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Gerald Heere

10.11.2023 7:59 min Tagungsabschnitte 19/11

Steuerprognose und Gastronomie: Will die Landesregierung die dauerhafte Mehrwertsteuersenkung?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Seebeck, ich habe zunächst den Fraktionen dafür zu danken, dass sie diesen TOP auf den heutigen Freitag verschoben haben, damit ich nach meiner Rückkehr von der Finanzministerkonferenz in Brüssel hier persönlich antworten kann, was ich sehr gerne tue. Lassen Sie mich eines noch einmal ganz klar sagen: Die Gastronomiebranche in Niedersachsen hat unbestritten einen sehr hohen Wert - für die Wirtschaft, wegen der Arbeitsplätze, aber auch für unsere Gesellschaft. In Anerkennung dieser besonderen Bedeutung wurde die Gastronomie während der Pandemie wie keine andere Branche mit Landesmitteln unterstützt. Ich bin ‑ darauf darf ich verweisen ‑ in meiner Rede im letzten Plenum, als wir zum gleichen Thema debattiert haben, näher darauf eingegangen. Unbestritten ist auch, dass unsere Gastronominnen und Gastronomen in den vergangenen Jahren mit enormen Herausforderungen zu kämpfen hatten und dass sie aufgrund der gestiegenen Energie- und Lebensmittelpreise auch weiterhin unter großem Druck stehen. Die wirtschaftliche Lage ist alles andere als einfach. Dies gilt aber nicht nur für die Gastronomie. Sie alle wissen: Die deutsche Wirtschaft leidet insgesamt unter den von Ihnen genannten und uns allen bekannten Problemen. Dies gilt für inflations- und krisenbedingte Preissteigerungen ebenso wie zum Beispiel für den Fach- und Arbeitskräftemangel. Die Frage, die wir also nun zu beantworten haben, lautet: Ist in dieser Lage die Subventionierung eines einzelnen Wirtschaftszweiges mit erheblichen Mitteln, die an anderer Stelle eingespart werden müssten, die richtige Maßnahme? Ich habe mich dazu im letzten Plenum sehr abgewogen geäußert, weil es Argumente dafür und dagegen gibt. Im Weiteren verzichte ich darauf, diese unterschiedlichen Argumente noch einmal im Detail zu wiederholen, weil Sie darauf auch nicht in Ihren Fragen abzielen. Aber die Argumente gelten so, wie Sie sie in der Niederschrift über die letzte Plenarsitzung finden, unverändert fort. Stattdessen beschäftigen wir uns hier jetzt konkret mit der Anfrage der CDU-Fraktion, die zunächst suggeriert, dass es im Hinblick auf die Umsatzbesteuerung gastronomischer Leistungen an einer eindeutigen gesetzlichen Regelung mangele. Das suggerieren Sie, indem Sie in der Drucksache, also in der Anfrage, davon sprechen, dass, „obwohl es bis zum Jahresende nur noch gut sieben Wochen sind“, eine Entscheidung auf Bundesebene noch immer nicht vorliege. Meine sehr verehrten Damen und Herren, man muss hier etwas genauer sein als in Ihrer Anfrage: Eine neue Entscheidung des Bundestages liegt in der Tat nicht vor. Aber eine Entscheidung hat der Bundesgesetzgeber bereits in der Vergangenheit getroffen, und diese lautet: Die Ermäßigung endet mit dem Jahr 2023. Das ist im Gesetz eindeutig geregelt und ist auch allen Beteiligten bekannt. Insofern wird die Unsicherheit oder Ungewissheit, die Sie kritisieren, lediglich dadurch erzeugt, dass eine einmal getroffene Entscheidung unmittelbar vor dem Ende der Ermäßigung erneut in Zweifel gezogen wird. Und wer hat diese Zweifel oder diese Lage insbesondere auf politischer Ebene ausgelöst? - Es war vor allem Bundesfinanzminister Christian Lindner. Er hat als Erster den Impuls gesetzt, dass eine Verlängerung der Umsatzsteuerermäßigung möglich werden könnte, und zwar in Abhängigkeit von den Ergebnissen der Herbst-Steuerschätzung - seine Setzung. Insofern spielen hier die haushalterischen Möglichkeiten offensichtlich eine wichtige Rolle, und die muss natürlich auch die Landesregierung für Niedersachsen im Blick behalten. Ich habe aber auch schon im Oktober-Plenum ‑ Sie erinnern sich an die Debatte ‑ darauf verwiesen, dass sich aus der Herbst-Steuerschätzung für das Land aufgrund der Regelungen zur Konjunkturbereinigung ohnehin keine Spielräume ergeben würden. Für diese Frage ist daher auch weitgehend unerheblich, dass die niedersächsische Steuerprognose für 2024 von