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Jan-Philipp Beck

SPD 08.11.2023 3:34 min Tagungsabschnitte 19/11

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes und des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich

(Rednerwechsel) Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben uns in dieser nunmehr ein Jahr andauernden Wahlperiode bereits mehrfach mit dem Thema der Straßenausbaubeiträge in Niedersachsen befasst, in Form von Kleinen Anfragen und in mehreren Fragestunden. Die AfD-Fraktion hier im Landtag sieht aber anscheinend immer noch Diskussionsbedarf und legt nun einen Gesetzentwurf zu diesem Thema vor. Da sich die Meinung innerhalb der SPD-Fraktion zu diesem Thema in den letzten Wochen nicht verändert hat, kann ich hier getrost auf die zurückliegenden Stellungnahmen zu diesem Thema verweisen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist völlig unstrittig: Eine intakte Infrastruktur ist wichtig für unsere Kommunen. Sie ist ein ganz wesentlicher Maßstab dafür, wie Wohnqualität in einer Gemeinde wahrgenommen wird. Das gilt natürlich insbesondere auch für die Anwohnerstraßen. Kommunen müssen in der Lage sein, ihre Infrastruktur in einem guten Zustand zu halten. Uns ist dabei sehr bewusst, dass über die Finanzierung der Sanierung kommunaler Straßen in den letzten Jahren ganz viel diskutiert und auch gestritten worden ist und dass diese Diskussionen vor Ort oft sehr emotional verliefen. Die Landesregierung und das Landesparlament haben aber bereits in der letzten Wahlperiode viele gesetzliche Möglichkeiten geschaffen, die es den Kommunen vor Ort ermöglichen, die Finanzierungsart selbst zu wählen. Zum Beispiel ist es möglich, Straßenausbaubeiträge zu erheben, die die AfD-Fraktion gerne thematisiert. Es ist aber auch möglich, in einem Wohnquartier wiederkehrende Beiträge zu erheben oder die Finanzierung über allgemeine Finanzmittel, zum Beispiel über eine erhöhte Grundsteuer, und damit unter Verzicht auf eine Straßenausbaubeitragssatzung zu realisieren, wie es beispielsweise meine Heimatstadt Stadthagen seit vielen Jahren praktiziert. Auch die Abschaffung einer vorhandenen Straßenausbaubeitragssatzung ist möglich. Seit der Änderung der rechtlichen Grundlagen in der letzten Wahlperiode dürfen alle Kommunen unabhängig von ihrer Kassenlage bei der Abschaffung von Straßenausbaubeitragssatzungen Kredite zur Finanzierung heranziehen. Das war der Wunsch ganz vieler Bürgerinitiativen im Lande, die sich diese Möglichkeit zur Kompensierung wegfallender Straßenausbaubeiträge gewünscht hatten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen: Kommunen haben also bereits einen sehr breiten Instrumentenkasten an der Hand, um diese wichtige Aufgabe zu finanzieren. Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung kann vor Ort in einer verantwortungsvollen Debatte und Auseinandersetzung eine Entscheidung über die Finanzierung getroffen werden. So besteht auch individuell die Möglichkeit, Situationen vor Ort zu berücksichtigen, um soziale Unwuchten zu vermeiden. Zusammengefasst: Es gibt in Niedersachsen sehr vielfältige Modelle zur Finanzierung des Straßennachausbaus. Eine einheitliche Regelung aus dem Landtag heraus vorzugeben, scheint uns unter dem Aspekt der kommunalen Selbstverwaltung nicht sinnvoll zu sein. Die Finanzierung kommunaler Infrastruktur muss vor Ort auf Akzeptanz stoßen. Daher sollten die Kommunen auch vor Ort selbst entscheiden können, welche Finanzierungsart sie wählen. Wir als SPD-Fraktion stehen jedenfalls für einen Kurs, der jeder Kommune genau diese Handlungsspielräume lässt, sodass vor Ort entschieden werden kann. Zahlreiche Möglichkeiten in der Finanzierungsfrage sind auf jeden Fall da. Das ist auch der Grundsatz, der uns in der weiteren Beratung dieses Antrages leiten wird. Herzlichen Dank. (Rednerwechsel)

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