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Alexander Wille

CDU 08.11.2023 7:54 min Tagungsabschnitte 19/11

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute über einen weiteren Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes, NRettDG, der eben eingebracht wurde. Ich freue mich wirklich immer sehr, wenn wir uns hier im Hohen Hause dieses besonders wichtigen Themas annehmen, da es noch eine ganze Reihe an Herausforderungen gibt, unseren Rettungsdienst im Lande Niedersachsen fortzuentwickeln und unseren Retterinnen und Rettern die Hilfe und Unterstützung zukommen lassen, die sie dringend benötigen. Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, ein besserer Rettungsdienst in Niedersachsen ist machbar. Gemäß der Vorgabe des § 13 NRettDG hat das Land Niedersachsen einen Landesausschuss Rettungsdienst eingerichtet, der die Träger des Rettungsdienstes und die Beauftragten berät, sich mit Grundfragen des Rettungsdienstes und seiner Fortentwicklung befasst und insbesondere die Qualitätsstandards zu den Notfallrettungen und das Qualitätsmanagement im Rettungsdienst kontinuierlich fortentwickelt. Dem Landesausschuss Rettungsdienst gehören je fünf Vertreter der Träger des Rettungsdienstes, der Kostenträger, der Beauftragten sowie fünf von der Ärztekammer Niedersachsen zu benennende Ärztinnen und Ärzte sowie weitere sachkundige Personen an. Mit anderen Worten: Dieses Gremium ist mit Experten besetzt, die den Rettungsdienst nicht nur aus der Schreibtischperspektive kennen, sondern ihre persönlichen praktischen Erfahrungen und Kenntnisse in die gemeinsame Arbeit einbringen. Dieser Landesausschuss Rettungsdienst hat am 29. Juni dieses Jahres zu seiner 100. Sitzung hier in Hannover eingeladen. Auch einige Kolleginnen und Kollegen aus dem Innenausschuss waren dort zu Gast - so auch ich. In dieser 100. Sitzung stellte der Landesausschuss die Ergebnisse seiner Arbeit und die Ergebnisse eines Pilotprojektes im Landkreis Goslar zum Thema Telenotarzt vor ‑ Kollege Kauroff hat es vorhin schon angesprochen ‑, das sich in der Praxis als ein geeignetes Mittel zur Unterstützung der Beschäftigten im Rettungsdienst erwies, wenn kein Notarzt an der Einsatzstelle zur Verfügung steht oder dieser diese nicht rechtzeitig erreichen kann. Dieser Telenotarzt ist also eine geeignete Unterstützung für die Einsatzkräfte vor Ort und leistet einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung in der notärztlichen Versorgung der Patientinnen und Patienten. Ich bedanke mich an dieser Stelle ausdrücklich bei den Experten im Landesausschuss Rettungsdienst für die Erarbeitung der rechtlichen und fachlichen Grundlagen zur Einführung des Telenotarztes bei uns in Niedersachsen und bei allen Beteiligten für die fabelhafte Umsetzung des Pilotprojektes im Landkreis Goslar. Die CDU-Landtagsfraktion wird die Umsetzung der Telenotfallmedizin im NRettDG konstruktiv begleiten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, unter Punkt 3 des Gesetzentwurfes der regierungstragenden Fraktionen wird die Freistellung von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern in der Wasser- und Bergrettung für deren Einsätze zulasten der Kostenträger gefordert. Die Umsetzung dieses Zieles soll vor allem auch dazu führen, dass die ehrenamtlichen Einsatzkräfte für eventuelle Verdienstausfälle während ihrer Einsätze entschädigt werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD‑ und der Grünen-Fraktion, Sie spitzen an dieser Stelle völlig zu Recht die Lippen, vergessen aber, ausreichend Luft zu holen, um kräftig zu pfeifen. Ihr Ansatz ist ja nachvollziehbar, aber, meine Damen und Herren, wir brauchen in Niedersachsen auch jenseits des NRettDG dringend die Freistellung aller Helfer und Helferinnen aus allen Hilfsorganisationen im Zivil- und Katastrophenschutz. Das Gute ist, dass wir uns hier im Niedersächsischen Landtag noch in den laufenden Haushaltsberatungen befinden und die rot-grüne Landesregierung noch die Möglichkeit hat, ihre beabsichtigten Haushaltsansätze zu priorisieren, auf Mittel aus den Nachtragshaushalten oder aus der Landesrücklage zurückzugreifen und so die dringenden