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Jan-Philipp Beck

SPD 08.11.2023 4:19 min Tagungsabschnitte 19/11

Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse sowie zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit, des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes und des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs der Landesregierung ist es, Kommunen die Arbeit bei kommunalen Haushaltsabschlüssen zu erleichtern und rechtssichere Übergangslösungen herbeizuführen. Das hat die Ministerin gerade ausgeführt. Dieses Ziel können wir als SPD-Fraktion nur ausdrücklich begrüßen. Die kommunale Praxis hat gezeigt, dass zahlreiche Kommunen in den vergangenen Jahren gesetzliche Fristen und Vorlagepflichten für die kommunalen Jahresabschlüsse nicht einhalten konnten. Besonders viele kleine Kommunen waren hiervon betroffen. Dies bestätigt auch die Umfrage, die das Innenministerium durchgeführt hat und die auch der Gesetzesbegründung beigefügt ist. Demnach konnten bis einschließlich 2020 insgesamt über 3 900 Jahresabschlüsse nicht erstellt werden. Besonders viele Mitgliedsgemeinden in den Samtgemeinden waren hiervon betroffen. Sie machen einen Anteil von rund 67 % aus. Vor diesem Hintergrund ist es aus unserer Sicht richtig, dass diese auch die Hauptadressaten bei der jetzt vorliegenden Gesetzesänderung sind und beispielsweise auf den Anhang zum Jahresabschluss oder auf die Vorlage von Teilergebnisrechnungen und konsolidierten Gesamtabschlüssen verzichten dürfen - immer unter der Voraussetzung, dass die kommunale Vertretung dies entsprechend so beschließt. Das halten wir für eine sinnvolle und sehr praxistaugliche Regelung. Von daher stehen wir der Beschleunigung und der Vereinfachung, die diese Gesetzesänderung mit sich bringt, ausgesprochen positiv gegenüber. Meine sehr verehrten Damen und Herren, genauso richtig ist es aber, nicht nur die Erstellung des Jahresabschlusses in den Blick zu nehmen, sondern auch die anschließende Rechnungsprüfung. Denn auch bei den Rechnungsprüfungsämtern erhöht sich in der Folge die Zahl der zu prüfenden Jahresabschlüsse. Deswegen ist es richtig, auch hier zu Vereinfachungen zu kommen. Uns als SPD-Fraktion ist es wichtig, dass wir unsere stark belasteten Kommunalverwaltungen entlasten. Sie sind derzeit an vielen Stellen gefordert. Wir alle spüren das in den Diskussionen vor Ort. Die Gründe für das Fehlen der Jahresabschlüsse sind sicherlich unterschiedlich und sehr vielfältig, aber die Lage ist nun einmal so, wie sie ist. Wir müssen uns an dem Machbaren orientieren, und keinem ist geholfen, wenn sich der Stau von Jahresabschlüssen in den Kommunen weiter erhöht. Wir sind der Auffassung, dass es ohne Erleichterungen in den Kommunen nicht gelingen wird, mittelfristig Jahresabschlüsse wieder zu erstellen, zu prüfen und die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Uns erscheint der Gesetzentwurf daher sinnvoll und geeignet, um die erheblichen Rückstände bei der Erstellung, Prüfung und Beschlussfassung von Jahresabschlüssen zeitnah abzubauen und auch die Problemlage dadurch flächendeckend aufzulösen. Es ist richtig, den inhaltlichen Umfang und den zeitlichen Aufwand für die Erstellung der Jahresabschlüsse der Kommunen zu reduzieren. Dies können wir nur begrüßen. Wir setzen damit auch eine Forderung der kommunalen Spitzenverbände um, die hierauf dringend warten. Ich bin mir sicher, liebe Kolleginnen und Kollegen, das wird ein ganz erheblicher Beitrag sein, um das Aufstellungs- und das Prüfungsverfahren in den Kommunen wirksam zu beschleunigen. Natürlich erhoffen wir uns auch, dass die Kommunen durch die Beschleunigung bald wieder in der Lage sind, die Jahresabschlüsse nach den gesetzlichen Vorgaben aufzustellen. Daher schließen wir uns der Auffassung der Landesregierung an, vor einer dauerhaften Regelung zunächst einmal den aktuellen Gesetzentwurf zu evaluieren und dann weitere Schritte zu überlegen. Genauso verhält es sich bei der Frage der Erweiterung auf die Eigenbetriebe in den Kommunen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das sind sicherlich die hauptsächlichen Änderungen des Gesetzentwurfs. Parallel beraten wir aber auch die Änderung des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit. Die Ministerin hat es ausgeführt. Hier geht es darum, dass Zweckverbände zu den Sitzungen, zu den Verbandsversammlungen digital einladen können. Auch aus unserer Sicht ist das eine überfällig Änderung, die hier vorgenommen wird ‑ dies halten wir für eine sehr sinnvolle Ergänzung ‑ ebenso wie die Anpassung des Datenschutzgesetzes und die klarstellende Änderung des Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz. Wir freuen uns auf die weitere Gesetzesberatung und hoffen auf eine zügige Umsetzung, damit wir unsere Kommunen an dieser Stelle entlasten können. Vielen Dank.

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