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Alfred Dannenberg

AfD 10.11.2023 4:10 min Tagungsabschnitte 19/11

Wie werden die am 12. Oktober 2023 verkündeten Vorschläge zum Umgang mit dem Wolf in der Praxis umgesetzt?

Bitte schön! Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! "Nicht das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht." An dieses Bonmot schlechter Politik fühlte ich mich während des eben zu erlebenden Frage-Antwort-Spiels erinnert. Herr Minister Meyer, wir werden Sie daran messen, welche Regeln zum Wolf Anfang des nächsten Jahres tatsächlich gelten werden. Bundesumweltministerin Lemke sagte in ihrer Pressekonferenz vom 12. Oktober 2023 wörtlich, es sei ihr wichtig, dass diese Vorschläge – Zitat – bis zur nächsten Weidetiersaison auch wirklich in Kraft sind. Die können zum 1. Januar 2024 umgesetzt werden. Auf geht's! Liefern Sie endlich! Hier, die Rissliste: Im Juni waren es schon 46 Seiten. Jetzt, nach knapp fünf Monaten, sind noch einmal dreieinhalb Seiten hinzugekommen, und zwar noch einmal 364 tote, 146 verletze und 36 verschollene Weidetiere. Der gesamte Blutzoll, den das linksgrüne Radikalexperiment "großes Raubtier" in der Kulturlandschaft bis heute gefordert hat, beläuft sich damit auf insgesamt 3.738 tote, 815 verletzte und 316 verschollene Weidetiere. Der erste Eintrag in dieser Liste war übrigens am 9. November 2008 – das war genau gestern vor 15 Jahren –, aber 10 % der tödlichen Risse dieser 15 Jahre waren allein in den letzten fünf Monaten. Merken Sie was? Der Mathematiklehrer nennt so etwas "exponentiellen Anstieg", der Musiker sagt "accelerando" – hier sogar con pericolo, schneller werdend mit Gefährlichkeit –, und der Weidetierhalter spricht schlicht von einem Drama. Neuestes Schlaglicht: Harm Oncken, ein namhafter Pferdezüchter aus Friesland, hat kürzlich abgelehnt, dass ihm der niedersächsische Staatsehrenpreis für hervorragende tierzüchterische Leistungen verliehen wird. Seine Begründung: verfehlte Wolfspolitik. Vorgestern gab es wieder eine Demo der Weidetierhalter hier vorm Landtag. Die ganzen Fragen der Weidetierhalter jetzt noch einmal als Paket für Sie: Wie ist eine Region mit erhöhtem Rissgeschehen definiert – inhaltlich, räumlich, zeitlich? Werden Entnahmegenehmigungen schnell ausgestellt, auch am Wochenende? Wie will man die Bereitschaft der betreffenden Jäger kurzfristig abfragen? Wer tätigt den Abschuss, wenn der zuständige Revierinhaber nicht will oder keine Zeit hat? Also, ich muss zwischendurch auch noch mal in den Landtag. Kommen dann revierfremde Jäger zum Einsatz? Müssen die geduldet werden? Wie werden die qualifiziert sein? Unterwandert dies dann nicht das an Grund und Boden gebundene Jagdrecht, eigentumsgleich, und das bewährte Reviersystem? Werden erteilte Genehmigungen zum Wolfsabschuss öffentlich bekannt gemacht? Wie sollen ungestörte Jagdausübung, Anonymität und Sicherheit der Jäger dann garantiert werden? Wir alle wissen, wie Jagdgegner in bestimmten Revieren für Unruhe gesorgt haben. 1.000 m Radius – ist nicht viel. Oder sollen die Schützen gar nicht anonym bleiben? Warum nicht für das gesamte Landkreisgebiet den günstigen Erhaltungszustand feststellen, nebst Abschussgenehmigung für den gesamten Landkreis bei Rindern und Pferden? Wie wird angesichts der neuen Regeln das Thema Grundschutz behandelt? Wie ist der zumutbare Herdenschutz überhaupt definiert? Wie werden die Weidetierhalter, die einen Riss gemeldet haben, vor radikalen Wolfsfreunden geschützt? Schließlich ist es ja ihre Meldung, die die Wolfsentnahme dann in Gang setzen wird. Und noch etwas: In dem Dorf Bockhorn bei mir in der Gegend schlug der Wolf auf einer Wiese mitten im Ort zu. Wenn der 1.000-m-Radius besiedeltes Gebiet umfasst, wie sieht dann das bejagbare Gebiet aus? Innerorts gilt Jagdverbot, und außerorts ein Mindestabstand von 300 m zu Siedlungen. Was bedeutet das für die bejagbare Fläche bei der Wolfsjagd? Was ist mit der Regel "1.000 m Radius" bei wandernden Schäfern, wenn die weiterziehen? Die alte Rissstelle bleibt ja, wo sie ist. Wäre es da nicht sinnvoller, zu sagen, 1.000 m um die betreffende Herde, auch wenn sie weiterzieht? Wird der Termin 1. Januar 2024 gehalten, oder wird es doch wieder später, Herr Meyer? Wie viele Weidetiere sollen noch sterben? Herr Weil, Herr Meyer: Chefsache 2.0! Nehmen Sie all dies mit als Hausaufgabe – Abgabetermin Ende Dezember. Schöne Grüße vom Politiklehrer. Und denken Sie dran: Nicht das Erzählte reicht, das Erreichte zählt. Danke.

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