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Daniela Behrens

SPD 08.11.2023 5:01 min Tagungsabschnitte 19/11

Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse sowie zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit, des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes und des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz

Die rot-grüne Landesregierung hat sich ‑ wie im Koalitionsvertrag festgeschrieben ‑ das Ziel gesetzt, unsere niedersächsischen Kommunen bestmöglich zu unterstützen und überall, wo möglich, die Verfahren für die Kommunen einfacher zu gestalten. Mit diesem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf kommen wir diesem Ziel einen weiteren Schritt näher: Wir sorgen mit einer neuen kommunalhaushaltsrechtlichen Vorschrift für eine Beschleunigung der kommunalen Abschlüsse und damit für eine erhebliche Arbeitsentlastung. Gleichzeitig nehmen wir notwendige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen weiterer Gesetze vor. Sie steigen ja nach der heutigen Einbringung in die Beratung ein. Ich will auf einige wenige Punkte kurz eingehen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen für einen befristeten Zeitraum Übergangsregelungen für die Aufstellung und Prüfung der kommunalen Jahresabschlüsse geschaffen werden. Denn Erfahrungen auch aus ‑ ‑ ‑ Entschuldigung, ich muss kurz unterbrechen. - Ich weiß, dass es schwer ist, nach der Mittagspause wieder einzusteigen. Es ist ein unheimliches Gemurmel. Vielleicht sind Sie inzwischen auf den Sitzen angekommen, und es gibt ein bisschen mehr Ruhe. - Herzlichen Dank. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir einen befristeten Zeitraum schaffen für eine Übergangsregelung, damit die Aufstellung und die Prüfung der kommunalen Jahresabschlüsse gut realisiert werden können. Denn die Erfahrungen aus den Kommunalaufsichtsbehörden haben gezeigt: Die im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz normierten Fristen und Vorlagepflichten für die kommunalen Jahresabschlüsse können aus sehr unterschiedlichen Gründen von vielen Kommunen nicht eingehalten werden. Wir nehmen das als flächendeckendes Problem wahr. Um die Einhaltung der rechtlichen Verpflichtungen zur Aufstellung, Prüfung und Beschlussfassung der Jahresabschlüsse mit kommunalaufsichtlichen Mitteln zu gewährleisten, hat mein Haus bereits im Februar 2021 Hinweise für die Kommunalaufsichtsbehörden zum Umgang mit fehlenden Jahresabschlüssen im Erlasswege gegeben. Im Rahmen der Diskussion um den Erlass haben uns die kommunalen Spitzenverbände auch weitere Hinweise für Verbesserungsmöglichkeiten gegeben, gerade auch was das Thema verfristete Jahresabschlüsse angeht. Diese Anregungen haben wir gerne aufgenommen. Mein Ministerium hat gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden eine Umfrage initiiert, um einen landesweiten Überblick über den Stand der Jahresabschlüsse zu bekommen. Deswegen auch noch einmal herzlichen Dank an die kommunalen Spitzenverbände für das gute Miteinander! Die Auswertung der Umfrage führte zum Ergebnis, dass es nicht unerhebliche Rückstände bei der Erstellung, Prüfung und Beschlussfassung von Jahresabschlüssen gibt. Genau hier, meine Damen und Herren, setzt der von uns erarbeitete Gesetzentwurf an. Der inhaltliche Umfang für die Erstellung der kommunalen Jahresabschlüsse soll reduziert werden. Darüber hinaus soll die Verpflichtung zur Vorlage eines Zeitplans, wann fehlende Jahresabschlüsse erstellt und Beschlüsse über Jahresabschlüsse durch die Vertretung gefasst sein sollen, normiert werden. Dazu ist es so, dass die Haushaltssatzungen für die Haushaltsjahre 2028 bis 2031 zukünftig der Kommunalaufsichtsbehörde erst dann vorgelegt werden dürfen, wenn der Beschluss der Vertretung über den Jahresabschluss für das jeweils vier Jahre zuvor liegende Haushaltsjahr gefasst worden ist. Zudem sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Vertretung beschließen kann, dass in den Haushaltsjahren bis einschließlich 2022 keine Prüfung der Jahresabschlüsse durch die Rechnungsprüfungsämter erfolgt. - Keine Abschlüsse, meine Damen und Herren! Ich bin davon überzeugt: Dieser Gesetzentwurf ist sehr sinnvoll und geeignet, um die erheblichen Rückstände bei der Erstellung, Prüfung und Beschlussfassung der Jahresabschlüsse zeitnah abzubauen. Darüber hinaus, meine Damen und Herren, werden durch Artikel 3 des Gesetzentwurfs weitere Hindernisse abgebaut, die einer Digitalisierung entgegenstehen. Wir schaffen nun auch für Zweckverbände die Möglichkeit, die Mitglieder der Verbandsversammlung durch Nutzung digitaler Kommunikationstechnik zu den Sitzungen einzuladen. Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass das irgendwie überfällig ist - erst recht, wenn man sich im Jahr 2023 befindet. Daneben werden im Niedersächsischen Datenschutzgesetz insbesondere unter Klarstellungsgesichtspunkten notwendige Korrekturen vorgenommen, und der Anwendungsbereich des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz wird genauer formuliert. Damit erzielen wir in der Kombination und in der Abstimmung dieser beiden Vorschriften zu den beiden Gesetzen auch wieder einen Mehrwert, und ich glaube, auch das ist gut. Meine Damen und Herren, dieses Gesetz mag unscheinbar daherkommen, es erzeugt aber große Entlastungen und Verbesserungen vor allen Dingen auf kommunaler Ebene. Deswegen freue ich mich mit Ihnen auf die Beratungen und hoffe, dass wir dieses Gesetz auch irgendwann hier beschließen können. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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