Stephan Weil
Regierungserklärung zum Thema Migration mit dem Titel "Humanität und Ordnung"
zu Recht sicherlich vor allem an den Zusammenhang der Schoah mit der Entstehung des Staates Israel erinnert werden. Aber es gibt auch noch einen ganz anderen aktuellen Zusammenhang. Damals, vor 85 Jahren, verließen Tausende Jüdinnen und Juden ihre Heimat, um ihr Leben und das ihrer Familien zu retten. Aber wohin konnten sie sich retten? Alle diese Verfolgten brauchten ein Land, das bereit war, sie aufzunehmen. Für viele war es der Beginn einer jahrelangen Flucht, auf der sie sich niemals sicher fühlen konnten. Ihre Schicksale waren nach Ende des Zweiten Weltkrieges der Auslöser für eine der wichtigsten Grundlagen des heutigen Flüchtlingsschutzes, nämlich für die Genfer Flüchtlingskonvention. Als dann 1949 das Grundgesetz verfasst wurde, stand diese Erfahrung Pate für die Entscheidung, dass unsere Verfassung das Grundrecht auf Asyl verbürgt. Und ebenso war es für die Bundesrepublik Deutschland selbstverständlich, der Genfer Flüchtlingskonvention beizutreten. Warum sage ich das? Weil wir uns auch heute unter sehr schwierigen Bedingungen zu unserem historischen Erbe und zu den humanitären Wurzeln unseres Staates bekennen müssen. Schutzbedürftigen wollen wir Schutz gewähren. Das, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, ist Teil unserer Werteordnung. Seit damals haben sich allerdings die Verhältnisse grundlegend geändert. Heute gibt es keine Flucht mehr aus Deutschland; heute gibt es vielmehr vielfach die Bitte um Schutz in Deutschland. Und heute ist Deutschland das Ziel von vielen Tausend Menschen, die auf der Suche nach einem besseren Leben sind. In der Summe sind das viel mehr, als wir auf Dauer aufnehmen können. Allein in diesem Jahr dürften es in Niedersachsen etwa 32.000 Personen sein. Übrigens hat – das dürfen wir nicht vergessen – eine Mehrheit davon ein Schutzrecht. Insgesamt sind seit 2017 etwa 257.000 Menschen nach Niedersachsen gekommen. Das entspricht etwa der Größe von Braunschweig, der zweitgrößten niedersächsischen Stadt. Alleine etwa 100.000 davon haben wir im letzten Jahr im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise aufgenommen. Wir spüren in vielen Bereichen, dass diese hohen Zahlen für unsere Gesellschaft kaum noch zu verkraften sind. Das sehen wir schon an den immer größer werdenden Problemen, eine Unterkunft bereitzustellen. Nur ein Beispiel: In den Aufnahmezentren des Landes befinden sich derzeit viel mehr Menschen, als die normalen Kapazitäten eigentlich hergeben. Ohne eine starke Verdichtung in Zelten geht es nicht mehr. Nach der Verteilung in die Kommunen gibt es auch dort große Schwierigkeiten, vor Ort eine einigermaßen angemessene Unterkunft bereitzustellen. In manchen Kommunen müssen bereits Notunterkünfte aufgestellt werden. Wir sehen auch ganz unmittelbar die Grenzen, an die unsere Integrationsbemühungen stoßen. Etwa ein Viertel derjenigen, die gegenwärtig zu uns kommen, sind Minderjährige, die eine Betreuung brauchen. Sie kommen in Kitas und Schulen, die, wie wir alle wissen, ohnedies schon hoch belastet sind. Schließlich und nicht zuletzt: Wir sehen auch, dass die Aufnahmebereitschaft in unserer Gesellschaft deutlich geringer ist als etwa 2015/2016. Auch dafür ein Beispiel: Das Land baut derzeit die Zwischenunterkünfte stark aus, mit denen wir die Kommunen entlasten wollen. Am Ende des ersten Quartals des nächsten Jahres sollen es etwa 20.000 Plätze sein. Das ist ein echter Kraftakt. Wenn die Landesaufnahmebehörde dafür nun neue Standorte sucht, dann sind deutliche Proteste leider nicht die Ausnahme, sondern die Regel. Auch die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister überall im Land können davon ein Lied singen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte die Gelegenheit gerne dafür nutzen, mich herzlich bei allen denen zu bedanken, die sich auch unter diesen schwierigen Bedingungen mit großem Engagement für eine gute Unterbringung, für die Erziehung und Betreuung von Kindern, für Sprachförderung einsetzen oder auch ganz einfach bei den ersten Schritten in einem neuen Land helfen. Mein Dank gilt den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Ausländerbehörden und den Sozialämtern, den Lehrkräften und Kita-Beschäftigten. Er gilt den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern ebenso wie vielen, vielen anderen mehr. