Thorsten Paul Moriße
Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Freistaat Thüringen über die Übertragung der Zuständigkeit in Staatsschutz-Strafsachen
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zusammenarbeit und Kooperationen sowie die damit entstehenden Synergieeffekte sind immer als positiv zu bewerten. Doch warum kommt es zu diesem Schritt? Müssen Bundesländer nicht immer bestrebt sein, möglichst viele Kompetenzen in der eigenen Hand zu halten? Sehen wir uns doch mal Ihre Begründung an. Dort steht, die Behandlung von Staatsschutzverfahren erfordert eine vertiefte Sachkunde, und ein reibungsloser Verfahrensablauf ist von immenser Bedeutung. - Wenn man solche Begründungen liest, könnte man doch schlussfolgern, dass die Verhältnisse in Staatsschutzverfahren oder in Staatsschutzstrafsachen im Moment nicht diesen Anforderungen entsprechen. Des Weiteren begründen Sie Ihren Antrag mit gestiegenen Anforderungen durch den islamistischen Terrorismus. Dies ist mal wieder ein Spiegelbild Ihrer Politik der offenen Grenzen, meine Damen und Herren. Kompetenzen müssen gebündelt werden, damit man in einem Hochsicherheitskomplex für 24,4 Millionen Euro aus Steuermitteln der Lage Herr werden kann. Kleinere Bundesländer wie das rot-rot-grüne Thüringen haben über solch komplexe Verfahren längst die Kontrolle verloren. Dies zeigt auch das von Ihnen angeführte Beispiel der anderen Bundesländer. Nun stehen Sie mal wieder vor den Scherben Ihrer eigenen Politik, meine Damen und Herren. Offene Grenzen, illegale Masseneinwanderungen, Clankriminalität und Islamismus wurden von Ihnen stets geduldet. Die Konsequenzen sind unter anderem eine Überlastung der Justiz bis hin zu besonders sensiblen Bereichen wie Staatsschutzverfahren. Wenn Sie wirklich ein einwandfrei funktionierendes Rechtssystem aufrechterhalten wollen, dann fordern Sie Ihre Genossen in Berlin auf, für sichere Grenzen und konsequente Abschiebungen zu sorgen, damit es gar nicht erst zu Staatsschutzverfahren kommt. Die Beratungen in den jeweiligen Ausschüssen haben nicht eindeutig überzeugt, meine Damen und Herren. Die AfD-Fraktion wird dieser Vorlage so nicht zustimmen und wird sich bei der Abstimmung enthalten. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
