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Jörg Hillmer

CDU 10.11.2023 6:50 min Tagungsabschnitte 19/11

Schlepperei im Mittelmeer durch sofortige Einstellung jeglicher finanziellen Unterstützung von Schleusern und die unmittelbare Rückführung auf dem Mittelmeer aufgegriffener Migranten beenden!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieses Thema hat neben der moralischen Dimension, die wir eben ausgiebig diskutiert haben, auch noch eine sachliche Dimension, an der ich mich jetzt mal versuchen möchte. Meine Damen und Herren, als einziges Land in Europa unterstützt Deutschland die private Seenotrettung. Im Koalitionsvertrag 2022 hat sich die Ampel eine, ich zitiere, „staatlich koordinierte und europäisch getragene Seenotrettung im Mittelmeer“ zum Ziel gesetzt. Entsprechend hat der Bundestag 2 Millionen Euro in den Haushalt 2022 eingestellt und für die folgenden drei Jahre eine Verpflichtungsermächtigung über jeweils 2 Millionen Euro beschlossen. Am 6. Oktober 2023 hat sich Bundeskanzler Scholz, SPD, von der öffentlichen Finanzierung der Seenotrettung von Flüchtlingen durch Hilfsorganisationen distanziert. Auf einer Pressekonferenz nach dem informellen EU-Gipfel in Granada betonte er, dass die Gelder vom Bundestag und nicht von der Bundesregierung bewilligt worden seien. Wörtlich sagte er: „Ich habe den Antrag nicht gestellt.“ Auf die Nachfrage, was denn seine persönliche Meinung dazu sei, fügte er hinzu: „Das ist die Meinung, die ich habe: Dass ich den Antrag nicht gestellt habe. Ich glaube, das ist auch unmissverständlich.“ Nun ja, meine Damen und Herren, das ist alles andere als unmissverständlich. Glaubt denn der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland, dass er nur noch für die Anträge verantwortlich ist, an der sich erinnern kann? Denn zweifelsfrei hat er den Koalitionsvertrag ausgehandelt und unterschrieben, und zweifelsfrei hat er auch dem Bundeshaushalt zugestimmt. Oder ist ihm die ganze Irrationalität seines Regierungshandelns bewusst, und ihm fehlt die Kraft, etwas daran zu ändern? Letzteres wäre erheblich gefährlicher für unser Land; denn bereits zwei Tage darauf meldete das Auswärtige Amt von Frau Baerbock: „Aufgrund eines technischen Versehens ist im derzeitigen Entwurf des Haushaltsplans 2024 die explizite Veranschlagung der entsprechenden Haushaltsmittel zunächst nicht erfolgt.“ Es sei schon seit einigen Wochen geplant, diesen Fehler zu korrigieren. Weiter heißt es: „Auch für die Jahre 2024 bis 2026 ist eine Förderung der Seenotrettung mit Verpflichtungsermächtigungen des Bundestages vorgesehen. Diese werden wir umsetzen.“ Vorgestern berichtet allerdings die Süddeutsche Zeitung zum Entsetzen von Pro Asyl, Sea-Watch und anderen über einen Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums zur Verbesserung der Rückführung, demzufolge zivile Seenotretter zukünftig als kriminelle Schleuser verfolgt werden können. Nach dem dem Kabinett von Innenministerin Faeser vorgelegten Entwurf drohen für die Rettung von Menschen aus Seenot zukünftig bis zu fünf Jahre Haft. Meine Damen und Herren, was die Bundesregierung bei diesem Thema aufführt, nennt man einen Eiertanz. Weiß denn die linke Hand noch, was die rechte tut? Steuert dort noch irgendjemand? Schon an diesem kleinen 2-Millionen-Euro-Goodwillthema kann man die Orientierungslosigkeit der kompletten Bundesregierung erkennen. Meine Damen und Herren, was ist zu tun? Wie immer hilft ein Blick ins Gesetz, zumal ins Grundgesetz. Artikel 16a sagt in seinem ersten Absatz: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“ Artikel 16a Absatz 2: „Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.“ Meine Damen und Herren, Deutschland ist ausnahmslos von solchen Staaten umgeben. Das heißt, es gibt praktisch keine Möglichkeit, in Deutschland grundgesetzkonform Asyl zu beantragen. Umso mehr kommt den Staaten an den Außengrenzen der EU und des Schengen-Raums eine besondere Verantwortung in Asylfragen zu. Diese Staaten an den Außengrenzen beanspruchen mit Recht unsere Unterstützung beim Grenzschutz und bei der Bewältigung von Asylfragen. Wenn sich die europäischen Partner in ihren Anstrengungen von höchsten staatlichen Stellen in Deutschland hintergangen fühlen – es kommt nicht darauf an, ob es so ist, sondern darauf, wie sie sich fühlen –, werden sie sich ihrerseits nicht mehr an verabredete Regeln halten. So, meine Damen und Herren, bekommt man niemals Ordnung in die Migration. Alle Seiten, auch Sie, rufen nach einer europäischen Lösung. Immer wieder wird von deutschen Politikern aller Farben die europäische Solidarität eingefordert. Das, meine Damen und Herren, ist aber keine Einbahnstraße. Deutschland muss sich dann auch solidarisch mit der übergroßen Mehrheit der EU-Staaten aufstellen, die die Migration wirksam begrenzen will und irritiert sind, wenn Deutschland Menschen über das Mittelmeer befördert. Moralische Überheblichkeit zerstört die beste Freundschaft. Die europäische Freundschaft, die europäische Gemeinschaft, die Europäische Union ist viel zu wichtig, um an solchen Fragen zu scheitern. Meine Damen und Herren, ich erwarte von der deutschen Bundesregierung, dass sie sich an das Grundgesetz hält, dass sie sich an europäische Verträge hält, dass sie den europäischen Partnern auf Augenhöhe begegnet und dass sie für Recht und Ordnung in der Zuwanderung sorgt. Und, meine Damen und Herren, ich erwarte auch von der Landesregierung, dass sie sich klar erklärt. Sie haben dem Haushalt des Landkreises Lüneburg, in den mit rot-grüner Mehrheit eine Unterstützung für die Seenotrettung eingestellt worden ist, die Genehmigung erteilt. Ich bin gespannt, ob sich die Landesregierung hier und heute eine Einordnung zutraut. Vielen Dank.

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