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, ich spreche in Ihrem Namen: Wir alle wissen dieses Engagement sehr zu schätzen, und wir bedanken uns bei allen, die sich so einsetzen. Aber bei aller Anstrengung ist doch unverkennbar, dass die Belastungsgrenze vielfach sehr nahe gerückt ist oder sogar schon erreicht ist. Es sind in der Summe – ich sage es noch einmal – zu viele Menschen, die Jahr für Jahr unser Land erreichen. Es wird so auf Dauer nicht weitergehen können. Aber wie können wir diese realistische Einschätzung mit unserem humanitären Anliegen verbinden? Die Antwort auf diese Frage lautet: Besonders schutzbedürftige Menschen wollen wir schützen. Wenn wir diesen Anspruch aber aufrechterhalten wollen, dann müssen wir ebenso konsequent irreguläre Zuwanderung einschränken und eindämmen. Wir müssen legalisierte, kontrollierte Zuwanderung ermöglichen und zugleich den Schleuserbanden das Handwerk legen. Wir müssen die Integration der Schutzbedürftigen vorantreiben und zugleich Menschen ohne Bleiberecht zurückführen. Es geht, liebe Kolleginnen und Kollegen, um Humanität und Ordnung. Das sind zwei Seiten derselben Medaille. Das sind die Leitplanken, an denen wir uns in Zukunft noch konsequenter und noch effektiver orientieren müssen als bisher. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, "Humanität und Ordnung" – so lautet auch die Überschrift eines 15 Seiten langen Beschlusses, den vorgestern Nacht der Bundeskanzler und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder gemeinsam gefasst haben. Diese gemeinsame Position ist wichtig – wegen des Inhalts, aber auch wegen der Einigkeit zwischen Bund und Ländern, die darin zum Ausdruck kommt. Wir wissen doch alle, wie sehr das Thema Migration derzeit viele Menschen nicht nur in Niedersachsen bewegt und dass diese Auseinandersetzung auch unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt belastet. Umso wichtiger ist es, dass die politisch Verantwortlichen nicht in erster Linie den Streit untereinander pflegen, sondern einen gemeinsamen Kurs gemeinsam vertreten. Darum geht es, meine sehr verehrten Damen und Herren. Mit diesem Beschluss, an dem übrigens Menschen mit fünf unterschiedlichen Parteibüchern beteiligt waren, unterstützen wir zahlreiche Aktivitäten, die auf eine Steuerung der Migration hinauslaufen. Besonders wichtig ist dabei derzeit die europäische Ebene. Wenn Menschen sich erst einmal durch halb Europa nach Deutschland durchgeschlagen haben, dann ist eine Rückführung natürlich ungleich schwieriger, als wenn eine Prüfung schon an den europäischen Außengrenzen stattfindet. Dafür benötigen wir auch eine bessere Sicherung der europäischen Außengrenzen. Übrigens: Wenn sich Polen derzeit zu einem Schwerpunkt entwickelt hat, dann ist das auch ein Beispiel für hybride Kriegsführung von Russland. Es gibt inzwischen eine ganz enge Zusammenarbeit zwischen Russland und Weißrussland einerseits und den internationalen Schleuserbanden andererseits. Wenn danach die Aussicht auf ein Schutzrecht besteht, dann ist es gerade für uns in Deutschland besonders wichtig, dass die Verteilung in ganz Europa stattfindet und nicht nur wie bisher in wenigen Mitgliedsländern der EU, zu denen bekanntlich auch Deutschland gehört. Diese gleichmäßige, gerechte Verteilung über die gesamte Europäische Union ist ein Kernstück des europäischen Asylkompromisses, um den es jetzt geht. Daran müssen gerade wir in Deutschland ein maximales Interesse haben, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das alles sind grundlegende Änderungen, um die es derzeit geht. Wir waren noch nie so dicht wie jetzt daran, tatsächlich zu einer gemeinsamen europäischen Strategie zu kommen. Diese Chance müssen wir nutzen. Gelingt es in nächster Zeit, den europäischen Asylkompromiss unter Dach und Fach zu bringen, dann ist das ein echter Fortschritt. Wir alle können der Bundesregierung dabei nur sehr viel Erfolg wünschen. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ein besonders wichtiges Thema unseres Treffens war natürlich das Geld. Wen wundert es! Der Bund hatte – das wissen Sie – seinen Beitrag zu den Flüchtlingskosten massiv reduzieren wollen. Die Länder haben mit guten Gründen für eine Erhöhung gekämpft. Was ist das Ergebnis unserer Runde? Zunächst einmal ein Systemwechsel: Anstelle von Jahreszahlungen des Bundes, für die es keine Rechtsgrundlage gegeben hat, soll es künftig klare, gesetzlich geregelte Spielregeln geben. Es handelt sich dabei um ein atmendes System. Das heißt, die Zahlungen müssen sich orientieren an der Zahl der Asylsuchenden. Dafür haben wir in den letzten Monaten immer und immer wieder geworben. Ich bin froh, dass wir an dieser Stelle einen Durchbruch erzielt haben. Nun ist das System das eine. Aber die Höhe der Mittel ist am Ende wahrscheinlich noch viel wichtiger. Entscheidend geht es also darum, in welcher Höhe sich der Bund an den Kosten der Unterbringung von Flüchtlingen beteiligt. Sie wissen es: Über diese Frage hat es im gesamten Jahr 2023 eine harte Kontroverse zwischen Bund und Ländern gegeben, die wir vorgestern Nacht erfreulicherweise haben auflösen können. Dabei war die Ausgangslage sehr unterschiedlich. Der Bund wollte seinen Beitrag – ich sagte es – erheblich kürzen. Tatsächlich benötigen wir derzeit deutlich mehr Mittel, als beispielsweise vor zwölf Monaten vermutet. Mit dem Ergebnis dieser – ich kann sagen: sehr harten und langen – Verhandlungen können Länder und Kommunen aus meiner Sicht sehr zufrieden sein. Ich will Ihnen das an drei Zahlen deutlich machen. Zuletzt hatte sich der Bund mit etwa 5.000 Euro pro Flüchtling beteiligt. Für das nächste Jahr sollten es nach seiner Vorstellung nur noch 3.800 Euro sein. Am Ende sind daraus 7.500 Euro geworden. Diese Zahlen sprechen für sich. Ich halte das für einen großen Erfolg, meine sehr verehrten Damen und Herren. Für Niedersachsen hieße das bei gleichbleibenden Flüchtlingszahlen: statt 119 Millionen Euro nun 233 Millionen Euro. Das zeigt, dass dieses Ergebnis auch für uns ganz konkret gut vertretbar ist. Aber um Missverständnissen vorzubeugen, will ich sagen: Im nächsten Jahr ist bei gleichbleibenden Flüchtlingszahlen – das ist ja immer der Maßstab, daran muss man im atmenden System erinnern – zunächst nur mit einer Steigerung um 45 Millionen Euro zu rechnen, bevor dann im Folgejahr der Nachschlag auf Basis einer Spitzabrechnung erfolgt. Wir als Landesregierung werden selbstverständlich sehr schnell mit den kommunalen Spitzenverbänden über das weitere Vorgehen in dieser Frage in Niedersachsen beraten. Denn es geht ja gerade auch um die Situation in den Kommunen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt eine ganze Vielzahl von anderen Themen, die in diesem langen, langen Beschluss enthalten sind. Eines davon betrifft eine besonders wichtige Frage, nämlich wie wir es eigentlich schaffen, irreguläre Zuwanderung so früh wie möglich zu unterbinden. Grenzkontrollen werden dabei auf absehbare Zeit notwendig bleiben, jedenfalls im Süden und im Osten. Die Kontrollen – und das ist auch wichtig – beschränken sich dabei nicht auf die Grenzübergänge, sondern sie finden entlang der gesamten Grenze und auch schon auf dem Gebiet unserer Nachbarn statt, selbstverständlich mit Zustimmung und in Abstimmung mit diesen Ländern. Das ist ein ganz wichtiger Fortschritt und wird auf längere Zeit so bleiben müssen. Es ist es deswegen ein Fortschritt, weil nach der Rechtslage – wie Sie wissen – die sogenannte Zurückweisung aus deutschem Gebiet heraus äußerst schwierig, wenn nicht gar unmöglich ist. Deswegen ist es umso wichtiger, dass uns die Möglichkeit eröffnet wird, das bereits auf dem Gebiet unserer Nachbarn machen zu können. Ein weiterer Schwerpunkt: Die Durchführung von Asylverfahren muss schneller werden. Das