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Jan Henner Putzier

SPD 09.11.2023 5:54 min Tagungsabschnitte 19/11

Chancengerechtigkeit durch Erwachsenenbildung sichern - Umsatzsteuerbefreiung erhalten

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Von Sprachkursen in Englisch, Französisch oder Türkisch über Computerkurse in Windows und Excel – Fachthema bedingte Formatierung und komplexe Funktionen – bis zum Zehn-Finger-Schreiben. Von der aktiven Mittagspause mit dem Schwerpunkt leichter Rücken über Kochkurse von Schokokeks bis Graupeneintopf bis hin zur Fortbildung zur ehrenamtlichen Betreuungskraft oder der Qualifikation zur Seniorenbegleitung. Vom Online-Kurs Betriebswirtschaft über Social-Media-Advertising bis hin zur Nachholung eines Hauptschulabschlusses. Das alles zeigt nur einen kleinen Ausschnitt der vielfältigen Angebotswelt der Erwachsenenbildung in Niedersachsen. Jede und jeder von uns kennt diese Vielfalt von der Volkshochschule vor Ort oder den zahlreichen Landeseinrichtungen. Jetzt bin ich zwar erst seit dem 13. September 2023 dabei, aber ich habe hier schon drei Plenarsitzungen ausführlich verfolgen dürfen. Es sei auch darauf hingewiesen, dass viele Volkshochschulen Lehrkurse zur Demokratiebildung und zur Umweltbildung anbieten und man vielleicht sogar einen Demokratieführerschein machen kann. Wenn ich in die rechte Hälfte des Hauses denke, dann habe ich manchmal Zweifel, dass es dieser möglich wäre, den auch zu bestehen. Aber vielleicht schauen Sie sich das Angebot Ihrer Volkshochschule vor Ort mal an. In der Demokratie kann man – und das ist das gute Recht – jedem Ratschläge erteilen. Manchmal ist es auch sehr förderlich, wenn man diese Ratschläge annehmen würde. Erwachsenenbildung in Niedersachsen in Zahlen bedeutet jährlich etwa 1,4 Millionen Teilnehmerinnen und Teilnehmer, 3,3 Millionen Unterrichtsstunden und 237.000 Teilnehmertage in Heimvolkshochschulen. Etwa 4.500 hauptamtliche Mitarbeitende arbeiten in der Erwachsenenbildung. Berufliche Weiterbildung, zweiter Bildungsweg, Grundbildung Integration, lebenslanges Lernen und vielfältige Teilhabe: Die öffentlich geförderte, gemeinwohlorientierte Erwachsenenbildung in Niedersachsen füllt diese Begriffe mit Leben und eröffnet vielfältige Möglichkeiten für die Menschen. Sie bietet Angebote, die sonst nicht möglich wären. Die Heimvolkshochschulen, Volkshochschulen und die unterschiedlichen Landeseinrichtungen leisten damit einen fundamentalen Beitrag für die persönliche Entwicklung vieler Menschen. Ihnen gebührt unser Dank. Diese besondere Rolle findet sich auch im Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetz niedergelegt. Dort heißt es in § 1: "Die Erwachsenenbildung ist ein eigenständiger, gleichberechtigter Teil des Bildungswesens. Sie umfasst die allgemeine, politische, kulturelle und berufliche Bildung." In Absatz 2 heißt es weiter: "Die Erwachsenenbildung soll allen Menschen, unabhängig von ihrem Geschlecht und Alter, ihrer Bildung, sozialen oder beruflichen Stellung, ihrer politischen oder weltanschaulichen Orientierung und ihrer Nationalität, die Chance bieten, sich die für die freie Entfaltung der Persönlichkeit und die Mitgestaltung der Gesellschaft erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten anzueignen." Wir halten fest: Erwachsenenbildung sichert Chancengerechtigkeit. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen, dass das so bleibt. Die Erwachsenenbildung muss auch in Zukunft diesem Auftrag gerecht werden können. Die vielfältige Angebotslandschaft muss für die Menschen in Niedersachsen erhalten bleiben. Die Bedeutung dieses Bereichs für unser Land ist so wichtig, dass wir als regierungstragende Fraktionen auch eine besondere Verantwortung dafür haben. Seit einigen Jahren droht eine Änderung im Umsatzsteuerrecht große Auswirkungen auf die Arbeit der Bildungseinrichtungen zu haben. Derzeit sind die Angebote der kommunalen und gemeinwohlorientierten Bildungsträger aus dem Bereich der Erwachsenenbildung durch eine Übergangsregelung in der Regel von der Umsatzsteuer befreit. Ein Auslaufen dieser Übergangsregelung in Verbund mit dem Fehlen einer zukünftigen Regelung führt bei den Anbietern und Kommunen zu großen Unsicherheiten. Die Folgen einer solchen Aufhebung der Umsatzsteuerbefreiung wären erheblich: ein erhöhter Verwaltungsaufwand aufseiten der Träger, deutliche Kostensteigerungen aufseiten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Im Ergebnis bedeutet das negative Folgen für die gesellschaftlichen Ziele, die ich eben erläutert habe. Schauen wir uns in Deutschland um, dann sehen wir, dass große Einigkeit besteht. Viele Landtage haben ähnliche Entschließungen auf den Weg gebracht. Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene heißt es zum Thema: "Die Umsatzsteuerbefreiung für gemeinwohlorientierte Bildungsdienstleistungen wollen wir europarechtskonform beibehalten." Das muss jetzt endlich umgesetzt werden, oder, um es mit den Worten eines geschätzten Kollegen zu sagen: Einfach machen! Liebe Kolleginnen und Kollegen, Einrichtungen der Erwachsenenbildung brauchen hier nach jahrelangen Diskussionen endlich Sicherheit. Wir machen mit diesem Entschließungsantrag klar, dass es keine Umsatzsteuerpflicht geben darf. Wir wollen die Umsatzsteuerbefreiung erhalten. Eine mögliche Umsatzsteuerpflicht ist nicht zielführend und sogar schädlich. Der Grundgedanke von gemeinwohlorientierten Bildungsträgern ist es, die Interessen und Fähigkeiten von Menschen zu fördern, unabhängig von ihrer beruflichen Tätigkeit und unabhängig vom Geldbeutel. Dieser Grundgedanke ist mit einer Umsatzsteuer, wie sie aktuell diskutiert wird, nicht vereinbar. Deswegen bitten wir den Bund, sich für Volkshochschulen, Heimvolkshochschulen und andere Anbieter der Erwachsenenbildung stark zu machen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir machen deutlich: Es darf keine neuen Hürden für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen durch Änderungen am Umsatzsteuerrecht geben. Niedersachsen muss sich dafür einsetzen, dass die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 22 a) Umsatzsteuergesetz für kommunale und gemeinwohlorientierte Erwachsenenbildungseinrichtungen erhalten bleibt. Das ist unsere Aufgabe. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

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