissen Sie, glaube ich. Bitte schön, Frau Hartmann! Beruhigen Sie sich, und antworten Sie auf die Kurzintervention. Vielen Dank, Frau Präsidentin. Wie gesagt, wir glauben Ihnen das, was Sie sagen, nicht. Sonst würden Sie hier nicht solch einen Antrag einbringen. Langsam wird es auch total langweilig, weil Sie keine Inhalte und keine Themen haben, die konstruktiv sind. Was Sie hier einbringen, bringt weder der Gesellschaft noch darüber hinaus etwas. Sie hetzen nur gegen Menschen. Das ist das, was Sie können. Sie haben keine Lösungsansätze, sondern Sie spalten. Sie verachten Menschen und Menschenwürde. Diese Seenotrettung--- Jetzt bin ich dran! Ich habe Ihnen ja auch zugehört. Also müssen Sie mir auch zuhören. Die Kirchen sind diejenigen, die sogar Seenotrettung betreiben. Ich finde es schade, dass der Rechtsstaat sich da herausgezogen hat und diese Verantwortung nicht übernimmt. Das machen die Kirchen sogar. Und was sagen Sie dazu? Sind Sie auch für die Nächstenliebe? Sind Sie auch christlich unterwegs? Das behaupten Sie ja. Solch ein Antrag ist eben unchristlich. Vielen Dank.

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Ulrich Watermann SPD

Schlepperei im Mittelmeer durch sofortige Einstellung jeglicher finanziellen Unterstützung von Schleusern und die unmittelbare Rückführung auf dem Mittelmeer aufgegriffener Migranten beenden!

sodass wir uns hier sortieren konnten. Bitte schön, Sie haben das Wort! Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Natürlich nehme ich Rücksicht darauf, wenn ein Wechsel der Sitzungsleitung stattfindet. Das bietet ja vielleicht auch die nötige Ruhe, dass man noch einmal über das nachdenken kann, was man gerade erlebt hat. Ich gehöre diesem Parlament wohl – zusammen mit einigen wenigen anderen – am längsten an. Ich kann mich an keine Zeit erinnern, in der ich mich nach einer Plenarwoche so geschämt hätte, diesem Landtag anzugehören. Meine sehr verehrten Damen und Herren, man kann ganz unterschiedlicher Auffassung sein, wie man bestimmte Dinge im Leben regelt oder wie man zu ihnen steht. Das Menschenrecht und die Not von Menschen so zum Instrument zu machen, finde ich aber abscheulich. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir reden über Menschen, die in ihren Heimatländern in Not sind und die aus dieser Not heraus Wege suchen, um in einen Schutzraum zu kommen. Und wir reden über Menschen, die anderen helfen, wenn sie in Not geraten sind. Das geschieht übrigens vielfach. Das geschieht, wenn man Menschen aus Seenot rettet. Das geschieht aber auch, wenn Menschen durch andere Unglücke in Not geraten und wir Geld sammeln, um ihnen zu helfen. Ich würde nie auf die Idee kommen, das zu einem Instrument zu machen – in der Art, wie es in diesem Antrag vorkommt. Ich weiß gar nicht, wie man dazu kommen kann, so menschenverachtend und so hassend zu sein, so etwas zu tun. Ich weiß nicht, wo Sie im Leben falsch abgebogen sind, Herr Kollege. Ich weiß auch nicht, ob man sich wohlfühlt, wenn man sich morgens im Spiegel anguckt, nachdem man hier solche Reden gehalten hat. Wissen Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, man kann der Meinung sein, dass man eine andere Asylpolitik will. Man kann der Meinung sein, dass man das nicht richtig findet. Aber man kann sich niemals auf Kosten von Menschenleben und Leuten, die Menschenleben retten, hier so darstellen. Das geht nicht! Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie müssen hier nicht nur Ihre Reden filmen lassen, Sie müssen sie ab und zu auch anhören und sie vielleicht auch noch verstehen. So viel Hass und so viel Menschenverachtung auf einmal sind fast unmöglich. Da können Sie auch gerne eine Kurzintervention machen. Von mir bekommen Sie dazu nicht mal eine Antwort. Sie sind Menschenverachter und Leute, die dieser Demokratie schaden! Vielen Dank.

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Lukas Reinken CDU

Chancengerechtigkeit durch Erwachsenenbildung sichern - Umsatzsteuerbefreiung erhalten

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Erwachsenenbildung in Niedersachsen ist das Rückgrat für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Die Einrichtungen der Erwachsenenbildung sind ein elementarer Bestandteil unserer vielfältigen Bildungslandschaft. Sie leisten eine unverzichtbare Arbeit in der Verzahnung von Bildungsangeboten und kulturellen Veranstaltungen. Frau Schülke, wenn Sie sagen, die Erwachsenenbildung ist "Steuerverschwendung par excellence", dann zeigt das wirklich Ihre Gesinnung. Es ist doch klar, kaum eine andere Institution geht so viele gesellschaftliche Herausforderungen aktiv an wie die Erwachsenenbildung. So steht die Erwachsenenbildung beispielhaft für die Berufsqualifikation, eine Maßnahme gegen den Fachkräftemangel und für die Chancengleichheit in unserer Bildung. Sie steht für die Programme der Integration, damit insbesondere Menschen mit Fluchterfahrung bei uns ankommen können und mit unserer Sprache, unserer Kultur und unserer Gesellschaft vertraut werden. Nur so kann Integration gelingen. Man denke auch an den Einsatz vieler Erwachsenenbildungseinrichtungen für die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen, ob im Schulalltag als Schulbegleiter oder durch spezielle Kursangebote. Auch in der Selbstverwirklichung und in der Entfaltung von Talenten spielen unsere Einrichtungen der Erwachsenenbildung eine ganz besondere Rolle. Wer also ein neues Hobby entdecken möchte, eine neue Sprache lernen oder Gleichgesinnte treffen möchte, der findet in den Volkshochschulen, in den Heimvolkshochschulen und den Angeboten der Landeseinrichtungen passende Angebote. Meine Damen und Herren, mir ist es ganz besonders wichtig zu sagen, insbesondere im ländlichen Raum wird durch die Erwachsenenbildung auch eine Daseinsvorsorge an Bildung und Kultur erreicht, die wir unbedingt erhalten und pflegen müssen. Natürlich ist ein wichtiges Instrument für die Arbeit der Erwachsenenbildung die Umsatzsteuerbefreiung für ihre Kurse und Seminare, denn so können die Kosten für die Teilnehmer gering gehalten werden. Das funktioniert insbesondere für die Menschen, die dann erreicht werden und die sich sonst manche Bildungsangebote eben nicht leisten könnten. Deswegen ist es richtig, dass der Bund das Umsatzsteuerrecht europarechtskonform ausgestaltet, damit diese Befreiung auch künftig bestehen bleibt. Meine Damen und Herren, Sie wollen dazu in Ihrem Antrag den Bund auffordern. Wir sollen einen Beschluss dazu fassen, damit er aktiv wird. Das ist geschenkt. Aber die Stärkung der Erwachsenenbildung geht eben noch so viel weiter. Was kann denn die Landesregierung eigentlich noch tun, um die Erwachsenenbildung wirkungsvoll zu stärken? Im Koalitionsvertrag wollen Sie zum Beispiel den Ausbau von Integrationsangeboten und Sprachkursen. Ich sage: Fangen Sie gern damit an. Im Haushalt findet sich kein Ausbau der Sprachkurse wieder. Im Gegenteil. Sie wollen eine Anpassung der Fördermodalitäten für digitale Seminare und offene Workshops. Ich sage: Fangen Sie gern damit an. Bisher haben Sie noch nichts auf den Weg gebracht. Sie wollen auch eine Verstetigung des Aufwuchses der Finanzhilfe für die Erwachsenenbildung. Ich sage: Fangen Sie gern damit an. Im Haushalt ist dazu Fehlanzeige. Unter dem letzten Minister, Björn Thümler, konnten wir zumindest die Mittel über die Politische Liste Jahr für Jahr steigern. Herr Minister, wir werden ganz genau schauen, wie viel Ihnen die Erwachsenenbildung wert ist. Meine Damen und Herren, die Erwachsenenbildung kann auch in anderen Bereichen ein Anker für uns sein; denn dort wird, das wissen alle, die damit zu tun haben, sehr flexibel gearbeitet, und neue Herausforderungen werden angepackt. Das Thema "lebenslanges Lernen" zum Beispiel braucht endlich eine Institution, die diese Aufgabe übernehmen kann – vernetzt, digital und flächendeckend in unserem Land verfügbar. Lassen Sie uns dazu gerne zügig ein Konzept entwickeln. Auch die aufsuchende Erwachsenenbildung wollen wir gerne etablieren, damit wir insbesondere in den Quartieren die Menschen erreichen können, die bisher noch keinen Zugang zum Angebot der Erwachsenenbildung hatten. Auch das ist ein Punkt, ein wichtiger Punkt für mehr gesellschaftlichen Zusammenhalt. Meine Damen und Herren, die Aufgaben sind klar. Die Chancen sind vielfältig. Unsere Motivation ist groß. Bei Ihnen lasse ich mich davon auch noch überzeugen. Wenn ich aus meinem Wahlkreisbüro in Friesoythe blicke, dann schaue ich derzeit auf eine Baustelle. Direkt gegenüber baut das Katholische Bildungswerk eine Einrichtung der Katholischen Erwachsenenbildung, ein neues Begegnungs- und Bildungshaus, um die Angebote auszuweiten und noch zentraler noch mehr Leute erreichen zu können. Ich kann Ihnen sagen, ich freue mich sehr auf meine neuen Nachbarn, denn dieser Bau für die Erwachsenenbildung zeigt, die Erwachsenenbildung ist optimistisch für die Zukunft. Sie blickt mit Zuversicht in die Zukunft, und sie hat Ideen und Pläne für die nächsten Jahre. Ich lade uns alle ein: Lassen Sie uns tatkräftig diese Pläne unterstützen. Legen Sie los! Herzlichen Dank.

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Jürgen Pastewsky AfD

Steuerprognose und Gastronomie: Will die Landesregierung die dauerhafte Mehrwertsteuersenkung?

damit die letzte stellt wieder Herr Pastewsky. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wie groß ist der Saldo zwischen den neueröffneten und den geschlossenen Gastronomiebetrieben in Niedersachsen seit 2019?

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Grant Hendrik Tonne SPD

Regierungserklärung zum Thema Migration mit dem Titel "Humanität und Ordnung"

Asylbewerbern gibt, oder ob Sie die Beschränkung des Transfers über die Geldkarte infrage stellen. Herzlichen Dank. Wenn das missverständlich war, will ich das gerne klären; denn auch zur einheitlichen Bezahlkarte ist vorhin sehr klar ausgedrückt worden, dass die Anreize für Transferleistungen damit eben nicht mehr auf die Beine gestellt werden sollen. Insofern ist das genau das, was Ministerpräsident Stephan Weil eingangs gesagt hat. Wenn da ein Missverständnis entstanden sein sollte, will ich das gerne ausräumen, wir haben da nämlich keines! Wenn das ein Missverständnis bei Herrn Thiele war, will ich auch dem gerne abhelfen. Meine Damen und Herren, neben den Fragen von Finanzen, von Arbeit, von Rückführung ist als letztes Thema

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Thorsten Paul Moriße AfD

Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Freistaat Thüringen über die Übertragung der Zuständigkeit in Staatsschutz-Strafsachen

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zusammenarbeit und Kooperationen sowie die damit entstehenden Synergieeffekte sind immer als positiv zu bewerten. Doch warum kommt es zu diesem Schritt? Müssen Bundesländer nicht immer bestrebt sein, möglichst viele Kompetenzen in der eigenen Hand zu halten? Sehen wir uns doch mal Ihre Begründung an. Dort steht, die Behandlung von Staatsschutzverfahren erfordert eine vertiefte Sachkunde, und ein reibungsloser Verfahrensablauf ist von immenser Bedeutung. - Wenn man solche Begründungen liest, könnte man doch schlussfolgern, dass die Verhältnisse in Staatsschutzverfahren oder in Staatsschutzstrafsachen im Moment nicht diesen Anforderungen entsprechen. Des Weiteren begründen Sie Ihren Antrag mit gestiegenen Anforderungen durch den islamistischen Terrorismus. Dies ist mal wieder ein Spiegelbild Ihrer Politik der offenen Grenzen, meine Damen und Herren. Kompetenzen müssen gebündelt werden, damit man in einem Hochsicherheitskomplex für 24,4 Millionen Euro aus Steuermitteln der Lage Herr werden kann. Kleinere Bundesländer wie das rot-rot-grüne Thüringen haben über solch komplexe Verfahren längst die Kontrolle verloren. Dies zeigt auch das von Ihnen angeführte Beispiel der anderen Bundesländer. Nun stehen Sie mal wieder vor den Scherben Ihrer eigenen Politik, meine Damen und Herren. Offene Grenzen, illegale Masseneinwanderungen, Clankriminalität und Islamismus wurden von Ihnen stets geduldet. Die Konsequenzen sind unter anderem eine Überlastung der Justiz bis hin zu besonders sensiblen Bereichen wie Staatsschutzverfahren. Wenn Sie wirklich ein einwandfrei funktionierendes Rechtssystem aufrechterhalten wollen, dann fordern Sie Ihre Genossen in Berlin auf, für sichere Grenzen und konsequente Abschiebungen zu sorgen, damit es gar nicht erst zu Staatsschutzverfahren kommt. Die Beratungen in den jeweiligen Ausschüssen haben nicht eindeutig überzeugt, meine Damen und Herren. Die AfD-Fraktion wird dieser Vorlage so nicht zustimmen und wird sich bei der Abstimmung enthalten. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

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Marcel Queckemeyer AfD

Moorbodenschutz gemeinsam mit den Menschen in Niedersachsen gestalten: Klima schützen - Wertschöpfung sichern - Akzeptanz bewahren

Sehr geehrter Herr Präsident! Geehrte Kollegen! Viele kennen das Moor aus Sagen, Spukgeschichten und Liedern. Eine Vielzahl von Geschichten rankt sich jahrhundertelang um Irrlichter und andere geheimnisvolle Phänomene. Die Wahrheit: Kinder sollten nicht zu weit ins Moor gehen. - Aber auch die zahlreichen Verfilmungen geben dem Moor etwas Sagenumwobenes und Geheimnisvolles: ein Ort, den man gerade in der Nacht meiden sollte. Gleichzeitig liegen fast 70 % der deutschen Hochmoore in Niedersachsen. In der heutigen Zeit wissen wir, dass unsere Moore ein Lebensraum vieler Tiere und Pflanzen sind wie zum Beispiel der Bergeidechse, des Birkhahns, des Goldregenpfeifers, aber auch Pflanzen wie der Glockenheide, der Zwergbirke oder des Sonnentaus. Außerdem sind sie auch wichtige Rastplätze für Zugvögel. Moorschutz impliziert generell überwiegend Komplementärbeziehungen zwischen Natur- und Artenschutz, tritt aber auch in Konkurrenz zur landwirtschaftlichen Nutzung von Mooren, die als Acker- und Grünland erfolgt. Den Landwirten, die aktuell auf Moorflächen wirtschaften, muss dementsprechend auch eine neue wirtschaftliche Perspektive geboten werden - aber nicht mit erneuerbaren Energien. Ein degradiertes Moor ‑ gleich, ob früher genutzt oder ungenutzt ‑ wiederherzustellen, ist eine schwierige Aufgabe, die nicht automatisch von Erfolg gekrönt ist. Deshalb ist als Erstes zu klären, welche Flächen, wie viele Hektar von den im Landesbesitz befindlichen Flächen, überhaupt geeignet sind, um eine Renaturierung durchführen zu können. Offensichtlich scheint vielen nicht klar zu sein, dass eine Moorrenaturierung mehrere Jahrzehnte dauert und keine Artensofortförderung ist. Bundesumweltministerin Lemke betonte im ARD-Magazin „Panorama“, dass die trockengelegten Flächen wieder nasser werden müssten. Damit die Landwirte in Zukunft aber auch auf nassen Böden Geld verdienen könnten, müssten neue nachhaltige Bewirtschaftungsformen geschaffen werden, heißt es in der Moorschutzstrategie der Bundesregierung. Dazu zählen zum Beispiel Photovoltaikanlagen auf wiedervernässten Flächen. Diese Moorschutzstrategie ist nicht unumstritten. Die Idee, den Landwirten als Kompensation für wirtschaftliche Verluste im Zuge der Wiedervernässung die Möglichkeit einer nachhaltigen Nutzung durch Photovoltaik einzuräumen, veranlasst zum Schmunzeln. Freiflächen-Photovoltaik- und Windkraftanlagen haben in Mooren definitiv nichts zu suchen. Aber darum geht es ja auch nicht in diesem Antrag. Sehr geehrte CDU, der Antrag enthält viele wertvolle Forderungen, die im Ausschuss mit Sicherheit breite Zustimmung finden werden - so zum Beispiel die Forderung, Wiedervernässungsmaßnahmen sollen ausschließlich auf Flächen im Eigentum der öffentlichen Hand realisiert werden. Wenn Sie es jetzt noch schaffen, den Antrag nicht als Versuch zu benutzen, die Grünen links bei der Klimahysterie zu überholen, kann ich mit vielen Forderungen konform gehen. Herr Dr. Schmädeke, meine Unterstützung im Ausschuss haben Sie. Danke.

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Olaf Lies SPD

Zukunft des Schienenpersonennahverkehrs in Niedersachsen: klimaneutral und kostengünstig?

Herr Minister Lies, bitte! Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Christ, wir haben sozusagen verbunden mit dieser Entscheidung eine sehr enge Abstimmung mit der Bahn. Stichwort: Strecke Oldenburg–Osnabrück. Wir haben Bedarf an zweigleisigen Abschnitten, damit Begegnungsverkehr entstehen kann, weil wir einen Halbstundentakt schaffen wollen. Wir haben Bedarf an "Oberleitungsinseln". Das ist der Beginn der Elektrifizierung, damit wir die Lademöglichkeiten haben. Wir setzen dann voraus, dass wir sehr zügig in die Vollelektrifizierung gehen. Zwei Dinge sind wichtig: Wir haben das Beschleunigungsgesetz der Bundesregierung. Diese Bundesregierung ist die erste, die es geschafft hat, das Thema Beschleunigung für die Infrastrukturmaßnahmen konsequent auf den Weg zu bringen. Wir waren noch nie so weit, das gilt auch dafür, erleichtert zügige Elektrifizierung umsetzen zu können. Unser Ziel ist, mit den Maßnahmen der Elektrifizierung schnell anzufangen und die Voraussetzungen zu schaffen. Das Ziel muss aber eine durchgängige Elektrifizierung sein, um im vollständigen klimaneutralen Betrieb und vor allem mit der gebotenen Leistungsfähigkeit den Halbstundentakt zu fahren, um möglichst viele Haltepunkte zu haben. Vielen Dank, Herr Minister Lies. Zu einer ersten Zusatzfrage für die

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Gerald Heere

Steuerprognose und Gastronomie: Will die Landesregierung die dauerhafte Mehrwertsteuersenkung?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Seebeck, ich habe zunächst den Fraktionen dafür zu danken, dass sie diesen TOP auf den heutigen Freitag verschoben haben, damit ich nach meiner Rückkehr von der Finanzministerkonferenz in Brüssel hier persönlich antworten kann, was ich sehr gerne tue. Lassen Sie mich eines noch einmal ganz klar sagen: Die Gastronomiebranche in Niedersachsen hat unbestritten einen sehr hohen Wert - für die Wirtschaft, wegen der Arbeitsplätze, aber auch für unsere Gesellschaft. In Anerkennung dieser besonderen Bedeutung wurde die Gastronomie während der Pandemie wie keine andere Branche mit Landesmitteln unterstützt. Ich bin ‑ darauf darf ich verweisen ‑ in meiner Rede im letzten Plenum, als wir zum gleichen Thema debattiert haben, näher darauf eingegangen. Unbestritten ist auch, dass unsere Gastronominnen und Gastronomen in den vergangenen Jahren mit enormen Herausforderungen zu kämpfen hatten und dass sie aufgrund der gestiegenen Energie- und Lebensmittelpreise auch weiterhin unter großem Druck stehen. Die wirtschaftliche Lage ist alles andere als einfach. Dies gilt aber nicht nur für die Gastronomie. Sie alle wissen: Die deutsche Wirtschaft leidet insgesamt unter den von Ihnen genannten und uns allen bekannten Problemen. Dies gilt für inflations- und krisenbedingte Preissteigerungen ebenso wie zum Beispiel für den Fach- und Arbeitskräftemangel. Die Frage, die wir also nun zu beantworten haben, lautet: Ist in dieser Lage die Subventionierung eines einzelnen Wirtschaftszweiges mit erheblichen Mitteln, die an anderer Stelle eingespart werden müssten, die richtige Maßnahme? Ich habe mich dazu im letzten Plenum sehr abgewogen geäußert, weil es Argumente dafür und dagegen gibt. Im Weiteren verzichte ich darauf, diese unterschiedlichen Argumente noch einmal im Detail zu wiederholen, weil Sie darauf auch nicht in Ihren Fragen abzielen. Aber die Argumente gelten so, wie Sie sie in der Niederschrift über die letzte Plenarsitzung finden, unverändert fort. Stattdessen beschäftigen wir uns hier jetzt konkret mit der Anfrage der CDU-Fraktion, die zunächst suggeriert, dass es im Hinblick auf die Umsatzbesteuerung gastronomischer Leistungen an einer eindeutigen gesetzlichen Regelung mangele. Das suggerieren Sie, indem Sie in der Drucksache, also in der Anfrage, davon sprechen, dass, „obwohl es bis zum Jahresende nur noch gut sieben Wochen sind“, eine Entscheidung auf Bundesebene noch immer nicht vorliege. Meine sehr verehrten Damen und Herren, man muss hier etwas genauer sein als in Ihrer Anfrage: Eine neue Entscheidung des Bundestages liegt in der Tat nicht vor. Aber eine Entscheidung hat der Bundesgesetzgeber bereits in der Vergangenheit getroffen, und diese lautet: Die Ermäßigung endet mit dem Jahr 2023. Das ist im Gesetz eindeutig geregelt und ist auch allen Beteiligten bekannt. Insofern wird die Unsicherheit oder Ungewissheit, die Sie kritisieren, lediglich dadurch erzeugt, dass eine einmal getroffene Entscheidung unmittelbar vor dem Ende der Ermäßigung erneut in Zweifel gezogen wird. Und wer hat diese Zweifel oder diese Lage insbesondere auf politischer Ebene ausgelöst? - Es war vor allem Bundesfinanzminister Christian Lindner. Er hat als Erster den Impuls gesetzt, dass eine Verlängerung der Umsatzsteuerermäßigung möglich werden könnte, und zwar in Abhängigkeit von den Ergebnissen der Herbst-Steuerschätzung - seine Setzung. Insofern spielen hier die haushalterischen Möglichkeiten offensichtlich eine wichtige Rolle, und die muss natürlich auch die Landesregierung für Niedersachsen im Blick behalten. Ich habe aber auch schon im Oktober-Plenum ‑ Sie erinnern sich an die Debatte ‑ darauf verwiesen, dass sich aus der Herbst-Steuerschätzung für das Land aufgrund der Regelungen zur Konjunkturbereinigung ohnehin keine Spielräume ergeben würden. Für diese Frage ist daher auch weitgehend unerheblich, dass die niedersächsische Steuerprognose für 2024 von einem großen, konjunkturell bedingten Minus in Höhe von 115 Millionen Euro ausgeht - unerheblich, weil diese Summe durch eine Entnahme aus der Bereinigungsrücklage ausgeglichen werden kann. Aber das wussten wir schon vorher. Deshalb habe ich auch schon im Oktober gesagt, dass das keine Rolle spielt. Wir haben keine neuen finanziellen Spielräume, um aus dem Landeshaushalt eine solche Maßnahme zu finanzieren. Insofern brauchen wir eine Kompensation der jährlichen zusätzlichen Belastung des Landeshaushalts durch eine weiterhin reduzierte Umsatzsteuer in der Gastronomie in Höhe von ca. 155 Millionen Euro. Denn so hoch sind unsere Mindereinnahmen. Eine entsprechende Kompensation ist aktuell nicht erkennbar. Damit kommen wir zurück zu Christian Lindner. Er hat die Möglichkeit einer Verlängerung ins Schaufenster gestellt. Wenn noch etwas passieren soll, muss der Bund jetzt liefern. Ich war ja die letzten zwei Tage mit den Finanzministerinnen und Finanzministern in Brüssel. Ich kann Ihnen von dort ganz aktuell berichten ‑ das ist vielleicht ganz spannend ‑: Wir haben in unserer dortigen Sitzung des Finanzausschusses des Bundesrates mit großer Ländermehrheit alle entsprechenden Länderanträge zur Mehrwertsteuer ‑ egal ob nur auf Verlängerung der Ermäßigung oder auf ihre Entfristung mit oder ohne Kompensation; es lag ja alles Mögliche vor ‑ bis zum Wiederaufruf vertagt. Allen meinen Fachkolleginnen und Fachkollegen in den Ländern ‑ es ist völlig egal, ob A‑ oder B‑Seite ‑ ist völlig klar: Der Ball liegt beim Bund. Wenn er gesetzgeberisch aktiv wird und dabei eine Finanzierung der Steuerausfälle, die seine eigene Steuerschätzung möglicherweise ermöglicht, über den Bundeshaushalt darstellt, dann befassen wir uns wieder damit. Dies vorausgeschickt, ist auf Ihre erste Frage zu antworten, dass bei der Entscheidung über eine Beibehaltung der Ermäßigung die mit einer solchen Maßnahme verfolgten Ziele gegenüber den genannten Bedenken sorgfältig abzuwägen sind und dass eine solche Gesamtabwägung unter Beachtung der gegebenen haushalterischen Möglichkeiten erfolgen muss. Sollte der Bund wieder aktiv werden, wird sich auch die Landesregierung wieder damit befassen. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich darauf hinweisen, dass die Landesregierung ‑ gerade mit Blick auf den Aspekt der Steuergerechtigkeit ‑ eine grundsätzliche Reform der Umsatzsteuersätze nach wie vor begrüßen würde. Wie Sie sich sicherlich erinnern können, sind entsprechende Initiativen bereits unter der vorherigen Landesregierung ‑ leider erfolglos ‑ angestoßen worden. Die Durchführung einer grundlegenden Steuersatzreform ist daher nicht nur bis zum Jahresende, sondern auch darüber hinaus leider nicht sehr wahrscheinlich. Die Ihrer dritten Frage zugrunde gelegte Annahme, dass die Rückkehr zum regulären Steuersatz zu einer Insolvenz bzw. Geschäftsaufgabe von 10 bis 15 % der gastronomischen Betriebe in Niedersachsen führen könnte, ist nicht seriös belegbar. Nach einer aktuellen Analyse des ZEW ‑ ich verwies auf diese Studie in der letzten Plenarwoche ‑ ist die Erwartung, dass es mit dem Ende der Steuerermäßigung zu Preissprüngen im vollen Umfang der Steuersatzdifferenz kommen wird, nicht zwingend. Denn zum einen sind die Preise für wichtige bezogene Leistungen wie Strom und Gas wieder rückläufig, und zum anderen hat die Branche seit 2020 ‑ trotz der Umsatzsteuersenkung ‑ bereits über das durch die Preissteigerungen von Vorleistungen induzierte Maß hinaus höhere Preise am Markt durchsetzen können. Dies hat auch das ifo-Institut festgestellt, bereits im August 2022. Darüber hinaus liegen der Landesregierung keine gesicherten Erkenntnisse vor, die eine seriöse Einschätzung eventueller Steuerausfälle eines bestimmten Szenarios zulassen würden, da solche branchenspezifischen Daten nicht erhoben werden. Im Übrigen ist auch darauf hinzuweisen, dass ‑ abgesehen von der bereits spekulativen Ausgangsgröße ‑ hier auch eine Vielzahl weiterer Unwägbarkeiten bzw. Folgewirkungen eine Rolle spielen, sodass Ihre Frage leider nicht belastbar beantwortet werden kann. Vielen Dank.

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Nadja Weippert GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleg:innen! Ich freue mich besonders, dass wir als rot-grüne Regierungskoalition mit diesem Gesetzentwurf in eine neue Ära der rettungsdienstlichen Versorgung unseres Flächenlandes einsteigen und die Telenotfallmedizin im niedersächsischen Rettungsdienst einführen. Denn die Telenotfallmedizin stellt einen weiteren wichtigen Baustein unserer zukunftsgerichteten Strategie für die Sicherstellung einer verlässlichen, bedarfsgerechten und flächendeckenden medizinischen Versorgung dar. Notfallsanitäter:innen sollen zukünftig am Einsatzort über einen Video-Chat die Unterstützung speziell ausgebildeter Notärzt:innen einholen können, um eine optimale Versorgung der Patient:innen auch dann zu gewährleisten, wenn physisch keine Notärzt:in in der Nähe ist. Bekanntlich spielt insbesondere der Faktor Zeit bei einer notärztlichen Versorgung eine entscheidende Rolle. Bei einem Pilotprojekt zur Telenotfallmedizin, das im Jahr 2021 im Landkreis Goslar begonnen worden war, stellte sich zudem heraus, dass sich bei knapp 46,7 % aller Notarzteinsätze die Notärzt♪innen selbst für nicht erforderlich hielten. Im Mittel waren Sie jedoch ca. 25 Minuten vor Ort, an der jeweiligen Einsatzstelle, gebunden und damit nicht für andere Rettungseinsätze verfügbar. Deshalb dient unser Gesetzentwurf, der übrigens von den Verbänden sehr begrüßt wird, auch der dringend erforderlichen Entlastung unserer Notärzt♪innen und Rettungsdienste sowie der Sicherung des Qualitätsniveaus. Liebe Kolleg♪innen, der Niedersächsische Landtag hat bereits in der vergangenen Wahlperiode eine Enquetekommission mit dem Auftrag, Lösungsansätze zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung in Niedersachsen zu erarbeiten, eingesetzt. Die Kommission hat in ihrem Abschlussbericht unter anderem für die Neuaufstellung der Notfallversorgung einstimmig konkrete Handlungsempfehlungen formuliert, die im Gestaltungs- und Ermessensbereich des Landes und der niedersächsischen Kommunen sowie der landesunmittelbaren Leistungserbringer:innen und Kostenträger:innen liegen. Folgerichtig haben wir bereits in unserem rot-grünen Antrag „Im Notfall richtig versorgt - Notfallversorgung in Niedersachsen nachhaltig entlasten und neu ausrichten!“ vom 14. Juni 2023 aufgezeigt, welche Konsequenzen aus der in den vergangenen Jahren gestiegenen Inanspruchnahme der Notfallversorgung zu ziehen sind. Die Zahlen der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen belegen eine Fallzahlensteigerung in Notfallambulanzen um ca. 30 % in den vergangenen zehn Jahren, während die Fallzahlen des vertragsärztlichen Bereitschaftsdienstes im gleichen Zeitraum um 17 % gesunken sind. Das zeugt von einem Ungleichgewicht und großen, unnötigen Belastungen für unser Gesundheitssystem. Im Pilotprojekt „Gemeindenotfallsanitäter“ wurde ebenfalls festgestellt, dass in etwa der Hälfte der Fälle der Rettungsdienst nicht die richtige Versorgungsebene war. Liebe Kolleg:innen, wir sehen die sich verändernden gesellschaftlichen, technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie die erheblichen Zuwächse bei den Einsatzzahlen. Daher entwickeln wir mit diesem Gesetzentwurf unseren niedersächsischen Rettungsdienst entsprechend dem dargestellten Gesamtkonzept auch in Bezug auf die Notfallsanitäter:innen weiter, damit er in Zukunft den Anforderungen und gestiegenen Ansprüchen eines Flächenlandes gewachsen bleibt. Ich bin überzeugt, dass wir mit diesem Gesetzentwurf unser Rettungsdienstsystem deutlich verbessern, und freue mich auf die Beratung im Ausschuss. Vielen Dank. (Rednerwechsel)

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Detlev Schulz-Hendel GRÜNE

Jüdisches Leben in Niedersachsen schützen - Antisemitismus konsequent vorbeugen und bekämpfen!

Herr Präsident! Liebe Kolleg*innen! Am 23. Juni haben wir hier im Plenum des Landtages mit einem gemeinsamen Antrag der demokratischen Fraktionen dem Staat Israel zu seinem 75. Geburtstag gratuliert. Die Gründung Israels wurde dabei vielfach zu Recht als Symbol der Hoffnung und des Widerstandes gewürdigt. Niemand von uns hat damit gerechnet, dass wir keine vier Monate nach dieser Feierstunde am 7. Oktober einen barbarischen Terroranschlag auf Israel und seine Zivilbevölkerung würden erleben müssen. Bei diesem abscheulichen und feigen Terroranschlag ermordeten die Hamas-Terroristen auf brutalste Art und Weise wahllos auch Kinder und alte Menschen. Mehr als 1 500 Menschen sind bei dem Terrorangriff und an den folgenden Tagen getötet worden - und nicht zu vergessen, dass mindestens 250 Menschen von der Hamas als Geiseln in den Gaza-Streifen verschleppt wurden, darunter auch deutsche Staatsbürger. Bei allem Hauptaugenmerk auf die kriegerischen Auseinandersetzungen im Gaza-Streifen müssen unsere Gedanken auch bei den Geiseln und deren Familien sein. Wir alle gemeinsam hoffen sehr auf eine Freilassung der Geiseln und deren Unversehrtheit. Israel erlebt gerade ein unvorstellbares Trauma. Unsere Gedanken sind bei den Menschen in Israel, aber auch bei den vielen unschuldigen Menschen im Gaza-Streifen, die ums Leben gekommen sind und deren Leben in Gefahr ist. Unser aufrichtiges Mitgefühl in diesen Tagen muss denjenigen gelten, die schmerzhaft Verwandte, Freunde und Bekannte verloren haben. Wir stehen uneingeschränkt an der Seite Israels und zu dessen Recht auf Verteidigung gegen den Terror der Hamas. Liebe Kolleg*innen, seit dem Terrorangriff gibt es auch in Niedersachsen einen Anstieg antisemitischer Übergriffe. Aber bereits 2022 haben erfasste antisemitische Fälle deutlich zugenommen. Waren es 2020 noch 179 erfasste Straftaten, haben wir es in 2022 bereits mit 314 Straftaten zu tun gehabt. Dieser Anstieg von Antisemitismus ist nicht hinnehmbar. Wir dürfen es nicht zulassen, dass Hass und Hetze unsere Gesellschaft vergiften. Es ist und bleibt unsere Pflicht, mit aller Klarheit und aller Entschiedenheit gegen jegliche Formen von Antisemitismus vorzugehen, egal aus welcher Richtung er kommt. In diesem Zusammenhang darf ich auf das beeindruckende und deutschlandweit wohl einmalige Doppelinterview von Michael Fürst, dem Vorsitzenden des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden von Niedersachsen, und Yazid Shammout, Vorsitzender der Palästinensischen Gemeinde Hannover, in der HAZ verweisen. Bereits am 10. Oktober 2023 sendeten beide ein wichtiges Signal, respektvoll und friedlich miteinander umzugehen, und das nur ein paar Tage nach den barbarischen Taten der Hamas. Liebe Kolleg*innen, in all unserem Handeln gegen Antisemitismus wäre es fatal, Herr Calderone, wenn wir alle Muslime pauschal verdächtigen würden. Es darf keinen Generalverdacht und auch nicht den Eindruck eines Generalverdachtes geben. Es gibt viele Stimmen in der islamischen Gemeinschaft, die sich in aller Deutlichkeit vom Hamas-Terror distanziert haben und diesen unmissverständlich verurteilen. Das möchte ich hier ausdrücklich betonen und für meine Fraktion auch ausdrücklich als wichtig klarstellen. Wir blicken in Niedersachsen auf eine lebendige jüdische Gemeinschaft. Es ist unser aller Aufgabe, alle Jüdinnen und Juden und deren Einrichtungen in Niedersachsen solidarisch, mit aller Kraft und Entschiedenheit und allen Möglichkeiten, die wir haben, zu unterstützen und zu schützen. Wir brauchen dazu in Niedersachsen ein breites Bündnis aller gesellschaftlichen Schichten; denn Antisemitismus ist kein Randphänomen. Was können und müssen wir in der Politik tun? - Die Erfassung von antisemitischen Vorfällen müssen wir ausbauen und stärken, die Arbeit des Landesbeauftragten gegen Antisemitismus dauerhaft durch eine angemessene Ausstattung sicherstellen, die Arbeit des Landespräventionsrates stärken, und nicht zuletzt brauchen wir aber auch gute Fortbildungs- und Unterstützungsangebote für alle Lehrkräfte und pädagogisches Personal, um für Konfliktlagen an unseren Schulen gewappnet zu sein. Das sind nur ein paar Beispiele, die ich an dieser Stelle nennen möchte. Jede israelfeindliche und antisemitische Bekundung, auch auf Demonstrationen, braucht klare Antworten, muss unterbunden und strafrechtlich konsequent verfolgt werden. Ich sage aber auch sehr klar: In diesem Zusammenhang Forderungen nach Verschärfungen des Aufenthaltsrechtes zu fordern, ist nicht zielführend. Unser Rechtsstaat ist handlungsfähig und hat alle Instrumente, die er braucht. Insofern müssen wir hier keine Scheinlösungen propagieren. Lassen Sie mich zum Schluss kommen. Lassen Sie uns gemeinsam als demokratische Fraktionen in unserem Landtag ein gemeinsames Zeichen setzen. Die Verteidigung der Integrität Israels und der Schutz des jüdischen Lebens auch bei uns in Niedersachsen liegt politisch in unser aller Verantwortung, und das nicht nur heute am 9. November, sondern 365 Tage im Jahr. Herzlichen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Schulz-Hendel.

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Colette Thiemann CDU

Demokratie sichern, Menschenfeindlichkeit bekämpfen und die gesellschaftliche Vielfalt stärken: Niedersachsen braucht ein Landesdemokratiefördergesetz

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bezogen auf Ihren Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Fraktionsfraktionen, stimme ich Ihnen zunächst im Hinblick auf die Bewertung der Lage zu. Aktuell stehen wir vor einer globalen Krise der freiheitlichen Demokratien. Selbst in Deutschland beobachten wir einen spürbaren Verlust des Vertrauens der Bürgerinnen und Bürger in demokratische Institutionen. Die größte Herausforderung dieser Zeit besteht unzweifelhaft ‑ nicht nur für uns ‑ darin, die Demokratie stetig zu erneuern und zu stärken. Demokratie ist eine Lebensweise, eine Haltung jedes Einzelnen von uns, auf der Basis des verfassungsrechtlichen Rahmens. Und ja, diese Haltung des Einzelnen muss sich als widerstandsfähig gegen Bedrohungen durch Wertewandel, die viel zitierten Fake News, Extremismus und Menschenfeindlichkeit erweisen - die Ziele und Absichten des von Ihnen geforderten Demokratiefördergesetzes, mit dem Sie augenscheinlich dem verzweifelten Handeln der Bundesregierung folgen. Die Bundesregierung will damit offenbar die Probleme lösen, die sie durch ihr schlechtes Regierungshandeln in Teilen selbst mitverursacht. Statt solche Gesetze zu initiieren, die suggerieren, dass die Demokratie als Lebensform und Haltung nur durch solche Fördergesetze und staatliche Mittel gestärkt werden könne, sollte die Ampel in Berlin und sollte Rot-Grün in Niedersachsen einfach bessere Arbeit abliefern. Damit würden sie der Demokratie einen wirklichen Dienst leisten. Denn das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger im Hinblick auf die wirtschaftliche Zukunft ist auf einem Tiefpunkt angelangt. 70 % der Deutschen antworten auf die Frage „Wird dieses Land in zehn Jahren noch wirtschaftlich stark sein?“ mit Nein. Das hat es noch nie gegeben. Wir erleben derzeit insgesamt eine Vertrauenskrise. Das Vertrauen in die Politik erodiert. Daran müsste endlich wirksam gearbeitet werden. Energiekrise, Inflation, Wirtschaftswachstum, Asyl- und Migrationskrise: Wir müssen diese Fragen lösen. Entschuldigung! Es gibt eine Wortmeldung zu einer Zwischenfrage. ‑ Ich würde gerne zu Ende reden. - Wir müssen die handfesten und auch die diffusen Sorgen und Probleme der Menschen in diesem Land ernst nehmen. So fördert man Demokratie. Dann bräuchte es kein Demokratiefördergesetz, ein reines Placebogesetz, das überhaupt nicht an den Ursachen der Vertrauenskrise ansetzt. Darüber hinaus wecken Ihre Ausführungen zum Demokratiefördergesetz vermutlich nicht nur bei mir die Besorgnis, dass das eigentliche Ziel darin besteht, Bürgerinnen und Bürger bis in die Mittel der Gesellschaft hinein zu erziehen. Das geforderte Gesetz ist keine tragfähige Lösung für den aktuellen Belastungstest, den unsere Demokratie bestehen muss, der sich in Form von Polarisierung, Verschwörungstheorien und Extremismus zeigt. Ihr dem Grunde nach richtiger Ansatz der Prävention sollte vielmehr auf langfristige Lernprozesse setzen. Diese müssten bereits in der frühen schulischen Bildung ansetzen, um demokratische Einstellungen ‑ die Werte unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung ‑ zu stärken. Wir müssen zudem die Lernprozesse in Form von eigenverantwortlichem Engagement fördern, die Menschen schon ganz früh ermuntern, mitzumachen, sich zu engagieren: in politischen Parteien, in Vereinen, in der Feuerwehr oder im Schützenverein. Denn dort wird überall Staatsverständnis gelebt. Dort können die Menschen in ihrem Alltag die Gesellschaft mitgestalten. Sie können Verantwortung übernehmen. Dazu braucht es aber kein Demokratiefördergesetz, sondern vielmehr die Stärkung des Ehrenamtes bei uns, die Stärkung von Initiativen, Vereinen und Verbänden. Dies kann im Übrigen auch durch Maßnahmen wie die Reduzierung von Bürokratie, den Aufbau einer zuverlässigen digitalen Infrastruktur und Schulung in digitalen Lösungen geschehen, die effizient und problemlos funktionieren - einfach all das, was unseren Ehrenamtlern endlich einmal das Leben erleichtert. Sie beschreiben in Ihrem Auftrag die gängige Praxis der Vereinsförderung. Einverstanden! Sie führen dann aber aus, dass eine koordinierte und logische Zusammenführung im Demokratiefördergesetz Vorteile brächte. Nein, meine Damen und Herren! Nicht ein Placebogesetz bringt Vorteile, sondern die einfache und bürokratiearme Ausgestaltung von Förderrichtlinien und Bereitstellung von Haushaltsmitteln. Wenn Sie meinen, dass das alles viel zu schwer ist und auch Geld fehlt, dann können Sie ja mal mit dem Regieren anfangen. Es ist einfach nicht ersichtlich, warum zusätzlich zum Haushaltsgesetz und zu einfachen und gut gemachten Förderprogrammen eine separate gesetzliche Grundlage in Form eines Demokratiefördergesetzes geschaffen werden sollte. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen Taten statt weiterer Placebogesetze. Wir reichen Ihnen gerne die Hand für einen Kompromiss: Lassen Sie uns statt vermeintlicher Absolution durch einen Gesetzesvorschlag ohne wirkliche Wirkung für die Demokratie gemeinsam richtige Arbeit für deren Erhalt leisten! Der Staat kann nicht alles regulieren und steuern. Das merken wir doch gerade in der aktuellen Zeit immer mehr. Es ist die ehrenamtliche Arbeit, die so viele Bereiche, in denen der Staat gar nicht aushelfen kann, bereichert. Sie zu unterstützen und zu fördern, müsste unser gemeinsames Ziel sein. Mein persönliches Motto lautet: Nicht reden, machen! - Lassen Sie uns also gleich damit anfangen und schauen, wo hier Kompromisse möglich sind. „Die Demokratie lebt vom Kompromiss. Wer keine Kompromisse machen kann, ist für die Demokratie nicht zu gebrauchen.“ Helmut Schmidt. Ein besserer Schutz für unsere Demokratie ist machbar. Herzlichen Dank. Vielen Dank. - Es gibt eine Wortmeldung des Kollegen Lühmann zu einer Kurzinvention. Bitte schön!

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Stephan Christ GRÜNE

Zukunft des Schienenpersonennahverkehrs in Niedersachsen: klimaneutral und kostengünstig?

stellt der Abgeordnete Stephan Christ. Herr Christ, bitte! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Lies! Vor dem Hintergrund der aktuell in vielen Verkehrsnetzen wieder zunehmenden Verspätungen und Zugausfälle frage ich Sie und die Landesregierung, was einerseits kurzfristig, andererseits aber auch mittel- und langfristig von Landesseite dafür unternommen werden kann, dass diese Züge wieder pünktlicher fahren. Vielen Dank. Vielen Dank. Herr Minister, bitte!

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Wiebke Osigus SPD

Vernehmungen im Strafverfahren kindgerechter gestalten

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach dem aktuellen Bundeslagebild wurden im Jahr 2022 an jedem einzelnen Tag in Deutschland 52 Kinder Opfer von Sexualstraftaten. Weitere 12 Kinder wurden Opfer von Misshandlungen. Diese Zahlen sind erschreckend, und wir können sie so nicht stehen lassen. Das klare Ziel muss daher sein, jede, jeden Einzelnen, die oder der eine solche abscheuliche Tat begeht, vor Gericht zu bringen. Dabei stehen wir jedoch vor dem Dilemma, das der vorliegende Antrag zu Recht benennt. Wir wollen den betroffenen Kindern bestmöglich helfen, die erlittenen Traumata schnell zu bewältigen. Zugleich müssen die Kinder im Strafverfahren als Zeugen vernommen werden, oft mehrfach. Nur so können in vielen Fällen die Taten bewiesen und die Täterinnen und Täter angemessen bestraft werden. Jede Vernehmung bringt allerdings das Risiko einer Re-Traumatisierung mit sich. Das gilt insbesondere für Vernehmungen im Rahmen von Hauptverhandlungen: Die Kinder sollen dort, oft Monate oder Jahre nach der Tat, in Anwesenheit fremder Menschen intime Fragen beantworten. Oft sitzen ihnen auf der Anklagebank die eigenen Eltern oder andere nahe Verwandte Auge in Auge gegenüber. Das kann die bis dahin erreichten Erfolge in der psychologischen Aufarbeitung schnell zunichtemachen. Unser aller Ziel muss es daher sein, die Vernehmungen kindlicher Zeugen so schonend wie möglich zu gestalten, ohne das Ziel einer effektiven Strafverfolgung, aber auch ohne die verfassungsmäßigen Rechte des Angeklagten aus den Augen zu verlieren. In vielen Fällen lässt sich das Dilemma durch eine frühzeitige richterliche Vernehmung bereits im Ermittlungsverfahren lösen. Diese kann auf Video aufgezeichnet werden und das Video dann im späteren Hauptverfahren die erneute Aussage des Kindes ersetzen. Dies ist aber leider nicht in allen Fällen möglich. Zu Recht will der vorliegende Antrag daher die Kinder besser schützen, die in den Hauptverhandlungen erneut aussagen müssen. Dort erlaubt die Strafprozessordnung schon heute, zum Schutz des Kindes den Angeklagten auszuschließen. Das ändert aber nichts an der Belastung durch die ungewohnte Situation im Gerichtssaal mit den vielen fremden Personen, die ich gerade beschrieben habe. Deutlich sinnvoller ist daher die Videovernehmung. Das Kind wird dabei in einem Nebenraum allein durch den Vorsitzenden in kindgerechter Weise vernommen. Diese Vernehmung wird per Live-Video in den Sitzungssaal übertragen. Das ist nicht nur für das Kind besonders schonend. Dem Angeklagten bleibt auch ‑ anders als bei seinem Ausschluss ‑ die Möglichkeit, die Aussage in der Übertragung live zu verfolgen. Die Hürden für die Videovernehmungen sind derzeit jedoch zu hoch, wie der Entschließungsantrag zutreffend festhält. Das Gesetz fordert bisher die dringende Gefahr eines schwerwiegenden Nachteils für das Wohl des Kindes. Dazu müssen oft aufwendige medizinische Gutachten eingeholt werden. Zu Recht fordert aus unserer Sicht der Entschließungsantrag daher, die Anforderungen für die Videovernehmung denen für den Ausschluss des Angeklagten genügenden anzunähern. Dort genügt nämlich bereits ein erheblicher Nachteil für das Kindeswohl. Das stellt nicht nur zu Recht den Schutz des Kindes stärker in den Mittelpunkt, sondern kann durch das Gericht in der Regel auch ohne externes Gutachten festgestellt werden. Meine Damen und Herren, traumatisierte Kinder sollen im Strafverfahren nicht erneut leiden müssen. Sie sollen erleben, dass wir auf ihr Leid Rücksicht nehmen und es zugleich gelingt, die Täter in einem rechtsstaatlichen Verfahren konsequent zu bestrafen. Der vorliegende Antrag bringt uns diesem Ziel ein Stückchen näher. Daher bitte ich Sie im Namen der Landesregierung um Ihre Zustimmung dazu. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Thorsten Paul Moriße AfD

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Verkündung von Gesetzen und Verordnungen in Niedersachsen

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Besser spät als nie - das ist mir als Erstes bei diesem Gesetzentwurf eingefallen. Hier geht es um Bürokratieabbau, Kostenersparnis, Flexibilität und Schnelligkeit. Für solche Maßnahmen, meine Damen und Herren, sind wir als AfD immer zu haben. Nur leider entspricht das Tempo, mit dem die rot-grüne Mehrheit solche Vorhaben auf den Weg bringt, dem einer Wanderdüne - oder sie macht das Gegenteil. Auf der einen Seite wird Bürokratie abgebaut, und auf der anderen Seite kommen von Ihnen wieder neue Gesetze, Vorschriften, Verordnungen oder merkwürdige Vorschläge wie E‑Bikes für Beamte, vom Staat verwaltet. Bitte konzentrieren Sie sich weiter auf den Abbau der Bürokratie! Schaffen Sie Transparenz! Kommen Sie voran bei der Digitalisierung! Schaffen Sie für unsere Bürger weitere Erleichterungen im Umgang mit unseren Behörden! Dafür haben Sie die AfD immer im Boot. Wir, die Partei der Vernunft und sachorientiert zum Wohl der Bürger, stimmen dieser Vorlage zu. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Omid Najafi AfD

Zukunft des Schienenpersonennahverkehrs in Niedersachsen: klimaneutral und kostengünstig?

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dies ist bereits die dritte oder vierte Aussprache in diesem Hohen Hause zum Thema Deutschlandticket, und die Bürger und die Verkehrsunternehmen haben erst vergangenen Montag erfahren, wie es in anderthalb Monaten – sprich: nach Jahresende – weitergehen soll, aber dann auch nicht so wirklich. Das Deutschlandticket wird mit der bisherigen Finanzierungsgrundlage in Höhe von 3 Milliarden Euro von Bund und Ländern weitergeführt, obwohl es im nächsten Jahr mit 4,1 Milliarden Euro an Kosten beziffert wird. Für 2023 und 2024 wird folglich ein Finanzierungsdefizit von summa summarum 400 Millionen Euro prognostiziert. Wer die Kosten schlussendlich tragen soll, weiß auch noch niemand. Bei meiner Zwischenfrage, wie viel das Ticket denn 2025/2026 für den Bürger kosten würde, kam aus den Reihen der SPD der Zwischenruf: Da fragen wir mal AstroTV! Wie planlos und dilettantisch ist das denn bitte? In meiner allerersten Rede am 30. November vergangenen Jahres sagte ich bereits: "Das 49-Euro-Ticket wird seine erhoffte Wirkung verfehlen, und Ihre schlechten Entscheidungen werden Sie einholen." Und hier sind wir nun! Wie konnten wir das wohl wissen? Weshalb treffen die Voraussagen der AfD immer wieder treffend ein? In der Psychoanalyse gibt es den Leitspruch: So wie sie die kleinen Dinge tun, so tun sie alle Dinge. Im November vergangenen Jahres gab es eine Ministerkonferenz mit Bundesverkehrsminister Volker Wissing, die etwa sechs Stunden andauerte. Von sechs Stunden wurde fünf Stunden lang nur darüber debattiert, wann denn der Starttermin für das Deutschlandticket sein solle. Fünf von sechs Stunden! Das ist eine interessante Prioritätensetzung. Die kommunalen und kleinen Busunternehmen mit einzubeziehen--- Bleiben Sie ruhig! Sie haben Ihre Zukunft schon hinter sich. Die kommunalen und kleinen Busunternehmen mit einzubeziehen, die softwaretechnische Ausgestaltung, die schriftliche Zusage des Bundes über die Frage der Folgefinanzierung: Alles irrelevant! Meine Damen und Herren, wie im Kleinen, so im Großen! Es konnte so nichts werden, weil Sie von Anfang an falsch herangegangen sind. Es mangelte einfach an der Kompetenz und der korrekten Prioritätensetzung. Auch vergangenen Montag wurde ein "Weiter so!" beschlossen, obwohl es kein "Weiter so!" geben kann. Ein Unternehmer würde bei einer defekten Produktionsmaschine nie zusätzlich die Auslastung erhöhen, ohne den Defekt vorher beheben zu lassen. Doch genau das tun Sie beim Schienenpersonennahverkehr. Nicht genügend Personal und Lokführer, stetig steigende Betriebskosten, bereits im Vorfeld eine völlige Überlastung des Schienennetzes, seit Jahrzehnten nicht realisierte Infrastrukturprojekte – all das haben Sie ignoriert. Entscheidungen, die heute getroffen werden müssen, verschieben Sie ständig auf unabsehbare Zeit. Und dann, kurz vor Schluss, kommt hier nichts Halbes, nichts Ganzes, und die Verkehrsbetriebe werden auf den Sankt-Nimmerleins-Tag vertröstet. Meine Damen und Herren, fangen Sie endlich an, Verantwortung zu übernehmen! Reden Sie sich die Situation nicht schön! Herr Lies, wir wissen, dass Sie ziemlich talentiert darin sind. Das Deutschlandticket wurde zum falschen Zeitpunkt eingeführt und verschleudert Unmengen an Steuergeldern vor allem von Bewohnern aus ländlichen Regionen, die auf ihr Auto angewiesen sind. Die politischen Entscheidungsträger hoffen, dass niemand bemerkt, dass sie mit dieser Aufgabe völlig überfordert sind. Ich werde diese Rede wie meine allererste hier im Parlament beenden: Herr Weil und Herr Lies, gern biete ich Ihnen meine Expertise in beratender Funktion an. Von mir aus verkaufen Sie auch meine Ideen als Ihre eigenen. Wenn es das Land voranbringt, soll es mir recht sein. Danke sehr.

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Dennis Jahn AfD

Mehrwert und Mehrkosten des Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die fünfte und letzte Zusatzfrage aus der Fraktion der AfD stellt der Kollege Jahn. Bitte schön! Frau Präsidentin! Frau Osigus, vor dem Hintergrund des Neutralitätsgebotes frage ich Sie: Werden Sie weiterhin die AfD ‑ beispielhaft nenne ich die letzte Paneldiskussion ‑ ausschließen?

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Marie Kollenrott GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land und von Freiflächen-Photovoltaikanlagen sowie zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben in Niedersachsen derzeit keine andere Technologie, die einen so großen Klimaschutzbeitrag leistet wie die Windenergie. 2022 wurden in Niedersachsen 21 Milliarden kWh Strom aus Windenergie an Land erzeugt. Der Minister hat es schon angesprochen: Dies entspricht bereits 40 % des Bruttostromverbrauchs des Landes. Man kann daher mit Fug und Recht sagen, dass die Windenergie das Zugpferd bzw. das stolze Niedersachsenross unserer Klimaschutzbemühungen ist. Mit dem hier vorgelegten Gesetz sorgen wir dafür, dass dies auch so bleibt. Das größte Ausbauhemmnis der vergangenen Jahre war bekanntlich die unzureichende Flächenkulisse. Mit diesem Gesetz schaffen wir Abhilfe, indem wir den regionalen Planungsträgern verbindliche Flächenziele vorgeben. Gleichzeitig sorgen wir dafür, dass keine Region überfordert wird und die Menschen beim Ausbau mitgenommen werden. Wir sorgen für eine faire und sachgerechte Verteilung anhand der Flächenpotenziale der einzelnen Kreise – das wurde schon mehrfach angesprochen –, mit einer einzigen Ausnahme, die auf einer Einigung mit den kommunalen Spitzenverbänden beruht, nämlich der Kappung der Flächenziele oberhalb von 4 %. Fair enough! Das ist ein transparentes, sachgerechtes und sehr integratives Verfahren, Frau Kämmerling, entgegen einigen zwischenzeitlich erhobenen anderslautenden Vorwürfen aus den Reihen der CDU. Der finale Bericht über die Potenzialflächenstudie wurde übrigens gerade veröffentlicht. Jeder mag da noch einmal reinschauen. Danach werden jedem Kreis nur so hohe Ziele vorgegeben, wie er auch realistisch erreichen kann. Mehr noch, da die Flächenziele nur etwa halb so hoch liegen wie das jeweilige Flächenpotenzial, behalten die regionalen Planungsträger die Planungshoheit und haben genug Spielräume, um nach eigenem Ermessen und unter Beachtung lokaler Kenntnisse Standorte zu wägen. Wir haben uns – anders, als es zum Beispiel Baden-Württemberg getan hat – dazu entschlossen, die Rechtsfolgen des WindBG nicht vorzuziehen. Hiermit vermeiden wir ungeordneten Ausbau. Nichtsdestotrotz muss aber klar sein, dass die Träger der Regionalplanung unmittelbar diejenigen Flächenziele angehen müssen, die uns im Land insgesamt zum 2,2‑%-Flächenziel bringen. Das gebietet neben dem Klimaschutz auch die Solidarität. Liebe Kolleginnen, wir werden auch im Klimaschutzgesetz das 2,2‑%-Ziel festschreiben. Denn es ist unser erklärtes Ziel, Niedersachsens Vorreiterrolle als Windenergieland Nummer eins bis zum Ende der Legislatur zu behaupten. Andere Länder haben für das Jahr 2027 höhere Pflichtbeitragswerte gewählt. Wir setzen dagegen auf Teamgeist und Kooperation mit unseren kommunalen Partnern, um ohne die Drohkulisse der Superprivilegierung vonseiten des Bundes die notwendigen Ziele des Landes zu erreichen. Umsetzbare Ziele sind das eine. Die Menschen dabei mitzunehmen, das ist noch etwas ganz anderes. Daher legen wir gleichzeitig ein Gesetz zur finanziellen Beteiligung von Kommunen und Anwohner*innen vor – auch das hat unser Minister bereits gesagt –, ein Beteiligungsgesetz mit einer eigenen niedersächsischen Handschrift, ein Gesetz, das, wie ich finde, Maßstäbe schaffen wird. Denn wir wollen nicht, wie in anderen Ländern durchaus schon geschehen, den Ausbau ausbremsen, sondern ihn im Gegenteil mithilfe eines Beteiligungsgesetzes beschleunigen. Möglichkeiten der Beteiligung an der Wertschöpfung durch Windkraft zu schaffen, bedeutet, die lokale Akzeptanz zu steigern. Denn – das ist unsere feste Überzeugung, und ein bisschen Erfahrungswissen ist schließlich auch dabei – wenn Menschen von Windenergieanlagen vor ihrer Haustür profitieren können, dann ärgern sie sich weitaus weniger über deren Anblick. Akzeptanz ermöglicht auch eine höhere Geschwindigkeit der Vorhabenumsetzung, und die ist unser gemeinsames erklärtes Ziel. Andererseits wissen wir auch, dass tatsächlich die Gefahr besteht, durch zusätzliche Beteiligungsvorschriften den Genehmigungsprozess zu verkomplizieren oder neue Projektrisiken zu schaffen, die die Finanzierung von Vorhaben erschweren. Das haben Sie angesprochen, liebe Frau Kämmerling. Ausdrücke dieser Sorge natürlich auch von Windkraftbetreiber*innen haben mich auf vielen Wegen erreicht. Weil diese Sorgen so verständlich sind, möchte ich dazu Folgendes sagen: Dieses schwierigen Balanceakts sind wir uns vollkommen bewusst. Wir haben daher in den letzten Monaten intensiv daran gearbeitet, uns von alten Vorlagen zu lösen und dieses Beteiligungsgesetz in die richtige Balance zu bringen. Mittlerweile sind wir an einem Punkt, an dem ich, die ich diesen Prozess des Wägens und des Schleifens des Gesetzes – der Minister wird es bestätigen – sehr eng und immer wieder auch sehr kritisch begleitet habe, behaupten würde, dass uns das gut gelungen ist. Ich möchte mich deshalb beim Umweltminister ausdrücklich für diesen nun sehr guten Entwurf bedanken, der jetzt ins parlamentarische Verfahren und damit in unsere Hände wandert. Ich freue mich auf den anstehenden Beratungsprozess, den wir nutzen müssen, um das Gesetz weiter auf Praxistauglichkeit abzuklopfen, damit am Ende größtmögliche Rechtssicherheit steht. Klare und einfache Regeln werden am Ende der Garant für schnelle Genehmigung und zügigen Bau der dringend benötigten Anlagen sein. Wir werden jetzt den nächsten Schritt tun und wichtige Partner wie die kommunalen Spitzen- und auch die Umweltverbände anhören. Wie immer gilt: Kein Gesetz verlässt den Landtag so, wie es hineingewandert ist. In diesem Sinne: Ich bin optimistisch, dass wir die offenen Fragen noch klären. Sehr geehrter Herr Präsident, hiermit beantrage ich zusätzlich die Mitberatung in folgenden Ausschüssen: Landwirtschaftsausschuss und Verbraucherschutzausschuss sowie Innenausschuss. Vielen Dank.

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Christoph Bratmann SPD

Nie wieder ist jetzt! Angriffen auf Gedenkstätten entschieden entgegentreten, Gedenkstätten als Orte der Demokratiebildung und Erinnerung an finstere Zeiten stärken

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist bei meinen Vorrednerinnen schon angeklungen: Der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten kommt gerade in diesen Zeiten eine besondere Bedeutung zu. Schließlich hat die Stiftung einen besonderen Auftrag, der nicht nur die würdige Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus in Niedersachsen und die Aufarbeitung unserer eigenen Geschichte beinhaltet, sondern auch das Wissen über die Entstehung von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und seine Übertragung auf die Gegenwart. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wann wäre das wichtiger als jetzt! Es lohnt auch ein Blick in die Geschichte der Stiftung, in die Geschichte der Aufarbeitung der Grauen des Nationalsozialismus in Niedersachsen. Da werden wir sehr schnell feststellen, dass diese Geschichte noch gar nicht so lange währt. Die Aufarbeitung ist insbesondere zwei Kultusministern Niedersachsens zu verdanken, die sich um die Erinnerungskultur und die Gedenkstättenarbeit in Niedersachsen verdient gemacht haben. Das war 1993 Kultusminister Rolf Wernstedt, SPD, der sich dafür eingesetzt hat, dass überhaupt Mittel des Landes Niedersachsen für die Gedenkstättenarbeit zur Verfügung gestellt werden ‑ das war davor nicht der Fall ‑, und es war ‑ das ist eben schon gesagt worden ‑ Bernd Busemann, CDU, der im Jahr 2004 die Stiftung niedersächsische Gedenkstätten ins Leben gerufen hat und damit überhaupt die Grundlage für die wichtige Gedenkstättenarbeit gelegt hat. Beiden sind wir aus unserer Sicht heute noch zu Dank verpflichtet, liebe Kolleginnen und Kollegen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bis in die 90er-Jahre des vergangenen Jahrhunderts fristete insbesondere der Gedenkort Bergen-Belsen ein eher tristes Dasein. Als Ort in der Heide, umgeben von Massengräbern, wurde er schon 1952 als Gedenkstätte eingeweiht. Aber es gab noch kein Dokumentationszentrum, noch keine wirkliche Aufarbeitung, wie wir sie heute erleben. Überhaupt hat sich die Bundesrepublik Deutschland und damit natürlich auch Niedersachsen mit der Aufarbeitung der Geschichte des Nationalsozialismus lange schwergetan. Die Älteren unter uns, zu denen ich mich mittlerweile auch zähle, kennen wahrscheinlich noch das erdrückende Schweigen in den 70er- und 80er-Jahren, wenn ‑ auch in der eigenen Familie ‑ die Geschehnisse des Nationalsozialismus und die Rolle der eigenen Vorfahren, der Großeltern und der Eltern, zur Sprache kamen. Teilweise wurde eingeteilt in Täter und Opfer. Oft ging es um Leugnung, oft ging es um Verschweigen, manchmal sogar um Täter-Opfer-Umkehr. Und es ging sehr stark um Verdrängung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ausgerechnet eine US-Fernsehserie mit dem Titel „Holocaust“ hat sozusagen zum Umdenken geführt, hat die Schicksale der einzelnen Menschen in den Vordergrund gestellt, damit für Betroffenheit und Nachdenken gesorgt und damit vor allen Dingen sehr viel angestoßen, was unsere heutige Gedenkkultur ausmacht. Wir sehen also: Die Anerkennung, dass das Gedenken und die Aufarbeitung hinsichtlich der Opfer des Nationalsozialismus ein elementar wichtiger Auftrag der niedersächsischen Landespolitik sind, hat noch nicht so lange Bestand. Und schon wieder gibt es leider zahlenmäßig relevante Kräfte in unserem Land, die von „Schuldkult“ sprechen, die einer 180-Grad-Wende in der Erinnerungskultur das Wort reden und die von einem „Denkmal der Schande“ sprechen. Leider ‑ das kann ich Ihnen nicht ersparen, Kolleginnen und Kollegen von der AfD ‑ kommen diese Töne aus Ihren Reihen. Dabei geht es überhaupt nicht um die Übertragung von Schuld auf künftige Generationen, sondern um die Verantwortung dafür, dass sich der Ungeist der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit in unserem Land nicht wiederausbreiten kann. Ich kann sehr verstehen, wenn Sie sich genau daran stören, liebe Kolleginnen und Kollegen. Der Ursprung des Faschismus ist nun mal das System von Ausgrenzung und Teilhabe, das „Wir gegen die“, gepaart mit der Verächtlichmachung von Demokratie, mit Verschwörungstheorien und mit der Verächtlichmachung von Repräsentantinnen und Repräsentanten der Demokratie. Das erleben wir eben auch dieser Tage wieder bei rechtspopulistischen und rechtsextremen Kräften in unserem Land. Hier gibt es Äußerungen, die Stimmungen erzeugen können, die in Gewalt umschlagen. Diese Gewalt haben auch unsere Gedenkorte erfahren: mit dem Anschlag auf die Zentrale der Stiftung in Celle am 15. August dieses Jahres und der Schändung der Gedenkstätte in Ahlem mit rechtsextremen Aufklebern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, deshalb muss klar sein: Die Stiftung niedersächsische Gedenkstätten mit ihrer immens wichtigen Arbeit braucht nicht nur unsere Unterstützung in politischer und finanzieller Hinsicht ‑ das ist schon gesagt worden ‑, sondern ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter brauchen auch unsere volle Solidarität. Die Gedenkstättenarbeit zu unterstützen, war immer Konsens der demokratischen Fraktionen in diesem Haus und muss es weiter sein. Verdiente Kolleginnen und Kollegen im Stiftungsrat war nicht nur der schon genannte Bernd Busemann, sondern auch Frauke Heiligenstadt, Björn Försterling von der FDP und Julia Hamburg, damals noch in ihrer Fraktion als Abgeordnete. Sie alle haben sich engagiert, und dieses Engagement muss weitergehen. Denn eines ist klar: Nie in den letzten Jahrzehnten waren wir stärker gefordert als jetzt, unsere freiheitliche Demokratie zu schützen und zu verteidigen. Der Kampf gegen Antisemitismus, Rechtsextremismus, Rassismus und demokratiefeindliche Einstellungen ist unser aller Aufgabe. Die Unterstützung der Gedenkstättenarbeit ist dabei ein ganz wichtiger Baustein. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Bratmann. - Als Nächstes hat sich für die AfD-Fraktion der Kollege Wichmann

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Evrim Camuz GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Verkündung von Gesetzen und Verordnungen in Niedersachsen

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Abgeordnete! Ich finde es besonders spannend, dass ich Sie, Herr Moriße, noch nie im Ausschuss habe reden hören, aber hier schwingen Sie die großen Worte und halten eine Generalabrechnung mit der Landesregierung. Das ist schon amüsant. Mehr ist es aber auch nicht. Ein Wort zur Schnelligkeit, zur Information. Die Staatskanzlei hat das Gesetz im Sommer eingebracht. Wir haben es umfassend in den Fachausschüssen beraten. Der GBD hat uns dabei begleitet und hat Änderungen vorgeschlagen. Das war sehr wertschätzend und auch richtig gut. Heute ‑ keine drei Monate später ‑ stehen wir hier und beschließen das Gesetz. Schneller hätte man es nicht machen können. Daher möchte ich diese Kritik an der Staatskanzlei im Namen der Grünen und der SPD zurückweisen. Mit der elektronischen Verkündung von Gesetzen und Verordnungen ergeben sich nur Vorteile für uns alle. Wir sparen Papier, wir sparen uns Arbeit, wir sparen uns den Druck. Deswegen ist es genau richtig, dass wir diesen Schritt heute zusammen gehen. Es handelt sich um ein verfassungsänderndes Gesetz. Auch das kommt nicht alle Tage vor. Daher freue ich mich auch, wenn wir gleich gemeinsam namentlich und abschließend darüber abstimmen. Als weitere Information möchte ich darauf hinweisen, dass es hierbei auch um die Wahrung des Öffentlichkeitsprinzips geht. Dabei handelt es sich um ein wirklich wichtiges Prinzip im Rechtsstaat. Wir debattieren und beschließen hier nicht nur, sondern wir machen diese Debatten und Beschlüsse auch der Öffentlichkeit zugänglich. Ich freue mich, dass wir als rot-grüne Koalition an dieser Stelle einen Schritt weitergehen und ein Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz auf den Weg bringen wollen, das genau diesem Ziel näher kommt, eine maximale Transparenz für unsere Bürgerinnen und Bürger zu schaffen und sie mitzunehmen. Ich freue mich daher heute auf die Abstimmung zu diesem Gesetz und beim nächsten Mal hoffentlich zu unserem Gesetz. Danke.

