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Melanie Reinecke

CDU 08.11.2023 5:58 min Tagungsabschnitte 19/11

Vergemeinschaftung der Einlagensicherung verhindern - präventive Institutssicherung erhalten!

Sehr geehrter Herr Präsident! Geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es kommt nicht oft vor, dass parlamentarische Initiativen von den Prozessen überholt werden, die sie eigentlich anstoßen sollen. Bei diesem Anliegen, um das es hier heute geht, kann man sagen: Gut so. Man muss aber auch sagen: Die Kuh ist noch lange nicht vom Eis. Seit über 30 Jahren versucht sich die EU immer wieder mit unterschiedlicher Intensität an der Harmonisierung der Einlagensicherungssysteme in ihren Mitgliedstaaten. Dabei ging es zu Beginn dieser Bemühungen nur um die Festlegung grundlegender Mindeststandards. In einigen Mitgliedstaaten existierte Mitte der 90er-Jahre ein nennenswerter Einlegerschutz für den Fall einer Bankeninsolvenz kaum oder auch gar nicht. Mit Macht hat dann die Bankenkrise in den Jahren 2007/2008 zum Handeln gezwungen. Ausgelöst durch den Zusammenbruch von Lehman Brothers waren viele europäische Banken damals nur durch staatliche Eingriffe und den Einsatz unglaublicher Mengen an Steuermitteln vor der drohenden Insolvenz zu retten. Andernfalls hätte es katastrophale volkswirtschaftliche Konsequenzen gehabt. Es ist auch heute noch unstrittig, dass es für die Bedrohung der europäischen Volkswirtschaften auch eine europäische Antwort braucht. Aber der Reflex, mit dem die Kommission auf die Bankenkrise reagierte, und die Entschlossenheit, die sie der besorgten Öffentlichkeit in den Mitgliedstaaten dabei ganz offensichtlich beweisen wollte, hatte den Blick für die Ursachen der Krise und für die sehr unterschiedlichen Strukturen der Finanzmärkte in den Mitgliedstaaten aus den Augen verloren. Die europäische Bankenkrise ist seinerzeit von einigen Großbanken ausgelöst worden, viele von ihnen börsennotiert, hauptsächlich an der Attraktivität für Investoren und damit auf gute und stetig wachsende Quartalsergebnisse ausgerichtet. Diese Orientierung sorgte zunehmend für Geschäfte, die hohe Risiken verlangten. Wegen ihrer Bedeutung für die Finanzierung ganzer Branchen, Wertschöpfungsketten und sogar Staaten galten diese Banken als systemrelevant und unbedingt erhaltenswert. Ich will hier nur einige Namen in Erinnerung bringen: Royal Bank of Scotland und Northern Rock in Großbritannien, UBS und Credit Suisse in der Schweiz, Dexia in Belgien und Frankreich, Hypo Real Estate in Deutschland, Fortis in Belgien und den Niederlanden. Es war gut und richtig, dass die Kommission Regularien entwickelt hat, die Zusammenbrüche von Banken dieser Größenordnung verhindern sollen. Gleichzeitig sollen die Regularien das Vertrauen in den Euro und das europäische Bankensystem stärken. Der einheitliche Abwicklungsmechanismus, die einheitliche Aufsicht der EZB über die großen Banken in der Eurozone, der einheitliche Einlagensicherungsfonds, sie alle mögen für die Absicherung von Großbanken sinnvolle Instrumente sein. Für unsere mittelständischen Banken mit ihren seit Jahrzehnten bewährten präventiven Sicherungssystemen und ganz besonders für unsere Sparkassen, Volks‑ und Raiffeisenbanken mit ihren jeweils eigenen Institutssicherungen sind sie es definitiv nicht. Obwohl sie sich als uneingeschränkt tragfähig erwiesen haben, sind beide Sicherungssysteme im Laufe der Zeit von der Kommission in ihrer Bedeutung zur Schutzwirkung zurückgestuft worden. Waren sie anfänglich noch als alternative Systeme anerkannt, mussten sie sich nach den derzeit gültigen Vorgaben im vollen Umfang der Aufsicht durch die BaFin unterwerfen, um den Status einer gesetzlichen Einlagensicherung zu erhalten. Für die kleinen und mittelgroßen Institute bedeutet dies zusätzliche Dokumentations-, Berichts- und Prüfungspflichten - ein kaum zu überschätzender Mehraufwand, dem keinerlei echter Nutzen gegenübersteht. Seit Jahrzehnten sicherten sich die kleinen und mittleren Banken solidarisch gegenseitig ab. Die noch weitergehenden Forderungen, die die Kommission mit dem Ziel einer Maximalharmonisierung verfolgt, hätten zur Folge, dass diese Banken in Deutschland und auch einigen anderen europäischen Ländern für Fehlentscheidungen von Großbanken geradezustehen haben - Großbanken, die gerade nicht einer genossenschaftlichen Idee, einer regionalen Verwurzelung oder einer partnerschaftlichen Kundenbeziehung verpflichtet sind, sondern einer Börsenbewertung, Anlegerinteressen und internationaler Konkurrenz. Das Konzept der Kommission zu einem einheitlichen Krisenmanagement folgt quasi der Idee „One size fits everybody“. Wir alle wissen: One size fits in der Regel nobody. Vor diesem Hintergrund ist es gut, dass die Euro-Gruppe den Plänen der Kommission für ein einheitliches Krisenmanagement inzwischen mehrfach deutlich widersprochen hat. Und es ist auch gut, dass der Bundesrat in seinem Beschluss vom 20. Oktober die Bundesregierung zum Schutz der bestehenden Sicherungssysteme aufgefordert hat, verbunden mit der Warnung vor den Kommissionsplänen für eine unverhältnismäßige Ausweitung der Anforderungen für kleine und mittlere Institute. Besonders in einem Flächenland wie Niedersachsen sind die Sparkassen und Volksbanken essenziell. Sie garantieren den Bürgerinnen und Bürgern im ländlichen Raum Zugang zum Finanzwesen. Sie sind für kleine, mittelständische und landwirtschaftliche Betriebe unverzichtbar. Sie haben eine starke kommunale Bindung. Oftmals sind sie Sponsoren von Sportvereinen oder kulturellen Einrichtungen in ihrer Region. Von daher finde ich es sehr schade, dass Niedersachsen wegen der ausgesprochen langen Beratung unseres ursprünglichen Antrags in dieser Angelegenheit keine aktivere Rolle gespielt hat. Vielleicht hat unser Antrag 19/2221 aber immerhin dafür gesorgt, die Bedeutung dieses Themas in Erinnerung zu rufen. Der Umstand, dass sich die Fraktionen von SPD und Grünen mit uns zusammen auf den heute zur Abstimmung stehenden Änderungsvorschlag verständigen konnten, spricht meiner Meinung nach dafür. Der Schutz unserer krisenfesten Sicherungssysteme muss auch weiterhin ein wichtiges Anliegen dieses Landes sein. Vielen Dank.

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