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Lara Evers

CDU 08.11.2023 6:29 min Tagungsabschnitte 19/11

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich und des Aufnahmegesetzes sowie zur Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In dieser ersten Beratung sprechen wir über eine Anpassung verschiedener Rechtsgrundlagen. Der erste Punkt betrifft den Finanzausgleich, denn der Bund hat beim Flüchtlingsgipfel mit den Ländern im Mai zugesagt, die Flüchtlingspauschale für das Jahr 2023 um 1 Milliarde Euro zu erhöhen. Das bedeutet für Niedersachsen 95 Millionen Euro als Eimalzahlung. Nach den neuerlichen Gesprächen vom Montag sind diese Dimensionen allerdings bald schon wieder überholt, denn Bund und Länder haben sich jetzt auf ein atmendes System, das die tatsächlichen Aufwendungen der Kommunen in Zukunft angemessener abrechnen soll, verständigt. Der erhoffte große Wurf in der Migrationspolitik ist aber ein Stück weit ausgeblieben. Gerade die illegale Zuwanderung nach Deutschland wird keineswegs unterbunden. Wesentliche Ursachen werden also nicht angefasst. Die Kommunen werden zukünftig lediglich besser für ihre Probleme bezahlt. In dieselbe Stoßrichtung zielt auch die vorgeschlagene Gesetzesänderung. Eine Zahl wird durch eine höhere ersetzt, und damit sollen die aktuellen Brände gelöscht werden. Das betrifft auch den zweiten Punkt, die Anpassung des Niedersächsischen Aufnahmegesetzes. Die oben genannten 95 Millionen Euro sollen konkret der finanziellen Unterstützung bei der Aufnahme und Unterbringung der Kriegsvertriebenen aus der Ukraine und zur Entlastung bei den Aufgaben im Bereich der Fluchtmigration zugeschlagen werden. Es ist gut, dass das Aufnahmegesetz angefasst wird und nunmehr nach einem halben Jahr zumindest die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, dass die versprochenen Bundesmittel endlich bei unseren gebeutelten Kommunen ankommen können. Aber wenn man das Gesetz schon anfasst, dann doch bitte zielgerichtet. Die kommunalen Spitzenverbände haben schon mehrfach auf konkreten Änderungsbedarf hingewiesen. Ich erinnere nur an die im vergangenen Jahr geführte Diskussion, ob bei der Unterbringung das allgemeine Gefahrenabwehrrecht Anwendung finden soll. Die Unterbringungsverpflichtung sowie die damit verbundenen Zuständigkeitsregelungen sind auf kommunaler Ebene nach wie vor nicht vernünftig beantwortet. Das ist absolut unbefriedigend. Ein weiterer Aspekt sind die Pufferkapazitäten des Landes. Bereits seit der Flüchtlingskrise 2015/16 wird über die gesetzliche Festschreibung entsprechender Landeskapazitäten diskutiert. Die Festschreibung ist nicht erfolgt, und die Situation hat sich bisher kontinuierlich verschlechtert. Ein funktionierendes System der Erstaufnahme würde dazu führen, die zwischenzeitlich horrenden Vorhaltekosten der Kommunen deutlich zu reduzieren. Dazu hatten wir als CDU-Fraktion im November des vergangenen Jahres einen Entschließungsantrag gestellt. Dieser Aspekt findet bei den Änderungen des Aufnahmegesetzes keine Berücksichtigung. Meine Damen und Herren, ich will diese beiden überschaubaren Änderungen der gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich gar nicht kritisieren. Dass man zweckgebundene Mittel des Bundes an die Kommunen weiterreicht, ja, das ist selbstverständlich. Dafür muss eine gute Handvoll Wörter und Zahlen im Gesetz angepasst werden. Dass dies auf den letzten Drücker passiert und ein halbes Jahr braucht, ist jedoch nicht nachvollziehbar. Genauso zeigt das Ignorieren berechtigter Forderungen von Änderungen im Aufnahmegesetz, dass die Landesregierung die Belastungen aufseiten unserer Kommunen nicht richtig einschätzt. Wir kommen nun zur dritten Gesetzesänderung, die wir mit diesem Gesetzentwurf beraten. Hier geht es um die Übertragung der Aufgabe einer alarmkalenderführenden Stelle an die Landkreise und kreisfreien Städte sowie die Städte Cuxhaven und Hildesheim. Damit wird eine Verordnungsermächtigung aus dem Katastrophenschutzgesetz mit etwas quasi Gleichbedeutendem ersetzt. Im Kern betrifft dies den sogenannten Alarmkalender als zentralem Element der zivilen Alarmplanung. In diesem sind alle vorzunehmenden Maßnahmen detailliert beschrieben, sodass jede Dienststelle im Krisenfall eigenständig agieren kann. Das ist genau richtig; denn natürlich wissen die Behörden vor Ort über die jeweilige Lage besser und früher Bescheid als andere Ebenen. Insofern braucht die kommunale Ebene die Befugnis und die Mittel, um bei Bedarf selbst schnell und zielgerichtet agieren zu können. Das ist unbestritten. In diesem Fall besteht die Idee darin, dem Konnexitätsprinzip mit einer Einmalzahlung gerecht zu werden. 2,4 Millionen Euro sind angesetzt. Ob das ausreicht, um vor Ort stabile Strukturen zu schaffen, und ob sich das Land damit wirklich langfristig von seiner finanziellen Verantwortung freikaufen kann, wagen wir stark zu bezweifeln. Mit diesen drei gesetzlichen Anpassungen geht die Landesregierung einige wenige ihrer ganz dringlichen Hausaufgaben an. Es handelt sich hierbei aber wirklich nur um das Nötigste, das mit wenig Aufwand und Weitblick erfolgt, sodass man hier wahrlich keine gute Note vergeben kann. Die Ergebnisse des aktuellen Flüchtlingsgipfels müssen jedenfalls nicht nur deutlich schneller abgearbeitet und die Mittel zeitnah weitergereicht werden, sondern gleichzeitig ist inhaltlich und fachlich zu arbeiten, um die wirklichen Herausforderungen unserer Kommunen anzugehen und mehr als nur Symptome zu bekämpfen. Herzlichen Dank. Vielen Dank. -

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