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Alfred Dannenberg AfD

Direktvermarktung und regionale Wertschöpfung stärken - zukunftsfähige Landwirtschaft für Niedersachsen

Kollege Dannenberg möchte gerne antworten. Bitte schön! Genau, jetzt wird es lustig. Ich nehme mit großem Interesse zur Kenntnis, von welch großem Interesse meine finanzielle Situation im Betrieb ist. Jetzt sage ich Ihnen, wofür ich das mache. Das ist ein Angebot, das Sie annehmen, für den Dienst, den ich mit meinem Betrieb ‑ ich bin sogar unter Biostandard, oh! ‑ leiste. Ich verzichte auf Düngung. - Warten Sie! Es wird gleich ein Schuh daraus. Ich verzichte auf Düngung. Ich verzichte auf Spritzmittel. Ich verzichte auf eine Beweidung. Der Mehrwert, den Sie bekommen, ist ein Erhalt der Biotope, die dort drauf sind. Ja, genau! Ich sage Ihnen jetzt, was der andere Punkt wäre. Jetzt kommen die Altparteien ins Spiel. Die haben nämlich eine Schutzgebietsausweisung darauf gelegt, die sowieso eine intensive Landwirtschaft verbieten würde. Und jetzt kommt es. Es wäre der beste Deal, wenn es heißen würde „Herr Dannenberg, Sie haben eine absolute Freiheit beim Düngen, beim Spritzen“, und ich dort einen ordentlichen Ertrag herunterholen könnte. Was ich bekomme, ist ja nur ein Schmerzensgeld für entgangene Beträge, so wie Sie es wollen. Das ist Ihre Politik!

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Uwe Dorendorf CDU

Deutschland schafft sich ab - Kapitel 21: Die CO2-Maut für LKW

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der deutsche Konjunkturmotor stottert. Die Industrie und der private Konsum erholen sich langsamer als gedacht. Die führenden deutschen Wirtschaftsinstitute rechnen für 2023 mit einem Rückgang des BIPs um 0,6 %. Erschwerend hinzu kommt für Speditionen sowie Transport- und Logistikdienstleister ein beispielloser Kostendruck. Sie müssen heute deutlich mehr für Lkws, Trailer, Ersatzteile und Wartung bezahlen. Die Energiekosten sind stark gestiegen, die Personalkosten aufgrund des Fachkräftemangels ebenso. In dieser ohnehin angespannten Situation steht der Branche eine signifikante Mauterhöhung ins Haus. So wird ab dem 1. Dezember 2023 eine CO2-abhängige Lkw-Maut für Fahrzeuge mit 7,5 t verpflichtend. Die vorgeschlagene Erhöhung auf 200 Euro pro Tonne ab dem 1. Januar im Vergleich zum bisherigen Betrag entspricht einem Anstieg von 83 %. Damit legt die Ampelregierung den höchstmöglichen Satz zugrunde. Es ist der weltweit höchste CO2-Preis - purer Wahnsinn! In einer Zeit der Ampel-Superlative könnte gar von einem „Maut-Doppel-Wumms“ oder einem grünen „Öko-Maut-Turbo-Rummel“ gesprochen werden. Diese zusätzliche Belastung wird die Wirtschaft jährlich um fast 8 Milliarden Euro belasten. Scheuers Maut-Debakel hat man damit in jedem Fall übertroffen. Als CDU-Fraktion blicken wir auf die annähernde Verdoppelung der Maut im Rekordtempo zumindest mit tiefer Besorgnis und großem Unverständnis. Die Transport- und Logistikbranche bekennt sich selbstverständlich zum Klimaschutz und sieht die CO2-Maut generell als Anreiz, auf klimaschonende Nutzfahrzeuge umzusteigen. Das Problem ist nur: Für die für eine Antriebswende erforderliche Nullemission stehen weder Lkws in ausreichender Zahl zur Verfügung, noch die nötige Ladeinfrastruktur oder Netzkapazität. Und es ist ungewiss, ob es künftig ausreichend Fördermittel für einen Umstieg gibt, die unabdingbar sind. Batterieelektrisch und wasserstoffbetriebene Lkws sind in der Anschaffung drei- bis fünfmal so teuer wie Diesel-Lkws. Flottenbetreiber zahlen seit 2021 bereits einen CO2-Preis auf fossile Kraftstoffe. Mit der beispiellosen Erhöhung der CO2-Maut werden sie nun aber doppelt belastet, was die Ampel ursprünglich in ihrem Koalitionsvertrag explizit ausgeschlossen hatte. Die Spediteure werden damit erneut zum Steuereintreiber des Staates. Sie müssen die Mautkosten vollumfänglich an ihre Kunden weitergeben, auch für die unvermeidbaren Leerkilometer. Gitta Connemann hat bereits richtig festgestellt: Für die Erhöhung der Lkw-Maut werden einzig und allein die Verbraucher die Zeche zahlen müssen. Angesichts knapper Margen bleibt ihnen ja auch keine andere Wahl, da andernfalls ihre Existenz gefährdet wäre. Zur Not steht ihnen sicherlich Robert Habeck, der renommierte Insolvenzberater, zur Verfügung. Die Bundesregierung plant also, die Mautsumme von 7,8 Milliarden auf 15,2 Milliarden Euro zu verdoppeln und bis 2027 mit Mehreinnahmen von 30 Milliarden zu rechnen. Diese Zusatzmittel sollen in den Ausbau der Bahn als umweltfreundliches Transportmittel investiert werden. Die geplante Einführung eines CO2-Zuschlags bei der Lkw-Maut soll dazu beitragen, Anreize für CO2-Reduzierungen im Verkehrssektor zu setzen. Dieser fahrlässigen Politik, die zu einem weiteren enormen Teuerungsschub führen wird, muss man fast schon einen Vorsatz unterstellen. Sowohl Baugewerbe als auch Lebensmittelindustrie und weitere Wirtschaftszweige, die in hohem Maße auf Lkw-Speditionen angewiesen sind, zeigen sich alarmiert. Ebenso ist die Landwirtschaft stark von dem Transport von Agrarprodukten wie Erntegut und Tierfutter abhängig, der vorwiegend durch Lkws erfolgt. Mit Blick auf die Logistikbranche bezeichnet der Vorstandssprecher des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung, Prof. Dr. Dirk Engelhardt, die geplante Mauterhöhung als dramatisch und warnt vor einem gewaltigen Liquiditätsproblem für Transportunternehmen. Die durchschnittliche Marge eines Lkw-Transportunternehmens liegt bei 0,1 % bis 2% oder 3 % des Umsatzes. Daher werden die Mautkosten wahrscheinlich eins zu eins an die Verbraucher weitergegeben werden. Das bedeutet, dass die Verbraucher noch mehr für Alltagsprodukte bezahlen müssen. Für einen Vierpersonenhaushalt können die Mehrkosten 350 bis 400 Euro im Jahr betragen. Und die Verbraucher in unserem Land tragen bereits jetzt die Lasten vieler Kostensteigerungen. Wenn wir dies mit anderen geplanten Erhöhungen wie bei der Mehrwertsteuer auf Gas von 7 auf 19 % zum Jahresende kombinieren, wird die Belastung für Bürger endgültig nicht mehr zu stemmen sein. Wir brauchen keinen rot-grünen Maut-Aktionismus und kein Wirtschaftsdilettantentum, sondern vielmehr einen ausgewogenen Ordnungsrahmen und zielgerichtete Anreiz- und Lenkungsinstrumente, mit welchen der Staat die Anstrengungen der Unternehmen unterstützt. Es ist daher nach wie vor geboten, die Anschubförderung von batterieelektrisch und wasserstoffbetriebenen Lkws sowie den Aufbau von Tank- und Ladeinfrastruktur zu forcieren, um die Dekarbonisierung des Straßengüterverkehrs voranzutreiben. Ich appelliere an die Bundesregierung, speziell aber an die Grünen, die geplante Mauterhöhung zu überdenken und alternative Lösungen in Betracht zu ziehen, die unsere Wirtschaft und unsere Bürger nicht mehr belasten. Setzen Sie einfach Ihren Verstand ein! Vielen Dank.

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Jan-Philipp Beck SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes und des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich

(Rednerwechsel) Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben uns in dieser nunmehr ein Jahr andauernden Wahlperiode bereits mehrfach mit dem Thema der Straßenausbaubeiträge in Niedersachsen befasst, in Form von Kleinen Anfragen und in mehreren Fragestunden. Die AfD-Fraktion hier im Landtag sieht aber anscheinend immer noch Diskussionsbedarf und legt nun einen Gesetzentwurf zu diesem Thema vor. Da sich die Meinung innerhalb der SPD-Fraktion zu diesem Thema in den letzten Wochen nicht verändert hat, kann ich hier getrost auf die zurückliegenden Stellungnahmen zu diesem Thema verweisen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist völlig unstrittig: Eine intakte Infrastruktur ist wichtig für unsere Kommunen. Sie ist ein ganz wesentlicher Maßstab dafür, wie Wohnqualität in einer Gemeinde wahrgenommen wird. Das gilt natürlich insbesondere auch für die Anwohnerstraßen. Kommunen müssen in der Lage sein, ihre Infrastruktur in einem guten Zustand zu halten. Uns ist dabei sehr bewusst, dass über die Finanzierung der Sanierung kommunaler Straßen in den letzten Jahren ganz viel diskutiert und auch gestritten worden ist und dass diese Diskussionen vor Ort oft sehr emotional verliefen. Die Landesregierung und das Landesparlament haben aber bereits in der letzten Wahlperiode viele gesetzliche Möglichkeiten geschaffen, die es den Kommunen vor Ort ermöglichen, die Finanzierungsart selbst zu wählen. Zum Beispiel ist es möglich, Straßenausbaubeiträge zu erheben, die die AfD-Fraktion gerne thematisiert. Es ist aber auch möglich, in einem Wohnquartier wiederkehrende Beiträge zu erheben oder die Finanzierung über allgemeine Finanzmittel, zum Beispiel über eine erhöhte Grundsteuer, und damit unter Verzicht auf eine Straßenausbaubeitragssatzung zu realisieren, wie es beispielsweise meine Heimatstadt Stadthagen seit vielen Jahren praktiziert. Auch die Abschaffung einer vorhandenen Straßenausbaubeitragssatzung ist möglich. Seit der Änderung der rechtlichen Grundlagen in der letzten Wahlperiode dürfen alle Kommunen unabhängig von ihrer Kassenlage bei der Abschaffung von Straßenausbaubeitragssatzungen Kredite zur Finanzierung heranziehen. Das war der Wunsch ganz vieler Bürgerinitiativen im Lande, die sich diese Möglichkeit zur Kompensierung wegfallender Straßenausbaubeiträge gewünscht hatten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen: Kommunen haben also bereits einen sehr breiten Instrumentenkasten an der Hand, um diese wichtige Aufgabe zu finanzieren. Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung kann vor Ort in einer verantwortungsvollen Debatte und Auseinandersetzung eine Entscheidung über die Finanzierung getroffen werden. So besteht auch individuell die Möglichkeit, Situationen vor Ort zu berücksichtigen, um soziale Unwuchten zu vermeiden. Zusammengefasst: Es gibt in Niedersachsen sehr vielfältige Modelle zur Finanzierung des Straßennachausbaus. Eine einheitliche Regelung aus dem Landtag heraus vorzugeben, scheint uns unter dem Aspekt der kommunalen Selbstverwaltung nicht sinnvoll zu sein. Die Finanzierung kommunaler Infrastruktur muss vor Ort auf Akzeptanz stoßen. Daher sollten die Kommunen auch vor Ort selbst entscheiden können, welche Finanzierungsart sie wählen. Wir als SPD-Fraktion stehen jedenfalls für einen Kurs, der jeder Kommune genau diese Handlungsspielräume lässt, sodass vor Ort entschieden werden kann. Zahlreiche Möglichkeiten in der Finanzierungsfrage sind auf jeden Fall da. Das ist auch der Grundsatz, der uns in der weiteren Beratung dieses Antrages leiten wird. Herzlichen Dank. (Rednerwechsel)

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Christoph Bratmann SPD

Zukunft des Schienenpersonennahverkehrs in Niedersachsen: klimaneutral und kostengünstig?

Herr Bratmann, bitte. Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister Lies! Vor dem Hintergrund, dass das Land einen neuen Reaktivierungsprozess angestoßen hat, der auch mit vielen Hoffnungen verbunden ist, frage ich Sie: Wie bewerten Sie aktuell den Fortgang dieses Reaktivierungsprozesses gerade auch mit Blick auf die Antriebsarten, die auf den zu reaktivierenden Bahnstrecken eingesetzt werden sollen? Vielen Dank. Herr Minister, bitte!

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Lukas Reinken CDU

Berufsorientierung an allgemeinbildenden Schulen ausbauen

Sie hatten auch eine Frage! Moment, Frau Nzume! Das Wort erteilt hier vorne das Präsidium. Ach so, Entschuldigung! Sorry! Ich wollte nur weitersprechen. Sorry! Bitte schön, Herr Reinken! Frau Präsidentin, vielen Dank. Das ist sehr gnädig, dass Sie sie dennoch zulassen.

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Dr. Dörte Liebetruth SPD

Kommunale Straßen und Radwege in Gefahr: Rot-Grüne Bremse für den Infrastrukturausbau lösen!

denen sie fahren können. Frau Kollegin Liebetruth, warten Sie bitte ganz kurz. - Natürlich sind Zwischenrufe das Salz in der Suppe, aber auf der anderen Seite wäre es gut, wenn wir der Abgeordneten folgen könnten. Das gestaltet sich gerade etwas schwierig. Ich würde einfach darum bitten, dass Frau Liebetruth ihre Ausführungen fortsetzen kann. - Herr Abgeordneter Hilbers, das gilt auch für Sie. Wir warten jetzt einfach, bis Ruhe einkehrt. Zwei Minuten lang haben Sie noch die Chance, gut zuzuhören. - Bitte! Ich mache es sogar kürzer und komme einfach auf Ihre Ausgangsfrage zurück, liebe CDU. Kommunale Straßen und Radwege sind bei uns in guten Händen. Freie Fahrt voraus!

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Dr. Dörte Liebetruth SPD

Zukunft des Schienenpersonennahverkehrs in Niedersachsen: klimaneutral und kostengünstig?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser Ziel ist ein klimaneutraler und kostengünstiger Schienenpersonennahverkehr. Deswegen war das heute genau der richtige Titel für die Fragestunde. Lieber Herr Scharrelmann, wir konzentrieren uns heute auf die Schiene. Manchmal ist es besser, sich einen kleineren Bereich herauszusuchen und sich umso intensiver damit zu befassen. Das haben wir heute getan. Ich möchte im Namen der SPD-Landtagsfraktion heute ganz herzlich Verkehrsminister Olaf Lies danken – für seine umfassende Antwort und vor allen Dingen für sein umfassendes Anpacken. Vor allen Dingen danke ich für sein tatkräftiges Anpacken, wenn es darum geht, den Schienenpersonennahverkehr zukunftsfähig aufzustellen. Ich spreche da vor allen Dingen auch den Reaktivierungsprozess in Bezug auf stillgelegte Bahnstrecken an, bei dem Sie viel angeschoben haben. Unser Dank gilt aber auch Ministerpräsident Stephan Weil, der auf Bundesebene mit den anderen Länderchefs und -chefinnen in Sachen Deutschlandticket hart verhandelt hat. Das Deutschlandticket hat Busse und Bahnen für viele Menschen in Niedersachsen kostengünstiger gemacht. Olaf Lies hat die Zahlen genannt. Rund 700.000 Niedersächsinnen und Niedersachsen nutzen das Deutschlandticket schon, und mehr als jeder Zehnte ist ein Neukunde. Das ist ein riesiger Erfolg. Vor dem Hintergrund ist es gut, dass es durch den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz jetzt wenigstens erst einmal Planungssicherheit für die ersten Monate des Jahres 2024 gibt. Aber klar ist auch: Uns als SPD-Fraktion reicht das nicht. Uns bleibt es wichtig – da sind wir uns einig mit Minister Olaf Lies –, den Preis von 49 Euro stabil zu halten. Sehr geehrter Herr Minister Lies, alles Gute für die anstehenden harten Verhandlungen im Kreise der Verkehrsminister mit dem Ziel, bis Mai ein tragfähiges Konzept für ein dauerhaftes Deutschlandticket zu entwickeln! Ich bin zuversichtlich, dass Sie diese Verhandlungen zum Erfolg führen werden, Herr Minister Lies. Kommen wir zu der Frage, wie klimaneutral unser Schienenpersonennahverkehr in Niedersachsen aufgestellt ist. Das von Olaf Lies angekündigte Programm zur Antriebsumstellung im Schienenpersonennahverkehr mit einer Ausschreibung von ca. 102 Akku-Triebzügen ist ein wichtiger Schritt. Dem voraus ging eine umfassende Marktanalyse der Landesnahverkehrsgesellschaft. Übrigens sind wir in Niedersachsen mit dieser Entscheidung gar nicht so alleine. Wenn man mal in das CDU-regierte Schleswig-Holstein guckt: Haben Sie mal geguckt, mit welchen Antriebsarten die neuen Züge, die dort eingesetzt werden, fahren? Also: Eine marktoffene Analyse der Landesnahverkehrsgesellschaft war genau der richtige Schritt. Und auch das Herangehen, Dieselloks Schritt für Schritt zu ersetzen, wird uns vorwärtsbringen. Mich freut – das ist eben in der Debatte deutlich geworden –, dass dadurch auch weitere Vorteile für Fahrgäste entstehen. Dass wir durch Triebwagen mit Türen für zwei verschiedene Bahnsteighöhen endlich einen entscheidenden Schritt in Sachen Barrierefreiheit vorankommen werden, wird ganz vielen Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, aber auch Menschen, die mit einem Kinderwagen oder einem Fahrrad unterwegs sind, helfen, mit öffentlichen Verkehrsmitteln durch Niedersachsen zu kommen. Wasserstoff wird eine wichtige Ergänzung bleiben – beispielsweise im Raum Bremervörde. Aber bei begrenzter Verfügbarkeit von grünem Wasserstoff ist es sinnvoll, diesen gezielt dort einzusetzen, wo wir darauf angewiesen sind – wegen mangelnder Elektrifizierung, für längere Strecken und dergleichen. Die SPD-geführte Landesregierung hat wichtige Weichen in Richtung eines klimaneutralen und kostengünstigen Schienenpersonennahverkehrs gestellt. An einigen Punkten wird noch hart gearbeitet. Vielen Dank, Minister Olaf Lies. Man merkt: Das Land ist in guten Händen. Herzlichen Dank, Frau Dr. Liebetruth. Der so viel angesprochene Minister hat um zusätzliche Redezeit gebeten. Bitte schön, Herr Minister!

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Evrim Camuz GRÜNE

Schlepperei im Mittelmeer durch sofortige Einstellung jeglicher finanziellen Unterstützung von Schleusern und die unmittelbare Rückführung auf dem Mittelmeer aufgegriffener Migranten beenden!

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Abgeordnete! Leider wurde in dem Redebeitrag überhaupt nicht berücksichtigt, dass zwischen dem Mittelmeer und Deutschland sehr viel Fläche ist. Es ist mitnichten so, dass Menschen von der Seenotrettung mit einem Charterflug direkt nach Deutschland gebracht werden. Die AfD hat leider wieder gezeigt, dass sie überhaupt keine Ahnung hat, dass wir das Dublin-Verfahren haben. Das heißt, die Menschen sind dazu aufgerufen – ja, das ist gerade die Rechtslage –, dass sie in dem Land, wo sie zum ersten Mal europäischen Boden betreten, Asyl beantragen. Das ist die Rechtslage, und das wird so auch gelebt. Es tut mir leid, dass Sie das einfach ignorieren, aber so ist es gerade. Das andere, was mir wichtig ist, deutlich zu machen: Seenotrettung und Menschen­leben zu retten, kann und wird niemals illegal sein, und das ist gut so.

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Dr. Frank Schmädeke CDU

Kranichnistplätze sichern - Moorflächen von beeinträchtigendem Bewuchs befreien

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Queckemeyer, wenn ein Moor wirklich intakt ist, weiden darauf keine Schafe, und dann gibt es dort auch keine Wölfe. - So viel schon mal vorweg. Meine sehr geehrten Damen und Herren von der AfD, auch wenn gegen die in Ihrem Antrag aufgezählten Tatsachen ‑ Sie müssen wirklich den Antrag lesen ‑ auf den ersten Blick kaum etwas einzuwenden ist, so ist eine immer wiederkehrende Beseitigung der Verbuschung, wie Sie es in Ihrem Antrag fordern, letztendlich eine kostspielige Beseitigung der Symptome eines nicht aktiven und nicht intakten Moores. Wir alle wissen, dass die Kraniche eine Verbuschung ihrer Rastplätze nicht schätzen. Die Verbuschung des Moores ist aber ein deutliches Symptom dafür, dass das Moor selbst nicht intakt ist. Und das müssen wir ändern. Nach einer temporären Beseitigung der Büsche, wie Sie es fordern, steigen vielleicht die Rast- und Nistplatzzahlen der Kraniche. Aber auf dem kranken Moorkörper regeneriert sich die Verbuschung infolge der Eutrophierung und des Wassermangels schneller, als es dem Kranich, dem Moor und letztendlich auch dem Steuerzahler aufgrund der nächsten anstehenden Entbuschung oder Entkusselung lieb sein dürfte. Meine Damen und Herren, unsere Moore sind keine Zoos, in denen wir Tiere in Gehegen einen möglichst naturidentischen, aber künstlichen Lebensraum zur Verfügung stellen, in dem sie sich bei höchstmöglichen Tierschutzstandards rundum wohlfühlen, um dann die Besucher zu erfreuen. Ich glaube, aus der Richtung kommt auch die Beschwerde, was die Kraniche angeht. Das Rehdener Geestmoor ist mir aus meiner beruflichen Vergangenheit und auch als Erholungssuchendem bestens bekannt. Ich möchte nicht erleben, dass es zu einem künstlichen Habitat nur für Kraniche degradiert wird. Denn wenn wir es mit dem Moor und dem Klimaschutz wirklich ernst meinen, dann muss es uns um das Moor als Ganzes gehen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der AfD, ich sage Ihnen: Nur weil Sie die Fassade streichen und die Büsche weghacken, ist das Haus noch lange nicht saniert. Für die anstehenden und laufenden Sanierungen unseres Moores müssen wir uns immer die Funktionalität und die Wechselwirkungen des gesamten Biotops vor Augen führen. Klein in Klein nutzt hier überhaupt keinem. Moor muss in seiner gesamten Komplexität angesehen und behandelt werden und da, wo es möglich ist und wo es die dort Heimischen wollen, in seinen natürlichen Zustand zurückversetzt werden. Denn nur dann können sich die Kraniche dort in einem nachhaltig stabilen und natürlichen Biotop wohlfühlen. All unsere Moorflächen haben vielfältige Funktionen. Sie sind Refugium für seltene Arten, Wasserspeicher, Kohlenstoffspeicher gegen den Klimawandel, Naherholungsgebiete und Tourismusdestinationen, Produktionsgrundlage vieler Betriebe, Lebensgrundlage und Heimat vieler Menschen und auch Nist- und Rastplätze für Kraniche. Viele dieser Gebiete haben mit den Herausforderungen zu kämpfen, die die Jahre der Trockenheit mit sich gebracht haben. Meine lieben Kollegen und Kolleginnen von der AfD, lieber Herr Queckemeyer, nun möchte ich Ihren Antrag einmal in einen Gesamtkontext stellen. Ich kann Ihnen attestieren, dass Sie mit Ihrem schmal angelegten Antrag in Sachen Moorentwicklung voll und ganz hinter dem Zug liegen, und bin der Überzeugung: Hätten Sie vieles von dem, was Sie eben gesagt haben, in Ihrem Antrag verfasst, hätte er anders ausgesehen. - Ich beziehe mich jetzt auf den Antrag und vergleiche das mit dem, was vor Ort Sache ist. Der Landkreis Diepholz hat die Natura-2000-Gebiete, von denen viele in der Diepholzer Moorniederung gelegen sind, fristgemäß gesichert und dabei auch die ersten Managementpläne erarbeitet. In diesen Plänen sind die Maßnahmen beschrieben ‑ sie sind zum Teil auch bereits umgesetzt ‑, die erforderlich sind, um die Lebensraumtypen der Arten der FFH-Gebiete zu sichern und deren Zustände zu verbessern. Diese Pläne, meine Damen und Herren, bilden die Grundlage für die Entwicklung der Gebiete im moortypischen Sinne. In diesen Plänen ist bereits das enthalten, was Sie heute fordern. Was wir vonseiten der CDU fordern, ist ein ganzheitliches Herangehen an das Thema Moormanagement, um die vielfältigen Funktionen unserer Moore zu erhalten. Daran müssen wir arbeiten; im Einklang mit den Interessen der beteiligten, vor Ort lebenden Menschen. Denn Moormanagement sollte immer die Partizipation der Menschen berücksichtigen, die dort zum Teil seit Generationen leben und arbeiten und in diesen Gebieten ihren Lebensunterhalt erwirtschaften. Ich möchte hier nicht vorgreifen, aber der CDU-Antrag, der am morgigen Freitag beraten werden wird, kann als Referenz dienen, um wichtige Aspekte aufzugreifen. Um unsere Moore zu renaturieren und dann auch als Moore zu erhalten, reicht es nicht aus, ein paar Birken, Traubenkirschen oder Kiefern zu entfernen. Nicht nur das von Ihnen angesprochene Rehdener Geestmoor ist in einem von Gesellschaft und Politik über 150 Jahre gesteuerten Prozess zu dem geworden, was es heute ist. Die Prozesse, die erforderlich sind, um diese Entwicklung in eine neue Richtung zu lenken und mit einem ganzheitlichen, in die Zukunft wirkenden Ansatz erfolgreich zu sein, beinhalten so zeitaufwendige Arbeiten wie die Flurneuordnung und die Neuordnung von Vorfluten, die bereits höchst erfolgreich in vielen unserer laufenden Flurbereinigungsverfahren angegangen und umgesetzt werden - aber eben nicht von hier auf gleich und auch nicht durch schnelle Aktionen zum Beispiel mit Säge, Spaten oder Beil. Ihr Antrag trifft es nicht. Er greift viel zu kurz und ist auch nicht sehr nachhaltig. Um es auf den Punkt zu bringen: Er packt das Übel nicht bei der Wurzel. Ich freue mich bereits jetzt auf die vielen Diskussionen im Fachausschuss zum Thema Moorschutz. Spätestens dann sollten Sie, meine Damen und Herren der AfD, die Schwächen des eigenen Antrages erkennen. Vielen Dank.

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Olaf Lies SPD

Zukunft des Schienenpersonennahverkehrs in Niedersachsen: klimaneutral und kostengünstig?

Vielen Dank. Herr Minister, bitte! Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Bratmann, ich glaube, das greift gut ineinander. Wir haben mit dem Lenkungskreis, also einer Beteiligung der Kolleginnen und Kollegen des Parlaments, nach der Situation der vorletzten Legislaturperiode, als wir als rot-grüne Landesregierung zum ersten Mal den Reaktivierungsprozess gestartet haben, jetzt einen Neuaufschlag gemacht – übrigens unter geänderten Rahmenbedingungen; diese waren auch notwendig, sonst wäre das Gleiche dabei herausgekommen. Das heißt, die Bedingungen, die der Bund vorgibt, um überhaupt in die Förderung dieser Streckenreaktivierung zu kommen, haben sich verändert. Im Prozess haben wir sechs Strecken schon weiter auf den Weg gebracht. Für 14 Strecken ist in der letzten Runde entschieden worden, dass sie in die nächste Phase kommen. Zu denen, die jetzt nicht in die nächste Phase kommen: Das ist manchmal knapp. In einer Reihe von Gesprächen mit den jeweiligen Kommunen, den Antragstellern, werden gute Gründe dafür genannt, dass die Strecken eigentlich in die nächste Stufe kommen müssten. Da ist Nacharbeit notwendig. Das ist ein laufender Prozess. Es wird also kein Haken daran gesetzt und dann sind die weg, sondern wir wollen das weiterentwickeln. Dann werden wir genau schauen, wie die Antriebskonzeption aussieht. Wir merken das an der Weiterentwicklung der Strecke über Emlichheim nach Coevorden. Dort haben wir heute dieselbetriebene Fahrzeuge. Diese würde dort erst einmal weiterhin fahren. Wir würden versuchen, die Betriebszeiten der Fahrzeuge zu nutzen. Auf der zu reaktivierenden Strecke von Bremervörde nach Stade würden wir Brennstoffzellenzüge einsetzen, die wir dort heute schon einsetzen. Aber ich bin mir sicher, wir werden auch Teilbereiche haben, in denen wir dann möglichst auch schon mit Umsetzung auf batterieelektrische Züge oder ehrlicherweise in der Übergangszeit erst auf Dieselfahrzeuge zurückgreifen müssten. Ich würde jetzt also nicht so lange warten, bis das richtige Antriebskonzept da ist, sondern uns muss es darum gehen, den Menschen möglichst schnell die Möglichkeit zu geben, den SPNV zu nutzen.

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Wiebke Osigus SPD

Mehrwert und Mehrkosten des Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung

Vielen Dank. - Frau Ministerin antwortet. Bitte schön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Kollege Eilers, ein Haushalt ist immer eine Gesamtkonzeption. Wir haben heute Morgen schon in anderen Bereichen feststellen dürfen, dass es Pflichtaufgaben und daneben zusätzlich Aufgaben gibt, mit denen man sozusagen weitere politische Prioritäten setzen kann. Vor dem Hintergrund erklärt sich genau diese Aufstellung. Dankeschön für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank, Frau Ministerin. -

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Gerald Heere

Steuerprognose und Gastronomie: Will die Landesregierung die dauerhafte Mehrwertsteuersenkung?

Herr Minister! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Pastewsky, auf diese Frage kann ich Ihnen spontan nicht antworten. Wir werden aber gerne die Antwort nachliefern. Die nächste Zusatzfrage stellt wieder Herr Pastewsky

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Dennis Jahn AfD

Mehrwert und Mehrkosten des Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung

Die vierte Zusatzfrage aus der Fraktion der AfD stellt der Abgeordnete Jahn. Bitte schön! Frau Präsidentin! Vor dem Hintergrund, dass kein anderes Bundesland ein eigenes ständiges Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung hat, frage ich Sie: Wir rechtfertigen Sie die Einführung und den Weiterbestand Ihres Ministeriums?

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Olaf Lies SPD

Kommunale Straßen und Radwege in Gefahr: Rot-Grüne Bremse für den Infrastrukturausbau lösen!

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst vielen Dank für die Aktuelle Stunde. Ich dachte, ich hätte es im Haushaltsausschuss beantwortet. Aber ich tue es gern noch einmal hier. Ich will nur daran erinnern: Diese Fragestellung haben wir dort bereits beraten. Nicht, dass der Eindruck entsteht, die heute stattfindende Aktuelle Stunde hätte eine Veränderung herbeigeführt. Ich habe im Haushaltsausschuss, glaube ich, erklärt, wie wir damit verfahren, aber ich tue es gern in diesem Rahmen auch noch einmal, weil es völlig richtig ist, dass wir das miteinander diskutieren. Das will ich an der Stelle sagen: Zwischen der Frage, inwieweit wir Infrastrukturausbau brauchen, und der Frage, wie wir den ÖPNV stärken wollen, gibt es, glaube ich, insgesamt keinen Streit. Wir brauchen beides. Wir brauchen eine gesicherte Infrastruktur, wir brauchen auch mehr Mittel für den ÖPNV. Das treibt diese Landesregierung um. Das ist gut so, und das werden wir auch voranbringen. Dass es auch in einer Landesregierung unterschiedliche Vorstellungen der Fraktionen gibt, müsste mindestens die Mitglieder der CDU, die schon in der letzten Wahlperiode dabei waren, nicht wundern. Diese Unterschiede hat es damals auch gegeben. Das ist völlig normal. Es hilft ja nichts, das auszublenden. Jetzt will ich die Beispiele gar nicht alle aufzählen. Das ist der normale Weg. Damit muss man umgehen. Das ist letztes Mal gelungen, das ist davor gelungen, das gelingt dieses Mal auch. Das ist, glaube ich, die Arbeit, die wir erwarten können. Ich will noch etwas zu dem K‑146-Projekt sagen. Wir genehmigen das Projekt. In der Aufstellung, die wir für das Jahresbauprogramm haben, ist die K 146 enthalten. - Nur, damit jetzt keine Diskussionen geführt werden, die gar nicht notwendig sind, weil sie gar nicht richtig sind, will ich das betonen. Aber ich hatte schon im Haushaltsausschuss den Versuch unternommen, zu sagen, dass wir das bereinigen. Ich will aber auch erklären, warum das so ist. Das ist tatsächlich Teil des Koalitionsvertrags. Der Koalitionsvertrag sagt zu Recht: Wir müssen den ÖPNV weiter stärken. Aber deshalb ‑ genau deshalb ‑ haben wir eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht. Dafür muss man das NGVFG ändern. Das ist der eine Teil. Und mit der Änderung des NGVFG stellt sich dann natürlich auch die Frage: Wie sieht das im Haushalt, im Haushaltsentwurf, aus? - Das Ergebnis ist: Wir können diesen Weg nur umsetzen ‑ das war die politische Haltung ‑, wenn wir die 15 Millionen Euro, die durch die Umschichtung zum ÖPNV-Teil kommen, im Straßenteil nachziehen können, sodass es am Ende mehr für ÖPNV, aber nicht weniger für Straße gibt. Es ist übrigens die Haltung dieser Landesregierung, dass wir bei Infrastrukturinvestitionen, im kommunalen Straßenbau, im Radwegebau, nicht kürzen, aber natürlich mehr Geld für den ÖPNV brauchen. Ich finde, das ist gar nicht kompliziert, sondern scheint mir eine gute Lösung zu sein, wie man damit umgeht. Herr Minister Lies, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Hilbers zu? Ja, sehr gern. Bitte, Herr Abgeordneter Hilbers! Herr Minister Lies, vor dem Hintergrund, dass Sie den Konflikt zwischen dem ÖPNV und der Straße im

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Olaf Lies SPD

Zukunft des Schienenpersonennahverkehrs in Niedersachsen: klimaneutral und kostengünstig?

Lieber Herr Scharrelmann, Sie haben die Frage nach den Landesbuslinien nicht gestellt, obwohl Sie zwei Fragen hätten stellen können. Ich will die Gelegenheit nutzen, sie trotzdem zu beantworten. Sie haben Sie ja gerade in Ihrem Abschlusswort gestellt. Das ist die Dienstleistung der Landesregierung, die dazugehört. Sie haben es ja auch angesprochen. Ich will es nur einmal beschreiben. Die Landesbuslinien sind von der rot-grünen Landesregierung – 2013 bis 2017 – eingeführt worden. Zur Erinnerung: Vorher, bei Schwarz-Gelb hat es sie nicht gegeben. Wir haben diese Landesbuslinien weiterentwickelt und auch in der letzten Legislaturperiode fortgeführt. Im Jahr 2022 ist auch ein Förderzuschuss entwickelt worden. Es gibt zwölf Buslinien, es gibt eine Reihe von Anträgen. Und es ist genau richtig: Wir brauchen ein Gesamtkonzept. Wo der ÖPNV greift, ist es gut, wo der Fernverkehr greift, ist es gut; aber der SPNV oder – auf der Straße – die Landesbuslinien müssen die ideale Ergänzung sein. Wir arbeiten wirklich intensiv daran. Aber bitte: nicht immer im Gegeneinander zur Schiene, sondern als Ergänzung zur Schiene. Dann ist es ein guter Weg. Weil Sie auch das hinterfragt haben, will ich noch kurz sagen: Es gibt keine Bestellungen von Dieselfahrzeugen mehr. Ich habe Sie so verstanden, als bestellten wir noch Dieselfahrzeuge. Niemand bestellt hier Dieselfahrzeuge. Die ersten Ausschreibungen gehen jetzt heraus. Wir können erst ab 2029 wechseln, weil dann die erste Ausschreibung – Heidekreuz – einen Wechsel ermöglicht und wir dann beim Heidekreuz umstellen. Denn man kann nicht mitten im Betrieb umstellen, weil die Unternehmen ja auf Poolfahrzeuge zurückgreifen und sich auf diese Fahrzeuge eingestellt haben. Es ist sozusagen systemisch geplant. Und es dauert halt, bis diese Fahrzeuge produziert werden können. Das ist ein sehr intensiver Prozess. Weil mich die Debatte über Technologieoffenheit ärgert, will ich auch noch sagen: Wir haben gesehen, welche Leistungsfähigkeit welche Antriebsart hat. Zur Wahrheit gehört dazu, dass wir schon vor acht Jahren in der rot-grünen Regierung entschieden haben, dass wir Brennstoffzüge haben wollen. Aber in der Zwischenzeit gab es eine unglaubliche Technologieentwicklung bei der Batterie. Das heißt, wir müssen nach heutigem Stand vergleichen: Woher bekommen wir das Richtige? Es ist genau, wie Sie sagen. Dort, wo Wasserstoff die ideale Lösung ist, müssen wir Wasserstoff nehmen. Darin sind wir völlig einig. Fahrdynamik, Lademöglichkeiten, Kosten – alles das muss betrachtet werden. Nun der letzte Aspekt. Das ärgert mich wirklich. Vonseiten der AfD den Eindruck zu vermitteln, wir ließen die Verkehrsunternehmen im Stich, ist wirklich dreist. Wir brauchen die Verkehrsunternehmen, wir arbeiten eng mit ihnen zusammen. Die Rettungsschirmsystematik wird mit den Werten von 1992 fortgesetzt, inklusive der Tarifsteigerungen. Wir stehen an der Seite der Verkehrsunternehmen. Das sind unsere Partner. Die lassen wir im wahrsten Sinne des Wortes wirklich nicht im Regen stehen. Vielen Dank. Danke schön, Herr Minister. Der Minister hat 2:45 Minuten lang gesprochen. Um zusätzliche Redezeit hat Herr Hillmer gebeten. Herr Hillmer, ich gebe auch Ihnen 2 Minuten Redezeit. Sie haben das Wort. Bitte schön!

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Britta Kellermann GRÜNE

Kranichnistplätze sichern - Moorflächen von beeinträchtigendem Bewuchs befreien

Herr Präsident! Liebe Zuhörer*innen! Die AfD hat einen Antrag vorgelegt, da weiß man erst mal gar nicht, was sie eigentlich will. Eine Partei, die den menschengemachten Klimawandel leugnet und den Naturschutz normalerweise nur als bürokratischen Hemmschuh für die Wirtschaft in unserem Land betrachtet, widmet sich plötzlich unseren Mooren. Erste Reaktion: Wow! Haben sie es jetzt doch endlich verstanden? - Aber leider Fehlanzeige. Was die AfD will, wird doch längst gemacht. Das Land, die Landkreise, Stiftungen und Naturschutzverbände widmen sich der Offenhaltung unserer Moore bereits seit vielen Jahren mit großem Engagement. Dafür hat es die AfD nicht gebraucht. Es geht ihr ja auch gar nicht um die Sache. Sie hat nur den Sympathieträger Kranich für sich entdeckt und versucht, ihn nun für ihre politischen Zwecke zu instrumentalisieren. Also Obacht! Sie sind aufgeflogen! Wenn Sie schon aufgeflogen sind, lautet mein Vorschlag: Machen Sie sich doch einmal gemeinsam mit den Kranichen auf den Weg. Vielleicht können Sie sich dann besser einfühlen, was dem Kranich wirklich zu schaffen macht. Ja, es ist richtig: Der Kranich braucht weitläufige, feuchte und offene Flächen zum Rasten. Und ja: Die findet er im Rehdener Geestmoor. Und ja: Die Verbuschungen in den Randbereichen des Moores können für ihn eine Beeinträchtigung darstellen. Er rastet aber auch auf Ackerflächen und Wiesen, wie zum Beispiel auf den 170 Quadratkilometern Moor-, Feuchtwiesen und Sandheiden, die der BUND in der Diepholzer Moorniederung betreut. Davon macht das Rehdener Geestmoor nur einen Bruchteil aus. Was dem Kranich wirklich zu schaffen macht, ist der Klimawandel. Genau diesen können Sie an der zunehmenden Verbuschung ablesen. Das sind die Auswirkungen der Trockenjahre, das sind die klimatischen Veränderungen, das sind die sinkenden Grundwasserstände. Was wirklich und nachhaltig gegen die Verbuschung helfen würde, ist eine Verbesserung des moortypischen Wasserhaushalts. Genau deshalb betreiben wir engagierte Klimaschutzpolitik, zum Beispiel durch die Wiedervernässung von Mooren. Kolleg*innen der AfD, stellen Sie sich der Realität, stellen Sie sich dem menschengemachten Klimawandel. Dann reden wir weiter. Aber bei einem solchen Alibi-Antrag, mit dem Sie nichts weiter bezwecken, als sich selbst zu profilieren, machen wir nicht mit.

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Anne Kura GRÜNE

Wie werden die am 12. Oktober 2023 verkündeten Vorschläge zum Umgang mit dem Wolf in der Praxis umgesetzt?

hat sich deren Vorsitzende Anne Kura zu Wort gemeldet. Frau Kura, bitte! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg*innen! Wir haben im Moment in jedem Plenum das Thema Wolf. Und jedes Mal bringen Sie die gleichen Punkte vor. Und jedes Mal diskutieren wir über die gleichen Antworten, dass das Ziel ein europarechtskonformes, regional differenziertes Bestandsmanagement ist. Da sind wir in den letzten Wochen dank des Engagements unseres Umweltministers, unserer Landwirtschaftsministerin und des Ministerpräsidenten einen großen Schritt weitergekommen. Dafür möchte ich mich bedanken. Sie müssen sich jetzt auch mal damit zufriedengeben, dass es dieses Mal nicht funktioniert hat, diese Debatte hier zu polemisieren und zu emotionalisieren, weil der Minister ganz klar deutlich gemacht hat, was er letztes Mal auch schon gesagt hat: Auf der Umweltministerkonferenz Ende dieses Monats wird gemeinsam mit allen Ländern darüber diskutiert, wie man da zu einem gemeinsamen Rahmen kommt und was das Ergebnis dieses Rahmens ist, damit wir ihn schnell umsetzen können. Er hat gesagt, er kann nicht hellsehen. Das finde ich sehr schade; ich hätte da auch ein paar Fragen. Aber ich finde es auch richtig, dass sich die Länder dann gemeinsam hinsetzen und für einen gemeinsamen Weg sorgen, damit wir das rechtssicher und einheitlich machen können. Ich möchte auch ganz klar sagen, wie das möglich geworden ist: Das ist möglich geworden, indem unser Umweltminister und unsere Landwirtschaftsministerin seit Langem verhärtete Fronten aufgebrochen haben und einen Dialog zwischen Weidetierhalterinnen und Naturschützern ins Leben gerufen haben. Da sind konstruktive Lösungen herausgekommen. Das wurde mit den anderen Ländern auch auf die Bundesebene getragen. Deswegen geht es jetzt hier weiter. Dafür möchte ich mich, wie gesagt, auch bedanken. Sie haben hier auch sehr entlarvend gezeigt, dass es Ihnen überhaupt nicht darum geht, einen sinnvollen Beitrag zur Debatte zu liefern oder dass wir da weiterkommen. Sie müssen sich schon mal entscheiden: Wollen Sie unbürokratisch handeln? So ein unbürokratischer Vorschlag, der schnell umgesetzt werden kann, liegt auf dem Tisch. Darüber haben wir gestern in einer Aktuellen Stunde lange diskutiert, dass das genau das ist, was wir brauchen. Wollen Sie das also? Oder wollen Sie es weiter verkomplizieren? Wollen Sie weitere bürokratische Hürden aufbauen, indem wir hier zum Beispiel darüber diskutieren, wer wann auf welchem Hochsitz in welchem Gebiet sitzen kann? Lassen Sie es uns doch einfach mal unbürokratisch und einfach umsetzen! Sie nutzen das Thema, um hier zu polemisieren, weil Sie das brauchen, weil Sie Themen brauchen, mit denen Sie Verunsicherung schüren können, mit denen Sie Ängste wecken können, aber damit bringen Sie die Menschen überhaupt keinen Schritt weiter. Damit helfen Sie den Schafhalter*innen nicht. Damit helfen Sie auch nicht den ländlichen Räumen. Deswegen würde ich sagen: Es ist gut, dass sich die Umweltministerkonferenz Ende dieses Monats weiter damit beschäftigt. Es ist gut, dass wir zur einer Versachlichung der Debatte kommen – hoffentlich –, dass wir das hier alle demnächst gemeinsam so sehen und dass wir den Weidetierhalter*innen in Niedersachsen und auch in Deutschland insgesamt helfen. Danke schön.

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Uwe Dorendorf CDU

Den Bestand des Europäischen Mufflons in Niedersachsen erhalten: Konsequenter Naturschutz setzt aktives Wolfsmanagement voraus!

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn es um den Schutz des Wolfes geht, führen wir hier sehr emotionale Debatten. Es gibt aber ‑ und das sollten wir nicht vergessen ‑ auch andere heimische Wildtierarten, die es zu schützen gilt. ‑ Danke. Ja, zum Beispiel. Die Hegepflicht nach § 25 des Bundesjagdgesetzes obliegt auch den öffentlichen Stellen. Dieser Pflicht kamen sie in der Göhrde zu spät nach. Das Sichern bzw. Fangen des Muffelwilds durch die Landesforst wurde zu spät eingesetzt. Da gab es schon kein Muffelwild mehr. Wir hatten im Hochwildring Göhrde ca. 250 bis 300 Stück Muffelwild, im Hochwildring Gartow 50 bis 70 Stück. - Durch den Wolf ausgerottet! Das ist sehr ärgerlich, weil wir hier Muffelwild mit der reinsten DNA hatten. Es wurde 1903 ausgewildert. Das war vor 120 Jahren. Darum gilt wie bei anderen Wildarten die Gesetzmäßigkeit ‑ ich wiederhole es einmal: die Gesetzmäßigkeit ‑, dass das Wild, das länger als 100 Jahre durch unsere niedersächsischen Wälder streift, als heimische Wildart gilt. Leider wird das durch die Fraktion der Grünen regelmäßig bei jeder Gelegenheit falsch dargestellt. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, wird in Zukunft ganz Niedersachsen betreffen. Denn überall, wo sich der Wolf aufhält, hat das Muffelwild keine Chance, sich zu erhalten. Je weiter der Wolf sich im Süden ausbreitet, desto weiter gehen auch dort die Muffelwildbestände zurück, bis es in Niedersachsen nicht mehr anzutreffen ist. Zum Schutz des einen Tieres soll hier also das Aussterben einer anderen Art hingenommen werden. Wir befinden uns bereits mitten in diesem Prozess. Deshalb können wir die Verantwortung nicht auf andere Stellen abschieben, sondern müssen mit dem Wissen von Praktikern vor Ort und Wissenschaftlern zusammen Pläne erstellen, die den Erhalt des Muffelwildes hier bei uns in Niedersachsen sicherstellen. Auf Dauer wird es aber nicht nur dem Muffelwild so gehen. Das sehen wir auch bereits an der Entwicklung des Damwildes in unseren heimischen Wäldern. In Niedersachsen gibt es auch Gebiete, in denen es kein Damwild mehr gibt, weil der Wolf auch diese Wildart schon ausgerottet hat. Deshalb brauchen wir konkrete Pläne, die nicht nur den Wolf, sondern auch unsere anderen Wildtierarten vor diesem schützen. Eine Anhörung von Experten und Wissenschaftlern wurde mit den Stimmen der Regierungskoalition abgeschmettert. Stattdessen soll der Auslöschung des Muffelwilds zugesehen werden. Richtig ist ‑ das möchte ich auch an dieser Stelle noch einmal betonen ‑, dass es ohne ein aktives Wolfsmanagement nicht geht. ‑ Es ist mir hier vorne links etwas zu laut. Entschuldigen Sie, Herr Präsident, dass ich das sage. Es ist ein bisschen laut von Ihrer Seite her. ‑ Gerne. Das nehme ich auch an. ‑ Ja, genau so ist es. Das sagt der Richtige. Ich finde es gut, dass Sie das bestätigen. Genau das fordern wir bereits seit Jahren. Wir dürfen aber nicht weiter die Augen vor diesen Problemen verschließen, sondern wir müssen uns an den Fakten orientieren und entsprechend handeln. An Daten und Fakten halten - das hat auch der Umweltminister Meyer im Umweltausschuss am 4. September gefordert. Herr Minister Meyer, als Sie dann die Populationszahlen der Wölfe vorstellten, nutzten Sie wieder Zahlen, Daten, Fakten aus ‑ ich weiß nicht ‑ 2021, 2020, 2019? - Donnerwetter! Sie sprachen von 150 Wölfen und 120 Welpen, das heißt von ca. 270 Wölfen. Wo? In drei Landkreisen? Aber doch nicht in ganz Niedersachsen! Ich machte Sie auf die neuesten Zahlen des Wolfsmonitoring der Landesjägerschaft aufmerksam. Monitoringjahr 2021/2022: 34 Rudel, 12 Wolfspaare, 3 residente Wölfe; Monitoringjahr 2022/2023: 40 Rudel, 5 Paare, 2 residente Wölfe; Monitoringjahr 2023, 3. Quartal: 50 Rudel, 4 Paare, 1 residenter Wolf. Donnerwetter! Das sind ein bisschen mehr als 270 Wölfe. Sie aber beharrten darauf, dass die Zahlen vom NLWKN richtig seien. Das ist dann Ihre Wahrheit. Und wenn Sie Ihre Zahlen so nach Berlin melden, dann wissen wir jetzt schon, wohin das Ganze führt. Das Umweltministerium in Berlin ist leider auch in grüner Hand. Na klasse! Ich bin aber froh; denn es gibt einen Punkt, der mich wirklich motiviert. Und das ist der Ministerpräsident ‑ das meine ich ehrlich, das meine ich wirklich ehrlich ‑, weil er das zur Chefsache gemacht hat. Herr Ministerpräsident, ich schätze Sie wirklich sehr - als Privatperson! Ich finde es klasse, Herr Ministerpräsident, dass Sie das genauso sehen wie ich. Denn dem Umweltminister Meyer kann man nach den Erfahrungen hier im Haus in punkto Wolf überhaupt nicht trauen. Das eint uns. Es geht uns um die Sache. Und darum brauchen wir hier in Niedersachsen, aber noch mehr in Berlin für unsere Nutztierhalter, Pferdefreunde, aber auch für die anderen beschriebenen Tierarten pragmatische Lösungen. Ein aktives Wolfsmanagement wird durch den Schutz des Muffels nicht entbehrlich. Bis ein solches allerdings besteht und seine Wirkung zeigt, brauchen wir Lösungen, die andere Wildtierarten wie das Muffel- und Damwild konkret vor der Auslöschung durch den Wolf schützen. Lassen Sie uns deshalb die notwendigen Maßnahmen nicht erst dann ergreifen, wenn es bereits zu spät ist, sondern aktiv zum Schutz des Muffelwilds beitragen! Wer ehrlichen Tier- und Naturschutz verfolgt und dabei nicht ausschließlich den Wolf, sondern die Gesamtheit unserer heimischen Wildtiere im Blick hat, der sollte sich auch für den Erhalt der Muffelbestände einsetzen. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses ist deshalb abzulehnen. Vielen Dank.

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Jörn Domeier SPD

Den Bestand des Europäischen Mufflons in Niedersachsen erhalten: Konsequenter Naturschutz setzt aktives Wolfsmanagement voraus!

Bei mir in der Eibia in Bomlitz gibt es keine Luchse. Welche Erklärung haben Sie denn da? Genau den Part, den ich gesagt habe. In sechs von neun Hegegemeinschaften war es so, dass der Luchs ebenfalls eine große Rolle spielt, aber selbstverständlich nicht nur. Selbstverständlich nicht nur! Der Wolf spielt ebenfalls eine Rolle. Und nicht nur der Wolf, nicht nur der Luchs, auch die Krankheit, die das Tier bekommen kann, weil der Boden eben nicht überall für diese Füße geeignet ist, spielt eine ganz besondere Rolle. Darauf wollte ich gerade hinaus. Das Mufflon hat nämlich eine ganz besondere Eigenart, die es chancenlos gegenüber dem Wolf

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Birgit Butter CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse sowie zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit, des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes und des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz

Werte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Die Innenministerin sagte gerade, es sei ein unscheinbares Gesetz. Um das nicht zu unscheinbar werden zu lassen, haben wir uns heute extra besonders farbig angezogen, um zu zeigen, wie wichtig und richtig dieses Gesetz ist. Es ist dringend und wichtig. Es sind viele kommunale Mandatsträger hier im Plenarsaal, und jeder von ihnen ‑ nicht nur ich ‑ weiß, was der Jahresabschluss mit sich bringt. Gemäß § 128, meine Damen und Herren, des NKomVG hat die Kommune für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung klar und übersichtlich aufzustellen. Der Jahresabschluss besteht gemäß dieser Vorschrift aus einer Ergebnisrechnung, einer Finanzrechnung, einer Bilanz und einem Anhang. Diesem sind wiederum beizufügen: ein Rechenschaftsbericht, eine Anlagenübersicht, eine Schuldenübersicht, eine Rückstellungsübersicht, eine Forderungsübersicht und eine Übersicht über die in das folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen. - Weswegen erzähle ich das? Sie sollen sehen, wie kompliziert und umfangreich diese Jahresabschlüsse sind und warum wir unbedingt und dringend notwendig diese Erleichterungen brauchen. Mit der Einführung der Doppik, meine Damen und Herren, auf kommunaler Ebene waren große Hoffnungen verbunden. Durch die Orientierung am kaufmännischen Rechnungswesen versprach man sich für die kommunalen Haushalte mehr Steuerbarkeit und mehr Transparenz. Insbesondere der Werteverzehr bei der öffentlichen Infrastruktur bzw. der gesamthafte Ressourcenverbrauch sollte deutlicher zutage treten, weil er nunmehr unmittelbar in die Haushaltsbücher Einzug hielt. Dies sollte zu einem wirtschaftlicheren Umgang mit Vermögen und Ressourcen und damit auch zu einem Mehr an Generationengerechtigkeit führen. Über zehn Jahre nach den ersten Umstellungen sind die Erfahrungen mit der Doppik durchwachsen, so eine bundesweite Studie aus dem August 2020 der Hochschule Meißen. Befürworter ‑ vielleicht Wirtschaftsprüfer ‑ sind der Auffassung, dass die Umstellung zu einer Professionalisierung im Finanzmanagement geführt hat und sehr wohl deutlich mehr Kennzahlen und damit Steuerungsmöglichkeiten als zuvor bestehen, die zunehmend von den Kämmerinnen und Kämmerern genutzt werden. Demgegenüber bemängeln die Kritiker, dass trotz des erheblichen Aufwandes für die Umstellung viele der Ziele nicht erreicht wurden. Stattdessen sind die kommunalen Haushalte unübersichtlicher geworden, sodass weder für die Verwaltung noch für die Kommunalpolitik ein Gewinn an Transparenz, Wirtschaftlichkeit oder Steuerbarkeit des lokalen Finanz- und Haushaltsgebarens ersichtlich wurde. Die Umstellung der kameralen Finanzstatistik auf ein doppisches Informationssystem hat also nicht nur Freunde gefunden. Dies zeigt die von mir erwähnte Studie. Die Realität aber zeigt vor allem, dass die Kommunen überfordert sind. Meine Damen und Herren, ein Jahresabschluss ‑ das habe ich eben hinreichend dargelegt ‑ besteht aus dem Dreiklang Erstellung, Prüfung, Beschlussfassung. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die gesetzlich normierten Fristen und Vorlagepflichten für die kommunalen Jahresabschlüsse nicht flächendeckend von allen Kommunen eingehalten werden und teilweise entsprechende kommunalaufsichtliche Interventionen notwendig wurden. Diese Erfahrung haben sowohl das Innenministerium als auch die Landkreise als Kommunalaufsichtsbehörden gemacht. Um sich einen landesweiten Überblick über den Stand der Jahresabschlüsse zu verschaffen, startete das Innenministerium gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden im Zeitraum von April bis Mai 2021, also vor zweieinhalb Jahren, eine Umfrage, inwieweit es Rückstände bei der Erstellung, Prüfung und Beschlussfassung sowie Entlastung der HVBs durch die Vertretung zum Jahresabschluss gebe. An der Umfrage haben rund 95 % der Kommunen, also fast alle von den 1 096, teilgenommen, und zwar 1 037 Kommunen. Die Umfrage ergab, dass bei den an ihr teilnehmenden Kommunen bis einschließlich 2020 noch insgesamt 3 936 Jahresabschlüsse zu erstellen sind. Davon entfallen 2 633 Jahresabschlüsse auf die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinden. Dies entspricht rund 67 % der insgesamt noch zu erstellenden Jahresabschlüsse. Fazit: Einer Vielzahl ‑ oder genauer gesagt: der Mehrheit ‑ der Kommunen wird es ohne Erleichterung nicht gelingen, kurz- und mittelfristig alle fehlenden Jahresabschlüsse gemäß den gesetzlichen Vorgaben erstellt, geprüft und beschlossen zu bekommen. Mit fehlenden Jahresabschlüssen einhergehend ist die Versagung, Kreditermächtigungen zukünftiger Haushaltsjahre zu erwarten. Die Kommunen schieben eine Bugwelle vor sich her, doch nicht nur die Kommunen, sondern demensprechend auch die Rechnungsprüfungsämter. Vielen Kommunen ist es unter den geltenden Bedingungen nicht möglich, bei der Fertigstellung der Jahresabschlüsse mittelfristig den Anschluss zu finden. Offenkundig wurde jedenfalls, dass grundlegender Handlungsbedarf besteht, um die Problemlage flächendeckend zu lösen. Meine Damen und Herren, mit dem hier nun eingebrachten Entwurf für ein Gesetz zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse sollen für einen befristeten Zeitraum ‑ wir haben es gehört ‑ Übergangsregelungen geschaffen werden, um die Aufstellung, die Prüfung und deren Beschluss verfristeter kommunaler Jahresabschlüsse zu vereinfachen und zu beschleunigen. Auf die erleichternden Regelungen zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse wird ‑ wir haben eben gehört, wie viele Kommunen betroffen sind ‑ dringendst gewartet. Deswegen muss dieses Gesetz auch zügig in Kraft treten. Die Stoßrichtung dieses Artikelgesetzes ist absolut richtig. Je schneller die Erleichterungen für unsere Kommunen kommen, desto besser. Aber warum dauert die so dringende und ersichtlich notwendige Erleichterung für unsere Kommunen wieder so lange? Vor zweieinhalb Jahren wurde die Umfrage gemacht. Sie wissen vielleicht noch, wo Sie genau heute vor einem Jahr waren, nämlich auch hier. Hier war die Konstituierung des Landtages, also ist wieder ein Jahr ins Land gegangen. Wenn ich jetzt die Gesetzesbegründung lese, habe ich wieder den Eindruck, dass alles wieder sehr schnell gehen muss. Wir brauchen auf jeden Fall Regelungen, die sinnvoll, nachvollziehbar und zielführend sind, also praxistauglich. Beim Lesen der Begründung hat sich mir nämlich an einigen Stellen der Eindruck aufgedrängt, dass wieder die Zeit fehlte, sich auf weitere gute und sachdienliche Argumente von Beteiligten einzulassen. An dieser Stelle nur ein Beispiel: Wenn die Rechnungsprüfungsämter nach einer längeren Phase ungeprüfter Jahresabschlüsse wieder den ersten Jahresabschluss prüfen, sind sie nach § 156 NKomVG verpflichtet festzustellen, ob sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt. Eine solche Feststellung setzt aber eine Prüfung gerade auch derjenigen Jahre voraus, die ungeprüft sind. Das kann doch nicht gewollt sein. Da erschließt sich mir nicht der Sinn. Wir werden gemeinsam den Entwurf im Verfahren diskutieren und seine Auswirkungen auch auf andere, tangierte Gesetze prüfen. Eine Erleichterung für unsere Kommunen ist notwendig. Eine Erleichterung für unsere Kommunen ist machbar. Herzlichen Dank. Vielen Dank. -

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Evrim Camuz GRÜNE

Vernehmungen im Strafverfahren kindgerechter gestalten

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Abgeordnete! Kollegin Machulla, die erste Beratung fand am 23. März 2023 statt, also vor über sieben Monaten. Jetzt zu behaupten, wir hätten keine Zeit gehabt, einen gemeinsamen Antrag zu schreiben, ist de facto einfach falsch. Ich finde, in sieben Monaten hätte man viel machen können. Dass Sie jetzt sagen, Sie wussten nicht weiter. - Stabil! Nach der ersten Beratung habe ich bereits hier im Plenum gesagt, dass wir für gemeinsame Gespräche offen sind. Mein Büro hat sich an Ihr Büro gewandt. Wir haben einen Termin gefunden und haben miteinander gesprochen. Sie haben mit meinem Kollegen Ulf Prange gesprochen. Wir haben im Ausschuss darüber gesprochen. Sie waren aber nicht bereit, ein Stück von Ihren zum Teil systemwidrigen Forderungen ‑ systemwidrig deswegen, weil Sie Forderungen stellen, die einfach nicht die StPO gehören ‑ und Ihrem Antrag abzurücken. Sie sind herzlich eingeladen, mit uns gemeinsam einen Antrag zu formulieren. Das ist ein wichtiges Anliegen. Wir sollten es gemeinsam machen und nicht von oben herab. Und dann auch noch die von Ihnen erhobene Behauptung. - Das geht gar nicht. Das auch noch bei einer so vulnerablen Gruppe! Wir reden hier gerade von Kindern und Jugendlichen, die bereits unmittelbar bzw. mittelbar Opfer einer Straftat geworden sind. Wir befinden uns inmitten des Strafprozessrechts. Jetzt hier aus parteipolitischem Kalkül so etwas einzubringen, ist für mich nicht okay. Sie haben sich nicht einmal die Mühe gemacht, die Informationen des Ausschusses mit einzubringen. Im MJ gab es Leute, die sich Ihrem Antrag gewidmet haben, die konstruktiv gesagt haben: Passen Sie auf, das haben wir. Das andere ist keine Gesetzeslücke. Das hier ist systemwidrig. Nichts davon wurde aufgenommen. Sie haben einfach per copy and paste den Antrag wieder eingebracht. Ich zweifle in solchen Momenten, ob Sie wirklich konstruktiv mit uns gemeinsam an dem Kinderschutz arbeiten wollen. Wir befinden uns inmitten des Strafprozessrechts. Worum es genau geht, haben meine Kollegin Claudia Schüßler beim letzten Mal und heute Jan Schröder genau detailliert erklärt. Es geht darum, dass wir einen Wertungswiderspruch des Bundesgesetzgebers lösen und korrigieren wollen, indem wir nun eine Bundesratsinitiative starten und nicht länger warten wollen. Deswegen wollen wir es heute abschließend beraten. Damit wollen wir das Kindeswohl im strafrechtlichen Verfahren noch weiter bestmöglich schützen, Re-Traumatisierungen von Minderjährigen vorbeugen und letztendlich die Justiz ein Stück weit noch kindgerechter machen, so wie es auch die Istanbul-Konvention von uns verlangt. Daher freue ich mich jetzt auf die abschließende Abstimmung. Danke schön.

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Stephan Bothe AfD

Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse sowie zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit, des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes und des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Spannendes Thema! Dank der Kollegin Butter auch eine farbenfrohe Debatte. Aber natürlich soll das nicht die Wichtigkeit in irgendeiner Weise infrage stellen. Es wurde dringend Zeit. Die Kommunen schaffen ihre Jahresabschlüsse nicht. Die Kollegen haben in ihren Reden eindrucksvoll dargelegt, wie viele Tausende von Abschlüssen noch immer offen sind und ungeprüft bleiben. Dennoch muss sich natürlich auch diese Änderung erst mal als praxistauglich herausstellen. Ob das so passiert, Frau Ministerin, wird sich zeigen. Die Frau Kollegin Butter hat ja völlig richtig festgestellt: Das hat zu lange gedauert. Zweieinhalb Jahre! Von daher ist es wirklich zu begrüßen. Wo wir aber ausdrücklich nicht zusammenkommen, ist die Sanktionsregelung bei säumigen Kommunen. Die Kommunen sind überlastet, auch dank dieser Landesregierung, dank der Bundesregierung. Da sind Sanktionszahlungen und andere Sanktionen für Kommunen, die ihre Jahresabschlüsse nicht machen, absolut abzulehnen. Lassen Sie uns ins parlamentarische Ausschussverfahren gehen. Schauen wir mal, was der GBD zu diesem Gesetzentwurf sagt, und dann gucken wir, was am Ende dabei herauskommt. Vielen Dank. Vielen Dank. - Die nächste Rednerin, aus der

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Carina Hermann CDU

Kommunale Straßen und Radwege in Gefahr: Rot-Grüne Bremse für den Infrastrukturausbau lösen!

Sie hatten noch eine Restredezeit von 1 Sekunde. Wir sind da großzügig. Bitte! Wenn ich so umfangreich und mit so großen Worten versuchen würde wie Herr Minister Lies, bräuchte ich mehr als 90 Sekunden. Aber ich versuche, auf den Punkt zu kommen. Klar ist doch, dass Sie einen Haushaltsentwurf vorgelegt haben, Herr Minister Lies, in dem 40:60 steht. Klar ist doch, dass insbesondere bei der Grünen-Fraktion nicht gut ankam, dass damit weniger Radwege im Land gebaut werden können. Und klar ist auch, dass Sie Druck von kommunaler Seite bekommen haben, vielleicht auch von der SPD. Jetzt müssen die Fraktionen eine Korrektur vornehmen, heute müssen Sie sagen: Das müssen wir jetzt eigentlich alles korrigieren. So, wie es im Haushaltsentwurf steht, ist es eigentlich nicht gemeint. Wir haben im Ausschuss auch schon darüber gesprochen. Die CDU hat dieses Thema zum Gegenstand der Aktuellen Stunde gemacht, weil Sie dem Landrat von Rotenburg nicht erklären konnten, dass jetzt auf einmal weniger Radwege in seinem Landkreis gebaut werden können. Sie mussten Korrekturen vornehmen, weil Sie bei den Beratungen über Ihren Haushalt nicht so gut verhandelt haben, wie Sie hier vorgeben. Herr Lies, Sie haben viel gesagt, aber am Ende bleibt das, was im Haushaltsentwurf steht, was Fakt war und was Sie jetzt korrigieren müssen. Vielen Dank.

