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Carina Hermann

CDU 08.11.2023 3:52 min Tagungsabschnitte 19/11

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Verkündung von Gesetzen und Verordnungen in Niedersachsen

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die CDU-Fraktion wird dem hier vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung zur Einführung der elektronischen Verkündung von Gesetzen und Verordnungen in Niedersachsen und der erforderlichen Änderung der Niedersächsischen Verfassung heute zustimmen. Dass die Bürgerinnen und Bürger ebenso wie die Unternehmer in Niedersachsen ab dem kommenden Jahr online Dokumente über das Inkrafttreten neuer oder auch geänderter Gesetze zur Verfügung gestellt bekommen, ist sicherlich sinnvoll und auch richtig. Ich glaube aber auch, allen hier im Raum ist klar, dass wir über nicht mehr als ein PDF-Dokument reden, das zum Download auf einer hierfür eingerichteten Website zur Verfügung gestellt wird. Meine Damen und Herren, um die Digitalisierung der Landesverwaltung ist es leider bei Weitem nicht so gut bestellt, wie es die Landesregierung in ihrem vorliegenden Gesetzentwurf an gleich mehreren Stellen der Begründung behauptet. Von „voranschreitender Digitalisierung der Landesverwaltung“ ist dort die Rede, oder ‑ noch besser ‑ vom „allgemeinen Trend zur Digitalisierung der Landesverwaltung“. Was schon so passiv klingt, ist auch genau so: passiv und vor allem ambitionslos. Digitalisierung ist kein Trend, Frau Innenministerin. Die Digitalisierung unseres Staates ist inzwischen unerlässliche Voraussetzung, um überhaupt Schritt halten zu können, auch im internationalen Wettbewerb. Frau Behrens, werden Sie aktiv! Legen Sie dem Landtag ein integriertes Konzept für eine zügige, moderne und benutzerfreundliche digitale Landesverwaltung vor! Meine Damen und Herren, mit dem Masterplan Digitalisierung und dem geförderten Ausbau der digitalen Infrastruktur sind durch die vorherige Landesregierung unter Federführung von Wirtschaftsminister Dr. Althusmann die Grundlagen geschaffen worden, damit alle Landes- und Kommunalbehörden an das High-Speed-Netz gehen können. Deswegen ist der Stopp der Landesförderung für den Breitbandausbau auch ein fatales Signal dieser Landesregierung. Gleiches gilt auch für die Auflösung der Stabsstelle Digitalisierung im Wirtschaftsministerium und deren Aufteilung auf eine neu eingerichtete Stabsstelle und eine Fachabteilung. Aber nicht nur, dass im Wirtschaftsministerium jetzt zwei Stellen für die Digitalisierung zuständig sind, für die Verwaltungsdigitalisierung ist weiterhin das Innenministerium zuständig. Herr Ministerpräsident, was Ihr Digitalminister mit diesem Zuständigkeits-Wirrwarr noch digitalisiert, erwarten wir als CDU-Fraktion mit größter Spannung. Man merkt jedenfalls eines: Die Digitalisierung hat bei dieser Landesregierung einfach keine Priorität. Wir fordern als CDU-Fraktion einen echten Durchbruch bei der Digitalisierung für mehr Bürgerfreundlichkeit. Wir brauchen einen ganz neuen Blick auf die gesamte Prozesslandschaft der Landesverwaltung inklusive der Ministerien. Meine Damen und Herren, deshalb braucht es in Niedersachsen anstatt eines Bundes- und Europaministeriums, Frau Osigus, ein echtes Digitalisierungsministerium, das alle Aufgabenfelder der Digitalisierung zentral bündelt und konsistente Konzepte entwickelt, damit am Ende auch politisch für die so drängenden Aufgaben Verantwortung übernommen wird. Das brauchen wir. Wir müssen das Land und die Ministerien vollumfänglich digitalisieren. Das sollten Sie nun anfassen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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