gilt insbesondere für diejenigen Asylanträge, die von Menschen aus Ländern stammen, die mit einer besonders niedrigen Schutzquote versehen sind. Wir haben dabei gesagt: Die Schutzquote von unter 5 % gibt uns, rein statistisch betrachtet, die wesentlich erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass ein solcher Asylantrag im Endeffekt unbegründet ist. Diese Anträge werden deswegen mit Priorität versehen und sollen insgesamt nicht mehr als sechs Monate dauern. Das gilt inklusive des gerichtlichen Verfahrens. Justizministerin Kathrin Wahlmann arbeitet derzeit mit ihren Behörden bereits an einem entsprechenden Konzept und seiner Umsetzung. Wir werden die Ausländerbehörden und Leistungsbehörden in Deutschland sehr schnell und mit hoher Intensität verstärkt digitalisieren und vernetzen, um die Kommunikation zu erleichtern. Vorangetrieben werden soll auch – das kennen Sie aus der Diskussion der vergangenen Tage – die Anwendung einer Zahlkarte für Asylsuchende. Ich will allerdings darauf hinweisen, dass das leichter gesagt als getan ist, wie alle bisherige Erfahrungen gezeigt haben. Eine solche Einführung muss vor allen Dingen praxistauglich sein, und sie muss die kommunalen Verwaltungen entlasten. Wenn darüber hinaus auch Auslandstransfers unterbunden werden können, wäre dies aus meiner Sicht zu begrüßen. Denn die Unterstützung von Familien im Herkunftsland ist der Hintergrund für so manche Zuwanderung. Das mag verständlich sein, und das kann jeder von uns verstehen, das ist aber ganz sicher nicht der Sinn von Sozialleistungen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Einzelne Sozialleistungen müssen wir hinterfragen. Ein Beispiel: Asylbewerberinnen und Asylbewerber beziehen derzeit bereits nach 18 Monaten Leistungen analog dem Bürgergeld, auch dann, wenn es keine Bleibeperspektive gibt. Andere europäische Länder verhalten sich in solchen Fällen genau umgekehrt und reduzieren in diesen Fällen die Leistungen. Zumindest der Zeitraum für den Beginn der Zahlung des Bürgergelds schon nach anderthalb Jahren erscheint zweifelhaft. Die Bundesregierung wird deswegen hierzu im Einvernehmen mit uns einen Vorschlag machen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein dritter Schwerpunkt: Bund und Länder sind sich sehr einig darin, dass wir Rückführungen konsequent voranzutreiben haben. Hierfür hat die Bundesregierung bekanntlich ein Gesetz mit entsprechenden Vorschlägen für Maßnahmen eingebracht. Ich will aber auch auf eines aufmerksam machen, was mir derzeit in der öffentlichen Diskussion, offen gestanden, noch zu kurz kommt: Voraussetzung für eine erfolgreiche Abschiebung ist nach allen praktischen Erfahrungen vor allen Dingen die Bereitschaft der Herkunftsstaaten, ihre Bürger auch tatsächlich zurückzunehmen. Das ist tatsächlich ein praktisches Hindernis in ganz vielen Fällen. Deswegen ist es unbedingt notwendig, dass Migrationsabkommen und Rückführungsabkommen geschlossen werden, damit wir in jedem Fall die Sicherheit haben, dass entsprechende Rückführungen auch tatsächlich stattfinden können. Wir als Länder haben von der Bundesregierung verlangt, dieses Vorhaben mit aller Entschiedenheit weiterzuverfolgen. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, das sind nur einige wenige Beispiele für die Vereinbarungen, die zwischen Bund und Ländern getroffen worden sind. Aber ich will auch Folgendes hervorheben: Wo eine Bleibeperspektive besteht, da muss die Integration in den Arbeitsmarkt deutlich erleichtert werden. Da geht es um eine verstärkte Vermittlung durch die Jobcenter. Da geht es um die wesentlich schnellere Anerkennung von Bildungsabschlüssen und Ausbildungen. Auch dort müssen wir einen Schwerpunkt setzen. Und wir brauchen noch mehr Arbeitgeber, die geflüchteten Menschen auch dann eine Chance geben, wenn sie noch nicht perfekt Deutsch sprechen. Wir haben alle miteinander ein Interesse an der Arbeitsaufnahme durch diese Menschen – das Interesse von Unternehmen mit offenen Stellen ebenso wie das Interesse der Gesellschaft daran, dass die Integration durch die Aufnahme einer geregelten und bezahlten Arbeit möglichst schnell gefördert wird. