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Christian Meyer

08.11.2023 6:41 min Tagungsabschnitte 19/11

Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land und von Freiflächen-Photovoltaikanlagen sowie zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung bringt heute ein umfangreiches Gesetzespaket zum Ausbau der erneuerbaren Energien – Windenergie, Solarenergie –, zur Verfahrensvereinfachung und – was mich besonders freut – für mehr Wertschöpfung für die Gemeinden und Bürgerinnen und Bürger bei der Beteiligung am Ausbau der erneuerbaren Energien ein. Niedersachsen ist das Energiewendeland Nummer eins. Wir werden immer mehr zum Stromüberschussland. Jede fünfte Kilowattstunde Strom wird schon in Niedersachsen produziert. Wir haben alleine letztes Jahr 25 TWh in andere Bundesländer oder in andere Staaten exportiert. Das wird trotz der Abschaltung der Atomkraftwerke immer mehr werden. Also wollen wir davon auch profitieren, denn wir tragen damit zum Klimaschutz und auch zur Wertschöpfung bei. Ich weiß, wir werden immer daran gemessen, welche Zahlen wir haben. Aktueller Stand: Dieses Jahr sind 102 Windräder ans Netz gegangen. Sie wissen, unser Ziel ist: jeden Tag ein Windrad, also 300. Also brauchen wir hier noch mehr. Die Zahl der Genehmigungen liegt dieses Jahr schon bei – genehmigt – 853 MW in den ersten drei Quartalen. Unser Ziel sind 1,5 GW. Wir sind also auf einem guten Weg. Wir brauchen aber mehr, und deshalb dieses Gesetz, welches eigentlich drei Gesetze beinhaltet. Das erste ist die Umsetzung des Windenergiebeschleunigungsgesetzes des Bundes. Niedersachsen soll seine Vorranggebiete für die Windenergie auf 2,2 % der Landesfläche verdoppeln – wir sind ungefähr bei 1,1 %. Das setzen wir hier um. Wir haben dazu eine Potenzialstudie gemacht, und ich bin den Landkreisen sehr dankbar, dass wir am Ende auch eine Einigung zu der Frage haben, wie wir das verteilen. Wir haben einen Deckel von 4 % eingeführt. Das ist die Höchstbelastung für einen Landkreis. Davon sind drei Landkreise betroffen. Und die anderen werden etwas mehr liefern müssen. Nach den Potenzialen kommen in Niedersachsen 6,2 % der Landesfläche infrage, und die Kommunen sind nun aufgefordert, mindestens 2,2 % für die Windenergie auszuweisen, um die Klimaziele und die Ziele bei den Erneuerbaren zu erreichen. Dazu erleichtern wir die Verfahren. Das Gesetz ist viel schlanker geworden als noch der erste Entwurf. Wir ermöglichen, dass es jetzt bei den Kommunen Teilpläne Windenergie geben kann. Das hat der Bund ermöglicht. Man muss also nicht das komplette Raumordnungsprogramm mit Grundzentren und sonstigen Debatten anpacken, sondern man kann Flächen für die Windenergie ausweisen. Und wir wollen auch, dass man sich "heranrobben" kann. Wenn man in Schritten mehr machen will, kann man dies tun. Man muss nicht in einem Programm gleich alles machen. Man kann das jetzt in den nächsten Monaten in einem vereinfachten, digitalen, beschleunigten Verfahren machen. Ich bin der Raumordnungs-Ministerin sehr dankbar, dass wir im Raumordnungsgesetz ganz viele Erleichterungen schaffen, um unsere Ausbauziele zu erreichen. Dritter Punkt. Nach Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland, das dies jetzt, wie ich gelesen habe, auch macht, sind wir das dritte Land, das sagt: Wir wollen auch mehr Wertschöpfung in den Gemeinden haben. Auf See haben wir das schon. Bei den Offshore-Windenergieanlagen gehen 10 % in den Meeresnaturschutz und in die umweltschonende Fischerei. An Land werden wir jetzt immer eine Abgabe von 0,2 Cent an die jeweilige