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Olaf Lies SPD

Zukunft des Schienenpersonennahverkehrs in Niedersachsen: klimaneutral und kostengünstig?

Herr Minister, bitte. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Scharrelmann, das wird sukzessive erfolgen. Das, was ich meinte, dass wir bis 2040 gänzlich klimaneutral sind, hat den großen Vorteil, dass wir mit den noch neueren Dieselfahrzeugen ab 2029 die alten Dieselfahrzeugen ersetzen, um auf den anderen Strecken arbeiten zu können. Das Ganze bildet sich im Haushalt der Landesnahverkehrsgesellschaft ab, die über die Regionalisierungsmittel finanziert wird. Dort werden die Entscheidungen getroffen, wie dann sukzessive die Beschaffungen stattfinden, um sicherzustellen, dass wir 2029 beginnend und sukzessive bis 2040 alle Züge, also die 102 Züge, beschafft haben. Vielen Dank. Zu einer ersten Zusatzfrage für die Fraktion der SPD

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Holger Kühnlenz AfD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Job-Leasing-Rad ist ein Projekt, mit dem vor allem die Grünen den Anteil des Radverkehrs auf 25 % steigern wollen. Was berechtigt Sie zu der Annahme, dass dieses Vorgehen den Wünschen der Bürger entspricht? Sie schreiben in der Begründung zu Ihrem Gesetz, das Fahrrad sei ‑ Zitat ‑ „ein zentraler Bestandteil der Mobilitätswende, dessen Förderung in den nächsten Jahren noch stärker in den Mittelpunkt der Verkehrspolitik gestellt werden muss.“ Das ist eine Fehleinschätzung. Die Praxis auf den Straßen sieht anders aus. Aktuelles Beispiel: Hannover. Hier zeigt sich, dass ein Nebeneinander von Auto und Rad zu immer mehr Konflikten führt. Die Fahrradstraßen sorgen sogar für eine Verdichtung des Autoverkehrs. Vor einigen Tagen ‑ man höre und staune! ‑ hat die SPD-Bezirksratsfraktion Hannover-Südstadt den Antrag gestellt, die Fahrradstraßen abzuschaffen, weil sie bei den Anwohnern auf Widerstand stoßen. In einem anderen Stadtteil beklagen Bürger, dass eine Velo-Route die Verkehrssicherheit beeinträchtigt. Der ÖPNV wird behindert. Einzelhändler berichten, dass sie von ihren Kunden nicht mehr erreicht werden. Parkplätze fehlen. Der Verkehr weicht in die Wohnstraßen aus. Diese Beispiele sind Anzeichen dafür, dass Ihre Mobilitätswende an ihre Grenzen gestoßen ist. Die Verkehrswege der Innenstädte sind kaum mehr ausbaufähig. Hinzu kommt: Die Menschen sind freie und mündige Bürger, die selbst über ihr Verkehrsmittel entscheiden. Sie wollen nicht von der Politik bevormundet und herumkommandiert werden. Also, bitte erkennen Sie, wie Sie mit Ihrer Mobilitätswende die Bevölkerung tatsächlich belasten. Herr Abgeordneter Kühnlenz, es gibt eine Zwischenfrage. Nein. Überlegen Sie, ob es sich wirklich lohnt, weiterhin so viele Millionen Steuergelder in Radwege zu stecken oder Diensträder für Privilegierte zu fördern. Die Verwaltungskosten kann uns niemand nennen und auch nicht, wer die Steuern dafür bezahlen soll. Die AfD-Fraktion wird daher mit „Enthaltung“ stimmen. Danke schön.

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Omid Najafi AfD

Zukunft gestalten: Der Deutschland-Pakt für schnelle Planung und Genehmigung

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Schaut man sich rückblickend die Wirtschaftsprognosen aus 2022 für dieses Jahr an, stellt man fest, dass sie durch die Bank eine Gemeinsamkeit enthielten: Sie waren alle falsch; denn sie alle gingen davon aus, dass die deutsche Wirtschaft im zweiten Halbjahr 2023 an Fahrt aufnehmen würde. Und hier sind wir nun: in einer Rezession, ohne Aussicht auf Besserung der Zustände. - Nur die AfD hat dies übrigens korrekt voraussagen können. Diese Aktuelle Stunde der SPD ist nun als Versuch der Selbstbeweihräucherung zu verstehen, es mit dem Deutschland-Pakt der Bundesregierung endlich anders, besser zu machen. ‑ Sie lernen noch viel von mir. Es soll schneller gehen, es soll vereinfacht werden, es soll mehr gebaut werden. Diese inhaltslosen Phrasen zieren den veröffentlichten Vier-Punkte-Plan. Es ist auch sehr viel von Digitalisierung die Rede. Onlinevideokonferenzen und weitere Selbstverständlichkeiten werden als Innovationen gefeiert, als hätten Sie erfolgreich Ihr eigenes Geschlecht erraten können. Die illegale ‑ nicht irreguläre ‑ Migration ist außer Kontrolle - dank Ihnen! Und Sie werden ihr nicht Einhalt gebieten können. Die Digitalisierung der Verwaltung kommt nach dem Beschluss des Onlinezugangsgesetzes aus dem Jahr 2017 nur schleppend voran. Für die meisten von Ihnen ist das Internet noch immer Neuland. Das von Ihnen zelebrierte Wachstumschancengesetz sowie der Klima- und Transformationsfonds verschwenden Steuergeld für unrentable, viel zu teure Projekte. Daimler-Truck-Chef Martin Daum ließ am Dienstag verlautbaren, es würde keine Kostenparität zwischen Elektro- und Dieselfahrzeugen ohne CO2-Preis geben. Ihre Strategie ist es also, die Preise für funktionierende, günstige Technik dergestalt in die Höhe zu treiben, dass Ihre Politik der vermeintlichen Klimaneutralität urplötzlich wirtschaftlich erscheint. - Sie ändert ja das Wetter, das hatten wir ja eben. - Die dadurch zwangsläufig steigenden Lebenshaltungskosten der Bürger sind Ihnen dabei keinen Deut wert. Zu den Genehmigungsverfahren sagte Ministerpräsident Weil vor wenigen Monaten, es könne nicht sein, dass Infrastrukturvorhaben zu einer Generationenaufgabe mutierten. - Vielleicht möge ja jemand Herrn Weil daran erinnern, welche Position er innehat. Selbstverständlichkeiten werden zu Ausnahmen, langfristige Lösungsorientierung wird zu einem Phänomen und Vernunft zur Begegnung mit der dritten Art. Der Fachkräftemangel hat sich seit der vermeintlichen Fachkräfteeinwanderung verschärft. Seit Jahrzehnten ist von Entbürokratisierung die Rede, doch es wird von Jahr zu Jahr immer schlimmer. Meine Damen und Herren, „Etatismus“ beschreibt die Annahme, der Staat müsse ständig und überall in das wirtschaftliche und soziale Leben eingreifen, und das normale Miteinander könne ohne diese Eingriffe nicht funktionieren. Und warum erzähle ich Ihnen das? Anstatt die Bürger und die Unternehmen von Ihrer Regelungswut zu entlasten ‑ Datenschutzgrundverordnung, Nachhaltigkeitsberichterstattung, die künstliche Verknappung und Verteuerung von Strom und Gas, der gesamte Mumpitz an CO2-Auflagen ‑, greifen Sie immer wieder in den Markt ein. Und wenn Sie dann realisieren, dass der Schuss nach hinten losgeht, nennen Sie es „Marktversagen“, nur um dann durch weitere Staatseingriffe noch mehr zu ruinieren. Meine Damen und Herren, der Wohlstand des Landes und der Bürger ist nicht in Gefahr. Sie bringen ihn in Gefahr. Die Lebenshaltungskosten sind nicht exorbitant gestiegen. Sie machen das Leben unnötigerweise unbezahlbar. Das Baugewerbe, die Chemie- und Automobilindustrie sowie der Maschinenbau, die Wirtschaft an sich brechen nicht zusammen. Sie bringen die Wirtschaft zum Zusammenbruch. Vielleicht finden Sie ja noch zurück zur Vernunft. Ihre Taten sprechen da ja leider eine andere Sprache. Ich weiß nicht, wie oft wir es betonen müssen, doch wir werden weiterhin unnachgiebig die Wahrheit verkünden. Fahren Sie alle Kraftwerke hoch! Reaktivieren Sie die Kernkraftwerke! Bringen Sie die Energiekosten auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau! Vergessen Sie den Unsinn mit dem CO2! Dämmen Sie die illegale Migration ein! Und lassen Sie nicht die EU unseren Bürgern diktieren, wie sie zu leben, was sie zu fahren, zu essen, zu sagen oder zu denken haben! Werden Sie wieder Demokraten! Dienen Sie unseren Bürgern! Vielen Dank.

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Reinhold Hilbers CDU

Kommunale Straßen und Radwege in Gefahr: Rot-Grüne Bremse für den Infrastrukturausbau lösen!

Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Hilbers zu? Ja, sehr gern. Bitte, Herr Abgeordneter Hilbers! Herr Minister Lies, vor dem Hintergrund, dass Sie den Konflikt zwischen dem ÖPNV und der Straße im Jahr 2024 mit zusätzlichem Geld lösen wollen, frage ich Sie ‑ ‑ ‑ Sie wollen doch 15 Millionen Euro zusätzlich einstellen, haben Sie gesagt. - Dann frage ich: Wie kommen die 15 Millionen Euro zusätzlich in den Straßenbau, wenn Sie sie nicht beim ÖPNV wegnehmen wollen, und ist das zukünftig, in den Folgejahren, in der mittelfristigen Finanzplanung, auch Ihre Absicht? Die Frage ist angekommen. Herr Minister antwortet. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Hilbers, ich versuche es noch einmal.

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Eva Viehoff GRÜNE

Chancengerechtigkeit durch Erwachsenenbildung sichern - Umsatzsteuerbefreiung erhalten

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte diese Rede eigentlich auch mit einem persönlichen Beispiel beginnen. Ich habe das jetzt gerade gestrichen, weil Sie, Frau Schülke, ehrlich gesagt, überhaupt nicht verstanden haben, worüber wir hier gerade reden. Dazu möchte ich ein anderes Beispiel bringen. Die Volkshochschule hier in Hannover hatte mich im August eingeladen, an der Abschlussfeier von Menschen teilzunehmen, die ihren Abschluss in der Schule nicht geschafft und ihn nachgeholt haben. Das waren ganz viele und eine ganz bunte Mischung von Menschen – auch unterschiedlicher Herkunft –, die riesig stolz waren, weil die Volkshochschule Hannover und so viele andere Volkshochschulen diese Möglichkeit bieten, dass sie ihre Abschlüsse nachholen können. Nur leider hat das mit der Frage, ob das umsatzsteuerbewehrt ist oder nicht, überhaupt nichts zu tun, weil sämtliche Kurse, die der Berufsqualifikation, dem Nachholen von Schulabschlüssen und auch der Grundbildung dienen, nach dem Umsatzsteuergesetz gar nicht mit der Umsatzsteuer bewehrt, also grundsätzlich davon befreit sind. Allerdings gilt das nicht für Kurse, die, wie ich finde, immer etwas despektierlich als "Freizeitangebote" bezeichnet werden. Es ist so, dass es der Allgemeinbildung, der Persönlichkeitsbildung, dem gesellschaftlichen Engagement und der Demokratie zugutekommt, dass ich solche Kurse besuchen kann. Solche Kurse werden tatsächlich, wenn sie umsatzsteuerbewehrt sind, nicht nur teurer, weil Umsatzsteuer erhoben wird, sondern die Novellierung wird bewirken, dass im worst case jeder einzelne Kurs, den eine VHS, eine Heimvolkshochschule anbietet, geprüft werden muss – also mit bürokratischem Aufwand. Wir alle hier sind uns doch einig, dass wir an der einen oder anderen Stelle vielleicht auf Bürokratie verzichten wollen. Diesen Aufwand könnte man sich sparen, wenn der Bund europarechtskonform entscheidet, dass nicht nur schulische, hochschulische, berufsbildende und Fach- und Qualifizierungskurse von der Umsatzsteuer befreit werden, sondern die gemeinwohlorientierte Bildungsarbeit der Volkshochschulen in Gänze umsatzsteuerbefreit wird. Das fordern wir mit unserem Antrag und wollen die Landesregierung darin unterstützen, das umzusetzen. Dann kommt gerne die Kritik, das ginge nicht; denn diese Umsatzsteuerrichtlinie müsse geändert werden, weil es eine europäische Mehrwertsteuerrichtlinie gibt. Nur, da sind sich selbst die Jurist*innen – ich bin keine – nicht einig. Sie können sich erkundigen: Der eine sagt "Hü", die andere sagt "Hott". Wir allerdings – ich glaube, da ist sich dieses Parlament einig – wollen am breiten Bildungsbegriff festhalten und die gemeinwohlorientierte Bildungsarbeit in ihrer Gänze für alle Menschen bezahlbar halten. Das geht nur mit einer Umsatzsteuerbefreiung. Das tun wir – Herr Reinken hat es gerade gesagt – nicht nur, weil Sie auf den Neubau gucken, sondern weil wir, die wir kommunal aktiv sind, jedes Jahr die Programme unserer Volkshochschulen loben – nicht nur, weil es die Programme gibt, sondern weil sie so vielfältig sind. Diese Vielfalt steht mit der anstehenden Änderung ab 2025 an vielen Stellen auf dem Spiel. Wir haben vor der Mittagspause über den Demokratie-Antrag gesprochen. Fake News, Rassismus, Antisemitismus – heute besonders wichtig – können wir doch nur durch Bildung überwinden, und zwar – das muss ich nach der Rede von Frau Schülke sagen – ganz besonders in der Erwachsenenbildung. Denn grundsätzlich würde das auch einfach nur bestimmte Gruppen betreffen, wie zum Beispiel Angebote für Senior*innen oder für Jugendliche. Unser Ziel muss also sein – da sind wir uns in den demokratischen Parteien, so habe ich das gehört, einig –, dass die gemeinwohlorientierte Bildung bezahlbar bleibt und dass die Angebote der Erwachsenenbildung in Gänze umsatzsteuerbefreit sind. Das gilt auch für einen Kurs in Lach-Yoga. Davon sind wir überzeugt. Frau Schülke, ich empfehle Ihnen: Belegen Sie den mal an! Dann haben Sie vielleicht auch mal ein bisschen mehr Humor. Frau Kollegin Viehoff, letzter Satz! Ich freue mich daher auf die Beratung im Fachausschuss und auf eine breite Unterstützung.

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Omid Najafi AfD

Zukunft des Schienenpersonennahverkehrs in Niedersachsen: klimaneutral und kostengünstig?

Herr Najafi, bitte! Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bezüglich des Deutschlandtickets und der Semi-Einigung von Montag frage ich die Landesregierung: Haben Sie sich schon einmal überlegt, Probleme früher anzugehen als anderthalb Monate, bevor es zu spät ist? Danke.

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Omid Najafi AfD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes und des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bürger wollen es, die Grundstückseigentümer wollen es, die Kommunen wollen es, rund 100 Bürgerinitiativen und Interessengemeinschaften wollen es, der Bund, der Steuerzahler will es - die AfD realisiert es: die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge, in einen Gesetzentwurf gegossen. Unter dem Leitspruch „Straße saniert - Bürger ruiniert“ fanden bereits zahlreiche Demonstrationen statt, die genau dies forderten. Wir kennen alle die Berichte von Anwohnern, die urplötzlich mit einer vier-bis fünfstelligen Rechnung im Briefkasten ihre böse Überraschung erleben mussten. Den Kommunen und Gemeinden wird hiermit eine Perspektive zu einer echten Entlastung gegeben, terminiert auf den 1. Juli 2024. Anknüpfend an unsere Fragestunde aus dem Juni-Plenum und in Voraussicht auf die Haushaltsplanung kann das Land seiner Verpflichtung nachkommen, für einen vernünftigen Straßenbestand in den Kommunen zu sorgen; denn Straßenausbau ist und bleibt Ländersache. Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ist auch ein Mosaikstein, um die Eigenwohnheimquote hier in Niedersachsen anheben zu können, welche im EU-Vergleich deutlich unterdurchschnittlich ist. Den Grundstückseigentümern, vor allem Rentnern, jungen Familien und Gering- oder Alleinverdienern, wird nicht nur unter die Arme gegriffen. Es wir hier Verantwortung übernommen, was schon vor Jahren hätte umgesetzt werden müssen. In der Fragestunde vom Juni war Frau Innenministerin Behrens der Meinung, Artikel 28 unseres Grundgesetzes würde der Abschaffung einen Riegel vorschieben. Doch haben bereits zehn Bundesländer genau diese Abschaffung vollzogen oder sie in Planung. Frau Behrens, verstoßen diese zehn Bundesländer etwa gegen das Grundgesetz? (Rednerwechsel) Herr Abgeordneter Najafi, der Kollege Schulz-Hendel möchte Ihnen eine Zwischenfrage stellen. (Rednerwechsel) Am Ende meiner Rede gerne. (Rednerwechsel) Das heißt also nein? (Rednerwechsel) Jetzt nein, aber danach können wir es machen. Vielleicht bitten Sie ja einmal die Justizministerin, Frau Dr. Wahlmann, um Rat ‑ sie sitzt ja normalerweise zu Ihrer Linken ‑, ob sie Ihnen in Sachen juristisches Verständnis des Grundgesetzes etwas Nachhilfe gibt. Dieser Gesetzentwurf müsste in der Abschlussberatung einstimmig durch das Parlament gehen, wenn Ihnen das Wohl des Volkes am Herzen liegt. Im Jahr 2019 wurden von knapp der Hälfte der niedersächsischen Kommunen rund 26 Millionen Euro an Straßenausbaubeiträgen erhoben, 2020 waren es 17 Millionen, und im letzten Jahr etwa 20 Millionen Euro. Wir werden den Kommunen an dieser Stelle für das zweite Halbjahr 2024 30 Millionen Euro bereitstellen und ab dem Inkrafttreten des Gesetzes stetig evaluieren, ob für den Haushalt 2025 60 Millionen Euro genügen werden oder ob bei der finanziellen Ausstattung nachjustiert werden muss. Die Datenlage ist sehr bescheiden. Es könnte zu einer Flut an Straßensanierungen kommen, welche zuvor aufgeschoben wurden, um die Anlieger nicht arg zu belasten oder weil es die Haushalte der Kommunen nicht hergegeben haben. Meine Damen und Herren, anders als bei Erschließungen, welche unter das Baurecht fallen, sollten Grundstückseigentümer bei anfallenden und notwendigen Straßenausbauten und ‑sanierungen nicht zur Kasse gebeten werden. Den rund 100 Bürgerinitiativen und Interessengemeinschaften, die sich zum Niedersächsischen Bündnis gegen Straßenbaubeiträge zusammengeschlossen haben, sowie dem Bund der Steuerzahler wird hiermit Gehör verschafft, hiermit wird Politik für den Bürger gemacht. Parteipolitik ist bei diesem Gegenstand nicht angebracht. Wir haben den Bürgern zu dienen, und die Bürger wollen diesen Gesetzentwurf. Herzlichen Dank. (Rednerwechsel)

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Olaf Lies SPD

Steuerprognose und Gastronomie: Will die Landesregierung die dauerhafte Mehrwertsteuersenkung?

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Seebeck, ich habe Ihre Frage so verstanden, dass sie sich sozusagen nicht nur auf die Mehrwertsteuer fokussiert, sondern es auch darum geht: Haben wir weitere Herausforderungen, die wir angehen müssen? - Okay, das ist tatsächlich die Diskussion gewesen, die wir auch in den Ausschüssen im Bundesrat intensiv geführt haben. Wir sehen diese große, schwierige Situation als einen Baustein der Problematik. Es ist ja nicht das einzige Problem, das wir in der Gastronomie haben. Wir haben mindestens noch das Fachkräftethema, das uns umtreibt. Aber da muss man sagen ‑ auch das haben die Wirtschaftsminister der Länder gesagt, weil wir noch weitere Investitionen in den Ländern haben ‑: An der Stelle brauchen wir ein klares Signal des Bundes und eine Kompensation durch den Bund. Ich glaube, wir wären hier im Landesparlament gut beraten, das gemeinsam so zu sehen, weil wir genug Investitionen haben, die wir im Land noch gemeinsam schultern müssen. Danke schön, Herr Lies. - Die vierte Zusatzfrage für die AfD-Fraktion stellt Herr Pastewsky.

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Melanie Reinecke CDU

Vergemeinschaftung der Einlagensicherung verhindern - präventive Institutssicherung erhalten!

Sehr geehrter Herr Präsident! Geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es kommt nicht oft vor, dass parlamentarische Initiativen von den Prozessen überholt werden, die sie eigentlich anstoßen sollen. Bei diesem Anliegen, um das es hier heute geht, kann man sagen: Gut so. Man muss aber auch sagen: Die Kuh ist noch lange nicht vom Eis. Seit über 30 Jahren versucht sich die EU immer wieder mit unterschiedlicher Intensität an der Harmonisierung der Einlagensicherungssysteme in ihren Mitgliedstaaten. Dabei ging es zu Beginn dieser Bemühungen nur um die Festlegung grundlegender Mindeststandards. In einigen Mitgliedstaaten existierte Mitte der 90er-Jahre ein nennenswerter Einlegerschutz für den Fall einer Bankeninsolvenz kaum oder auch gar nicht. Mit Macht hat dann die Bankenkrise in den Jahren 2007/2008 zum Handeln gezwungen. Ausgelöst durch den Zusammenbruch von Lehman Brothers waren viele europäische Banken damals nur durch staatliche Eingriffe und den Einsatz unglaublicher Mengen an Steuermitteln vor der drohenden Insolvenz zu retten. Andernfalls hätte es katastrophale volkswirtschaftliche Konsequenzen gehabt. Es ist auch heute noch unstrittig, dass es für die Bedrohung der europäischen Volkswirtschaften auch eine europäische Antwort braucht. Aber der Reflex, mit dem die Kommission auf die Bankenkrise reagierte, und die Entschlossenheit, die sie der besorgten Öffentlichkeit in den Mitgliedstaaten dabei ganz offensichtlich beweisen wollte, hatte den Blick für die Ursachen der Krise und für die sehr unterschiedlichen Strukturen der Finanzmärkte in den Mitgliedstaaten aus den Augen verloren. Die europäische Bankenkrise ist seinerzeit von einigen Großbanken ausgelöst worden, viele von ihnen börsennotiert, hauptsächlich an der Attraktivität für Investoren und damit auf gute und stetig wachsende Quartalsergebnisse ausgerichtet. Diese Orientierung sorgte zunehmend für Geschäfte, die hohe Risiken verlangten. Wegen ihrer Bedeutung für die Finanzierung ganzer Branchen, Wertschöpfungsketten und sogar Staaten galten diese Banken als systemrelevant und unbedingt erhaltenswert. Ich will hier nur einige Namen in Erinnerung bringen: Royal Bank of Scotland und Northern Rock in Großbritannien, UBS und Credit Suisse in der Schweiz, Dexia in Belgien und Frankreich, Hypo Real Estate in Deutschland, Fortis in Belgien und den Niederlanden. Es war gut und richtig, dass die Kommission Regularien entwickelt hat, die Zusammenbrüche von Banken dieser Größenordnung verhindern sollen. Gleichzeitig sollen die Regularien das Vertrauen in den Euro und das europäische Bankensystem stärken. Der einheitliche Abwicklungsmechanismus, die einheitliche Aufsicht der EZB über die großen Banken in der Eurozone, der einheitliche Einlagensicherungsfonds, sie alle mögen für die Absicherung von Großbanken sinnvolle Instrumente sein. Für unsere mittelständischen Banken mit ihren seit Jahrzehnten bewährten präventiven Sicherungssystemen und ganz besonders für unsere Sparkassen, Volks‑ und Raiffeisenbanken mit ihren jeweils eigenen Institutssicherungen sind sie es definitiv nicht. Obwohl sie sich als uneingeschränkt tragfähig erwiesen haben, sind beide Sicherungssysteme im Laufe der Zeit von der Kommission in ihrer Bedeutung zur Schutzwirkung zurückgestuft worden. Waren sie anfänglich noch als alternative Systeme anerkannt, mussten sie sich nach den derzeit gültigen Vorgaben im vollen Umfang der Aufsicht durch die BaFin unterwerfen, um den Status einer gesetzlichen Einlagensicherung zu erhalten. Für die kleinen und mittelgroßen Institute bedeutet dies zusätzliche Dokumentations-, Berichts- und Prüfungspflichten - ein kaum zu überschätzender Mehraufwand, dem keinerlei echter Nutzen gegenübersteht. Seit Jahrzehnten sicherten sich die kleinen und mittleren Banken solidarisch gegenseitig ab. Die noch weitergehenden Forderungen, die die Kommission mit dem Ziel einer Maximalharmonisierung verfolgt, hätten zur Folge, dass diese Banken in Deutschland und auch einigen anderen europäischen Ländern für Fehlentscheidungen von Großbanken geradezustehen haben - Großbanken, die gerade nicht einer genossenschaftlichen Idee, einer regionalen Verwurzelung oder einer partnerschaftlichen Kundenbeziehung verpflichtet sind, sondern einer Börsenbewertung, Anlegerinteressen und internationaler Konkurrenz. Das Konzept der Kommission zu einem einheitlichen Krisenmanagement folgt quasi der Idee „One size fits everybody“. Wir alle wissen: One size fits in der Regel nobody. Vor diesem Hintergrund ist es gut, dass die Euro-Gruppe den Plänen der Kommission für ein einheitliches Krisenmanagement inzwischen mehrfach deutlich widersprochen hat. Und es ist auch gut, dass der Bundesrat in seinem Beschluss vom 20. Oktober die Bundesregierung zum Schutz der bestehenden Sicherungssysteme aufgefordert hat, verbunden mit der Warnung vor den Kommissionsplänen für eine unverhältnismäßige Ausweitung der Anforderungen für kleine und mittlere Institute. Besonders in einem Flächenland wie Niedersachsen sind die Sparkassen und Volksbanken essenziell. Sie garantieren den Bürgerinnen und Bürgern im ländlichen Raum Zugang zum Finanzwesen. Sie sind für kleine, mittelständische und landwirtschaftliche Betriebe unverzichtbar. Sie haben eine starke kommunale Bindung. Oftmals sind sie Sponsoren von Sportvereinen oder kulturellen Einrichtungen in ihrer Region. Von daher finde ich es sehr schade, dass Niedersachsen wegen der ausgesprochen langen Beratung unseres ursprünglichen Antrags in dieser Angelegenheit keine aktivere Rolle gespielt hat. Vielleicht hat unser Antrag 19/2221 aber immerhin dafür gesorgt, die Bedeutung dieses Themas in Erinnerung zu rufen. Der Umstand, dass sich die Fraktionen von SPD und Grünen mit uns zusammen auf den heute zur Abstimmung stehenden Änderungsvorschlag verständigen konnten, spricht meiner Meinung nach dafür. Der Schutz unserer krisenfesten Sicherungssysteme muss auch weiterhin ein wichtiges Anliegen dieses Landes sein. Vielen Dank.

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Stephan Weil SPD

Regierungserklärung zum Thema Migration mit dem Titel "Humanität und Ordnung"

zu Recht sicherlich vor allem an den Zusammenhang der Schoah mit der Entstehung des Staates Israel erinnert werden. Aber es gibt auch noch einen ganz anderen aktuellen Zusammenhang. Damals, vor 85 Jahren, verließen Tausende Jüdinnen und Juden ihre Heimat, um ihr Leben und das ihrer Familien zu retten. Aber wohin konnten sie sich retten? Alle diese Verfolgten brauchten ein Land, das bereit war, sie aufzunehmen. Für viele war es der Beginn einer jahrelangen Flucht, auf der sie sich niemals sicher fühlen konnten. Ihre Schicksale waren nach Ende des Zweiten Weltkrieges der Auslöser für eine der wichtigsten Grundlagen des heutigen Flüchtlingsschutzes, nämlich für die Genfer Flüchtlingskonvention. Als dann 1949 das Grundgesetz verfasst wurde, stand diese Erfahrung Pate für die Entscheidung, dass unsere Verfassung das Grundrecht auf Asyl verbürgt. Und ebenso war es für die Bundesrepublik Deutschland selbstverständlich, der Genfer Flüchtlingskonvention beizutreten. Warum sage ich das? Weil wir uns auch heute unter sehr schwierigen Bedingungen zu unserem historischen Erbe und zu den humanitären Wurzeln unseres Staates bekennen müssen. Schutzbedürftigen wollen wir Schutz gewähren. Das, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, ist Teil unserer Werteordnung. Seit damals haben sich allerdings die Verhältnisse grundlegend geändert. Heute gibt es keine Flucht mehr aus Deutschland; heute gibt es vielmehr vielfach die Bitte um Schutz in Deutschland. Und heute ist Deutschland das Ziel von vielen Tausend Menschen, die auf der Suche nach einem besseren Leben sind. In der Summe sind das viel mehr, als wir auf Dauer aufnehmen können. Allein in diesem Jahr dürften es in Niedersachsen etwa 32.000 Personen sein. Übrigens hat – das dürfen wir nicht vergessen – eine Mehrheit davon ein Schutzrecht. Insgesamt sind seit 2017 etwa 257.000 Menschen nach Niedersachsen gekommen. Das entspricht etwa der Größe von Braunschweig, der zweitgrößten niedersächsischen Stadt. Alleine etwa 100.000 davon haben wir im letzten Jahr im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise aufgenommen. Wir spüren in vielen Bereichen, dass diese hohen Zahlen für unsere Gesellschaft kaum noch zu verkraften sind. Das sehen wir schon an den immer größer werdenden Problemen, eine Unterkunft bereitzustellen. Nur ein Beispiel: In den Aufnahmezentren des Landes befinden sich derzeit viel mehr Menschen, als die normalen Kapazitäten eigentlich hergeben. Ohne eine starke Verdichtung in Zelten geht es nicht mehr. Nach der Verteilung in die Kommunen gibt es auch dort große Schwierigkeiten, vor Ort eine einigermaßen angemessene Unterkunft bereitzustellen. In manchen Kommunen müssen bereits Notunterkünfte aufgestellt werden. Wir sehen auch ganz unmittelbar die Grenzen, an die unsere Integrationsbemühungen stoßen. Etwa ein Viertel derjenigen, die gegenwärtig zu uns kommen, sind Minderjährige, die eine Betreuung brauchen. Sie kommen in Kitas und Schulen, die, wie wir alle wissen, ohnedies schon hoch belastet sind. Schließlich und nicht zuletzt: Wir sehen auch, dass die Aufnahmebereitschaft in unserer Gesellschaft deutlich geringer ist als etwa 2015/2016. Auch dafür ein Beispiel: Das Land baut derzeit die Zwischenunterkünfte stark aus, mit denen wir die Kommunen entlasten wollen. Am Ende des ersten Quartals des nächsten Jahres sollen es etwa 20.000 Plätze sein. Das ist ein echter Kraftakt. Wenn die Landesaufnahmebehörde dafür nun neue Standorte sucht, dann sind deutliche Proteste leider nicht die Ausnahme, sondern die Regel. Auch die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister überall im Land können davon ein Lied singen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte die Gelegenheit gerne dafür nutzen, mich herzlich bei allen denen zu bedanken, die sich auch unter diesen schwierigen Bedingungen mit großem Engagement für eine gute Unterbringung, für die Erziehung und Betreuung von Kindern, für Sprachförderung einsetzen oder auch ganz einfach bei den ersten Schritten in einem neuen Land helfen. Mein Dank gilt den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Ausländerbehörden und den Sozialämtern, den Lehrkräften und Kita-Beschäftigten. Er gilt den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern ebenso wie vielen, vielen anderen mehr. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, ich spreche in Ihrem Namen: Wir alle wissen dieses Engagement sehr zu schätzen, und wir bedanken uns bei allen, die sich so einsetzen. Aber bei aller Anstrengung ist doch unverkennbar, dass die Belastungsgrenze vielfach sehr nahe gerückt ist oder sogar schon erreicht ist. Es sind in der Summe – ich sage es noch einmal – zu viele Menschen, die Jahr für Jahr unser Land erreichen. Es wird so auf Dauer nicht weitergehen können. Aber wie können wir diese realistische Einschätzung mit unserem humanitären Anliegen verbinden? Die Antwort auf diese Frage lautet: Besonders schutzbedürftige Menschen wollen wir schützen. Wenn wir diesen Anspruch aber aufrechterhalten wollen, dann müssen wir ebenso konsequent irreguläre Zuwanderung einschränken und eindämmen. Wir müssen legalisierte, kontrollierte Zuwanderung ermöglichen und zugleich den Schleuserbanden das Handwerk legen. Wir müssen die Integration der Schutzbedürftigen vorantreiben und zugleich Menschen ohne Bleiberecht zurückführen. Es geht, liebe Kolleginnen und Kollegen, um Humanität und Ordnung. Das sind zwei Seiten derselben Medaille. Das sind die Leitplanken, an denen wir uns in Zukunft noch konsequenter und noch effektiver orientieren müssen als bisher. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, "Humanität und Ordnung" – so lautet auch die Überschrift eines 15 Seiten langen Beschlusses, den vorgestern Nacht der Bundeskanzler und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder gemeinsam gefasst haben. Diese gemeinsame Position ist wichtig – wegen des Inhalts, aber auch wegen der Einigkeit zwischen Bund und Ländern, die darin zum Ausdruck kommt. Wir wissen doch alle, wie sehr das Thema Migration derzeit viele Menschen nicht nur in Niedersachsen bewegt und dass diese Auseinandersetzung auch unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt belastet. Umso wichtiger ist es, dass die politisch Verantwortlichen nicht in erster Linie den Streit untereinander pflegen, sondern einen gemeinsamen Kurs gemeinsam vertreten. Darum geht es, meine sehr verehrten Damen und Herren. Mit diesem Beschluss, an dem übrigens Menschen mit fünf unterschiedlichen Parteibüchern beteiligt waren, unterstützen wir zahlreiche Aktivitäten, die auf eine Steuerung der Migration hinauslaufen. Besonders wichtig ist dabei derzeit die europäische Ebene. Wenn Menschen sich erst einmal durch halb Europa nach Deutschland durchgeschlagen haben, dann ist eine Rückführung natürlich ungleich schwieriger, als wenn eine Prüfung schon an den europäischen Außengrenzen stattfindet. Dafür benötigen wir auch eine bessere Sicherung der europäischen Außengrenzen. Übrigens: Wenn sich Polen derzeit zu einem Schwerpunkt entwickelt hat, dann ist das auch ein Beispiel für hybride Kriegsführung von Russland. Es gibt inzwischen eine ganz enge Zusammenarbeit zwischen Russland und Weißrussland einerseits und den internationalen Schleuserbanden andererseits. Wenn danach die Aussicht auf ein Schutzrecht besteht, dann ist es gerade für uns in Deutschland besonders wichtig, dass die Verteilung in ganz Europa stattfindet und nicht nur wie bisher in wenigen Mitgliedsländern der EU, zu denen bekanntlich auch Deutschland gehört. Diese gleichmäßige, gerechte Verteilung über die gesamte Europäische Union ist ein Kernstück des europäischen Asylkompromisses, um den es jetzt geht. Daran müssen gerade wir in Deutschland ein maximales Interesse haben, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das alles sind grundlegende Änderungen, um die es derzeit geht. Wir waren noch nie so dicht wie jetzt daran, tatsächlich zu einer gemeinsamen europäischen Strategie zu kommen. Diese Chance müssen wir nutzen. Gelingt es in nächster Zeit, den europäischen Asylkompromiss unter Dach und Fach zu bringen, dann ist das ein echter Fortschritt. Wir alle können der Bundesregierung dabei nur sehr viel Erfolg wünschen. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ein besonders wichtiges Thema unseres Treffens war natürlich das Geld. Wen wundert es! Der Bund hatte – das wissen Sie – seinen Beitrag zu den Flüchtlingskosten massiv reduzieren wollen. Die Länder haben mit guten Gründen für eine Erhöhung gekämpft. Was ist das Ergebnis unserer Runde? Zunächst einmal ein Systemwechsel: Anstelle von Jahreszahlungen des Bundes, für die es keine Rechtsgrundlage gegeben hat, soll es künftig klare, gesetzlich geregelte Spielregeln geben. Es handelt sich dabei um ein atmendes System. Das heißt, die Zahlungen müssen sich orientieren an der Zahl der Asylsuchenden. Dafür haben wir in den letzten Monaten immer und immer wieder geworben. Ich bin froh, dass wir an dieser Stelle einen Durchbruch erzielt haben. Nun ist das System das eine. Aber die Höhe der Mittel ist am Ende wahrscheinlich noch viel wichtiger. Entscheidend geht es also darum, in welcher Höhe sich der Bund an den Kosten der Unterbringung von Flüchtlingen beteiligt. Sie wissen es: Über diese Frage hat es im gesamten Jahr 2023 eine harte Kontroverse zwischen Bund und Ländern gegeben, die wir vorgestern Nacht erfreulicherweise haben auflösen können. Dabei war die Ausgangslage sehr unterschiedlich. Der Bund wollte seinen Beitrag – ich sagte es – erheblich kürzen. Tatsächlich benötigen wir derzeit deutlich mehr Mittel, als beispielsweise vor zwölf Monaten vermutet. Mit dem Ergebnis dieser – ich kann sagen: sehr harten und langen – Verhandlungen können Länder und Kommunen aus meiner Sicht sehr zufrieden sein. Ich will Ihnen das an drei Zahlen deutlich machen. Zuletzt hatte sich der Bund mit etwa 5.000 Euro pro Flüchtling beteiligt. Für das nächste Jahr sollten es nach seiner Vorstellung nur noch 3.800 Euro sein. Am Ende sind daraus 7.500 Euro geworden. Diese Zahlen sprechen für sich. Ich halte das für einen großen Erfolg, meine sehr verehrten Damen und Herren. Für Niedersachsen hieße das bei gleichbleibenden Flüchtlingszahlen: statt 119 Millionen Euro nun 233 Millionen Euro. Das zeigt, dass dieses Ergebnis auch für uns ganz konkret gut vertretbar ist. Aber um Missverständnissen vorzubeugen, will ich sagen: Im nächsten Jahr ist bei gleichbleibenden Flüchtlingszahlen – das ist ja immer der Maßstab, daran muss man im atmenden System erinnern – zunächst nur mit einer Steigerung um 45 Millionen Euro zu rechnen, bevor dann im Folgejahr der Nachschlag auf Basis einer Spitzabrechnung erfolgt. Wir als Landesregierung werden selbstverständlich sehr schnell mit den kommunalen Spitzenverbänden über das weitere Vorgehen in dieser Frage in Niedersachsen beraten. Denn es geht ja gerade auch um die Situation in den Kommunen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt eine ganze Vielzahl von anderen Themen, die in diesem langen, langen Beschluss enthalten sind. Eines davon betrifft eine besonders wichtige Frage, nämlich wie wir es eigentlich schaffen, irreguläre Zuwanderung so früh wie möglich zu unterbinden. Grenzkontrollen werden dabei auf absehbare Zeit notwendig bleiben, jedenfalls im Süden und im Osten. Die Kontrollen – und das ist auch wichtig – beschränken sich dabei nicht auf die Grenzübergänge, sondern sie finden entlang der gesamten Grenze und auch schon auf dem Gebiet unserer Nachbarn statt, selbstverständlich mit Zustimmung und in Abstimmung mit diesen Ländern. Das ist ein ganz wichtiger Fortschritt und wird auf längere Zeit so bleiben müssen. Es ist es deswegen ein Fortschritt, weil nach der Rechtslage – wie Sie wissen – die sogenannte Zurückweisung aus deutschem Gebiet heraus äußerst schwierig, wenn nicht gar unmöglich ist. Deswegen ist es umso wichtiger, dass uns die Möglichkeit eröffnet wird, das bereits auf dem Gebiet unserer Nachbarn machen zu können. Ein weiterer Schwerpunkt: Die Durchführung von Asylverfahren muss schneller werden. Das gilt insbesondere für diejenigen Asylanträge, die von Menschen aus Ländern stammen, die mit einer besonders niedrigen Schutzquote versehen sind. Wir haben dabei gesagt: Die Schutzquote von unter 5 % gibt uns, rein statistisch betrachtet, die wesentlich erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass ein solcher Asylantrag im Endeffekt unbegründet ist. Diese Anträge werden deswegen mit Priorität versehen und sollen insgesamt nicht mehr als sechs Monate dauern. Das gilt inklusive des gerichtlichen Verfahrens. Justizministerin Kathrin Wahlmann arbeitet derzeit mit ihren Behörden bereits an einem entsprechenden Konzept und seiner Umsetzung. Wir werden die Ausländerbehörden und Leistungsbehörden in Deutschland sehr schnell und mit hoher Intensität verstärkt digitalisieren und vernetzen, um die Kommunikation zu erleichtern. Vorangetrieben werden soll auch – das kennen Sie aus der Diskussion der vergangenen Tage – die Anwendung einer Zahlkarte für Asylsuchende. Ich will allerdings darauf hinweisen, dass das leichter gesagt als getan ist, wie alle bisherige Erfahrungen gezeigt haben. Eine solche Einführung muss vor allen Dingen praxistauglich sein, und sie muss die kommunalen Verwaltungen entlasten. Wenn darüber hinaus auch Auslandstransfers unterbunden werden können, wäre dies aus meiner Sicht zu begrüßen. Denn die Unterstützung von Familien im Herkunftsland ist der Hintergrund für so manche Zuwanderung. Das mag verständlich sein, und das kann jeder von uns verstehen, das ist aber ganz sicher nicht der Sinn von Sozialleistungen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Einzelne Sozialleistungen müssen wir hinterfragen. Ein Beispiel: Asylbewerberinnen und Asylbewerber beziehen derzeit bereits nach 18 Monaten Leistungen analog dem Bürgergeld, auch dann, wenn es keine Bleibeperspektive gibt. Andere europäische Länder verhalten sich in solchen Fällen genau umgekehrt und reduzieren in diesen Fällen die Leistungen. Zumindest der Zeitraum für den Beginn der Zahlung des Bürgergelds schon nach anderthalb Jahren erscheint zweifelhaft. Die Bundesregierung wird deswegen hierzu im Einvernehmen mit uns einen Vorschlag machen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein dritter Schwerpunkt: Bund und Länder sind sich sehr einig darin, dass wir Rückführungen konsequent voranzutreiben haben. Hierfür hat die Bundesregierung bekanntlich ein Gesetz mit entsprechenden Vorschlägen für Maßnahmen eingebracht. Ich will aber auch auf eines aufmerksam machen, was mir derzeit in der öffentlichen Diskussion, offen gestanden, noch zu kurz kommt: Voraussetzung für eine erfolgreiche Abschiebung ist nach allen praktischen Erfahrungen vor allen Dingen die Bereitschaft der Herkunftsstaaten, ihre Bürger auch tatsächlich zurückzunehmen. Das ist tatsächlich ein praktisches Hindernis in ganz vielen Fällen. Deswegen ist es unbedingt notwendig, dass Migrationsabkommen und Rückführungsabkommen geschlossen werden, damit wir in jedem Fall die Sicherheit haben, dass entsprechende Rückführungen auch tatsächlich stattfinden können. Wir als Länder haben von der Bundesregierung verlangt, dieses Vorhaben mit aller Entschiedenheit weiterzuverfolgen. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, das sind nur einige wenige Beispiele für die Vereinbarungen, die zwischen Bund und Ländern getroffen worden sind. Aber ich will auch Folgendes hervorheben: Wo eine Bleibeperspektive besteht, da muss die Integration in den Arbeitsmarkt deutlich erleichtert werden. Da geht es um eine verstärkte Vermittlung durch die Jobcenter. Da geht es um die wesentlich schnellere Anerkennung von Bildungsabschlüssen und Ausbildungen. Auch dort müssen wir einen Schwerpunkt setzen. Und wir brauchen noch mehr Arbeitgeber, die geflüchteten Menschen auch dann eine Chance geben, wenn sie noch nicht perfekt Deutsch sprechen. Wir haben alle miteinander ein Interesse an der Arbeitsaufnahme durch diese Menschen – das Interesse von Unternehmen mit offenen Stellen ebenso wie das Interesse der Gesellschaft daran, dass die Integration durch die Aufnahme einer geregelten und bezahlten Arbeit möglichst schnell gefördert wird. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, es gibt – das wissen Sie aus der Berichterstattung – noch eine ganze Reihe von anderen Themen, über die wir gemeinsam haben beschließen können und die auch ein gemeinsames Verständnis zeigen. Ich will hervorheben, was aus meiner Sicht der Kern dieses gemeinsamen Verständnisses ist, nämlich, dass es um eine beschleunigte Integration von Menschen mit Bleiberecht geht und ebenso um eine beschleunigte Rückführung von Menschen ohne Bleibeperspektive. Genau das sind die zwei Seiten einer Medaille, von denen ich gesprochen hatte. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das waren alles in allem – das kann man auch im Vergleich sagen – besonders wichtige Beratungen in insgesamt rund siebzehn Stunden im Länderkreis bzw. im Kanzleramt. Wir hatten, wie Sie wissen, dabei beileibe nicht nur die Zuwanderung als Thema, sondern auch andere wichtige Punkte wie zum Beispiel den groß angelegten Pakt für Beschleunigung im Bereich der Infrastruktur oder die Zukunft des Deutschland-Tickets. Aber natürlich sticht die Zuwanderung unter den aktuellen Bedingungen dabei noch einmal deutlich hervor. Die Diskussion wird weitergehen, das muss auch so sein. Schon am Jahresanfang – so ist es vereinbart worden – wollen wir uns in demselben Kreis zu diesem Thema wieder treffen. Und ebenfalls vereinbart ist eine pluralistische Kommission, die uns zum grundsätzlichen weiteren Vorgehen in dieser Frage und zur künftigen Strategie beraten und uns Vorschläge machen soll. Das soll kein Stuhlkreis sein. Wir haben mit einem solchen Vorgehen auch bei anderen gesellschaftlich umstrittenen Themen in der Vergangenheit in Deutschland gute Erfahrungen gemacht, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir hoffen sehr, dass wir daran anknüpfen können. Für mich ist unter dem Strich besonders wichtig, dass in dieser Nacht in Berlin die Verantwortlichen im Bund und in den 16 Ländern gemeinsam den weiteren Kurs und die vordringlichen Maßnahmen beschrieben haben. Wir alle wissen, wie sehr Migration und Zuwanderung aktuell derzeit viele Menschen umtreiben und unsere Gesellschaft spalten. Wir haben aber nicht nur im Ziel, sondern auch in vielen wichtigen Einzelthemen zu einem Konsens gefunden. Selbstverständlich ist das unter den aktuellen Bedingungen nun wirklich nicht, aber umso wichtiger. In Zeiten wie diesen – das wiederhole ich – dürfen wir unter gar keinen Umständen den Eindruck vermitteln, die demokratischen Politikerinnen und Politiker würden sich in erster Linie internen Streitereien widmen und nicht den Problemen der Bürgerinnen und Bürger. Das darf uns miteinander nicht passieren. Das schadet nämlich der Demokratie insgesamt. Ich finde, das Beispiel der Bund-Länder-Beratungen macht Mut, und ich hoffe sehr, dass dieses Beispiel auch dazu beitragen kann, dass wir auf der Bundesebene zu einem grundsätzlich gemeinsamen Kurs zwischen Regierung und Opposition finden werden. Bei allen Meinungsverschiedenheiten im Detail – und die bleiben ja sicherlich bestehen; da sind wir alle miteinander realistisch genug – müssen Demokratinnen und Demokraten imstande sein, sich zu verständigen und unsere gemeinsamen Werte, die wir tatsächlich haben, auch gemeinsam zu vertreten. Das gilt im Bund, das gilt zwischen Bund und Ländern, und ich bin sicher, das gilt auch bei uns in Niedersachsen. Wir stehen für Humanität und Ordnung, wir stehen zusammen, wir kämpfen gegen Ausländerfeindlichkeit und für Vielfalt, wir verteidigen unsere Demokratie! Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist das Ergebnis der Bund-Länder-Runde, und das ist unser Auftrag in Niedersachsen. Meine herzliche Bitte ist: Lassen Sie uns diesen Weg gemeinsam gehen! Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Herr Ministerpräsident, ich danke Ihnen für die Regierungserklärung. Ich stelle fest, dass selbige 24 Minuten gedauert hat. Für die nun folgende Aussprache erhalten vereinbarungsgemäß die

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Gerald Heere

Steuerprognose und Gastronomie: Will die Landesregierung die dauerhafte Mehrwertsteuersenkung?

Herr Minister! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Pastewsky, herzlichen Dank auch für diese Frage. Wir haben gerade versucht, das ganz grob zu skizzieren, müssen aber ehrlich gestehen, dass das spekulativ wäre. Wir wollen hier jetzt aber keine spekulativen Zahlen reingeben, sondern wir werden auch die Zahl der Umsatzsteuersonderprüfer gerne nachliefern. Selbstverständlich sollen Sie diese Information bekommen. Vielen Dank.

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Detlev Schulz-Hendel GRÜNE

Demokratie sichern, Menschenfeindlichkeit bekämpfen und die gesellschaftliche Vielfalt stärken: Niedersachsen braucht ein Landesdemokratiefördergesetz

Frau Präsidentin! Liebe Kolleg*innen! Demokratie ist und war nie selbstverständlich. Sie ist unerlässlich für unser freies, gerechtes und friedliches Zusammenleben bei uns in Niedersachsen. Um demokratisches Bewusstsein und demokratische Werte überall in unserem Bundesland zu stärken, brauchen wir auch in Niedersachsen ein Demokratiefördergesetz. Wir müssen die Rahmenbedingungen voranbringen, um die Zivilgesellschaft vor Ort zu unterstützen und nachhaltig zu stärken. Demokratien stehen weltweit unter Druck, und auch bei uns in Niedersachsen sehen wir immer mehr Anzeichen, dass unsere Demokratie und die demokratischen Verfahren stark herausgefordert oder gar infrage gestellt werden. Menschenfeinde und Demokratiefeinde erobern immer stärker die Öffentlichkeit. Was unsagbar war, wird plötzlich wieder salonfähig gemacht. Gerade von Rechtsaußen wird versucht, auch mit Desinformationen, dem Schüren von Ängsten und Menschenfeindlichkeit die Gesellschaft nach rechts zu verschieben. Dem, liebe Kolleg*innen, stellen wir uns als Demokrat*innen entschieden entgegen. Demokratie erneuert sich nicht von selbst. Demokratie ist die beste aller Regierungsformen, sie lässt sich aber nicht ohne den aktiven Einsatz von Demokrat*innen verteidigen. Wir müssen erkennen, dass die Demokratie fragiler ist, als wir immer geglaubt haben. Und nicht zuletzt deshalb ist es immens wichtig, dass unsere Demokratie wehrhaft ist - das muss sein. Liebe Kolleg*innen, das ist eine Lehre, die gerade an einem 9. November nicht deutlich genug betont werden kann. Wir haben eine große Verantwortung für unsere Demokratie. Eine Verantwortung, der wir uns im Angesicht eines erstarkenden Rechtsextremismus, eines gesellschaftlichen Rechtsruckes, einer Zunahme von extremen Rechten in den Parlamenten und immer stärker werdenden Formen des Antisemitismus stellen müssen. Aber wir sind da nicht alleine. Wir wissen eine starke und engagierte Zivilgesellschaft hinter uns. Das können wir als demokratische Fraktionen gar nicht oft genug würdigen. Jeden Tag aufs Neue streiten viele Akteure der Zivilgesellschaft unter großem persönlichen Einsatz und Engagement für unsere Demokratie und Vielfalt und gegen Menschenfeindlichkeit. Wenn beispielsweise ‑ wie am vergangenen Samstag geschehen ‑ die Omas gegen Rechts gemeinsam mit hunderten Menschen gegen die antisemitische Schändung der Gedenkstätte Ahlem auf die Straße gehen, dann verdient das unseren allergrößten Respekt und Anerkennung. Meine Damen und Herren, die große Mehrheit in unserem Land ist demokratisch. Das wollen wir als Land tatkräftig unterstützen. Genau deshalb bringen wir heute als wichtiges Zeichen der Dankbarkeit, als Zeichen der Würdigung und als Zeichen der klaren Unterstützung diesen Antrag zur Demokratieförderung ein. Wir stärken die politische Bildung in Niedersachsen, wir bringen einen Landesaktionsplan gegen Rassismus auf den Weg, wir unterstützen unsere Schulen im Kampf gegen Rassismus, wir stärken die Arbeit unserer Gedenkstätten, und wir stärken Initiativen wie etwa die Opferberatung, die mobile Beratung gegen Rechtsextremismus, aber auch die wichtige Arbeit der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus. Liebe Kolleg*innen, neben unserer Anerkennung und der finanziellen Ausstattung brauchen alle Initiativen aber auch Verlässlichkeit in ihren wichtigen Strukturen. Dafür braucht es eine gesetzliche Grundlage in Form eines Demokratiefördergesetzes, welches die gesamte Bandbreite des Engagements und des Handelns für unsere Demokratie abbildet. Unser diesbezügliches rot-grünes Versprechen des Koalitionsvertrags wollen wir jetzt zügig umsetzen. Lassen Sie mich noch auf ein paar wichtige Punkte unseres Antrags eingehen. Wir brauchen Maßnahmen gegen die Radikalisierung junger Menschen. Das erreichen wir vor allem durch die Stärkung von Beteiligungsrechten und durch die Unterstützung derer, die sich für die Beteiligung und die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen engagieren. Auch, liebe CDU, eine Absenkung des Wahlalters in Niedersachsen wäre ein wichtiger Schritt hin zu mehr demokratischer Teilhabe junger Menschen. Wir brauchen eine Stärkung des sozialen Lernens. Insbesondere geht es hierbei um die Förderung von Fertigkeiten von Kindern und Jugendlichen, die der Entwicklung von Vorurteilen entgegenwirken. Der Einsatz und das notwendige Engagement für unsere Demokratie ‑ das muss man eigentlich an einem 9. November nicht erklären ‑ sind und bleiben Auftrag aller demokratischen Kräfte in unserem Land. Die Mütter und die Väter unseres Grundgesetzes haben uns mit auf den Weg gegeben, dass unsere Demokratie eine wehrhafte ist. Ja, Demokratie muss wehrhaft sein. Das kann man nicht oft genug wiederholen. Unsere Demokratie zu verteidigen, ist eine Daueraufgabe, die wir auch entsprechend finanzieren und fördern müssen. Dafür, liebe Kolleginnen und Kollegen, legen wir heute mit diesem Antrag einen wichtigen Grundstein. Wir sind in letzter Zeit viel mit Händereichen unterwegs. Ich reiche der CDU die Hand, an diesem Antrag sehr engagiert mitzuarbeiten und ihn zu unterstützen. Herzlichen Dank. Vielen Dank. - Der nächste Redner ist jetzt aus der Fraktion der AfD

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Verena Kämmerling CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land und von Freiflächen-Photovoltaikanlagen sowie zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister Meyer, ich muss an dieser Stelle aus Oppositionssicht ein bisschen Wasser in den Wein gießen. Sie haben den ersten Entwurf des Gesetzes angesprochen, der ja umfangreich in den Verbänden diskutiert worden ist. Er hat vor allem eines verbreitet: große Unsicherheit im ganzen Land, und dies zum einen durch die komplizierten Vorgaben, die er enthielt, und zum anderen auch durch das Verfahren der Flächenausweisung. Was wir an dem jetzt entschlackten Entwurf begrüßen können, ist, dass sich die Landesregierung an den Flächenzielen und an den Zeitvorgaben des Bundes orientiert und nicht mehr versucht, diese Ziele um jeden Preis zu übertreffen. Das ist realistisch. Auch wenn wir auf diese Vorgaben des Bundes abzielen, wird Niedersachsen Windenergieland Nummer eins bleiben. In der Begründung des Gesetzentwurfs wird die Landesregierung nicht müde zu betonen, dass man sich mit den Vertretern der Kommunen auf den Vier-Prozent-Deckel geeinigt hat. Das haben Sie eben auch noch einmal angeführt, Herr Meyer. Wir müssen trotzdem sehen, dass einige Landkreise wie Rotenburg, Uelzen oder auch Lüneburg verpflichtet sind, diese 4 % auszuweisen. Ich möchte dazu aufrufen, ganz besonders diesen Kommunen, die hohe Flächenziele haben, zur Seite zu stehen; denn hier sind Spannungen vorprogrammiert und Widerstände in der Bevölkerung zu erwarten. Aber ohne Akzeptanz und ohne Vertrauen in die Kommunen und in die regionalen Planungsträger geht es nicht. Sehr geehrte Damen und Herren, damit komme ich zu den wesentlichen Kritikpunkten, die wir nach wie vor bei dem Gesetzentwurf sehen. Der erste ist: Anscheinend herrscht im Umweltministerium ein gehöriges Misstrauen gegenüber den nachgeordneten Ebenen. Warum sonst sollen die Kommunen und regionalen Planungsträger in Zukunft Berichtspflichten erfüllen, die weit über das hinausgehen, was der Bund fordert? Sie verlangen von den unterschiedlichen Ebenen Berichte, die bis ins Detail die Dauer der Genehmigungs- und Planungsverfahren darstellen, und das zum Teil monatlich. Ich glaube, jeder kennt das afrikanische Sprichwort, das besagt: Das Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht. Die Berichtspflichten, die Sie hier einfordern, sind eine Gängelung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Verwaltungen und beschleunigen überhaupt nichts. Sie bauen Druck auf und verlangsamen eher. Deshalb fordern wir: Beschränken Sie sich auf eine jährliche Berichterstattung über die Zielerreichung in den Landkreisen, und geben Sie den Verwaltungen vor Ort lieber Zeit, um bei den konkreten Planverfahren voranzukommen. Nur so verkürzen wir in Niedersachsen die durchschnittliche Genehmigungsdauer von 25 Monaten für eine Windkraftanlage. Der zweite Kritikpunkt bezieht sich auf die Akzeptanzabgabe für die Anlagen für erneuerbaren Energien. Viele Betreiber, wenn nicht fast alle, leisten diese Akzeptanzabgabe von 0,2 Cent je Kilowattstunde nach EEG heute schon freiwillig, und die Kommunen haben gute Wege gefunden, diese Gelder zielorientiert zum Wohle der Menschen zu verwenden. Dadurch, dass diese freiwillige Abgabe verpflichtend gemacht wird, erreicht man für die Zukunft nur eine starre Zweckbindung in den Kommunen, sodass die freiheitliche Verwendung massiv eingeschränkt wird. Die Kommunen sind klamm; das wissen wir alle. Es erschließt sich einfach nicht, warum es zu weniger Akzeptanz des Windenergieausbaus führen soll, wenn eine Kita mit Mitteln der Akzeptanzabgabe gebaut wird oder wenn eine Grundschule aufgrund der Akzeptanzabgabe eine Mensa für den Ganztag früher bekommt, nur, weil es sich hierbei um Pflichtaufgaben handelt. Ich glaube, dass sich die Menschen darüber freuen, wenn diese Aufgaben durch die zusätzlichen Mittel aus den erneuerbaren Energien schneller und besser umgesetzt werden, als die Kommunen es sonst mit ihren aktuellen Haushalten leisten könnten. Der dritte Kritikpunkt bezieht sich auf die Bürgerbeteiligung. Grundsätzlich begrüßen wir, dass den Menschen, die unmittelbar von neuen Anlagen betroffen sind, angeboten werden soll, sich finanziell zu beteiligen. Dass wir in dem jetzt vorliegenden Entwurf mehr Flexibilität sehen, ist ebenfalls gut. Es ist jedoch völlig übertrieben, dass das Angebot dem Ertrag einer 20-prozentigen Beteiligung an den Anlagen entsprechen soll. Die Bürgerinnen und Bürger tragen nämlich kein unternehmerisches Risiko. Das Risiko liegt allein bei den Betreibern der Anlagen. Deswegen muss man hier noch einmal genau hinschauen; denn die Beteiligungsformate dürfen die Wirtschaftlichkeit der Anlagen und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen nicht gefährden. Das würde die Investitionsbereitschaft eher hemmen und den Ausbau der Windenergie bremsen. Besonders interessant ist, was mit diesem Gesetzentwurf nicht angegangen wird. Wir sehen im Gegensatz zu Ihrer Darstellung wenig Neues bei der Digitalisierung der Planverfahren. Eine Digitalisierungsoffensive in der Raumordnung ist überhaupt nicht zu erkennen. Wir sehen auch keine Ambition, den dringend notwendigen Netzausbau zu beschleunigen. Man muss solche Anlagen auch ans Netz bringen. Ohne Netze wird es mit der Energiewende nicht wirklich weitergehen. Wir sehen auch keine Antwort darauf, wie Niedersachsen mit den naturschutzfachlichen Herausforderungen umgehen will. Es ist richtig, dass der Bund zur Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren einige naturschutzrechtliche Hürden abgebaut hat, damit man hierbei schneller vorankommt. Aber die Länder müssen darauf eine vernünftige Antwort geben. Sie müssen ihre Regelungen so anpassen, dass ein Einklang zwischen dem Ausbau der erneuerbaren Energien und den Belangen des Natur- und Artenschutzes entsteht. Ich spreche ein konkretes Thema an: die Kompensation, die in vielen Bundesländern ganz unterschiedlich gehandhabt wird. Niedersachsen hat keine Landeskompensationsverordnung, was dazu führt, dass die Kommunen unterschiedlich unterwegs sind, weil jeder das beste Konzept hat. Auch das bremst, das macht die Verfahren teuer. Eine Landeskompensationsverordnung könnte helfen, transparente und einheitliche Maßstäbe zu setzen, die beidem gerecht werden: den erneuerbaren Energien, aber auch dem Natur- und Artenschutz, der nicht komplett hinter dem Ausbau der erneuerbaren Energien zurücktreten soll. Sehr geehrte Damen und Herren, wir werden in den folgenden Beratungen ganz genau auf die angesprochenen Punkte und weitere achten. Wir wollen dafür sorgen, dass dieses Gesetz tatsächlich ein Beschleunigungsgesetz und keine Ausbaubremse wird. Vielen Dank.

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Dr. Dörte Liebetruth SPD

Kommunale Straßen und Radwege in Gefahr: Rot-Grüne Bremse für den Infrastrukturausbau lösen!

Für SPD-Fraktion liegt noch eine Wortmeldung vor, der Abgeordneten Liebetruth mit einer Restredezeit von 1:45 Minuten. Bitte! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Hermann, es gibt einen Unterschied zwischen Fehlplanung und Optimismus, mit dem man in einen Haushaltsentwurf hineingeht. Ich bin unserem Wirtschaftsminister Olaf Lies sehr dankbar dafür, dass er hier klargestellt hat, dass an den kommunalen Straßen- und Radwegeausbauprojekten nicht gekürzt wird. Darauf können sich die Bürger verlassen, im Landkreis Rotenburg und andernorts in Niedersachsen.

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Olaf Lies SPD

Zukunft des Schienenpersonennahverkehrs in Niedersachsen: klimaneutral und kostengünstig?

bei Bahntöchtern, also durch die Bank weg. Zum Teil werden unterschiedliche Argumente genannt: Bei den einen sind es die Fahrzeuge, die nicht die technischen Voraussetzungen haben, weil sie nicht rechtzeitig überprüft und gewartet werden können. Wir haben natürlich auch eine Riesenherausforderung beim Personal; das muss man sagen. Über viele Jahre – das gilt für Busfahrer und Lokführer gleichermaßen – ist die Begeisterung, diesen Beruf zu ergreifen, gesunken. Wenn das eine Frage war, bin ich gerne bereit, sie aufzugreifen. Aber dafür müsste ich sie verstehen. Ja, Entschuldigung. Ich war eben kurz abgelenkt. Wer hat das ausgenutzt? Das Parlament. Herr Lies, fahren Sie einfach fort! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Entschuldigung, ich habe versucht, eine Frage zu ermöglichen. Das steht mir natürlich nicht zu. Das war die reine Ist-Beschreibung, völlig richtig. Wir merken, wir haben zu wenig Werkstattkapazitäten. Das heißt, die, die die Angebote gemacht haben – der Wettbewerb ist nicht so groß, wie wir es uns manchmal wünschen –, haben nicht die Voraussetzungen geschaffen, auch den Betrieb sicherzustellen, weil sie die Werkstattkapazitäten nicht haben. Die, die das Angebot gemacht haben, haben nicht ausreichend Personal – auch als Wettbewerb natürlich –, um auch auf Krankheitsfälle und andere Fälle zu reagieren. In der jetzigen Situation haben wir die Möglichkeit, Strafzahlungen zu verhängen. Das machen wir alles. Aber was für ein Instrument sind Strafzahlungen? Wir haben zwar die Möglichkeit der Strafzahlungen, aber wenn sie keine Kolleginnen und Kollegen haben, die fahren können, dann haben wir zwar die Strafzahlung eingenommen, aber der Zug fährt trotzdem nicht. Wir haben auch die Möglichkeit zu sagen – sie wird auch genutzt –: Dann fokussiert euch bitte auf die Teile des Fahrplans, die ihr sicherstellen könnt, damit man nicht bei jedem Zug überlegen muss, ob er jetzt fährt oder nicht fährt! Das ist eine Absprache, die zwischen der Landesnahverkehrsgesellschaft und den Eisenbahnverkehrsunternehmen erfolgt. Aber auch die wird nicht wirklich so umgesetzt, wie wir uns das wünschen. Wir merken, es sind auch schwierige Partner dabei. Die nächste Frage ist, was das für die zukünftigen Ausschreibungen bedeutet. Was müssen wir bei zukünftigen Ausschreibungen machen, um nicht nur zu sagen, wir wollen hohe Qualität und gute Preise, sondern wie können wir auch erreichen, dass bestimmte Situationen wie Ausfälle vermieden werden? Wir werden auch überlegen müssen, inwieweit man bei dem Thema Lockführermangel – das bleibt ja ein Problem – weiter vorankommt und weiter qualifiziert. Aber leider befinden wir uns hier auf dem gleichen Feld der Fachkräfteproblematik wie in allen anderen Bereichen. Das wird also eine der bestimmenden Aufgaben sein. Nur Strafzahlungen, die geleistet werden müssen, sorgen nicht dafür, dass am Ende die Verlässlichkeit steigt, sondern wir brauchen in den Ausschreibungen möglicherweise auch Rahmenbedingungen, dass Puffer möglich sind und zusätzliches Personal im Wettbewerb eingepreist werden kann – das muss dann aber für alle gleich sein –, damit wir diese Situation zukünftig abmildern können.

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Wiebke Osigus SPD

Mehrwert und Mehrkosten des Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung

Vielen Dank. - Frau Ministerin antwortet. Bitte schön, Frau Ministerin! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind mit vielfältigen Aktivitäten befasst ‑ ich habe es einleitend gesagt ‑, nicht nur in Brüssel, sondern auch in Berlin und in den unterschiedlichen Regionen über Land. Wir haben eine Abteilung, nämlich die Landesvertretung in Brüssel. Wir haben den Europäischen Ausschuss der Regionen, den der Landtag mit Herrn Staatssekretär Wunderling-Weilbier besetzt hat. Wir haben nicht zuletzt mich selber, die ich das letzte Mal im September in Brüssel gewesen bin, um nicht nur mit der Kommission, sondern auch mit weiteren Vertreterinnen und Vertretern Gespräche zu führen. Dass man daraus nicht sofort eine Pressemitteilung macht oder dass es nicht sofort sichtbare Erfolge gibt, dürfte Ihnen aufgrund Ihrer politischen Erfahrung durchaus bewusst sein.

