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Nadja Weippert

GRÜNE 08.11.2023 3:55 min Tagungsabschnitte 19/11

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleg:innen! Ich freue mich besonders, dass wir als rot-grüne Regierungskoalition mit diesem Gesetzentwurf in eine neue Ära der rettungsdienstlichen Versorgung unseres Flächenlandes einsteigen und die Telenotfallmedizin im niedersächsischen Rettungsdienst einführen. Denn die Telenotfallmedizin stellt einen weiteren wichtigen Baustein unserer zukunftsgerichteten Strategie für die Sicherstellung einer verlässlichen, bedarfsgerechten und flächendeckenden medizinischen Versorgung dar. Notfallsanitäter:innen sollen zukünftig am Einsatzort über einen Video-Chat die Unterstützung speziell ausgebildeter Notärzt:innen einholen können, um eine optimale Versorgung der Patient:innen auch dann zu gewährleisten, wenn physisch keine Notärzt:in in der Nähe ist. Bekanntlich spielt insbesondere der Faktor Zeit bei einer notärztlichen Versorgung eine entscheidende Rolle. Bei einem Pilotprojekt zur Telenotfallmedizin, das im Jahr 2021 im Landkreis Goslar begonnen worden war, stellte sich zudem heraus, dass sich bei knapp 46,7 % aller Notarzteinsätze die Notärzt♪innen selbst für nicht erforderlich hielten. Im Mittel waren Sie jedoch ca. 25 Minuten vor Ort, an der jeweiligen Einsatzstelle, gebunden und damit nicht für andere Rettungseinsätze verfügbar. Deshalb dient unser Gesetzentwurf, der übrigens von den Verbänden sehr begrüßt wird, auch der dringend erforderlichen Entlastung unserer Notärzt♪innen und Rettungsdienste sowie der Sicherung des Qualitätsniveaus. Liebe Kolleg♪innen, der Niedersächsische Landtag hat bereits in der vergangenen Wahlperiode eine Enquetekommission mit dem Auftrag, Lösungsansätze zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung in Niedersachsen zu erarbeiten, eingesetzt. Die Kommission hat in ihrem Abschlussbericht unter anderem für die Neuaufstellung der Notfallversorgung einstimmig konkrete Handlungsempfehlungen formuliert, die im Gestaltungs- und Ermessensbereich des Landes und der niedersächsischen Kommunen sowie der landesunmittelbaren Leistungserbringer:innen und Kostenträger:innen liegen. Folgerichtig haben wir bereits in unserem rot-grünen Antrag „Im Notfall richtig versorgt - Notfallversorgung in Niedersachsen nachhaltig entlasten und neu ausrichten!“ vom 14. Juni 2023 aufgezeigt, welche Konsequenzen aus der in den vergangenen Jahren gestiegenen Inanspruchnahme der Notfallversorgung zu ziehen sind. Die Zahlen der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen belegen eine Fallzahlensteigerung in Notfallambulanzen um ca. 30 % in den vergangenen zehn Jahren, während die Fallzahlen des vertragsärztlichen Bereitschaftsdienstes im gleichen Zeitraum um 17 % gesunken sind. Das zeugt von einem Ungleichgewicht und großen, unnötigen Belastungen für unser Gesundheitssystem. Im Pilotprojekt „Gemeindenotfallsanitäter“ wurde ebenfalls festgestellt, dass in etwa der Hälfte der Fälle der Rettungsdienst nicht die richtige Versorgungsebene war. Liebe Kolleg:innen, wir sehen die sich verändernden gesellschaftlichen, technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie die erheblichen Zuwächse bei den Einsatzzahlen. Daher entwickeln wir mit diesem Gesetzentwurf unseren niedersächsischen Rettungsdienst entsprechend dem dargestellten Gesamtkonzept auch in Bezug auf die Notfallsanitäter:innen weiter, damit er in Zukunft den Anforderungen und gestiegenen Ansprüchen eines Flächenlandes gewachsen bleibt. Ich bin überzeugt, dass wir mit diesem Gesetzentwurf unser Rettungsdienstsystem deutlich verbessern, und freue mich auf die Beratung im Ausschuss. Vielen Dank. (Rednerwechsel)

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