Nadja Weippert
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse sowie zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit, des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes und des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg*innen! Als kommunalpolitische Sprecherin meiner Fraktion begrüße ich das Vorhaben der Landesregierung, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf für einen befristeten Zeitraum Übergangsregelungen für die kommunalen Jahresabschlüsse zu schaffen und mit der bisherigen Übergangsregelung für konsolidierte Gesamtabschlüsse zusammenzuführen, ausdrücklich. Gerade in der aktuellen, nicht nur finanziell schwierigen Situation müssen wir unsere Kommunen entlasten, wo es nur geht, liebe Kolleg*innen. Wie wir heute schon mehrfach gehört haben, sind die Aufgaben, die unsere Kommunen für die Menschen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Land täglich leisten, sehr vielfältig, ja teils gar überwältigend. An dieser Stelle auch mein ausdrücklicher Dank dafür! Hier und heute geht es aber darum, Vereinfachungen bei der Erstellung verfristeter Jahresabschlüsse zuzulassen, um das Aufstellungs- und Prüfungsverfahren wirksam zu beschleunigen. Auch meines Erachtens ist dieser Bürokratieabbau überfällig, liebe Kolleg*innen. Die in der Gesetzesbegründung enthaltenen Zahlen, die ich hier nicht noch einmal komplett wiederholen möchte, belegen genau das. Knapp 4 000 kommunale Jahresabschlüsse waren zum Stichtag noch zu erstellen. Deshalb danke ich unserer Innenministerin sehr für diese Initiative, die den Kommunen in diesem Teilbereich deutlich den Druck von der Brust nimmt. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände wartet sehr auf diese Regelung. Besonders freut mich, dass der Gesetzesentwurf auch aus Sicht der überörtlichen Kommunalprüfung beim Landesrechnungshof als sinnvoll und geeignet angesehen wird, um die erheblichen Rückstände bei der Erstellung, Prüfung und Beschlussfassung der Jahresabschlüsse zeitnah abzubauen. Eine weitere Erleichterung, bringt dieser Gesetzentwurf für die Zweckverbände. Mit der Änderung im Niedersächsischen Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit wird ihnen die Möglichkeit gegeben, zu den Sitzungen der Verbandsversammlungen durch Nutzung moderner Kommunikationstechnik zu laden. Auf die Änderungen des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes möchte ich an dieser Stelle nicht ausführlicher eingehen, da es sich dabei lediglich um Klarstellungen und kleinere Korrekturen handelt. Auch bei der Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz geht es um präzisere Formulierungen und eine bessere Abstimmung mit den Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung und des novellierten Niedersächsischen Datenschutzgesetzes. Es macht Sinn, diese beiden kleineren Vorhaben in diesen Gesetzentwurf zu integrieren. Ich hoffe, dass wir dieses Gesetz schnellstmöglich beraten und beschließen können, damit unsere Kommunen auch zeitnah davon profitieren. Vielen Dank.