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Hartmut Moorkamp CDU

Direktvermarktung und regionale Wertschöpfung stärken - zukunftsfähige Landwirtschaft für Niedersachsen

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich im Titel des heutigen Entschließungsantrages „zukunftsfähige Landwirtschaft für Niedersachsen“ gelesen habe, hatte ich für kurze Zeit die Hoffnung, dass die regierungstragenden Fraktionen nach einem Jahr Regierungsverantwortung nun endlich anfangen, die dringlichen Probleme der Land- und Ernährungswirtschaft anzupacken. Leider hat sich diese Hoffnung wieder einmal in kürzester Zeit zerschlagen. Denn wir befassen uns in diesem Fall mit den Strukturen der Direktvermarktung sowie der Nahversorgung im ländlichen Raum. Sicherlich hat dieses Thema seine Berechtigung, ist aber nach unserer Auffassung aktuell nicht die dringlichste Problemstellung für die Land- und Ernährungsbranche in Niedersachsen. Meine Damen und Herren, es steht für die CDU-Fraktion außer Frage, dass die Direktvermarktung eine unheimlich sympathische Nische der Landwirtschaft ist. Sie ist vor Ort, erzeugt regional Lebensmittel, und man hat persönlichen Kontakt mit den Landwirtinnen und Landwirten, denen die Menschen vertrauen. Deshalb ist für meine Fraktion auch ganz klar: Wir werden uns weiterhin der Sorgen und Nöte aller Betriebe in dieser Branche annehmen und lösungsorientiert an Zukunftsperspektiven mitarbeiten. Das ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Mit Verwunderung mussten wir aber in der Beschreibung des Antrages lesen, dass seitens der regierungstragenden Fraktionen die Auffassung besteht, dass es besonders in ländlichen Regionen der Wunsch der Bevölkerung ist, die Lebensmittel dort zu kaufen, wo sie produziert werden, und dass dieser offensichtlich nicht erfüllt werden kann. Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber in meinem Wahlkreis, der eindeutig ländlich geprägt ist, sind Selbstbedienungsläden, Ab-Hof-Verkauf, Bauernmärkte und Regiomaten, die 24/7 verfügbar sind, bereits an vielen Stellen anzutreffen. Laut der Landwirtschaftskammer betreiben rund 2 400 der insgesamt 34 000 Betriebe in Niedersachsen eine Form der Direktvermarktung. Das sind in etwa 7 % der niedersächsischen Betriebe. Bundesweit werden lediglich 1,5 % der Umsätze im Lebensmittelhandel in der Direktvermarktung erzielt. Warum sage ich das? - Es macht vor allem eines deutlich: Die Direktvermarktung ist eine Nische in der Landwirtschaft, in der Betriebe, die das geschickt machen und die verkehrstechnisch günstig liegen, ein gutes Ein-bzw. Zusatzeinkommen erzielen können. In der Corona-Krise gehörte die Direktvermarktung eindeutig zu den Gewinnern. Mit dem starken Preisanstieg seit Ausbruch des Ukraine-Krieges gibt die Branche ihre Umsatz- und Marktanteilsgewinne aber größtenteils wieder ab; denn der größte Teil der Bevölkerung muss momentan verstärkt aufs Geld achten. Und das geht nun mal vorrangig zulasten der Premiumsegmente wie des Biofachhandels und der Direktvermarktung. Natürlich gibt es rund um die Direktvermarktung auch Probleme. Das berichten mir zumindest Berufskollegen, die den Sprung in dieses neue Geschäftsfeld gewagt haben. Die Lebensmittel- und Nährwertkennzeichnungen, ausufernde Aufzeichnungspflichten und das Verpackungsgesetz werden selbst von den Beratungsstellen als Bürokratiemonster bezeichnet. Hier ist es unsere gemeinsame Aufgabe, Lösungen aufzuzeigen. Aber alle Betriebe äußern bereits jetzt die eindringliche Bitte, nicht politisch in die Marktstrukturen einzugreifen, die man sich mühsam in den letzten Jahren aufgebaut hat. Meine Damen und Herren, Nische heißt aber auch: Dort sind über 90 % der niedersächsischen Betriebe eben nicht beheimatet. Bei der großen Mehrheit der Betriebe ist die Stimmung einfach nur schlecht. Die Schweinehaltung befindet sich weiterhin im steilen Sturzflug und reißt die vor- und nachgelagerten Wirtschaftsbereiche gleich mit in den Abgrund. Die Geflügelhaltung hat in weiten Teilen ihre Wettbewerbsfähigkeit eingebüßt und schaut mit bangem Blick auf den Aufbau der Haltung in anderen europäischen Ländern. Unsere Milcherzeuger wissen überhaupt noch nicht, was die Debatte rund um Klima- und Moorbodenschutz für sie bringen wird und wie ihre Zukunft aussehen soll. Und unsere Ackerbaubetriebe werden durch handwerklich katastrophal gemachte Pläne der EU zur Reduktion von Pflanzenschutzmitteln bedroht und mit nicht nachvollziehbaren Abgrenzungen „roter Gebiete“ von ihrem wichtigen Job, der Nahrungsmittelproduktion, abgehalten. Die Liste der Stimmungskiller in der Landwirtschaft ließe sich fast nach Belieben verlängern. Viele Betriebe haben vor diesem Hintergrund den Glauben an eine erfolgreiche Zukunft der Landwirtschaft in Niedersachsen verloren. Und was macht Rot-Grün in dieser Situation? - Anstatt die Sorgen und Nöte der großen Mehrheit unserer landwirtschaftlichen Familienbetriebe endlich ernst zu nehmen und ihnen Zukunftsperspektiven zu eröffnen, kommen Sie mit dem nächsten Bullerbü-Antrag um die Ecke mit Forderungen nach regionalen Verteilzentren und Stärkung lokaler Wirtschaftskreisläufe. Meine Damen und Herren, da steht die breite Mehrheit der Akteure im Agrarland Nummer eins wieder einmal staunend am Spielfeldrand. Denn das, was hier heute beraten wird, ist meilenweit von der Lebensrealität und den bedrückenden Alltagserfahrungen und Sorgen der ganz großen Mehrheit unserer Landwirtinnen und Landwirte entfernt. Sehr geehrte Frau Ministerin Staudte, nehmen Sie endlich zur Kenntnis, was den Menschen in der Land- und Ernährungsbranche wirklich auf der Seele brennt! Nehmen Sie endlich ernst, was in der Begründung des Antrages ausnahmsweise einmal richtig steht: Der Blick muss angesichts der Krisen der letzten Jahre wieder verstärkt auf die Selbstversorgung gerichtet werden. - Genauso ist es richtig. Herr Kollege Moorkamp, es gibt eine Zwischenfrage des Abgeordneten Domeier. Lassen Sie die zu? Gerne. Bitte schön!

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Christoph Plett CDU

Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Freistaat Thüringen über die Übertragung der Zuständigkeit in Staatsschutz-Strafsachen

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der schriftliche Bericht liegt Ihnen vor. Es geht hier um die Frage, wie und in welchen Räumlichkeiten wir die Staatsschutz-Strafsachen am OLG in Celle in Zukunft verhandeln wollen. Wir begrüßen, dass wir jetzt den Staatsvertrag zwischen Thüringen und Niedersachsen angehen und dass er auch umgesetzt wird. Das ist zwingend geboten. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, wer bereits beim OLG in Celle gewesen ist und sich dort den entsprechenden Räumlichkeiten gewidmet und gesehen hat, was dort an Möglichkeiten besteht, um ein Verfahren ordnungsgemäß durchzuführen, der wird sofort zu dem Ergebnis kommen: Das reicht nicht aus. Deswegen ist es zwingend geboten, dass wir uns darum kümmern, dass dort ein neues Gebäude entsteht, und zwar für Staatsschutz-Strafsachen hier in Niedersachsen. Die CDU stellt an die Ministerin, an die Landesregierung drei Forderungen: Erstens. Es geht hier ‑ das ist auch in dem schriftlichen Bericht erwähnt ‑ um eine Verpflichtungsermächtigung des Bundes in Höhe von 24,4 Millionen Euro. Durch die Landesregierung, durch die Justizministerin ist zu prüfen, ob diese Verpflichtungsermächtigung, die nur im Haushalt 2023 aufgeführt ist, auch im Jahr 2024 gilt. Denn wir brauchen das Geld, um den Staatsschutzsaal neu zu errichten. Zweitens. Es kann nicht dabei bleiben, dass wir einen Staatsvertrag mit dem Land Thüringen schließen, sondern wir benötigen auch einen Staatsvertrag mit Sachsen-Anhalt. Die Landesregierung bleibt aufgefordert, sich zu bemühen, das Land Niedersachsen und Sachsen-Anhalt miteinander in die Verhandlungen zu bringen. Denn auch das stärkt den OLG-Standort in Celle. Es stärkt die Möglichkeit, dort ein neues Gebäude zu errichten, damit in der Zukunft entsprechende Staatsschutz-Strafsachen dort verhandelt werden können. Ich will nur einmal auf die Räumlichkeiten und auf die Dringlichkeit hinweisen. Wie Sie sich vorstellen können, geht es in einem Staatsschutz-Strafverfahren um sehr viel. Und wenn der Strafverteidiger wenige Zentimeter vor dem Zeugen oder der Zeugin sitzt und diese schon quasi durch die Präsenz und durch die Fragen beeinflussen kann und das Gericht dort nicht in entsprechender Förmlichkeit auftreten kann, dann, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist Handlung geboten. Damit kommen wir zum dritten Punkt, den wir als CDU-Landtagsfraktion fordern. Drittens. Wir fordern die Landesregierung auf: Stellen Sie entsprechende finanzielle Mittel zur Verfügung, damit dieser Staatsschutz-Saal in Celle gebaut wird! In diesem Sinne, glaube ich, kommen wir auch den Anforderungen an die innere Sicherheit des Landes Niedersachsen nach, indem wir nämlich die Möglichkeiten schaffen, solche starken Verfahren in Räumlichkeiten zu verhandeln, die dem Anspruch angemessen sind. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Sophie Ramdor CDU

Queeres Leben in Niedersachsen sichtbar machen, Akzeptanz schaffen, Diskriminierung abbauen - Maßnahmen zur Anerkennung sexueller und geschlechtlicher Vielfalt

Vielen Dank, Frau Schendel, für die Frage. Deswegen wollen wir im Ausschuss das andere Thema weiter beraten. Wenn Sie ganz genau meiner Rede zuhören, werden Sie im letzten Satz meiner Rede genau erkennen, wie ich dazu stehe und wie wir damit weiter umgehen.

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Claus Seebeck CDU

Steuerprognose und Gastronomie: Will die Landesregierung die dauerhafte Mehrwertsteuersenkung?

Die vierte Zusatzfrage für die CDU-Fraktion stellt wiederum Herr Seebeck. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Wehrte Kolleginnen! Herr Finanzminister! Vor dem Hintergrund Ihrer gerade ausgeführten Darstellungen: Wie will das Land Niedersachsen die Kommunen als Träger der kommunalen Schulen und damit Verantwortlichen für die Mittagsverpflegung denn unterstützen im Mehrbereich der Kosten für Personal und Aufwendungen, die Sie gerade dargestellt haben, um dann die Kosten für Speisen klein zu halten?

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Claus Seebeck CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Da ist sie wieder, die Veränderung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes, zum sechsten Mal in den letzten beiden Wahlperioden hier im Plenum. Für unsere Beamtinnen und Beamten, unsere Richterinnen und Richter wollen wir es jetzt ändern. Und auch für unsere tariflich Beschäftigten wollen wir jetzt etwas ändern. Ja, Sie haben richtig gehört: Für alle diese Berufsgruppen wollen wir die gesetzliche Möglichkeit eines Fahrradleasings. Denn so steht es in dem gemeinsamen Änderungsantrag von CDU, SPD und Grünen, den wir hier am 22. Februar dieses Jahres beschlossen haben. Dort heißt es nämlich unter anderem: „Um die Attraktivität kostengünstiger, gesunder und klimaneutraler Mobilität noch weiter zu steigern, bittet der Landtag die Landesregierung, 1. dem Landtag einen Entwurf zur Änderung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes (NBesG) vorzulegen, … 2. ein entsprechendes attraktives Fahrradleasingmodell für die Landesverwaltung einzuführen und … 3. in Zusammenarbeit mit den anderen 14 Bundesländern der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und den weiteren Tarifpartnern ähnliche Regelungen, analog zu den Vorgaben für kommunale und Bundestarifbeschäftigte, auch für Landestarifbeschäftigte voranzubringen. Anzustreben ist die zeitgleiche Einführung des Fahrradleasing-Angebotes für die Tarifbeschäftigten und die Beamtinnen und Beamten des Landes Niedersachsen.“ Das war auch der Grundgedanke des Antrages, den CDU und SPD in der letzten Legislaturperiode eingebracht haben. Nur ist dieser Grundgedanke in der jetzigen Koalition wohl leider etwas verloren gegangen. Ich denke, das wird innerhalb der Flure und Büros der Fraktion der Grünen gewesen sein, denen es jetzt eigentlich nur darum geht, so schnell wie möglich Wahlversprechen zu verwirklichen. Eine Gesetzesänderung zu beschließen, bei der noch so viele offene Fragen zu beantworten sind und die zwei der drei Punkte des eigentlichen Antrages noch offenlässt, kann nicht das Ziel dieses Landtages sein. Denn hinter all den offenen Fragen bei der Umsetzung dieses Gesetzes stehen immer noch dieselben Fragezeichen wie vor einem Jahr oder auch vor zwei Jahren. Auch die Beratungen und Anhörungen in den Ausschüssen haben nur noch mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet. Der Niedersächsische Beamtenbund fragt zum Beispiel nach dem erheblichen Mehr an Verwaltungsaufwand. Auch ein längerfristiger Ausfall durch Krankheit und die Folgen der Entgeltumwandlung auf die Versorgungsleistungen wurden thematisiert. Der DGB hat gleich sieben Fragen aufgeworfen, wobei es in einer Frage darum ging, welche Auswirkungen das Fahrradleasing auf das Reisekostenrecht hat. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände fragt, genau wie die CDU-Fraktion, nach der Gleichbehandlung von Beamten und Tarifbeschäftigten sowie den Konsequenzen bei einer Pensionierung. Ich finde, dass diese Fragen sehr wichtig sind, auch für diese Gesetzgebung. Einzig das Land Baden-Württemberg stellt in der Anhörung keine Fragen, gibt allerdings auch keine Antworten. Eigentlich ist das dortige Verkehrsministerium nur damit beschäftigt, sich selbst zu loben. Diese Anmerkungen sind neben den offenen Fragen, die aus den Reihen der Ausschussmitglieder und auch von mir hier an derselben Stelle gestellt wurden, alle nicht beantwortet. Eine Frage wurde im Finanzausschuss allerdings beantwortet: Wie lange würde es dauern, bis die geschaffene Möglichkeit eines Fahrradleasings dann umgesetzt ist und die ersten Verträge abgeschlossen werden können? - Antwort der Fachabteilung: Circa zwei Jahre bis zum ersten Leasingvertrag. Auch die Umsetzung eines Tarifvertrags Fahrrad, der in Baden-Württemberg schon abgeschlossen ist, wie Kollege Meyer hier sagte, würde im Anschluss wahrscheinlich noch einmal anderthalb Jahre dauern, bis der erste Leasingvertrag abgeschlossen werden kann. Eine faire Behandlung gewährleistet, dass Beamte und tariflich beschäftigte Mitarbeiter gleichermaßen die Möglichkeit erhalten, von den Vorteilen des Fahrradleasings zu profitieren. Es ist wichtig, sicherzustellen, dass die Leasingoption allen Beschäftigten offensteht, unabhängig von ihrem Status oder ihrer Position im öffentlichen Dienst. Dies fördert ein positives Arbeitsklima und stärkt das Gefühl der Gleichstellung und Gerechtigkeit. Stellen Sie sich nur die Situation in den Lehrerzimmern, Polizeirevieren oder Amtsstuben unseres Landes vor, wenn zu Dienstbeginn auf der einen Seite die Beamten auf ihren Leasingrädern angefahren kommen und auf der anderen Seite die tariflich beschäftigten Angestellten mit den guten alten Drahteseln angefahren kommen müssen. Doch natürlich sind wir grundsätzlich dafür, unseren Bediensteten ein Fahrradleasing zu ermöglichen. Die Wertschätzung den Angestellten gegenüber ‑ das hat Herr Meyer auch so ausgeführt ‑ ist eindeutig. Die Möglichkeit, ein Fahrrad zu leasen, bietet eine kostengünstige und umweltfreundliche Alternative zum Einsatz von Dienstfahrzeugen oder privaten Pkw. Durch den Einsatz von Fahrrädern können nicht nur Betriebskosten eingespart werden, sondern auch gesundheitliche Vorteile erzielt werden. Als umweltschonendes Fortbewegungsmittel trägt das Fahrrad zur Verringerung von Verkehrsstaus und Luftverschmutzung bei, was zu einer nachhaltigen Mobilität beiträgt. Das Fahrradleasing kann als Katalysator für die notwendige Veränderung dienen und einen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten. Auch die Attraktivität des Landes als Arbeitgeber wird durch diese Änderung verbessert; das wurde schon gesagt. Aber eine Frage hätte ich anschließend noch: Warum kürzt dann diese Landesregierung in ihrem Haushaltsentwurf die Mittel für den kommunalen Radwegebau? Diese Frage stelle ich mir dann doch. Fragen über Fragen, wenig Antworten. Die CDU-Fraktion wird sich heute aufgrund dieser noch offenen Fragen und des nicht verhandelten, also in Niedersachsen fehlenden, Tarifvertrags Fahrrad enthalten. Ich fordere Sie daher nochmals auf, neben den Änderungen des Besoldungsgesetzes die Einführung eines Tarifvertrags Fahrrad zu unterstützen und zu forcieren. Unser Ziel sollte es sein, eine gerechte Arbeitswelt zu schaffen, in der alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen des Landes die gleichen Chancen haben. Vielen Dank.

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Carina Hermann CDU

Kommunale Straßen und Radwege in Gefahr: Rot-Grüne Bremse für den Infrastrukturausbau lösen!

Nun nehme ich gerne Ihre Zwischenfrage entgegen, Frau Hermann. Frau Kollegin Liebetruth, wir reden ja über den rot-grünen Haushalt dieser Landesregierung. Sie haben gerade verkündet, dass die 75 Millionen Euro im Haushalt für 2024 enthalten sind. Jetzt sagen Sie mal: Stehen sie nun im rot-grünen Haushalt der Landesregierung, oder stehen sie nicht darin, oder müssen Sie als SPD-Fraktion in Ihrer rot-grünen Koalition nicht vielmehr den Haushalt des Ministers insoweit korrigieren, weil Sie unser Anliegen der Aktuellen Stunde als richtig einordnen? Liebe Frau Abgeordnete Hermann, als Parlamentarische Geschäftsführerin

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Thorsten Paul Moriße AfD

Demokratie sichern, Menschenfeindlichkeit bekämpfen und die gesellschaftliche Vielfalt stärken: Niedersachsen braucht ein Landesdemokratiefördergesetz

Herr Moriße, verstehe ich das Handzeichen so, dass Sie antworten möchten? Möchten Sie antworten? - Bitte schön! Frau Präsidentin! Ja, den Landtagsvizepräsidenten. Ganz einfach. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir kommen nun zum

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Anne Kura GRÜNE

Regierungserklärung zum Thema Migration mit dem Titel "Humanität und Ordnung"

die Fraktionsvorsitzende, Frau Kollegin Kura. Bitte schön! Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleg*innen! Lassen Sie uns wieder zum Anfang dieser Regierungserklärung zurückkommen; denn darin hat der Ministerpräsident sehr klar und sehr deutlich gemacht, dass diese Koalition, dass Niedersachsen sich auch in der Migrationspolitik von zwei Prinzipien leiten lässt, nämlich Menschlichkeit und Vernunft. Ich möchte mich ausdrücklich bei Stephan Weil für seinen Einsatz in den letzten Monaten und – das muss man auch sagen – in den letzten Tagen und Nächten bedanken, in denen er immer wieder auch die Interessen der Kommunen gegenüber dem Bund energisch vertreten hat, und insbesondere auch dafür, dass es gelungen ist, unter diesen widrigen Umständen jetzt eine Einigung zu erzielen. Diese Debatte darum, wie wir Menschlichkeit und Vernunft umsetzen, müssen wir sachlich führen. Und je komplexer eine Situation ist, umso wichtiger ist ein realistischer Blick, und zwar auf das ganze Bild. Deswegen sind an dieser Stelle, glaube ich, auch ein paar Vorbemerkungen angebracht. Erstens. Einwanderung ist in Niedersachsen eine Erfolgsgeschichte. Seit der Gründung unseres Landes haben Migrant*innen unser Land erfolgreicher, lebenswerter und reicher gemacht, und vieles in unserem Land funktioniert nur durch den Beitrag von Menschen, die eingewandert sind. Zweitens. Wir stehen uneingeschränkt zum Recht auf Asyl im Grundgesetz und zur Genfer Flüchtlingskonvention und werden unserer humanitären Verantwortung gerecht. Wer auf die Zahlen der Asylbewerber*innen in diesem Jahr schaut, der sieht: Die übergroße Mehrheit kommt aus der Ukraine, aus Syrien und aus Afghanistan. Diese Menschen fliehen vor Krieg, vor Terror und vor Verfolgung. Und jeder Mensch, der bei uns Schutz sucht, hat das Recht auf ein rechtsstaatliches Verfahren mit individueller Prüfung und Schutz. Drittens. Die Kommunen und die Bürger*innen vor Ort – das haben wir heute schon gehört – kümmern sich um Aufnahme, Versorgung und Integration Geflüchteter. Mit ihrer Menschlichkeit leisten sie einen großen Beitrag für unser Gemeinwesen und für die Zukunft unseres Landes. Ihnen allen gilt unser Dank – und vor allem unsere weitere Unterstützung. Viertens. Klar ist auch: Um Menschlichkeit umzusetzen, müssen die Kapazitäten ausreichen – und hier stoßen viele Kommunen derzeit an ihre Grenzen. Alle Vorschläge müssen wir deshalb an den Kriterien von Menschlichkeit und Vernunft messen – und daran, ob sie die Kommunen spürbar entlasten. Vernünftig sind Maßnahmen, die wirken, die Kommunen und Geflüchteten gerecht werden. Nicht solche, die wuchtig klingen, aber nicht helfen. Es ist gut, dass in unserem Land Kompromisse auch bei komplexen Themen möglich sind. Kompromisse sind das Wesen der Demokratie und ein Beleg für die Handlungsfähigkeit der staatlichen Ebenen und den Willen zur Zusammenarbeit. Einige Vereinbarungen der Bund-Länder-Gespräche sind in diesem Sinne wirklich wichtige Schritte in die richtige Richtung. Wie das bei Kompromissen so ist, sehen wir einzelne Teile auch kritisch. Was entscheidend ist: Wir erwarten, dass jetzt sachlich diskutiert wird, wie wir die Vorschläge menschlich und vernünftig im Einklang mit der Flüchtlingskonvention umsetzen können – und nicht direkt im nächsten Atemzug weitere Verschärfungen fordern. Selbstverständlich muss diese Umsetzung innerhalb des vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Rahmens erfolgen. Stephan Weil hat deutlich gemacht, dass er sich sehr erfolgreich für die Kommunen stark gemacht hat. Vernünftig--- Entschuldigung, jetzt bin ich in der Zeile verrutscht. Er hat erreicht, dass es eine stärkere Grundfinanzierung für die Kommunen gibt und dass es den Einstieg in ein atmendes System gibt. Genau das brauchen wir jetzt. Vielen Dank dafür! Vernünftig und längst überfällig ist auch, die Verfahren zu vereinfachen und zu digitalisieren, um zum Beispiel den Behörden vor Ort die Arbeit zu erleichtern. Das bringt echte Beschleunigungen und Entlastungen. Vorhin haben wir bereits über die Bezahlkarte gesprochen. Es ist wichtig, dass bei der Prüfung von Plänen zu einer Bezahlkarte darauf geachtet wird, dass hier keine zusätzliche Bürokratie geschaffen wird. Aus gutem Grund nehmen die Kommunen die Möglichkeit, auf Sachleistungen umzustellen, im Moment nicht wahr. Wie man den bürokratischen Aufwand verringern kann, erprobt Oberbürgermeister Belit Onay hier in der Landeshauptstadt mit der Socialcard. Das ist vernünftig. Es ist dagegen nicht vernünftig, dass Menschen, die hier leben, nicht arbeiten dürfen, obwohl sie arbeiten wollen und wir ihre Arbeit dringend gebrauchen können. Deshalb ist es gut, dass auch schon vor den letzten Tagen die Bundesregierung neben dem Spurwechsel und dem Chancenaufenthaltsrecht jetzt Vereinfachungen zur Arbeitsaufnahme auf den Weg bringt. Da wäre auch noch mehr möglich: Mit einer Stichtagsregelung könnten zum Beispiel noch mehr Menschen aus Sozialleistungen in sozialversicherungspflichtige Tätigkeit kommen. Das ist vernünftig und zielführend, im Gegenteil zur Kürzung von Sozialleistungen; denn dadurch würde die Zahl der Geflüchteten nicht sinken, aber es würden soziale Probleme verschärft. Eine Integrationsoffensive hingegen wird eine Win-Win-Win-Situation: für die Geflüchteten, für die Behörden und für die Wirtschaft. Schon heute behindert der Arbeitskräftemangel die wirtschaftliche Entwicklung in unserem Land und gefährdet unseren Wohlstand. Von all dem, was wir heute in Integration, in Sprachförderung, in Aus- und Weiterbildung sowie in die Erleichterung der Anerkennung von Abschlüssen investieren, werden schon in naher Zukunft alle im Land profitieren. Und nicht zuletzt leistet Arbeit auch einen wichtigen Beitrag zur Integration. Liebe Kolleg*innen! Das Asylrecht ist nicht für die Integration in den Arbeitsmarkt gedacht. In Anbetracht des akuten Arbeitskräftemangels und der zugleich hohen Zahlen an Geflüchteten werben wir aber auch hier für Pragmatismus und Vernunft nach dem einfachen Grundsatz: Arbeiten lassen, wer da ist, und den Zugang zum Arbeitsmarkt weiter vereinfachen. Liebe Kolleg*innen! Für eine bessere Steuerung von Migration brauchen wir eine Reform des europäischen Asylsystems. Auch darüber haben wir heute schon gesprochen. Auch hier gilt: Die Menschenrechtskonvention und die Flüchtlingskonvention müssen gewahrt bleiben. Bei Vorstößen zur Durchführung von Asylverfahren außerhalb der EU ist das nicht der Fall, und bisherige Versuche in diese Richtung sind auch gescheitert. Deshalb ist es wichtig, richtig und gut, dass es aus Niedersachsen dazu eine entsprechende Protokollerklärung gibt. Denn es ist keine zivilisatorische Errungenschaft, dass Menschen ihr Leben auf Booten im Mittelmeer riskieren müssen, um die Chance zu haben, Asyl in Europa zu beantragen. Deshalb brauchen wir humanitäre Visa, Kontingente, Resettlementprogramme und – auch darüber haben wir heute gesprochen – faire Migrationsabkommen mit Herkunftsstaaten – auch über die Rücknahme von abgelehnten Asylbewerber*innen. Das sind wirksame Maßnahmen für mehr Humanität und Ordnung und gegen das Sterben im Mittelmeer. Liebe Kolleg*innen! Selbstverständlich ist auch, dass Menschen dann, wenn Asylverfahren als rechtsstaatliche Verfahren zu dem Ergebnis kommen, dass sie kein Recht auf Asyl haben und keine anderen Schutzgründe bestehen, das Land wieder verlassen müssen. Doch auch bei Ausreisen und Rückführungen bei Abschiebungen gilt der Rechtsstaat. Deshalb hier noch ein paar Fakten: Wer von 300.000 abgelehnten Asylbewerber*innen spricht, die abgeschoben werden müssten, der verschweigt, dass es oftmals gewichtige menschenrechtliche, sprich: rechtsstaatliche, Gründe gibt, die in vielen Fällen gegen eine Abschiebung sprechen. Sei es Krankheit, sei es Schwangerschaft, jemand ist in Ausbildung, jemand ist kurz vor einem Schulabschluss, oder es geht um Länder, in die man nicht abschieben darf, oder um Länder, die ihre Menschen nicht zurücknehmen. Dies zu ignorieren, ist nicht redlich, vor allem ist es nicht rechtsstaatlich, liebe Kolleg*innen. In Anbetracht der aufgeheizten Debatten in unserem Land machen sich viele Menschen Sorgen. Sie sorgen sich darum, dass Solidarität und Menschlichkeit auf der Strecke bleiben. Sie sorgen sich darum, dass wir hier an unsere Kapazitätsgrenzen kommen. Sie sorgen sich aber auch darum, dass sich Ressentiments und Rassismus in unserer Gesellschaft Bahn brechen. Diese Sorgen nehmen wir ernst. Aber: Wer dem Ministerpräsidenten zugehört hat, der weiß: Es bleibt dabei. Für die Landesregierung ist Menschlichkeit oberstes Gebot. Liebe Kolleg*innen! Mit den deutlich erhöhten Finanzzusagen des Bundes, die durch die Ministerpräsident*innen-Konferenz in den vergangenen Tagen erreicht wurden, haben wir bessere Voraussetzungen, diese Situation zu meistern. Wir haben eine geklärte Finanzierung. Wir haben eine engagierte Zivilgesellschaft. Wir haben langjährige Erfahrung – auch hier kehre ich gerne noch einmal an den Anfang dieser Debatte zurück – mit erfolgreicher Integration. Wir haben jede Menge offener Stellen. Jetzt geht es um die Umsetzung, so wie es das überparteiliche Bündnis "Niedersachsen packt an" seit 2015 erfolgreich betreibt. Fügen wir der Erfolgsgeschichte unseres Landes ein weiteres Kapitel hinzu: Packen wir weiter an. Mit Herz, mit Menschlichkeit und mit Vernunft.

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Carina Hermann CDU

Kommunale Straßen und Radwege in Gefahr: Rot-Grüne Bremse für den Infrastrukturausbau lösen!

Ich erteile Ihnen trotzdem noch einmal das Wort. Bitte, Frau Hermann! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir als CDU-Landtagsfraktion haben zur Kenntnis genommen, dass Sie bei den Haushaltsplanungen eine Fehlplanung hingelegt haben, dass Sie 60:40 drin hatten, dass Sie aber auf Druck der Kommunen und vielleicht auf Druck aus Ihren eigenen Reihen, vor allem aber auf unseren Druck, auf Druck der CDU-Landtagsfraktion, diesen Fehler korrigieren. Das honorieren wir, das erkennen wir an. Wir hoffen, dass es mit dem Radwege- und dem Straßenausbau bei uns im Lande Niedersachsen gut weitergeht und Sie in Zukunft solche Fehler im Haushaltsplanentwurf erst gar nicht machen.

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Jörg Hillmer CDU

Schlepperei im Mittelmeer durch sofortige Einstellung jeglicher finanziellen Unterstützung von Schleusern und die unmittelbare Rückführung auf dem Mittelmeer aufgegriffener Migranten beenden!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieses Thema hat neben der moralischen Dimension, die wir eben ausgiebig diskutiert haben, auch noch eine sachliche Dimension, an der ich mich jetzt mal versuchen möchte. Meine Damen und Herren, als einziges Land in Europa unterstützt Deutschland die private Seenotrettung. Im Koalitionsvertrag 2022 hat sich die Ampel eine, ich zitiere, „staatlich koordinierte und europäisch getragene Seenotrettung im Mittelmeer“ zum Ziel gesetzt. Entsprechend hat der Bundestag 2 Millionen Euro in den Haushalt 2022 eingestellt und für die folgenden drei Jahre eine Verpflichtungsermächtigung über jeweils 2 Millionen Euro beschlossen. Am 6. Oktober 2023 hat sich Bundeskanzler Scholz, SPD, von der öffentlichen Finanzierung der Seenotrettung von Flüchtlingen durch Hilfsorganisationen distanziert. Auf einer Pressekonferenz nach dem informellen EU-Gipfel in Granada betonte er, dass die Gelder vom Bundestag und nicht von der Bundesregierung bewilligt worden seien. Wörtlich sagte er: „Ich habe den Antrag nicht gestellt.“ Auf die Nachfrage, was denn seine persönliche Meinung dazu sei, fügte er hinzu: „Das ist die Meinung, die ich habe: Dass ich den Antrag nicht gestellt habe. Ich glaube, das ist auch unmissverständlich.“ Nun ja, meine Damen und Herren, das ist alles andere als unmissverständlich. Glaubt denn der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland, dass er nur noch für die Anträge verantwortlich ist, an der sich erinnern kann? Denn zweifelsfrei hat er den Koalitionsvertrag ausgehandelt und unterschrieben, und zweifelsfrei hat er auch dem Bundeshaushalt zugestimmt. Oder ist ihm die ganze Irrationalität seines Regierungshandelns bewusst, und ihm fehlt die Kraft, etwas daran zu ändern? Letzteres wäre erheblich gefährlicher für unser Land; denn bereits zwei Tage darauf meldete das Auswärtige Amt von Frau Baerbock: „Aufgrund eines technischen Versehens ist im derzeitigen Entwurf des Haushaltsplans 2024 die explizite Veranschlagung der entsprechenden Haushaltsmittel zunächst nicht erfolgt.“ Es sei schon seit einigen Wochen geplant, diesen Fehler zu korrigieren. Weiter heißt es: „Auch für die Jahre 2024 bis 2026 ist eine Förderung der Seenotrettung mit Verpflichtungsermächtigungen des Bundestages vorgesehen. Diese werden wir umsetzen.“ Vorgestern berichtet allerdings die Süddeutsche Zeitung zum Entsetzen von Pro Asyl, Sea-Watch und anderen über einen Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums zur Verbesserung der Rückführung, demzufolge zivile Seenotretter zukünftig als kriminelle Schleuser verfolgt werden können. Nach dem dem Kabinett von Innenministerin Faeser vorgelegten Entwurf drohen für die Rettung von Menschen aus Seenot zukünftig bis zu fünf Jahre Haft. Meine Damen und Herren, was die Bundesregierung bei diesem Thema aufführt, nennt man einen Eiertanz. Weiß denn die linke Hand noch, was die rechte tut? Steuert dort noch irgendjemand? Schon an diesem kleinen 2-Millionen-Euro-Goodwillthema kann man die Orientierungslosigkeit der kompletten Bundesregierung erkennen. Meine Damen und Herren, was ist zu tun? Wie immer hilft ein Blick ins Gesetz, zumal ins Grundgesetz. Artikel 16a sagt in seinem ersten Absatz: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“ Artikel 16a Absatz 2: „Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.“ Meine Damen und Herren, Deutschland ist ausnahmslos von solchen Staaten umgeben. Das heißt, es gibt praktisch keine Möglichkeit, in Deutschland grundgesetzkonform Asyl zu beantragen. Umso mehr kommt den Staaten an den Außengrenzen der EU und des Schengen-Raums eine besondere Verantwortung in Asylfragen zu. Diese Staaten an den Außengrenzen beanspruchen mit Recht unsere Unterstützung beim Grenzschutz und bei der Bewältigung von Asylfragen. Wenn sich die europäischen Partner in ihren Anstrengungen von höchsten staatlichen Stellen in Deutschland hintergangen fühlen – es kommt nicht darauf an, ob es so ist, sondern darauf, wie sie sich fühlen –, werden sie sich ihrerseits nicht mehr an verabredete Regeln halten. So, meine Damen und Herren, bekommt man niemals Ordnung in die Migration. Alle Seiten, auch Sie, rufen nach einer europäischen Lösung. Immer wieder wird von deutschen Politikern aller Farben die europäische Solidarität eingefordert. Das, meine Damen und Herren, ist aber keine Einbahnstraße. Deutschland muss sich dann auch solidarisch mit der übergroßen Mehrheit der EU-Staaten aufstellen, die die Migration wirksam begrenzen will und irritiert sind, wenn Deutschland Menschen über das Mittelmeer befördert. Moralische Überheblichkeit zerstört die beste Freundschaft. Die europäische Freundschaft, die europäische Gemeinschaft, die Europäische Union ist viel zu wichtig, um an solchen Fragen zu scheitern. Meine Damen und Herren, ich erwarte von der deutschen Bundesregierung, dass sie sich an das Grundgesetz hält, dass sie sich an europäische Verträge hält, dass sie den europäischen Partnern auf Augenhöhe begegnet und dass sie für Recht und Ordnung in der Zuwanderung sorgt. Und, meine Damen und Herren, ich erwarte auch von der Landesregierung, dass sie sich klar erklärt. Sie haben dem Haushalt des Landkreises Lüneburg, in den mit rot-grüner Mehrheit eine Unterstützung für die Seenotrettung eingestellt worden ist, die Genehmigung erteilt. Ich bin gespannt, ob sich die Landesregierung hier und heute eine Einordnung zutraut. Vielen Dank.

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Jürgen Pastewsky AfD

Steuerprognose und Gastronomie: Will die Landesregierung die dauerhafte Mehrwertsteuersenkung?

AfD-Fraktion stellt Herr Pastewsky. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wie viele Umsatzsteuersonderprüfer gibt es in Niedersachsen?

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Harm Rykena AfD

Berufsorientierung an allgemeinbildenden Schulen ausbauen

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren! Das Ansinnen der CDU ist im Prinzip lobenswert. Überall fehlen Facharbeiter. Gleichzeitig bleiben zahlreiche Ausbildungsplätze vor allem im Handwerk unbesetzt, während die Jugend weiterhin an die Hochschulen drängt - und zwar oftmals in Studiengänge, die wirtschaftlich nicht von Bedeutung sind. Ob jedoch der Ansatz der Union mit noch weiter verstärkter Berufsorientierung der richtige ist, das möchte ich hier infrage stellen. Es gibt Studien, wonach Niedersachsen bereits heute im Bereich ökonomischer Bildung ‑ ausnahmsweise mal ‑ an der Spitze in Deutschland liegt. Und auch in den Curricula der Oberschulen bis hin zu den Gymnasien findet man bereits jetzt schon zahlreiche berufsorientierende Maßnahmen. Schauen wir jedoch auf die Zahlen im Ausbildungsmarkt, so liegen wir gleichwohl doch wieder nur im Länderschnitt. Entweder betreiben wir also schon jetzt zwar viel Berufsorientierung, setzen diese aber falsch ein, oder aber das Problem liegt an anderer Stelle. Ich vermute, das Zweite ist der Fall. Zu viele Schüler verlassen die Schulen ohne Abschluss. Doch es ist noch schlimmer: Zu viele Schüler bekommen ihren Abschluss und sind trotzdem schlecht auf das Berufsleben vorbereitet. Zu viele Schüler verlassen die Schule und können nicht ausreichend rechnen und nicht sicher lesen. Die IQB-Studie von 2022 ergab, dass ein Drittel der niedersächsischen Neuntklässler nicht die Mindeststandards im Lesen erreicht - ein Drittel! Dieses Drittel kommt für die meisten der modernen Ausbildungsberufe gar nicht infrage. Ergo: Unsere Schulen sind einfach nicht mehr gut. Folge: Viele Firmen betreiben mit ihren Lehrlingen zunächst einmal Nachqualifizierung. Auch viele Hochschulen bieten Auffrischungsseminare in Mathematik, Grammatik oder auch wissenschaftlichem Arbeiten an, um den Stoff nachzuholen, der früher in der Schule vermittelt wurde. Eigentlich versagen mittlerweile fast alle Schulformen mehr oder minder bei ihrem Bildungsauftrag. Aber warum? - Grund ist die Überfrachtung der Lehrpläne mit immer neuem Gedöns: mit darstellendem Spiel, Projektarbeiten, dem Kampf gegen den Klimawandel usw. usf. So bleibt nicht mehr ausreichend Zeit, um das Augenmerk auf die Kernkompetenzen von sinnvollen Neuerungen wie Informatik zu legen, von Wirtschaftskenntnissen ganz zu schweigen. ‑ Selbstverständlich. Lesen, Rechnen, Schreiben in Verbindung mit einer positiven Einstellung zur eigenen Leistungsbereitschaft und dem Willen, sich verbessern zu wollen, wären die Lernziele, die im Zentrum schulischen Handelns stehen sollten. Dies aber wird den Schülern fast schon systematisch aberzogen: Stichwort „Lernen im eigenen Tempo - bloß kein Druck“ und „Lernen ausschließlich nach eigenem Gusto“. Sie alle wissen doch ganz genau, wofür sich 15-Jährige in erster Linie interessieren, und das ist mit Sicherheit nicht die Schule. Ein weiteres großes Problem: Die Förderung von technisch-handwerklichen Talenten kommt zu kurz. Klassischer Werkunterricht mit Hammer und Nagel findet an den Grundschulen gar nicht mehr und an den weiterführenden Schulen immer weniger statt. Dieser Aspekt hat es wenigstens sozusagen als Fußnote unter Punkt 9 in den CDU-Antrag geschafft. In der Folge fühlen sich viele Schüler beim Berufspraktikum überfordert, einerseits in ihren handwerklichen, organisatorischen und praktischen Fähigkeiten und anderseits beim Verfassen ihres Praktikumsberichts. Dieser fällt vielen Schülern schwer und kann bei so manchem die Begeisterung für den gerade erst praktisch erlebten Beruf wieder abtöten. Auch darüber sollte man einmal nachdenken. Ich komme zum Schluss. Die Absicht des Antrags ist lobenswert, doch legt er den Schwerpunkt an der falschen Stelle. Fehlende Berufsorientierung ist nicht das Hauptproblem des Fachkräftemangels. Die fehlende Ausbildungsfähigkeit in Verbindung mit mangelndem Willen zur Leistungserbringung bei vielen Schulabgängern ‑ sicherlich nicht bei allen, aber bei vielen ‑ ist der eigentliche Kern des Problems. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Marcel Scharrelmann CDU

Zukunft des Schienenpersonennahverkehrs in Niedersachsen: klimaneutral und kostengünstig?

Herr Scharrelmann, bitte! Vielen Dank. Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister Lies, vor dem Hintergrund, dass Sie gerade die zu reaktivierenden Strecken beschrieben haben, und der Anzahl und Fülle dieser vielen Projekte, die alle darauf warten, dass sie in die Reaktivierung eintreten können – die ersten sind ja leider schon enttäuscht worden, weil sie in dieser Runde herausgeflogen sind –, und der Tatsache, dass wir mindestens 14 weitere Strecken haben, frage ich: Wie wollen Sie konkret diese Strecken zusätzlich finanzieren – und zwar die Investitionen und vor allen Dingen auch den Betrieb –, wenn wir heute schon Kenntnis davon haben, dass die Landesnahverkehrsgesellschaft nicht in ausreichendem Maße zusätzliche Mittel zur Verfügung hat? Das heißt, hier werden zusätzliche Mittel der Landesregierung notwendig sein.

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Hartmut Moorkamp CDU

Direktvermarktung und regionale Wertschöpfung stärken - zukunftsfähige Landwirtschaft für Niedersachsen

Ich muss ein bisschen für Ruhe sorgen. - Jetzt haben sich alle wieder beruhigt. Setzen Sie ruhig noch einmal neu an und antworten Sie, wenn Sie mögen, auf die Frage des Kollegen Domeier. Bitte schön! Ich glaube, dass wir das im ganzen letzten Jahr im Agrarausschuss, wo viele der Teilnehmer eher teilnahmslos teilnehmen, schon ausgiebig deutlich gemacht haben. Ich glaube, wir werden das auch weiterhin vorantreiben. Von unserer Seite wird es zumindest deutlich. Und wenn es von den regierungstragenden Fraktionen nicht deutlich wird, dann ist das nicht das Problem der Opposition. Zumindest sind wir der Auffassung, dass der Blick wieder mehr auf die Selbstversorgung gerichtet werden muss und dass der

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Jörg Hillmer CDU

Zukunft des Schienenpersonennahverkehrs in Niedersachsen: klimaneutral und kostengünstig?

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister, Sie haben dargestellt, was Sie alles vorhaben. Sie wollen Elektrozüge bauen lassen, Sie wollen zusätzlich Strecken reaktivieren. Aber ich sage Ihnen als Nutzer des öffentlichen Personennahverkehrs, der immer wieder mit den Bürgern auf den Bahnhöfen steht: Das Schlimmste ist, wenn die Züge nicht fahren. Genau das passiert in den letzten Monaten zunehmend. Dann können Sie sich nicht hierhin stellen und sagen: "Wir haben aber ganz tolle, neue Ideen", und sagen, was Sie im Jahr 2029 vorhaben. Die Nutzer des öffentlichen Personennahverkehrs steigen im Moment aus. Sie sagen mir: "Was soll ich noch machen? Ich muss zur Arbeit kommen. Egal, ob das Ticket 49, 9 oder 69 Euro kostet, ich will zur Arbeit. Und ich will pünktlich dorthin. Ich habe Termine. Ich kann mich in Niedersachsen nicht mehr auf die Bahn verlassen." Wenn das so ist, dann laufen alle Anstrengungen und all das, was Sie sich aus Klimaschutzgründen vorgenommen haben, die Menschen vom Individualverkehr auf den öffentlichen Personennahverkehr umzuleiten, völlig ins Leere. Das wird ein Riesendesaster werden, weil die Leute gerade wieder auf das Auto zurück umsteigen. Stellen Sie sich also nicht hierhin und sagen Sie nicht hilflos, Sie könnten da nichts machen. Ich weiß aus Gesprächen den Unternehmen, dass es Mitarbeiter gegeben hat, die sich mit der Einführung des Bürgergeldes in die Arbeitslosigkeit abgemeldet haben. Wenn es so ist, dass von unten die Attraktivität, nicht zu arbeiten, größer geworden ist, dann muss nachgelegt werden, und dann müssen Sie auch nachverhandeln, dann muss das eventuell auch Geld kosten. Sie müssen auf jeden Fall mit den Unternehmen eine Lösung finden, damit es nicht mehr zum Ausfall von regulären Fahrten kommt und dass die Zuverlässigkeit im öffentlichen Personennahverkehr wiederhergestellt wird. Danke schön.

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Christian Schroeder GRÜNE

Direktvermarktung und regionale Wertschöpfung stärken - zukunftsfähige Landwirtschaft für Niedersachsen

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Schon vor fünf Jahren saß ich in meiner Funktion als Vorstandsmitglied eines Regionalmarketingvereins bei der geschätzten Kollegin und damaligen Ministerin Otte-Kinast und habe für Unterstützung für unsere Projekte im Direktvermarkter-Bereich geworben. Entstanden ist unser Verein aus dem Projekt „Paula“, welches ihr Vorgänger, Herr Meyer, schon auf den Weg gebracht hat. Wir haben mit begrenzten Mitteln vieles auf den Weg gebracht, eine eigene Marke entwickelt und schließlich sogar einen digitalen Marktplatz an den Start gebracht. Ich kenne also die Unwägbarkeiten, die Probleme und weiß nur zu gut, wovon ich hier rede. Und das sind Probleme, definitiv. Das war nicht einfach, und noch lange wird es so sein, dass wir nicht vernünftig damit arbeiten können, weil es noch viel zu tun gibt. Werte Kolleginnen und Kollegen, um den von den Vorrednern geschilderten Herausforderungen und Problemen in der Branche zu begegnen, müssen wir die Direktvermarktung und die regionale Wertschöpfung in der Landwirtschaft und in den handwerklichen Betrieben vorantreiben. Ich glaube, da sind wir alle grundsätzlich einer Meinung. Die Möglichkeit für Verbraucherinnen und Verbraucher, ihre Lebensmittel direkt bei den Erzeugerinnen und Erzeugern zu kaufen, bietet zahlreiche Vorteile. Frau Logemann hat es geschildert ‑ das ist natürlich absolut richtig ‑: Sie ermöglicht eine direkte Qualitätskontrolle vom Ort, sie vermeidet Verpackungsmüll, sie fördert die Wertschätzung von Lebensmitteln und stärkt die Produzentinnen und Produzenten vor Ort. Sie eröffnet die Chance, unabhängiger von nationalen und internationalen Märkten zu sein. Und sie sichert die Grundversorgung vor Ort. Aus meiner Sicht kommt noch ein wichtiger Punkt hinzu: Sie steigert die Identifikation mit der Region. Der Wohlfühlfaktor ist nicht zu unterschätzen. Herr Moorkamp, Sie haben grundsätzlich recht: B2C, Verkauf an die Endkunden, reicht natürlich nicht aus. Es ist viel zu wenig Absatzmarkt vorhanden, als dass man damit vernünftig eine weitere Einnahmequelle generieren kann. Aber: Wenn der B2C-Bereich nicht reicht, muss man nicht nur die Endkunden, sondern auch die Großen ins Auge nehmen. Um nennenswerten und lohnenden Umsatz zu generieren, brauchen wir starke Abnehmer*innen. Kommunen mit ihren Kitas, Schulen oder Altenheime sowie Krankenhäuser werden in Zukunft hoffentlich eine große Rolle spielen. Wir müssen also auch an die Gemeinschaftsverpflegung heran, und da reichen der Hofladen und der Automat eben nicht aus. Wir müssen die Produkte wirklich an den Kunden bringen. Ich selber habe einen gastronomischen Betrieb und habe selber bei meinem Onlineshop eingekauft. Für den Schlachter um die Ecke ist es einfach, die Produkte zu bringen, wenn genug Bestellumfang da ist. Aber sicherlich fährt der Bauer um die Ecke nicht für den Sack Kartoffeln zu meiner Küche. Das ist völlig nachvollziehbar. Deshalb müssen wir auch an die Strukturen heran, wie diese Produkte transportiert werden. Durch die Förderung von Erzeugungszusammenschlüssen und regionalen Verteilstellen wird die Vermarktung der Produkte effizienter. Eine Lieferlogistik wird nicht im Alleingang, sondern nur im Verbund ökonomischer und ökologischer. Nur dann funktioniert das Ganze auch. Auch eine Portalbetreuung eines digitalen Marktplatzes, wie wir ihn führen, wird mit Sicherheit nicht im Klein-Klein funktionieren, sondern bedarf einer professionellen Betreuung. Dieser Aufwand muss finanziert werden. Geschultes Personal will bezahlt werden. Dafür benötigen die Direktvermarkter ihren Umsatz. Dafür brauchen sie Gewinnmargen auf ihre Produkte. Alles das können sie aber nur erreichen, wenn wir die Vertriebsstrukturen haben. Sie sehen schon: Wir drehen uns hier im Kreis. Und diesen Kreis müssen wir durchbrechen. Der vorliegende Antrag bietet Chancen und damit auch die Chance, die Bevölkerung mit hochwertigen, regionalen und frischen Lebensmitteln direkt zu versorgen. Das ist ein weiterer Baustein ‑ ein Baustein, das ist der Punkt ‑, der die Landwirtschaft in Niedersachsen weiter sichert, zukunftsfähiger, nachhaltiger und resilienter machen wird. Davon bin ich überzeugt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Christian Meyer

Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land und von Freiflächen-Photovoltaikanlagen sowie zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung bringt heute ein umfangreiches Gesetzespaket zum Ausbau der erneuerbaren Energien – Windenergie, Solarenergie –, zur Verfahrensvereinfachung und – was mich besonders freut – für mehr Wertschöpfung für die Gemeinden und Bürgerinnen und Bürger bei der Beteiligung am Ausbau der erneuerbaren Energien ein. Niedersachsen ist das Energiewendeland Nummer eins. Wir werden immer mehr zum Stromüberschussland. Jede fünfte Kilowattstunde Strom wird schon in Niedersachsen produziert. Wir haben alleine letztes Jahr 25 TWh in andere Bundesländer oder in andere Staaten exportiert. Das wird trotz der Abschaltung der Atomkraftwerke immer mehr werden. Also wollen wir davon auch profitieren, denn wir tragen damit zum Klimaschutz und auch zur Wertschöpfung bei. Ich weiß, wir werden immer daran gemessen, welche Zahlen wir haben. Aktueller Stand: Dieses Jahr sind 102 Windräder ans Netz gegangen. Sie wissen, unser Ziel ist: jeden Tag ein Windrad, also 300. Also brauchen wir hier noch mehr. Die Zahl der Genehmigungen liegt dieses Jahr schon bei – genehmigt – 853 MW in den ersten drei Quartalen. Unser Ziel sind 1,5 GW. Wir sind also auf einem guten Weg. Wir brauchen aber mehr, und deshalb dieses Gesetz, welches eigentlich drei Gesetze beinhaltet. Das erste ist die Umsetzung des Windenergiebeschleunigungsgesetzes des Bundes. Niedersachsen soll seine Vorranggebiete für die Windenergie auf 2,2 % der Landesfläche verdoppeln – wir sind ungefähr bei 1,1 %. Das setzen wir hier um. Wir haben dazu eine Potenzialstudie gemacht, und ich bin den Landkreisen sehr dankbar, dass wir am Ende auch eine Einigung zu der Frage haben, wie wir das verteilen. Wir haben einen Deckel von 4 % eingeführt. Das ist die Höchstbelastung für einen Landkreis. Davon sind drei Landkreise betroffen. Und die anderen werden etwas mehr liefern müssen. Nach den Potenzialen kommen in Niedersachsen 6,2 % der Landesfläche infrage, und die Kommunen sind nun aufgefordert, mindestens 2,2 % für die Windenergie auszuweisen, um die Klimaziele und die Ziele bei den Erneuerbaren zu erreichen. Dazu erleichtern wir die Verfahren. Das Gesetz ist viel schlanker geworden als noch der erste Entwurf. Wir ermöglichen, dass es jetzt bei den Kommunen Teilpläne Windenergie geben kann. Das hat der Bund ermöglicht. Man muss also nicht das komplette Raumordnungsprogramm mit Grundzentren und sonstigen Debatten anpacken, sondern man kann Flächen für die Windenergie ausweisen. Und wir wollen auch, dass man sich "heranrobben" kann. Wenn man in Schritten mehr machen will, kann man dies tun. Man muss nicht in einem Programm gleich alles machen. Man kann das jetzt in den nächsten Monaten in einem vereinfachten, digitalen, beschleunigten Verfahren machen. Ich bin der Raumordnungs-Ministerin sehr dankbar, dass wir im Raumordnungsgesetz ganz viele Erleichterungen schaffen, um unsere Ausbauziele zu erreichen. Dritter Punkt. Nach Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland, das dies jetzt, wie ich gelesen habe, auch macht, sind wir das dritte Land, das sagt: Wir wollen auch mehr Wertschöpfung in den Gemeinden haben. Auf See haben wir das schon. Bei den Offshore-Windenergieanlagen gehen 10 % in den Meeresnaturschutz und in die umweltschonende Fischerei. An Land werden wir jetzt immer eine Abgabe von 0,2 Cent an die jeweilige Gemeinde bzw. das Gemeindegebiet haben, auf dem die neue Windkraftanlage oder die neue Freiflächen-Solaranlage gebaut wird. Davon profitieren die Gemeinden also direkt. Wir sind bereit, ganz viele Windräder und Solaranlagen zu haben, wir wollen aber auch, dass die Menschen im ländlichen Raum diese Wertschöpfung haben. Das sind gute Einnahmen, die man für zusätzliche Ausgaben zur Akzeptanzgewinnung in den Kommunen verwenden soll, darf und muss. Das ist eine sehr schlanke Maßnahme, die wir zur Pflicht machen. Das führt dazu, dass wir Millionenbeträge an Wertschöpfung haben. Die werden aus dem Bundeshaushalt finanziert. Die Betreiber bekommen sie wieder. Wenn wir bereit sind, mehr Erneuerbare zu haben, wollen wir auch, dass etwas in den Kommunen Niedersachsens ankommt, dass die Gemeinden direkt etwas davon haben. Das wird erleichtert. Die Gemeinden entscheiden, was sie mit dem Geld tun. Sie müssen einmal mit dem Haushalt veröffentlichen, was sie machen. Es muss eine Akzeptanzgewinnung geben. Aber es ist, glaube ich, gut angelegtes Geld. Auch betreten wir Neuland, indem wir die Bürgerinnen und Bürger, die in einer Gemeinde sind, stärker beteiligen, und zwar nicht nur die Gutverdiener, die sich vielleicht an einer Energiegenossenschaft beteiligen. Vielmehr kann man auch mit kleinen Beiträgen Schwarmfinanzierung betreiben, sich an Energiesparbriefen beteiligen. Auf Wunsch der Unternehmen gibt es sehr viele kreative Lösungen wie verbilligte Stromtarife in der Gemeinde, sodass, wenn es in einer Gemeinde einen großen Windpark gibt, den Anwohnern dauerhaft günstiger Strom angeboten wird. Das ist sozial gerecht, das dient der Akzeptanz. Auch haben wir das Gesetz massiv entschlackt, massiv entbürokratisiert. Denn es wäre ja komisch, wenn wir die Genehmigung entbürokratisierten und dann die Beteiligung komplizierter machten. Insoweit haben die Betreiber die Verpflichtung, etwas zu tun. Dabei geht es darum, den Bürgerenergiegenossenschaften ein Angebot zu machen, es geht um günstige Stromtarife, um eine Schwarmfinanzierung, darum, ganz viele Ideen umzusetzen, die wir vielleicht noch gar nicht kennen, oder in einer Gemeinde gute soziale Projekte zu fördern, die sie zusätzlich umsetzen. Aber wir geben nicht vor, welche Maßnahme ergriffen wird. Es muss adäquat sein, die Menschen erreichen und zusätzlichen Nutzen haben, damit dort Akzeptanz erreicht wird. Das betrifft auch die Branchen der erneuerbaren Energien. Das ist ein Experiment. Deshalb sagen wir auch, nach zwei Jahren sehen wir uns in einer Evaluation an, welche Maßnahmen durchgeführt wurden, wie wir sie noch einfacher machen können, ob sie auch zielgerichtet sind. In diesem Sinne freue ich mich auf die Beratungen, die jetzt kommen, freue ich mich auf eine breite Zustimmung. Natürlich kritisiert jeder gewisse Dinge. Aber sowohl die Branchen der erneuerbaren Energien als auch die Landkreise wollen, dass wir dieses Beschleunigungsgesetz jetzt schnell in Kraft treten lassen können, damit die Zahlungen an die Gemeinden und an die Bürgerinnen und Bürger möglich sind, damit wir schneller Gebiete ausweisen und damit Niedersachsen das bleibt, was es ist, nämlich Energiewendeland Nummer eins mit ganz vielen erneuerbaren Energien. Damit helfen wir der Wirtschaft, und damit helfen wir den Bürgerinnen und Bürgern. Denn die Erneuerbaren, für die wir überall Anlagen aufstellen, sind die günstigsten und klimafreundlichsten Energien, die wir haben. Damit sparen wir Kohle, Öl und Gas und erreichen auch unsere Klimaziele.

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Meta Janssen-Kucz GRÜNE

Moorbodenschutz gemeinsam mit den Menschen in Niedersachsen gestalten: Klima schützen - Wertschöpfung sichern - Akzeptanz bewahren

zu Wort gemeldet für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Kollegin Janssen-Kucz. Bitte schön! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will mich bei meinen Vorrednern ausdrücklich für die fachliche, sachliche Debatte bedanken. Ich glaube, das ist ein guter Boden für die weitere Diskussion des gesamten Themas Moorbodenschutz. Niedersachsen ist Moorland, und Moorschutz geht uns alle an. Denn Moorschutz ist Klimaschutz par excellence. Wir haben hier einiges an Zahlen gehört. Wenn man sich dann anguckt, dass allein in Niedersachsen 17,6 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente inklusive Torfproduktion entstehen ‑ das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen; denn der gesamte Verkehrssektor macht nur rund das Doppelte aus ‑ weiß man, vor welchen Herausforderungen wir stehen, man weiß aber auch, welches Potenzial in unseren Moorflächen steckt, um wirklich effektiven Klimaschutz zu betreiben. Aber gerade die Herausforderungen fordern von uns, dass wir das auch wirklich gemeinsam anpacken. Denn nur nasse Moore mit einem intakten Torfkörper dienen dem Klimaschutz; denn nur dann wird kein CO2 mehr aus dem Torf in die Atmosphäre abgegeben. Moorflächen in großem Stil wiederzuvernässen, klingt erst einmal nach einem ganz einfachen Vorhaben. Das ist es aber in der Realität nicht wirklich, da nasse Moorflächen land- und forstwirtschaftlich schwierig zu nutzen sind. Das haben die Vorredner ja auch deutlich gemacht. Gerade aufgrund der großen Herausforderungen wegen der schnell voranschreitenden Klimafolgen müssen wir an dieser Stelle auch noch einmal die Lebensleistung vorheriger Generationen anerkennen. Das ist mir sehr wichtig. Ich bin mit meinem Großvater auch im Moor gewesen. Wir haben noch gestochen und abgelagert. Deshalb glaube ich, die Anerkennung der Lebensleistung früherer Generationen ist auch wichtig, wenn wir über Moorbodenschutz sprechen. Auf dieser Grundlage sollten wir jetzt den Dialog mit Kommunen, Landwirtschaft, Naturschutz und Wasserwirtschaft intensiv weiterführen, um die notwendige Transformation zur Treibhausgasreduktion gemeinsam zu gestalten. Das ist für uns selbstverständlich. Thema Datenlage ‑ ganz kurz ‑: Ich bin sehr dankbar, dass das Umweltministerium schon eine groß angelegte Studie in Auftrag gegeben hat, um herauszufinden, welche Moorflächen wir tatsächlich haben und in welchem Zustand sie sind. Die Ergebnisse sollen Anfang des Jahres vorliegen. Unseren Moorflächen kommt große Bedeutung zu. Deshalb ist es wichtig, die Landesgesellschaft zum Management landeseigener Moorflächen und ein Kompetenzzentrum Moorbodenschutz als zentrale Koordinierungs- und Beratungsstelle für Renaturierung und moorschonende Bewirtschaftung in Niedersachsen zu etablieren und das Aktionsprogramm Niedersächsische Moorlandschaften zur Landesstrategie Moorbodenschutz weiterzuentwickeln. Es gibt also noch ganz viel, über das wir im Ausschuss gemeinsam reden können. Auch von uns wird noch ein Antrag kommen, auf Grundlage des Koalitionsvertrags. Aber noch einmal, wichtig ist: Wir haben viele positive Beispiele, und ich will mich an dieser Stelle bei den vielen Haupt- und Ehrenamtlichen bedanken, die sich für mehr Moorschutz einsetzen und einen aktiven Beitrag zur Biodiversität und zum Klimaschutz danken. Lassen Sie uns das gemeinsam weiter anpacken! Danke.