Gemeinde bzw. das Gemeindegebiet haben, auf dem die neue Windkraftanlage oder die neue Freiflächen-Solaranlage gebaut wird. Davon profitieren die Gemeinden also direkt. Wir sind bereit, ganz viele Windräder und Solaranlagen zu haben, wir wollen aber auch, dass die Menschen im ländlichen Raum diese Wertschöpfung haben. Das sind gute Einnahmen, die man für zusätzliche Ausgaben zur Akzeptanzgewinnung in den Kommunen verwenden soll, darf und muss. Das ist eine sehr schlanke Maßnahme, die wir zur Pflicht machen. Das führt dazu, dass wir Millionenbeträge an Wertschöpfung haben. Die werden aus dem Bundeshaushalt finanziert. Die Betreiber bekommen sie wieder. Wenn wir bereit sind, mehr Erneuerbare zu haben, wollen wir auch, dass etwas in den Kommunen Niedersachsens ankommt, dass die Gemeinden direkt etwas davon haben. Das wird erleichtert. Die Gemeinden entscheiden, was sie mit dem Geld tun. Sie müssen einmal mit dem Haushalt veröffentlichen, was sie machen. Es muss eine Akzeptanzgewinnung geben. Aber es ist, glaube ich, gut angelegtes Geld. Auch betreten wir Neuland, indem wir die Bürgerinnen und Bürger, die in einer Gemeinde sind, stärker beteiligen, und zwar nicht nur die Gutverdiener, die sich vielleicht an einer Energiegenossenschaft beteiligen. Vielmehr kann man auch mit kleinen Beiträgen Schwarmfinanzierung betreiben, sich an Energiesparbriefen beteiligen. Auf Wunsch der Unternehmen gibt es sehr viele kreative Lösungen wie verbilligte Stromtarife in der Gemeinde, sodass, wenn es in einer Gemeinde einen großen Windpark gibt, den Anwohnern dauerhaft günstiger Strom angeboten wird. Das ist sozial gerecht, das dient der Akzeptanz. Auch haben wir das Gesetz massiv entschlackt, massiv entbürokratisiert. Denn es wäre ja komisch, wenn wir die Genehmigung entbürokratisierten und dann die Beteiligung komplizierter machten. Insoweit haben die Betreiber die Verpflichtung, etwas zu tun. Dabei geht es darum, den Bürgerenergiegenossenschaften ein Angebot zu machen, es geht um günstige Stromtarife, um eine Schwarmfinanzierung, darum, ganz viele Ideen umzusetzen, die wir vielleicht noch gar nicht kennen, oder in einer Gemeinde gute soziale Projekte zu fördern, die sie zusätzlich umsetzen. Aber wir geben nicht vor, welche Maßnahme ergriffen wird. Es muss adäquat sein, die Menschen erreichen und zusätzlichen Nutzen haben, damit dort Akzeptanz erreicht wird. Das betrifft auch die Branchen der erneuerbaren Energien. Das ist ein Experiment. Deshalb sagen wir auch, nach zwei Jahren sehen wir uns in einer Evaluation an, welche Maßnahmen durchgeführt wurden, wie wir sie noch einfacher machen können, ob sie auch zielgerichtet sind. In diesem Sinne freue ich mich auf die Beratungen, die jetzt kommen, freue ich mich auf eine breite Zustimmung. Natürlich kritisiert jeder gewisse Dinge. Aber sowohl die Branchen der erneuerbaren Energien als auch die Landkreise wollen, dass wir dieses Beschleunigungsgesetz jetzt schnell in Kraft treten lassen können, damit die Zahlungen an die Gemeinden und an die Bürgerinnen und Bürger möglich sind, damit wir schneller Gebiete ausweisen und damit Niedersachsen das bleibt, was es ist, nämlich Energiewendeland Nummer eins mit ganz vielen erneuerbaren Energien. Damit helfen wir der Wirtschaft, und damit helfen wir den Bürgerinnen und Bürgern. Denn die Erneuerbaren, für die wir überall Anlagen aufstellen, sind die günstigsten und klimafreundlichsten Energien, die wir haben. Damit sparen wir Kohle, Öl und Gas und erreichen auch unsere Klimaziele.

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