Stefan Marzischewski-Drewes
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr und des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes (Gesetz zum Einsatz unbemannter Luftfahrtsysteme im Brand- und Katastrophenschutz)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Sehr geehrte Kollegin Buschmann, vielen Dank für Ihre Gesetzesinitiative. Sie hatten es eingangs erwähnt und dem stimmt die AfD völlig zu: unbemannte Luftfahrsysteme – sogenannte Drohnen – stehen nicht nur nahezu flächendeckend im Brand- und Katastrophenschutz als Einsatzmittel zur Verfügung, sondern sind zurzeit unverzichtbar. Der Einsatz dieser modernen und im höchsten Maße effizienten Einsatzmittel geht aber auch unvermeidlich mit einer gezielten oder auch beiläufigen Erfassung und Verarbeitung großer Mengen personenbezogener Daten und Informationen einher. Insofern ist Ihre Sorge um den Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung durchaus berechtigt. Die vorliegenden beabsichtigten Gesetzänderungen dienen nach erster Bewertung unserer Fraktion insbesondere der Klarstellung der Rahmenbedingung und Begrenzung der Erfassung und Verarbeitung auch personenbezogener Daten im Rahmen des Einsatzes unbemannter Luftfahrsysteme. Es ist beabsichtigt, damit auch zur Rechtssicherheit für die Organisationen und Personen beizutragen, die im Rahmen des Brand- und Katastrophenschutzes den Einsatz dieser Einsatzmittel anordnen und durchführen. Dieses Ziel können wir grundsätzlich mittragen. Wir alle sollten jedoch darauf achten, dass wir bei den Beratungen kein Bürokratiemonster entstehen lassen, das die Arbeit unserer Tausenden freiwilligen Feuerwehrleute zusätzlich erschwert. Wir freuen uns auf die Beratung und hoffen, dass wir einen praxistauglichen Gesetzentwurf hinkriegen, dem hoffentlich alle Fraktionen hier im Landtag zustimmen können. Vielen Dank. Vielen Dank. Der nächste Redner ist, aus der Fraktion der SPD,