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Daniela Behrens SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse sowie zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit, des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes und des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz

Die rot-grüne Landesregierung hat sich ‑ wie im Koalitionsvertrag festgeschrieben ‑ das Ziel gesetzt, unsere niedersächsischen Kommunen bestmöglich zu unterstützen und überall, wo möglich, die Verfahren für die Kommunen einfacher zu gestalten. Mit diesem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf kommen wir diesem Ziel einen weiteren Schritt näher: Wir sorgen mit einer neuen kommunalhaushaltsrechtlichen Vorschrift für eine Beschleunigung der kommunalen Abschlüsse und damit für eine erhebliche Arbeitsentlastung. Gleichzeitig nehmen wir notwendige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen weiterer Gesetze vor. Sie steigen ja nach der heutigen Einbringung in die Beratung ein. Ich will auf einige wenige Punkte kurz eingehen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen für einen befristeten Zeitraum Übergangsregelungen für die Aufstellung und Prüfung der kommunalen Jahresabschlüsse geschaffen werden. Denn Erfahrungen auch aus ‑ ‑ ‑ Entschuldigung, ich muss kurz unterbrechen. - Ich weiß, dass es schwer ist, nach der Mittagspause wieder einzusteigen. Es ist ein unheimliches Gemurmel. Vielleicht sind Sie inzwischen auf den Sitzen angekommen, und es gibt ein bisschen mehr Ruhe. - Herzlichen Dank. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir einen befristeten Zeitraum schaffen für eine Übergangsregelung, damit die Aufstellung und die Prüfung der kommunalen Jahresabschlüsse gut realisiert werden können. Denn die Erfahrungen aus den Kommunalaufsichtsbehörden haben gezeigt: Die im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz normierten Fristen und Vorlagepflichten für die kommunalen Jahresabschlüsse können aus sehr unterschiedlichen Gründen von vielen Kommunen nicht eingehalten werden. Wir nehmen das als flächendeckendes Problem wahr. Um die Einhaltung der rechtlichen Verpflichtungen zur Aufstellung, Prüfung und Beschlussfassung der Jahresabschlüsse mit kommunalaufsichtlichen Mitteln zu gewährleisten, hat mein Haus bereits im Februar 2021 Hinweise für die Kommunalaufsichtsbehörden zum Umgang mit fehlenden Jahresabschlüssen im Erlasswege gegeben. Im Rahmen der Diskussion um den Erlass haben uns die kommunalen Spitzenverbände auch weitere Hinweise für Verbesserungsmöglichkeiten gegeben, gerade auch was das Thema verfristete Jahresabschlüsse angeht. Diese Anregungen haben wir gerne aufgenommen. Mein Ministerium hat gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden eine Umfrage initiiert, um einen landesweiten Überblick über den Stand der Jahresabschlüsse zu bekommen. Deswegen auch noch einmal herzlichen Dank an die kommunalen Spitzenverbände für das gute Miteinander! Die Auswertung der Umfrage führte zum Ergebnis, dass es nicht unerhebliche Rückstände bei der Erstellung, Prüfung und Beschlussfassung von Jahresabschlüssen gibt. Genau hier, meine Damen und Herren, setzt der von uns erarbeitete Gesetzentwurf an. Der inhaltliche Umfang für die Erstellung der kommunalen Jahresabschlüsse soll reduziert werden. Darüber hinaus soll die Verpflichtung zur Vorlage eines Zeitplans, wann fehlende Jahresabschlüsse erstellt und Beschlüsse über Jahresabschlüsse durch die Vertretung gefasst sein sollen, normiert werden. Dazu ist es so, dass die Haushaltssatzungen für die Haushaltsjahre 2028 bis 2031 zukünftig der Kommunalaufsichtsbehörde erst dann vorgelegt werden dürfen, wenn der Beschluss der Vertretung über den Jahresabschluss für das jeweils vier Jahre zuvor liegende Haushaltsjahr gefasst worden ist. Zudem sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Vertretung beschließen kann, dass in den Haushaltsjahren bis einschließlich 2022 keine Prüfung der Jahresabschlüsse durch die Rechnungsprüfungsämter erfolgt. - Keine Abschlüsse, meine Damen und Herren! Ich bin davon überzeugt: Dieser Gesetzentwurf ist sehr sinnvoll und geeignet, um die erheblichen Rückstände bei der Erstellung, Prüfung und Beschlussfassung der Jahresabschlüsse zeitnah abzubauen. Darüber hinaus, meine Damen und Herren, werden durch Artikel 3 des Gesetzentwurfs weitere Hindernisse abgebaut, die einer Digitalisierung entgegenstehen. Wir schaffen nun auch für Zweckverbände die Möglichkeit, die Mitglieder der Verbandsversammlung durch Nutzung digitaler Kommunikationstechnik zu den Sitzungen einzuladen. Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass das irgendwie überfällig ist - erst recht, wenn man sich im Jahr 2023 befindet. Daneben werden im Niedersächsischen Datenschutzgesetz insbesondere unter Klarstellungsgesichtspunkten notwendige Korrekturen vorgenommen, und der Anwendungsbereich des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz wird genauer formuliert. Damit erzielen wir in der Kombination und in der Abstimmung dieser beiden Vorschriften zu den beiden Gesetzen auch wieder einen Mehrwert, und ich glaube, auch das ist gut. Meine Damen und Herren, dieses Gesetz mag unscheinbar daherkommen, es erzeugt aber große Entlastungen und Verbesserungen vor allen Dingen auf kommunaler Ebene. Deswegen freue ich mich mit Ihnen auf die Beratungen und hoffe, dass wir dieses Gesetz auch irgendwann hier beschließen können. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Thorsten Paul Moriße AfD

Vernehmungen im Strafverfahren kindgerechter gestalten

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Koalition ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber noch lange nicht ausreichend. Mit unserem Justiz- und Verwaltungsapparat kommen jährlich Tausende von Kindern und Jugendlichen in Berührung. Bei Ihnen geht es lediglich darum, dass Opfer und Täter in einer

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Swantje Schendel GRÜNE

Queeres Leben in Niedersachsen sichtbar machen, Akzeptanz schaffen, Diskriminierung abbauen - Maßnahmen zur Anerkennung sexueller und geschlechtlicher Vielfalt

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleg*innen! Queerpolitik ist kein Nischenthema. Immer wieder werden jedoch einzelne Rufe laut, gibt es Kommentare in den sozialen Medien, jetzt sei doch mal Schluss mit diesem „Regenbogenzeug“. Die Politik solle sich um vermeintlich wichtigere Sachen kümmern, und das Thema betreffe überhaupt nur eine Minderheit. All dies ist mitnichten wahr. Queerpolitik ist kein Nischenthema, und queere Menschen gehören in die Mitte unserer Gesellschaft. Denn Niedersachsen ist so divers wie die Menschen, die darin leben. Sowohl in den Städten als auch in den ländlichen Räumen gibt es lesbische, schwule, bisexuelle, inter, trans und nicht-binäre Menschen in allen Generationen. Zugleich wird der Bevölkerungsanteil der Menschen, die sich als queer bezeichnen, immer größer. Definieren sich in der Generation der Babyboomer, also geboren vor 1964, noch 87 % als ausschließlich heterosexuell, tun dies nur noch 68 % der Generation Z, geboren nach 1997. Ähnliches gilt für die geschlechtliche Identität. Fast jede fünfte Person der unter 24-Jährigen identifiziert sich als queer. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Anteil an queeren Menschen real gestiegen wäre. Vielmehr ist es in den letzten Jahrzehnten nach und nach möglich geworden, mit weniger Stigma- und Tabubelegung über die Vielfalt von Geschlechtsidentitäten und sexueller Orientierung zu sprechen und zur eigenen wahren Identität zu stehen. Sich selbst als queer zu outen, bedeutet heute zwar keine strafrechtliche Verfolgung mehr, ist aber dennoch viel zu häufig von Ausgrenzung und Diskriminierung begleitet, und immer häufiger auch von Gewalt. Die Zahl der Straftaten im Bereich queerfeindlicher Hasskriminalität steigt seit Jahren an, und das macht uns große Sorgen. In diesem Sommer mussten wir zudem mit Erschrecken feststellen, wie alltäglich Gewaltangriffe im Rahmen von CSDs waren. Dabei waren diese nur die Spitze des Eisbergs. Es ist beschämend, und es ist schmerzlich, dass wir in Niedersachsen in unserer Mitte immer noch von Fällen hören, in denen Menschen aufgrund ihrer Liebe oder ihrer Identität beleidigt, bedroht und angegriffen werden. Diese Realität spiegelt nicht die Werte wieder, für die wir stehen, und erst recht nicht die Welt, in der wir leben wollen. Es ist und bleibt unsere Pflicht, die Menschen in Niedersachsen vor Gewalt und Angriffen zu schützen, und allein deshalb ist Queerpolitik kein Nischenthema, sondern eine Frage der Menschlichkeit und Gerechtigkeit. Als Politik sind wir aufgefordert, nicht wegzuschauen, sondern hinzusehen und zu handeln. Das wollen wir mit unserem Antrag unterstreichen und wichtige Maßnahmen zur Anerkennung geschlechtlicher und sexueller Vielfalt in Niedersachsen auf den Weg bringen. Die Landesregierung hat sich bereits auf den Weg gemacht und einen Beteiligungsprozess mit der queeren Community gestartet, um einen Landesaktionsplan für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt aufzulegen. Dass dieser Landesaktionsplan kommt, dass Selbstorganisationen und Initiativen gestärkt werden und dass wir konkrete Maßnahmen ergreifen, um die Rechte und die Sicherheit von queeren Menschen zu sichern, ist mehr denn je geboten. Die letzte rot-grüne Landesregierung hat mit der Auflage der Kampagne für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt bereits eine hervorragende Arbeit in diesem Bereich geleistet und dazu beigetragen, queere Strukturen in der Fläche im Land auf- und auszubauen. Trotzdem hat uns die gesellschaftliche Realität mittlerweile ein-, wenn nicht gar überholt. Die Mehrheit der Bundesländer hat mittlerweile wirksamere und umfangreichere Maßnahmen gegen Queerfeindlichkeit etabliert, wie eine OECD-Studie zuletzt aufgezeigt hat. Nach dieser Studie belegt Niedersachsen derzeit gemeinsam mit Mecklenburg-Vorpommern den letzten Platz beim Umfang der Maßnahmen für mehr LSBTIQ*-Inklusivität. Das können und wollen wir nicht so stehen lassen. Hier müssen wir zwingend handeln! - Ich würde gern kurz unterbrechen, weil es mich wirklich sehr stört: Herr Lechner, vielleicht können Sie Ihre Gespräche an den Rand des Plenums verlegen oder mir zuhören. Es irritiert mich leider. Danke Ihnen. Im Folgenden sind Sie auch angesprochen. Wir schlagen ein umfangreiches Maßnahmenpaket mit zwölf konkreten Punkten vor, die von Aufklärung und Bildung, über Beratung und Qualifizierung bis hin zu rechtlichem Schutz vor Diskriminierung reichen. Denn neben Bildungs- und Beratungsmaßnahmen ist es auch von Bedeutung, unsere Gesetze und Richtlinien zu überprüfen und sicherzustellen, dass die Gleichheit und Gerechtigkeit für alle darin widergespiegelt sind. Wir als regierungstragende Fraktionen wollen einen rechtlichen Rahmen schaffen, der queere Menschen schützt und ihre Rechte sichert. Und hier spreche ich Sie an, liebe Kolleg♪innen von der CDU: Dafür werden wir Ihre Unterstützung brauchen. Ich hoffe sehr, dass auch Sie sich für die Gleichstellung queerer Menschen einsetzen werden. Denn schließlich ist es unsere Pflicht als Gesetzgeber, Schutzmechanismen zu schaffen und zu stärken, die queere Menschen vor Diskriminierung am Arbeitsplatz, in der Schule und in anderen Aspekten des öffentlichen Lebens bewahren. Der vorliegende Antrag setzt sich also für die Belange queerer Menschen ein, aber auch für unsere Gesellschaft als Ganzes. Er ist ein Schritt auf dem Weg, der uns alle zu einem Ziel führt: einer Gesellschaft, die Vielfalt nicht nur toleriert, sondern als selbstverständlich erachtet; einer Gesellschaft, die Unterschiede nicht nur als Bedrohung, sondern vielmehr als ein kostbares Kapital betrachtet - eine Quelle der Stärke und der Gelegenheit zur gemeinsamen Entfaltung und Wachstum. Gemeinsam sollten wir die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um Hass und Intoleranz keinen Raum zu geben. Lassen Sie uns also gemeinsam eine Umgebung schaffen, in der queere Menschen leben können ohne Angst vor Diskriminierung, Gewalt oder Ablehnung! Lassen Sie uns zeigen, dass Niedersachsen ein Bundesland ist, das Schutz und Gleichheit aller seiner Bürger*innen ernst nimmt! In diesem Sinne freue ich mich auf die Ausschussberatung. Vielen Dank.

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Philipp Meyn SPD

Berufsorientierung an allgemeinbildenden Schulen ausbauen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die großen Fragen sind ja: Was möchte ich werden? Was kann ich gut? Wozu habe ich Lust? Dieses Thema „Was möchte ich werden?“ spielt in den Familien eine große Rolle, aber natürlich auch in der Schule. Die Schule muss da unterstützen. Insofern ist die Intention Ihres Antrags sehr richtig. Sie sind ja gespannt wie ein Flitzebogen. Wollen wir mal gucken, wie wir damit umgehen. Aber die Intention, das an den allgemeinbildenden Schulen noch weiter zu stärken, ist richtig. Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir spüren das ja. Wenn wir im Wahlkreis unterwegs sind, dann sind wir in Runden mit der Handwerkerschaft, mit Vertretern der Unternehmen. Da wird immer gesagt: Mensch, berufliche Orientierung! Da muss doch mehr kommen! - Ich habe dazu gesagt: Ich habe ein bisschen den Vorteil, dass ich seit 2010 Lehrer bin und seitdem auch das Praktikum begleite. Früher, also 2010, war es wirklich schwer für die Jugendlichen, einen Praktikumsplatz zu bekommen. Das hat sich mittlerweile geändert. Man sieht, die Unternehmen, die Institutionen gehen unheimlich auf die Schulen zu, weil sie natürlich merken, dass auch sie etwas tun müssen. Aber es ist immer noch so. Ich war in einer interessanten Runde. Wir kamen von der Leuphana eingeladen zusammen. Dort wurde wieder gesagt, da müsse mehr kommen. Daraufhin sagte ich: Lieber Herr Unternehmer soundso ‑- das ist ein ganz erfolgreiches Unternehmen ‑, ich weiß seit einigen Jahren, dass Schülerinnen und Schüler gerne bei Ihnen ein Praktikum machen möchten. - Darauf wurde geantwortet: Das bindet aber zu viel Zeit. Insofern haben wir mit der IHK zusammen überlegt, was man da machen kann, und sind zu einem spannenden Projekt gekommen. Daraufhin hat er gesagt: „Diese Technikfeindlichkeit muss enden!“ - Da sind wir alle einer Meinung; denn sonst schaffen wir die ganzen Vorhaben nicht, die wir uns auch hier im Landtag vorgenommen haben. ‑ „Wir wollen in die Schulen gehen und in den Schulen wöchentlich Informatikunterricht zusätzlich anbieten und so auch Verbindungen zwischen Unternehmen und Schulen herstellen!“ Das sind regionale Lösungen, die man da finden muss. Ich glaube, das sind ganz erfolgversprechende Ansätze, die man unbedingt weiterverfolgen muss. Jetzt zu Ihrem Antrag: Darin stehen viele gute Dinge. Den Punkt 3 müssen wir uns allerdings einmal angucken; denn es geht auch ein bisschen um die Qualität. Das ist ein regelungswütiger Punkt. Sie sprechen von einer Pflicht, im ersten Halbjahr der 9. Jahrgangsstufe einen wöchentlichen Berufsorientierungstag an den regionalen berufsbildenden Schulen durchzuführen, und im zweiten Halbjahr soll ein Pflichtpraktikum für den gesamten 9. Jahrgang stattfinden. Hinzu kommt ‑ Herr Fühner wollte ja wissen, wie das an Gymnasien ist ‑: Momentan haben wir die Pflicht, mindestens zehn Praktikumstage im 11. Jahrgang durchzuführen. Da sieht ein Praktiker: Das wird nicht funktionieren und beißt sich auch mit unserem wirklich guten Antrag, Freiräume für die Schulen zu schaffen. Darüber werden wir ja auch demnächst im Kultusausschuss diskutieren. Insofern: Dieser Punkt wird nicht funktionieren. Dennoch ist die Grundintention ja richtig. Wir haben das gerade an den Gymnasien durch den Erlass 2018 ausgebaut. Das ist viel wert. Darin wurden nämlich 25 Praxistage vorgegeben. Das ist wirklich wertvoll. Das Problem an den Gymnasien sind allerdings die Jahrgangsstufen 8 und 9. Bei einigen Schülerinnen und Schüler wäre es vielleicht besser, einen anderen Weg zu gehen. Da macht die Schule recht wenig. Insofern ist die Intention dahinter wichtig, in dem Bereich mehr zu machen. An meiner Schule haben wir dann gemeinsam mit der IHK, den IHK-Ausbildungslotsen einen Tag der Ausbildung durchgeführt. Das war unheimlich erfolgreich, wenn junge Auszubildende von ihrer Tätigkeit berichten. Auch für die Auszubildenden war das ein starkes Empowerment. Die standen vor der Klasse und haben das großartig gemacht, eigentlich sogar einen Tick besser als die Lehrerinnen und Lehrer, die ansonsten dort stehen. Da müssen frische Impulse kommen. Das klappt wunderbar. Das mit dem Pflichtpraktikum wird nicht klappen. Wir strecken aber tatsächlich die Hand aus. Deshalb ist auch mal ein Lob angebracht. Unter Punkt 9 schreiben Sie: „Den Themen aus den Fächern Werken, Technik, Informatik & Wirtschaft im Rahmen des Ganztagangebotes an den allgemeinbildenden Schulen mehr Raum zu geben und dazu praxisnahe Anwendungsmöglichkeiten zu entwickeln“ Genau das ist der richtige Weg. Die Frage ist allerdings, wie wir das gemeinsam begleiten werden. Das wird unsere Aufgabe im Ausschuss sein. Das kann man nämlich nicht zentralistisch von Hannover aus vorgeben. Ich komme noch einmal zu meinem schönen Beispiel von der IHK. Dort treffen wir uns mit IHK-Vertretern und auch Teilnehmern der Schule. Das kostet Zeit. Diese Stunde BO, die jetzt ausgelaufen ist ‑ davon habe ich auch lange profitiert ‑, wird für die ganze Koordination benötigt. Allerdings war es mit diesem Erlass immer ganz klar, dass es eine Anschubstunde ist. Jetzt müssen die Eigenverantwortlichen Schulen schauen, wie sie diese Tätigkeit der Lehrerinnen und Lehrer honorieren, die für die Koordination mit dem Berufsberater der BA, mit den Unternehmen etc. zuständig sind. Da haben die Schulen durchaus Spielraum. Ich hoffe, das ist jetzt auch zum Ausdruck gekommen. Sie spüren es: Wir haben große Lust, da mitzuarbeiten. Wir werden nicht Hand in Hand in den Sonnenuntergang gehen, aber wir werden uns durchaus freitags um 10.30 Uhr die Hände schütteln und an dieser Thematik gemeinsam arbeiten. Ich finde, was Frau Nzume gesagt hat, ist doch eine großartige Einladung nach Oldenburg. Die nehmen wir auch wahr, um dieses Thema noch weiter voranzubringen. Besten Dank.

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Claus Seebeck CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes

in der Drucksache 19/2755, den Gesetzentwurf mit den aus dieser Drucksache ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Diese Beschlussempfehlung kam mit den Stimmen der die Regierung tragenden Fraktionen bei Stimmenthaltung der Oppositionsfraktionen zustande. Die mitberatenden Ausschüsse für Rechts- und Verfassungsfragen sowie für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung stimmten wie der federführende Ausschuss ab. Der federführende Ausschuss hat eine schriftliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchgeführt. Die Angehörten stimmten dem Gesetzentwurf durchweg grundsätzlich zu. Gleichzeitig wurden aber auch Fragen zur praktischen Umsetzung des Dienstfahrradleasings aufgeworfen. Die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen haben in den Ausschüssen darauf verwiesen, dass sich der vorliegende Gesetzentwurf ausschließlich auf die Nr. 1 der Entschließung des Landtages in der Drucksache 19/635 bezieht und dementsprechend nur die

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Christian Calderone CDU

Jüdisches Leben in Niedersachsen schützen - Antisemitismus konsequent vorbeugen und bekämpfen!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf zunächst der Landtagspräsidentin Frau Naber sehr herzlich danken für die Durchführung einer sehr würdigen und auch in die Zeit passenden Gedenkstunde anlässlich des Jahrestages der Novemberpogrome, und ich darf Herrn Fürst sehr herzlich danken für seine einordnenden Worte, auch für die Frage: Wie haben wir in der Vergangenheit gemeinschaftlich gesellschaftliche Entwicklungen betrachtet, und wie sehen wir sie heute? Meine sehr verehrten Damen und Herren, in Berlin gab es einen Brandanschlag auf eine Synagoge. Türen von Wohnungen jüdischer Mitbürger wurden mit dem Davidstern kenntlich gemacht, jüdische Symbole wurden entwendet, verbrannt, bespuckt und geschändet. Auf Demonstrationen wurden anti-jüdische Plakate und Fahnen gezeigt, aggressive Sprechchöre forderten die Vernichtung der Juden, in ersten Geschäften hingen Schilder, nach denen Juden dort unerwünscht sind. Meine Damen und Herren, das ist der 9. November 2023 in Deutschland. Die Vorfälle ähneln denen des 9. Novembers 1938. Es passiert aktuell wieder auf deutschen Straßen, nach 85 Jahren. Und angesichts dieser Vorfälle fällt die Reaktion der deutschen Öffentlichkeit aus meiner Sicht doch sehr dezent aus. Nachdem über Jahrzehnte in salbungsvollen Sonntagsreden anlässlich der Niederlegung Zigtausender Kränze bei Staatsempfängen, an Gedenktagen, in Schulen, in Parlamenten, auf Veranstaltungen das „Nie wieder!“ in immer deutlicheren Worten beschworen wurde, steht die deutsche Öffentlichkeit angesichts dieser Bilder des Mobs auf deutschen Straßen doch zaghaft am Straßenrand. Ja, es gab nach einigen Tagen einige Reden deutscher Spitzenpolitiker, von denen niemand richtig erwartet, dass sie dem Gesagten auch wirklich Konsequenzen folgen lassen werden. Aber angesichts dieser Drastizität der Bilder im Land des Holocausts und vor dem Hintergrund einer doch versucht ausgeprägten sogenannten Erinnerungskultur, für die wir Deutsche uns immer weltweit selber gelobt haben und etwas verächtlich geblickt haben auf europäische Staaten, auf Kollaborateure und europäische Mittäter, angesichts der Drastizität der aktuellen Bilder fehlt mir eine umfassende Reaktion der deutschen Öffentlichkeit: ein Kniefall des Bundespräsidenten vor der jüdischen Synagoge in Berlin, ein Generalstreik der Gewerkschaften, das ökumenische Läuten der Kirchenglocken, wochenlange Mahnwachen vor jüdischen Einrichtungen, Sitzblockaden, das Beklatschen jüdischer Kinder, die sich wieder trauen, in jüdische Schulen zu gehen, Menschenketten, der Aufschrei der kulturellen Intelligenz - all jene Symbolik also, die die Deutschen in den letzten Jahrzehnten doch immer weiter perfektioniert haben, zumindest dann, wenn es gesellschaftlich zunächst nichts kostet. Noch nicht einmal zu dieser Symbolik sind wir aktuell umfassend in der Lage. Meine Damen und Herren, das „Nie wieder!“ der deutschen Sonntagsreden erweist sich aktuell als ziemlich leere Hülle. Denn „Nie wieder!“ ist nicht jetzt, „Nie wieder!“ war bereits gestern. Jetzt sind wir bereits einen Schritt darüber hinaus: Jüdische Einrichtungen sind geschlossen, jüdische Gemeinden raten ihren Mitgliedern, auf das Tragen der Kippa und auf das Sprechen von Hebräisch in der Öffentlichkeit zu verzichten, jüdische Veranstaltungen werden abgesagt, jüdische Familien überlegen, das Land zu verlassen. Michael Fürst hat darauf eindrucksvoll hingewiesen. In Berlin entfernen Polizisten die Plakate der durch die Hamas verschleppten Israelis aus der Öffentlichkeit, um eben jene neue Öffentlichkeit in Deutschland zu beruhigen. Deutsche Polizisten entfernen Plakate jüdischer Opfer des arabischen Terrors. Dämmert es uns so langsam? Merken wir etwas? - Nein. Die deutsche Öffentlichkeit steht noch immer ziemlich sprachlos am Straßenrand. Ich kann das sogar nachvollziehen. Es zerbricht gerade jener Traum einer insbesondere linken Meinungsbildung aus Kirchen, Medien, Politik, Kultur, Bildung, Gewerkschaften und NGOs, nach dem die gesellschaftlichen Veränderungsprozesse der letzten Jahrzehnte unproblematisch und nur bereichernd zu bewältigen sind. Michael Fürst hat seine Einstellung dazu heute auch revidiert. Das Erwachen ist schmerzhaft - übrigens nicht für Kirchen, Medien, Politik, Kultur, Bildung, Gewerkschaften und NGOs; die sitzen immer noch warm und trocken, formulieren immer noch an ihren Sonntagsreden ‑ jetzt in etwas mehrsprachlicher Betroffenheit ‑ und bestellen neue Kränze, jetzt größere. Das Erwachen ist schmerzhaft für die jüdischen Gemeinden in unserem Land, die sich wieder verstecken müssen. Der Grund ist offener Antisemitismus in einer Offenheit und in einem Ausmaß, bei dem die deutschen Behörden bereits aktuell überfordert zu sein scheinen. Dieser offene Antisemitismus ist migrantisch. Er ist importiert im kulturellen Gepäck einer auch islamischen Migration nach Deutschland der letzten Jahrzehnte. Er ist kein Phänomen in Deutschland. Wir erleben das in allen europäischen Ländern mit signifikant muslimischen Minderheiten: in Frankreich, in Belgien, in den Niederlanden, in Österreich, in anderen Ländern. - Dieser islamische Antisemitismus wird unterstützt durch die Freitagspredigten in den durch die Türkei finanzierten DITIB-Moscheen, durch zaghafte oder ausbleibende Reaktionen muslimischer Verbände auf den Terror der Hamas in Israel. Dieser islamische Antisemitismus wird übrigens auch durch all jene unterstützt, die sich in den letzten Jahrzehnten in geradezu devoter Weise diesen islamischen Verbänden wie DITIB oder dem selbsternannten Zentralrat der Muslime angenähert haben und übrigens damit den Dialog mit den säkularen Muslimen vernachlässigt haben, der geboten gewesen wäre. Meine Damen und Herren, ich sage natürlich nicht, dass alle Muslime Antisemiten sind, und ich betone insbesondere die Reaktionen der iranischen Exilmitbürgerinnen und ‑mitbürger auch hier in Niedersachsen, die sich schnell und deutlich gegen den Terror der Hamas in Israel gestellt haben. Aber ich sage, dass die deutsche Öffentlichkeit, die Politik und alle Menschen guten Willens ‑ mit und ohne Migrationshintergrund, mit und ohne Religion ‑ aufwachen müssen aus ihrer Naivität. Dazu gehört insbesondere, die Realität zu erkennen, dass Antisemitismus eben kein nur rechtes Phänomen ist, sondern in linken Kreisen ebenso verbreitet ist, etwa über die vermeintliche, aber natürlich in diesem Fall gänzlich fehlinterpretierte Frage des Antikolonialismus, und dass Antisemitismus eben auch in Zuwanderungsgesellschaften existiert. Das gehört dazu, die Realität zu erkennen, wie diverse Studien zeigen. Eine haben wir zitiert, nämlich die der Konrad-Adenauer-Stiftung, nach der Antisemitismus in islamischen Zuwanderungsgesellschaften deutlich weiter verbreitet ist als in anderen Zuwanderungsgesellschaften oder der deutschen Gesellschaft. Wer das verkennt, wird der Situation und damit insbesondere der Situation der jüdischen Betroffenen nicht gerecht. Wir loben die Landesregierung dafür, bildungspolitisch bei der Bekämpfung des Antisemitismus recht schnell angesichts der Vorfälle auf deutschen Straßen einige Akzente gesetzt zu haben. Das ist richtig so, und das kann man auch machen, aber nur mit der Erkenntnis, dass das, was Zuwanderer aus unterschiedlichen Gesellschaften mitunter in ihrem kulturellen Gepäck mitbringen, schwerlich oder vielmehr gar nicht durch deutsche Schulen und Sozialarbeiter verändert werden kann. Hingegen müssen wir endlich prüfen, wer mit welchem Hintergrund in unser Land kommt, das Staatsbürgerrecht verschärfen und nicht lockern, uns politisch endlich mit der Frage des Entzugs der Staatsbürgerschaft bei aller grundgesetzlicher Problematik befassen ‑ 15 europäische Länder tun das, und das ist dort auch nicht das Ende der Rechtsstaatlichkeit ‑, mit säkularen muslimischen Verbänden in den Dialog treten und diese in der islamischen Community stärken, die Finanzierung islamischer Strukturen aus dem Ausland unterbinden, antisemitische und radikale Bewegungen in der islamischen Community verschärft beobachten, Rechtsgrundlagen für das Verbot antisemitischer Versammlungen schaffen und durchsetzen sowie die Unterstützung von und Zusammenarbeit mit Organisationen, die antisemitische und israelfeindliche Positionen vertreten, sofort beenden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben einen Zustand erreicht, in dem ich mich ernsthaft sorge, dass der Mob auf der Straße des Jahres 2023 in der Lage ist, das zu beenden, was der Mob der Straße des Jahres 1938 begonnen hat, nämlich die Vertreibung jüdischen Lebens aus Deutschland - nicht durch eine staatlicherseits offen unterstützte Agitation mit all jenen bis dato undenkbaren Taten der Nationalsozialisten in der Folge, sondern aufgrund fehlender Agitation, aufgrund mangelnder durchgreifender, politisch zu abgewogener Reaktionen der Öffentlichkeit, zu viel politischer Korrektheit oder Angst. Jetzt ist nicht die Zeit für ein „Ja, aber“. Jetzt ist die Zeit für ein „Nein!“, für ein „So nicht!“, für ein „Nicht hier!“, für ein „Nicht bei uns!“ und für ein „Nicht mit uns!“. Herzlichen Dank.

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Gerald Heere

Steuerprognose und Gastronomie: Will die Landesregierung die dauerhafte Mehrwertsteuersenkung?

Herr Minister, Sie antworten! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich muss gestehen, das habe ich jetzt nicht so richtig verstanden. Denn in meinen Ausführungen auf die Frage, unter welchen Bedingungen diese Ausgaben privilegiert und von der Steuer befreit werden, habe ich darauf hingewiesen, dass das bei einer kostendeckenden Gestaltung möglich ist. Das heißt, es erschließt sich mir nicht, warum das Land etwas dazugeben muss, wenn es der Träger kostendeckend gestaltet. Vielen Dank. Herr Seebeck, jetzt kommt Ihre fünfte und damit letzte

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Wiebke Osigus SPD

Mehrwert und Mehrkosten des Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung

Frau Ministerin antwortet. Bitte schön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vielen Dank für die Frage. Ich habe die Hausspitze dieses Ministeriums im letzten Jahr, nämlich im November 2022, übernommen. Nicht zuletzt sind wir momentan dabei, die aktuelle Förderperiode vorzubereiten. Allein in der laufenden Förderperiode ‑ also momentan ‑ haben wir umfangreiche Pauschalen eingeführt. Das heißt, wir sind weg von der Spitzabrechnung gekommen. Wir haben weniger Belege und weniger Nachweise. Wir haben auch das Vergaberecht in der EU-Förderung, gerade für private Antragstellende, deutlich vereinfacht. Wir haben auch den vollständigen Digitalisierungsprozess im Kundenportal der NBank final auf den Weg gebracht, um nur einige Beispiele zu nennen. Das ist sicherlich geräuschloses Arbeiten, das ist ein Marathon, aber nichtsdestotrotz ist es wichtig, die Herausforderungen der heutigen Zeit zu bewältigen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank. -

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Olaf Lies SPD

Zukunft des Schienenpersonennahverkehrs in Niedersachsen: klimaneutral und kostengünstig?

Vielen Dank, Herr Scharrelmann. Herr Minister, bitte! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Scharrelmann, ich würde Ihre erste Aussage ein bisschen drehen: Es ist nicht Enttäuschung geschaffen worden, sondern diese Landesregierung hat gesagt: Wir starten diesen Reaktivierungsprozess wieder neu. Sonst hätte es gar keine Lösung gegeben. Vielleicht muss man so herum in der Argumentation beginnen. Das Zweite ist, dass es Voraussetzungen dafür gibt. Wir brauchen nämlich die Fördermittel des Bundes, die wir in die Infrastruktur stecken. Das ist eine relativ gute Förderung. 90 % der zu investierenden Mittel werden vom Bund zur Verfügung gestellt. Ich glaube, unter dieser Voraussetzung können wir das gut schaffen. Die 10 % sind immer noch viel Geld, aber es ist nur ein Teil. Entscheidend ist der andere Teil, den Sie zu Recht ansprachen. Das ist tatsächlich eine Herausforderung, vor der wir stehen. Da haben Sie haben völlig recht. Wir haben das Problem, dass wir diese Förderung nur bekommen, wenn wir 20 Jahre Betrieb auf der Strecke sicherstellen. Die eigentlichen Kosten, vor denen wir stehen, betreffen also nicht die Frage, ob wir die Strecke technisch reaktivieren können – da ist der Bund ein starker Partner –, sondern die große Herausforderung – völlig richtig – ist die Frage, ob es uns auch gelingt, abschnittsweise – das steht ja nicht alles auf einmal an – sicherzustellen, dass wir das im Budget der LNVG abbilden können. Ich will offen sagen: Dazu gehört auch – das muss eine gemeinsame Anstrengung von uns allen sein, weil dieser Prozess über viele Jahre läuft –, dass der Bund bei den Regionalisierungsmitteln seiner weiteren Verantwortung gerecht wird. Der Bund ist verantwortlich dafür. Er hat diese Aufgabe an die Länder übertragen, aber er hat nicht die Finanzierung an die Länder übertragen. Das muss man immer wieder deutlich machen. Wenn wir Klimaschutz wollen, wenn wir Menschen in Bus und Bahn bringen wollen, wenn wir SPNV wollen, dann brauchen wir auch die benötigten Mittel. Sie haben recht, das wird eine der großen Aufgaben sein: Wie schaffen wir es zukünftig, zusätzliches Geld für die Regionalisierungsmittel zu bekommen, damit wir die Angebote dauerhaft sicherstellen können? Aber wir sollten nicht am Anfang schon sagen, was nicht geht, sondern wir müssen diesen Weg nach vorne gehen, damit man dem Bund zeigen kann, welche Möglichkeiten wir überhaupt haben. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Minister.

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Dennis Jahn AfD

Mehrwert und Mehrkosten des Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung

Frau Vorsitzende! Welche Tätigkeit Ihres Ressorts kann von keinem anderen Ministerium oder der Staatskanzlei übernommen werden? Vielen Dank. - Die Frau Ministerin beantwortet auch diese

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Djenabou Diallo-Hartmann GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich und des Aufnahmegesetzes sowie zur Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg*innen! Unsere Koalition bringt heute diesen Gesetzesentwurf ein, damit noch unter dem Haushalt 2023 die erfolgreiche Anpassung landesgesetzlicher Vorschriften vorgenommen werden kann. Somit stellen wir der kommunalen Ebene die im Mai in der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen Mittel des Bundes in Höhe von 95 Millionen Euro zur Pauschalentlastung der Länder im Zusammenhang mit der Fluchtmigration vollständig für deren Aufgabe in diesem Bereich zur Verfügung. Erforderlich sind dafür sowohl die Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich in Artikel 1 des Gesetzentwurfs als auch die Änderung des Aufnahmegesetzes in Artikel 2. Ausgezahlt werden die Mittel über eine geänderte Verteilung der Umsatzsteuereinnahmen. Dieses Geld ist für die Kommunen angesichts der vielfältigen Belastungen, denen die Kommunen ausgesetzt sind, dringend notwendig. Sie müssen zurzeit nicht nur die Kosten für Teilhabe und Integration der Geflüchteten bewältigen, sondern auch die Themen Krankenhäuser, Kitas, Schulen, Klimaschutz und noch mehr. Sie alle erzeugen einen sehr hohen Finanzbedarf. Wir als rot-grüne Koalition sehen das durchaus. Aber vom Bund kommt leider dennoch zu wenig. Jede bisherige Verhandlungsrunde war in dieser Hinsicht enttäuschend und hat nicht die erhofften Ergebnisse erbracht. Vorgestern gab es endlich einen Schritt in die richtige Richtung. Aus meiner Sicht ist er aber noch nicht ganz ausreichend. Das andauernde Defizit wird so nicht nur für die Kommunen zur Belastungsprobe, sondern auch für uns als Gesellschaft insgesamt. Daher bin ich mehr als dankbar, dass sowohl unser Ministerpräsident, Herr Weil, als auch aus dem Bundeskabinett Wirtschaftsminister Habeck die Reform der Schuldenbremse fordern. Das ist richtig und wichtig. Deshalb sage ich noch einmal vielen Dank dafür. Liebe CDU, ich lade Sie herzlich ein, mit uns gemeinsam an unsere Landesverfassung heranzugehen und unsere Kommunen endlich bei den Herausforderungen der Zukunft zu unterstützen. Daran werden Sie bestimmt Interesse haben; denn ich weiß, dass viele von Ihnen hier auch Kommunalpolitiker*innen sind. Seien Sie also mutig, und lassen Sie uns gemeinsam die Weichen für die Zukunft unserer Kommunen stellen! Es ist mir sehr wichtig, hier ein weiteres Thema zu erwähnen. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2012 im Zusammenhang mit verweigerten Bargeldauszahlungen geurteilt, dass der vollständige Entzug von Bargeld nicht mit Artikel 1, Menschenwürde, und - das hören Sie nicht gerne; aber das ist Ihre Sache; ich weise gerne auf unsere Verfassung hin ‑ mit Artikel 20, Sozialstaatsprinzip, des Grundgesetzes vereinbar ist. Ich halte auch nichts von der These, das ausgezahlte Bargeld werde von den Asylsuchenden dazu missbraucht, Familien in Herkunftsländern Geld zu schicken oder Schulden bei Schleusern zu begleichen. Das ist einfach realitätsfern. Denn wir wissen, dass sie so wenig Geld haben, dass sie nicht einmal in der Lage sind, damit gut zu leben ‑ das sagt auch das Bundesverfassungsgericht ‑, geschweige denn an Schleuser oder an Familien Geld weiterleiten können. Zum Schluss komme ich kurz zu Artikel 3 dieses Gesetzentwurfes. Zur Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes ist noch zu ergänzen, dass wir hier die bestehende Verordnungsermächtigung im Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetz zur Aufgabenübertragung der zivilen Alarmplanung aus rechtssystematischen Gründen durch eine Zuständigkeitsregelung im Gesetz ersetzen. So werden Landkreise, kreisfreie Städte und die Städte Cuxhaven und Hildesheim in die zivile Alarmplanung eingebunden und die sachgemäße Aufgabenorganisation sichergestellt. Zudem wird der nach dem Konnexitätsprinzip erforderliche Kostenausgleich geregelt. Das ist eine Selbstverständlichkeit. Denn hier werden den Kommunen Aufgaben übertragen, für die das Land finanziell einzustehen hat. Der Ausgleichsbetrag setzt sich zusammen aus einer Pauschale für die Aufwendungen zur Einrichtung einer alarmkalenderführenden Stelle sowie einem variablen Zuschlag, der sich nach Bevölkerungszahl und Fläche der jeweiligen Kommune bemisst. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit und danke an das MI für diesen Gesetzentwurf, der wichtig und notwendig für die Kommunen ist. Herzlichen Dank. Vielen Dank. Wir kommen nun zur Ausschussüberweisung.

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Jörn Domeier SPD

Den Bestand des Europäischen Mufflons in Niedersachsen erhalten: Konsequenter Naturschutz setzt aktives Wolfsmanagement voraus!

weil der Boden eben nicht überall für diese Füße geeignet ist, spielt eine ganz besondere Rolle. Darauf wollte ich gerade hinaus. Das Mufflon hat nämlich eine ganz besondere Eigenart, die es chancenlos gegenüber dem Wolf und allen anderen heimischen Jägern macht. Es läuft drei, vier Schritte ganz besonders schnell, es springt auch ganz gerne einen Felsvorsprung hinauf, wartet, schaut: „Was hat sich verändert?“ und geht dann los. Aber in der Göhrde, in der Lüneburger Heide oder bei mir im Elm-Lappwald ist das mit Felsvorsprüngen nun mal so eine Sache. Das weiß aber das Tier nicht. Es wartet immer noch, und deswegen ist es ja gerade chancenlos. Das alles hätten Sie gewusst, wenn Sie der Unterrichtung gefolgt wären. Das alles haben wir in dieser Unterrichtung erfahren, und das ist nicht ganz neu. Das haben wir 2016 und 2017 schon gehört. Darauf komme ich vielleicht später noch einmal zurück. In Ihrem Antrag haben Sie geschrieben, dass unsere Jägerinnen und Jäger der Hegepflicht nicht nachkommen bzw. nicht nachkommen können. Das hat mich wirklich verletzt; denn gerade unsere Jägerinnen und Jäger kommen ihrer Hegepflicht wirklich nach. Wie gerade Sie so abschätzig über sie sprechen können, hat mich wirklich verletzt. Das ist für die Sache nicht gut, wenn Sie, um den Wolf zu treffen, so viele andere Kollateralschäden einfach mitnehmen. Das ist nicht richtig. Wenn Sie meinen Worten nicht glauben, dann glauben Sie vielleicht denen von Ihrem ehemaligen Kollegen Herrn Dammann-Tamke, also der Landesjägerschaft, die ‑ das haben wir in der Unterrichtung ebenfalls gehört ‑ gerade gesagt hat: Die genannten Managementpläne reichen eben nicht aus, um das Muffelwild zu schützen, da brauchen wir mehr. Wenn wir schon bei den Punkten sind: Herr Dannenberg hat ja gerade gezeigt, wie man redet, ohne konkrete Vorschläge zu machen. Was sind denn die Punkte? Was können wir denn bei einer freilebenden Art tun? Wollen wir einen Zaun ziehen: 2 m, besser 2,50 m? Wollen wir Wildfütterungen etablieren, um es den Tieren leichter zu machen? All das sind nicht die Punkte, die wir uns vorstellen können. All das ist nicht das, was wir mit richtiger Hege und Pflege meinen. Deswegen habe ich das Gefühl: Diese maximale Empörung, die gerade vorgespielt wird, haben wir in der vorletzten Wahlperiode schon gehört, als auch damals eine Kleine Anfrage gestellt worden ist, aber wir haben sie in der letzten Wahlperiode nicht gehört, weil die Ministerin damals gerade aus Ihrem Haus kam und Sie dadurch ganz besonders genau wussten, dass wir eigentlich gar nicht viele Punkte machen können. Aus diesem Grund lehnen wir Ihren Antrag wirklich ab. Er ist inhaltslos. Vielen Dank.

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Christoph Eilers CDU

Mehrwert und Mehrkosten des Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung

Vielen Dank, Frau Ministerin Osigus. - Die fünfte und letzte Zusatzfrage aus der Fraktion der CDU stellt der Kollege Eilers. Bitte schön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Hinblick auf meine vorhin gestellte Frage frage ich noch mal konkret: Wie oft waren Sie in dem ersten Jahr Ihrer Amtszeit denn in Präsenz in Brüssel? Vielen Dank.

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Sebastian Lechner CDU

Regierungserklärung zum Thema Migration mit dem Titel "Humanität und Ordnung"

Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Ministerpräsident, kennen Sie das Positionspapier der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Asyl- und Flüchtlingspolitik? Es trägt den Titel "Für Humanität und Ordnung in der Asyl- und Flüchtlingspolitik". Ihre heutige Regierungserklärung trägt einen fast identischen Titel. Ich finde es lobenswert, dass Sie sich jetzt den Positionen der Union anschließen. Wie der dänische Literaturwissenschaftler Grundtvig einmal formulierte: "Erkenntnis tut weh, aber sie heilt auch." Ein Heileffekt ist auch bitter nötig. Denn wir wissen alle – das hat letztens eine INSA-Umfrage gezeigt –, dass 72 % der Deutschen unzufrieden sind mit der Asyl- und Migrationspolitik. Es ist völlig klar: Auch dieses Land Niedersachsen zeigt große Humanität. Sie haben es eben gesagt: Wir haben bisher schon 257.000 Flüchtlinge aufgenommen. Wir stehen zum Grundrecht auf Asyl, wir wollen diejenigen schützen, die durch Krieg oder politische Verfolgung hier Schutz suchen. Und es gibt sehr viele in unserem Land, die sich mit sehr viel Engagement in der Flüchtlingsarbeit einbringen. Gerade auch unsere Kommunen, die Bürgermeister und die Landräte mit all denjenigen, die dazu beitragen, leisten wirklich hervorragende Arbeit. Insofern will ich mich Ihrem Dank anschließen. An all diejenigen, die das jeden Tag tun, ein herzliches Dankeschön. Diese Humanität zeichnet dieses Land Niedersachsen aus. Klar ist aber auch – das haben Sie selbst formuliert –: Wir sind human, wir zeigen große Humanität, aber wir müssen die Ordnung nachschärfen. Das zeigt auch die Situation in den Kommunen. Sie sind am Limit – beim Wohnraum, bei den Kindergarten- und Schulplätzen, bei den Sprach- und Integrationskursen. Überall wird einem erzählt, dass das Ende der Leistungsfähigkeit erreicht ist. Wir sind der festen Auffassung: Die kommunale Integrationsgrenze ist erreicht. Das wird uns vor allen Dingen auch von vielen Menschen gesagt, die seit Jahren in der Flüchtlingsarbeit engagiert sind und sich einbringen, also von Menschen mit vernünftigem Menschenbild. Deswegen ist klar – und das muss jetzt auch Zielrichtung unserer gemeinsamen Arbeit sein –: Der Zuzug nach Deutschland und vor allen Dingen die illegale Migration müssen gestoppt werden. Dazu, Herr Ministerpräsident, hat die MPK einige Beschlüsse gefasst. Die gehen auch in die richtige Richtung. Das ist ein erster guter Schritt. Aber sie sind aus unserer Sicht noch nicht konsequent genug, und vor allen Dingen müssen sie auch umgesetzt werden. Das gilt für die Bundesebene. Ich frage mich schon ehrlicherweise: Wo sind eigentlich Bundeskanzler Scholz und die Außenministerin Baerbock? In einer solchen Situation erwarte ich eigentlich, dass sie jeden Tag unterwegs sind im Nahen Osten, auch in den Hauptherkunftsländern, und versuchen, Rückführungsabkommen zu schließen, das EU-Türkei-Abkommen zu erneuern und solche Abkommen auch mit Tunesien und Marokko zu schließen. Wir brauchen diese Abkommen. Und sie müssen auch darauf drängen, dass Visa-Erteilungen nur noch möglich sind, wenn diejenigen auch ihre eigenen Staatsbürger zurücknehmen. Das sind Grundsätze, die muss der Bundeskanzler, die muss die Außenministerin – nicht aber der Sonderbevollmächtige – jetzt auch durchsetzen. Genauso wichtig ist, Herr Ministerpräsident, sicherzustellen, dass die rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um Asylverfahren nach Antragstellung in der EU uneingeschränkt in Drittstaaten durchführen zu können. Die MPK formuliert hier nur einen Prüfauftrag, obwohl Migrationsforscher wie Ruud Koopmans klar definieren, dass solche Drittstaatenregelungen der einzige Weg sind – der einzige Weg! –, um dafür zu sorgen, dass Menschen, die nicht schutzbedürftig sind, gar nicht erst nach Europa kommen. Ich habe eine Vermutung, warum es in der MPK zum Prüfauftrag kam. Denn das Land Niedersachsen hat zusammen mit den Ländern Bremen und Thüringen – da kann man schon erahnen, welch Geistes Kind dort am Werke war – eine Protokollnotiz zum MPK-Beschluss hinterlassen, die lautet: Eine Feststellung des Schutzstatus außerhalb des Gebietes der EU kommt nur für Länder infrage, in die sich die Schutzsuchenden freiwillig begeben. Das ist – ehrlicherweise – absurd. Wir brauchen eine effektive und wirksame Drittstaatenregelung. Genauso ist klar – und Sie haben das auch deutlich gemacht, damit bin ich auch einverstanden –, dass wir effektive Grenzkontrollen an den deutschen Grenzen brauchen, solange die EU nicht an ihren eigenen Grenzen effektiv kontrollieren kann. Es macht keinen Sinn, wenn ein Bundespolizist die illegale Einreise zwar feststellt, diejenigen aber einreisen lassen muss. Wir brauchen ein effektives Grenzkontrollregime. Die Grenzkontrollen müssen ausgeweitet werden, sie müssen verstärkt werden, und es müssen die Vereinbarungen, die Sie eben geschildert haben, geschlossen werden, dass Bundespolizisten auch schon auf dem Territorium von Polen, Tschechien und Österreich Kontrollen durchführen können, damit sie dann auch zurückweisen können. Ein Staat muss seine Grenzen effektiv schützen können, ansonsten gibt er sich auf. Ich bin auch bei Ihnen, aber ich habe genau beobachtet, Herr Ministerpräsident, wie viel Applaus Sie bei dieser Passage von Ihrem Koalitionspartner bekommen haben. Ich bin bei Ihnen, dass wir das Sozialleistungsniveau an das Niveau der Europäischen Union angleichen müssen. Ich weiß auch, dass es verfassungsgerichtliche Rechtsprechungen gibt, hinter die wir zum Glück nicht zurückgehen können, aber es ist ein richtiger und wichtiger Schritt, dass die Analogleistungen nicht nach 18 Monaten, sondern nach 36 Monaten kommen. Allerdings muss man uns auch mal erklären, warum es überhaupt zu Analogleistungen kommen muss, und warum diejenigen, die kein Bleiberecht haben, nicht im Asylbewerberleistungsgesetz bleiben. Es geht um diese Pull-Faktoren. Von denen gibt es viele verschiedene, da will ich überhaupt nicht undifferenziert sein. Aber zu denen gehören auch die Sozialleistungen. Klar muss aber auch sein: Ihren Vorschlag, Herr Ministerpräsident – dazu haben wir nichts gehört –, zum Staatsbürgerschaftsrecht können Sie gleich in der Tasche lassen. Staatsbürgerschaft steht am Ende des Integrationsprozesses und nicht am Anfang. Es ist uns völlig unerklärlich, wie man auf die Idee kommen kann, man Menschen, die sogar einjährig vorbestraft sind, die deutsche Staatsbürgerschaft zu geben. Das macht kein anderes Einwanderungsland in der Welt. Auch nach drei Jahren wird dort keine Staatsbürgerschaft verliehen. Es muss auch klar und deutlich sein – ich will das noch einmal betonen, weil das in unserem Antrag, den wir für morgen zum Glück geeint haben, nicht mehr enthalten sein wird –: Wer antisemitische Straftaten in diesem Land begeht, kann kein deutscher Staatsbürger werden, und wer die doppelte Staatsbürgerschaft hat, muss die deutsche dann wieder abgeben. Das alles gehört zur Ordnung, die wir nachschärfen müssen. Natürlich müssen wir auch bei der Integration besser werden. Wir haben dazu schon im März einen eigenen Entschließungsantrag vorgelegt. Wir sind uns einig, dass wir diejenigen, die einen Aufenthaltstitel haben, oder diejenigen, die hier lange bleiben werden, schneller in Arbeit bringen müssen, dass wir sie aus dem Sozialbezug herausholen müssen, dass wir ein schnelleres und unkomplizierteres Angebot machen müssen. Da sind im Übrigen auch Sie gefragt. Das findet sich im Beschluss der MPK auch nicht. Nehmen wir als Beispiel die Deutschkurse. 13 Monate warten die Flüchtlinge durchschnittlich auf Deutschkurse. Warum? Weil wir so absurde Regelungen haben und erwarten, dass diejenigen, die Deutsch unterrichten, Deutsch studiert haben müssen oder auf dem C1-Niveau Deutsch sprechen können. Muttersprache ehrenamtlich zu vermitteln, reicht dafür nicht aus. Wenn wir es ernst meinen, sie schneller zu integrieren, dann müssen solche Regelungen weg, und wir müssen pragmatische Wege gehen, damit wir die Flüchtlinge schneller in den Arbeitsmarkt integrieren können. Herr Ministerpräsident, zählen wir das einmal zusammenzählen. Es geht um große, umfangreiche Gesetzespakete: Analogleistungen, das, was Sie zu den Abschiebungen vorgeschlagen haben, die Ausweitung der sicheren Herkunftsstaaten, die Regelungen und Vereinbarungen an den Grenzen, auch auf der europäischen Ebene. Das sind große, umfangreiche Gesetzespakete. Nach unserer Auffassung müssen die bis Weihnachten umgesetzt werden. Ich sage Ihnen hier deutlich, weil ich beobachtet habe, wie zurückhaltend Ihre Kolleginnen und Kollegen sind: Ich erwarte, dass die Niedersächsische Landesregierung diesen Gesetzespaketen im Bundesrat zustimmt, und dass es dort keine Blockade und Verhinderung gibt. Aber die MPK-Beschlüsse bedeuten auch große Aufträge bezüglich der Umsetzung hier im eigenen Land. Ich will nur einmal zitieren: In den Erstaufnahmeeinrichtungen sollen nach MPK-Beschluss die Registrierungen ablaufen. Da soll die erste Anhörung erfolgen, und es soll im besten Falle sogar das Verfahren abgeschlossen werden. Sachverhalt in Niedersachsen ist heute, dass wir weniger Erstaufnahmeplätze haben als zum gleichen Zeitpunkt im letzten Jahr. Wir sind weit weg von den versprochenen 20.000, die Sie eben wieder erwähnt haben, ganz weit weg von unseren geforderten 25.000. Die Sachlage ist heute, dass diejenigen, die neu ankommen, größtenteils sofort auf die Kommunen verteilt werden. Das ist Fakt. Herr Ministerpräsident, es tut mir leid. Es ist eine der größten Fehlleistungen der Landesregierung, dass wir hier so wenige Erstaufnahmeplätze haben. Da haben Sie wirklich eine schlechte Leistung in diesem Jahr erbracht; wirklich eine schlechte Leistung! Sie sagen, es gibt auch Proteste vor Ort. Das verstehe ich, die gibt es auch, die sehen auch wir. Nein, nicht wir vorneweg. Herr Watermann, bei aller Liebe, aber das ist wirklich Kokolores. Ich warte immer noch auf die Antwort der Innenministerin, dass sie uns auch nur ein einziges Beispiel dafür liefert, dass wir vorneweg Protest machen. Es ist Aufgabe der Innenministerin, Uli, dass sie sich durchsetzt. Man kann sich doch nicht hinstellen und bei dem Thema dann auch noch auf die CDU-Fraktion verweisen. Die Landesregierung hat die Aufgabe, sich durchzusetzen und diese Erstaufnahmeplätze in eigener Verantwortung auf eigene Kosten jetzt aufzubauen, und zwar schnell und im ersten Quartal, und zwar ausreichend. Das ist eure Verantwortung! Sie müssen diese Zentren auch so aufbauen, dass am besten nur Flüchtlinge mit Bleibeperspektive auf die Kommunen verteilt werden. Wir können uns auch darauf einigen, dass Sie mit denjenigen anfangen, die aus Ländern kommen, bei denen die Aufnahmequoten unter 5 % liegen. Aber die Kommunen brauchen jetzt Entlastung, und sie brauchen diese Erstaufnahmeeinrichtungen als Puffer. Genauso erwarten wir, dass Sie die Ressourcen bereitstellen. Im MPK-Beschluss steht: Das Asylverfahren soll beschleunigt werden. Das haben Sie selbst wiederholt. Das heißt aber auch: Wir brauchen mehr Richterstellen, wir brauchen mehr Sachbearbeiterstellen, wir brauchen Ressourcen in der Landes- und in der Kommunalverwaltung, und das müssen wir als Land bereitstellen. Im Haushalt sind sieben Richterstellen, deren Befristung Sie verlängern, vorgesehen. Das ist alles. Wenn Sie in Berlin zustimmen, Herr Ministerpräsident, dann müssen Sie hier zuhause Vorsorge treffen. Deswegen erwarten wir einen ganz anderen Kraftakt, auch im diesjährigen Haushalt 2024. Was gilt bei dem Thema "Geld- und Sachleistung"? Ich war froh, dass Sie hier eben erwähnt haben, dass Sie der Meinung sind, dass wir größtenteils auf Sachleistungen umstellen müssen. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob das schon die geeinte Meinung der Landesregierung ist, aber auf jeden Fall erwarten wir, dass Sie den Auftrag der MPK ernst nehmen. Das bedeutet, wir müssen eine Bezahlkarte umsetzen. Das ist eben nicht so schwierig. Es gibt da draußen Hunderte von Unternehmen, die solche Bezahlkarten täglich einsetzen – in der Abrechnung von Reisekosten, in der Bewältigung von Budgets. Das kann man übernehmen und einkaufen. Die können wir sofort einsetzen. Da brauchen wir auch keine großen Arbeitsgruppen. Ich erwarte, dass das Land Niedersachsen hier vorangeht und dass das in Niedersachsen eingeführt wird. Wir brauchen die Umstellung von Geld- auf Sachleistungen auch in Niedersachsen. Sie haben die Finanzierung angesprochen. Ja, ich stimme zu: Das ist ein guter Weg, ein guter erster Schritt, weil wir mit den 7.500 Euro Pauschale vor allen Dingen auch auf ein System umstellen, das atmend ist. Das war immer die Forderung der kommunalen Spitzenverbände, auch von uns. Aber eines muss auch klar sein: Das Geld wird an das Land überwiesen, auch für die Pauschalen. Wir erwarten, Herr Ministerpräsident, dass Sie das Geld eins zu eins an die Kommunen weiterleiten, um diese zu entlasten. Eins zu eins! Zu einer verantwortungsvollen Politik gehört auch, dass wir "endlich im großen Stil diejenigen abschieben, die kein Recht haben, in Deutschland zu bleiben". Bevor Sie, Frau Behrens, uns jetzt wieder rechter Narrative beschuldigen, kann ich Sie beruhigen: Ich habe eben nur den SPD-Bundeskanzler zitiert. Natürlich, Herr Ministerpräsident – das hatten auch Sie angedeutet –, werden, wenn es um die Zahlen geht, die Rückführungen allein das Problem nicht lösen. Sie haben zu Recht gesagt, dass es auch rechtliche Hintergründe gibt, die schwierig sind, und dass es auch Herkunftsländer braucht, die Personen wieder zurücknehmen. Das verstehen wir alles. Aber es gibt auch andere Hindernisse – auch im eigenen Land, auch hier in Niedersachsen –, die wir angehen müssen. Aber vor allen Dingen muss erst mal ein gemeinsames Verständnis in der Landesregierung herrschen, dass eine konsequente Durchsetzung der Ausreisepflicht geboten ist, um Recht und Gesetz in diesem Land durchzusetzen. Wenn ich höre, dass Ihre Innenministerin kürzlich im NDR-Interview gesagt hat: "Ich glaube, wir überhöhen den Gesetzentwurf" der Ampel, und weiter: "Das Thema Rückführung ist gerade emotional überladen und wird dem Thema Geflüchtete nicht gerecht", dann kommen mir leise Zweifel. Sie haben wenigstens im Vorwärts – das ist das Organ der SPD – gesagt, Sie begrüßen den Gesetzentwurf der Ampel. Immerhin! Aber ich erwarte auch, dass Sie Ihre Innenministerin auf Spur bringen. Rückführungen müssen in Niedersachsen jetzt konsequent durchgesetzt werden, wenn das der Wille der Landesregierung ist! Vom Koalitionspartner will ich gar nicht sprechen. Die migrationspolitische Sprecherin der Grünen hat auf Instagram zum Gesetzentwurf gesagt, an einem Abschiebedefizit habe sie Zweifel, und der Vorschlag der Ampel sei eine "Politik der Kälte und Abschottung". Das klingt nicht nach der vor mir und auch von Ihnen geforderten Einigkeit. Wir brauchen mehr Abschiebehaftplätze, lieber Uli. Wir brauchen die Anwendung des Ausreisegewahrsams in Niedersachsen. Und wir brauchen unangekündigte Abschiebungen. Ich bin gespannt, Herr Ministerpräsident, wie die Grünen reagieren, wenn Frau Behrens unterstellte Beamte das erste Mal jemanden unangekündigt um 5 Uhr morgens aus der Wohnung holen, damit noch der Flieger in Frankfurt erreicht wird, und ihn dann abschieben. Ich bin sehr gespannt, wie die Landesregierung das umsetzt. Aber das ist der Auftrag der MPK. Wir erwarten, dass Sie diesen Auftrag hier im Lande Niedersachsen umsetzen. Daher noch mal, Herr Ministerpräsident: Ich habe das Angebot am Ende Ihrer Rede wohlverstanden. Ich will Ihnen sagen: Wir nehmen dieses Angebot gerne an. Wir reichen Ihnen die Hand. Wir stehen bereit, wenn es darum geht, die illegale Migration zu stoppen, die Organisation vor Ort zu verbessern, die Integration auszubauen, die Rückführungen zu beschleunigen. Wir haben zu all diesen Fragen der Migrationsbegrenzung und ‑steuerung, Entlastung der Kommunen, verbesserten Abschiebung und Fachkräfteeinwanderung inzwischen drei konkrete Vorschläge ins Beratungsverfahren eingebracht – drei Entschließungsanträge, die seit Monaten im Innenausschuss liegen, zu denen es bisher keinerlei Verhalten der Regierungsfraktionen gibt. Wir sind bereit, aber wir stehen nur bereit für Lösungen, die auch tatsächlich wirksame und spürbare Erfolge bringen. Ich will Ihnen sagen – man hat es vielleicht auch daran gesehen, wie eben auf Ihre Rede reagiert wurde –, was mein Eindruck ist: Sie sind sich in der eigenen Landesregierung eben nicht einig. Wenn es zu einer Zusammenarbeit kommen soll, dann müssen Sie endlich ein Machtwort sprechen und Ihre Koalition auf eine Linie vereinbaren, auf die wir uns dann gemeinsam einigen können. Dazu braucht es jetzt ein kräftiges, klares und entschiedenes Machtwort des Ministerpräsidenten in Niedersachsen. Wir bieten Ihnen also die Zusammenarbeit an für eine Lösung, die spürbare Erfolge bringt, die am Ende auch wirklich etwas bewegt – nicht für Alibilösungen. Wir machen verantwortungsvolle Oppositionsarbeit im Sinne dieses Landes. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir uns in diesem Geiste gemeinsam einigen könnten. Herzlichen Dank.

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Jan Henner Putzier SPD

Chancengerechtigkeit durch Erwachsenenbildung sichern - Umsatzsteuerbefreiung erhalten

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Von Sprachkursen in Englisch, Französisch oder Türkisch über Computerkurse in Windows und Excel – Fachthema bedingte Formatierung und komplexe Funktionen – bis zum Zehn-Finger-Schreiben. Von der aktiven Mittagspause mit dem Schwerpunkt leichter Rücken über Kochkurse von Schokokeks bis Graupeneintopf bis hin zur Fortbildung zur ehrenamtlichen Betreuungskraft oder der Qualifikation zur Seniorenbegleitung. Vom Online-Kurs Betriebswirtschaft über Social-Media-Advertising bis hin zur Nachholung eines Hauptschulabschlusses. Das alles zeigt nur einen kleinen Ausschnitt der vielfältigen Angebotswelt der Erwachsenenbildung in Niedersachsen. Jede und jeder von uns kennt diese Vielfalt von der Volkshochschule vor Ort oder den zahlreichen Landeseinrichtungen. Jetzt bin ich zwar erst seit dem 13. September 2023 dabei, aber ich habe hier schon drei Plenarsitzungen ausführlich verfolgen dürfen. Es sei auch darauf hingewiesen, dass viele Volkshochschulen Lehrkurse zur Demokratiebildung und zur Umweltbildung anbieten und man vielleicht sogar einen Demokratieführerschein machen kann. Wenn ich in die rechte Hälfte des Hauses denke, dann habe ich manchmal Zweifel, dass es dieser möglich wäre, den auch zu bestehen. Aber vielleicht schauen Sie sich das Angebot Ihrer Volkshochschule vor Ort mal an. In der Demokratie kann man – und das ist das gute Recht – jedem Ratschläge erteilen. Manchmal ist es auch sehr förderlich, wenn man diese Ratschläge annehmen würde. Erwachsenenbildung in Niedersachsen in Zahlen bedeutet jährlich etwa 1,4 Millionen Teilnehmerinnen und Teilnehmer, 3,3 Millionen Unterrichtsstunden und 237.000 Teilnehmertage in Heimvolkshochschulen. Etwa 4.500 hauptamtliche Mitarbeitende arbeiten in der Erwachsenenbildung. Berufliche Weiterbildung, zweiter Bildungsweg, Grundbildung Integration, lebenslanges Lernen und vielfältige Teilhabe: Die öffentlich geförderte, gemeinwohlorientierte Erwachsenenbildung in Niedersachsen füllt diese Begriffe mit Leben und eröffnet vielfältige Möglichkeiten für die Menschen. Sie bietet Angebote, die sonst nicht möglich wären. Die Heimvolkshochschulen, Volkshochschulen und die unterschiedlichen Landeseinrichtungen leisten damit einen fundamentalen Beitrag für die persönliche Entwicklung vieler Menschen. Ihnen gebührt unser Dank. Diese besondere Rolle findet sich auch im Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetz niedergelegt. Dort heißt es in § 1: "Die Erwachsenenbildung ist ein eigenständiger, gleichberechtigter Teil des Bildungswesens. Sie umfasst die allgemeine, politische, kulturelle und berufliche Bildung." In Absatz 2 heißt es weiter: "Die Erwachsenenbildung soll allen Menschen, unabhängig von ihrem Geschlecht und Alter, ihrer Bildung, sozialen oder beruflichen Stellung, ihrer politischen oder weltanschaulichen Orientierung und ihrer Nationalität, die Chance bieten, sich die für die freie Entfaltung der Persönlichkeit und die Mitgestaltung der Gesellschaft erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten anzueignen." Wir halten fest: Erwachsenenbildung sichert Chancengerechtigkeit. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen, dass das so bleibt. Die Erwachsenenbildung muss auch in Zukunft diesem Auftrag gerecht werden können. Die vielfältige Angebotslandschaft muss für die Menschen in Niedersachsen erhalten bleiben. Die Bedeutung dieses Bereichs für unser Land ist so wichtig, dass wir als regierungstragende Fraktionen auch eine besondere Verantwortung dafür haben. Seit einigen Jahren droht eine Änderung im Umsatzsteuerrecht große Auswirkungen auf die Arbeit der Bildungseinrichtungen zu haben. Derzeit sind die Angebote der kommunalen und gemeinwohlorientierten Bildungsträger aus dem Bereich der Erwachsenenbildung durch eine Übergangsregelung in der Regel von der Umsatzsteuer befreit. Ein Auslaufen dieser Übergangsregelung in Verbund mit dem Fehlen einer zukünftigen Regelung führt bei den Anbietern und Kommunen zu großen Unsicherheiten. Die Folgen einer solchen Aufhebung der Umsatzsteuerbefreiung wären erheblich: ein erhöhter Verwaltungsaufwand aufseiten der Träger, deutliche Kostensteigerungen aufseiten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Im Ergebnis bedeutet das negative Folgen für die gesellschaftlichen Ziele, die ich eben erläutert habe. Schauen wir uns in Deutschland um, dann sehen wir, dass große Einigkeit besteht. Viele Landtage haben ähnliche Entschließungen auf den Weg gebracht. Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene heißt es zum Thema: "Die Umsatzsteuerbefreiung für gemeinwohlorientierte Bildungsdienstleistungen wollen wir europarechtskonform beibehalten." Das muss jetzt endlich umgesetzt werden, oder, um es mit den Worten eines geschätzten Kollegen zu sagen: Einfach machen! Liebe Kolleginnen und Kollegen, Einrichtungen der Erwachsenenbildung brauchen hier nach jahrelangen Diskussionen endlich Sicherheit. Wir machen mit diesem Entschließungsantrag klar, dass es keine Umsatzsteuerpflicht geben darf. Wir wollen die Umsatzsteuerbefreiung erhalten. Eine mögliche Umsatzsteuerpflicht ist nicht zielführend und sogar schädlich. Der Grundgedanke von gemeinwohlorientierten Bildungsträgern ist es, die Interessen und Fähigkeiten von Menschen zu fördern, unabhängig von ihrer beruflichen Tätigkeit und unabhängig vom Geldbeutel. Dieser Grundgedanke ist mit einer Umsatzsteuer, wie sie aktuell diskutiert wird, nicht vereinbar. Deswegen bitten wir den Bund, sich für Volkshochschulen, Heimvolkshochschulen und andere Anbieter der Erwachsenenbildung stark zu machen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir machen deutlich: Es darf keine neuen Hürden für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen durch Änderungen am Umsatzsteuerrecht geben. Niedersachsen muss sich dafür einsetzen, dass die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 22 a) Umsatzsteuergesetz für kommunale und gemeinwohlorientierte Erwachsenenbildungseinrichtungen erhalten bleibt. Das ist unsere Aufgabe. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

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Wiard Siebels SPD

Demokratie sichern, Menschenfeindlichkeit bekämpfen und die gesellschaftliche Vielfalt stärken: Niedersachsen braucht ein Landesdemokratiefördergesetz

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren! Herr Moriße, wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie gerade behauptet, dass auch in diesem Landtag ‑ Sie haben das global formuliert ‑ der AfD satzungsgemäße oder statutengemäße Rechte ‑ damit werden Sie wohl die Geschäftsordnung meinen ‑ vorenthalten würden. Können Sie konkretisieren, welche ‑ um Sie zu zitieren ‑ satzungsgemäßen Rechte der AfD in diesem Landtag vorenthalten werden? Herr Moriße, verstehe ich das Handzeichen so, dass Sie antworten

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Thordies Hanisch SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land und von Freiflächen-Photovoltaikanlagen sowie zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, heute ist ein guter Tag. Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, und mit Inkrafttreten werden wir die Realität für die Niedersächsinnen und Niedersachsen in unserem Land verändern. Die Belastungen der Energiewende sind ungleich verteilt. Das Leben auf dem Land wird ungleich teurer. Größere Wohnflächen, höhere Energiekosten, weitere Fahrtstrecken, weniger Bus- und Bahnangebote – und woher kommt die Energie der Zukunft? Eben vom Land. Hier stehen PV- und Windkraftanlagen, und es werden und müssen noch viel mehr gebaut werden. Mit den Anlagen gehen auch Einwirkungen einher: Schall- und Sichtbeeinflussungen. Weil das eine Ungleichverteilung ist und wir auf Akzeptanz bei der Bevölkerung angewiesen sind, um gesellschaftlichen Frieden zu wahren und den Bau weiterer Energieanlagen voranzutreiben, kommt dieses Gesetz. Wir werden die Betreiber der Anlagen verpflichten, 0,2 Cent je Kilowattstunde an die Gemeinden abzuführen. Das passierte bisher schon in vielen Fällen, aber eben manchmal auch nicht oder in anderer Form. Das soll sowohl für neuinstallierte als auch für Repowering-Anlagen gelten und bei einer üblichen 5‑MW-Anlage eine Jahreseinnahme von 20.000 Euro bedeuten. Damit das Geld auch bei der Bevölkerung spürbar ankommt, kann man damit nicht einfach Haushaltslöcher stopfen. Das Geld muss für die Menschen ausgegeben werden. Weil uns das noch nicht genug ist, müssen die Betreiber noch ein weiteres Beteiligungsangebot an die Gemeinden und/oder die Bürgerinnen und Bürger im Umfeld der Energieanlagen machen. Das kann eine Beteiligung an den Anlagen in unterschiedlichen Formen oder auch ein vergünstigter Strompreis sein. Das heißt unter dem Strich: Von zukünftig gebauten Anlagen haben immer auch die Menschen etwas, die die Anlagen vor der Nase haben. Damit sorgen wir für mehr Gerechtigkeit bei der Energiewende. Im anderen Teil des Gesetzentwurfs kommen wir unserer Pflicht nach und legen fest, wie viel Fläche ein Landkreis bzw. eine kreisfreie Stadt, die Region Hannover oder der Regionalverband Großraum Braunschweig für Windkraftanlagen vorsehen muss. Niedersachsen ist – wie alle anderen Bundesländer auch – vom Bund verpflichtet, einen Teil seiner Fläche für Windenergieanlagen bereitzustellen. Wir müssen bis 2032 2,2 % unserer Landesfläche für Windenergieanlagen vorsehen. Die Verteilung auf die Gebiete machen wir nicht aus der hohlen Hand, sondern mit Verstand. Wie der Bund haben wir hierzu eine Studie durchführen lassen. Dabei wurde geschaut, wie viel Fläche in welchem Landkreis potenziell zur Verfügung steht. Dabei wurden beispielsweise Ortschaften, Naturschutzgebiete oder Bundeswehrflächen herausgerechnet, und daraus ergeben sich die Potenzialflächen. Insgesamt wurden knapp 4 % der Landesfläche als Potenzialfläche identifiziert. Wir müssen aber nur 2,2 % Windenergiefläche ausweisen. Deswegen haben wir die Potenzialflächen der Landkreise miteinander ins Verhältnis gesetzt und diese dann entsprechend auf die 2,2 % runtergebrochen. Es wird also keinesfalls auf knappe Kante gerechnet. Das Delta steht als Spielraum für die Planungsträger zur Verfügung. Niemand wird über seine Möglichkeiten hinaus verpflichtet. Weil mit der rein rechnerischen Verteilung trotz des hohen Potenzials immer noch einige Regionen sehr viel mehr hätten ausweisen müssen als andere Gegenden, wurde sich mit den kommunalen Spitzen darauf geeinigt, eine Kappung bei 4 % der Gebietsfläche und in Stadtgebieten maximal 50 % der Potenzialflächen vorzusehen. Es wird also nirgendwo zu zu vielen oder zu viel mehr Windrädern als anderswo kommen. Damit das ein bisschen verständlicher wird, habe ich noch eine Beispielrechnung anbei. Die Region Hannover hat nach der Studie beispielsweise 0,88 % der Regionsfläche als Potenzialfläche. Bei der Verteilung der 2,2 % benötigten Fläche auf die Region Hannover kam es dann zu 0,63 %. Das heißt, da ist noch etwa ein Viertel des Potenzials übrig. Das ist der Planungsspielraum, den die Region Hannover hat und wo die Region Hannover schauen kann, wohin sie die Windkraftlagen am besten stellt, damit es nicht zu Überbelastungen kommt. Damit wir bei der Energiewende eine Chance haben, im Zeitplan zu bleiben, sind Zwischenziele zur Planung der Windenergieflächen für 2027 vorgesehen. Wir ermöglichen den Landkreisen und anderen Planungsträgern die Ausweisung der Windenergieflächen vorzunehmen, ohne die Planwerke in Gänze anfassen zu müssen. Wir erleichtern Planverfahren. Da muss nicht mehr alles ausgedruckt werden. Es wird digitalisiert. Man muss sich auch nicht mehr vor Ort zur Besprechung treffen. Das ist künftig dann auch digital möglich. Die Gebietsdaten, die in der Studie erhoben wurden, wo also Windenergieflächen ausgeschlossen sind, haben wir an die Planungsbehörden weitergegeben, damit sie nicht doppelte Arbeit machen oder von vorn anfangen müssen. Der vorliegende Gesetzentwurf ist wichtig für mehr klimafreundliche Energie, ein höheres Tempo und mehr Gerechtigkeit bei der Energiewende. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss und habe noch eine abschließende Bemerkung. Wir alle haben die Diskussion zu Beginn des Gesetzgebungsverfahrens durch die Landesregierung mitbekommen. Da gab es einen Gesetzentwurf. Es gab eine Beteiligung. Ich möchte klar feststellen: Das ist Teil der Demokratie. Wir hatten hier einen demokratischen Prozess. Verbände und Experten wurden angehört und haben den Gesetzentwurf besser gemacht. Und heute ist es auch nur die Einbringung. Wir haben eigentlich noch alle Spielräume, diesen Gesetzentwurf noch einmal zu verbessern. Wir finden bestimmt zusammen im Austausch mit allen Beteiligten noch Potenziale dafür. Es ist Teil der Demokratie, dass ein Gesetzentwurf unperfekt das Licht der Welt erblickt und dass es zu Diskussionen mit Experten, mit Bürgerinnen und Bürgern kommt, um ihn besser zu machen. Ansonsten, wenn schlechte Gesetzentwürfe einfach so umgesetzt werden würden, hätten wir hier keine Demokratie, sondern etwas anderes. Dafür sind wir da, das ist unsere Verantwortung. Vielen Dank.

