Colette Thiemann
Zukunft gestalten: Der Deutschland-Pakt für schnelle Planung und Genehmigung
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der 6. September 2023 überraschte uns mit einer unerwarteten Erkenntnis: Planungs- und Genehmigungsverfahren in Deutschland müssen dringend beschleunigt werden. Nachdem zuvor der Zehn-Punkte-Plan aus Meseberg und das Eckpunktepapier für das Bürokratieentlastungsgesetz vorgestellt wurden, wird nun alles unter dem neuen Namen „Deutschland-Pakt“ präsentiert. Da würde ich gern konkret werden. Der Pakt beinhaltet folgende Punkte: „Beschleunigung des allgemeinen Verfahrensrechts“: Nach der umstrittenen Novelle der Verwaltungsgerichtsordnung wird jetzt vermutlich eine Novelle des Verwaltungsverfahrensgesetzes erfolgen. „Digitalisierung in Planungs- und Genehmigungsverfahren“: Meint man damit vollständige Digitalisierung aller Verfahren? Einsatz von KI. Und jetzt kommt’s: „Vereinfachung beim Bau von Gebäuden“. Achtung: Umsetzung des digitalen Bauantrags in allen Bundesländern bis Ende 2023. Wir rechnen mal kurz nach: Da haben wir ja nur noch knapp drei Monate. Ich bin gespannt. „Vereinfachung von Großraum- und Schwertransporten“ für die Errichtung von Windenergieanlagen - auch das hören wir nicht zum ersten Mal. Die Beschleunigung des Mobilfunk- und Glasfasernetzausbaus. Kurze Anmerkung: Es ist also nur meinem mangelnden Verständnishorizont zuzurechnen, dass die Niedersächsische Landesregierung die Mittel für den Breitbandausbau gestrichen hat? „Beschleunigung wichtiger Straßen- und Schienenprojekte“ unter Berücksichtigung des überragenden öffentlichen Interesses: Den Streit, was das genau ist, haben Sie ja nachdrücklich verfolgt. Mein persönliches Highlight ‑ wer mich kennt, wird das wissen ‑ ist allerdings die Novelle des Onlinezugangsgesetzes, das den Bürgern ermöglichen soll, verschiedene Verwaltungsprozesse voll digital abzuwickeln, einschließlich Ummeldung, Beantragung von Dokumenten pp. - bis Ende 2024. Denn bei einem Blick in das noch zu novellierende Gesetz finden wir Folgendes in § 1 Abs. 1: „Bund und Länder sind verpflichtet, bis spätestens zum Ablauf des fünften auf die Verkündung dieses Gesetzes folgenden Kalenderjahres ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten.“ Verkündet wurde dieses Gesetz im Übrigen am 18. August 2017. Wir rechnen kurz nach: Die 575 gesetzlich definierten Onlineangebote ‑ und zwar auch die im Deutschland-Pakt genannten ‑, die nun, wie vollmundig angekündigt wird, bis Ende 2024 umgesetzt werden sollen, hätten längst bis Dezember 2022 online und digital zur Verfügung gestellt werden müssen. Passt die Frist nicht, machen wir etwas Neues - dieses Prinzip scheint sich die Bundesregierung in Niedersachsen abgeschaut zu haben. Denn bei der OZG-Umsetzung, die auch in der letzten Legislatur im Übrigen beim MI lag, liegt Niedersachsen ‑ Applaus fällig ‑ aktuell auf Platz 12 von 16 Bundesländern. Wunderbar! Und warum an die eigene Nase fassen, wenn man das Handeln der Bundesregierung wie in dieser Aktuellen Stunde beklatschen muss? Aber da bin tatsächlich mal ganz bei Ihnen. Dies hat die aktuelle Bundesregierung mehr als nötig, denn außer aus den eigenen Reihen dürfte die Aussicht auf Applaus eher mäßig sein. In der Legalplanung gibt es Verzögerungen, da ursprünglich geplante Prüfungen bis Mitte 2024 verschoben werden. Dies könnte bedeuten, dass sie überhaupt nicht mehr stattfinden. Einige Maßnahmen erfordern zusätzliche Finanzmittel und stehen im Übrigen unter Finanzierungsvorbehalt - darunter wichtige Projekte des Bundesverkehrswegeplans und die Umsetzung des Masterplans Schienenverkehr. Zusammenfassend handelt es sich im Übrigen bei vielen dieser Maßnahmen um bereits existierende Vorhaben, die unter einer neuen Überschrift zusammengefasst wurden. Sicher sind die landesweiten Möglichkeiten der Planungsbeschleunigung aufgrund der rechtlichen Lückenkompetenz begrenzt. Nichtsdestotrotz rege ich durchaus an, weniger auf dem sinkenden Schiff der Bundesregierung fleißig Wasser zu schöpfen, sondern lieber im eigenen Wirkungskreis, zum Beispiel mit der Priorisierung der Verwaltungsdigitalisierung, der Wiederaufnahme der Förderung des Breitbandausbaus, der Novellierung und Entbürokratisierung der NBauO ‑ in der letzten Legislatur im Übrigen vom Wirtschaftsminister schon nachdrücklich gefordert ‑ und weiterer landeseigener Gesetze, wirklich etwas zur Planungsbeschleunigung beizutragen. Schnellere und schlankere Verfahren sind machbar.
