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Dr. Andreas Hoffmann

GRÜNE 08.11.2023 2:50 min Tagungsabschnitte 19/11

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleg*innen! Der Kollege Seebeck hat gerade darauf hingewiesen, dass es sich um die sechste Änderung des Besoldungsgesetzes handelt. Ich glaube, alle haben mitbekommen, dass wir Fachkräftemangel haben. Es ist gut möglich, dass wir das Gesetz noch öfter ändern, wenn wir damit die Arbeitsbedingungen verbessern und Hemmnisse aus dem Weg räumen können. Das ist genau das, was man tut, um Fachkräfte zu gewinnen. Nichts zu tun, nur weil die Tarifverhandlungen noch nicht abgeschlossen sind, ist auch kein sinnvolles Handeln, um die Situation angesichts des Fachkräftemarkts zu verbessern. - Aber sei es drum. Das Ziel der Landesregierung ist es, bis spätestens 2030 den Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehr von derzeit 15 auf mindestens 25 % zu steigern. Das hilft nicht nur dem Klima, sondern auch den Menschen. Denn das Fahrrad ist für viele Strecken das absolut beste Verkehrsmittel. Radfahren ist nachhaltig. Denn das Fahrrad spart Emissionen und verbraucht weniger Fläche im öffentlichen Raum. Radfahren ist schnell. Denn auf Radwegen gibt es keine langen Ampelstaus. Sie radeln dem Stop-and-Go einfach davon. Radfahren ist direkt. Lange Fußwege zum Verkehrsmittel fallen weg. Radler*innen steigen auf ihr Fahrrad und fahren los. Vor dem Büro findet sich nahezu immer ein Abstellplatz, sodass die lange Parkplatzsuche Geschichte ist. Kollege Meyer hat gerade von den tollen Fahrradwegen im Ammerland berichtet. Ich kann nur sagen: In Braunschweig ist es ebenfalls gut. Ehe ich für die Strecke von durchschnittlich 5 km, die man in der Stadt zurücklegt, den Weg zu meinem Auto gelaufen bin, mich durch den Verkehr gekämpft habe, vor Ort einen Parkplatz gefunden habe und dann erneut zu dem eigentlichen Ziel, also dem Arbeitsplatz, gelaufen bin, bin ich mit meinem Rad schon längst da und den ersten Kaffee getrunken. Und ich denke, dass ich dies mit bestimmter Gewissheit sagen kann. Denn ich bewege mich fast ausschließlich mit dem Rad in Braunschweig fort. Radfahren ist gesund. Radelnde Arbeitnehmer kommen erholt und frisch am Arbeitsplatz an. Und ‑ für Arbeitgeber nicht unerheblich ‑ Radfahrende sind nachweislich seltener krank und weniger von Stress geplagt. Ich will noch ganz kurz auf Baden-Württemberg eingehen. Es ist völlig richtig: Wir sind nicht Vorreiter. Das grün-schwarze Land Baden-Württemberg kennt das Dienstrad seit 2017. Das schwarz-grüne Schleswig-Holstein hat letztes Jahr nachgezogen. 11 % der Beamt*innen und Richter*innen in Baden-Württemberg nutzen das Angebot und haben ein Dienstrad - über 10 %. Das fände ich auch für Niedersachsen eine sehr gute Erfolgsquote. In den Anhörungen im Haushaltsausschuss haben alle Angehörten diesen Gesetzentwurf begrüßt. Das möchte ich an dieser Stelle noch einmal festhalten. Gleichwohl wurden zahlreiche Hinweise gegeben und Bedenken vorgetragen. In Baden-Württemberg konnten sie gelöst werden, ohne dass die Welt untergegangen ist. Ich glaube, auch unser Verkehrsministerium wird das hinkriegen. Ich bitte um Zustimmung. Vielen Dank.

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