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, es gibt – das wissen Sie aus der Berichterstattung – noch eine ganze Reihe von anderen Themen, über die wir gemeinsam haben beschließen können und die auch ein gemeinsames Verständnis zeigen. Ich will hervorheben, was aus meiner Sicht der Kern dieses gemeinsamen Verständnisses ist, nämlich, dass es um eine beschleunigte Integration von Menschen mit Bleiberecht geht und ebenso um eine beschleunigte Rückführung von Menschen ohne Bleibeperspektive. Genau das sind die zwei Seiten einer Medaille, von denen ich gesprochen hatte. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das waren alles in allem – das kann man auch im Vergleich sagen – besonders wichtige Beratungen in insgesamt rund siebzehn Stunden im Länderkreis bzw. im Kanzleramt. Wir hatten, wie Sie wissen, dabei beileibe nicht nur die Zuwanderung als Thema, sondern auch andere wichtige Punkte wie zum Beispiel den groß angelegten Pakt für Beschleunigung im Bereich der Infrastruktur oder die Zukunft des Deutschland-Tickets. Aber natürlich sticht die Zuwanderung unter den aktuellen Bedingungen dabei noch einmal deutlich hervor. Die Diskussion wird weitergehen, das muss auch so sein. Schon am Jahresanfang – so ist es vereinbart worden – wollen wir uns in demselben Kreis zu diesem Thema wieder treffen. Und ebenfalls vereinbart ist eine pluralistische Kommission, die uns zum grundsätzlichen weiteren Vorgehen in dieser Frage und zur künftigen Strategie beraten und uns Vorschläge machen soll. Das soll kein Stuhlkreis sein. Wir haben mit einem solchen Vorgehen auch bei anderen gesellschaftlich umstrittenen Themen in der Vergangenheit in Deutschland gute Erfahrungen gemacht, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir hoffen sehr, dass wir daran anknüpfen können. Für mich ist unter dem Strich besonders wichtig, dass in dieser Nacht in Berlin die Verantwortlichen im Bund und in den 16 Ländern gemeinsam den weiteren Kurs und die vordringlichen Maßnahmen beschrieben haben. Wir alle wissen, wie sehr Migration und Zuwanderung aktuell derzeit viele Menschen umtreiben und unsere Gesellschaft spalten. Wir haben aber nicht nur im Ziel, sondern auch in vielen wichtigen Einzelthemen zu einem Konsens gefunden. Selbstverständlich ist das unter den aktuellen Bedingungen nun wirklich nicht, aber umso wichtiger. In Zeiten wie diesen – das wiederhole ich – dürfen wir unter gar keinen Umständen den Eindruck vermitteln, die demokratischen Politikerinnen und Politiker würden sich in erster Linie internen Streitereien widmen und nicht den Problemen der Bürgerinnen und Bürger. Das darf uns miteinander nicht passieren. Das schadet nämlich der Demokratie insgesamt. Ich finde, das Beispiel der Bund-Länder-Beratungen macht Mut, und ich hoffe sehr, dass dieses Beispiel auch dazu beitragen kann, dass wir auf der Bundesebene zu einem grundsätzlich gemeinsamen Kurs zwischen Regierung und Opposition finden werden. Bei allen Meinungsverschiedenheiten im Detail – und die bleiben ja sicherlich bestehen; da sind wir alle miteinander realistisch genug – müssen Demokratinnen und Demokraten imstande sein, sich zu verständigen und unsere gemeinsamen Werte, die wir tatsächlich haben, auch gemeinsam zu vertreten. Das gilt im Bund, das gilt zwischen Bund und Ländern, und ich bin sicher, das gilt auch bei uns in Niedersachsen. Wir stehen für Humanität und Ordnung, wir stehen zusammen, wir kämpfen gegen Ausländerfeindlichkeit und für Vielfalt, wir verteidigen unsere Demokratie! Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist das Ergebnis der Bund-Länder-Runde, und das ist unser Auftrag in Niedersachsen. Meine herzliche Bitte ist: Lassen Sie uns diesen Weg gemeinsam gehen! Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Herr Ministerpräsident, ich danke Ihnen für die Regierungserklärung. Ich stelle fest, dass selbige 24 Minuten gedauert hat. Für die nun folgende Aussprache erhalten vereinbarungsgemäß die
