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Thordies Hanisch

SPD 08.11.2023 6:38 min Tagungsabschnitte 19/11

Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land und von Freiflächen-Photovoltaikanlagen sowie zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, heute ist ein guter Tag. Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, und mit Inkrafttreten werden wir die Realität für die Niedersächsinnen und Niedersachsen in unserem Land verändern. Die Belastungen der Energiewende sind ungleich verteilt. Das Leben auf dem Land wird ungleich teurer. Größere Wohnflächen, höhere Energiekosten, weitere Fahrtstrecken, weniger Bus- und Bahnangebote – und woher kommt die Energie der Zukunft? Eben vom Land. Hier stehen PV- und Windkraftanlagen, und es werden und müssen noch viel mehr gebaut werden. Mit den Anlagen gehen auch Einwirkungen einher: Schall- und Sichtbeeinflussungen. Weil das eine Ungleichverteilung ist und wir auf Akzeptanz bei der Bevölkerung angewiesen sind, um gesellschaftlichen Frieden zu wahren und den Bau weiterer Energieanlagen voranzutreiben, kommt dieses Gesetz. Wir werden die Betreiber der Anlagen verpflichten, 0,2 Cent je Kilowattstunde an die Gemeinden abzuführen. Das passierte bisher schon in vielen Fällen, aber eben manchmal auch nicht oder in anderer Form. Das soll sowohl für neuinstallierte als auch für Repowering-Anlagen gelten und bei einer üblichen 5‑MW-Anlage eine Jahreseinnahme von 20.000 Euro bedeuten. Damit das Geld auch bei der Bevölkerung spürbar ankommt, kann man damit nicht einfach Haushaltslöcher stopfen. Das Geld muss für die Menschen ausgegeben werden. Weil uns das noch nicht genug ist, müssen die Betreiber noch ein weiteres Beteiligungsangebot an die Gemeinden und/oder die Bürgerinnen und Bürger im Umfeld der Energieanlagen machen. Das kann eine Beteiligung an den Anlagen in unterschiedlichen Formen oder auch ein vergünstigter Strompreis sein. Das heißt unter dem Strich: Von zukünftig gebauten Anlagen haben immer auch die Menschen etwas, die die Anlagen vor der Nase haben. Damit sorgen wir für mehr Gerechtigkeit bei der Energiewende. Im anderen Teil des Gesetzentwurfs kommen wir unserer Pflicht nach und legen fest, wie viel Fläche ein Landkreis bzw. eine kreisfreie Stadt, die Region Hannover oder der Regionalverband Großraum Braunschweig für Windkraftanlagen vorsehen muss. Niedersachsen ist – wie alle anderen Bundesländer auch – vom Bund verpflichtet, einen Teil seiner Fläche für Windenergieanlagen bereitzustellen. Wir müssen bis 2032 2,2 % unserer Landesfläche für Windenergieanlagen vorsehen. Die Verteilung auf die Gebiete machen wir nicht aus der hohlen Hand, sondern mit Verstand. Wie der Bund haben wir hierzu eine Studie durchführen lassen. Dabei wurde geschaut, wie viel Fläche in welchem Landkreis potenziell zur Verfügung steht. Dabei wurden beispielsweise Ortschaften, Naturschutzgebiete oder Bundeswehrflächen herausgerechnet, und daraus ergeben sich die Potenzialflächen. Insgesamt wurden knapp 4 % der Landesfläche als Potenzialfläche identifiziert. Wir müssen aber nur 2,2 % Windenergiefläche ausweisen. Deswegen haben wir die Potenzialflächen der Landkreise miteinander ins Verhältnis gesetzt und diese dann entsprechend auf die 2,2 % runtergebrochen. Es wird also keinesfalls auf knappe Kante gerechnet. Das Delta steht als Spielraum für die Planungsträger zur Verfügung. Niemand wird über seine Möglichkeiten hinaus verpflichtet. Weil mit der rein rechnerischen Verteilung trotz des hohen Potenzials immer noch einige Regionen sehr viel mehr hätten ausweisen müssen als andere Gegenden, wurde sich mit den kommunalen Spitzen darauf geeinigt, eine Kappung bei 4 % der Gebietsfläche und in Stadtgebieten maximal 50 % der Potenzialflächen vorzusehen. Es wird also nirgendwo zu zu vielen oder zu viel mehr Windrädern als anderswo kommen. Damit das ein bisschen verständlicher wird, habe ich noch eine Beispielrechnung anbei. Die Region Hannover hat nach der Studie beispielsweise 0,88 % der Regionsfläche als Potenzialfläche. Bei der Verteilung der 2,2 % benötigten Fläche auf die Region Hannover kam es dann zu 0,63 %. Das heißt, da ist noch etwa ein Viertel des Potenzials übrig. Das ist der Planungsspielraum, den die Region Hannover hat und wo die Region Hannover schauen kann, wohin sie die Windkraftlagen am besten stellt, damit es nicht zu Überbelastungen kommt. Damit wir bei der Energiewende eine Chance haben, im Zeitplan zu bleiben, sind Zwischenziele zur Planung der Windenergieflächen für 2027 vorgesehen. Wir ermöglichen den Landkreisen und anderen Planungsträgern die Ausweisung der Windenergieflächen vorzunehmen, ohne die Planwerke in Gänze anfassen zu müssen. Wir erleichtern Planverfahren. Da muss nicht mehr alles ausgedruckt werden. Es wird digitalisiert. Man muss sich auch nicht mehr vor Ort zur Besprechung treffen. Das ist künftig dann auch digital möglich. Die Gebietsdaten, die in der Studie erhoben wurden, wo also Windenergieflächen ausgeschlossen sind, haben wir an die Planungsbehörden weitergegeben, damit sie nicht doppelte Arbeit machen oder von vorn anfangen müssen. Der vorliegende Gesetzentwurf ist wichtig für mehr klimafreundliche Energie, ein höheres Tempo und mehr Gerechtigkeit bei der Energiewende. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss und habe noch eine abschließende Bemerkung. Wir alle haben die Diskussion zu Beginn des Gesetzgebungsverfahrens durch die Landesregierung mitbekommen. Da gab es einen Gesetzentwurf. Es gab eine Beteiligung. Ich möchte klar feststellen: Das ist Teil der Demokratie. Wir hatten hier einen demokratischen Prozess. Verbände und Experten wurden angehört und haben den Gesetzentwurf besser gemacht. Und heute ist es auch nur die Einbringung. Wir haben eigentlich noch alle Spielräume, diesen Gesetzentwurf noch einmal zu verbessern. Wir finden bestimmt zusammen im Austausch mit allen Beteiligten noch Potenziale dafür. Es ist Teil der Demokratie, dass ein Gesetzentwurf unperfekt das Licht der Welt erblickt und dass es zu Diskussionen mit Experten, mit Bürgerinnen und Bürgern kommt, um ihn besser zu machen. Ansonsten, wenn schlechte Gesetzentwürfe einfach so umgesetzt werden würden, hätten wir hier keine Demokratie, sondern etwas anderes. Dafür sind wir da, das ist unsere Verantwortung. Vielen Dank.

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