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Hanna Naber SPD

Mitteilungen der Präsidentin

Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 26. Sitzung im 11. Tagungsabschnitt des Niedersächsischen Landtages der 19. Wahlperiode. Ich heiße Sie herzlich willkommen. Tagesordnungspunkt 26: Mitteilungen der Präsidentin Ich bitte Sie, sich ‑ soweit möglich ‑ von den Plätzen zu erheben. Meine Damen und Herren, am gestrigen Tag verstarb der ehemalige Abgeordnete Albert Heinemann im Alter von 84 Jahren. Albert Heinemann gehörte dem Niedersächsischen Landtag als Mitglied der CDU-Fraktion von 1990 bis 2003 an. Während dieser Zeit war er Mitglied im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen, dessen Vorsitzender er in der 13. und 14. Wahlperiode war, im Unterausschuss „Strafvollzug“ und im Geschäftsordnungsausschuss. In der 12. Wahlperiode war Albert Heinemann Vorsitzender des 13. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Wir werden den Kollegen in guter Erinnerung behalten und widmen ihm ein stilles Gedenken. - Ich danke Ihnen. Die Reihen sind trotz Erkältungs- und Grippewelle noch sehr gefüllt. Ich stelle die Beschlussfähigkeit des Hauses fest. Zur Tagesordnung: Wir beginnen die heutige Sitzung mit Tagesordnungspunkt 27, das ist die Fragestunde. Danach behandeln wir die am Mittwoch zurückgestellte Dringliche Anfrage der Fraktion der CDU, anschließend setzen wir die Beratungen in der Reihenfolge der Tagesordnung fort. Die heutige Sitzung soll demnach gegen 14 Uhr enden. Die mir zugegangenen Entschuldigungen teilt Ihnen nunmehr der Schriftführer Herr von Danwitz mit. Herr von Danwitz, bitte! Guten Morgen zusammen! Es haben sich entschuldigt von der Landesregierung Frau Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann, von der Fraktion der SPD Immacolata Glosemeyer und Stefan Politze, von der Fraktion der CDU Laura Hopmann und Björn Thümler sowie von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Rashmi Grashorn, Marie Kollenrott und Pascal Leddin. Vielen Dank.

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Ulf Prange SPD

Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Freistaat Thüringen über die Übertragung der Zuständigkeit in Staatsschutz-Strafsachen

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die heute anstehende Ratifizierung des Staatsvertrags mit dem Freistaat Thüringen ist ein großer Etappenerfolg hin zu einer deutlichen räumlichen Verbesserung am Oberlandesgericht Celle. Es ist ein großer Erfolg unserer Justizministerin. Dazu gratuliere ich, und ich bedanke mich für diesen Einsatz, der uns da wirklich ein Stück weitergebracht hat. Ich finde es schon ein Stück weit frech, Herr Kollege Plett. Sie haben hier drei Forderungen an die Justizministerin gestellt. Sie haben selbst fünf Jahre die Justizministerin gestellt, und in der Zeit ist kein einziger Staatsvertrag zustande gekommen. Das hat unsere Justizministerin, Frau Wahlmann, mit ganz viel Engagement jetzt so weit getrieben, und das sollte man hier anerkennen, bevor man Forderungen stellt, wenn man selbst jahrelang in der Verantwortung war. Sie haben die Saal-Situation in Celle ja inhaltlich richtig beschrieben. Ich habe sie mir auch schon mehrfach angeschaut. Das ist ausgesprochen schwierig, was die Verhandlungen anbelangt. Es ist aber auch so, dass große Aufwände für Polizeieinsätze erforderlich sind, dass an diesem Standort die großen Staatsschutz-Strafverfahren, die IS-Rückkehrer-Verfahren, die wir in den letzten Jahren hatten und die wir immer noch haben, wirklich einen hohen Aufwand bedeuten und Millionen aus dem Landeshaushalt für die Polizeieinsätze zur Verfügung gestellt werden. Deswegen ist es sinnvoll, das an einem anderen Standort, wo Sicherheit besser zu organisieren ist, zu machen. Ich glaube, da sind wir uns alle einig. Der Bund hat 24,4 Millionen Euro im Haushalt eingeplant. Ob das Geld zur Verfügung steht, hängt aber davon ab, ob sich mehrere Bundesländer zusammenfinden, so etwas dann auch gemeinsam zu betreiben. Das ist nicht einfach. Herr Kollege Prange, Sie geben mir durch das Aneinanderknüpfen Ihrer Sätze keine Chance, dazwischen zu kommen. Aber der Kollege Plett würde gerne eine Zwischenfrage stellen. Würden Sie die zulassen?. Ja, gerne. Bitte schön!

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Dennis Jahn AfD

Mehrwert und Mehrkosten des Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung

Frau Präsidentin! Frau Osigus, welche konkreten Erfolge kann das Ministerium denn auf europäischer Ebene seit Beginn der 19. Legislaturperiode verbuchen? Frau Ministerin Osigus antwortet. Bitte schön!

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Sophie Ramdor CDU

Queeres Leben in Niedersachsen sichtbar machen, Akzeptanz schaffen, Diskriminierung abbauen - Maßnahmen zur Anerkennung sexueller und geschlechtlicher Vielfalt

Sie sprechen in Ihrem Antrag bei Punkt 6 davon, die Beratungsangebote für sexuelle Gesundheit zu sichern und insbesondere die bestehenden Präventions- und Prophylaxeangebote weiter zu fördern. In dem Haushaltsentwurf, der mir vorliegt, werden die Maßnahmen aus Landesmitteln zur HIV-Prävention sowie zur Beratung und Unterstützung von Menschen mit HIV und Aids nicht im Haushalt verstetigt, sondern um 38 000 Euro gekürzt. Wir als CDU-Fraktion haben die Stärkung der Aidshilfe mit 40 000 Euro in unseren Haushaltsvorschlägen eingestellt. Ihre Anträge passen dementsprechend leider nicht zu Ihren Taten. Ich halte es nicht für richtig, verschiedene Gruppen gegeneinander auszuspielen. Die in den Punkten 11 und 12 genannten Schutzkonzepte von Bund und Land sind unter anderem für Frauen, Kinder, religiöse Minderheiten, Menschen mit schweren körperlichen Erkrankungen oder auch queeren Menschen entwickelt worden. Wieso in Punkt 11 und 12 nur insbesondere die Bedürfnisse der queeren Geflüchteten und nicht von allen Gruppen mit besonderem Schutzbedarf Berücksichtigung finden, finde ich etwas einseitig. Es sollte doch darauf geachtet werden, dass die Bedürfnisse von allen Betroffenen berücksichtigt werden und nicht einzelne Gruppen in den Vordergrund gehoben werden. Der heute eingebrachte Antrag zeigt zudem wieder einmal die Doppelmoral von Rot-Grün. Diese Doppelmoral stelle ich Ihnen beispielhaft am Kultusbereich dar: Jedes drängende Thema und jeder unserer Anträge wurde abgebügelt - nicht weil das Thema unwichtig gewesen wäre und nicht, weil wir die falschen Schwerpunkte oder Anregungen geliefert haben, sondern aus einem einzigen Grund: Das Ministerium sei doch schon dabei, was wir denn eigentlich wollten, unsere Anträge seien damit unnötig. „Sie fordern eine Veränderung im Studium und in den Studienseminaren. Eine Arbeitsgruppe von Wissenschafts- und Kultusministerium bereitet das gerade vor. … Sie fordern, Teilzeitkräfte zu motivieren, ihre Stunden aufzustocken. Ich meine, auch das geschieht schon.“ „Darüber hinaus machen wir uns sehr intensiv Gedanken über die Lehrkräftebildung: Es gibt einen Arbeitskreis, es gab eine Zukunftswerkstatt.“ Sie halten uns bei jedem Antrag vor, dass sich angeblich schon irgendein Arbeitskreis mit dem Thema beschäftigt und das, obwohl die Themen zum Teil schon seit einem Jahr brennen und die Menschen eine Entscheidung erwarten und brauchen. Das hält Sie nicht davon ab, einen Antrag zu schreiben, der inhaltlich schon im Sozialausschuss vorliegt und der damit bereits durch die Ministerien in der Umsetzung ist. Das ist wirklich ein Beispiel für Doppelmoral, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ich halte mich zum Schluss ausnahmsweise an einen Satz von Frau Nzume. Zitat: „Viele der Punkte, die in Ihrem Antrag genannt werden, werden bereits umgesetzt oder sind in der Planung.“

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Carina Hermann CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Verkündung von Gesetzen und Verordnungen in Niedersachsen

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die CDU-Fraktion wird dem hier vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung zur Einführung der elektronischen Verkündung von Gesetzen und Verordnungen in Niedersachsen und der erforderlichen Änderung der Niedersächsischen Verfassung heute zustimmen. Dass die Bürgerinnen und Bürger ebenso wie die Unternehmer in Niedersachsen ab dem kommenden Jahr online Dokumente über das Inkrafttreten neuer oder auch geänderter Gesetze zur Verfügung gestellt bekommen, ist sicherlich sinnvoll und auch richtig. Ich glaube aber auch, allen hier im Raum ist klar, dass wir über nicht mehr als ein PDF-Dokument reden, das zum Download auf einer hierfür eingerichteten Website zur Verfügung gestellt wird. Meine Damen und Herren, um die Digitalisierung der Landesverwaltung ist es leider bei Weitem nicht so gut bestellt, wie es die Landesregierung in ihrem vorliegenden Gesetzentwurf an gleich mehreren Stellen der Begründung behauptet. Von „voranschreitender Digitalisierung der Landesverwaltung“ ist dort die Rede, oder ‑ noch besser ‑ vom „allgemeinen Trend zur Digitalisierung der Landesverwaltung“. Was schon so passiv klingt, ist auch genau so: passiv und vor allem ambitionslos. Digitalisierung ist kein Trend, Frau Innenministerin. Die Digitalisierung unseres Staates ist inzwischen unerlässliche Voraussetzung, um überhaupt Schritt halten zu können, auch im internationalen Wettbewerb. Frau Behrens, werden Sie aktiv! Legen Sie dem Landtag ein integriertes Konzept für eine zügige, moderne und benutzerfreundliche digitale Landesverwaltung vor! Meine Damen und Herren, mit dem Masterplan Digitalisierung und dem geförderten Ausbau der digitalen Infrastruktur sind durch die vorherige Landesregierung unter Federführung von Wirtschaftsminister Dr. Althusmann die Grundlagen geschaffen worden, damit alle Landes- und Kommunalbehörden an das High-Speed-Netz gehen können. Deswegen ist der Stopp der Landesförderung für den Breitbandausbau auch ein fatales Signal dieser Landesregierung. Gleiches gilt auch für die Auflösung der Stabsstelle Digitalisierung im Wirtschaftsministerium und deren Aufteilung auf eine neu eingerichtete Stabsstelle und eine Fachabteilung. Aber nicht nur, dass im Wirtschaftsministerium jetzt zwei Stellen für die Digitalisierung zuständig sind, für die Verwaltungsdigitalisierung ist weiterhin das Innenministerium zuständig. Herr Ministerpräsident, was Ihr Digitalminister mit diesem Zuständigkeits-Wirrwarr noch digitalisiert, erwarten wir als CDU-Fraktion mit größter Spannung. Man merkt jedenfalls eines: Die Digitalisierung hat bei dieser Landesregierung einfach keine Priorität. Wir fordern als CDU-Fraktion einen echten Durchbruch bei der Digitalisierung für mehr Bürgerfreundlichkeit. Wir brauchen einen ganz neuen Blick auf die gesamte Prozesslandschaft der Landesverwaltung inklusive der Ministerien. Meine Damen und Herren, deshalb braucht es in Niedersachsen anstatt eines Bundes- und Europaministeriums, Frau Osigus, ein echtes Digitalisierungsministerium, das alle Aufgabenfelder der Digitalisierung zentral bündelt und konsistente Konzepte entwickelt, damit am Ende auch politisch für die so drängenden Aufgaben Verantwortung übernommen wird. Das brauchen wir. Wir müssen das Land und die Ministerien vollumfänglich digitalisieren. Das sollten Sie nun anfassen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Christian Schroeder GRÜNE

Den Bestand des Europäischen Mufflons in Niedersachsen erhalten: Konsequenter Naturschutz setzt aktives Wolfsmanagement voraus!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Kollege Jan Domeier hat es eben schon angedeutet. Ganz ehrlich, ich stehe hier auch ziemlich ratlos und frage mich: Worüber reden wir hier? Reden wir hier heute über den Muffel, oder reden wir über das Wild, oder reden wir nur über den Wolf? - Ich glaube, Sie wollen nur über den Wolf reden. ‑ Bitte? ‑ Dann sagen Sie doch, dass es eigentliche Ansinnen ist ‑ vielleicht zusammen mit der CDU ‑, dass Sie eigentlich über den Wolf reden wollen. Aber dann stellen Sie einen Antrag - am besten im Umweltausschuss, da gehört er hin. ‑ Ich habe doch gerade gesagt: Dann machen Sie das doch zusammen! Der vorliegende Antrag ist aus meiner Sicht gut gemeint. Aber der Eindruck bleibt, dass es eigentlich nicht um das Tier geht, sondern um den Wolf, also nicht um das Tier. Vielmehr geht es Ihnen primär um den Wolf, und Sie wollen dazu reden - zu dem Wolf, nicht zum Muffel. Das Thema des Bestandsrückganges beim Muffelwild ist uns nicht neu. Seit 1993 gehen die Zahlen in Niedersachsen kontinuierlich zurück, und der Wolf ist dabei kein Unbekannter. Herr Kollege Schroeder, es gibt eine Zwischenfrage des Kollegen Dannenberg. Nein. Vor über sechs Jahren hat die CDU-Fraktion eine Anfrage an die Landesregierung gestellt, um den Zusammenhang zwischen Wolfspopulation und Muffelbestand zu ergründen. Damals gab es vom zuständigen Ministerium eine Antwort, die hieß: Als natürliche Feinde gelten im Mittelmeerraum und im Hochlandgebirge der Steinadler, der Luchs und der Wolf, und der Wolf gehört zurück nach Niedersachsen. Auch das war Teil Ihres Antrages. Sie haben selbst von der Wiederansiedlung des Wolfes gesprochen. Selbstverständlich hat diese Wiederansiedlung auch Folgen. Es stellt sich also nicht die Frage, ob diese Art als gebietsfremde Art hier überleben kann, sondern, wie lange sie überlebt. Sie werden mit Ihrem Antrag daran nichts ändern. Danke schön!

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Claus Seebeck CDU

Steuerprognose und Gastronomie: Will die Landesregierung die dauerhafte Mehrwertsteuersenkung?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister, vor dem Hintergrund der wirklich existenzbedrohenden Lage in vielen Bereichen der Gastronomie im Tourismusland Nummer eins Niedersachsen: Welche politischen Initiativen hat die Landesregierung angesichts der wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Bedeutung der Gastronomie bisher auf den Weg gebracht?

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Hanna Naber SPD

Mitteilungen der Präsidentin

Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich heiße Sie recht herzlich willkommen und eröffne die 24. Sitzung im 11. Tagungsabschnitt des Niedersächsischen Landtages der 19. Wahlperiode. Ich stelle die Beschlussfähigkeit des Hauses fest. Zur Tagesordnung: Die Einladung für diesen Tagungsabschnitt sowie die Tagesordnung einschließlich des Nachtrags liegen Ihnen vor. Mit der Tagesordnung mit aktualisierten Redezeiten haben Sie Informationen über die von den Fraktionen umverteilten Redezeiten erhalten. Darf ich das Einverständnis des Hauses mit diesen Redezeiten feststellen? - Dem ist so. Die heutige Sitzung soll demnach gegen 20.15 Uhr enden. Anlässlich des 85. Jahrestages der Novemberpogrome wird bis zum 3. Dezember am Zaun entlang des Parkplatzes des Landtages die Freiluftausstellung „Unvollendete Leben“ gezeigt. Die Ausstellung, die von der Bente-Kahan-Stiftung aus Wroclaw in Polen erstellt wurde, informiert über die Schicksale jüdischer Künstlerinnen und Künstler aus unterschiedlichen Ländern, die von den Nationalsozialisten gefangen genommen und ermordet wurden. Außerdem möchte ich Sie darüber informieren, dass heute von 12 Uhr bis 15 Uhr an Informationsständen in der Portikushalle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler das COVID‑19-Forschungsnetzwerk Niedersachsen vorstellen und Projekte sowie erste Ergebnisse aus der Forschung zu COVID und Post-COVID präsentieren werden. Forschende aus dem Netzwerk freuen sich auf Ihren Besuch und stehen Ihnen für Fragen zur aktuellen Infektionsforschung in Niedersachsen zur Verfügung. Für die Initiative „Schulen in Niedersachsen online“ werden in den kommenden Tagen Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums am Kattenberge aus Buchholz in der Nordheide mit einer Online-Redaktion live aus dem Landtag berichten. Die Patenschaft dafür haben die Abgeordneten Jan Bauer und Nadja Weippert übernommen. Die mir zugegangenen Entschuldigungen teilt Ihnen nunmehr der Schriftführer Kollege Axel Miesner mit. Herr Miesner, bitte! Guten Morgen auch von meiner Seite! Entschuldigt haben sich: von der Landesregierung Herr Minister Heere, Herr Minister Lies bis ca. 14 Uhr, Frau Ministerin Dr. Wahlmann, von der SPD-Fraktion Herr Ebken, Herr Politze und Frau Tippelt, von der CDU-Fraktion Frau Hopmann, Herr Dr. Schmädeke und von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Grashorn und Herr Leddin. Danke schön. Vielen Dank, Herr Kollege Miesner. - Bevor wir gleich in die Tagesordnung eintreten, begrüße ich in der Loge die Delegation aus der niedersächsischen Partnerregion in Südafrika, der Provinz Eastern Cape, unter Leitung Seiner Exzellenz Premier Oscar Mabuyane. Herzlich willkommen! Seine Exzellenz wird begleitet von der Ministerin für Sport, Freizeit, Kunst und Kultur, den Bürgermeistern von Buffalo City und Nelson Mandela Bay und weiteren Vertreterinnen und Vertretern aus Wirtschaft und Verwaltung. Die Delegation hält sich auf Einladung der Landesregierung in der Zeit vom 5. bis zum 8. November ‑ also heute ‑ in Niedersachsen auf. Anknüpfend an die Grußworte, die im Oktober des Jahres 2007 die seinerzeit amtierende Premierministerin Nosimo Balindlela, im September 2016 Premierminister Phumulo Masualle und im Oktober 2017 die Präsidentin des Parlaments von Eastern Cape Noxolo Kiviet an den Landtag gerichtet haben, wird jetzt Premier Oscar Mabuyane zu uns sprechen. - Seine Exzellenz, bitte!

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Jan Schröder SPD

Vernehmungen im Strafverfahren kindgerechter gestalten

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Der heute zur Abstimmung stehende Antrag hat zum Ziel, die Rechte und Belange von Kindern im Strafprozess weiter zu stärken. Genauer gesagt, geht es um Kinder unter 18 Jahren, die im Rahmen von Strafprozessen als Zeugen vernommen und vor Gericht Aussagen zum Tathergang tätigen sollen. Wir verfolgen mit dem vorliegenden Antrag, Kinder vor belastenden und nicht selten retraumatisierenden Begegnungen mit Straftätern vor Gericht besser zu schützen, als es bislang der Fall ist. Das Land Niedersachsen soll hier als Vorreiter im Sinne des Kinderschutzes eine Bundesratsinitiative anstoßen, um Kindern die Aussagen vor Gericht zu erleichtern und eine konkrete Aug-in-Aug-Situation mit dem Täter zu vermeiden. Meine Damen und Herren, schon für Erwachsene kann eine Aussage als Zeuge vor Gericht bereits eine erhebliche Stresssituation bedeuten. Das weiß jeder, der bereits in einer solchen Situation war. Die Konfrontation mit dem möglichen Täter und das erneute, detaillierte Ins-Gedächtnis-Rufen einer Straftat sind für viele Menschen äußerst belastend. Das gilt insbesondere für Opfer von Straftaten, aber auch für Zeugen, die Straftaten mitansehen mussten. Das gilt aber umso mehr für Kinder. In der vergangenen Legislaturperiode wurde eigens eine Enquetekommission „Kinderschutz“ ins Leben gerufen, um explizit die Belange von Kindern zu beleuchten. Im Abschlussbericht dieser Enquetekommission, der im September letzten Jahres vorgestellt wurde, wurde unter anderem die klare Empfehlung ausgesprochen, Kinder und Jugendliche bei gerichtlichen Zeugenaussagen besser zu schützen. Ich bin mir sicher, dass darüber zumindest im Grundsatz Einigkeit in diesem Hause besteht. Zwar besteht aktuell unter § 247a der Strafprozessordnung bereits eine Möglichkeit, Zeugenaussagen audiovisuell, also mittels Videotechnik, in den Gerichtssaal zu übertragen und der Person die direkte Konfrontation mit dem potenziellen Täter zu ersparen. Hierfür muss das Gericht zuvor jedoch die dringende Gefahr eines schwerwiegenden Nachteils für das Wohl eines Zeugen feststellen. Jedoch ‑ das ist der entscheidende Grund für den vorliegenden Antrag ‑ wird hierbei eine Unterscheidung zwischen Minderjährigen und Erwachsenen derzeit nicht vorgenommen. Es ist an der Zeit, dies zu ändern; denn Kinder sind keine kleinen Erwachsenen! Meine Damen und Herren, genau aus diesem Grunde ist es nur folgerichtig, dass die Voraussetzungen des § 247a StPO für eine audiovisuelle Vernehmung von minderjährigen und erwachsenen Zeugen aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachtet werden sollten. Es ist sogar denkbar, dass bei der Einführung des Paragrafen diese wichtige Unterscheidung zwischen minderjährigen und erwachsenen Zeugen schlicht übersehen wurde. Hierfür spricht insbesondere die Systematik des § 247 StPO, der die Entfernung des Angeklagten aus dem Sitzungszimmer bei der Vernehmung von Zeugen und Mitangeklagten regelt. Für die Entfernung des Angeklagten aus dem Sitzungszimmer setzt der eben genannte Paragraf nämlich unterschiedliche Maßstäbe für minderjährige und erwachsene Zeugen an. Während für erwachsene Zeugen die dringende Gefahr eines schwerwiegenden Nachteils für ihre Gesundheit bestehen muss, muss für minderjährige Zeugen nur ein erheblicher Nachteil für deren Wohl zu befürchten sein. Warum diese Maßstäbe nicht auch für den später eingeführten § 247a StPO gelten sollten, erschließt sich nicht wirklich. Meine Damen und Herren, wir wollen daher mit einer Bundesratsinitiative das redaktionelle Versehen des Gesetzgebers korrigieren. Wir wollen auf diesem Wege eine gerechtere und kinderfreundlichere Justiz schaffen, in der die Rechte der Kinder noch stärker als bisher respektiert und geschützt werden. Das ist nicht bloß eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch eine Frage des sozialen Fortschritts in unserem Lande. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch kurz auf den eingebrachten Änderungsantrag der CDU zu sprechen kommen, der ja eigentlich kein Änderungsantrag, sondern eher ein Erweiterungsantrag zu dem Antrag der regierungstragenden Fraktionen ist. Punkt 1 des Antrags ließe sich natürlich ohne Weiteres zustimmen, da es sich um eine Übernahme der Forderung aus unserem Ursprungsantrag handelt. Was die weiteren Punkte des Antrags betrifft, so beinhalten auch diese einige Forderungen, hinter denen man sich durchaus vereinen könnte, die sich aber auf dem angestrebten Wege nicht umsetzen lassen. Beispielsweise ist die geforderte Einrichtung kindgerechter Vernehmungsräume nicht über den eben bereits thematisierten § 247a StPO zu regeln, da hier die Landesjustizverwaltungen zuständig sind. Die Strafprozessordnung hat die Regelung von Verfahrensabläufen zum Gegenstand und nicht die Ausstattung unserer Gerichte. Was jedoch weitere Punkte wie exemplarisch die Einsichtnahme des Beschuldigten in die persönlichen Daten der minderjährigen Zeugen sowie die Möglichkeit der Anwesenheit einer vertrauten Person bei der audiovisuellen Vernehmung betrifft, so wurde in der Unterrichtung im Ausschuss durch das MJ sehr anschaulich und ausführlich dargestellt, dass sich bezüglich dieser Punkte bereits Regelungen in der Strafprozessordnung finden, die die geforderten Bundesratsinitiativen ins Leere laufen lassen würden. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss noch meine Verwunderung darüber zum Ausdruck bringen, dass die ursprünglich von der CDU-Fraktion als Änderungsvorschläge in den Ausschuss eingebrachten Punkte heute in unveränderter Form als Änderungsantrag den Weg ins Plenum gefunden haben. Wie bereits dargestellt, wäre es zielführend gewesen, sich über einige Punkte des Antrags näher auszutauschen, da das Ziel durchaus ein gutes, der angestrebte Weg, wie in der Unterrichtung durch das MJ dargestellt wurde, jedoch nicht der richtige gewesen wäre. Die regierungstragenden Fraktionen haben hierzu im Ausschuss durchaus Gesprächsbereitschaft signalisiert ‑ was ich hier auch noch einmal wiederholen möchte und weswegen ich bitten möchte, den Antrag vielleicht zurückzuziehen ‑, worauf vom Antragsteller jedoch nicht eingegangen wurde, sodass der Änderungsantrag in der vorliegenden Form heute abzulehnen ist. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Dr. Dörte Liebetruth SPD

Kommunale Straßen und Radwege in Gefahr: Rot-Grüne Bremse für den Infrastrukturausbau lösen!

Bitte schön! Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sorgen für den Infrastrukturausbau, auch in ländlichen Räumen. Und an die CDU gerichtet, die diesen Antrag zur Aktuellen Stunde gestellt hat, möchte ich deutlich machen: Wo keine Bremse beim Infrastrukturausbau in ländlichen Räumen ist, kann man auch keine Bremse lösen. Kommunale Straßen und Radwege werden über das Niedersächsische Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz jährlich mit 75 Millionen Euro gefördert. Die Förderquote beträgt bei Radverkehrsprojekten 75 %, bei Straßenbauprojekten bis zu 75 %. Darüber hinaus gibt es noch weitere spezielle Förderprogramme für den Radverkehr. Es geht also vorwärts, und das in unvermindertem Tempo. - Dazu komme ich gleich. So ist das im Jahr 2023, und so wird das auch im Jahr 2024 bleiben, nämlich bei 75 Millionen Euro für den kommunalen Radwege- und Straßenbau über das Niedersächsische Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Wir befinden uns zwar noch mitten in den Beratungen zum Landeshaushalt 2024, aber das steht schon fest. Um hier mal konkret zu werden: Sie können sich sicher sein, dass wir sehr eng und vertrauensvoll mit Minister Olaf Lies zusammenarbeiten. Wir reden hier auf Grundlage eines rot-grünen Koalitionsvertrages, der für fünf Jahre abgeschlossen wurde. Wir werden den Turbo ‑ ‑ ‑ Frau Dr. Liebetruth, würden Sie eine Zwischenfrage von Frau Hermann zulassen? Ich möchte jetzt gerne meinen Satz zu Ende führen, und dann lasse ich gerne die Zwischenfrage zu. Danke schön! Wir werden den Turbo für den Öffentlichen Personennahverkehr, den wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben, noch nicht im Jahr 2024 zünden können. Die nötigen zusätzlichen Mittel für Bus und Bahn fehlen für das kommende Jahr. Aber wir bleiben dran. Dieser Koalitionsvertrag ist für fünf Jahre abgeschlossen. Nun nehme ich gerne Ihre Zwischenfrage entgegen, Frau Hermann. Frau Kollegin Liebetruth, wir reden ja über den

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Christoph Plett CDU

Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Freistaat Thüringen über die Übertragung der Zuständigkeit in Staatsschutz-Strafsachen

Sehr geehrter Herr Kollege Prange, herzlichen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Es ist richtig, Frau Havliza war unsere Justizministerin in der letzten Legislaturperiode. Meine Frage ist: Ist der schlechte Zustand des Staatsschutz-Strafsenats bzw. des dazugehörigen Saals nicht auch vorher schon bekannt gewesen? Und da haben Sie regiert. Also, die Sozialdemokratie stellt jetzt seit 20 Jahren erstmals wieder die

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Stephan Weil SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Verkündung von Gesetzen und Verordnungen in Niedersachsen

Bitte schön, Herr Weil! Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Hermann, ich möchte Ihnen zunächst einmal ganz ausdrücklich gratulieren und wirklich meine persönliche Hochachtung dafür aussprechen, dass Sie es geschafft haben, eine ganze Rede zu halten, ohne mit einem einzigen Satz auf den Tagesordnungspunkt einzugehen. Das fand ich bemerkenswert. Ich finde, das gehört im Umgang miteinander einfach dazu, dass man dann auch Respekt äußert und sportliche Hochachtung zeigt. Ich habe auch menschlich Verständnis für Sie; denn ‑ ‑ ‑ - Auch das muss doch mal gesagt sein. Denn gegen dieses Gesetzesvorhaben, das jetzt zur Abstimmung steht, kann man gar nichts sagen. Wenn Sie dann vor der Wahl stehen, ob Sie das sagen sollen oder lieber über etwas ganz anderes reden, dann reden Sie lieber über etwas anderes. Das ist okay. Lassen Sie mich zusammenfassen, dass es sich um Win-Win-Win-Win-Situation handelt. Erstens, wir beschleunigen den Verkündungsprozess wesentlich. Wir erleichtern den Zugang für die Bürgerinnen und Bürger; denn das Gesetz- und Verordnungsblatt ist nun wirklich nicht jedermanns Sache. Wir sparen Ressourcen, nämlich Papier. Schließlich sparen wir Geld, nämlich etwas mehr als 100 000 Euro. Das alles ist vernünftig und gut. Ich bedanke mich ‑ und damit will ich diesen positiven Beitrag auch schließen ‑ ausdrücklich auch bei der Unionsfraktion, dass es auch zu einer Verfassungsänderung kommen kann. Herzlichen Dank, meine sehr verehrten Damen und Herren.

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Saskia Buschmann CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr und des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes (Gesetz zum Einsatz unbemannter Luftfahrtsysteme im Brand- und Katastrophenschutz)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich stehe heute vor Ihnen, um über eine innovative Entwicklung zu sprechen, die das Potenzial besitzt, unsere Feuerwehren und unsere Katastrophenschutzorganisationen in die Zukunft zu führen: den Einsatz von unbemannten Flugsystemen, allgemein auch "Drohnen" genannt. Drohnen sind schon seit einiger Zeit im Einsatz und haben sich als nützliche Werkzeuge in vielen Bereichen erwiesen. Doch auch für die Feuerwehr und die Katastrophenschutzorganisationen können sie von unschätzbarem Wert sein. Im Falle eines Brandes oder einer Naturkatastrophe kann eine Drohne schnell eingesetzt werden, um das Ausmaß der Schäden zu erkunden und den Rettungskräften wichtige Informationen über die Lage vor Ort zu liefern. Durch ihre wendigen Flugmanöver können sie außerdem schwer zugängliche Gebiete erreichen, wo es schwierig ist, Menschenleben auf traditionelle Weise zu retten. Aber nicht nur bei akuten Notfällen bieten Drohnen Vorteile. Sie können auch zu Präventionszwecken eingesetzt werden. So können beispielsweise Waldbrände durch regelmäßige Überwachungsflüge erkannt werden, bevor sie ausbrechen und unkontrolliert brennen. Eine Anfrage meines Kollegen Wille hat ergeben, dass Flugdrohnen sowohl bei der Feuerwehr als auch beim Katastrophenschutz in Niedersachsen nahezu flächendeckend eingesetzt werden. Das ist gut und richtig. Das unterstützen wir ausdrücklich. Nicht gut aber ist die Tatsache, dass sich die Landesregierung – besser gesagt: das Innenministerium – offenbar noch nicht umfassend Gedanken zu den rechtlichen Grundlagen gemacht hat. Zwar werden die luftverkehrsrechtlichen Grundlagen angesprochen, doch das wichtige Thema des Datenschutzes wird völlig ausgeblendet und mit keinem Wort in der Antwort der Landesregierung erwähnt. Diesen Mangel wollen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf beseitigen. Wir als CDU-Fraktion wollen den Datenschutz ausdrücklich nicht als Bremse für den Einsatz von Flugdrohnen begreifen, sondern den umfassenden Einsatz ermöglichen – auch ganz konkret den Einsatz von Video- und Tontechnik, beispielsweise bei der Suche nach vermissten Personen. Der Gesetzgeber in Rheinland-Pfalz hat das Problem bereits erkannt und eine Rechtsgrundlage hierfür geschaffen. Das Problem ist somit nicht neu. Immer dann, wenn es um die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten geht, brauchen wir eine Rechtsgrundlage, die den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechen muss, die uns vom Bundesverfassungsgericht vorgegeben wurden – insbesondere für die Fälle, in denen es um Datenschutz geht. Von daher wollen wir, so wie Rheinland-Pfalz auch, unser Brandschutzgesetz auf Vordermann bringen und einen neuen § 35 d einführen und auch das Katastrophenschutzgesetz mit dem neuen § 32 b ändern. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es ist bedauerlich, dass gerade das Innenministerium immer wieder gegen Verfassungsrecht verstößt. Neue Technologien werden propagiert und für gut befunden, jedoch die gesetzlichen Voraussetzungen dafür einfach nicht geschaffen. Offenbar lernt das Innenministerium nicht aus Fehlern der Vergangenheit. Ich erinnere hier an das Projekt der Geschwindigkeits-Abschnittskontrollen im Straßenverkehr – genannt "Section Control" – des vorherigen Innenministers. Nassforsch wurde damals sogar auf der Innenministerkonferenz bundesweit für dieses Projekt geworben, bevor es hinterher von Verwaltungsgerichten wieder einkassiert worden ist. Wir wollen mit diesem Gesetzentwurf Rechtsklarheit schaffen und damit den Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden und Helferinnen und Helfern im Katastrophenschutz den Einsatz von Drohnen umfassend ermöglichen. Niemand soll in Zukunft die Drohnentechnik rechtswidrig einsetzen, wenn dabei auch personenbezogene Daten verarbeitet und erhoben werden. Daher haben wir die Anwendungsfälle beispielhaft und somit nicht abschließend gesetzlich geregelt. Aber: Wir müssen uns als Gesetzgeber schon Mühe machen, eine möglichst klare und bestimmtere Rechtsgrundlage zu schaffen. Die gibt es unserer Auffassung nach momentan weder für die Feuerwehren noch für den Katastrophenschutz. Eine Antwort der Landesregierung auf die Anfrage meines Kollegen Wille stimmt mich mehr als nachdenklich. Was macht das Innenministerium derzeit, um den Einsatz von Drohnen zu unterstützen? Offenbar wenig bis gar nichts. Es werden keine Lehrgänge beim NLBK angeboten. Man lässt die Kommunen und Hilfsorganisationen offensichtlich alleine. Jeder möge sich selbst informieren und ausbilden. Das ist meines Erachtens nicht hinnehmbar. Gerade beim Einsatz neuer Technologien muss das zuständige Ministerium steuern, beraten und unterstützen. Die Dinge laufen zu lassen, ist hier der falsche Weg. Aber auf unsere Kommunen ist Verlass, der Eigeninitiative und dem Engagement vor Ort sei Dank. Auch dies hat die Anfrage ergeben. Lassen Sie uns nun gemeinsam dafür sorgen, dass unsere Feuerwehren und Katastrophenschutzorganisationen Zugang zu dieser innovativen Technologie haben, um bei Notfällen schnell eingreifen zu können sowie um unser Präventionsmanagements zu verbessern und gegen potenzielle Gefahrenquellen wie Waldbrände oder Hochwasser agieren zu können. Ohne die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten ist der Einsatz von Drohnen deutlich beschränkt. Dies wollen wir als CDU nicht. Ich appelliere daher an Sie: Unterstützen Sie diesen Gesetzentwurf. Geben Sie unseren Feuerwehren sowie Katastrophenschutzorganisationen das Werkzeug an die Hand, um Leben zu retten und Besitz zu schützen. Denn nur so können wir sicherstellen, dass der Einsatz von Drohnen im Brand- und Katastrophenschutz in Übereinstimmung mit geltenden Gesetzen erfolgt, und nur so können wir sicherstellen, dass wir eine sichere Rechtsgrundlage für den Einsatz schaffen. Wir sollten nicht zögern, diesen Schritt zu gehen. Dieser Schritt ist genau richtig, um eine Entwicklung in Niedersachsen zu fördern und Rechtssicherheit in Niedersachsen zu schaffen. Ein fortschrittlicheres Niedersachsen ist machbar. Wenn es darum geht, Leben zu retten und Besitz zu schützen, ist jede Hilfe willkommen, auch die aus der Luft. Herzlichen Dank.

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Olaf Lies SPD

Zukunft des Schienenpersonennahverkehrs in Niedersachsen: klimaneutral und kostengünstig?

Weil das nämlich sonst alles von seiner kostbaren Redezeit abgeht. Herr Minister, bitte! Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das erste Ziel ist erreicht. Wir setzen die Stabilität des Ticketpreises fort. Das zweite Ziel muss sein, und dafür werbe ich sehr: Wir können nicht kurzfristig im nächsten Jahr schon zu erheblichen Steigerungen kommen, denn wir brauchen Verlässlichkeit, dass es angenommen wird. Wie sich dann die Ticketpreise für die Jahre 2025, 2026 ff. entwickeln, ist genau das, was diese Arbeitsgruppe eruieren muss. Nur eines ist klar: Der Umstieg auf eine andere Form der Mobilität – das ist die öffentliche Mobilität – gelingt am Ende nur, wenn es auch preislich attraktiv ist. Das muss unser Ansatz sein. Das ist wirkliche Investition in den Klimaschutz. Das ist unser Ziel.

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Stephan Bothe AfD

Schlepperei im Mittelmeer durch sofortige Einstellung jeglicher finanziellen Unterstützung von Schleusern und die unmittelbare Rückführung auf dem Mittelmeer aufgegriffener Migranten beenden!

Es liegt eine Kurzintervention von Herrn Bothe vor. Sie haben das Wort. Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Frau Kollegin, Sie haben etwas aus meiner Sicht ganz Wichtiges angesprochen. Ich möchte zunächst einmal sagen: Ihre Verluste tun mir leid. Es tut mir zutiefst leid. Müssen wir nicht alles tun, damit wir verhindern, dass diese Menschen in diese kaputten Boote steigen? Das muss doch die politische Aufgabe sein! Sie müssen sich überlegen, dass diese Schiffe, die Sie ja auch hier verteidigt haben, die Ihre Partei finanziell fördert, diese Toten mit fördert. Was ist denn, wenn die Alarm-Phone-App nicht funktioniert? Was ist denn, wenn die Menschen ins Meer hinausgelockt werden und Ihre Schiffe zu spät kommen? Dann sterben Menschen! Das, was dort passiert, ist verantwortungslos. Es ist verantwortungslos gegenüber einer Migrationspolitik, damit die illegale Migration zu fördern, und es ist verantwortungslos, arme Menschen in Boote zu setzen und ihnen die Überfahrt in Aussicht zu stellen. Am Ende sterben jeden Tag Menschen aufgrund Ihrer Politik. Lassen Sie uns verhindern, dass diese Menschen überhaupt in See stechen!

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Stephan Christ GRÜNE

Kommunale Straßen und Radwege in Gefahr: Rot-Grüne Bremse für den Infrastrukturausbau lösen!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg*innen! Liebe Frau Hermann, vielen Dank für die Aktuelle Stunde heute, ist sie doch Teil einer ganzen Reihe von Fragestellungen rund um das Thema von Mobilität und Verkehr, der notwendigen Infrastruktur und ihrer Finanzierung, mit dem wir uns in diesem Plenarabschnitt beschäftigen. Die Fragen, die über allem stehen, sind: Wie werden wir in Zukunft mobil sein? Wie erhalten und schaffen wir die Infrastruktur, die dafür notwendig ist? Und quasi als Klammer: Wie schaffen wir das alles auch noch schnell, zuverlässig und klimaneutral? Das heißt: Wie stärken wir die Verkehrsträger des Umweltverbundes, also die Bahn, den ÖPNV sowie den Rad- und Fußverkehr, auch gerade da ‑ und da gebe ich Ihnen recht ‑, wo der Fokus bislang noch anders gelegt wurde? Wie verschieben wir den Modal Split, also den Anteil an der Verkehrsleistung, hin zu sozial- und klimafreundlicher Mobilität? Hier geht es um eine Verlagerung und nicht darum, mehr hinzuzubekommen. Und wie elektrifizieren wir die Fahrzeuge, die heute noch mit Verbrennern fahren, möglichst effektiv? Am Ende steht dahinter, wie wir alle wissen, ein Geflecht von Zuständigkeiten. Bund, Land und Kommunen tragen gemeinsam Verantwortung, jeder in unterschiedlichem Maße für unterschiedliche Verkehrsträger: Straßen, Radwege, Schiene und ÖPNV. Eine Reise mit dem Bus oder mit dem Auto endet natürlich selten an Kreisgrenzen. Hier wären doch eine noch viel stärker verkehrsträgerübergreifende Planung und auch eine zielgerichtete Finanzierung wichtig. „Das Land stellt für kommunale Verkehrsvorhaben zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden … Finanzmittel … bereit.“ So steht es in § 1 des Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetze- s. Und ja, das tut das Land auch weiterhin und wird es auch gerne tun. Meine Damen und Herren, unsere niedersächsischen Kommunen stehen vor vielfältigen Herausforderungen. Die Sanierung von kommunalen Straßen und Brückenbauwerken sowie die Ertüchtigung oder der ‑ da gebe ich Ihnen recht ‑ leider noch viel zu oft erstmalige Bau von Radwegen gehören unzweifelhaft dazu. Dazu kommen Herausforderungen wie die Zukunft von Krankenhäusern, Schulen und Kitas sowie die Unterbringung und Integration von Geflüchteten, um nur einige Beispiele zu nennen. Aber eben auch der öffentliche Personennahverkehr ist Teil der vielfältigen kommunalen Aufgaben in der Stadt und auf dem Land. Hier bedarf es dringend notwendiger Investitionen, um mehr und mehr Menschen echte Wahlfreiheit zu schaffen und sie nicht in der Wahl zu beschränken. Ich darf für meine Fraktion sagen, dass uns die Mobilität aller Menschen in Niedersachsen in ihrer ganzen Vielfalt ein sehr großes Anliegen ist. Eigenständig und sicher mobil zu sein, ist in unserer heutigen Gesellschaft essenziell - heute vielleicht mehr denn je. Mobilität stellt die Grundlage für eine aktive Teilhabe an der Gesellschaft dar, ob für den Weg zur Schule oder zur Arbeit, in der Freizeit oder im Urlaub. Jede und jeder ist täglich mobil. Gleichzeitig wird die Mobilität immer vielfältiger. Der Mobilitätsmix wird bunter. Dem müssen wir Rechnung tragen, um Stadt und Land hiervon profitieren zu lassen. Daher haben wir als Koalition die Stärkung des straßengebundenen öffentlichen Verkehrs auch in unseren Koalitionsvertrag aufgenommen und wollen dies perspektivisch auch durch die stärkere Betonung der Förderung im NGVFG unterstreichen. Es ist ja nur sinnvoll, das zu unterstützen, bei dem wir noch den größten Nachholbedarf haben. Und den haben wir gerade auch im ÖPNV. Möglicherweise kennen Sie die Studie „Mobilität in Deutschland“, die regelmäßig im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums durchgeführt wird. Niedersachsen belegt dort im Ländervergleich den letzten Platz bei der Nutzung des Nahverkehrs. Bus- und Bahnfahren ist für Menschen in Niedersachsen so wenig attraktiv, dass der Anteil am Modal Split hierzulande laut der letzten Untersuchung gerade einmal 7 % beträgt. Wie Sie sehen, liebe Kolleginnen und Kollegen, muss Niedersachsen beim ÖPNV aufholen. Wenn wir die Klimaschutzziele erreichen wollen, brauchen wir die Mobilitätswende hin zu umweltschonenden Verkehrsträgern. Ein günstiges Deutschlandticket greift hier zu kurz, wenn vor Ort Busse und Bahnen nicht oder nur selten und alltagsuntauglich fahren. Starke Kommunen, kommunale Straßen, die in ihrem Zustand erhalten werden, ein zusammenhängendes Radwegenetz und ein öffentlicher Nahverkehr, der für alle erreichbar ist: All das sind Herausforderungen. Sie sind sehr vielfältig. Darum unterstützen wir die Kommunen auch weiterhin dabei, auch wenn ‑ so ehrlich müssen wir miteinander sein ‑ die Bedürfnisse immer größer sein werden als unsere Möglichkeiten. Aber wir nehmen die Herausforderung an - im Schulterschluss mit allen Beteiligten. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

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Jörn Domeier SPD

Den Bestand des Europäischen Mufflons in Niedersachsen erhalten: Konsequenter Naturschutz setzt aktives Wolfsmanagement voraus!

Bitte schön! Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Dannenberg, Sie dürfen sich nicht wundern, dass es dann doch keine Frage gab. Entschuldigung, ich wollte Sie nicht unterbrechen. Sie dürfen sich nicht wundern, wenn es keine Frage gibt - wenn Sie hier die Reden für Ihren YouTube-Kanal halten und eben gerade nicht fürs Plenum. Das ist eben so: Wenn es Ihnen nicht um die Sache geht und Sie keine Lust auf eine Debatte oder Mitarbeit haben, dann nimmt Sie von den Parlamentariern hier nun wirklich keiner ernst. Das ist eigentlich schade; denn Sie haben einen Wählerauftrag, den Sie erfüllen sollten. Auch noch ein Jahr danach dürften Sie damit beginnen. Sehr geehrte Damen und Herren, „Willkommen Wolf“ hieß es 2013. Die CDU hatte eine ganz spannende Kampagne dazu, und sie hatte ja auch recht: Der Wolf hat, von Osten her kommend, seinen Lebensraum Stück für Stück vergrößert und ist dadurch auch hier wieder heimisch geworden. Das hat natürlich auch seine Schattenseiten, wie in der heutigen Debatte noch einmal deutlich geworden ist. Welche Folgen das haben konnte, das wussten wir. Herr Dorendorf, ich habe Ihren Antrag und vor allem Ihren Wortbeitrag so verstanden, dass Sie uns im Blick auf das regionale Bestandsmanagement unterstützen wollen. Sie haben selbst gesagt: Das ist notwendig, das wollen wir machen. - Ich werte es als Bestätigung unserer Arbeit, dass wir nicht einfach so weitermachen, sondern dass wir das verbessern. So möchte ich Ihren Antrag werten: Ich suche das Positive darin und sehe, dass Sie sich beim Schutz der Tiere heute ganz besonders für das Muffelwild interessieren. Ich freue mich, dass wir von „Kaliber für Biber“ zum Schutz des Muffelwilds gekommen sind. Aber verstehen Sie bitte, dass ich dabei ein bisschen vorsichtig bin. Ich habe nämlich den leisen Verdacht, dass es Ihnen nicht nur um das Muffelwild geht. In der Unterrichtung haben wir gehört, dass in sechs von neun Hegegemeinschaften auch der Luchs eine enorme Rolle für das Muffel spielt. Ich kann nachvollziehen, dass Sie das heute hier nicht erwähnt haben. Den Luchs abschießen zu wollen, das trauen Sie sich nun doch nicht zu sagen, auch wenn Sie natürlich wissen, dass der Luchs auf den Bestand des Muffelwilds ebenfalls eine ganz große Auswirkung hat. Der Wolf ist in Niedersachsen heimisch ‑ das haben wir gesagt ‑, und er ist ein Meister der Jagd. Das Muffelwild ist chancenlos, weil es ursprünglich nicht aus unseren Gefilden stammt. Es kommt nicht von hier, sondern ist von Sardinien oder Korsika hierhergebracht worden. Und es hat eine ganz besondere Eigenart, die es für das Tier echt schwierig macht. Herr Kollege Domeier, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage, des Kollegen Dannenberg. Au ja, gerne. Jetzt bin ich gespannt.

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Markus Brinkmann SPD

Vergemeinschaftung der Einlagensicherung verhindern - präventive Institutssicherung erhalten!

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank für die freundliche Begrüßung. Ich versuche, das mit einer kurzen Runde ein Stück weit zurückzugeben. Ich will darauf hinweisen, dass aus den Erfahrungen der Finanzmarktkrise der Jahre 2008 und 2009 zu lernen bedeutet, den Bankensektor möglichst so zu regeln, dass künftig verhindert wird, dass Banken in Schieflagen geraten und am Ende schlimmstenfalls mit Steuergeldern gerettet werden müssen. Vor diesem Hintergrund sind auch die vielfältigen Bemühungen der Europäischen Union, den Bankensektor in Europa insgesamt stabiler und krisenfester aufzustellen, grundsätzlich zu begrüßen. Die jüngsten Reformvorschläge der EU-Kommission zur Einlagensicherung und zur Abwicklung von Instituten sehen allerdings ‑ meine Vorrednerin hat darauf hingewiesen ‑ sehr weitreichende und aus unserer Sicht zu weitreichende Umgestaltungen bestehender Regelungen vor. Und sie berücksichtigen in der Tat nicht die Besonderheiten des aus drei Säulen bestehenden bundesdeutschen Finanzsystems, insbesondere die der Genossenschaftsbanken und der Sparkassen. Anders als in den meisten europäischen Ländern ist unsere Bankenlandschaft eben nicht von einigen wenigen Großbanken gekennzeichnet, sondern ganz wesentlich auch von unseren nahezu ausschließlich regional tätigen Genossenschaftsbanken und Sparkassen, die eben ausdrücklich nicht mit internationalen Großbanken in einen Topf geworfen werden können und dürfen. Unsere Sparkassen und Genossenschaftsbanken verfügen im Übrigen bereits über hinreichende und gut funktionierende Sicherungssysteme, die sich erwiesenermaßen auch in Krisenzeiten bestens bewährt haben. Jedenfalls ist mir kein Fall bekannt, in dem eine Sparkasse oder Genossenschaftsbank in Schieflage geraten ist, vor der Insolvenz stand und mit Steuergeldern gerettet werden musste. Das ist gut so, das soll auch so bleiben, und wir sollten diese Errungenschaften nicht ohne Not aufgeben. Deshalb unterstützen wir als SPD-Fraktion ausdrücklich die Bemühungen von Bundesrat und Bundesregierung, eine Aushöhlung bewährter Regelungen abzuwehren und damit zu verhindern, dass unsere Sparkassen und Genossenschaftsbanken durch die Hintertür bei einer Schieflage anderer Banken zur Kasse gebeten werden. Ich möchte Sie daher bitten, der vorliegenden Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zu diesem Antrag Ihre Zustimmung zu erteilen und somit auch den Weg freizumachen für ein klares Signal aus dem Niedersächsischen Landtag zur Unterstützung unserer Sparkassen und Genossenschaftsbanken sowie für den Erhalt bewährter Regelungen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Gerald Heere

Steuerprognose und Gastronomie: Will die Landesregierung die dauerhafte Mehrwertsteuersenkung?

Der Minister wird antworten. Bitte schön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Seebeck, hier muss man unterscheiden zwischen der Verpflegung in den Mensen von Universitäten, Schulen und Kindertagesstätten und jener in Pflegeheimen. In Bezug auf die Kinder gibt es die Regelung, dass Verpflegung dann, wenn sie nur kostendeckend organisiert und nicht über einen gewinnorientierten Betrieb abgewickelt wird, von der Mehrwertsteuer befreit ist. Das gibt es für die Pflegeheime, wenn wir das auf die Schnelle richtig wissen, nicht. Es gibt aber noch einen Unterschied. Wenn man einen gewinnorientierten Betrieb anfragt oder damit beauftragt, das zu tun, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder, es wird nur angeliefert ‑ dann fallen 7 % Mehrwertsteuer an ‑, oder dieser Betrieb teilt auch aus, hat also eine Serviceleistung inkludiert - dann fallen 19 % Mehrwertsteuer an. Der wichtige Punkt ist ‑ wenn wir uns auf den Bereich der Kindertagesstätten, Schulen und Universitäten fokussieren ‑: Bei den Kindertagesstätten und Schulen haben die Träger, also die Schulträger oder die Träger der Einrichtungen, durch die Art der Auftragsvergabe ‑ wird es extern vergeben, wird es möglicherweise anders organisiert, ist da noch ein gemeinnütziger Akteur im Spiel usw. ‑ natürlich einen gewissen Spielraum bei der Steuergestaltung. Das heißt, sie haben es in Bezug auf den Steuersatz ein Stück weit selber in der Hand, ob es teurer ist oder weniger teuer. Vor dem Hintergrund, dass es viele Akteure bereits gut hinbekommen ‑ ich will als Beispiel nur die Studierendenwerke benennen ‑, dies auch kostendeckend so zu organisieren, dass am Ende kein Steuersatz anfällt, ist den Akteuren in diesem Bereich durchaus Handwerkszeug an die Hand gelegt, um diese Problemlage zu bewältigen. Insofern ist es dann natürlich auch jeweils ein Stück weit vom Träger abhängig, ob er dies angeht bzw. ob er schon genauere Kenntnisse über diese Gestaltungsmöglichkeiten hat. Insofern würde ich erst einmal davon ausgehen, dass das Recht an dieser Stelle diese Privilegierung ja explizit vorsieht. Das ist ja eine Privilegierung, die zusätzlich geschaffen wurde. Und ich würde immer alle entsprechenden Träger einladen, diese Privilegierung auch zu nutzen, um auf diese Art und Weise das Essen günstiger anbieten zu können. Vielen Dank.

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Lukas Reinken CDU

Chancengerechtigkeit durch Erwachsenenbildung sichern - Umsatzsteuerbefreiung erhalten

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! So langsam habe ich das Gefühl, in zwei Plenartagen haben wir mehrfach AfD-Bingo gehabt. Es kommen immer die gleichen Themen. Ehrlicherweise bieten Sie keine Lösungen an. Sie haben ganz offensichtlich überhaupt nicht verstanden, was die Aufgabe der Erwachsenenbildung ist. Ich lade Sie ein: Reden Sie mal mit Menschen, die in der Erwachsenenbildung tätig sind! Dann werden Sie auch merken, welche wichtigen Angebote die Erwachsenenbildung machen kann. Dazu kann ich Sie nur einladen. Herzlichen Dank.

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Jan-Philipp Beck SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse sowie zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit, des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes und des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs der Landesregierung ist es, Kommunen die Arbeit bei kommunalen Haushaltsabschlüssen zu erleichtern und rechtssichere Übergangslösungen herbeizuführen. Das hat die Ministerin gerade ausgeführt. Dieses Ziel können wir als SPD-Fraktion nur ausdrücklich begrüßen. Die kommunale Praxis hat gezeigt, dass zahlreiche Kommunen in den vergangenen Jahren gesetzliche Fristen und Vorlagepflichten für die kommunalen Jahresabschlüsse nicht einhalten konnten. Besonders viele kleine Kommunen waren hiervon betroffen. Dies bestätigt auch die Umfrage, die das Innenministerium durchgeführt hat und die auch der Gesetzesbegründung beigefügt ist. Demnach konnten bis einschließlich 2020 insgesamt über 3 900 Jahresabschlüsse nicht erstellt werden. Besonders viele Mitgliedsgemeinden in den Samtgemeinden waren hiervon betroffen. Sie machen einen Anteil von rund 67 % aus. Vor diesem Hintergrund ist es aus unserer Sicht richtig, dass diese auch die Hauptadressaten bei der jetzt vorliegenden Gesetzesänderung sind und beispielsweise auf den Anhang zum Jahresabschluss oder auf die Vorlage von Teilergebnisrechnungen und konsolidierten Gesamtabschlüssen verzichten dürfen - immer unter der Voraussetzung, dass die kommunale Vertretung dies entsprechend so beschließt. Das halten wir für eine sinnvolle und sehr praxistaugliche Regelung. Von daher stehen wir der Beschleunigung und der Vereinfachung, die diese Gesetzesänderung mit sich bringt, ausgesprochen positiv gegenüber. Meine sehr verehrten Damen und Herren, genauso richtig ist es aber, nicht nur die Erstellung des Jahresabschlusses in den Blick zu nehmen, sondern auch die anschließende Rechnungsprüfung. Denn auch bei den Rechnungsprüfungsämtern erhöht sich in der Folge die Zahl der zu prüfenden Jahresabschlüsse. Deswegen ist es richtig, auch hier zu Vereinfachungen zu kommen. Uns als SPD-Fraktion ist es wichtig, dass wir unsere stark belasteten Kommunalverwaltungen entlasten. Sie sind derzeit an vielen Stellen gefordert. Wir alle spüren das in den Diskussionen vor Ort. Die Gründe für das Fehlen der Jahresabschlüsse sind sicherlich unterschiedlich und sehr vielfältig, aber die Lage ist nun einmal so, wie sie ist. Wir müssen uns an dem Machbaren orientieren, und keinem ist geholfen, wenn sich der Stau von Jahresabschlüssen in den Kommunen weiter erhöht. Wir sind der Auffassung, dass es ohne Erleichterungen in den Kommunen nicht gelingen wird, mittelfristig Jahresabschlüsse wieder zu erstellen, zu prüfen und die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Uns erscheint der Gesetzentwurf daher sinnvoll und geeignet, um die erheblichen Rückstände bei der Erstellung, Prüfung und Beschlussfassung von Jahresabschlüssen zeitnah abzubauen und auch die Problemlage dadurch flächendeckend aufzulösen. Es ist richtig, den inhaltlichen Umfang und den zeitlichen Aufwand für die Erstellung der Jahresabschlüsse der Kommunen zu reduzieren. Dies können wir nur begrüßen. Wir setzen damit auch eine Forderung der kommunalen Spitzenverbände um, die hierauf dringend warten. Ich bin mir sicher, liebe Kolleginnen und Kollegen, das wird ein ganz erheblicher Beitrag sein, um das Aufstellungs- und das Prüfungsverfahren in den Kommunen wirksam zu beschleunigen. Natürlich erhoffen wir uns auch, dass die Kommunen durch die Beschleunigung bald wieder in der Lage sind, die Jahresabschlüsse nach den gesetzlichen Vorgaben aufzustellen. Daher schließen wir uns der Auffassung der Landesregierung an, vor einer dauerhaften Regelung zunächst einmal den aktuellen Gesetzentwurf zu evaluieren und dann weitere Schritte zu überlegen. Genauso verhält es sich bei der Frage der Erweiterung auf die Eigenbetriebe in den Kommunen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das sind sicherlich die hauptsächlichen Änderungen des Gesetzentwurfs. Parallel beraten wir aber auch die Änderung des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit. Die Ministerin hat es ausgeführt. Hier geht es darum, dass Zweckverbände zu den Sitzungen, zu den Verbandsversammlungen digital einladen können. Auch aus unserer Sicht ist das eine überfällig Änderung, die hier vorgenommen wird ‑ dies halten wir für eine sehr sinnvolle Ergänzung ‑ ebenso wie die Anpassung des Datenschutzgesetzes und die klarstellende Änderung des Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz. Wir freuen uns auf die weitere Gesetzesberatung und hoffen auf eine zügige Umsetzung, damit wir unsere Kommunen an dieser Stelle entlasten können. Vielen Dank.

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Lukas Reinken CDU

Berufsorientierung an allgemeinbildenden Schulen ausbauen

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich immer, wenn Schülerpraktikanten mich für ein paar Tage bei meiner Arbeit begleiten und einen Einblick in die Arbeit von mir und meinem Team bekommen können. Ich bin sicher, das geht vielen Kollegen hier im Haus ähnlich. Vor einigen Wochen hatte ich einen Schülerpraktikanten, den ich nach seinen Berufswünschen gefragt habe. Das mache ich jedes Mal, denn so kann ich manche Themen während das Praktikums näher auch auf den Berufswunsch oder auf den Traumberuf des Schülerpraktikanten ausrichten. Dieser Schüler sagte mir: „Ich habe wirklich überhaupt keine Ahnung. Es gibt so viele Möglichkeiten, und ich interessiere mich für so viele unterschiedliche Dinge. Und in der Schule sprechen wir irgendwie nie darüber. Vielleicht“, sagte er, „so wie du in die Politik. Aber vorher will ich einen richtigen Beruf lernen.“ Ich fand, das war erst mal sehr löblich. Meine Damen und Herren, es ist sicher keine Einzelmeinung, dass viele Schülerinnen und Schüler auch kurz vor dem Schulabschluss noch keine Ahnung haben, was sie danach beruflich machen wollen. Deshalb brauchen wir eine grundlegende, eine moderne und flächendeckende Stärkung der Berufsorientierung. Die brauchen wir ‑ um das ganz deutlich sagen ‑ in den Sekundarstufen I und II in allen weiterführenden Schulen. Dabei geht es eben nicht um eine einseitige Studien- oder Ausbildungsorientierung, sondern im wörtlichen Sinne um die Orientierung zu Berufsfeldern, zu zusätzlichen Bildungsangeboten, akademischen Graden und Ausbildungsplätzen. Dazu legen wir heute mit unserem Antrag eine Vielzahl von Vorschlägen vor. Ich muss sagen, ich bin da gespannt wie ein Flitzebogen. Werden Sie, liebe Regierungsfraktionen, auch dieses Mal wie bei jedem einzelnen Antrag der Opposition im Ausschuss die eingehende Beratung inklusive einer möglichen Anhörung von Experten und Praktikern ablehnen? Werden Sie den Menschen auch hier erzählen, dass dieses ganze Thema durch Regierungshandeln erledigt ist, obwohl sich eigentlich nichts verändert? Oder, liebe Regierungsfraktionen, wie steht es mit der oft angebotenen Hand, die Sie uns reichen wollen? - Wir haben zwei Hände, aber wenn Sie nie eine richtig ausstrecken, dann wird die eben auch nicht geschüttelt. Wir müssen ja nicht gleich Hand in Hand in den Sonnenuntergang spazieren. Aber gemeinsam mal etwas Sinnvolles für das Land tun, das wär’ doch mal was! - Herr Siebels sagt gerade: Fangen Sie doch mal an! - Wir können gerne mal die Anträge zählen, die wir vorgelegt haben, und was Sie im letzten Jahr im Kultusausschuss so vorgelegt haben. Wir können da ja klein anfangen, indem wir zum Beispiel Ihre Streichung der Anrechnungsstunden für den Berufsorientierungsbeauftragten an den Schulen zurücknehmen. Berufsorientierung braucht eben Zeit. Die Lehrkräfte müssen die Chance haben, sich einzuarbeiten und vor Ort Konzepte zu erarbeiten, die bei den Schülern auch wirklich sinnvoll ankommen. Das geht eben nicht mit einem vollen Stundenkontingent. Wir wollen außerdem in der 9. Jahrgangsstufe an allen weiterführenden Schulen für acht Wochen einen Berufsorientierungstag pro Woche einführen. So haben die Schülerinnen und Schüler genügend Zeit, um unterschiedliche Berufsbilder kennenzulernen, auszuprobieren, sich selbst zu reflektieren und so besser zu ersten Entscheidungen im Hinblick auf die Berufswahl zu kommen. Dazu brauchen wir auch eine stärkere Förderung von Kooperationsprojekten zwischen allen Akteuren in diesem Bereich. Die allgemeinbildenden Schulen müssen vernetzter werden mit den BBSen, um gemeinsame Projekte durchführen zu können. Auch eine Kooperation zum Beispiel mit den Kammern oder Verbänden wäre sinnvoll - zum Beispiel mit unseren Handwerkskammern und Kreishandwerkerschaften. Die wissen, wie Ausbildung geht. Die können auch Lust auf Berufe machen und Einblicke in die Praxis geben. Meine Damen und Herren, auch Hochschulen oder Unternehmen könnten so eine bessere Vernetzung in die Schulen bekommen, um im Rahmen dieser Berufsorientierungstage ihre Angebote vorzustellen. Eine informierte Wahl ist für jeden Schüler und für jede Schülerin eine bessere Wahl. Wir wollen zudem das Instrument von Potenzialanalysen in der Berufsorientierung etablieren. Zusammen mit Partnern wie beispielsweise den Berufsberatern soll diese Methode dafür sorgen, dass die jungen Menschen ihre eigenen Talente und Fähigkeiten besser verstehen und auch ihre Entwicklung über einen Zeitraum im Blick behalten können. Und diese Methode ist ja nun wirklich keine Raketentechnik. In der Personalentwicklung und in Weiterbildungseinrichtung wird schon seit Jahren damit gearbeitet, um zielgenau dort zu unterstützen, wo am Ende für jeden Einzelnen die Interessen und Fähigkeiten liegen. Und ja, das wird Zeit in den Schulen benötigen. Das bindet auch Unterrichtsstunden. Zu Recht sind wir oft kritisch, wenn wieder neue Inhalte in den Schulen verankert werden sollen. Aber trotzdem sollten wir an dieser Stelle daran denken, dass eine gute Berufsorientierung in der Schulzeit viele Benefits hat: Die Studien- und Ausbildungsabbrecherquote wird sinken. Eher unbekannte Berufszweige können sich besser präsentieren und mehr Nachwuchskräfte gewinnen. Der Prozess zum lebenslangen Lernen kann da wirkungsvoll angestoßen werden. Und wir verlieren weniger Menschen, die nach dem Schulabschluss gar nicht erst in eine Ausbildung oder ein Studium starten. Lassen Sie uns deshalb schauen, wie wir diese Themen in den Schulalltag verankern, welche Synergieeffekte wir gegebenenfalls mit anderen Inhalten schaffen können und wie wir dennoch auch den Lehrplan an anderer Stelle entlasten können. Dabei ‑ das ist mir ganz besonders wichtig ‑ bietet es besonders große Chancen, wenn wir die Berufsorientierung so ausgestalten, dass sie auch wirklich bei den jungen Menschen ankommt und als Bereicherung empfunden wird. Nur wenn die Schülerinnen und Schüler auch wirklich das Gefühl haben, dass man sie mit ihren Wünschen, Ideen und Sorgen abholt und sie ernst genommen werden, und sie selbstbestimmt diesen Berufsorientierungsprozess durchlaufen können, nur dann kann das System wirklich funktionieren. Deswegen brauchen wir insbesondere mehr digitale Angebote in der Berufsorientierung. Denn das bildet die Lebenswirklichkeit der jungen Menschen ab. Es gibt tolle Berufsberatungs-Apps, auf denen interaktive Einblicke und gute Beratung gewährt werden können. Auch die Online-Berufsberatung können wir ausbauen. Durch gar nicht mehr so neue Technologien wie Virtual Reality wäre es zum Beispiel möglich, in jedem Klassenraum in jeden erdenklichen Beruf wirklich praktisch reinzuschnuppern. Ich glaube, da liegt ganz viel Potenzial, und auf diesen Weg sollten wir uns jetzt machen. Denn so erhalten die Schülerinnen und Schüler eine vollumfängliche Berufsorientierung, sind informiert und hoffentlich dann auch motiviert, eine Ausbildung oder ein Studium aufzunehmen, das wirklich zu ihnen passt, damit eben nicht das gilt, was schon der französische Physiker Blaise Pascal zur Berufswahl im 17. Jahrhundert gesagt hat. - Passen Sie auf, Herr Siebels! Der hat schon im 17. Jahrhundert gesagt: Das Wichtigste im Leben ist die Wahl des Berufes, und der Zufall entscheidet darüber. - Wir wollen nicht, dass der Zufall entscheidet. Herr Siebels, wenn Sie sich an Ihren Physikunterricht zurückerinnern, dann wird Ihnen der Physiker Pascal vielleicht noch in Erinnerung sein. Denn nach dem Physiker Pascal ist die physikalische Einheit des Drucks benannt. Ich glaube, wir brauchen jetzt dringend Druck beim Thema Berufsorientierung. Wir müssen hier zügig ein Stück weiterkommen. In dem Sinne: App statt Overhead-Projektor, KI statt Ankreuztests, Praktikum statt Orientierungslosigkeit, und vor allem Turbo statt Tempomat. Dann findet auch mein Schülerpraktikant seinen Traumberuf. Vielen Dank.

