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Julia Willie Hamburg

GRÜNE 08.11.2023 3:48 min Tagungsabschnitte 19/11

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gerade in Zeiten des zunehmenden Arbeitskräftemangels ist auch das Land Niedersachsen gefordert, seine Attraktivität als moderner Arbeitgeber zu steigern. Der heute zur Abstimmung stehende Gesetzentwurf ist hierzu ein deutlicher Baustein. Mit dem vorliegenden Entwurf zur Änderung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes wird eine Rechtsgrundlage geschaffen, mit der vom Dienstherrn geleaste Fahrräder für die Beamtinnen und Beamten sowie für die Richterinnen und Richter in Niedersachsen im Rahmen einer Entgeltumwandlung zur privaten Nutzung überlassen werden können. Die Leasingrate, die Prämie einer abgeschlossenen Vollkaskoversicherung sowie die Kosten regelmäßiger Inspektionen können bei diesem Modell durch den Dienstherrn von der Besoldung einbehalten werden. Die monatlichen Leasingraten ‑ nebst Versicherungsbeiträgen und Kosten der Inspektionen ‑ mindern im Wege der Entgeltumwandlung den steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn. Der sich dadurch ergebende steuerliche Vorteil errechnet sich anhand der individuellen Steuerklasse und der Höhe des jeweiligen Bruttolohns und kann daher nicht allgemein beziffert werden. Nach Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung wird die praktische Umsetzung des Dienstradleasings allerdings noch einen gewissen Vorlauf benötigen. Es wurde gerade darüber gesprochen. Das Dienstradleasing wird üblicherweise mit einem Leasingpartner abgewickelt, der in einer Ausschreibung ermittelt wird. Die Ausschreibung wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung vorbereitet, mit der Durchführung des Vergabeverfahrens soll das Logistik Zentrum Niedersachsen beauftragt werden. Hier ist es von der Ausschreibung und dem Leasingpartner abhängig, wie das Angebot und damit die Ausführung des Leasings in der Praxis aussehen wird. Nach meinen Informationen wurde im Ausschuss gesagt, dass die Ausschreibung etwa acht Monate dauern wird. Mit dieser Maßnahme, die heute hier beschlossen werden soll, werden die Vorbildfunktion des Landes und die Attraktivität als Arbeitgeber insgesamt gesteigert, insbesondere, da auch in der Privatwirtschaft, wie Sie wissen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zunehmend entsprechende Vorteile angeboten werden. Dass das Interesse hoch ist, zeigt sich übrigens nicht zuletzt daran, dass bereits eine hohe Zahl an Nachfragen potenzieller Nutzerinnen und Nutzer eingeht. Das Fahrrad ist in den letzten Jahren zurecht zunehmend ins Zentrum einer modernen Mobilitätspolitik gerückt. Unser Ziel ist es, den Anteil des Radverkehrs im Gesamtverkehr von heute 15 % auf mindestens 25 % bis spätestens 2030 zu steigern und Niedersachsens Stellung als Fahrradland Nummer eins weiter auszubauen. Mit dem landesweiten Ausbau der Radinfrastruktur wird in den nächsten Jahren das Potenzial, insbesondere in Stadt-Umland-Beziehungen, erweitert und der Umstieg von motorisierten Pendlerverkehren auf das Fahrrad wesentlich attraktiver. Das Fahrrad ist für viele Strecken ein attraktives Verkehrsmittel. Es spart Kosten, verursacht bei seiner Nutzung keine Emissionen, benötigt wesentlich weniger Fläche als der Autoverkehr, und das Fahrradfahren trägt darüber hinaus zur Gesundheit bei. Auch insofern passt der heute vorliegende Entwurf sicherlich gut in die Zeit. Eine zeitnahe Umsetzung für die Tarifbeschäftigten des Landes wird ebenfalls angestrebt. Die Tarifverhandlungen für den Bereich des öffentlichen Dienstes der Länder (TdL) laufen zurzeit. Hier ist zunächst abzuwarten, ob die Tarifvertragsparteien das Dienstradleasing zum Gegenstand ihrer Verhandlungen machen und eine einheitliche Regelung treffen. Falls dies nicht der Fall sein sollte, können die Tarifvertragsparteien in Niedersachsen eine bezirksvertragliche Regelung treffen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

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