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Omid Najafi

AfD 08.11.2023 3:45 min Tagungsabschnitte 19/11

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes und des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bürger wollen es, die Grundstückseigentümer wollen es, die Kommunen wollen es, rund 100 Bürgerinitiativen und Interessengemeinschaften wollen es, der Bund, der Steuerzahler will es - die AfD realisiert es: die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge, in einen Gesetzentwurf gegossen. Unter dem Leitspruch „Straße saniert - Bürger ruiniert“ fanden bereits zahlreiche Demonstrationen statt, die genau dies forderten. Wir kennen alle die Berichte von Anwohnern, die urplötzlich mit einer vier-bis fünfstelligen Rechnung im Briefkasten ihre böse Überraschung erleben mussten. Den Kommunen und Gemeinden wird hiermit eine Perspektive zu einer echten Entlastung gegeben, terminiert auf den 1. Juli 2024. Anknüpfend an unsere Fragestunde aus dem Juni-Plenum und in Voraussicht auf die Haushaltsplanung kann das Land seiner Verpflichtung nachkommen, für einen vernünftigen Straßenbestand in den Kommunen zu sorgen; denn Straßenausbau ist und bleibt Ländersache. Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ist auch ein Mosaikstein, um die Eigenwohnheimquote hier in Niedersachsen anheben zu können, welche im EU-Vergleich deutlich unterdurchschnittlich ist. Den Grundstückseigentümern, vor allem Rentnern, jungen Familien und Gering- oder Alleinverdienern, wird nicht nur unter die Arme gegriffen. Es wir hier Verantwortung übernommen, was schon vor Jahren hätte umgesetzt werden müssen. In der Fragestunde vom Juni war Frau Innenministerin Behrens der Meinung, Artikel 28 unseres Grundgesetzes würde der Abschaffung einen Riegel vorschieben. Doch haben bereits zehn Bundesländer genau diese Abschaffung vollzogen oder sie in Planung. Frau Behrens, verstoßen diese zehn Bundesländer etwa gegen das Grundgesetz? (Rednerwechsel) Herr Abgeordneter Najafi, der Kollege Schulz-Hendel möchte Ihnen eine Zwischenfrage stellen. (Rednerwechsel) Am Ende meiner Rede gerne. (Rednerwechsel) Das heißt also nein? (Rednerwechsel) Jetzt nein, aber danach können wir es machen. Vielleicht bitten Sie ja einmal die Justizministerin, Frau Dr. Wahlmann, um Rat ‑ sie sitzt ja normalerweise zu Ihrer Linken ‑, ob sie Ihnen in Sachen juristisches Verständnis des Grundgesetzes etwas Nachhilfe gibt. Dieser Gesetzentwurf müsste in der Abschlussberatung einstimmig durch das Parlament gehen, wenn Ihnen das Wohl des Volkes am Herzen liegt. Im Jahr 2019 wurden von knapp der Hälfte der niedersächsischen Kommunen rund 26 Millionen Euro an Straßenausbaubeiträgen erhoben, 2020 waren es 17 Millionen, und im letzten Jahr etwa 20 Millionen Euro. Wir werden den Kommunen an dieser Stelle für das zweite Halbjahr 2024 30 Millionen Euro bereitstellen und ab dem Inkrafttreten des Gesetzes stetig evaluieren, ob für den Haushalt 2025 60 Millionen Euro genügen werden oder ob bei der finanziellen Ausstattung nachjustiert werden muss. Die Datenlage ist sehr bescheiden. Es könnte zu einer Flut an Straßensanierungen kommen, welche zuvor aufgeschoben wurden, um die Anlieger nicht arg zu belasten oder weil es die Haushalte der Kommunen nicht hergegeben haben. Meine Damen und Herren, anders als bei Erschließungen, welche unter das Baurecht fallen, sollten Grundstückseigentümer bei anfallenden und notwendigen Straßenausbauten und ‑sanierungen nicht zur Kasse gebeten werden. Den rund 100 Bürgerinitiativen und Interessengemeinschaften, die sich zum Niedersächsischen Bündnis gegen Straßenbaubeiträge zusammengeschlossen haben, sowie dem Bund der Steuerzahler wird hiermit Gehör verschafft, hiermit wird Politik für den Bürger gemacht. Parteipolitik ist bei diesem Gegenstand nicht angebracht. Wir haben den Bürgern zu dienen, und die Bürger wollen diesen Gesetzentwurf. Herzlichen Dank. (Rednerwechsel)

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