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Rüdiger Kauroff SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unter der Drucksache 19/2742 legen wir Ihnen heute einen Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes vor. In § 2 Abs. 1 soll ein dritter Satz eingeführt werden, in dem es dann heißt: „Der bodengebundene Rettungsdienst umfasst auch die Wasser- und Bergrettung und die Telenotfallmedizin.“ Hintergrund dieser Änderung und der Einführung der Telenotfallmedizin ist, dass es in einem Flächenland, wie es Niedersachsen nun einmal ist, immer schwieriger wird, die Versorgung mit Notärzten im Einsatzfall im gesamten Land sicherzustellen. Die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes erwarten aber zu Recht, dass eine Notfallversorgung, wenn es erforderlich ist, mit Unterstützung einer Notärztin oder eines Notarztes in ganz Niedersachsen erfolgt. Während der Corona-Pandemie hat man erste positive Erfahrungen mit der Telemedizin gemacht. Deshalb gab es bald darauf Überlegungen, die Telemedizin auch im medizinischen Notfall einzusetzen. Dazu gab es im Landkreis Goslar seit einiger Zeit ein Pilotprojekt zur Einführung der Telenotfallmedizin. Die durchweg positive Erfahrung dort veranlasst uns jetzt, in diesem Gesetzentwurf die Telenotfallmedizin landesweit einzuführen. Hierbei geht es darum, den bodengebundenen Rettungsdienst so zu unterstützen, dass eine Notärztin oder ein Notarzt nicht mehr unbedingt vor Ort sein muss, sondern als Telenotärztin oder Telenotarzt digital mit den Rettungskräften vor Ort verbunden ist. Die vor Ort anwesenden Notfallsanitäterinnen oder Notfallsanitäter haben so die Möglichkeit, sich mit dem Arzt, der auch über die Vitalwerte des Patienten digital informiert ist, abzustimmen. Die Notfallsanitäter dürfen dann auf Weisung des Arztes auch dem Patienten vor Ort Medikamente oder auch Spritzen verabreichen, die den Patienten so weit stabilisieren, dass der Patient ins nächste Krankenhaus transportiert werden kann. Nach den guten Erfahrungen im Landkreis Goslar führt das Land ein einheitliches telenotfallmedizinisches System für Niedersachsen bis zum 31. Dezember 2025 ein. Dieses System besteht aus redundant zusammenarbeitenden Telenotarztstandorten an geeigneten Rettungsleitstellen und einer landeseinheitlichen Technik bei allen Trägern des bodengebundenen Rettungsdienstes zur Kommunikation zwischen der Telenotärztin oder dem Telenotarzt und den Rettungskräften vor Ort. Die Telenotärztinnen und ‑ärzte sollen im Rettungsdienst qualifizierte Notärztinnen und ‑ärzte sein, die auch über eine gewisse Erfahrung verfügen und nach den Richtlinien des LARD besonders fortgebildet sind. Sie gehören zum Personal des Rettungsdienstes. Der LARD kann dann auch durch Richtlinien landeseinheitliche Vorgaben zur Telenotfallmedizin, insbesondere zur Alarmierung und Indikation der Telenotärztinnen und ‑ärzte, sowie zu den medizinischen und technischen Rahmenbedingungen festlegen. Aus unserer Sicht ist aber eine weitere Maßnahme wichtig, um die Umsetzung der Telemedizin im Notfall erfolgreich zu machen. In der letzten Änderung des Rettungsdienstgesetzes haben wir ja bereits festgelegt, dass die bisher auf den RTWs eingesetzten Rettungsassistenten nur noch bis zum 31. Dezember 2023 dort ihren Einsatzdienst verrichten dürfen. Da nach Rücksprache mit vielen Trägern des Rettungsdienstes noch nicht genügend Rettungsassistenten eine Weiterbildung zum Notfallsanitäter abgeschlossen haben und damit nicht sichergestellt ist, dass ab dem 1. Januar 2024 alle vorhandenen Rettungswagen mit Notfallsanitätern besetzt werden können, soll die Frist bis zum 31. Dezember 2024 verlängert werden - verbunden mit der Hoffnung, dass im Jahr 2024 die Möglichkeiten genutzt werden, sich vom Rettungsassistenten zum Notfallsanitäter fortzubilden. Wichtig ist es aus unserer Sicht gerade auch bei der Einführung der Telenotfallmedizin, das beste ausgebildete Personal an die Einsatzstelle zu bekommen. Und das sind nun mal ganz einfach die Notfallsanitäter. Deswegen legen wir Wert darauf, dass ab dem Jahr 2025 die RTWs nur noch mit Notfallsanitätern besetzt werden. Ich freue mich auf die Beratung mit Ihnen und danke für die Aufmerksamkeit. (Rednerwechsel) Vielen Dank. - Von der Fraktion der AfD ist jetzt Herr

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Julia Willie Hamburg GRÜNE

Vergemeinschaftung der Einlagensicherung verhindern - präventive Institutssicherung erhalten!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung begrüßt das Bestreben der Europäischen Kommission, die Sicherheit und die Integrität im europäischen Bankensektor weiter zu stärken. Das von der Europäischen Kommission vorgelegte Legislativpaket mit dem Ziel der Verbesserung des Krisenmanagements im Bankensektor hätte in seiner jetzigen Form jedoch bedeutende negative Auswirkungen auf die bestehenden institutsbezogenen Sicherungssysteme der Sparkassen und der Volksbanken in Niedersachsen und ganz Deutschland. Das ursprünglich für große und systemrelevante Institute entwickelte europäische Abwicklungsregime soll demnach auch auf kleine und mittlere Banken von regionaler Bedeutung ausgeweitet werden. Wir haben in Deutschland grundsätzlich funktionierende Einlagen- und Institutssicherungssysteme. Diese müssen erhalten bleiben. Sie genießen das Vertrauen der Sparerinnen und Sparer. Sie stabilisieren den deutschen Bankenmarkt. Sie haben sich über Jahrzehnte bewährt. Sollten sich die Ideen der Europäischen Kommission durchsetzen, bliebe den Institutssicherungssystemen der Sparkassen und Volksbanken kein Raum, durch Präventivmaßnahmen selbst tätig zu werden. Ordnungspolitisch ist das für uns nicht akzeptabel. Der Bundesrat ‑ es ist gerade angeklungen ‑ hat in seiner Plenarsitzung vom 20. Oktober dieses Jahres ausführlich und kritisch Stellung zu dem Legislativvorschlag der Kommission genommen. Die Landesregierung hat diese Stellungnahme unterstützt und trägt sie 100-prozentig mit. Insbesondere die Auswirkungen auf die deutsche Bankenlandschaft und die bestehenden Einlagensicherungssysteme hat der Bundesrat an dieser Stelle aufgezeigt. Ferner hat der Bundesrat kritisiert, dass die Abwicklung eines kleinen oder mittleren Instituts künftig die bevorzugte Form des Marktaustritts darstellt, selbst wenn davon keine Gefahr für die Finanzstabilität ausgeht. Die Landesregierung erkennt die Bedeutung der institutsbezogenen Sicherungssysteme der Sparkassen und Volksbanken als zentralen Bestandteil der deutschen und damit auch der niedersächsischen Bankenlandschaft an. Als Land bleibt unser Ziel ‑ das hat Finanzminister Heere bereits mehrfach bei anderer Gelegenheit betont ‑ ganz klar der Erhalt einer regional ausdifferenzierten deutschen Bankenlandschaft im Drei-Säulen-Modell - einschließlich der funktionierenden Institutssicherungssysteme der Volks- und Raiffeisenbanken sowie des Sparkassensektors und der Einlagensicherung der Privatbanken. Daher unterstützen wir die Zielrichtung dieses Entschließungsantrags vollständig. Ich danke herzlich für diesen Antrag.

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Omid Najafi AfD

Deutschland schafft sich ab - Kapitel 21: Die CO2-Maut für LKW

CO2-Maut, geltend ab dem 1. Dezember, welche die bisherigen Mautkosten um bis zu 82 % erhöhen wird. 82 %! Am 1. Januar dieses Jahres wurde die Maut bereits um bis zu 40 % erhöht. Das entspricht mehr als einer Verdopplung der Mautkosten innerhalb eines Jahres. Am 1. Juli 2024 wird die Maut dann auch noch auf 3,5-Tonner ausgeweitet. Meine Damen und Herren, in einer Hochinflationsphase, in der Rezession, in der wir uns aktuell befinden, so etwas zu beschließen, ist wirtschaftlicher Selbstmord. Ich weiß auch nicht, was Sie damit bezwecken. Es wird mit Mehreinnahmen des Staates von 7,6 Milliarden Euro jährlich gerechnet - 7,6 Milliarden Euro, die den Speditionen und Logistikunternehmen am Ende fehlen werden. Dieser Aufpreis wird für viele den Ruin bedeuten, wenn sie diesen immensen Kostenaufschlag nicht an den Großhandel weitergeben können, welcher diesen wiederum dem Einzelhandel auferlegt. Ist Ihr Ziel etwa, dass die Lebensmittelpreise im Supermarkt den gesamten Monatsverdienst der arbeitenden Bevölkerung verschlingen? Es wird flächendeckend zu Preissteigerungen kommen. Selbst Ihre heißgeliebten Fahrräder werden dabei unerschwinglich werden. Und das Ganze begründen Sie mit CO2. Denken Sie wirklich, Sie würden damit das Wetter verändern? Ist das Ihr Ernst? Kennen Sie den CO2-Gehalt der Luft? Wissen Sie, wie viel der beträgt? - 0,04 %. 96 % davon sind von Natur aus gegeben. Nur 4 % sind menschengemacht. 4 % von 0,04 % sind 0,0016 %. Das ist der globale anthropogene ‑ sprich: menschengemachte ‑ CO2-Gehalt der Luft. Deutschland ist nur zu 1,3 bis 1,7 % für den CO2-Gehalt verantwortlich. 1,7 % von 0,0016 % sind 0,000027 %. Und Sie gedenken jetzt das Wetter zu verändern, indem Sie an 0,000027 % herumschrauben. Ist das Ihr Ernst? Selbst wenn Sie den globalen CO2-Ausstoß auf null reduzieren würden, was schon ‑ ‑ ‑ - Schreien Sie ruhig, solange Sie noch hier sind! Mit der nächsten Wahl wird sich das ändern. Ich bitte ganz kurz darum, dass hier wieder etwas Ruhe einkehrt. Wir halten die Uhr natürlich an. Dann setzen wir gleich die Aktuelle Stunde mit dem Redner hier vorne fort. - Bitte, Herr Najafi! Vielen Dank, Frau Präsidentin. Wenn Sie den globalen CO2-Ausstoß auf null reduzieren würden, was schon unmöglich ist ‑ 8 Milliarden Menschen in 193 Ländern zurück in die Steinzeit befördern, nur ohne Lagerfeuer, das ja CO2 ausstößt ‑, dann würde sich der CO2-Gehalt der Luft von 0,04 auf 0,0384 % reduzieren. Damit ändern Sie garantiert das Wetter! Wie kommt man eigentlich auf so etwas? Zu der CO2-Maut kommt noch die erhöhte CO2-Steuer ab 1. Januar - noch einmal knapp 15 Cent mehr je Liter Diesel. Meine Damen und Herren, Sie liefern die deutschen Logistikunternehmen damit ans Messer. Die osteuropäischen Billiganbieter werden diesen Markt übernehmen. Die Teuerung der Preise wird einen erneuten Schub erleben. Der Vorstandssprecher des Bundesverbandes für Güterverkehr, Logistik und Entsorgung Prof. Dr. Dirk Engelhardt sagt zu Recht: „Die Ampel ist zur Belastung für ganz Deutschland geworden.“ Sie treiben die Industrie, das Gewerbe und die Bürger in diesem Land in den Ruin, und die Lebenshaltungskosten werden nicht mehr zu stemmen sein. Es folgt eine Bankrotterklärung auf die nächste. Man muss sich das einmal vor Augen führen: Hätte die Ampelregierung seit der Übernahme zwei Jahre lang nichts getan, dann wäre dieses Land jetzt besser dran. Das muss man erst einmal hinbekommen. Keine Regierung zu haben, ist besser, als die Ampelregierung zu haben. Lassen Sie sich das auf der Zunge zergehen! In Zukunft werden auf deutschen Straßen nur noch polnische Lkws von tschechischen Logistikunternehmen mit rumänischen Anhängern und Fahrern aus Bulgarien unterwegs sein. Ich müsste den Titel dieser Aktuellen Stunde korrigieren, denn dieses Land schafft sich nämlich nicht ab. Sie, die SPD, die Grünen, die FDP im Bundestag, die Linken und die Union in den Landtagen und im Bundesrat, Sie schaffen dieses Land ab. Damit es nicht nur bei einer Rede bleibt, werden wir unseren Worten auch Taten folgen lassen. Es wird innerhalb der nächsten 24 Stunden einen Entschließungsantrag per Direktüberweisung von uns geben, welcher die Aussetzung der CO2-Maut und der Ausweitung auf 3,5-Tonner fordert. Und zum Schluss möchte ich Ihnen mitteilen, was die AfD mit der CO2-Maut und mit der CO2-Steuer tun würde. Sie verstehen? Danke.

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Antonia Hillberg SPD

Demokratie sichern, Menschenfeindlichkeit bekämpfen und die gesellschaftliche Vielfalt stärken: Niedersachsen braucht ein Landesdemokratiefördergesetz

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte für die SPD-Fraktion noch einmal zweifelsfrei feststellen, dass die AfD-Fraktion in diesem Parlament alle Rechte erhält, die ihr zustehen. Es gibt schlicht und einfach keinen Anspruch darauf, eine Vizepräsidentin oder einen Vizepräsidenten zu stellen. Etwas zu wollen und auf etwas einen Anspruch zu haben, sind grundverschiedene Dinge. Sie erzählen hier die Unwahrheit. Das macht noch einmal klar, warum Demokratie und Bildungsarbeit so unglaublich wichtig sind: damit wir hier Fehlinformationen die Stirn bieten können, damit die Menschen Fehlinformationen erkennen und sie Wollen und Anspruch auseinanderhalten können. Danke schön.

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Lena Nzume GRÜNE

Berufsorientierung an allgemeinbildenden Schulen ausbauen

Schulformen hinaus etabliert sind. Bitte schön, Frau Nzume! Sie haben das Wort. Die genaue Stundenzahl kann ich Ihnen nicht nennen. Aber mein Sohn ist am Gymnasium und hat gerade erst ein Praktikum in einer Fahrradwerkstatt absolviert. Aber, das ist trotzdem verpflichtend, und trotzdem dauert es zwei Wochen. Von daher gibt es diese geforderten Maßnahmen durchaus schon. Genauso gibt es die Potenzialanalysen, genauso für migrantisierte Menschen, die kultursensibel sind. Herr Reinken, Sie hatten auch eine Frage! Moment, Frau Nzume! Das Wort erteilt hier

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Peer Lilienthal AfD

Vergemeinschaftung der Einlagensicherung verhindern - präventive Institutssicherung erhalten!

das Wort. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Reinecke, Sie hatten das ja schon eingeordnet. Den Verfahrensgang dieses Antrags muss man vielleicht noch mal nachvollziehen, weil er wirklich sehr ungewöhnlich ist. So etwas habe ich in den letzten sechs Jahren noch nicht erlebt. Der Antrag ist direkt überwiesen worden, war also eilig. Überhaupt kein Problem, das ist ja üblich. Am 20. September sollte dann die Beratung im Haushaltsausschuss sein. Da ist er allerdings von der Tagesordnung abgesetzt worden: Beratungsbedarf, verschoben auf den 4. Oktober. Am 4. Oktober ist er allerdings von der Tagesordnung abgesetzt worden: Beratungsbedarf, verschoben auf den 18. Oktober. Am 18. Oktober ist er allerdings von der Tagesordnung abgesetzt worden: Beratungsbedarf, verschoben auf den 1. November. Und am 1. November ‑ das war letzten Mittwoch ‑ habe ich gedacht: Jetzt geht’s los, jetzt können wir endlich über den Antrag sprechen. Nein, dann kam um 9.33 Uhr ‑ der Haushaltsausschuss fängt um 10.15 Uhr an ‑ elektronisch dieser geeinte Änderungsvorschlag. Ich muss schon sagen: Man kann natürlich alles machen. Theoretisch kann man auch ein Spiegelei direkt auf dem Ceranfeld braten. Aber so richtig parlamentarisch ist das alles nicht. Ich freue mich ja immer, wenn jede lupenrein demokratische Fraktion mit jeder anderen lupenrein demokratischen Fraktion Anträge eint. Aber man muss zur Kenntnis nehmen: Eine Fraktion steht da außen vor. Diese eine Fraktion macht Oppositionsarbeit. Und es kann nicht sein, dass ich nur 45 Minuten Zeit habe. Es gab übrigens auch keine Tischvorlage. Die wurde dann irgendwann hektisch nachgereicht. So funktioniert es nicht. Wie gesagt, ich habe für alles Verständnis. Ich hoffe nur, dass wir die Kraft haben, in einigen Jahren unter anderen Vorzeichen so aufrecht zu sein, dass wir den dann in der Opposition befindlichen Altfraktionen die Dinge früher zur Verfügung stellen, damit sie darüber beraten können. Das ändert aber nichts daran, dass ich den Inhalt gar nicht so schlecht finde. Ich habe also Verständnis dafür. Denn wir haben ‑ es ist mehrfach angesprochen worden ‑ ein resilientes Bankensystem in Deutschland - mit einigen Ausnahmen. Sie wissen, wie ich zu Landesbanken stehe. Davon gibt es vielleicht die eine oder andere zu viel. Aber gerade die genossenschaftlichen Banken und die Sparkassen sind einfach gut aufgestellt. Vor allem haben sie ja auch eigene Rettungssysteme, die in der Vergangenheit auch ganz hervorragend funktioniert haben. Daher brauchen wir nicht jemanden aus der Europäischen Union, der da von oben reingreift. Das ist ein gutes Beispiel dafür, dass man mit der Nahsicht aus dem Nahbereich die Dinge besser regeln kann als aus Brüssel und aus Straßburg. Für viele andere Politikbereiche gilt das auch, aber hier ganz deutlich. Es ist doch traurig, dass wir als Deutsche nicht selbstbestimmt regeln können, wie wir unsere Banken retten, sondern von oben eine Vorgabe bekommen. Diese Vorgabe ruft jetzt tatsächlich auch bei Ihnen Widerstand hervor. Insofern sind vielleicht noch ein paar letzte patriotische Reste bei Ihnen zu finden. Es ist eine gute Idee, dass Sie sich dagegenstellen. Eigentlich müssten wir darüber gar nicht beraten. Wenn die EU das machen würde, wofür sie mal gegründet worden ist, nämlich einen gemeinsamen Markt zu schaffen, und nicht permanent hier in den Bankenbereich reingrätschen würde, bräuchten wir das nicht. Aber wegen der kurzen Beratungszeit und aufgrund dessen, dass der Antrag uns nicht weit genug geht, enthalten wir uns hier. Vielen Dank.

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Stephan Christ GRÜNE

Zukunft des Schienenpersonennahverkehrs in Niedersachsen: klimaneutral und kostengünstig?

Herr Christ, bitte! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund der Nachfolge der Dieselfahrzeuge und der abweichenden Entscheidung für das Weser-Ems-Netz möchte ich fragen, wie die Maßnahmen, die dort in Zusammenarbeit mit dem Bund und der Deutschen Bahn vorgesehen sind, nach jetzigem Stand umgesetzt werden sollen. Vielen Dank. Herr Minister Lies, bitte!

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Stephan Bothe AfD

Schlepperei im Mittelmeer durch sofortige Einstellung jeglicher finanziellen Unterstützung von Schleusern und die unmittelbare Rückführung auf dem Mittelmeer aufgegriffener Migranten beenden!

Herzlichen Dank, Frau Camuz. Herr Bothe möchte antworten. Bitte! Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Kollegin, ich bin Ihnen sehr dankbar für diese Kurzintervention. So kann ich ein paar Sachen geradestellen, die Sie vielleicht nicht mitbekommen haben. Fragen Sie doch mal Ihre von Ihnen hoffentlich geschätzte Innenministerin, wie gut das mit dem Dublin-Verfahren und dem Zurückschicken funktioniert! Sie hat erst vor Kurzem gesagt, dass es nicht funktioniert. Sie hat das Problem, das sie selber nicht mehr haben wollte, an die kommunalen Ausländerämter abgegeben mit einem Null-Ergebnis. Das Nächste ist: Warum gibt es denn diese Organisationen, die von Ihrer Partei unterstützt werden? Hätten Sie mal Ihrem Bundeskanzler Olaf Scholz zugehört! Er hat sich deutlich von dieser Initiative distanziert und sinngemäß gesagt, dass er sich wundert – Deutschland hat ja gar keinen Zugang zum Mittelmeer –, warum so viele Mittelmeerflüchtlinge zu uns kommen. Das waren die Worte von Olaf Scholz! Die Menschen werden von Ihren Schlepperorganisationen an die italienische Küste gebracht. Von dort aus werden sie von anderen von Ihnen geförderten Schlepperorganisationen nach Deutschland gebracht, wo Ihre Asylindustrie sich über jeden freut. Das ist die Wahrheit!

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Marten Gäde SPD

Queeres Leben in Niedersachsen sichtbar machen, Akzeptanz schaffen, Diskriminierung abbauen - Maßnahmen zur Anerkennung sexueller und geschlechtlicher Vielfalt

auch bei Kurzinterventionen bitte zunächst das Präsidium adressieren. Herr Gäde möchte antworten. Bitte schön! Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Behrendt, mir fehlen wirklich fast die Worte. Sie haben hier die ganze Zeit gegen queere Menschen gehetzt. Wir stehen für bunte Familien, aber wir stehen auch für alle Familien in Niedersachsen. Wenn Sie sagen, wir importieren queeren Hass, dann ist das einfach nicht korrekt, weil ein Großteil des queeren Hasses aus Ihren Reihen kommen. Ich wüsste nicht, dass wir Sie importiert haben. Also hören Sie auf mit Ihren Reden gegen die Menschen! Wir stehen für den Zusammenhalt. Danke.

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Christian Meyer

Wie werden die am 12. Oktober 2023 verkündeten Vorschläge zum Umgang mit dem Wolf in der Praxis umgesetzt?

Ich entschuldige mich in aller Form bei der Landesregierung. Herr Meyer, bitte! Diese Landesregierung hat – sowohl der Ministerpräsident in der Fragestunde als auch ich im vorletzten bzw. letzten Plenarsitzungsabschnitt –, glaube ich, ziemlich klargemacht, dass wir Handlungsmöglichkeiten für die Regionen haben wollen. Dort, wo wir viele Nutztierschäden haben, muss ein regional differenziertes Bestandsmanagement möglich sein. Wir müssen auch über Abschüsse von Problemwölfen – die sind schwierig; sie laufen ja weiterhin – die Möglichkeit haben, schnell vorzugehen. Deshalb ist sich diese Landesregierung da, glaube ich, sehr einig. Ich habe letztes Mal gesagt, dass sich die AfD mal anhand ihrer Parteibeschlusslage einigen muss, ob sie den Wolf ausrotten will oder nicht. Sie haben da immer sehr komische Positionen. Aber das zeigt, glaube ich, dass wir jetzt keine Debatte von rechtsaußen dazu brauchen, sondern wir setzen auf einen Konsens bei der Umweltministerkonferenz der demokratischen Parteien, die dort etwas erreichen, um zu zeigen, dass wir mehr Sachlichkeit in der Debatte brauchen. Die Frage 1 zu erhöhtem Rissvorkommen habe ich eben schon für die Regierung beantwortet. Wir setzen uns dafür ein, dass das an klaren Zielen festgelegt wird und dass die Länder einen großen Spielraum bekommen, um das umzusetzen. Zu Frage 3 habe ich mich eben auch schon geäußert, zu den Verpflichtungen von Jagdausübungsberechtigten. Dass die Möglichkeit gegeben wird, dass dort, wie in anderen Fällen auch, um diese Risse herum sofort die Möglichkeit zu Entnahmen gegeben ist. Das wird genauso wie bei Problemwölfen sein, dass das unterschiedliche Personen mit Sachkunde sein können. Wir werden weiterhin dafür sorgen, dass das anonym bleibt. Wir werden auch nicht sagen, ob es Jäger*innen, Polizist*innen oder sonstige Personen sind, sondern wir werden natürlich auch die Menschen, die dann in Ausübung der Verpflichtung des Staates handeln, weiterhin anonym schützen. Und deshalb werde ich die Frage der AfD nicht beantworten, wer am Ende konkret einen Wolf entnimmt. Das werden sachkundige Personen sein, die im Rechtsstaat auf Grundlage des Rechts handeln.

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Olaf Lies SPD

Zukunft des Schienenpersonennahverkehrs in Niedersachsen: klimaneutral und kostengünstig?

Vielen Dank, Herr Grosch. Herr Minister, bitte. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Grosch, das ist genau das, was damit einhergeht. Ich finde, das ist ein ganz wichtiger Hinweis. Es geht nicht nur um das Antriebskonzept, sondern es geht auch darum, wie zukunftsfähige Fahrzeuge aussehen, die auf der einen Seite das Thema "barrierefreier Zugang" ermöglichen. Das gilt genauso für den Fernverkehr, weil es heute extrem umständlich ist. Es geht auch darum, wie wir das Fassungsvermögen vergrößern können, wie wir bei zunehmenden Verkehren und bei begrenzten Haltepunktzeiten dafür sorgen können, dass Ein- und Ausstiege möglich sind. Deswegen sind die Fahrzeuge, die neu beschafft werden, nicht nur Fahrzeuge mit einem anderen Antriebskonzept, sondern es sind vor allem Fahrzeuge, die dafür sorgen, dass die Themen "Barrierefreiheit" und "Fassungsvermögen" in den Mittelpunkt gestellt werden. Ich glaube, es ist uns allen klar, dass es auch um die Attraktivität geht, die sowieso dazu gehört, damit Reisen modern, das Pendeln im SPNV modern ist. Herzlichen Dank. Die zweite Zusatzfrage für die

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Guido Pott SPD

Moorbodenschutz gemeinsam mit den Menschen in Niedersachsen gestalten: Klima schützen - Wertschöpfung sichern - Akzeptanz bewahren

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich habe weder Torfsoden noch Stonsdorfer dabei und bitte trotzdem um Ihre Aufmerksamkeit. Meine Damen und Herren, man kann es gar nicht oft genug sagen: Niedersachsen ist das Moorland Nummer eins. - Mehr als die Hälfte aller Hochmoore und rund 20 % der Niedermoore in der Bundesrepublik liegen in Niedersachsen. Insbesondere mit Blick auf die mit dem Moor verbundenen Treibhausgasemissionen ist dies Herausforderung und Chance zugleich. Die Emissionen aus den Mooren machen 19,5 % der niedersächsischen Gesamtemissionen aus. In absoluten Zahlen sprechen wir von rund 17,6 Millionen t CO2-Äquivalenten. Als rot-grüne Regierungskoalition stellen wir uns der in diesen Zahlen zum Ausdruck kommenden besonderen Verantwortung Niedersachsens. Meine Damen und Herren, man könnte die niedersächsische Lage als Moorland Nummer eins mit Blick auf das Erreichen der Klimaziele auch als Belastung sehen. Doch das ist weder die Sichtweise noch die Herangehensweise dieser Regierungskoalition. Vielmehr sehen wir die niedersächsischen Moore als Chance oder, um es mit den Worten unseres Umweltministers Christian Meyer zu sagen, als Superhelden des natürlichen Klimaschutzes. Denn Moore können schädliche Treibhausgase speichern, wertvolles Wasser schützen und als Hotspots der Artenvielfalt wirken. Meine Damen und Herren, mit der aktuellen Novelle des Klimagesetzes werden wir erstmals ein Minderungsziel für die Treibhausgasemissionen aus kohlenstoffreichen Böden festschreiben. Bis zum Jahr 2030 streben wir eine Reduktion von 1,65 Millionen t gegenüber dem Wert von 2020 an. Damit leisten wir unseren niedersächsischen Beitrag, die Zielsetzung der Bund-Länder-Vereinbarung zum Klimaschutz durch Moorbodenschutz von bundesweit 5 Millionen t bis 2030 zu erfüllen. Aber wie können wir dieses niedersächsische Minderungsziel erreichen, und was muss getan werden, damit unsere Moore ihre Superkräfte tatsächlich entfalten können? Der vorliegende Entschließungsantrag der CDU-Fraktion ist leider nicht sehr ambitioniert und bleibt in Teilen auch hinter dem zurück, was wir im Sommer des vergangenen Jahres noch in gemeinsamer Regierungsverantwortung in Sachen Klima- und Moorbodenschutz in Niedersachsen auf den Weg gebracht haben. Während wir uns seinerzeit noch intensiv mit organisatorischer Anpassung zur Beschleunigung der Wiedervernässung beschäftigt haben, ist Ihr heutiger Antrag geprägt vom Blick in die Vergangenheit und von der Aufzählung von Rahmenbedingungen, die erst erfüllt sein müssen, damit es beim Moorklimaschutz überhaupt vorangehen kann. Meine Damen und Herren, was wir benötigen, ist eine klare Agenda für den Moorbodenschutz, die auf den bestehenden Strukturen aufbaut und diese weiterentwickelt. Bei diesem Prozess gilt es, im Dialog mit allen beteiligten Akteuren einen belastbaren und verbindlichen Weg zu finden, mit dem es gelingt, den Moorbodenschutz voranzubringen und die Potenziale des natürlichen Klimaschutzes zu nutzen; denn Akzeptanz muss durch gemeinsames, verbindliches und erfolgreiches Handeln immer wieder aufs Neue erarbeitet werden. Der Niedersächsische Weg ist hierfür, wie ich finde, ein prägendes Beispiel. Meine Damen und Herren, wie können wir das Management landeseigener Moorflächen verbessern und deren Wiedervernässung weiter beschleunigen? Wie können wir die Beratungsangebote für Renaturierung und moorschonende Bewirtschaftung ausweiten? Wie können wir die verfügbare Förderkulisse nutzen, um es für landwirtschaftliche Betriebe auch wirtschaftlich attraktiv zu machen, ihre Bewirtschaftungsform in Richtung Treibhausgasneutralität zu verändern? Auf diese und weitere Fragen gilt es Antworten zu finden und zugleich konkrete Ziele und Zeitpläne für die Verbesserung des Zustandes unserer niedersächsischen Moore festzulegen. Stichwort hier: Landesstrategie Moorbodenschutz. Meine Damen und Herren, Niedersachsen ist nicht nur Moorland Nummer eins, sondern auch Agrarland Nummer eins. Daher ist es das Ziel dieser rot-grünen Regierungskoalition, keinen Gegensatz zwischen Moorschutz und einer wirtschaftlich erfolgreichen und nachhaltigen Landwirtschaft aufzubauen, denn langfristig können wir in beiden Bereichen nur dann erfolgreich sein, wenn es uns gelingt, Moorentwicklung für den Klimaschutz abzubilden und zugleich Erwerbsperspektiven für die Landwirtschaft aufzuzeigen. Für diese, für unser Land so zentrale Aufgabe und für eine Offensive beim Moorbodenschutz darf ich an dieser Stelle bereits einen Entschließungsantrag der Regierungskoalition ankündigen, der die genannten Fragen aufgreifen und Lösungen aufzeigen wird; denn die Mammutaufgabe Moorbodenschutz braucht Ambition und Verbindlichkeit und muss jetzt entschlossen angegangen werden. Nur so kann es uns auch im Bereich des natürlichen Klimaschutzes gelingen, den zwingend notwendigen Beitrag zum Erreichen der Klimaziele zu leisten. Lassen Sie uns im Ausschuss daher gemeinsam daran arbeiten, die niedersächsische Offensive beim Schutz und der Entwicklung unserer Moore weiter konsequent voranzutreiben. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Dr. Marco Mohrmann CDU

Wie werden die am 12. Oktober 2023 verkündeten Vorschläge zum Umgang mit dem Wolf in der Praxis umgesetzt?

Herr Mohrmann, bitte! Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Eines wurde heute wieder deutlich: Dass wir mit unserer Euphorie nach den Ankündigungen Minister Meyers im letzten Plenarabschnitt ein bisschen zurückhaltend waren, war sicherlich die richtige Entscheidung. Denn wir haben wieder gehört: Das Nichthandeln geht weiter. Erst am Mittwoch mussten wir der Braunschweiger Zeitung entnehmen, dass sich der Landkreis Gifhorn angesichts der Rechtslage außerstande sieht, eine überfällige Wolfsentnahme zu genehmigen. Dieses Beispiel zeigt: Entweder ist der Hinweis von Bundesumweltministerin Lemke falsch, dass diese Entnahmen ohne Änderung des Rechtsrahmens möglich sind, oder diese Wolfsentnahmen werden weiterhin durch die Landesregierung in Niedersachsen torpediert, meine Damen und Herren. Und ich befürchte Letzteres. Herr Minister Meyer, damit machen Sie klar, dass Sie auch weiterhin nicht an der Seite der Menschen im ländlichen Raum, an der Seite der Weidetierhalter, an der Seite der Betroffenen stehen. Das geht im Übrigen bis hin zu Rettungshundestaffeln, die sich nicht mehr in der Lage sehen, ihre Hunde angemessen trainieren zu können. Und was ich eben am allerschlimmsten finde: Es ändert sich so recht nichts an dieser Geisteshaltung, die dahintersteckt. Es setzt kein Erkenntnisprozess ein, und das lässt eben viele Worte zur Makulatur verkommen, und es lässt die Menschen auch ein bisschen fassungslos zurück. Das mache ich fest an einer Randnotiz, ebenfalls am Mittwoch im gleichen Artikel in der Braunschweiger Zeitung. Da steht: "Laut Ministerium verhalten sich die 'aktuell 39 Wolfsrudel in Niedersachsen überwiegend unauffällig'." Und das, meine Damen und Herren, ist nicht weniger als ein Affront, und das gleich zweimal. Erstens: Die lapidare Behauptung, die Rudel verhielten sich unauffällig, ist eine Frechheit gegenüber denen, die sich wieder und wieder teils heftigen Übergriffen marodierender Wölfe ausgesetzt sehen. Herr Minister Meyer, bei Ihrem Besuch in Stade vor einigen Wochen haben Sie selbst noch von sechs auffälligen Rudeln in Niedersachsen gesprochen. Das von Ihnen genannte Kriterium dabei war: acht einem Rudel zuzuordnende Übergriffe in einem Jahr. Ich frage Sie: Haben sich diese Rudel nun in Luft aufgelöst, oder vertritt die Arbeitsebene in Ihrem Haus eine andere Sicht auf die Dinge als die Hausspitze? Vielleicht klären Sie das beim nächsten Jour fixe bei Ihnen im Hause, und lassen uns im Idealfall an Ihrem Erkenntnisgewinn teilhaben. Zweitens, meine Damen und Herren, ist es auch ein Affront, immer noch von 39 Rudeln zu sprechen. Das wiederum, Herr Minister Meyer, lässt ganz genau zwei Rückschlüsse zu. Entweder werden bei Ihnen im Hause keine Quartalsberichte gelesen, oder Sie pflegen die Systematik des fantasievollen Umgangs und Auslegens von Zahlen weiterhin – um mal keine Wörter zu benutzen, die einen Ordnungsruf nach sich ziehen –, und beides ist nicht gut. Herr Meyer, verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Menschen merken so etwas, und das stärkt nicht das Vertrauen in die Institutionen. Ich möchte mich hier auch ausdrücklich bei den Weidetierhaltern bedanken, die am Mittwoch hier vorm Landtag wieder demonstriert haben, die deutlich Farbe bekannt haben und die hier unermüdlich aufzeigen, was in unserem Lande falsch läuft. Danke für den unermüdlichen Einsatz. Herr Meyer, machen Sie sich im Sinne der Menschen im ländlichen Raum nützlich! Ergreifen Sie den Steigbügel, und verhelfen Sie der Bundesministerin Lemke in den Sattel, damit sie endlich das angeht, was sie selber im Koalitionsvertrag mit beschlossen hat. Eine bessere Wolfspolitik, meine Damen und Herren, ist nicht nur machbar, die ist sogar absolut überfällig in diesem Land. Danke schön.

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Gerald Heere

Steuerprognose und Gastronomie: Will die Landesregierung die dauerhafte Mehrwertsteuersenkung?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Pastewsky, generell ist zu sagen, dass Umsatzsteuersenkungen ganz grundsätzlich eher kein geeignetes Mittel darstellen, um die Wirtschaft zu unterstützen und Unternehmen zu entlasten. Das kann für temporäre Maßnahmen, die Übergangsprobleme beschreiben, natürlich der Fall sein. Aber die Systematik der Umsatzsteuer bezieht sich ‑ die Referenz ist ja die Mehrwertsteuersystemrichtlinie ‑ nicht auf Zielstellungen der Unterstützung unterschiedlicher Branchen. Das ist nicht die Zielsetzung der Umsatzsteuer. Insofern ist das nur in Ausnahmefällen zielführend. Man kann hier mit gutem Recht sagen, dass wir einen gut begründeten Ausnahmefall für diese Steuersenkung hatten. Aber sie kann kein systematisches Instrument sein, bestimmte Branchen zu unterstützen. Insofern sind die Fragen zur gezielten Branchenunterstützung wahrscheinlich eher vom Wirtschaftsminister zu beantworten. Da gibt es unterschiedliche Instrumente unter anderem in der Wirtschaftsförderung. Insofern eint uns ganz überwiegend ‑ zumindest merke ich das, wenn ich im Kreis meiner Länderkolleginnen und ‑kollegen bin ‑ das Ziel, die Komplexität im Bereich der Steuern und die Aufgabenfokussierung im Bereich der Steuern auf das zu begrenzen, was die Steuerverwaltung kann und nicht auch noch andere Zielsetzungen wie Wirtschaftsförderungen, Branchenunterstützung oder irgendwas anderes mit in die Steuergesetzgebung hineinzufriemeln, wie ich das jetzt mal nennen würde. Insofern bitte ich um Verständnis, dass ich, wie gesagt, zu anderen Wirtschaftsförderungsmaßnahmen auf den Wirtschaftsminister verweise, aber dabei bleibe, dass eine Umsatzsteuersenkung allerhöchstens ein Übergangsinstrument sein kann. Vielen Dank.

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Wiebke Osigus SPD

Mehrwert und Mehrkosten des Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung

diese Frage beantwortet die Frau Ministerin Osigus. Bitte schön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das erkläre ich mir vor allen Dingen damit, dass Ihre Fraktion beharrlich an der Schuldenbremse festgehalten hat und dass das Geld nun einmal endlich ist. Im Übrigen gestalten wir mit einem Teil der Landesmittel, aber insbesondere mit den Mitteln der europäischen Förderrichtlinien die Lebensverhältnisse vor Ort. Insofern ist das Geld gerecht aufgeteilt zwischen den Pflichtaufgaben und dem, was mein Haus im Land eigenständig aus den gehobenen Synergien heraus möglich machen kann. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Wiebke Osigus SPD

Mehrwert und Mehrkosten des Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung

Ministerin antwortet. Bitte schön, Frau Ministerin Osigus! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass wir diverse Paneldiskussionen auf den Weg gebracht haben, ist mir momentan nicht bewusst, dass wir in irgendeiner Form eine demokratische Fraktion oder eine politische Partei ausgeschlossen haben könnten. Wir sind insbesondere in den verschiedenen Ebenen darauf bedacht, die verschiedenen Akteure zu vernetzen und mit allen in den Austausch zu kommen. Insofern muss ich die Antwort nachliefern, sofern Sie mir dazu weitere Details nennen können. Dankeschön. Vielen Dank, Frau Ministerin Osigus. -

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Djenabou Diallo-Hartmann GRÜNE

Schlepperei im Mittelmeer durch sofortige Einstellung jeglicher finanziellen Unterstützung von Schleusern und die unmittelbare Rückführung auf dem Mittelmeer aufgegriffener Migranten beenden!

Vielen Dank. Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleg*innen! Auffällig an diesem Antrag der Fraktion der AfD ist, dass darin mithilfe von vier Fußnoten versucht wird, den Anschein wissenschaftlicher Belegbarkeit Ihrer Argumente und Inhalte zu erwecken, dass aber gerade bei den zentralen Behauptungen keine Fußnoten genutzt werden und die AfD die Beweise dafür schuldig bleibt. Aber von Ihnen ist ja keine seriöse und auf Fakten basierende Politik zu erwarten. Daher muss ich gar nicht groß auf diesen menschenverachtenden Antrag von Ihnen eingehen. Mir ist aber wichtig, an dieser Stelle ein paar Punkte zu erläutern. Ich sage Ihnen: Ich habe zwei Personen aus meiner Familie im Mittelmeer verloren – aufgrund der Tatsache, dass sie nicht gerettet werden konnten. Verloren habe ich meinen Cousin Elhadj Saidou-Diallo, 27 Jahre alt, im Dezember 2017. Er wollte legal nach Deutschland, um nach seinem Bachelor einen Master zu machen. Das kam nicht zustande, weil es keine legalen Wege der Einreise nach Deutschland gibt. Vor acht Monaten habe ich Thiemo Abdoulaye-Sow verloren, der mit 31 Jahren seine Frau und ein zweijähriges Kind hinterlässt. Die Realität ist, dass es in meinem Geburtsland inzwischen keine einzige Familie mehr gibt, aus der nicht mindestens zwei bis drei Personen im Mittelmeer ertrunken sind. Das ist die Situation, in der wir sind. Die Rettung aus Seenot ist – da sind wir uns einig, zumindest unter uns demokratischen Parteien – ein Gebot der Humanität und des Völkerrechts und des internationalen Seerechts. Das bedeutet für mich, dass alle Menschen – schwarze Menschen, Araber*innen oder wer auch immer; alle – zu retten sind, wenn sie in Seenot sind, und zwar alle, ohne Ausnahme. Sie haben es verdient, dass man sie rettet. Ein letzter Punkt, den zu erläutern mir hier wichtig ist: Ich finde die Gemengelage gerade auch bei uns in Deutschland maximal schwierig. Hier wird ja der Versuch unternommen, die Seenotretter*innen zu kriminalisieren. Das ist alles andere als in Ordnung. Das ist unmenschlich. In der jetzigen politischen Lage wird mit der entsprechenden Argumentation, wie Erik Marquardt aus dem EU-Parlament noch mal erläutert hat, ein falscher Eindruck erweckt. Als Realpolitik werden in der Asylpolitik leider ganz offen harte Rechtsbrüche gefordert. Das ist etwas, was nicht geht. Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin. Das geht wirklich nicht. Wir müssen davon abkommen. Ich rate allen demokratischen Parteien dazu, sich davon zu distanzieren. Lasst uns gemeinsam Menschen und Menschenwürde achten, und zwar die Würde aller Menschen, auch der schwarzen Menschen, der Araber und aller anderen! Lasst sie uns gleichbehandeln! Daher lehnen wir diesen nicht faktenbasierten und überhaupt--- Frau Hartmann, Sie müssen zum letzten Satz kommen! Ja, ich komme zum Schluss. Diesen Antrag, der voller Anschuldigungen ist, lehnen wir ab. Sie zeigen--‑

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Stephan Christ GRÜNE

Zukunft des Schienenpersonennahverkehrs in Niedersachsen: klimaneutral und kostengünstig?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! "Zukunft des Schienenpersonennahverkehrs in Niedersachsen" – ich hatte es gestern schon gesagt, wir beschäftigen uns in diversen Tagesordnungspunkten mit Mobilität, meiner Meinung nach zu Recht – "klimaneutral und kostengünstig?" Ich würde sagen: Ja und ja! Zumindest die Weichen sind dafür genau richtig gestellt. "Klimaneutral": Die Schiene – das möchte ich hier klarstellen – hat einfach die besten Voraussetzungen für einen klimaneutralen Betrieb. Stahl auf Stahl – wie wir das bei der Schiene haben – ist schlicht und ergreifend das beste System, was Energieeffizienz angeht. Zur Klarstellung: Dass im Rahmen der Verkehrswende immer wieder von Verlagerung von der Straße auf die Schiene diskutiert wird, hat nichts mit irgendwelchen Ideologien zu tun. Das ist schlicht und ergreifend Physik. Hier spielt das System Schiene nämlich seine Vorteile aus. Deswegen ist es auch richtig, dass hier im Plenum einer der ersten Entschließungsanträge im Verkehrsbereich der Entschließungsantrag zum Reaktivierungsprogramm des Landes war. Das Reaktivierungsprogramm war notwendig. In Niedersachsen existieren noch Dutzende Strecken, die gesichert werden wollen und darauf warten, reaktiviert zu werden. Der Anspruch an das Reaktivierungsprogramm ist: Keine Strecke, die einen positiven Nutzen-Kosten-Faktor hat, soll am Ende durchs Raster fallen. Man muss feststellen: Die Resonanz bei den Kommunen war überwältigend. 14 Strecken werden jetzt im nächsten Schritt direkt untersucht, und weitere Strecken werden in Abstimmung mit den Kommunen geprüft, um keine Strecke durchs Raster fallen zu lassen, die einen positiven Nutzen-Kosten-Faktor hat. Minister Lies, vielen Dank für das, was Sie im letzten Lenkungskreis gesagt und unterstrichen haben: Wir wollen bei diesem Verfahren so viele Strecken wie möglich durchbringen. Ich glaube, das ist die wichtige Botschaft, die von diesem Verfahren ausgeht. Die Schiene ist das Rückgrat des klimaneutralen öffentlichen Verkehrs der Zukunft. Und – hier möchte ich an Herrn Scharrelmann anschließen – alles muss zusammen gedacht werden. Natürlich. Sie muss zusammen mit den Bussen, den Landesbuslinien, zusammen gedacht werden. Die Landesbuslinien dürfen auch weiterentwickelt werden, damit wir dort ein gemeinsames System von Schienenpersonennahverkehr und Buslinien haben, wo keine Schienen liegen und auch in absehbarer Zeit keine Schienen liegen werden, sodass wir ein einheitliches System mit attraktiven Fahrzeiten haben. Dort ist noch Luft nach oben – genauso wie bei der Elektrifizierung. Das möchte ich noch einmal unterstreichen. 61 % der Bahnstrecken in Deutschland sind elektrifiziert, das wissen Sie. Deswegen war es bei der Prüfung von Alternativen meiner Meinung nach absolut richtig, an diese technologieoffen heranzugehen. Am Ende ist technologieoffen eine Entscheidung gefallen: Elektrifizierung oder Wasserstoff oder batterieelektrisch? Man kam am Ende zu der Erkenntnis, dass in den allermeisten Fällen offensichtlich der batterieelektrischen Variante der Vorzug gegeben wird. Tatsächlich werden in anderen Bundesländern Wasserstoffprojekte noch einmal überprüft. Wo Wasserstoffzüge fahren, wird noch einmal infrage gestellt, ob es für die Anwendungszwecke das richtige Modell ist. Und umgekehrt: Batterieelektrische Züge werden immer mehr eingesetzt. "Kostengünstig" war der zweite Aspekt. Das Deutschlandticket – das möchte ich noch kurz ergänzen – ist die größte Tarifrevolution, weil wir ein Ticket für alles haben. 11 Millionen Abos deutschlandweit – das war der letzte Stand im Sommer. 700.000 Abos – davon sprach Herr Lies gerade – sind in Niedersachsen verkauft worden. Studien haben ergeben: Rund ein Drittel lässt das Auto häufiger stehen. Das kann aber noch nicht das Ende sein, wenn man mal das Auto stehen lässt. Für eine reelle Verkehrswende braucht es dauerhafte Sicherheit. Wir haben mit den Entscheidungen der letzten Woche Sicherheit bis in das nächste Jahr hinein. Aber das reicht nicht. Wir brauchen eine längerfristige Sicherheit. Ich gebe Herrn Minister Lies für die weiteren Verhandlungen mit, dass wir das hinbekommen müssen. Ich glaube aber, hier ziehen wir an einem Strang. Auch hier noch einmal der Hinweis: Die Diskussionen rund um die Preiserhöhungen sind, wie ich finde, ein fatales Signal. Untersuchungen zeigen, dass eine Preiserhöhung von 49 Euro auf 59 Euro oder 69 Euro tatsächlich ein großes Potenzial verschwinden lässt. Deswegen sollten Preiserhöhungen meiner Meinung nach der allerletzte Schritt sein, um so das Deutschlandticket, wie es ist, noch besser zu machen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

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Gerald Heere

Steuerprognose und Gastronomie: Will die Landesregierung die dauerhafte Mehrwertsteuersenkung?

Herr Minister, bitte! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Seebeck, ich habe gerade in meiner Antwort auf Ihre Anfrage darauf Bezug genommen, dass wir uns auch mit der Initiative Sachsen-Anhalts entsprechend im Finanzausschuss des Bundesrats beschäftigt haben. Der Bund macht hier keine Anstalten, aber ‑ und, wie gesagt, das eint die Finanzministerinnen und Finanzminister und übrigens auch den sachsen-anhaltinischen Finanzminister an dieser Stelle ‑ wir sind gerne bereit, die Aktivitäten, die von Bundesseite angekündigt wurden ‑ es ist ja egal, wer da ursächlich war ‑, zu unterstützen. In der aktuellen Debatte hat es der Bundesfinanzminister in Aussicht gestellt, das im Jahr 2023 zu verlängern. Die Äußerung, die Sie zitieren, liegt ja einige Jahre zurück - das war 2022 oder so. Ich kann mich persönlich nicht an den genauen Zeitpunkt erinnern. - Ja, genau. - Aber wie auch immer: Die aktuelle Debatte zur jetzigen Verlängerung ist angestoßen worden durch den Bundesfinanzminister Lindner. Insofern: Es gibt hier eine gemeinsame, sehr breit getragene Positionierung der Bundesländer, weil wir uns ja auch sehr weitgehend mit dem Thema auseinandergesetzt haben. Wie gesagt, es hat Initiativen gegeben, dies zu unterstützen, wenn es vom Bund kompensiert wird. Es gibt seitdem keine weiteren Äußerungen des Bundesfinanzministers mehr. Insofern ist er tätig. Die Landesregierung hat insofern aktuell unterstützt, die Behandlung der Anträge im Finanzausschuss des Bundesrats zu vertagen. Das ist die aktuelle Haltung. Denn wir warten auf eine konkrete Initiative des Bundes. Vielen Dank. Die dritte Zusatzfrage stellt wieder Herr

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Stefan Marzischewski-Drewes AfD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes

Vielen Dank. - Von der Fraktion der AfD ist jetzt Herr Marzischewski-Drewes an der Reihe. Bitte schön! (Rednerwechsel) Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Liebe Kollegen! Sehr geehrter Herr Kauroff, seien wir doch etwas mutiger und pragmatischer! In Ihren letzten Sätzen haben Sie es gesagt. Die Rettungsassistenten, die bisher Dienst auf den Notarztwagen tun: Warum dürfen diese über den 1. Januar 2025 hinaus keinen Dienst mehr auf den Notarztwagen tun? Seien wir doch so mutig und erlauben allen, die es bisher machen, dies auch weiter zu tun, bis sie in Rente gehen! Ich hoffe, dass wir dies in der Beratung zu Ihrem Gesetzentwurf noch ändern können. Sonst, das prognostiziere ich, werden wir uns am Ende des Jahres 2024 darüber unterhalten, dass wir es wieder verlängern. Ich hoffe, dass hier vonseiten der regierungstragenden Fraktionen ‑ zusammen mit der CDU ‑ eine gemeinsame, sinnvolle Lösung möglich ist. Im Wesentlichen geht es in dieser Gesetzesinitiative um die Schaffung der Telemedizin in der Notfallversorgung. Das ist ein richtiger Ansatz. Diesem Ziel fühlen wir uns als AfD-Fraktion auch verpflichtet. Und wir sind auch der Überzeugung, dass es endlich Zeit wird, die Telenotfallmedizin in den Rettungsdienst zu integrieren und weiterzuentwickeln. Wir könnten hier nach meiner Überzeugung bereits viel weiter sein. Es sei nur an unsere Initiative zur Telemedizin im Bereich der Kinder-Notfallversorgung erinnert. Immerhin scheibchenweise kommt die Telemedizin jetzt nach Niedersachsen. Die AfD wirkt. Die Bedeutung telemedizinischer Systeme in Verbindung mit Künstlicher Intelligenz wird dynamisch wachsen. Das steht für mich als Mediziner außer Frage. Das eröffnet zukünftig völlig neue Möglichkeiten, die sich viele von uns heute noch gar nicht vorstellen können. Welche Rückwirkungen sich daraus für den bisherigen Rettungsdienst zukünftig ergeben werden, wissen wir heute noch nicht. Insofern begrüßen wir grundsätzlich den konzeptionellen Ansatz Ihres Gesetzentwurfes. Leider ist der bodengebundene Rettungsdienst unter anderem auch wegen unseres in weiten Teilen doch maroden, überlasteten und unterfinanzierten Gesundheitssystems mit Mangel an Fach- und Hausärzten an die Belastungsgrenze gekommen. Die Telenotfallmedizin ist daher die praktikable Lösung des Problems - einfach aus gegebener Ist-Situation. Kritisch sehen wir die Bewertung der Landesregierung hinsichtlich der zu erwartenden Kosten durch die Einführung der Telemedizin. Sie erwarten, dass die Mehrkosten an anderer Seite eingespart werden können - aus unserer Sicht ein Wunschdenken. Wir sind ‑ im Rahmen der Gesetzesberatung ‑ gespannt, ob es dazu wirklich kommen wird. Wir freuen uns auf die Beratung im Ausschuss. Vielen Dank. Vielen Dank. - Aus der Fraktion der CDU hat jetzt der

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Swantje Schendel GRÜNE

Queeres Leben in Niedersachsen sichtbar machen, Akzeptanz schaffen, Diskriminierung abbauen - Maßnahmen zur Anerkennung sexueller und geschlechtlicher Vielfalt

Wunsch der Frau Kollegin Schendel zu einer Kurzintervention. - Bitte schön! Ich habe leider nicht die Zeit, alle Falschaussagen, die hier getroffen wurden, zu korrigieren. Eine Sache möchte ich aber klarstellen: Wenn Sie davon sprechen, es gebe nur zwei Geschlechter, dann sind Sie nicht auf dem aktuellen wissenschaftlichen Forschungsstand. Das ist auch nicht anders zu erwarten. Sie machen vor allen Dingen auch eine bedrohte, marginalisierte Bevölkerungsgruppe unsichtbar, nämlich die der intergeschlechtlichen Menschen. Das werden wir nicht hinnehmen. Außerdem ‑ ich habe es vorhin angemerkt ‑ ist die geschlechtliche Identität kein neues Phänomen. Es gab trans, inter und nicht-binäre Menschen auch schon in allen Generationen. Ich empfehle dazu sehr, einmal in eine gute Berichterstattung der ZEIT zu queerem Leben im Alter reinzuschauen. Dann sehen Sie auch, dass das kein Trend ist. Für uns ist es auch wichtig, dass trans Kinder und ‑Jugendliche sicher aufwachsen können, dass sie auch ein hohes Lebensalter erreichen können, dass sie gesundheitlich abgesichert sind. Dafür setzen wir uns ein. Das ist keine Ideologie. Aber Ihre Rede hat einmal mehr gezeigt, wie wichtig es ist, dass wir Aufklärung und Akzeptanzarbeit leisten. Deutlicher hätte man das nicht machen können.

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Lena Nzume GRÜNE

Nie wieder ist jetzt! Angriffen auf Gedenkstätten entschieden entgegentreten, Gedenkstätten als Orte der Demokratiebildung und Erinnerung an finstere Zeiten stärken

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Liebe Kolleg*innen! Deutschlandweit und auch in Niedersachsen nehmen rechtsextremistische Angriffe auf Gedenkstätten zu. Zu nennen sind hier zum Beispiel der Anschlag auf die Geschäftsstelle der Stiftung Niedersächsische Gedenkstätten in Celle, das Bekleben der Gedenkstätte in Ahlem mit volksverhetzenden Stickern oder auch Hakenkreuzschmierereien in Oldenburg. Die Dunkelziffer ist aber noch viel höher. Das alles sind Warnsignale. Durch die Verschiebung der öffentlichen Diskussion und die Relativierung nationalsozialistischer Verbrechen fühlen sich Teile unserer Gesellschaft gestärkt und ermutigt, Gedenkstätten zu schänden. Was vor Kurzem gedacht wurde, wird jetzt offen ausgesprochen, und aus Worten werden Taten. Das lassen wir nicht zu. Gedenkstätten sind Orte, die uns wichtige historische Ereignisse vor Augen führen. Sie helfen uns bei der Erinnerung, sie sorgen für eine kritische Reflexion, und allein ihre Existenz ermöglicht einen Diskurs. Der Besuch eines Gedenkortes löst in Menschen vieles aus, bewusst oder unbewusst. Indem wir mittrauern, Empathie entwickeln, uns bestimmter Realitäten und Fakten bewusst werden, werden wir aufgefordert, uns zu positionieren und uns auseinanderzusetzen. Selbst eine Abwehrreaktion kann zu späten Denk- und Lernprozessen führen. Menschen aber, die Erinnerungsorte schänden, verweigern die Erinnerung. Nun kann man sagen, Vergessen gehört zum Erinnern dazu. Aber es ist uns wichtig, Verleugnen von Vergessen zu unterscheiden. Verleugnen bedeutet die Vermeidung von selbstkritischer Auseinandersetzung mit der Geschichte und der Gegenwart. Liebe Kolleg*innen, Demokratie lebt vom Diskurs, und wir müssen uns zu gesellschaftlichen Themen verhalten. Dazu zählen natürlich auch historische Ereignisse, die nicht einfach vergangen sind, sondern ihre Wirkmächtigkeit bis in die Gegenwart, in die jetzige Zeit, haben. Dazu benötigen wir Wissen, und Wissensvermittlung spielt eine Rolle. Dafür brauchen wir Gedenkorte und Erinnerungsorte. Sie machen Geschichte erlebbar und erfahrbar. Das kann schmerzhaft oder mit Scham behaftet sein. Wie gesagt, der Besuch von Gedenkstätten, insbesondere von Gedenkstätten, die sich mit den Gräueltaten des Nationalsozialismus auseinandersetzen, ist eine emotionale und tief bewegende Angelegenheit. Historische Ereignisse können nicht einfach ausradiert oder geändert werden; denn unsere Welt ist heute so, wie sie ist, weil die historischen Ereignisse sie dazu gemacht haben. Die Taten der Vergangenheit bringen eine Verantwortung für unsere Gegenwart und für unsere Zukunft mit sich. Erinnerungsorte machen uns diese Verantwortung bewusst und zeigen gleichzeitig, wie zerbrechlich unsere Gesellschaft und unsere demokratischen Werte sind. Zugleich eröffnen sie Räume für eine kritische Auseinandersetzung, eine multiperspektivische Auseinandersetzung. Sie fördern unsere Urteilsfähigkeit, unsere Kritikfähigkeit, unsere Handlungsfähigkeit und letztlich unsere Demokratiefähigkeit. Lange ließ sich die Erinnerungskultur als eine Verdrängungskultur bezeichnen, und es war ein Kampf von vielen gesellschaftlich und zivilgesellschaftlich Engagierten, der dazu führte, jetzt eine kritische Form der Erinnerung zu verankern, die handlungsorientiert ist und die eine Auseinandersetzung mit der Geschichte ermöglicht. Genau diese kritisch-reflexive Erinnerungskultur ist jetzt wieder in Gefahr. Rechtsextreme intensivieren ihre Angriffe auf die Erinnerungskultur. Ich meine hier zum Beispiel auch Björn Höcke, der eine erinnerungspolitische Wende um 180 Grad fordert. Menschen, die sich an Gedenkstätten vergehen, wollen die Geschichte nicht verstehen. Sie wollen sie umdeuten. Sie pfeifen auf Fakten, auf Forschung und Wissenschaft. Angriffe auf Gedenkstätten sind Angriffe auf unsere Erinnerungskultur und somit Angriffe auf unsere Demokratie. Liebe Kolleg*innen, lassen Sie uns unser kollektives Gedächtnis nicht umdeuten lassen! Erinnerungskultur verändert sich natürlich, und wir brauchen eine multiperspektivische, vielfältige Erinnerungskultur. Deshalb möchten wir auch die Strategie erweitern und Demokratiegeschichte, Kolonialgeschichte und alle anderen genozidalen Verbrechen in einer kritischen Erinnerungskultur mit umfassen. Dafür braucht es eine gute Förderung, eine nachhaltige Förderung unserer Gedenkstätten, damit unser Blick auf die Geschichte, auf die Gegenwart und auf die Zukunft weiterhin scharf bleibt. Vielen Dank.

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Evrim Camuz GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Freistaat Thüringen über die Übertragung der Zuständigkeit in Staatsschutz-Strafsachen

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorherige Redebeitrag war einfach unsäglich. Ich habe mit Kolleg*innen gewettet, wie lange es dauern wird, bis Sie wieder das Thema Migration aufmachen, und es hat keine 15 Sekunden gedauert. Ihre Redebeiträge sind so durchschaubar! Es geht Ihnen gerade null um die Sicherheit der Richterinnen und Richter. Es geht Ihnen dabei null um die Sicherheit der Gerichtsvollzieher*innen und der Journalist*innen, die in solchen Staatsschutzverfahren beteiligt sind und ihre Arbeit tun. Das zeigt Ihr wahres Gesicht. Es geht Ihnen um Hass und Hetze, und dem geben wir keinen Raum. Ich muss mich meinem Kollegen, Herrn Prange, anschließen. Ich finde es einfach nur frech, dass man, nachdem fünf Jahre vorher nichts passiert ist, jetzt gleich mit drei Forderungen kommt. Wir brauchen keine neuen drei Forderungen. Ich kann Sie da gerne beruhigen. Unsere Ministerin und ihr gesamtes Haus sind dabei, mit den jeweiligen Sprecherinnen und Sprechern auf Bundesebene eine Lösung zu finden. Wir brauchen kein zweites Land, wir brauchen einfach nur die Finanzierung, die uns vorher zugesichert war. Deswegen vielen Dank für die Forderungen, aber wir brauchen vielmehr Handlungen. Da sind Sie, von der CDU-Fraktion, aufgerufen, mit dem jeweiligen haushaltspolitischen Sprecher der CDU im Bundestag zu sprechen, dass er diese Forderung unterstützt. Das wäre was Konkretes, das wäre konstruktiv, das wären keine Forderungen im luftleeren Raum. Dem gehen wir auch nach, und das wollen wir konstruktiv angehen. Sie sind herzlich eingeladen, sich daran zu beteiligen. Mit diesem Antrag wollen wir den Richtern und Richterinnen und auch unserer Verantwortung gerecht werden. Deswegen halten wir an diesem Versprechen fest. Ich halte auch daran fest, dass ich mich riesig freuen würde, wenn wir gemeinsam den neuen Staatsschutzsaal eröffnen könnten. Daher bin ich der Justizministerin und dem Staatssekretär, Herrn Smollich, der sich da wirklich leidenschaftlich einbringt und uns Stück für Stück diesem Ziel näherbringt, sehr dankbar. Danke.

