Christoph Plett
Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Freistaat Thüringen über die Übertragung der Zuständigkeit in Staatsschutz-Strafsachen
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der schriftliche Bericht liegt Ihnen vor. Es geht hier um die Frage, wie und in welchen Räumlichkeiten wir die Staatsschutz-Strafsachen am OLG in Celle in Zukunft verhandeln wollen. Wir begrüßen, dass wir jetzt den Staatsvertrag zwischen Thüringen und Niedersachsen angehen und dass er auch umgesetzt wird. Das ist zwingend geboten. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, wer bereits beim OLG in Celle gewesen ist und sich dort den entsprechenden Räumlichkeiten gewidmet und gesehen hat, was dort an Möglichkeiten besteht, um ein Verfahren ordnungsgemäß durchzuführen, der wird sofort zu dem Ergebnis kommen: Das reicht nicht aus. Deswegen ist es zwingend geboten, dass wir uns darum kümmern, dass dort ein neues Gebäude entsteht, und zwar für Staatsschutz-Strafsachen hier in Niedersachsen. Die CDU stellt an die Ministerin, an die Landesregierung drei Forderungen: Erstens. Es geht hier ‑ das ist auch in dem schriftlichen Bericht erwähnt ‑ um eine Verpflichtungsermächtigung des Bundes in Höhe von 24,4 Millionen Euro. Durch die Landesregierung, durch die Justizministerin ist zu prüfen, ob diese Verpflichtungsermächtigung, die nur im Haushalt 2023 aufgeführt ist, auch im Jahr 2024 gilt. Denn wir brauchen das Geld, um den Staatsschutzsaal neu zu errichten. Zweitens. Es kann nicht dabei bleiben, dass wir einen Staatsvertrag mit dem Land Thüringen schließen, sondern wir benötigen auch einen Staatsvertrag mit Sachsen-Anhalt. Die Landesregierung bleibt aufgefordert, sich zu bemühen, das Land Niedersachsen und Sachsen-Anhalt miteinander in die Verhandlungen zu bringen. Denn auch das stärkt den OLG-Standort in Celle. Es stärkt die Möglichkeit, dort ein neues Gebäude zu errichten, damit in der Zukunft entsprechende Staatsschutz-Strafsachen dort verhandelt werden können. Ich will nur einmal auf die Räumlichkeiten und auf die Dringlichkeit hinweisen. Wie Sie sich vorstellen können, geht es in einem Staatsschutz-Strafverfahren um sehr viel. Und wenn der Strafverteidiger wenige Zentimeter vor dem Zeugen oder der Zeugin sitzt und diese schon quasi durch die Präsenz und durch die Fragen beeinflussen kann und das Gericht dort nicht in entsprechender Förmlichkeit auftreten kann, dann, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist Handlung geboten. Damit kommen wir zum dritten Punkt, den wir als CDU-Landtagsfraktion fordern. Drittens. Wir fordern die Landesregierung auf: Stellen Sie entsprechende finanzielle Mittel zur Verfügung, damit dieser Staatsschutz-Saal in Celle gebaut wird! In diesem Sinne, glaube ich, kommen wir auch den Anforderungen an die innere Sicherheit des Landes Niedersachsen nach, indem wir nämlich die Möglichkeiten schaffen, solche starken Verfahren in Räumlichkeiten zu verhandeln, die dem Anspruch angemessen sind. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
