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Marie Kollenrott

GRÜNE 08.11.2023 5:49 min Tagungsabschnitte 19/11

Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land und von Freiflächen-Photovoltaikanlagen sowie zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben in Niedersachsen derzeit keine andere Technologie, die einen so großen Klimaschutzbeitrag leistet wie die Windenergie. 2022 wurden in Niedersachsen 21 Milliarden kWh Strom aus Windenergie an Land erzeugt. Der Minister hat es schon angesprochen: Dies entspricht bereits 40 % des Bruttostromverbrauchs des Landes. Man kann daher mit Fug und Recht sagen, dass die Windenergie das Zugpferd bzw. das stolze Niedersachsenross unserer Klimaschutzbemühungen ist. Mit dem hier vorgelegten Gesetz sorgen wir dafür, dass dies auch so bleibt. Das größte Ausbauhemmnis der vergangenen Jahre war bekanntlich die unzureichende Flächenkulisse. Mit diesem Gesetz schaffen wir Abhilfe, indem wir den regionalen Planungsträgern verbindliche Flächenziele vorgeben. Gleichzeitig sorgen wir dafür, dass keine Region überfordert wird und die Menschen beim Ausbau mitgenommen werden. Wir sorgen für eine faire und sachgerechte Verteilung anhand der Flächenpotenziale der einzelnen Kreise – das wurde schon mehrfach angesprochen –, mit einer einzigen Ausnahme, die auf einer Einigung mit den kommunalen Spitzenverbänden beruht, nämlich der Kappung der Flächenziele oberhalb von 4 %. Fair enough! Das ist ein transparentes, sachgerechtes und sehr integratives Verfahren, Frau Kämmerling, entgegen einigen zwischenzeitlich erhobenen anderslautenden Vorwürfen aus den Reihen der CDU. Der finale Bericht über die Potenzialflächenstudie wurde übrigens gerade veröffentlicht. Jeder mag da noch einmal reinschauen. Danach werden jedem Kreis nur so hohe Ziele vorgegeben, wie er auch realistisch erreichen kann. Mehr noch, da die Flächenziele nur etwa halb so hoch liegen wie das jeweilige Flächenpotenzial, behalten die regionalen Planungsträger die Planungshoheit und haben genug Spielräume, um nach eigenem Ermessen und unter Beachtung lokaler Kenntnisse Standorte zu wägen. Wir haben uns – anders, als es zum Beispiel Baden-Württemberg getan hat – dazu entschlossen, die Rechtsfolgen des WindBG nicht vorzuziehen. Hiermit vermeiden wir ungeordneten Ausbau. Nichtsdestotrotz muss aber klar sein, dass die Träger der Regionalplanung unmittelbar diejenigen Flächenziele angehen müssen, die uns im Land insgesamt zum 2,2‑%-Flächenziel bringen. Das gebietet neben dem Klimaschutz auch die Solidarität. Liebe Kolleginnen, wir werden auch im Klimaschutzgesetz das 2,2‑%-Ziel festschreiben. Denn es ist unser erklärtes Ziel, Niedersachsens Vorreiterrolle als Windenergieland Nummer eins bis zum Ende der Legislatur zu behaupten. Andere Länder haben für das Jahr 2027 höhere Pflichtbeitragswerte gewählt. Wir setzen dagegen auf Teamgeist und Kooperation mit unseren kommunalen Partnern, um ohne die Drohkulisse der Superprivilegierung vonseiten des Bundes die notwendigen Ziele des Landes zu erreichen. Umsetzbare Ziele sind das eine. Die Menschen dabei mitzunehmen, das ist noch etwas ganz anderes. Daher legen wir gleichzeitig ein Gesetz zur finanziellen Beteiligung von Kommunen und Anwohner*innen vor – auch das hat unser Minister bereits gesagt –, ein Beteiligungsgesetz mit einer eigenen niedersächsischen Handschrift, ein Gesetz, das, wie ich finde, Maßstäbe schaffen wird. Denn wir wollen nicht, wie in anderen Ländern durchaus schon geschehen, den Ausbau ausbremsen, sondern ihn im Gegenteil mithilfe eines Beteiligungsgesetzes beschleunigen. Möglichkeiten der Beteiligung an der Wertschöpfung durch Windkraft zu schaffen, bedeutet, die lokale Akzeptanz zu steigern. Denn – das ist unsere feste Überzeugung, und ein bisschen Erfahrungswissen ist schließlich auch dabei – wenn Menschen von Windenergieanlagen vor ihrer Haustür profitieren können, dann ärgern sie sich weitaus weniger über deren Anblick. Akzeptanz ermöglicht auch eine höhere Geschwindigkeit der Vorhabenumsetzung, und die ist unser gemeinsames erklärtes Ziel. Andererseits wissen wir auch, dass tatsächlich die Gefahr besteht, durch zusätzliche Beteiligungsvorschriften den Genehmigungsprozess zu verkomplizieren oder neue Projektrisiken zu schaffen, die die Finanzierung von Vorhaben erschweren. Das haben Sie angesprochen, liebe Frau Kämmerling. Ausdrücke dieser Sorge natürlich auch von Windkraftbetreiber*innen haben mich auf vielen Wegen erreicht. Weil diese Sorgen so verständlich sind, möchte ich dazu Folgendes sagen: Dieses schwierigen Balanceakts sind wir uns vollkommen bewusst. Wir haben daher in den letzten Monaten intensiv daran gearbeitet, uns von alten Vorlagen zu lösen und dieses Beteiligungsgesetz in die richtige Balance zu bringen. Mittlerweile sind wir an einem Punkt, an dem ich, die ich diesen Prozess des Wägens und des Schleifens des Gesetzes – der Minister wird es bestätigen – sehr eng und immer wieder auch sehr kritisch begleitet habe, behaupten würde, dass uns das gut gelungen ist. Ich möchte mich deshalb beim Umweltminister ausdrücklich für diesen nun sehr guten Entwurf bedanken, der jetzt ins parlamentarische Verfahren und damit in unsere Hände wandert. Ich freue mich auf den anstehenden Beratungsprozess, den wir nutzen müssen, um das Gesetz weiter auf Praxistauglichkeit abzuklopfen, damit am Ende größtmögliche Rechtssicherheit steht. Klare und einfache Regeln werden am Ende der Garant für schnelle Genehmigung und zügigen Bau der dringend benötigten Anlagen sein. Wir werden jetzt den nächsten Schritt tun und wichtige Partner wie die kommunalen Spitzen- und auch die Umweltverbände anhören. Wie immer gilt: Kein Gesetz verlässt den Landtag so, wie es hineingewandert ist. In diesem Sinne: Ich bin optimistisch, dass wir die offenen Fragen noch klären. Sehr geehrter Herr Präsident, hiermit beantrage ich zusätzlich die Mitberatung in folgenden Ausschüssen: Landwirtschaftsausschuss und Verbraucherschutzausschuss sowie Innenausschuss. Vielen Dank.

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