Forderungen der Hilfsorganisationen zur Freistellung und Gleichstellung aller Helferinnen und Helfer analog zu der Situation mit den ehrenamtlichen Kameradinnen und Kameraden unserer Feuerwehren im Land umzusetzen. Ein besserer Zivil- und Katastrophenschutz in Niedersachsen ist machbar. Ich biete Ihnen ausdrücklich die Zusammenarbeit mit der CDU-Landtagsfraktion an, um diese wichtigen Herausforderungen anzupacken und zu lösen. Liebe Kolleginnen und Kollegen der regierungstragenden Fraktionen, unter Punkt 4 Ihres Gesetzentwurfes schlagen Sie die Verlängerung der Einsatzmöglichkeiten von Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten als verantwortliche Transportführer auf den Rettungswagen um ein Jahr, also bis zum 31. Dezember 2024, vor. Dieser Vorschlag, liebe Kolleginnen und Kollegen, kommt erstens viel zu spät. In knapp acht Wochen endet das Jahr 2023 und damit die Einsetzbarkeit der Rettungsassistenten in der beschriebenen Verantwortung. Und ‑ noch viel schlimmer ‑ er ist zweitens gänzlich ungeeignet, um das von Ihnen in Ihrem Gesetzentwurf formulierte Ziel zu erreichen. Ich zitiere aus Ihrem Gesetzentwurf: „Daher ist es erforderlich, die Frist um ein weiteres Jahr zu verlängern, damit die Beauftragten im Rettungsdienst bei der Besetzung der Rettungsmittel weiterhin den nötigen Spielraum haben und gleichzeitig die Weiterqualifizierung der oben genannten Personalgruppe forciert werden kann.“ Damit ist natürlich gemeint: die Weiterbildung der Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, Sie verkennen die Wirklichkeit und die Rechtslage in der Praxis. Denn gemäß § 32 Abs. 2 Notfallsanitätergesetz läuft die Frist zur Weiterqualifizierung durch Ergänzungsprüfung von Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern zum 31. Dezember 2023 aus. Das bedeutet im Klartext, dass Rettungsassistenten, die in den verbleibenden acht Wochen dieses Jahres die Ergänzungsprüfung zu Notfallsanitätern nicht anstreben oder nicht bestanden haben, de facto rechtlich überhaupt keine Möglichkeit mehr haben, sich im kommenden Jahr 2024 zu Notfallsanitätern qualifizieren zu lassen. Hinzu kommt, dass doch niemand von Ihnen ernsthaft dem Glauben verfällt, dass wir den eklatanten Fachkräftemangel im Rettungsdienst in Niedersachsen innerhalb der nächsten zwölf Monate werden beseitigen können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie haben in der jüngsten Sitzung des Innenausschusses eine Sondersitzung, ich möchte fast sagen, eine Notfallsitzung des Ausschusses im Laufe dieser Plenarwoche, am kommenden Donnerstag während der Mittagspause, beantragt, damit Sie überhaupt noch die Möglichkeit haben, Ihren Gesetzentwurf bis zum Jahresende durch dieses Parlament zu treiben. Ihrem Wunsch nach einer Sondersitzung haben wir im Sinne der Sache entsprochen. Unser Gesetzentwurf zum weiteren verantwortlichen Einsatz von Rettungsassistenten auf Rettungswagen liegt Ihnen bereits seit April dieses Jahres vor. Ich strecke, liebe Kolleginnen und Kollegen der rot-grünen Fraktion, heute namens der CDU-Landtagsfraktion noch einmal die Hand aus, um in einer gemeinsamen Beratung in der nächsten Sitzung des Innenausschusses und danach im Dezember-Plenum zu einer klugen und tragfähigen Vereinbarung zu kommen, damit in der bevorstehenden Silvesternacht nicht etliche Rettungswagen unbesetzt bleiben müssen und den Menschen in Niedersachsen im Notfall nicht mehr zur Verfügung stehen. Abschließend freue ich mich sehr, dass der Niedersächsische Landtag im ersten Jahr der Legislaturperiode auf der Grundlage unserer Entschließungsanträge und Gesetzentwürfe beispielsweise auch zur Einführung von Gemeindenotfallsanitätern den Belangen und Herausforderungen unseres Rettungsdienst eine Aufmerksamkeit zukommen lässt, die dringend erforderlich ist, um die Notfallversorgung der Menschen in Niedersachsen weiterhin zu stärken und den Belangen unserer Retterinnen und Retter gerecht zu werden. Letzte Bemerkung: Jetzt aber wirklich den letzten Satz! Ich reiche immer gern die Hand, wenn es der Sache dient und weiterhilft. Vielen Dank. (Rednerwechsel)

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