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Grant Hendrik Tonne SPD

Regierungserklärung zum Thema Migration mit dem Titel "Humanität und Ordnung"

will ich das gerne ausräumen, wir haben da nämlich keines! Wenn das ein Missverständnis bei Herrn Thiele war, will ich auch dem gerne abhelfen. Meine Damen und Herren, neben den Fragen von Finanzen, von Arbeit, von Rückführung ist als letztes Thema die Frage von Unterbringung eine weitere riesengroße Herausforderung. Die Schaffung von Wohnraum ist nicht nur durch die Migration, aber auch durch diese ein Thema, mit dem wir uns wirklich zu beschäftigen haben. Dass man feststellt, die mietfreie Überlassung von Bundesliegenschaften solle stattfinden, ist absolut korrekt, aber ehrlich gesagt auch das Mindeste. Ich würde mir wünschen, dass bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben der Ernst der Lage auch entsprechend erkannt wird. Zweitens: Wenn man bau- und vergaberechtliche Regelungen für Geflüchtetenunterkünfte lockern möchte, halten wir auch das für ausdrücklich korrekt: Einfacher bauen bedeutet nicht schlechter bauen. Diese Ideen und Ansätze – da möchten wir sogar noch einen Schritt weiter gehen – bieten sich eben nicht nur für die Debatten über Geflüchtetenunterkünfte an. Innovative Planungen ermöglichen, kostenintensive Vorgaben aufweichen – wir sind dafür, dass wir diesen Schritt, den wir dort gemacht haben, auch als Blaupause für andere Themen bei uns in Deutschland nehmen. Meine Damen und Herren, wir befinden uns jetzt etwa anderthalb Tage nach dem Ende der Gespräche. Wir haben erlebt, dass die Union, als die Tinte auf dem Papier noch nicht ganz trocken war, auf Bundesebene losmarschiert und sich mit Kritik überschlagen hat. Ich habe bei Herrn Linnemann permanent den Eindruck gehabt, man möchte ihm zurufen: Lies doch erst einmal in Ruhe das Papier, und dann verstehe es vielleicht auch noch! Auf jeden Fall kann man feststellen, dass man sich dort von der Wahrnehmung staatspolitischer Verantwortung verabschiedet hat. In der letzten Wahlperiode haben wir in Deutschland und Niedersachsen eine schwere Krise im Rahmen der Corona-Pandemie gehabt. Die CDU hat unter ihrem damaligen Fraktionsvorsitzenden Dirk Toepffer zu dieser staatspolitischen Verantwortung gestanden. Herr Lechner, ich kann hier und heute angesichts Ihrer Rede nicht erkennen, wohin Sie sich bewegen wollen. Sie müssen sich entscheiden, Herr Lechner, was Sie wollen! Wollen Sie zur staatspolitischen Verantwortung stehen, oder wollen Sie es umdrehen und parteitaktische Spielchen auch hier stattfinden lassen? Diese Entscheidung liegt bei Ihnen. Sie müssen sie treffen, meine Damen und Herren! Ein allerletzter Aspekt im Papier kommt so unscheinbar daher: die Einrichtung einer Kommission. Ich finde auch diesen Vorschlag wertvoll. Eine Kommission, die mit Akteuren aus allen gesellschaftlichen Gruppen besetzt ist, die sich zusammensetzt und mit uns die Frage geklärt: Wie kriegen wir es hin, gesellschaftlichen Zusammenhalt auch in einer Krise zu stärken? Ich finde, das ist ein wesentlicher Schritt, dem wir eine Chance geben sollten. Wir sind dazu bereit, dieses schwierige Thema anzugehen, die Verantwortung, die wir haben, auch wahrzunehmen, Ordnung und Humanität auch walten zu lassen. Herzlichen Dank.

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Swantje Schendel GRÜNE

Queeres Leben in Niedersachsen sichtbar machen, Akzeptanz schaffen, Diskriminierung abbauen - Maßnahmen zur Anerkennung sexueller und geschlechtlicher Vielfalt

dass Sie das auch möchten. - Dann bitte schön, Frau Schendel! Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Frau Ramdor, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Ich mache es dieses Mal kurz. Finden Sie es nicht zielführend, wenn wir auch als regierungstragende Fraktion frühzeitig und je eher, desto besser auf queerfeindliche Gewalt reagieren und deswegen Maßnahmen vorschlagen?

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Dennis Jahn AfD

Mehrwert und Mehrkosten des Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung

Die zweite Zusatzfrage der Fraktion der AfD stellt wieder der Kollege Jahn. Bitte schön! Frau Präsidentin! Frau Osigus, welche Richtlinien oder Verordnungen konnten Sie durch Ihre Gespräche direkt oder indirekt positiv für Niedersachsen beeinflussen?

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Jürgen Pastewsky AfD

Steuerprognose und Gastronomie: Will die Landesregierung die dauerhafte Mehrwertsteuersenkung?

von der AfD-Fraktion. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Welchen jährlichen Einspareffekt erwartet die Landesregierung in der Finanzverwaltung, wenn es doch beim ermäßigten Steuersatz von 7 % in der Gastronomie über das Jahresende hinaus bleibt? Herr Minister!

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Gerald Heere

Steuerprognose und Gastronomie: Will die Landesregierung die dauerhafte Mehrwertsteuersenkung?

Finanzminister wird antworten. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hatte in der Antwort auf die Anfrage bereits auf das Gutachten von ZEW verwiesen, das ja auch darstellt oder die Frage aufwirft, inwieweit es tatsächlich zu einem so großen Effekt, den Sie beschreiben, kommt. Das ist nach dem Gutachten von ZEW, und wie gesagt, des ifo Instituts ‑ ‑ ‑ - Nein, ich berücksichtige nur wissenschaftliche Erkenntnisse. Ich gehe einfach nur ganz neutral auf vorliegende wissenschaftliche Erkenntnisse ein. Wir können ja nicht als Land Niedersachsen bessere Erkenntnisse haben als intensiv von ZEW oder auch ifo ausgearbeitete Studien. Insofern berücksichtigen wir diese natürlich bei unseren Maßnahmen und unseren Einschätzungen. Die Einschätzung hier ist, dass es erst einmal offen ist, wie groß die Effekte sind. Man muss natürlich sagen: Es gibt hier unterschiedliche Problemlagen. Wir haben aber ja auch erkennbar zum Beispiel einen Arbeitskräftemangel

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Marcel Scharrelmann CDU

Zukunft des Schienenpersonennahverkehrs in Niedersachsen: klimaneutral und kostengünstig?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister Lies! Wie werden Sie die angekündigten ca. 102 Dieselloks in den nächsten Jahren auf Elektromobilität, auf Elektroantriebe umstellen? Wie ist dafür Vorsorge im Haushalt, in der Mipla bei Ihnen eingeplant? Herr Minister, bitte.

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Nadja Weippert GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr und des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes (Gesetz zum Einsatz unbemannter Luftfahrtsysteme im Brand- und Katastrophenschutz)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg*innen! Welche Rolle Drohnen im Einsatz für unsere niedersächsischen Feuerwehren spielen, hat mein Kollege Rüdiger Kauroff eben bereits ausführlich erläutert. Vielen Dank dafür. Innovativ sind diese aber nicht. Ob als technisches Hilfsmittel bei der Brandbekämpfung, der Lageerkundung, der Lagedarstellung oder aber bei der Personensuche: Drohnen haben sich im Brand- und Katastrophenschutz bereits bewährt und etabliert. Sie sind ein wichtiger Baustein für den Bevölkerungsschutz in Niedersachsen, aber eben noch kein Standard. Rund 165 sind bereits in den niedersächsischen Samtgemeinden, Städten und Landkreisen im Einsatz – bisher auch ohne gesetzliche Regelung. Liebe Kolleg*innen, auch ich halte eine gesetzliche Regelung, wie sie zum Beispiel bereits seit längerer Zeit in Rheinland-Pfalz besteht, für sinnvoll – sowohl im Hinblick auf den Datenschutz als auch im Hinblick auf Aus- und Fortbildungsangebote an unserem Niedersächsischen Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz. Aber lassen Sie uns trotzdem bitte die Bürokratie für unsere ehrenamtlichen Feuerwehrleute im Blick behalten, denn die ist aktuell schon groß genug. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen im Fachausschuss. Vielen Dank.

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Wiebke Osigus SPD

Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Freistaat Thüringen über die Übertragung der Zuständigkeit in Staatsschutz-Strafsachen

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Staatsschutzverfahren, landläufig gerne mit Terrorismus gleichgesetzt, gehören zu den mit Abstand aufwendigsten Strafverfahren. Die Beweislage ist oft komplex. Nicht wenige Taten haben sich im weit entfernten Ausland ereignet. Die Anforderungen an die Sicherheit sind oft exorbitant. Rechtlich handelt es sich um eine sehr anspruchsvolle Spezialmaterie, die häufigen Veränderungen unterworfen ist. Auch aktuell liegt einmal mehr ein Reformvorschlag der Bundesregierung vor. Mit Blick auf diese Komplexität hat der Gesetzgeber bei diesen Verfahren abweichend von dem üblichen Instanzenzug in weitem Umfang eine erstinstanzliche Zuständigkeit der Oberlandesgerichte begründet. Auch viele andere Entscheidungen in diesen Verfahren sind dort gebündelt. In Niedersachsen ist diese Zuständigkeit beim Oberlandesgericht in Celle konzentriert, das sich hier, ebenso wie die Generalstaatsanwaltschaft in Celle, einen hervorragenden Ruf erarbeitet hat. Das Verfahrensaufkommen in Celle ist, berücksichtigt man die Komplexität der Materie, erheblich. Nach sieben Verfahren im Jahr 2021 und sechs Verfahren im Jahr 2022 sind es dieses Jahr schon fünf weitere Verfahren, die am Oberlandesgericht Celle angeklagt worden sind. An konkreten Beispielen möchte ich neben Verfahren gegen Rückkehrer, die der Terrormiliz IS gedient hatten, nur die Verfahren gegen den Hassprediger Abu Waala aus Hildesheim oder aktuell ein mutmaßliches Mitglied einer früheren gambischen Eliteeinheit nennen. Viele dieser Verfahren haben weltweit Beachtung gefunden, was natürlich wiederum hohe Anforderungen an Sicherheit, Organisation und Medienarbeit mit sich bringt. Eben weil diese Verfahren so komplex sind, können sie sogar über Ländergrenzen hinweg konzentriert werden. Niedersachsen wirbt deshalb seit fast 20 Jahren bei anderen Ländern darum, sich die vorhandenen Expertisen in Celle zunutze zu machen. Ich freue mich daher sehr, heute mitteilen zu können, dass wir dabei endlich Erfolg hatten. In diesem Frühjahr konnte die Justizministerin, die sich heute krankheitsbedingt entschuldigen lässt, mit dem Freistaat Thüringen einen ersten Staatsvertrag schließen, wonach das OLG Celle auch für die thüringischen Staatsschutzverfahren zuständig ist. Eine echte Win-win-Situation. Thüringen weiß seine Staatsschutzverfahren in Celle in guten Händen. Niedersachsen kann durch die steigenden Fallzahlen die vorhandene Expertise weiter ausbauen, und Thüringen hat sich verpflichtet, Niedersachsen die anfallenden Kosten für die thüringischen Staatsschutzverfahren zu erstatten. Das Inkrafttreten des Staatsvertrages steht unter einer aufschiebenden Bedingung: Erst einmal muss in Celle ein neues Staatsschutzgebäude gebaut werden, das allen modernen Anforderungen gerade auch im Bereich der Sicherheit genügt. Das ist auch dringend notwendig. So schön das historische Gebäude des OLG Celle ist - dort Staatsschutzverfahren durchzuführen, stellt alle Beteiligten über alle Dienste hinweg vor gigantische Herausforderungen. Was die Kolleginnen und Kollegen, die seit vielen Jahren mit viel Engagement, Durchhaltevermögen und manchmal auch mit Kreativität bewältigen, verdient unser aller Hochachtung. Ein angemessenes neues Gebäude werden wir jedoch, Stand heute, nur mit finanzieller Unterstützung des Bundes erreichen können. Lange scheiterte die notwendige Hilfe vom Bund am Henne-Ei-Problem: Der Bund will nur helfen, wenn durch Staatsverträge mit anderen Ländern ein ausreichendes Verfahrensauskommen gesichert ist. Die anderen Länder wollen einen Vertrag erst schließen, wenn sie sicher sind, dass ein Neubau realisiert werden kann. Diesen Kreislauf durchbricht der Vertrag, den Ihnen die Landesregierung heute vorgelegt hat, auf geschickte Art und Weise. Ob dieser Vertrag alleine ausreichen wird, Berlin zur finanziellen Unterstützung zu bewegen, wissen wir per heute noch nicht. Aber er ist ein wichtiger Schritt, um diesem Ziel näherzukommen. Meine Damen und Herren, der Thüringer Landtag hat dem Staatsvertrag am 18. Juli 2023 zugestimmt. Ich möchte heute dafür werben, den Faden aufzugreifen und den Vertrag unter Dach und Fach zu bringen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Frau Ministerin, einen Moment, bitte! Ich wollte Sie gerade noch fragen, ob Sie eine

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Marcel Scharrelmann CDU

Zukunft des Schienenpersonennahverkehrs in Niedersachsen: klimaneutral und kostengünstig?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! "Zukunft des Schienenpersonennahverkehrs in Niedersachsen: klimaneutral und kostengünstig?" – ein schönes Thema, aber für mich schlichtweg der falsche Titel, der hier heute gewählt worden ist. Denn die Frage, wie alles finanziert werden soll, bleibt, wie so häufig, ausgeklammert. Wir warten auf zusätzliche Mittel des Bundes bei den Regionalisierungsmitteln, und mit den E-Loks fangen wir erst 2029 an. Hier werden also keine zusätzlichen Finanzmittel bereitgestellt. "Zukunft des Schienenpersonennahverkehrs in Niedersachsen: klimaneutral, kosteneffizient, durchfinanziert und gut!" – das wäre doch mal der richtige Vorschlag gewesen! Mit Blick auf den Umstieg auf eine emissionsfreie Mobilität hält die CDU-Fraktion bekanntlich nichts von technologischen Einschränkungen. Das gilt im Verkehrssektor insbesondere für die Vielzahl an Antriebsarten. "Wir haben frühzeitig die Bedeutung der Wasserstoffwirtschaft für den Klimaschutz und für die wirtschaftliche Entwicklung Norddeutschlands erkannt." So haben Sie es auf der Seite des Wasserstoff-Netzwerks Niedersachsen geschrieben, Herr Minister Lies. In Salzgitter haben wir mit Alstom einen der führenden Hersteller von Wasserstoff. Aber wie sieht denn nun die Wasserstoffstrategie des Landes im Personennahverkehr aus? Bisher soll es nur eine einzige wasserstoffbetriebene Bahnstrecke in ganz Niedersachsen geben. Weitere Projekte sind zumindest mir nicht bekannt. Erzählen Sie uns also nicht das Blaue vom Himmel, sondern lassen Sie uns jetzt in die Nutzung des blauen Wasserstoffs einsteigen! Herr Minister Lies, erst vor Kurzem haben Sie in einer Pressekonferenz die nötige Umstellung des Fuhrparks der LNVG auf emissionsarme Fahrzeuge vorgestellt und das hier eben auch noch einmal bestätigt. Demnach müssen über 100 Dieselloks in den kommenden Jahren ersetzt werden. Aber die Vorsorge dafür treffen wir erst 2029, und bis dahin bestellen wir weiter munter die schönen Diesellokomotiven. Nach meinem Wissen ist bereits die Anschaffung einer Lok mit Elektroantrieb im zweistelligen Millionenbetrag zu verorten. Schauen wir gleichzeitig auf die ambitionierten Klimaziele, erscheint die Umstellung im gegebenen Zeitrahmen mehr als unrealistisch, sofern Haushalt und mittelfristige Finanzplanung weiterhin derart ambitionslos bleiben. Wie bereits gestern fragen wir uns immer häufiger, wo sich solche Zukunftsthemen im Landeshaushalt oder in der mittelfristigen Finanzplanung wiederfinden. Denn der Personennahverkehr in Niedersachsen wird auf der Schiene nur dann besser, wenn er auch tatsächlich auf der Schiene und nicht nur im Modell oder in unzähligen Arbeitskreissitzungen verbessert wird. Es sind auch noch mehr Fragen zum ÖPNV offengeblieben. Was wird zum Beispiel aus den Landesbuslinien? Ich habe das Gefühl, dass die in der letzten Wahlperiode eingeführten Landesbuslinien in der aktuellen Landesregierung das ungeliebte Kind des ÖPNV sind. Viele Linien haben sich dabei als echter Erfolg herausgestellt. Moderne Busse erschließen gerade in ländlichen Regionen verschiedene Verkehrsknotenpunkte miteinander, und zwar emissionsarm mit Elektrobussen. Diese können auch noch schnell beschafft werden. Hier können wir also viel schneller in die Mobilität im ländlichen Raum einsteigen als dann, wenn wir auf die Reaktivierung warten, die sich alleine aufgrund der Finanzierung über Jahre hinziehen wird. Die ganze Geschichte wird dann auch nur ca. ein Sechstel so teuer sein wie ein vergleichbarer Schienenabschnitt. Lassen Sie uns also starten, und nutzen wir die Chance, auch zusätzliche Landesbuslinien auf den Weg zu bringen! Ich appelliere an die Landesregierung, die Landesbuslinien nicht zu vergessen. Denn wer das Deutschlandticket erhalten möchte, der muss auch dafür sorgen, dass es im ganzen Land – also nicht nur in den Ballungszentren, sondern gerade auch im ländlichen Raum – genutzt werden kann. Dafür sind die Landesbuslinien unverzichtbar. Herr Minister Lies, kommen Sie endlich aus den ewigen Ankündigungen heraus! Fangen Sie endlich an, die finanziellen Grundlagen für all Ihre Versprechungen zu schaffen! Sonst bleiben Ihre Ankündigungen weiterhin nichts anderes als heiße Luft. Ein klimaneutraler und kosteneffizienter Nahverkehr ist machbar. Vielen Dank.

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Julia Willie Hamburg GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gerade in Zeiten des zunehmenden Arbeitskräftemangels ist auch das Land Niedersachsen gefordert, seine Attraktivität als moderner Arbeitgeber zu steigern. Der heute zur Abstimmung stehende Gesetzentwurf ist hierzu ein deutlicher Baustein. Mit dem vorliegenden Entwurf zur Änderung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes wird eine Rechtsgrundlage geschaffen, mit der vom Dienstherrn geleaste Fahrräder für die Beamtinnen und Beamten sowie für die Richterinnen und Richter in Niedersachsen im Rahmen einer Entgeltumwandlung zur privaten Nutzung überlassen werden können. Die Leasingrate, die Prämie einer abgeschlossenen Vollkaskoversicherung sowie die Kosten regelmäßiger Inspektionen können bei diesem Modell durch den Dienstherrn von der Besoldung einbehalten werden. Die monatlichen Leasingraten ‑ nebst Versicherungsbeiträgen und Kosten der Inspektionen ‑ mindern im Wege der Entgeltumwandlung den steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn. Der sich dadurch ergebende steuerliche Vorteil errechnet sich anhand der individuellen Steuerklasse und der Höhe des jeweiligen Bruttolohns und kann daher nicht allgemein beziffert werden. Nach Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung wird die praktische Umsetzung des Dienstradleasings allerdings noch einen gewissen Vorlauf benötigen. Es wurde gerade darüber gesprochen. Das Dienstradleasing wird üblicherweise mit einem Leasingpartner abgewickelt, der in einer Ausschreibung ermittelt wird. Die Ausschreibung wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung vorbereitet, mit der Durchführung des Vergabeverfahrens soll das Logistik Zentrum Niedersachsen beauftragt werden. Hier ist es von der Ausschreibung und dem Leasingpartner abhängig, wie das Angebot und damit die Ausführung des Leasings in der Praxis aussehen wird. Nach meinen Informationen wurde im Ausschuss gesagt, dass die Ausschreibung etwa acht Monate dauern wird. Mit dieser Maßnahme, die heute hier beschlossen werden soll, werden die Vorbildfunktion des Landes und die Attraktivität als Arbeitgeber insgesamt gesteigert, insbesondere, da auch in der Privatwirtschaft, wie Sie wissen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zunehmend entsprechende Vorteile angeboten werden. Dass das Interesse hoch ist, zeigt sich übrigens nicht zuletzt daran, dass bereits eine hohe Zahl an Nachfragen potenzieller Nutzerinnen und Nutzer eingeht. Das Fahrrad ist in den letzten Jahren zurecht zunehmend ins Zentrum einer modernen Mobilitätspolitik gerückt. Unser Ziel ist es, den Anteil des Radverkehrs im Gesamtverkehr von heute 15 % auf mindestens 25 % bis spätestens 2030 zu steigern und Niedersachsens Stellung als Fahrradland Nummer eins weiter auszubauen. Mit dem landesweiten Ausbau der Radinfrastruktur wird in den nächsten Jahren das Potenzial, insbesondere in Stadt-Umland-Beziehungen, erweitert und der Umstieg von motorisierten Pendlerverkehren auf das Fahrrad wesentlich attraktiver. Das Fahrrad ist für viele Strecken ein attraktives Verkehrsmittel. Es spart Kosten, verursacht bei seiner Nutzung keine Emissionen, benötigt wesentlich weniger Fläche als der Autoverkehr, und das Fahrradfahren trägt darüber hinaus zur Gesundheit bei. Auch insofern passt der heute vorliegende Entwurf sicherlich gut in die Zeit. Eine zeitnahe Umsetzung für die Tarifbeschäftigten des Landes wird ebenfalls angestrebt. Die Tarifverhandlungen für den Bereich des öffentlichen Dienstes der Länder (TdL) laufen zurzeit. Hier ist zunächst abzuwarten, ob die Tarifvertragsparteien das Dienstradleasing zum Gegenstand ihrer Verhandlungen machen und eine einheitliche Regelung treffen. Falls dies nicht der Fall sein sollte, können die Tarifvertragsparteien in Niedersachsen eine bezirksvertragliche Regelung treffen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

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Christian Fühner CDU

Berufsorientierung an allgemeinbildenden Schulen ausbauen

Ach so! Ja, dann bitte! Dann erst Herr Fühner und dann gerne Sie, Herr Reinken! Herr Fühner, bitte! Herzlichen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Vor dem Hintergrund, dass Sie gerade eben ausgeführt haben, dass es beispielsweise in Oldenburg, aber sicherlich auch an anderen Standorten schon eine Reihe von Projekten gibt, frage ich Sie, wie viele Stunden Praktikum denn ein Gymnasialschüler in Niedersachsen absolvieren muss und wie flächendeckend die von Ihnen beschriebenen Modelle über alle Schulformen hinaus etabliert sind. Bitte schön, Frau Nzume! Sie haben das Wort.

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Dennis Jahn AfD

Mehrwert und Mehrkosten des Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung

Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Damen und Herren! „Mehrwert und Mehrkosten des Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung“ Im Jahre 2017 wurde zu Beginn der Legislatur das Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung geschaffen. Aus der Staatskanzlei sowie dem Innen- und dem Justizministerium wurden Aufgaben abgezogen und in diesem Ministerium neu gebündelt. Wie aus einer Antwort auf eine Anfrage an die Landesregierung im Jahre 2019 hervorgeht, lagen die Mehrkosten bei geschätzt 11 Millionen Euro. Unter anderem der Bund der Steuerzahler kritisierte die Errichtung dieses Ministeriums. Die Interessenvereinigung, die sich eine Verringerung der Bürokratie, Steuerverschwendung und Staatsverschuldung zum Ziel gesetzt hat, wies darauf hin, dass das Ministerium lediglich für den Parteienproporz, nämlich damit die Fraktion der SPD und die Fraktion der CDU jeweils fünf Ministerposten erhalten konnten, und nicht aus sachlichen Erwägungen gegründet worden sei. Im Jahr 2020 kritisierte auch der Niedersächsische Landesrechnungshof die Entscheidung zur Gründung dieses Ministeriums. Eine Schaffung neuer Stellen durch die Bündelung der Zuständigkeiten sei unnötig gewesen. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: Erstens. Welche Mehrkosten verursachte das Ministerium in den Jahren 2022 und 2023 im Vergleich zur 17. Wahlperiode, als es dieses Ministerium noch nicht gab? Zweitens. Teilt Ministerin Osigus die Bewertung des Landesrechnungshofs aus dem Jahr 2020, wonach ihr Ressort eine unnötige Zusatzausgabe für Niedersachsen darstellt? Es wird um eine begründete Antwort gebeten. Drittens. Vor dem Hintergrund, dass bei nahezu jedem bis jetzt vorgelegten Haushalt die Personalstärke und damit verbunden die Personalkosten zunahmen: Wie begegnet die Landesregierung dem unter anderem vom Bund der Steuerzahler geäußerten Vorwurf einer „aufgeblähten Ministerialverwaltung“? Danke. Vielen Dank. -

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Lena Nzume GRÜNE

Berufsorientierung an allgemeinbildenden Schulen ausbauen

Nzume. Bitte! Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleg*innen! Ich habe leider nur zweieinhalb Minuten und muss mich wirklich kurzfassen. Umso mehr freue ich mich auf die Beratung im Ausschuss. Regierungsverantwortung zeichnet sich nicht durch die Anzahl von Entschließungsanträgen aus - das erst einmal vorweg. Aber Berufsorientierung ist uns total wichtig, und es gibt ein breites Fundament in Niedersachsen. Ich würde Sie gerne nach Oldenburg einladen; denn viele der geforderten Maßnahmen führen wir schon durch. Es gibt nicht nur verpflichtende Praktika. Es gibt die Lernortetage, wo Schüler*innen einmal in der Woche zu den BBSen gehen und verschiedene Gewerke kennenlernen. Es gibt die Netzwerke zwischen Jobcentern und den Kammern. Seit 2010 sind diese schon total fest verankert. Also, das sind solche Modellprojekte, die Sie ja fordern, die wir schon durchführen. Auf der anderen Seite ist es so, dass wir unter Punkt 15 die geforderten Datenweitergaben über Schüler Online durchaus schon geregelt haben und jetzt eine Weiterentwicklung beginnen. Genauso hat die Stadt Hannover ein Projekt zum Thema Digitalisierung. Dabei geht es darum, außerschulische Lernorte und Schulen zu verbinden. Auch da bestehen total gute Netzwerke. Viele der Punkte Ihres Antrages gibt es also schon. Ich würde nur noch einen Punkt setzen wollen und unserer Kultusministerin für den Freiräume-Prozess danken. Denn der Freiräume-Prozess ermöglicht, das Curriculum aufzubrechen und Lernprozesse projektorientiert und fächerübergreifend zu gestalten, sodass die Schüler*innen ihre Kompetenzen wirklich entwickeln können. Frau Nzume, lassen Sie eine Zwischenfrage von Herrn Fühner zu? Nein, ich habe nur noch eine Minute. Gut. - Ach so! Ja, dann bitte! Dann erst Herr Fühner und dann gerne Sie, Herr Reinken! Herr Fühner, bitte!

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Olaf Lies SPD

Kommunale Straßen und Radwege in Gefahr: Rot-Grüne Bremse für den Infrastrukturausbau lösen!

Frau Hermann, die Landesregierung möchte antworten - oder: Sie hat noch einmal das Wort. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Hermann! Ich will es noch einmal beschreiben, damit es nicht falsch rüberkommt: Wir sind mit dem Gesetzentwurf sehr früh an den Start gegangen. Denn der Auftrag des Koalitionsvertrages ist eine Veränderung hin zu 60:40. Dabei war aber für mich immer klar, dass wir das nur unter der Voraussetzung machen können, dass wir an keiner Stelle kürzen. Genau dies ist nicht gelungen, nicht abbildbar. Deswegen verfolgen wir die Gesetzesänderung nicht, bevor wir das andere nicht sicherstellen können. Ich würde sagen, da besteht erst einmal große Einigkeit. Es wäre schöner, wenn wir größere Haushaltsspielräume hätten; hoffentlich haben wir die in den nächsten Jahren, um das möglich zu machen. Genau das ist meine Haltung dazu, und das war von Beginn an meine Haltung; ich habe sie nicht mitten im Verfahren geändert. Dass das nicht lösbar war, darauf habe ich im Haushaltsausschuss hingewiesen ‑ vielleicht nicht in ausreichender Weise; das will ich Ihnen gerne glauben ‑, und in Ihrer heutigen Aktuellen Stunde ist es noch einmal deutlich geworden. Noch einmal zur K 146: Es gab eine Bitte um Priorisierung und keinen Hinweis, dass dieser Radweg nicht realisiert werden könne. Ich glaube, das konnten wir mit der heutigen Diskussion für den Landrat klarstellen: Der K‑146-Radweg wird in das Bauprogramm aufgenommen und ist damit, wenn es der Wunsch des Landkreises ist, auch umsetzbar. Vielen Dank. Vielen Dank.

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Hartmut Moorkamp CDU

Direktvermarktung und regionale Wertschöpfung stärken - zukunftsfähige Landwirtschaft für Niedersachsen

nicht das Problem der Opposition. Zumindest sind wir der Auffassung, dass der Blick wieder mehr auf die Selbstversorgung gerichtet werden muss und dass der vorliegende Antrag in dieser Fassung nicht allzu viel dazu beitragen wird. Nichtdestotrotz freuen wir uns auf die Beratung im Ausschuss. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Die nächste Wortmeldung aus der Fraktion

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Claus Seebeck CDU

Steuerprognose und Gastronomie: Will die Landesregierung die dauerhafte Mehrwertsteuersenkung?

Herr Seebeck, bitte! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Wehrte Kolleginnen! Herr Finanzmister, vor dem Hintergrund, dass die Verlängerung und Entfristung dieser Maßnahme vom damaligen Bundesfinanzminister und jetzigen Bundeskanzler Scholz ins Schaufenster gestellt worden ist: Wie wird sich die Niedersächsische Landesregierung zu der Bundesratsinitiative 394/23 ‑ von Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern eingebracht ‑ verhalten, um den Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie von 7

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Daniela Behrens SPD

Schlepperei im Mittelmeer durch sofortige Einstellung jeglicher finanziellen Unterstützung von Schleusern und die unmittelbare Rückführung auf dem Mittelmeer aufgegriffener Migranten beenden!

Vielen Dank. Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist üblich, dass sich die Landesregierung in einer ersten Beratung nicht zu Wort meldet, weil man sich die Debatte des Landtagsplenums sehr genau anschaut und nachher in der Beratung des Fachausschusses intensiv diskutiert. Ich habe aber vor allen Dingen nach dem Redebeitrag des Vorredners das dringende Bedürfnis, zu korrigieren und ein wenig Fachlichkeit in die Debatte zu bringen. Gestatten Sie mir daher zwei Bemerkungen. Erstens. Ich bin selbst an der Küste, im Landkreis Cuxhaven, aufgewachsen. Das Thema Seenotrettung ist grundlegendes Sicherheitsverständnis an der Küste. Jeder, der in der Seefahrt unterwegs ist, würde immer sagen: Jeder Mensch, der in Not ist, wird gerettet, sei es im Mittelmeer, sei es anderswo, sei es, obwohl er aus falschen Gründen in einem Boot sitzt. Das ist egal. Es zählt der Mensch. Seenotrettung ist alternativlos, meine Damen und Herren. Meine zweite Bemerkung bezieht sich auf das, was mein Vorredner bezüglich dessen dargestellt hat, was die Bundesregierung gerade zum Thema Seenotrettung beschlossen habe, und möchte aufklären. In der Tat gibt es derzeit verschiedene Gesetzesinitiativen, um die irreguläre Migration einzudämmen. Das wissen Sie. Wir haben das hier zu einem anderen Zeitpunkt schon diskutiert. Das Bundeskabinett hat am 1. November, also in dieser Woche, einen Gesetzentwurf zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht beschlossen. Dieser beinhaltet unter anderem auch erhebliche Verschärfungen der Strafen für Schleuser. Bei gewerbs- oder bandenmäßiger Schleusung oder bei Fällen mit Waffen, bei Gesundheitsgefährdung, bei unbegleiteten Minderjährigen oder auch beim Durchbrechen einer Polizeikontrolle soll künftig eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr gelten, sodass diese Straftaten als Verbrechen eingestuft werden. Das ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung, der in den Bundestag eingebracht ist, der jetzt diskutiert wird und der irgendwann auch den Bundesrat erreichen wird. Die Bundesinnenministerin ist in dieser Woche gefragt worden, ob er denn auch das Thema Seenotrettung umfasst. Ich zitiere ihren Sprecher, der sich dazu ganz klar geäußert hat. Er hat gesagt: Es ist nicht zutreffend, dass die zur Rettung von Menschenleben erfolgte Tätigkeit von privaten Seenotrettern künftig durch eine etwaige Strafbarkeit erschwert werden soll. Damit, meine Damen und Herren, ist alles geklärt. Danke schön.

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Uwe Dorendorf CDU

Den Bestand des Europäischen Mufflons in Niedersachsen erhalten: Konsequenter Naturschutz setzt aktives Wolfsmanagement voraus!

Anderthalb Minuten. Bitte schön! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Präsident! Ich muss mal was klarstellen. Hier zu sagen: Wolf? Muffel? Damwild? - Entschuldigung, es ist doch unsere Sache, wie wir unseren Antrag hier einbringen! Wenn Sie den Zusammenhang zwischen Wolf und Ausrottung von Muffelwild nicht verstehen, dann haben Sie nicht zugehört. Da gibt es eine klare Verbindung. Der andere Punkt ist: Entschuldigung, jetzt sagen wir, das Muffelwild flüchtet nur 400 m, und dann ist es vorbei. - Ja, klar, und was ist mit dem Damwild? Das Damwild geht genauso zurück, läuft aber anders als das Muffelwild. Was für eine Begründung habt ihr dafür? - Entschuldigung, das ist doch scheinheilig! Das Muffelwild ist nur einfacher zu kriegen. Als Nächstes ist das Damwild dran, dann sind die Hirsche dran, ist das Rehwild dran. Entschuldigung. Wie wir unsere Anträge stellen, ist immer noch unsere Sache. Da müssen Sie einfach nur zuhören. Dann sehen Sie die Zusammenhänge zwischen Wolf, Muffelwild, Damwild und anderen Wildtierarten. Vielen Dank.

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Constantin Grosch SPD

Zukunft des Schienenpersonennahverkehrs in Niedersachsen: klimaneutral und kostengünstig?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Mit Blick auf die Veränderungen infrastruktureller Art bei den Antriebsformen interessiert mich besonders, welche Verbesserungen es für die Fahrgäste gibt, wenn wir auf andere Antriebsformen umstellen?

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Omid Najafi AfD

Zukunft des Schienenpersonennahverkehrs in Niedersachsen: klimaneutral und kostengünstig?

Bitte schön! Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren! Meine Frage an die Landesregierung lautet: Was wird für den Bürger das Deutschlandticket 2025 und 2026 kosten? Den Ticketpreis, bitte! Vielen Dank. Es antwortet Minister Olaf Lies.

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Martina Machulla CDU

Vernehmungen im Strafverfahren kindgerechter gestalten

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Präsident! Es ist durchaus richtig, dass wir, wie mein Vorredner hier ausgeführt hat, wohl alle ein Interesse daran haben, dass Kinder in Strafverfahren einem besonderen Schutz unterliegen. Allerdings verstehe ich überhaupt nicht, warum unserem Änderungsantrag seitens der regierenden Parteien keine Rechnung gezollt wird. Wir haben sehr wohl im Vorfeld darüber auch mit den regierenden Parteien gesprochen. Es war lediglich eine Frage des Tempos, die uns nun daran gehindert hat, hier eine Einigung zu erzielen. Wir hätten das Ganze auch noch sehr gut im Dezemberplenum abschließend beraten können, wenn auf Ihrer Seite nicht die Eile bestanden hätte, den Antrag im Novemberplenum abschließend zu beraten. Wir haben diese Gesprächsbereitschaft signalisiert. Weiter möchte ich klarstellen: Was Punkt Nr. 1 angeht, besteht Übereinstimmung, dass audiovisuelle Vernehmungen möglich sein müssen. Punkt Nr. 2: Die benötigten Regelungen zur Einrichtung kindgerechter Vernehmungsräume können sehr wohl in das Gesetz aufgenommen werden. Es gibt in § 247 a der Strafprozessordnung eine Regelung zur Öffentlichkeit, sozusagen einen Schutzbereich für Kinder. Dieser Paragraf beinhaltet daher durchaus die Möglichkeit, Regelungen zum Schutzbereich zu treffen, die es ermöglichen, Vernehmungen in kindgerechten Räumlichkeiten durchzuführen. Von daher hindert lediglich der Aspekt der dahinter steht, dass alles, was im Gesetz steht, auch mit Geld hinterlegt werden muss, daran, dies in das Gesetz aufzunehmen. Weiter haben wir in unserem Antrag aufgeführt, dass wir für Kinder ein Zeugnisverweigerungsrecht aufnehmen wollen. Diesbezüglich wurde in der Unterrichtung durch das Ministerium vorgetragen, dass dies angeblich nicht nötig sei, weil bereits Zeugnisverweigerungsrechte im Gesetz vorgesehen seien. Es sei nicht verständlich, warum dies passieren müsse. Das ist nur dann nicht verständlich, wenn man die Realität in den Familien heutzutage nicht im Blick hat. Es gibt nämlich viele Familien, die zusammenleben, ohne dass die Paare verheiratet sind. Die Mutter bringt Kinder mit, der Vater bringt Kinder mit. In so einem Fall haben diese Kinder, die nicht miteinander verschwägert sind, gegenseitig kein Zeugnisverweigerungsrecht. Es besteht auch kein Zeugnisverweigerungsrecht in Bezug auf den anderen Partner. Aber solche Familienkonstruktionen gibt es zuhauf. Damit müssen wir wohl leben. Deshalb muss auch diese Gesetzeslücke geschlossen werden. Weiter wollen wir verhindern, dass Wiederholungsvernehmungen für Kinder stattfinden. Auch Wiederholungsvernehmungen können schlicht und ergreifend mit einer Bundesratsinitiative verhindert werden, indem eine entsprechende Regelung in das Gesetz eingefügt wird. Wir müssen schlicht und ergreifend regeln, dass für Kinder insoweit ein besonderer Schutz gefordert wird. Da ist natürlich ein anderer Maßstab anzulegen als bei Erwachsenen. Insoweit besteht ebenfalls eine Gesetzeslücke. Die persönlichen Daten von Kindern sind tatsächlich auch nicht gesondert im Gesetz geregelt. Auch hier müssen wir ansetzen. Ich hatte dazu bereits im letzten oder vorletzten Plenum, als wir hierzu gesprochen hatten, näher ausgeführt. Es muss sichergestellt werden, dass auch die Anwälte in den Verfahrensakten keinen Zugriff auf die persönlichen Daten der Kinder haben, da anderenfalls immer wieder Dinge durchgestochen werden und damit auch die Kinder in Gefahr gebracht werden. Schließlich hat das Ministerium uns in der Unterrichtung zu dem Thema mitgeteilt, dass es nicht richtig wäre, wenn wir einen Antrag für eine psychologische Betreuung von Kindern während des Verfahrens stellen würden. Es gebe schließlich die psychosoziale Prozessbegleitung. Die psychosoziale Prozessbegleitung kann aber nicht im Ansatz das leisten, was Psychologen leisten können. Wir wollen das nicht gegeneinander ausspielen. Wir wollen aber ein Add-on haben. Manche Kinder brauchen echte Fachleute. Echte Fachleute sind Psychologen und keine geschulten Menschen, die sich psychosozialer Prozessbetreuer nennen können. Die Personalschulung wollen wir ebenfalls im Gesetz sehen, weil auch da schlicht und ergreifend die Kosten der Punkt sind, der eine große Rolle spielt. Insoweit ist auch dies im Rahmen einer Bundesratsinitiative mit aufzugreifen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der SPD und von den Grünen, wenn Sie es wirklich ernst meinen mit dem, was Sie hier lang und breit ausgeführt haben, dass nämlich Kinder im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens, im Rahmen einer Zeugenvernehmung, in der sie entweder ausschließlich Zeuge oder Opfer und Zeuge sind, einen besonderen Schutz brauchen, dann schließen Sie sich unserem Änderungsantrag an, der den Kinderschutz im vollen Umfang gewährt, und beschließen Sie nicht nur Ihren einen Antrag, der auf dem Papier toll aussieht und zu dem Sie sagen, dass Sie sich dem Kinderschutz gewidmet hätten, der aber letztendlich den einfachsten und kleinsten Punkt enthält, den man in dieser Sache nur regeln kann. Insoweit bitte ich darum, unserem Antrag zuzustimmen. Ihren Antrag werden wir ablehnen. Herzlichen Dank.

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Jan-Philipp Beck SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich und des Aufnahmegesetzes sowie zur Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir als rot-grüne Koalition zwei Ziele umsetzen. Erstens ist die im Rahmen der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Ländern am 10. Mai 2023 zugesagte einmalige Erhöhung der Flüchtlingspauschale um 1 Milliarde Euro schnell an unsere Kommunen in Niedersachsen weiterzugeben. Für die niedersächsischen Kommunen stehen so rund 95 Millionen Euro mehr für die Flüchtlingsunterbringung zur Verfügung. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir noch in diesem Haushaltsjahr 2023 die erforderliche landesgesetzliche Rechtsgrundlage dafür schaffen, um der kommunalen Ebene diese zusätzlichen Mittel des Bundes vollständig und schnell bereitzustellen. Wir alle wissen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass unsere Kommunen diese Mittel aktuell sehr gut gebrauchen können. Wir alle spüren ja die aktuellen Belastungen durch das Fluchtgeschehen vor Ort. Die Fluchtmigration hat vor dem Hintergrund des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine sowie der seit einem Jahr stark steigenden Zugangszahlen an Geflüchteten aus anderen Ländern zu weiter zunehmenden Belastungen für die Haushalte der Länder und Kommunen geführt, ob dies im Bereich der Unterbringung ist oder im Bereich der Integrationsarbeit: Dass unsere Kommunen hier vor großen Herausforderungen stehen, ist völlig unstrittig. Deshalb ist die Hilfe des Bundes an dieser Stelle auch so wichtig, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die Sonderzahlung in Höhe von 95 Millionen Euro wird allerdings nicht ausreichen. So ehrlich müssen wir sein. Deswegen unterstützen wir auch weiterhin unsere Kommunen in den Verhandlungen mit dem Bund dabei, insbesondere bei den Themen Vorhaltekosten und Pauschalen zu weiteren Verbesserungen zu kommen, die dann auch sehr langfristig helfen. Die jüngsten Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz gehen ja in die richtige Richtung und sind sehr zu begrüßen. Ich danke unserem Ministerpräsidenten Stephan Weil noch einmal, der dieses Thema sehr stark mit vorangetrieben hat. An dieser Stelle ist mir auch sehr wichtig, zu betonen, dass wir uns bei der Bewältigung dieser Aufgaben und Herausforderungen als Staat und Gesellschaft nicht auseinanderdividieren lassen, sondern dieses große Thema als gesamtstaatliche Aufgabe ansehen, in der jeder seinen Beitrag leistet - Bund, Länder und Kommunen gemeinsam. Nur so kann es am Ende gelingen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Was die Landesseite angeht, haben wir bereits im zweiten Nachtragshaushalt 2023 fast die Hälfte des Volumens von 770 Millionen Euro unmittelbar an die Kommunen zur Bewältigung des Fluchtgeschehens weitergeleitet. Das zeigt, dass wir als Land die aktuelle Situation in den Kommunen sehen und die kommunalen Belange sehr ernst nehmen. Ebenso will ich auch die angekündigte Aufstockung der Kapazitäten in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen nennen, um den Kommunen mehr Luft bei der Verteilung der Geflüchteten zu geben. Meine sehr verehrten Damen und Herren, all dies kann aber letztlich nur ein Baustein sein. Ich bin unserem Ministerpräsidenten sehr dankbar, dass er heute Morgen in der Regierungserklärung unter dem Titel „Humanität und Ordnung“ sehr klare Maßstäbe für die aktuelle Migrationspolitik genannt hat. Wir als SPD-Fraktion stehen voll und ganz hinter diesen geschilderten Maßnahmen und Zielen und halten sie für ausdrücklich richtig, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das ist das erste Ziel, was wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verfolgen. Das zweite Ziel ist, dass wir uns in Krisensituationen im Bereich der zivilen Alarmplanung gut aufstellen. Es gilt sicherzustellen, dass hier eine sachgemäße Organisation und Aufgabenwahrnehmung erfolgt und auch die kommunale Ebene gut in die weitere Planung mit eingebunden wird. Der Gesetzentwurf sieht demzufolge vor, dass die Landkreise und kreisfreien Städte sowie die Städte Hildesheim und Cuxhaven als zivile Schutzbehörden künftig als alarmkalenderführende Stelle geführt werden. So setzen wir die planerische Vorsorgemaßnahme um, damit in Krisensituationen schnell und effizient Alarmmaßnahmen umgesetzt werden können. Damit schaffen wir eine sehr klare und eindeutige Zuständigkeitsregelung, die die bestehende Verordnungsermächtigung ersetzt. Zudem regelt der Gesetzentwurf den erforderlichen Kostenausgleich mit unseren Kommunen. Es ist davon auszugehen, dass gerade im ersten Jahr dieser Regelung personelle und finanzielle Mehraufwendungen entstehen. Die Haushaltsauswirkungen für das Land durch den Gesetzentwurf belaufen sich auf ca. 2,4 Millionen Euro. Diese Kosten werden wir im Rahmen der Konnexitätsregeln erstatten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf stellen wir eine sachgemäße Aufgabenorganisation sicher. Wir würden uns über eine zeitnahe finale Beratung freuen, damit wir bei diesen beiden Themen zügig in die Umsetzung kommen und unseren Kommunen ganz konkret helfen können. Vielen herzlichen Dank. Vielen Dank. - Für die Fraktion der CDU spricht nun die Kollegin Evers.

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Karin Logemann SPD

Direktvermarktung und regionale Wertschöpfung stärken - zukunftsfähige Landwirtschaft für Niedersachsen

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Von der Hofmolkerei bis, es ist ja bald Weihnachten, zur Weihnachtsbaumvermarktung, Direktvermarktung und regionale Wertschöpfung haben viele Gesichter. Kürzlich war ich zu Gast auf dem Hof Moorfreude von Dagmar und Reiner Diers in Seefelderaußendeich, mitten in der Wesermarsch ‑ natürlich dem schönsten Landkreis in Niedersachsen ‑ und mitten in der Pläne. Bei der Anfahrt dachte ich: Oha, wer findet denn hier einen Dorfladen? - Dann biege ich auf den Hof ein, und vor mir lächeln mich zwei hoch motivierte und super engagierte Direktvermarkter an. Vor etwa einem Jahr haben sie das Angebot ihres kleinen Dorfladens um einen Verkaufsautomaten erweitert, der den Kunden 24/7 zur Verfügung steht. Und was soll ich sagen? Die beiden sind nicht nur extrem freundlich und überzeugt von dem, was sie tun, sondern sie sind auch absolut zufrieden und begeistert von ihrem Umsatz. Es kann also klappen! Liebe Kollegen und Kolleginnen, die Corona-Pandemie hat das Verhalten der Menschen verändert, nicht nur ihr soziales Miteinander oder ihr Freizeitverhalten, sondern auch die Einstellung zu Umwelt, Lebensmittelerzeugung und Ernährung. Dieser Wandel kommt auch direktvermarktenden Landwirtschafts- und Gartenbaubetrieben zugute. Hofläden, Marktstände und allem voran Milch- und Lebensmittelautomaten erleben eine Nachfragesituation. Eine Studie des Bundesprogramms Ökologischer Landbau zur Bedeutung und Entwicklung der Direktvermarktung ermittelte weitere Motive für den direkten Verkauf. So führten die befragten Konsumenten und Konsumentinnen neben Umweltaspekten folgende Beweggründe an: die Transparenz in der Erzeugung, die Unterstützung der regionalen Landwirtschaft, mehr Tierwohl, den sozialen Austausch sowie den besseren Geschmack und die Frische der Produkte. Dabei ist die Konkurrenz groß: Urlaub, Fitness, Shopping, Restaurantbesuche, die Freizeitgestaltung batteln sich mit dem Geld, das für die Ernährung ausgegeben wird. Als SPD Niedersachsen beschäftigen wir uns intensiv mit dem Anspruch von Verbraucherinnen und Verbrauchern im Hinblick auf ihr Ernährungsverhalten, mit Umwelt-, Natur- und Artenschutz, mit Tierschutz und natürlich mit dem Auskommen bzw. dem Einkommen der Erzeuger*innen. Dazu sind wir permanent mit unterschiedlichen Gruppen und Akteuren aus Praxis und Wissenschaft im Austausch. Der Niedersächsische Weg ist ein Paradebeispiel für einen neuen Weg der Gemeinsamkeit, des Verständnisses füreinander, einen Weg der zielführenden Lösungen. Wir als SPD-Fraktion setzen diesen Weg in Richtung Lebensmitteleinzel­handel mit unserem Sieben-Punkte-Plan für faire Preise für gute Lebensmittel fort. In diesem Papier haben wir unter dem Punkt „Stärkung der ländlichen Räume und landwirtschaftlichen Strukturen durch regionale Direktvermarktung“ unter anderem Folgendes festgehalten: „Die regionale Direktvermarktung und die Dezentralisierung von Verarbeitungsbetrieben müssen zu diesem Zwecke gefördert und die Schaffung entsprechender Rahmenbedingungen unterstützt werden.“ Dass die Monopolstellung des Lebensmitteleinzelhandels äußerst anfällig für Störungen ist, haben uns die Pandemie und die Lieferengpässe durch den Überfall Russlands auf die Ukraine deutlich bis schmerzhaft vor Augen geführt. Dabei ist die Entscheidung für die Direktvermarktung nicht ganz einfach. Vermarktung und Verkauf wollen geplant werden. Dazu kommen bürokratische Anforderungen, Genehmigungen, Finanzierungen und einiges mehr. Wir haben bereits einen Antrag zum Thema Gebührensätze bei Schlachtungen im vergangenen Plenum verabschiedet. Das ist ein Stein im Mosaik und auch ein Puzzlestück, das passgenau eine Hürde abgebaut hat. Dazu kommt, dass die lokale Herstellung und Vermarktung von Lebensmitteln die Grundversorgung vor Ort sichert und auch die Region widerstandsfähiger gegenüber Krisen macht und ein Stück Unabhängigkeit vom Wettbewerb auf den nationalen und internationalen Märkten bietet. Kaufkraft und Beschäftigung vor Ort werden gestärkt und ländliche Wirtschaftskreisläufe gefördert. Im Sommer haben wir als SPD-Fraktion zur Direktvermarkterkonferenz eingeladen. Die Resonanz war enorm. Ein hochkarätiges Plenum aus Landwirtschaftskammer, Landvolk, norddeutschen Direktvermarktern, Arbeitsgemeinschaft bäuerlicher Landwirtschaft, LAVES, dem Kompetenzzentrum Ökolandbau, Landjugend, Jäger, Fischer, Landfrauen, aber natürlich auch aus praktizierenden Direktvermarktern, die uns von ihren Projekten erzählt haben, und noch viele mehr bereicherten die Diskussion mit ihren Vorschlägen und Anregungen. Sie sprachen über die Herausforderungen genauso wie über die Chancen, und sie schrieben uns ins Buch, was jetzt getan werden muss. Die Ergebnisse unserer Direktvermarkterkonferenz sind direkt in diesen Antrag eingeflossen und kommen somit direkt aus der Praxis. An dieser Stelle bedanke ich mich noch mal ganz ausdrücklich bei allen, die daran mitgewirkt haben. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir wollen nicht nur die Herstellung der Produkte unterstützen, sondern auch die Logistik und Abwicklung für die Direktvermarkter*innen erleichtern. Wir wollen die Digitalisierung fördern und regionale Lebensmittel auch im Schul- und Arbeitsalltag, zum Beispiel in Kantinen, als Alternative interessant machen. Diese Maßnahmen zur Direktvermarktung sind dabei ein weiterer Baustein bei der Unterstützung zur Transformation in der Landwirtschaft. Bei allen Herausforderungen, die uns in den derzeitigen globalen Krisen begegnen, ist klar: Niedersachsen ist das Agrarland Nummer eins, und wir unterstützen unsere Landwirtinnen und Landwirte. Auch in unserem Koalitionsvertrag ‑ lassen Sie mich das noch abschließend sagen ‑ haben wir uns zum Ausbau der Direktvermarktung und dezentraler Verarbeitungsstrukturen verpflichtet. Mit der Einbringung dieses Antrags ist der nächste Schritt zur Umsetzung des Koalitionsvertrages erfolgt. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss und bedanke mich ganz herzlich für die Aufmerksamkeit. Danke schön.

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Colette Thiemann CDU

Zukunft gestalten: Der Deutschland-Pakt für schnelle Planung und Genehmigung

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der 6. September 2023 überraschte uns mit einer unerwarteten Erkenntnis: Planungs- und Genehmigungsverfahren in Deutschland müssen dringend beschleunigt werden. Nachdem zuvor der Zehn-Punkte-Plan aus Meseberg und das Eckpunktepapier für das Bürokratieentlastungsgesetz vorgestellt wurden, wird nun alles unter dem neuen Namen „Deutschland-Pakt“ präsentiert. Da würde ich gern konkret werden. Der Pakt beinhaltet folgende Punkte: „Beschleunigung des allgemeinen Verfahrensrechts“: Nach der umstrittenen Novelle der Verwaltungsgerichtsordnung wird jetzt vermutlich eine Novelle des Verwaltungsverfahrensgesetzes erfolgen. „Digitalisierung in Planungs- und Genehmigungsverfahren“: Meint man damit vollständige Digitalisierung aller Verfahren? Einsatz von KI. Und jetzt kommt’s: „Vereinfachung beim Bau von Gebäuden“. Achtung: Umsetzung des digitalen Bauantrags in allen Bundesländern bis Ende 2023. Wir rechnen mal kurz nach: Da haben wir ja nur noch knapp drei Monate. Ich bin gespannt. „Vereinfachung von Großraum- und Schwertransporten“ für die Errichtung von Windenergieanlagen - auch das hören wir nicht zum ersten Mal. Die Beschleunigung des Mobilfunk- und Glasfasernetzausbaus. Kurze Anmerkung: Es ist also nur meinem mangelnden Verständnishorizont zuzurechnen, dass die Niedersächsische Landesregierung die Mittel für den Breitbandausbau gestrichen hat? „Beschleunigung wichtiger Straßen- und Schienenprojekte“ unter Berücksichtigung des überragenden öffentlichen Interesses: Den Streit, was das genau ist, haben Sie ja nachdrücklich verfolgt. Mein persönliches Highlight ‑ wer mich kennt, wird das wissen ‑ ist allerdings die Novelle des Onlinezugangsgesetzes, das den Bürgern ermöglichen soll, verschiedene Verwaltungsprozesse voll digital abzuwickeln, einschließlich Ummeldung, Beantragung von Dokumenten pp. - bis Ende 2024. Denn bei einem Blick in das noch zu novellierende Gesetz finden wir Folgendes in § 1 Abs. 1: „Bund und Länder sind verpflichtet, bis spätestens zum Ablauf des fünften auf die Verkündung dieses Gesetzes folgenden Kalenderjahres ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten.“ Verkündet wurde dieses Gesetz im Übrigen am 18. August 2017. Wir rechnen kurz nach: Die 575 gesetzlich definierten Onlineangebote ‑ und zwar auch die im Deutschland-Pakt genannten ‑, die nun, wie vollmundig angekündigt wird, bis Ende 2024 umgesetzt werden sollen, hätten längst bis Dezember 2022 online und digital zur Verfügung gestellt werden müssen. Passt die Frist nicht, machen wir etwas Neues - dieses Prinzip scheint sich die Bundesregierung in Niedersachsen abgeschaut zu haben. Denn bei der OZG-Umsetzung, die auch in der letzten Legislatur im Übrigen beim MI lag, liegt Niedersachsen ‑ Applaus fällig ‑ aktuell auf Platz 12 von 16 Bundesländern. Wunderbar! Und warum an die eigene Nase fassen, wenn man das Handeln der Bundesregierung wie in dieser Aktuellen Stunde beklatschen muss? Aber da bin tatsächlich mal ganz bei Ihnen. Dies hat die aktuelle Bundesregierung mehr als nötig, denn außer aus den eigenen Reihen dürfte die Aussicht auf Applaus eher mäßig sein. In der Legalplanung gibt es Verzögerungen, da ursprünglich geplante Prüfungen bis Mitte 2024 verschoben werden. Dies könnte bedeuten, dass sie überhaupt nicht mehr stattfinden. Einige Maßnahmen erfordern zusätzliche Finanzmittel und stehen im Übrigen unter Finanzierungsvorbehalt - darunter wichtige Projekte des Bundesverkehrswegeplans und die Umsetzung des Masterplans Schienenverkehr. Zusammenfassend handelt es sich im Übrigen bei vielen dieser Maßnahmen um bereits existierende Vorhaben, die unter einer neuen Überschrift zusammengefasst wurden. Sicher sind die landesweiten Möglichkeiten der Planungsbeschleunigung aufgrund der rechtlichen Lückenkompetenz begrenzt. Nichtsdestotrotz rege ich durchaus an, weniger auf dem sinkenden Schiff der Bundesregierung fleißig Wasser zu schöpfen, sondern lieber im eigenen Wirkungskreis, zum Beispiel mit der Priorisierung der Verwaltungsdigitalisierung, der Wiederaufnahme der Förderung des Breitbandausbaus, der Novellierung und Entbürokratisierung der NBauO ‑ in der letzten Legislatur im Übrigen vom Wirtschaftsminister schon nachdrücklich gefordert ‑ und weiterer landeseigener Gesetze, wirklich etwas zur Planungsbeschleunigung beizutragen. Schnellere und schlankere Verfahren sind machbar.

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Gerald Heere

Steuerprognose und Gastronomie: Will die Landesregierung die dauerhafte Mehrwertsteuersenkung?

Herr Minister! Sehr geehrte Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Pastewsky, die Abrechnung von Steuervorfällen im betrieblichen Bereich durch die Ermäßigung oder Nichtermäßigung von Mehrwertsteuersätzen in bestimmten Branchen sinkt, muss ich Ihnen ganz ehrlich gestehen, ich habe große Zweifel an der Grundhypothese Ihrer Frage. Insofern würde ich spontan nicht davon ausgehen, dass wir in irgendeiner Art und Weise in dieser Frage zusätzliche Entlastungen schaffen könnten. Vielen Dank.

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Nadja Weippert GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse sowie zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit, des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes und des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg*innen! Als kommunalpolitische Sprecherin meiner Fraktion begrüße ich das Vorhaben der Landesregierung, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf für einen befristeten Zeitraum Übergangsregelungen für die kommunalen Jahresabschlüsse zu schaffen und mit der bisherigen Übergangsregelung für konsolidierte Gesamtabschlüsse zusammenzuführen, ausdrücklich. Gerade in der aktuellen, nicht nur finanziell schwierigen Situation müssen wir unsere Kommunen entlasten, wo es nur geht, liebe Kolleg*innen. Wie wir heute schon mehrfach gehört haben, sind die Aufgaben, die unsere Kommunen für die Menschen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Land täglich leisten, sehr vielfältig, ja teils gar überwältigend. An dieser Stelle auch mein ausdrücklicher Dank dafür! Hier und heute geht es aber darum, Vereinfachungen bei der Erstellung verfristeter Jahresabschlüsse zuzulassen, um das Aufstellungs- und Prüfungsverfahren wirksam zu beschleunigen. Auch meines Erachtens ist dieser Bürokratieabbau überfällig, liebe Kolleg*innen. Die in der Gesetzesbegründung enthaltenen Zahlen, die ich hier nicht noch einmal komplett wiederholen möchte, belegen genau das. Knapp 4 000 kommunale Jahresabschlüsse waren zum Stichtag noch zu erstellen. Deshalb danke ich unserer Innenministerin sehr für diese Initiative, die den Kommunen in diesem Teilbereich deutlich den Druck von der Brust nimmt. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände wartet sehr auf diese Regelung. Besonders freut mich, dass der Gesetzesentwurf auch aus Sicht der überörtlichen Kommunalprüfung beim Landesrechnungshof als sinnvoll und geeignet angesehen wird, um die erheblichen Rückstände bei der Erstellung, Prüfung und Beschlussfassung der Jahresabschlüsse zeitnah abzubauen. Eine weitere Erleichterung, bringt dieser Gesetzentwurf für die Zweckverbände. Mit der Änderung im Niedersächsischen Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit wird ihnen die Möglichkeit gegeben, zu den Sitzungen der Verbandsversammlungen durch Nutzung moderner Kommunikationstechnik zu laden. Auf die Änderungen des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes möchte ich an dieser Stelle nicht ausführlicher eingehen, da es sich dabei lediglich um Klarstellungen und kleinere Korrekturen handelt. Auch bei der Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz geht es um präzisere Formulierungen und eine bessere Abstimmung mit den Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung und des novellierten Niedersächsischen Datenschutzgesetzes. Es macht Sinn, diese beiden kleineren Vorhaben in diesen Gesetzentwurf zu integrieren. Ich hoffe, dass wir dieses Gesetz schnellstmöglich beraten und beschließen können, damit unsere Kommunen auch zeitnah davon profitieren. Vielen Dank.

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Marcel Queckemeyer AfD

Kranichnistplätze sichern - Moorflächen von beeinträchtigendem Bewuchs befreien

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen der anderen Fraktionen! Liebe ‑ wie gerade gesehen ‑ Realpolitiker der AfD! „Kranichnistplätze sichern - Moorflächen von beeinträchtigendem Bewuchs befreien“ - in diesem Antrag habe stellvertretend für viele Moore in Niedersachsen das Rehdener Geestmoor gewählt. Das Geestmoor ist ein in der Regeneration befindliches Moor, welches sich nach dem Torfabbau zurück zu einem Hochmoor entwickelt. Hochmoore sind Moore, die ausschließlich baumfrei sind und typisch mit Moosen und Gräsern wie dem Wollgras bewachsen sind. Diese Flächen sind auch außerordentlich wichtig für unsere Zugvögel, zum Beispiel den Kranich. Dieser braucht diese Hochmoore, um auf dem Vogelzug zu rasten und wieder zu Kräften für den Weiterflug zu kommen. Auch haben sich in den letzten Jahren immer mehr Kraniche und andere Zugvögel unsere Moore wieder zu ihren Nistplätzen auserkoren - ein Zeichen für einen funktionierenden Naturschutz. Nur, dieser muss auch aktiv betrieben werden. Die regierungstragenden Parteien haben in ihrem Koalitionsvertrag den Moorschutz verankert. Doch was passiert wirklich für den Moorschutz? - Herzlich wenig. Ich zitiere aus dem Bericht des BUND auf der Seite des Naturparks Dümmer: „Mit der schrittweise zu Ende gehenden Abtorfung im Rehdener Geestmoor wurden in den Jahren von 1982 bis 2004 umfangreiche Maßnahmen zur Renaturierung des Moores durchgeführt. Auf insgesamt 810 ha wurden wertvolle Moorheiden entbirkt, steile Torfstichkanten abgeschrägt, Querdämme und Verwallungen angelegt und Gräben angestaut. Zur Pflege des Moores werden bspw. robuste Schafrassen eingesetzt, wie die Diepholzer Moorschnucke. Das Rehdener Geestmoor ist als Bestandteil des Europäischen Schutzgebietssystems ,NATURA 2000‘ besonders geschützt. … In Folge der Renaturierung hat sich hier einer der bedeutendsten Kranichrastplätze Deutschlands entwickelt.“ So weit, so gut, meine Damen und Herren von Rot-Grün. Doch seit zehn Jahren wurde nicht mehr wirklich daran gearbeitet, die Renaturierung voranzubringen. Darauf wurden auch Sie, Herr Minister Meyer, schriftlich durch zwei Ornithologen aus dem Landkreis Osnabrück aufmerksam gemacht. Doch reagiert haben Sie bis heute nicht. Ich zeige Ihnen hier einmal ein Bild, wie das Geestmoor aktuell aussieht. Man sieht hier: Die Heideflächen verbuschen wieder durch die Birke, welche ja zur Renaturierung, wie es im Bericht des BUND steht, großflächig entfernt wurde. Rot-Grün fordert den Moorschutz. Aber wie wir sehen, sehen wir nichts. - Danke für das Bild an die Ornithologen! Bevor hier großmundig nach dem Moorschutz nach der Wiedervernässung und somit einer schleichenden Enteignung unserer landwirtschaftlichen Flächen geschrien wird, sollte die Landesregierung erst einmal ihre Hausaufgaben machen und die Moore, die im Besitz des Landes und der Kommunen sind, weiter schützen, um mit sinnvollen Maßnahmen weiter zu renaturieren. Aber man will den Moorschutz und somit die Vernässung der Weideflächen doch nur aus einem einzigen ideologischen Grund, nämlich zum Zweck, Photovoltaikanlagen auf diesen zu vernässenden Flächen zu installieren, wie es in Ihrem Koalitionsvertrag deutlich zu lesen ist. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt! - Ja, Herr Watermann, hören Sie mal zu. Kümmern Sie sich nicht in erster Linie um die Wiedervernässung von landwirtschaftlichen Flächen, sondern um unsere noch bestehenden Moore! Aber statt selbst das Heft in die Hand zu nehmen und die Moore ‑ genauer gesagt: die Moorheideflächen ‑ vom Verwuchs zu befreien, legt man diese Aufgabe in Hände von anderen. Der BUND zum Beispiel macht ehrenamtliche Entkusselaktionen am 11. November und am 25. November dieses Jahres sowie am 27. Januar nächsten Jahres im Geestmoor. Wissen Sie, wie viele sich auf der Website des BUND bis dato ‑ Stand heute Morgen ‑ angemeldet haben? Niemand! Diese wichtige Pflegeaufgabe zum Moorschutz aus der Hand zu geben und nicht ausschließlich in Länderzuständigkeit zu belassen, wie zum Beispiel durch die Landesforsten, ist unseres Erachtens grob fahrlässig. Anstatt hier die Flächen zum Hochmoor wiederherzustellen und somit dem Kranich die wichtigen Rast- und Nistplätze zu bieten, gerade in einem für den Kranichzug so wichtigen Rastgebiet auf der sogenannten Osnabrücker Route, werden lieber noch Windkraftanlagen in die Zugvogelrouten der Kraniche installiert. Ein Bild eines geschredderten Vogels erspare ich Ihnen hier. Man sieht am Beispiel des BUND, dass man viel will, aber so gut wie nichts erreicht. Lieber Herr Umweltminister Meyer, als Mitglied von BUND, NABU, Greenpeace und den ganzen anderen selbst ernannten Naturschutzvereinen müssen Sie sich doch einmal eingestehen, dass sie alle viel wollen und nur mit skurrilen Aktionen auffallen, aber in Wirklichkeit beim Naturschutz nichts erreichen. Hätte Greenpeace dieses Jahr unser Hohes Haus nicht mit Transparenten verunstaltet und hier nach meinem Empfinden Hausfriedensbruch begangen, sondern diese Energie und Kosten in den Moorschutz und in Entkusselungen gesteckt, hätte man aktiv etwas für unsere Umwelt, also unsere Heimat, getan, anstatt unnötig Ressourcen durch Transparente zu verbrauchen und unnötig CO2, wie Sie immer sagen, freizusetzen und mit großem Aufwand hier in Hannover einzurücken. Herr Meyer, werden Sie aktiv mit echtem Naturschutz, wie es die AfD fordert! Sorgen Sie für die weitere Renaturierung unserer bestehenden Moore, und sorgen Sie somit für Rast- und Nistflächen unserer Zugvögel! Verringern Sie endlich durch die Jagd den zu hohen Wolfsbestand in Niedersachsen, damit die Weidetierhaltung nicht verloren geht und somit weiter Landschaftsschutz durch Weidetiere betrieben werden kann! Allein im Geestmoor herrscht mit dem Uchter und dem Barnstorfer Wolfsrudel ein extrem großer Druck auf die Weidetierhaltung und somit, Herr Meyer, auf den Moorschutz. Fangen Sie an, die Maßnahmen, wie in unserem Antrag gefordert, umzusetzen! Denn dann tun Sie etwas für den aktiven Moorschutz und handeln, anstatt nur zu reden und Stuhlkreise zu bilden. Ich bitte daher alle in diesem Hause, unseren Antrag zu unterstützen, auch wenn es Ihnen immer sichtlich schwerfällt. Aber machen Sie sich nur ein einziges Mal ehrlich, liebe SPD, Grüne und auch CDU, und stimmen Sie mit gesundem Menschenverstand für einen wichtigen Antrag wie diesen und somit für den Naturschutz in Niedersachsen! Danke schön.

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Christoph Eilers CDU

Mehrwert und Mehrkosten des Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die dritte Zusatzfrage aus der Fraktion der CDU stellt wieder der Kollege Eilers. Bitte schön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass von den 700 Vorhaben des Koalitionsvertrages 22 Vorhaben ‑ knapp 3 % der Vorhaben ‑ auf Ihr Ministerium enffallen, frage ich Sie: Wie erklären Sie sich, dass, laut Zeitungsbericht von gestern, bisher noch keines dieser Vorhaben, obwohl es die kürzeste Liste ist, umgesetzt worden ist?

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Marcel Queckemeyer AfD

Wie werden die am 12. Oktober 2023 verkündeten Vorschläge zum Umgang mit dem Wolf in der Praxis umgesetzt?

Herr Queckemeyer, bitte! Vielen Dank, Frau Präsidentin. Geehrte Landesregierung! Ich habe da eine Frage: Wenn in den 21 Tagen der möglichen Bejagung ein Jäger in seinem Revier keine Zeit oder nicht den Willen hat, die Bejagung dort zu betreiben, muss er dann damit rechnen, dass fremde Jäger auf den eigenen Hochsitzen Platz nehmen?

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