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Rüdiger Kauroff

SPD 08.11.2023 4:33 min Tagungsabschnitte 19/11

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unter der Drucksache 19/2742 legen wir Ihnen heute einen Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes vor. In § 2 Abs. 1 soll ein dritter Satz eingeführt werden, in dem es dann heißt: „Der bodengebundene Rettungsdienst umfasst auch die Wasser- und Bergrettung und die Telenotfallmedizin.“ Hintergrund dieser Änderung und der Einführung der Telenotfallmedizin ist, dass es in einem Flächenland, wie es Niedersachsen nun einmal ist, immer schwieriger wird, die Versorgung mit Notärzten im Einsatzfall im gesamten Land sicherzustellen. Die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes erwarten aber zu Recht, dass eine Notfallversorgung, wenn es erforderlich ist, mit Unterstützung einer Notärztin oder eines Notarztes in ganz Niedersachsen erfolgt. Während der Corona-Pandemie hat man erste positive Erfahrungen mit der Telemedizin gemacht. Deshalb gab es bald darauf Überlegungen, die Telemedizin auch im medizinischen Notfall einzusetzen. Dazu gab es im Landkreis Goslar seit einiger Zeit ein Pilotprojekt zur Einführung der Telenotfallmedizin. Die durchweg positive Erfahrung dort veranlasst uns jetzt, in diesem Gesetzentwurf die Telenotfallmedizin landesweit einzuführen. Hierbei geht es darum, den bodengebundenen Rettungsdienst so zu unterstützen, dass eine Notärztin oder ein Notarzt nicht mehr unbedingt vor Ort sein muss, sondern als Telenotärztin oder Telenotarzt digital mit den Rettungskräften vor Ort verbunden ist. Die vor Ort anwesenden Notfallsanitäterinnen oder Notfallsanitäter haben so die Möglichkeit, sich mit dem Arzt, der auch über die Vitalwerte des Patienten digital informiert ist, abzustimmen. Die Notfallsanitäter dürfen dann auf Weisung des Arztes auch dem Patienten vor Ort Medikamente oder auch Spritzen verabreichen, die den Patienten so weit stabilisieren, dass der Patient ins nächste Krankenhaus transportiert werden kann. Nach den guten Erfahrungen im Landkreis Goslar führt das Land ein einheitliches telenotfallmedizinisches System für Niedersachsen bis zum 31. Dezember 2025 ein. Dieses System besteht aus redundant zusammenarbeitenden Telenotarztstandorten an geeigneten Rettungsleitstellen und einer landeseinheitlichen Technik bei allen Trägern des bodengebundenen Rettungsdienstes zur Kommunikation zwischen der Telenotärztin oder dem Telenotarzt und den Rettungskräften vor Ort. Die Telenotärztinnen und ‑ärzte sollen im Rettungsdienst qualifizierte Notärztinnen und ‑ärzte sein, die auch über eine gewisse Erfahrung verfügen und nach den Richtlinien des LARD besonders fortgebildet sind. Sie gehören zum Personal des Rettungsdienstes. Der LARD kann dann auch durch Richtlinien landeseinheitliche Vorgaben zur Telenotfallmedizin, insbesondere zur Alarmierung und Indikation der Telenotärztinnen und ‑ärzte, sowie zu den medizinischen und technischen Rahmenbedingungen festlegen. Aus unserer Sicht ist aber eine weitere Maßnahme wichtig, um die Umsetzung der Telemedizin im Notfall erfolgreich zu machen. In der letzten Änderung des Rettungsdienstgesetzes haben wir ja bereits festgelegt, dass die bisher auf den RTWs eingesetzten Rettungsassistenten nur noch bis zum 31. Dezember 2023 dort ihren Einsatzdienst verrichten dürfen. Da nach Rücksprache mit vielen Trägern des Rettungsdienstes noch nicht genügend Rettungsassistenten eine Weiterbildung zum Notfallsanitäter abgeschlossen haben und damit nicht sichergestellt ist, dass ab dem 1. Januar 2024 alle vorhandenen Rettungswagen mit Notfallsanitätern besetzt werden können, soll die Frist bis zum 31. Dezember 2024 verlängert werden - verbunden mit der Hoffnung, dass im Jahr 2024 die Möglichkeiten genutzt werden, sich vom Rettungsassistenten zum Notfallsanitäter fortzubilden. Wichtig ist es aus unserer Sicht gerade auch bei der Einführung der Telenotfallmedizin, das beste ausgebildete Personal an die Einsatzstelle zu bekommen. Und das sind nun mal ganz einfach die Notfallsanitäter. Deswegen legen wir Wert darauf, dass ab dem Jahr 2025 die RTWs nur noch mit Notfallsanitätern besetzt werden. Ich freue mich auf die Beratung mit Ihnen und danke für die Aufmerksamkeit. (Rednerwechsel) Vielen Dank. - Von der Fraktion der AfD ist jetzt Herr

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