Gerald Heere
Steuerprognose und Gastronomie: Will die Landesregierung die dauerhafte Mehrwertsteuersenkung?
Der Minister wird antworten. Bitte schön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Seebeck, hier muss man unterscheiden zwischen der Verpflegung in den Mensen von Universitäten, Schulen und Kindertagesstätten und jener in Pflegeheimen. In Bezug auf die Kinder gibt es die Regelung, dass Verpflegung dann, wenn sie nur kostendeckend organisiert und nicht über einen gewinnorientierten Betrieb abgewickelt wird, von der Mehrwertsteuer befreit ist. Das gibt es für die Pflegeheime, wenn wir das auf die Schnelle richtig wissen, nicht. Es gibt aber noch einen Unterschied. Wenn man einen gewinnorientierten Betrieb anfragt oder damit beauftragt, das zu tun, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder, es wird nur angeliefert ‑ dann fallen 7 % Mehrwertsteuer an ‑, oder dieser Betrieb teilt auch aus, hat also eine Serviceleistung inkludiert - dann fallen 19 % Mehrwertsteuer an. Der wichtige Punkt ist ‑ wenn wir uns auf den Bereich der Kindertagesstätten, Schulen und Universitäten fokussieren ‑: Bei den Kindertagesstätten und Schulen haben die Träger, also die Schulträger oder die Träger der Einrichtungen, durch die Art der Auftragsvergabe ‑ wird es extern vergeben, wird es möglicherweise anders organisiert, ist da noch ein gemeinnütziger Akteur im Spiel usw. ‑ natürlich einen gewissen Spielraum bei der Steuergestaltung. Das heißt, sie haben es in Bezug auf den Steuersatz ein Stück weit selber in der Hand, ob es teurer ist oder weniger teuer. Vor dem Hintergrund, dass es viele Akteure bereits gut hinbekommen ‑ ich will als Beispiel nur die Studierendenwerke benennen ‑, dies auch kostendeckend so zu organisieren, dass am Ende kein Steuersatz anfällt, ist den Akteuren in diesem Bereich durchaus Handwerkszeug an die Hand gelegt, um diese Problemlage zu bewältigen. Insofern ist es dann natürlich auch jeweils ein Stück weit vom Träger abhängig, ob er dies angeht bzw. ob er schon genauere Kenntnisse über diese Gestaltungsmöglichkeiten hat. Insofern würde ich erst einmal davon ausgehen, dass das Recht an dieser Stelle diese Privilegierung ja explizit vorsieht. Das ist ja eine Privilegierung, die zusätzlich geschaffen wurde. Und ich würde immer alle entsprechenden Träger einladen, diese Privilegierung auch zu nutzen, um auf diese Art und Weise das Essen günstiger anbieten zu können. Vielen Dank.
