landtag-niedersachsen.de ↗

Birgit Butter

CDU 08.11.2023 7:28 min Tagungsabschnitte 19/11

Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse sowie zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit, des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes und des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz

Werte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Die Innenministerin sagte gerade, es sei ein unscheinbares Gesetz. Um das nicht zu unscheinbar werden zu lassen, haben wir uns heute extra besonders farbig angezogen, um zu zeigen, wie wichtig und richtig dieses Gesetz ist. Es ist dringend und wichtig. Es sind viele kommunale Mandatsträger hier im Plenarsaal, und jeder von ihnen ‑ nicht nur ich ‑ weiß, was der Jahresabschluss mit sich bringt. Gemäß § 128, meine Damen und Herren, des NKomVG hat die Kommune für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung klar und übersichtlich aufzustellen. Der Jahresabschluss besteht gemäß dieser Vorschrift aus einer Ergebnisrechnung, einer Finanzrechnung, einer Bilanz und einem Anhang. Diesem sind wiederum beizufügen: ein Rechenschaftsbericht, eine Anlagenübersicht, eine Schuldenübersicht, eine Rückstellungsübersicht, eine Forderungsübersicht und eine Übersicht über die in das folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen. - Weswegen erzähle ich das? Sie sollen sehen, wie kompliziert und umfangreich diese Jahresabschlüsse sind und warum wir unbedingt und dringend notwendig diese Erleichterungen brauchen. Mit der Einführung der Doppik, meine Damen und Herren, auf kommunaler Ebene waren große Hoffnungen verbunden. Durch die Orientierung am kaufmännischen Rechnungswesen versprach man sich für die kommunalen Haushalte mehr Steuerbarkeit und mehr Transparenz. Insbesondere der Werteverzehr bei der öffentlichen Infrastruktur bzw. der gesamthafte Ressourcenverbrauch sollte deutlicher zutage treten, weil er nunmehr unmittelbar in die Haushaltsbücher Einzug hielt. Dies sollte zu einem wirtschaftlicheren Umgang mit Vermögen und Ressourcen und damit auch zu einem Mehr an Generationengerechtigkeit führen. Über zehn Jahre nach den ersten Umstellungen sind die Erfahrungen mit der Doppik durchwachsen, so eine bundesweite Studie aus dem August 2020 der Hochschule Meißen. Befürworter ‑ vielleicht Wirtschaftsprüfer ‑ sind der Auffassung, dass die Umstellung zu einer Professionalisierung im Finanzmanagement geführt hat und sehr wohl deutlich mehr Kennzahlen und damit Steuerungsmöglichkeiten als zuvor bestehen, die zunehmend von den Kämmerinnen und Kämmerern genutzt werden. Demgegenüber bemängeln die Kritiker, dass trotz des erheblichen Aufwandes für die Umstellung viele der Ziele nicht erreicht wurden. Stattdessen sind die kommunalen Haushalte unübersichtlicher geworden, sodass weder für die Verwaltung noch für die Kommunalpolitik ein Gewinn an Transparenz, Wirtschaftlichkeit oder Steuerbarkeit des lokalen Finanz- und Haushaltsgebarens ersichtlich wurde. Die Umstellung der kameralen Finanzstatistik auf ein doppisches Informationssystem hat also nicht nur Freunde gefunden. Dies zeigt die von mir erwähnte Studie. Die Realität aber zeigt vor allem, dass die Kommunen überfordert sind. Meine Damen und Herren, ein Jahresabschluss ‑ das habe ich eben hinreichend dargelegt ‑ besteht aus dem Dreiklang Erstellung, Prüfung, Beschlussfassung. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die gesetzlich normierten Fristen und Vorlagepflichten für die kommunalen Jahresabschlüsse nicht flächendeckend von allen Kommunen eingehalten werden und teilweise entsprechende kommunalaufsichtliche Interventionen notwendig wurden. Diese Erfahrung haben sowohl das Innenministerium als auch die Landkreise als Kommunalaufsichtsbehörden gemacht. Um sich einen landesweiten Überblick über den Stand der Jahresabschlüsse zu verschaffen, startete das Innenministerium gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden im Zeitraum von April bis Mai 2021, also vor zweieinhalb Jahren, eine Umfrage, inwieweit es Rückstände bei der Erstellung, Prüfung und Beschlussfassung sowie Entlastung der HVBs durch die Vertretung zum Jahresabschluss gebe. An der Umfrage haben rund 95 % der Kommunen, also fast alle von den 1 096, teilgenommen, und zwar 1 037 Kommunen. Die Umfrage ergab, dass bei den an ihr teilnehmenden Kommunen bis einschließlich 2020 noch insgesamt 3 936 Jahresabschlüsse zu erstellen sind. Davon entfallen 2 633 Jahresabschlüsse auf die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinden. Dies entspricht rund 67 % der insgesamt noch zu erstellenden Jahresabschlüsse. Fazit: Einer Vielzahl ‑ oder genauer gesagt: der Mehrheit ‑ der Kommunen wird es ohne Erleichterung nicht gelingen, kurz- und mittelfristig alle fehlenden Jahresabschlüsse gemäß den gesetzlichen Vorgaben erstellt, geprüft und beschlossen zu bekommen. Mit fehlenden Jahresabschlüssen einhergehend ist die Versagung, Kreditermächtigungen zukünftiger Haushaltsjahre zu erwarten. Die Kommunen schieben eine Bugwelle vor sich her, doch nicht nur die Kommunen, sondern demensprechend auch die Rechnungsprüfungsämter. Vielen Kommunen ist es unter den geltenden Bedingungen nicht möglich, bei der Fertigstellung der Jahresabschlüsse mittelfristig den Anschluss zu finden. Offenkundig wurde jedenfalls, dass grundlegender Handlungsbedarf besteht, um die Problemlage flächendeckend zu lösen. Meine Damen und Herren, mit dem hier nun eingebrachten Entwurf für ein Gesetz zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse sollen für einen befristeten Zeitraum ‑ wir haben es gehört ‑ Übergangsregelungen geschaffen werden, um die Aufstellung, die Prüfung und deren Beschluss verfristeter kommunaler Jahresabschlüsse zu vereinfachen und zu beschleunigen. Auf die erleichternden Regelungen zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse wird ‑ wir haben eben gehört, wie viele Kommunen betroffen sind ‑ dringendst gewartet. Deswegen muss dieses Gesetz auch zügig in Kraft treten. Die Stoßrichtung dieses Artikelgesetzes ist absolut richtig. Je schneller die Erleichterungen für unsere Kommunen kommen, desto besser. Aber warum dauert die so dringende und ersichtlich notwendige Erleichterung für unsere Kommunen wieder so lange? Vor zweieinhalb Jahren wurde die Umfrage gemacht. Sie wissen vielleicht noch, wo Sie genau heute vor einem Jahr waren, nämlich auch hier. Hier war die Konstituierung des Landtages, also ist wieder ein Jahr ins Land gegangen. Wenn ich jetzt die Gesetzesbegründung lese, habe ich wieder den Eindruck, dass alles wieder sehr schnell gehen muss. Wir brauchen auf jeden Fall Regelungen, die sinnvoll, nachvollziehbar und zielführend sind, also praxistauglich. Beim Lesen der Begründung hat sich mir nämlich an einigen Stellen der Eindruck aufgedrängt, dass wieder die Zeit fehlte, sich auf weitere gute und sachdienliche Argumente von Beteiligten einzulassen. An dieser Stelle nur ein Beispiel: Wenn die Rechnungsprüfungsämter nach einer längeren Phase ungeprüfter Jahresabschlüsse wieder den ersten Jahresabschluss prüfen, sind sie nach § 156 NKomVG verpflichtet festzustellen, ob sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt. Eine solche Feststellung setzt aber eine Prüfung gerade auch derjenigen Jahre voraus, die ungeprüft sind. Das kann doch nicht gewollt sein. Da erschließt sich mir nicht der Sinn. Wir werden gemeinsam den Entwurf im Verfahren diskutieren und seine Auswirkungen auch auf andere, tangierte Gesetze prüfen. Eine Erleichterung für unsere Kommunen ist notwendig. Eine Erleichterung für unsere Kommunen ist machbar. Herzlichen Dank. Vielen Dank. -

Alle Reden von Birgit Butter Rede ansehen ↗