einem großen, konjunkturell bedingten Minus in Höhe von 115 Millionen Euro ausgeht - unerheblich, weil diese Summe durch eine Entnahme aus der Bereinigungsrücklage ausgeglichen werden kann. Aber das wussten wir schon vorher. Deshalb habe ich auch schon im Oktober gesagt, dass das keine Rolle spielt. Wir haben keine neuen finanziellen Spielräume, um aus dem Landeshaushalt eine solche Maßnahme zu finanzieren. Insofern brauchen wir eine Kompensation der jährlichen zusätzlichen Belastung des Landeshaushalts durch eine weiterhin reduzierte Umsatzsteuer in der Gastronomie in Höhe von ca. 155 Millionen Euro. Denn so hoch sind unsere Mindereinnahmen. Eine entsprechende Kompensation ist aktuell nicht erkennbar. Damit kommen wir zurück zu Christian Lindner. Er hat die Möglichkeit einer Verlängerung ins Schaufenster gestellt. Wenn noch etwas passieren soll, muss der Bund jetzt liefern. Ich war ja die letzten zwei Tage mit den Finanzministerinnen und Finanzministern in Brüssel. Ich kann Ihnen von dort ganz aktuell berichten ‑ das ist vielleicht ganz spannend ‑: Wir haben in unserer dortigen Sitzung des Finanzausschusses des Bundesrates mit großer Ländermehrheit alle entsprechenden Länderanträge zur Mehrwertsteuer ‑ egal ob nur auf Verlängerung der Ermäßigung oder auf ihre Entfristung mit oder ohne Kompensation; es lag ja alles Mögliche vor ‑ bis zum Wiederaufruf vertagt. Allen meinen Fachkolleginnen und Fachkollegen in den Ländern ‑ es ist völlig egal, ob A‑ oder B‑Seite ‑ ist völlig klar: Der Ball liegt beim Bund. Wenn er gesetzgeberisch aktiv wird und dabei eine Finanzierung der Steuerausfälle, die seine eigene Steuerschätzung möglicherweise ermöglicht, über den Bundeshaushalt darstellt, dann befassen wir uns wieder damit. Dies vorausgeschickt, ist auf Ihre erste Frage zu antworten, dass bei der Entscheidung über eine Beibehaltung der Ermäßigung die mit einer solchen Maßnahme verfolgten Ziele gegenüber den genannten Bedenken sorgfältig abzuwägen sind und dass eine solche Gesamtabwägung unter Beachtung der gegebenen haushalterischen Möglichkeiten erfolgen muss. Sollte der Bund wieder aktiv werden, wird sich auch die Landesregierung wieder damit befassen. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich darauf hinweisen, dass die Landesregierung ‑ gerade mit Blick auf den Aspekt der Steuergerechtigkeit ‑ eine grundsätzliche Reform der Umsatzsteuersätze nach wie vor begrüßen würde. Wie Sie sich sicherlich erinnern können, sind entsprechende Initiativen bereits unter der vorherigen Landesregierung ‑ leider erfolglos ‑ angestoßen worden. Die Durchführung einer grundlegenden Steuersatzreform ist daher nicht nur bis zum Jahresende, sondern auch darüber hinaus leider nicht sehr wahrscheinlich. Die Ihrer dritten Frage zugrunde gelegte Annahme, dass die Rückkehr zum regulären Steuersatz zu einer Insolvenz bzw. Geschäftsaufgabe von 10 bis 15 % der gastronomischen Betriebe in Niedersachsen führen könnte, ist nicht seriös belegbar. Nach einer aktuellen Analyse des ZEW ‑ ich verwies auf diese Studie in der letzten Plenarwoche ‑ ist die Erwartung, dass es mit dem Ende der Steuerermäßigung zu Preissprüngen im vollen Umfang der Steuersatzdifferenz kommen wird, nicht zwingend. Denn zum einen sind die Preise für wichtige bezogene Leistungen wie Strom und Gas wieder rückläufig, und zum anderen hat die Branche seit 2020 ‑ trotz der Umsatzsteuersenkung ‑ bereits über das durch die Preissteigerungen von Vorleistungen induzierte Maß hinaus höhere Preise am Markt durchsetzen können. Dies hat auch das ifo-Institut festgestellt, bereits im August 2022. Darüber hinaus liegen der Landesregierung keine gesicherten Erkenntnisse vor, die eine seriöse Einschätzung eventueller Steuerausfälle eines bestimmten Szenarios zulassen würden, da solche branchenspezifischen Daten nicht erhoben werden. Im Übrigen ist auch darauf hinzuweisen, dass ‑ abgesehen von der bereits spekulativen Ausgangsgröße ‑ hier auch eine Vielzahl weiterer Unwägbarkeiten bzw. Folgewirkungen eine Rolle spielen, sodass Ihre Frage leider nicht belastbar beantwortet werden kann. Vielen Dank.

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