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Wiebke Osigus

SPD 08.11.2023 4:16 min Tagungsabschnitte 19/11

Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Freistaat Thüringen über die Übertragung der Zuständigkeit in Staatsschutz-Strafsachen

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Staatsschutzverfahren, landläufig gerne mit Terrorismus gleichgesetzt, gehören zu den mit Abstand aufwendigsten Strafverfahren. Die Beweislage ist oft komplex. Nicht wenige Taten haben sich im weit entfernten Ausland ereignet. Die Anforderungen an die Sicherheit sind oft exorbitant. Rechtlich handelt es sich um eine sehr anspruchsvolle Spezialmaterie, die häufigen Veränderungen unterworfen ist. Auch aktuell liegt einmal mehr ein Reformvorschlag der Bundesregierung vor. Mit Blick auf diese Komplexität hat der Gesetzgeber bei diesen Verfahren abweichend von dem üblichen Instanzenzug in weitem Umfang eine erstinstanzliche Zuständigkeit der Oberlandesgerichte begründet. Auch viele andere Entscheidungen in diesen Verfahren sind dort gebündelt. In Niedersachsen ist diese Zuständigkeit beim Oberlandesgericht in Celle konzentriert, das sich hier, ebenso wie die Generalstaatsanwaltschaft in Celle, einen hervorragenden Ruf erarbeitet hat. Das Verfahrensaufkommen in Celle ist, berücksichtigt man die Komplexität der Materie, erheblich. Nach sieben Verfahren im Jahr 2021 und sechs Verfahren im Jahr 2022 sind es dieses Jahr schon fünf weitere Verfahren, die am Oberlandesgericht Celle angeklagt worden sind. An konkreten Beispielen möchte ich neben Verfahren gegen Rückkehrer, die der Terrormiliz IS gedient hatten, nur die Verfahren gegen den Hassprediger Abu Waala aus Hildesheim oder aktuell ein mutmaßliches Mitglied einer früheren gambischen Eliteeinheit nennen. Viele dieser Verfahren haben weltweit Beachtung gefunden, was natürlich wiederum hohe Anforderungen an Sicherheit, Organisation und Medienarbeit mit sich bringt. Eben weil diese Verfahren so komplex sind, können sie sogar über Ländergrenzen hinweg konzentriert werden. Niedersachsen wirbt deshalb seit fast 20 Jahren bei anderen Ländern darum, sich die vorhandenen Expertisen in Celle zunutze zu machen. Ich freue mich daher sehr, heute mitteilen zu können, dass wir dabei endlich Erfolg hatten. In diesem Frühjahr konnte die Justizministerin, die sich heute krankheitsbedingt entschuldigen lässt, mit dem Freistaat Thüringen einen ersten Staatsvertrag schließen, wonach das OLG Celle auch für die thüringischen Staatsschutzverfahren zuständig ist. Eine echte Win-win-Situation. Thüringen weiß seine Staatsschutzverfahren in Celle in guten Händen. Niedersachsen kann durch die steigenden Fallzahlen die vorhandene Expertise weiter ausbauen, und Thüringen hat sich verpflichtet, Niedersachsen die anfallenden Kosten für die thüringischen Staatsschutzverfahren zu erstatten. Das Inkrafttreten des Staatsvertrages steht unter einer aufschiebenden Bedingung: Erst einmal muss in Celle ein neues Staatsschutzgebäude gebaut werden, das allen modernen Anforderungen gerade auch im Bereich der Sicherheit genügt. Das ist auch dringend notwendig. So schön das historische Gebäude des OLG Celle ist - dort Staatsschutzverfahren durchzuführen, stellt alle Beteiligten über alle Dienste hinweg vor gigantische Herausforderungen. Was die Kolleginnen und Kollegen, die seit vielen Jahren mit viel Engagement, Durchhaltevermögen und manchmal auch mit Kreativität bewältigen, verdient unser aller Hochachtung. Ein angemessenes neues Gebäude werden wir jedoch, Stand heute, nur mit finanzieller Unterstützung des Bundes erreichen können. Lange scheiterte die notwendige Hilfe vom Bund am Henne-Ei-Problem: Der Bund will nur helfen, wenn durch Staatsverträge mit anderen Ländern ein ausreichendes Verfahrensauskommen gesichert ist. Die anderen Länder wollen einen Vertrag erst schließen, wenn sie sicher sind, dass ein Neubau realisiert werden kann. Diesen Kreislauf durchbricht der Vertrag, den Ihnen die Landesregierung heute vorgelegt hat, auf geschickte Art und Weise. Ob dieser Vertrag alleine ausreichen wird, Berlin zur finanziellen Unterstützung zu bewegen, wissen wir per heute noch nicht. Aber er ist ein wichtiger Schritt, um diesem Ziel näherzukommen. Meine Damen und Herren, der Thüringer Landtag hat dem Staatsvertrag am 18. Juli 2023 zugestimmt. Ich möchte heute dafür werben, den Faden aufzugreifen und den Vertrag unter Dach und Fach zu bringen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Frau Ministerin, einen Moment, bitte! Ich wollte Sie gerade noch fragen, ob Sie eine

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